WinterCARD Saas-Fee Kampagne 2017/18

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1 WinterCARD Saas-Fee Kampagne 2017/18 (im Folgenden WinterCARD SF ) Allgemeine Geschäftsbedingungen Konsumenten 1. Anwendungsbereich und Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Käufer respektive jedem Kartenhalter sowie der Saastal Bergbahnen AG (STB) für alle im Rahmen der WinterCARD SF Kampagne auf der online Verkaufsplattform we-make-it-happen.ch getätigten Käufe einer WinterCARD SF. Der Käufer respektive jeder Kartenhalter anerkennt die Geltung dieser AGB. STB behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt des Kaufes. Durch die Nutzung der WinterCARD SF werden des weiteren die Dienstleistungen der STB in Anspruch genommen. Der Käufer respektive jeder Kartenhalter akzeptiert somit mit dem Kauf der WinterCARD SF die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Saastal Bergbahnen AG, die im Anhang 1 dargestellt sind. Mit dem Kauf der WinterCARD SF erhält der Käufer respektive jeder Kartenhalter außerdem per die Berechtigung zur Nutzung des Adrenalin Cups und wird dadurch im Adrenalin Cup System registriert. Der Käufer respektive jeder Kartenhalter akzeptiert somit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Adrenalin Cups, die im Anhang 2 dargestellt sind. Dem Käufer respektive dem Kartenhalter ist es jedoch freigestellt, sich zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit vom Adrenalin Cup wieder abzumelden (Opting-Out). Der Käufer, der mehrere WinterCARDs kauft, verpflichtet sich, diese AGB jedem Kartenhalter, einer von ihm gekauften WinterCard, zur Kenntnis zu bringen. 2. Generelle Bestimmungen 2.1 Nutzung der Website we-make-it-happen.ch Die STB garantiert weder für Beständigkeit noch für uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen im Kaufvorgang oder die Nicht-Übermittlungen von Meldungen haftbar gemacht werden. Der Bedienerfreundlichkeit der Benutzeroberfläche wurde grosse Beachtung geschenkt. Der Kunde ist jedoch in jedem Fall selbst für die korrekte Handhabung der Website und insbesondere der Verkaufsplattform verantwortlich. Für die Folgen von Bedienungsfehlern hat er selbst einzustehen. 2.2 Verkaufsplattform auf der Website we-make-it-happen.ch Die Verkaufsplattform ist primär für den europäischen Raum bestimmt (Schweiz und Länder des EWR). Die Zugänglichkeit zur Plattform von ausserhalb dieser Region wird von der STB nicht garantiert. 1

2 2.3 Kaufvertrag betreffend die WinterCARD SF Der Käufer schliesst mit der STB betreffend die von ihm gekaufte(n) WinterCARD SF einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag ab, der nur dann wirksam wird, wenn mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen eintritt: (1) auf der Verkaufsplattform we-make-it-happen.ch ist in der angekündigten Verkaufsperiode die ste Wintercard SF (welcher Art auch immer) als verkauft registriert worden oder (2) die STB erklärt während der angekündigten Verkaufsperiode die Kaufverträge als gültig, obwohl auf der Verkaufsplattform we-make-it-happen.ch noch nicht WinterCARD SF als verkauft registriert sind Wird während der angekündigten Verkaufsperiode keine der genannten Bedingung erfüllt, kommt kein Kaufvertrag zustande. Das Wirksamwerden respektive das Nicht-Wirksamwerden der bedingten Kaufverträge wird von STB per mitgeteilt Nach dem Eintritt einer der Bedingungen von Ziffer in der angekündigten Verkaufsperiode getätigte Käufe sind sofort wirksam. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. 2.4 Kaufvorgang auf der Verkaufsplattform Der Käufer kauft auf der Verkaufsplattform die von ihm gewünschte(n) WinterCARD SF (Ticket(s)) laut angezeigtem Warenkorb. der Käufer erhält unmittelbar nach dem Kauf eine Kaufbestätigungsnummer per Jedes gekaufte Ticket muss einer Person (Kartenhalter) zugeordnet werden (Personalisierung). Alle mit einer Kauftransaktion erworbenen WinterCARDS müssen in einem Vorgang gemeinsam personalisiert werden. Die gültige angegebene Adresse gilt als ID des personalisierten Kartenhalters. Dieselbe Adresse darf deshalb nicht für mehrere Kartenhalter verwendet werden, wobei bei Kindern der Käufer eingetragen werden kann. Die Personalisierung ( Check-in ) erfolgt entweder unmittelbar nach dem Kauf oder zu einem späteren Zeitpunkt, jedenfalls vor der Produktion der Tickets gemäss nachfolgend Ziffer Sobald erforderlich bekommt der Käufer regelmässige Erinnerungsmails mit einem Check-in Link, die ihn auf den noch notwendigen Check-in hinweisen. Zur Referenzierung des Kaufes enthält dieser Link einen eindeutigen Hash- Code. Der Käufer klickt im auf den Link und kommt zur Verkaufsplattform, wo er noch Kaufbestätigungsnummer und Nachname eingeben muss. Dann erhält er Zugang zu seinem Kauf und kann diesen personalisieren Ist eine der Bedingungen gemäss vorne Ziffer eingetreten und die Personalisierung der Tickets gemäss vorne Ziffer erfolgt, wird die Produktion der Tickets, nach Belastung der Kreditkarte gemäss Ziffer oder erfolgtem Zahlungseingang gemäss Ziffer 2.7.4, automatisch veranlasst. Der Kartenhalter erhält ein mit einem Barcode Ticket zum Download, welches an der Kasse der STB nach Vorlage eines Führerscheins, Personalausweises oder Reisepasses umgetauscht werden muss, um die WinterCARD SF zu erhalten. Bei Kartenhaltern, für die beim Verkaufsvorgang respektive der Personalisierung ( Check-In ) der Swisspass registriert wurde, wird die gekaufte WinterCARD automatisch vom System auf den Swisspass aufgeladen. Diesen Kartenhaltern wird kein Barcode Ticket ausgestellt und sie müssen keinen Medientausch an der Kassa der STB vor Ort durchführen. Der Swisspass fungiert für sie als gültige WinterCard. 2

3 Noch nicht personalisierte Tickets können während der Wintersaison jederzeit personalisiert und bezogen werden. Alle mit einer Kauftransaktion erworbenen WinterCARDS müssen in einem Vorgang gemeinsam personalisiert werden. Eine einzelne Personalisierung einer WinterCARD aus einer Kauftransaktion mit mehreren WinterCARDs ist nicht vorgesehen (vorne Ziffer 2.4.2) Käufer der WinterCARD SF können Freunde einladen, ebenfalls eine WinterCARD SF zu erwerben. Diese Möglichkeit gibt es auf der Success Seite eines jeden erfolgreichen Kaufs im Webshop, somit nach erfolgreichem Check-In oder direkt auf der Startseite wemake-it-happen.ch. Das Werben erfolgt entweder durch Teilen auf Facebook und Twitter oder per . Die geteilten Links auf sozialen Kanälen und die per versandte Einladung enthalten einen Link zum Shop. Der Link enthält einen Code welcher den Käufer (Versender der Einladung) identifiziert. 2.5 Übertragbarkeit Die personalisierte WinterCARD SF ist nicht übertragbar. 2.6 Rücktritt /Stornierung Eine Stornierung bzw. Rücktritt nach Buchung ist nicht möglich. Rückfragen diesbezüglich sind per an zu richten. 2.7 Preis, Bezahlung, Kinder und Erwachsenentarif Der vom Käufer zu zahlende Preis ergibt sich aus dem im Warenkorb angezeigten Gesamtpreis in Schweizer Franken (CHF). Der Preis enthält sämtliche Zuschläge und Abgaben. Im angegebenen Preis ist die gesetzliche Schweizer Umsatzsteuer enthalten Der Käufer wählt dem Alter entsprechend folgende Alterskategorie um den Preis der WinterCARD Saas-Fee zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich zu wahrheitsgetreuen Angaben. Kinder: Jahre Kindertarif Erwachsene: ab 16 Jahre Erwachsenentarif Die Bezahlung erfolgt über die beim Kaufvorgang registrierte Kreditkarte, durch eine eindeutige Transaktions-ID. Die Kreditkartenbelastung durch STB erfolgt frühestens zum Zeitpunkt der Zustellung des s, das die Mitteilung enthält, dass eine der Bedingungen gemäss vorne Ziffer eingetreten ist, das heisst wenn die aufschiebend bedingten Kaufverträge wirksam werden oder durch Banküberweisung des in Rechnung gestellten Betrages. Die Rechnung durch STB wird per , frühestens wenn die aufschiebend bedingten Kaufverträge wirksam werden, an den Käufer versandt (siehe auch Ziffer 2.4.3). 2.8 Gültigkeit der WinterCARD Skipässe Die WinterCARD Skipässe sind nur tagsüber und während den publizierten Betriebszeiten während der Wintersaison gültig (siehe Anhang 1 bzw. Aushang an den Skiliften). Für Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten gelten andere Bestimmungen. Für das Nachtschlitteln müssen separate Tickets gelöst werden. Bei der Gondelbahn Hannig kann eine Schlitteltageskarte gelöst werden. 3

4 Die WinterCARD ist ausschliesslich an den Anlagen in Saas Fee und Saas-Almagell gültig. 2.9 Haftung Die Haftung der STB für die Unrichtigkeit bzw. den Missbrauch von personenbezogenen Daten seitens der Kunden bzw. User wird ausdrücklich ausgeschlossen verkehr Die Übermittlung von -Nachrichten über öffentliche Netze ist asynchron und störungsanfällig, erfolgt ungeschützt und kann von Dritten abgefangen, gelesen und abgeändert werden. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der für Dritte erkennbar. Dies gilt auch für s, die bei der Kommunikation mit der STB verwendet werden. Die STB ist vom Käufer respektive jedem Kartenhalter ermächtigt, ihm s zu senden. Für Schäden, die als Folge einer mangelhaften, gestörten oder ausspionierten Übermittlung einer entstehen, haften die STB nicht. s gelten als zugestellt, wenn sie an die vom Käufer respektive jedem Kartenhalter angegebene Adresse versendet worden sind oder wenn eine im Verkehr mit der STB zuvor erfolgreich verwendete Adresse verwendet wird. Zustellungszeitpunkt für s ist der Abgang bei der STB Datenschutz Die STB erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Käufers respektive jedes Kartenhalters. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet die STB die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Der Vertrag zwischen den Kunden und der STB im Rahmen der WinterCARD SF Kampagne unterliegt ausschliesslich dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss von Staatsverträgen. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Visp. AGB Version Anhang 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Saastal Bergbahnen AG Anhang 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Adrenalin Cups 4

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Saastal Bergbahnen AG AGB Version Saastal Bergbahnen AG Panoramastrasse 5 CH-3906 Saas-Fee Valais/Switzerland T F bergbahnen@saas-fee.ch

6 1. Allgemein Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, welche die Saastal Bergbahnen AG (STB) erbringt. Zusätzlich können für bestimmte Sonderleistungen der STB besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Bei Nutzung der Dienstleistung der STB wird die Geltung dieser AGB anerkannt. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der STB bezogen werden. 1.1 Vertrag Der Vertrag mit der STB kommt mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam. 1.2 Leistungen Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Tarifprospekt bzw. den elektronischen Medien. Spezialtarife und Sonderleistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtsverbindlich schriftlich bestätigt worden sind. 1.3 Ausweispflicht Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassa- und Bahnpersonals auszuweisen. 1.4 Transport Mit dem Verkauf eines Bergbahntickets verpflichtet sich die STB zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers und seines Materials gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander und Schlittelwege, welche von der STB unterhalten werden. 1.5 Gültigkeit der Ski-, Schlittel und Wanderpässe Die Ski-, Schlittel- und Wanderpässe sind nur tagsüber und während der publizierten Betriebszeiten gültig. Für Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten gelten andere Bestimmungen. Für das Nachtschlitteln müssen separate Tickets gelöst werden. Skipässe werden von ½ Tag bis 21 Tage ausgegeben. Weiter ist eine Monatskarte im Angebot. Die Saisonkarte ist im Sommer vom 1. Juni bis 30. November und im Winter vom 1. November bis Ende Wintersaison gültig. Die Jahreskarte ist jeweils für ein Jahr ab Kaufdatum gültig. Ab 6 Tagen ist eine Verlängerung von 1 oder 2 Tagen möglich. Beim Hannig kann eine Schlitteltageskarte gelöst werden. Der Destinationspass ist für alle Anlagen im Saastal gültig. Neben dem Destinationspass können 6 Teilskigebiete gekauft werden: 1)Saas-Grund/Saas-Almagell 2) Saas-Grund 3) Saas-Almagell 4)Plattjen (Saas-Fee) 5) Dorflifte in Saas-Fee 6) Dorfskilift in Saas-Balen 1.5 Fussgängertickets Fussgänger können für jede Anlage Einzelfahrten lösen. Die Tickets einfacher Fahrt (Berg- oder Talfahrt) sind 1 Tag gültig. Diejenigen für die Hin- und Rückfahrt dagegen sind 10 Tage gültig. Jede Retourfahrt kann an einer beliebigen anderen Station mit gleichem oder billigerem Tarif zur Rückfahrt benutzt werden. Im Winter können Fussgänger zusätzlich den Winterwanderpass lösen (Gültigkeit an 6 Tagen, an 4 Tagen oder an 2 Tagen auf allen Anlagen ohne Skibetrieb). 1.6 Altersklassen und Kategorien Kinder: 5.99 Jahre und jünger gratis 2

7 Kinder: Jahre Kindertarif Jugendlich: Jahre Jugendtarif Erwachsen : ab 20 Jahre Erwachsenentarif Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 20 Ski-, Schlittel- und Wanderpässe (egal, welcher Personengruppe) desselben Geltungsbereiches, für die gleiche Dauer und ab demselben Gültigkeitstag gelöst werden. Skifahrergruppen erhalten ab 20 Personen den Gruppentarif. Freikarten gibt es keine. Gruppen müssen sich vorgängig schriftlich mit einer Namenliste bei der STB anmelden, um den Gruppentarif zu erhalten. Fussgängergruppen erhalten bereits ab 10 Personen den Gruppentarif. Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert. Zur Ermittlung der Gruppenzahl können Kinder und Inhaber eines Halbtax-/ Generalabonnementes voll mitgezählt werden. Familienkarten können auch in Gruppen integriert werden, jedoch zählen die Freifahrten nicht mit, um die Gruppenstärke zu ermitteln. Reisebüros und Busunternehmen erhalten nur ermässigte Ski-, Schlittel- und Wanderpässe, wenn sie mit den Bergbahnen einen Vertrag abgeschlossen haben. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Preise Die Preise für die Bergbahntickets werden im Tarifprospekt (genaue Bezeichnung mit Jahreszahl) und im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich pro Person und inkl. Mehrwertsteuer. Alle Bergbahntickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sämtliche Mehrtageskarten sind linear (aufeinanderfolgende Tage) und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen sind die Wahlabonnements ( 5 in 7 Tagen, 8 in 10 Tagen, 11 in 13 Tagen), bei welchen der Gast innerhalb einer bestimmten Zeitperiode selber über die Nutzung entscheidet. Die unbenutzten Tage werden nicht rückvergütet oder auf die nächste Saison übertragen. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen im Tarifprospekt und im Internet auf Zusätzlich zu den Ticketpreisen erhebt die STB eine einmalige Gebühr von CHF 5.00 (pro RFID- Datenträger, KeyCard). Diese Karten gehen in das Eigentum des Käufers über und können wiederholt und zum Teil auch in anderen Schneesportgebieten benutzt werden. 2.2 Zahlungen Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Bergbahnticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von der STB schriftlich (auch per ) bestätigt worden ist. Für alle Dienstleistungen und Produkte verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist die STB berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Wir behalten uns vor, für Leistungen ganz oder zumindest teilweise Akonto Zahlungen zu verlangen. Für ausländische Rechnungsadressen ist als Garantie eine Vorauszahlung zu leisten. 3

8 2.3 Preis- und Leistungsänderungen Die STB behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern. 2.4 Währungen Die Preisangaben in den Prospekten erfolgen stets in Schweizer Franken. Die Euro-Umrechnung erfolgt nach aktuellem Tageskurs. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken. 3. Tickets 3.1 Rückvergütung Gekaufte und / oder bereits gebrauchte Tickets aller Art können nachträglich nicht in andere Tickets umgetauscht werden. Zudem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Schliessungen einzelner oder aller Anlagen, oder bei Krankheit oder Unfall des Ticketinhabers. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer entsprechenden Versicherung abzuschliessen, welche vollumfängliche Rückerstattungen in folgenden Fällen gewährt: Nicht mehr als 5 geöffnete Anlagen im Gebiet des gültigen Skipasses wegen ungünstigen Wetterverhältnissen (Sturmwinde, Lawinengefahr, Schneeverwehungen) Im Falles eines Unfalles, Krankheit oder Tod des Versicherten Im Falle eines Unfalles, Krankheit oder Tod eines Nahestenden des Versicherten oder Personen mit enger familiärer Verbindung. Die STB empfehlen daher zwingend den vorgängigen Abschluss der Skipassversicherung PassProtect ( Diese kann bei jeder Kasse der Saastal Bergbahnen abgeschlossen werden und decken folgende Leistungen ab: Sollten die Saastal Bergbahnen trotzdem Rückerstattungen vornehmen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 7.00 an. 4

9 3.2 Ticketverlust Sollte jemand eine Mehrtageskarte (ab 2 Tagen) verlieren, wird sie gegen Vorweisung der Kaufquittung (Sperrnummer-Beleg) ersetzt. In einem solchen Fall werden die Kosten von CHF 5.00 für den neuen Datenträger erhoben. 3.3 Fahrkartenentzug / Missbrauch Gemäss Vorschriften und Richtlinien für die Tarifgestaltung und Anwendung des Schweizerischen Verbandes der Seilbahnunternehmungen (Absatz 60.4) kann ein Fahrausweis entzogen werden, wenn der Inhaber durch sein Verhalten Dritte offensichtlich gefährdet. Beim Betrügen (nicht eigener Ski-, Schlittel- oder Wanderpass) und Fehlverhalten auf der Piste und an den Liften, wird eine Busse von CHF ausgesprochen. Der Ski, Schlittel- oder Wanderpass wird dem Besitzer wieder zurückgegeben. Im Wiederholungsfall wird Strafanzeige erstattet. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. 3.4 Fehlverhalten Ticketkäufer Verstösst der Ticketkäufer gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Anordnungen der Bahnmitarbeitenden oder verhält er sich rücksichtslos, kann die STB ihn von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten ausschliessen und das Ticket entschädigungslos entziehen. Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauchs die Sicherheit und Ordnung im Skigebiet gefährdet, kann von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden. Wer Anlagen und Einrichtungen der STB beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungsund Reinigungskosten vollumgänglich zu übernehmen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigungen bleibt eine Strafanzeige vorbehalten. 3.5 Transporte zur Ausübung eines Sports Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahmen besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Ticket oder der Ski-, Schlittel- oder Wanderpass entzogen werden. Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person: sich rücksichtslos verhalten hat; einen lawinengefährdeten Hang befahren hat; Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat; sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat. 3.5 Ermässigungen / Rabatte Ermässigungen und Rabatte sind nicht kumulierbar. 4. Nicht Erbringung der Leistungen Kann die STB ihre Pflichten aus dem Transportvertrag in Folge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermag, vorübergehend nicht erbringen, entstehen dem Käufer eines Bergbahntickets daraus keinerlei Ansprüche gegenüber der STB. Das gilt insbesondere in folgenden Fällen: Betriebseinstellungen und Pistensperrungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördlicher Anordnungen; Überlastung der Transportanlagen; 5

10 Betriebsstörungen, z.b. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen. 5. Unfall Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall bei Benützung der Bahnanlagen oder im Skigebiet der STB, kann er den Rettungsdienst der Unternehmung in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der STB wird wie folgt verrechnet: Abtransport mit Rettungsschlitten inkl. Elektrofahrzeug zum Arzt: CHF Abtransport Skidoo inkl. Elektrofahrzeug zum Arzt: CHF Ambulante Behandlung, keine Begleitung mit dem Elektro zum Arzt: CHF Nur Elektrofahrt zum Arzt: CHF Abseits der markierten Pisten = doppelter Tarif Andere Kosten Dritter (z.b. REGA, Arztbesuche) sind direkt durch den Kunden zu begleichen. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit des Abschlusses der oben erwähnten Versicherung Skicare, welche für diverse Leistungen aufkommt. Details siehe 3.1 Rückvergütung. 6. Beanstandungen / Haftung Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringung durch die STB betreffen, sind unverzüglich an die STB bzw. an ihre Mitarbeitenden zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der STB verloren. Die STB haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie, bzw. ihre Mitarbeitenden verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Eine Haftung der STB für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge: Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen und Hinweistafeln, verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten; Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes; Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren; Fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf Anlagen und Skipisten; Ausübung von Risiko-Sportarten wie Freeriding, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.; Ungenügender Pistenpräparierung. Im Übrigen stützt sich die Haftung der STB im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten, ausser es könnte der STB eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Sodann ist jede Haftung für Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen. Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung des Vertrages sind, haftet die STB im Rahmen dieser AGB sowie der maßgebenden schweizerischen Gesetze. Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen. 7. Kundendaten Die STB verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. 6

11 Kundendaten werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass die STB in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtig ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die STB gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiter zu geben. 8. Schlussbestimmungen Mitteilungen per gelten als schriftlich erfolgt. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der STB untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Visp. Saas-Fee, Oktober

12 Teilnahme und Nutzungsbedingungen zum Adrenalin Cup Saas-Fee AGB Version Saastal Bergbahnen AG Panoramastrasse 5 CH-3906 Saas-Fee Valais/Switzerland T F bergbahnen@saas-fee.ch

13 1. Adrenalin Cup Veranstaltung Der Adrenalin Cup ist eine Veranstaltung der Saastal Bergbahnen AG, Panoramastraße 5, 3906 Saas-Fee, sowie der Saastal Marketing AG, Obere Dorfstraße 2, 3906 Saas-Fee. Er wird jeweils über die Dauer einer Wintersaison durchgeführt ( ). Die Veranstaltung nutzt die im Skigebiet Saas-Fee installierten Adrenalin Cup Anlagen um einen multisportiven, die Saison andauernden Wettkampf durchzuführen. Teilnehmer des Wettkampfs sind Personen, welche die Teilnahmebedingungen des Adrenalin Cups erfüllen und an diesem teilnehmen. Erzielte Ergebnisse an den Anlagen (Zeitmessungen, Sprungmessungen, Videos, Bilder, Nutzungen) werden im Adrenalin Cup Portal gesammelt und gewertet. Dies schließt die Ermittlung der Gewinner mit ein. Der Adrenalin Cup wird Software seitig im Namen der Veranstalter durch die Skiline GmbH betreut und abgewickelt. 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt am Adrenalin Cup Saas-Fee ist jeder im Besitz eines gültigen Adrenalin- Passes. Die Teilnahme am Adrenalin Cup ist freiwillig. Mit der Teilnahme am Adrenalin Cup stimmt der Teilnehmer den nachstehenden Teilnahmebedingungen zu. Mitarbeitern der Saastal Bergbahnen AG, Saastal Marketing AG sowie der Skiline GmbH steht es frei, am Adrenalin Cup teilzunehmen. Jedoch sind diese von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. 3. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen Ein Verstoß gegen Teilnahmebedingungen oder die Nutzungsbedingungen der Adrenalin Cup Anlagen (siehe Aushang der Bergbahn vor Ort) haben einen sofortigen Ausschluss vom Adrenalin Cup der jeweiligen Saison zur Folge. In diesen Fällen können Preise auch nachträglich aberkannt und dem nächstgereihten Teilnehmer im Ranking zuerkannt werden. 4. Widerruf der Teilnahme Jeder Teilnehmer kann die Teilnahme jederzeit schriftlich an Skiline GmbH, Lakeside B03, 9020 Klagenfurt, widerrufen. Damit ist der Erhalt eines allfälligen Gewinnes ausgeschlossen. Minderjährige Teilnehmer bedürfen der Zustimmung durch ihre gesetzlichen Vertreter. Eine solche Zustimmung ist spätestens bei der Übergabe eines Gewinnes schriftlich zu erteilen. 5. Betrieb der Anlagen Wesentlicher Teil des Adrenalin Cups sind die Adrenalin Cup Anlagen, welche der Adrenalin Cup Teilnehmer nutzt um die für den Cup notwendigen Punkte zu erzielen. Betreiber der Adrenalin Cup Saas-Fee Anlagen ist die Saastal Bergbahnen AG. Für technische oder witterungsbedingte Ausfälle und Störungen an den Adrenalin Cup Anlagen wird vonseiten der Saastal Bergbahnen AG keine Haftung übernommen. Die Veranstalter schließen jegliche Haftung für 2

14 direkte oder indirekte Begleit- oder Folgeschäden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Adrenalin Cup aus. 6. Einverständniserklärung Mit der Teilnahme am Adrenalin Cup erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass sein Name sowie seine im Rahmen der Adrenalin Cup Disziplinen produzierten Videos und Fotos auf adrenalincup.saas-fee.ch, Allalin TV sowie in den Medien der Saastal Marketing AG, der Saastal Bergbahnen AG sowie von Skiline GmbH veröffentlicht werden. 7. Datenschutz Die veranstaltenden Unternehmen verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Mit der Teilnahme am Adrenalin Cup stimmt der Teilnehmer zu, dass seine bekannt gegebenen Daten von der Saastal Bergbahnen AG, der Saastal Marketing AG sowie Skiline GmbH gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich an Skiline GmbH, Lakeside B03, 9020 Klagenfurt, widerrufen werden. 8. Durchführungszeitraum Der Adrenalin Cup Saas-Fee erstreckt sich über die gesamte Winter Saison ( ). Alle vor oder nach dem offiziellen Start- und Enddatum eingegebenen Skipässe können im Ranking nicht berücksichtigt werden. Skiline als technischer Betreiber behält sich zudem vor, regelwidrige Läufe auch nachträglich als ungültig zu erklären und zu disqualifizieren. 9. Ermittlung und Verständigung der Gewinner Am Ende jedes Monats sowie am Ende der Saison werden die Gewinner der jeweiligen Ranglisten ermittelt. Dies geschieht innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der jeweiligen Zeitperiode (Monat/Saison). Die Auswertung erfolgt auf Basis der Adrenalin Cup Punkteberechnung, welche unter "Support" nachzulesen ist. Wesentlicher Teil der Auswertung sind die Ergebnisse der Anlagen Nutzung durch den Teilnehmer. Gewertet werden dabei lediglich gültige Läufe. Die Generierung der Ranglisten erfolgt durch das System automatisch. Im Anschluss tagt das Adrenalin Cup Schiedsrichter-Gremium und prüft das vorläufige Ergebnis. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der Anlagen, bei Verstoß gegen die Wettkampfregeln der Anlage oder bei nachweislichem Betrugsversuch werden allfällige Disqualifikationen von Teilnehmern vorgenommen Disqualifikation von Läufen Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Wettkampfregeln der Anlage sowie nachweislicher Betrugsversuch führen in jedem Fall zu einer unwiderruflichen Disqualifikation des jeweiligen Laufes. Zudem kann es auch aufgrund technischer Fehler an der Anlage zu einer Disqualifikation von Läufen kommen. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn aufgrund zu direkter Sonneneinstrahlung oder anderer witterungsbedingter ungünstiger Umstände keine vollständige Aufnahme des Laufes erfolgen konnte. Da nur vollständig verfolgte und gefilmte Läufe gewertet werden können, führen genannte technische Fehler leider auch zu einer Disqualifikation, ungeachtet einer möglicherweise korrekten Absolvierung des Kurses. Falls zwei oder mehr Personen am Ende der jeweiligen Zeitperiode (Monat oder Saison) die gleiche Punkteanzahl erreicht haben, entscheidet das Los. 11. Preise 3

15 Preise werden den jeweiligen Gewinnern grundsätzlich in Form von Vouchern per zugestellt. Ein solcher Voucher berechtigt den Gewinner, seinen Preis bei dem den Preis zur Verfügung stellenden Unternehmen gegen Vorlage des Vouchers einzulösen. Die Gültigkeit eines Vouchers kann je nach Preis variieren und wird direkt vom jeweiligen Unternehmen bestimmt. Die Skiline GmbH ist im Zusammenhang mit Preisen lediglich als Vermittler tätig und übernimmt keine Verantwortung für die physische Übermittlung des Preises oder etwaige Begrenzungen der Gültigkeitsdauer eines Vouchers. Jeder Teilnehmer kann innerhalb des gesamten Durchführungszeitraumes dieses Wettbewerbs pro Kategorie (Alpin, Endorphin, Adrenalin) nur einen Monatsgewinn einlösen. Sollte ein Teilnehmer bereits einen Monatsgewinn in einer Kategorie erhalten haben, so ist er in den verbleibenden Monaten von Monatsgewinnen ausgeschlossen. Ein Anspruch auf den Saisongewinn bleibt von möglichen vorhergegangenen Monatsgewinnen jedoch unangetastet. Preise können nicht in bar abgelöst oder umgetauscht werden. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Saastal Bergbahnen AG, die Saastal Marketing AG sowie die Skiline GmbH übernehmen keine für die Gewinner im Zusammenhang mit der Einlösung der Gewinne entstehenden Kosten. 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Schweiz. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Teilnahmebedingungen ergeben, ist der Sitz der Veranstalter. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der verbleibenden davon nicht berührt. Zustimmungserklärung Ich erkläre, am System Skiline teilnehmen zu wollen und habe die Systembeschreibung sowie die Nutzungsbedingungen gelesen. Damit stimme ich zu, dass mich betreffende persönliche Daten oder Videoaufnahmen, die ich selbst eingebe oder die an Zutrittspunkten zu Skiliftsystemen oder auf Rennstrecken erfasst werden, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Weiters stimme ich zu, dass diese Informationen auch für weiterführende Informationszusendungen per Post oder elektronischer Post durch den Betreiber des Adrenalin Cup Systems oder die Bergbahngesellschaft, deren Skipass ich beim Adrenalin Cup eingegeben bzw. registriert habe, der Firmen Saastal Bergbahnen AG, Panoramastraße 5, 3906 Saas-Fee, Schweiz und der Skiline AG, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon, Schweiz, an mich verwendet werden. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit durch entsprechende Gestaltung meiner Informationen im elektronischen System die Informationszusendung schriftlich oder die Nennung meines Namens in Hitlisten oder bei Videoaufnahmen widerrufen kann. Mir ist weiters bekannt, dass ich die Teilnahme am Adrenalin Cup jederzeit durch entsprechende Eingabe im Internet unter oder durch Mail an beenden kann. In diesem Fall werden meine Daten gelöscht und die Löschung auch an die beteiligten Bergbahnen weitergemeldet. Die Erteilung der Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten ist auch für kommerzielle und Marketingzwecke obligatorisch. Falls Sie die Zustimmung zur Nutzung der Daten 4

16 für kommerzielle oder Marketingzwecke nicht erteilen wollen, ist eine Registrierung auf unserer Internetseite nicht möglich. Es ist jedoch jederzeit möglich, sich auf Anfrage von unseren Mailinglisten streichen zu lassen. Nutzungsbedingungen Das Adrenalin Cup Portal ist ein Dienst der Skiline AG, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon, Schweiz und ein Internetportal, das via Webbrowser sowie Adrenalin Cup Terminals bedient wird. Voraussetzung für die Erbringung aller unserer Leistungen ist Ihr Einverständnis, die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die Informationen aus Kontrollsystemen im Skiliftsystem elektronisch zu verarbeiten, Ihnen s zuzusenden und entsprechende Informationen einschließlich Ihrer bei der Registrierung angegebenen Kontaktinformationen an die entsprechende Bergbahn-Betriebsgesellschaft, deren Skipass Sie auf dem Adrenalin Cup Portal eingegeben bzw. registriert haben, weiterzugeben und von skiline.cc zu nutzen. In Ihrem eigenen Interesse müssen wir Sie ersuchen, Kennworte geheim zu halten und im Falle des Verlustes oder des Verdachts auf Missbrauch eines Kennwortes Mitteilung an uns z.b. per Mail an zu machen. 5

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Saastal Bergbahnen AG Panoramastrasse 5 CH-3906 Saas-Fee Valais/Switzerland T +41 27 958 11 00 F +41 27 958 11 01 bergbahnen@saas-fee.ch www.saas-fee.ch/bergbahnen

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