WinterCARD Saas-Fee Kampagne 2017/18

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1 WinterCARD Saas-Fee Kampagne 2017/18 (im Folgenden WinterCARD SF Kampagne ) Allgemeine Geschäftsbedingungen Konsumenten 1. Anwendungsbereich und Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Käufer respektive jedem Kartenhalter sowie der Saastal Bergbahnen AG (STB) für alle im Rahmen der WinterCARD SF Kampagne auf der online Verkaufsplattform we-make-it-happen.ch getätigten Käufe einer WinterCARD SF oder eines WinterCard SF Upgrades. Der Käufer respektive jeder Kartenhalter anerkennt die Geltung dieser AGB. STB behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt des Kaufes. Durch die Nutzung der WinterCARD SF werden des weiteren die Dienstleistungen der STB in Anspruch genommen. Der Käufer respektive jeder Kartenhalter akzeptiert somit mit dem Kauf der WinterCARD SF die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Saastal Bergbahnen AG, die im Anhang 1 dargestellt sind. Mit dem Kauf der WinterCARD SF erhält der Käufer respektive jeder Kartenhalter außerdem per die Berechtigung zur Nutzung des Adrenalin Cups und wird dadurch im Adrenalin Cup System registriert. Der Käufer respektive jeder Kartenhalter akzeptiert somit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Adrenalin Cups, die im Anhang 2 dargestellt sind. Dem Käufer respektive dem Kartenhalter ist es jedoch freigestellt, sich zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit vom Adrenalin Cup wieder abzumelden (Opting-Out). Der Käufer, der mehrere WinterCARDs SF kauft, verpflichtet sich, diese AGB jedem Kartenhalter, einer von ihm gekauften WinterCard SF, zur Kenntnis zu bringen. 2. Generelle Bestimmungen 2.1 Nutzung der Website we-make-it-happen.ch Die STB garantiert weder für Beständigkeit noch für uneingeschränkte Verfügbarkeit der Website und kann somit nicht für die Folgen von Abbrüchen im Kaufvorgang oder die Nicht-Übermittlungen von Meldungen haftbar gemacht werden. Der Bedienerfreundlichkeit der Benutzeroberfläche wurde grosse Beachtung geschenkt. Der Kunde ist jedoch in jedem Fall selbst für die korrekte Handhabung der Website und insbesondere der Verkaufsplattform verantwortlich. Für die Folgen von Bedienungsfehlern hat er selbst einzustehen. 2.2 Verkaufsplattform auf der Website we-make-it-happen.ch Die Verkaufsplattform ist primär für den europäischen Raum bestimmt (Schweiz und Länder des EWR). Die Zugänglichkeit zur Plattform von ausserhalb dieser Region wird von der STB nicht garantiert. 1

2 2.3 Kaufvertrag betreffend die WinterCARD SF Der Käufer schliesst mit der STB betreffend die von ihm gekaufte(n) WinterCARD SF einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag ab, der nur dann wirksam wird, wenn mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen eintritt: (1) auf der Verkaufsplattform we-make-it-happen.ch ist in der angekündigten Verkaufsperiode die ste Wintercard SF (welcher Art auch immer) als verkauft registriert worden (Mehrjahres-WinterCARD SF, die in einer Vorsaison gekauft wurden und in dieser Saison gültig sind und die Upgrades gemäss Ziffer 2.4, zählen auch) oder (2) die STB erklärt während der angekündigten Verkaufsperiode die Kaufverträge als gültig, obwohl auf der Verkaufsplattform we-make-it-happen.ch noch nicht WinterCARD SF als verkauft registriert sind Wird während der angekündigten Verkaufsperiode keine der genannten Bedingung erfüllt, kommt kein Kaufvertrag zustande. Das Wirksamwerden respektive das Nicht-Wirksamwerden der bedingten Kaufverträge wird von STB per mitgeteilt Nach dem Eintritt einer der Bedingungen von Ziffer in der angekündigten Verkaufsperiode getätigte Käufe sind sofort wirksam. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. 2.4 Wintercard 2016/17 - Upgrade Käufer der WinterCard SF 2016/2017 können unter Angabe ihrer für den Kauf registrierten Adresse während der angekündigten Verkaufsperiode ein Upgrade, für alle oder einzelne gekaufte WinterCard SF 2016/17, auf eine 3-Jahres WinterCard SF kaufen. Das Upgrade bewirkt die Gültigkeit der WinterCard SF bis und mit der Wintersaison 2018/2019, also für zwei weitere Wintersaisonen Ein Upgrade-Kauf erfolgt unabhängig von der Gültigkeit der WinterCard SF Kampagne 2017/18 gemäss Ziffer 2.3 und wird mit der Bestellung ohne weiteres und sofort gültig abgeschlossen und wirksam Da die Personalisierung beim Kauf der WinterCard SF 2016/17 bereits erfolgt ist, wird nach der Bezahlung (analog Ziffer 2.8) direkt die Produktion der Tickets gemäss Ziffer veranlasst Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie Ziffer 2.4 nicht widersprechen. 2.5 Kaufvorgang auf der Verkaufsplattform Der Käufer kauft auf der Verkaufsplattform die von ihm gewünschte(n) WinterCARD SF (Ticket(s)) laut angezeigtem Warenkorb. der Käufer erhält unmittelbar nach dem Kauf eine Kaufbestätigungsnummer per Jedes gekaufte Ticket muss einer Person (Kartenhalter) zugeordnet werden (Personalisierung). Alle mit einer Kauftransaktion erworbenen WinterCARDs SF müssen in einem Vorgang gemeinsam personalisiert werden. Die gültige angegebene Adresse gilt als ID des personalisierten Kartenhalters. Dieselbe Adresse darf deshalb nicht für mehrere Kartenhalter verwendet werden, wobei bei Kindern der Käufer eingetragen werden kann. Die Personalisierung ( Check-in ) erfolgt entweder unmittelbar nach dem Kauf oder zu einem späteren Zeitpunkt, jedenfalls vor der Produktion der Tickets gemäss 2

3 nachfolgend Ziffer Sobald erforderlich bekommt der Käufer regelmässige Erinnerungsmails mit einem Check-in Link, die ihn auf den noch notwendigen Check-in hinweisen. Zur Referenzierung des Kaufes enthält dieser Link einen eindeutigen Hash- Code. Der Käufer klickt im auf den Link und kommt zur Verkaufsplattform, wo er noch Kaufbestätigungsnummer und Nachname eingeben muss. Dann erhält er Zugang zu seinem Kauf und kann diesen personalisieren Ist eine der Bedingungen gemäss vorne Ziffer eingetreten und die Personalisierung der Tickets gemäss vorne Ziffer erfolgt, wird die Produktion der Tickets, nach Belastung der Kreditkarte gemäss Ziffer oder erfolgtem Zahlungseingang gemäss Ziffer 2.8.4, automatisch veranlasst. Der Kartenhalter erhält ein mit einem Voucher zum Download, welcher an der Kasse der STB nach Vorlage eines Führerscheins, Personalausweises oder Reisepasses umgetauscht werden muss, um die WinterCARD SF zu erhalten. Bei Kartenhaltern, für die beim Verkaufsvorgang respektive der Personalisierung ( Check-In ) der Swisspass registriert wurde, wird die gekaufte WinterCARD SF automatisch vom System auf den Swisspass aufgeladen. Diesen Kartenhaltern wird kein Voucher ausgestellt und sie müssen keinen Medientausch an der Kassa der STB vor Ort durchführen. Der Swisspass fungiert für sie als gültige WinterCard SF. Noch nicht personalisierte Tickets können während der Wintersaison jederzeit personalisiert und bezogen werden. Alle mit einer Kauftransaktion erworbenen WinterCARDs SF müssen in einem Vorgang gemeinsam personalisiert werden. Eine einzelne Personalisierung einer WinterCARD SF aus einer Kauftransaktion mit mehreren WinterCARDs SF ist nicht vorgesehen (vorne Ziffer 2.5.2) Käufer der WinterCARD SF können Freunde einladen, ebenfalls eine WinterCARD SF zu erwerben. Diese Möglichkeit gibt es auf der Success Seite eines jeden erfolgreichen Kaufs im Webshop, somit nach erfolgreichem Check-In oder direkt auf der Startseite wemake-it-happen.ch. Das Werben erfolgt entweder durch Teilen auf Facebook und Twitter oder per . Die geteilten Links auf sozialen Kanälen und die per versandte Einladung enthalten einen Link zum Shop. Der Link enthält einen Code welcher den Käufer (Versender der Einladung) identifiziert. 2.6 Übertragbarkeit Die personalisierte WinterCARD SF ist nicht übertragbar. 2.7 Rücktritt /Stornierung Eine Stornierung bzw. Rücktritt nach Buchung ist nicht möglich. Rückfragen diesbezüglich sind per an support@we-make-it-happen.ch zu richten. 2.8 Preis, Bezahlung, Der vom Käufer zu zahlende Preis ergibt sich aus dem im Warenkorb angezeigten Gesamtpreis in Schweizer Franken (CHF). Der Preis enthält sämtliche Zuschläge und Abgaben. Im angegebenen Preis ist die gesetzliche Schweizer Mehrwertsteuer enthalten Die Bezahlung erfolgt über die beim Kaufvorgang registrierte Kreditkarte, durch eine eindeutige Transaktions-ID. Die Kreditkartenbelastung durch STB erfolgt frühestens zum Zeitpunkt der Zustellung des s, das die Mitteilung enthält, dass eine der Bedingungen gemäss vorne Ziffer eingetreten ist, das heisst wenn die aufschiebend bedingten Kaufverträge wirksam werden oder 3

4 2.8.3 durch Banküberweisung des in Rechnung gestellten Betrages. Die Rechnung wird durch FM Group powerpay im Auftrag der STB gestellt. Bei Kauf auf Rechnung werden gleichzeitig die AGB MF Group anerkannt. Der Rechnungsversand erfolgt frühestens wenn die aufschiebend bedingten Kaufverträge wirksam werden (siehe auch Ziffer 2.4.3). 2.9 Gültigkeit der WinterCARD SF Skipässe Die WinterCARD SF Skipässe sind nur tagsüber und während den publizierten Betriebszeiten während der Wintersaison gültig (siehe Anhang 1 bzw. Aushang an den Skiliften). Für Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten gelten andere Bestimmungen. Für das Nachtschlitteln müssen separate Tickets gelöst werden. Bei der Gondelbahn Hannig kann eine Schlitteltageskarte gelöst werden Die WinterCARD SF ist ausschliesslich an den Anlagen in Saas Fee und Saas-Almagell gültig. Sofern bis zum die WinterCARD 17/18 Aktion nach Ziffer für gültig erklärt wird gelten alle für 2017/18 gültigen WinterCARDS (also auch alle Mehrjahres WinterCARDs die in 2016/17 gekauft oder nach Ziffer 2.4 verlängert wurden) auch im Skigebiet Hohsaas in Saas-Grund Der WinterCARD SF Halter garantiert mit Erwerb der WinterCARD SF, dass die angeführte Adresse korrekt und funktionstüchtig ist. Die STB behält sich das Recht vor, die WinterCARD SF zu sperren, sollte die registrierte Adresse falsch oder die Zustellung von s nicht (mehr) möglich sein, ohne dass daraus eine Rückerstattungspflicht seitens der STB an den WinterCARD SF Käufer oder Kartenhalter entsteht Haftung Die Haftung der STB für die Unrichtigkeit bzw. den Missbrauch von personenbezogenen Daten seitens der Kunden bzw. User wird ausdrücklich ausgeschlossen verkehr Die Übermittlung von -Nachrichten über öffentliche Netze ist asynchron und störungsanfällig, erfolgt ungeschützt und kann von Dritten abgefangen, gelesen und abgeändert werden. Neben dem Inhalt sind auch Absender und Empfänger der für Dritte erkennbar. Dies gilt auch für s, die bei der Kommunikation mit der STB verwendet werden. Die STB ist vom Käufer respektive jedem Kartenhalter ermächtigt, ihm s zu senden. Für Schäden, die als Folge einer mangelhaften, gestörten oder ausspionierten Übermittlung einer entstehen, haften die STB nicht. s gelten als zugestellt, wenn sie an die vom Käufer respektive jedem Kartenhalter angegebene Adresse versendet worden sind oder wenn eine im Verkehr mit der STB zuvor erfolgreich verwendete Adresse verwendet wird. Zustellungszeitpunkt für s ist der Abgang bei der STB Datenschutz Die STB erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Käufers respektive jedes Kartenhalters. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet die STB die gesetzlichen Bestimmungen. 4

5 3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Der Vertrag zwischen den Kunden und der STB im Rahmen der WinterCARD SF Kampagne unterliegt ausschliesslich dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss von Staatsverträgen. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Visp. AGB Version Anhang 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Saastal Bergbahnen AG Anhang 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Adrenalin Cups Anhang 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MF Group powerpay 5

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Saastal Bergbahnen AG AGB Version Saastal Bergbahnen AG Panoramastrasse 5 CH-3906 Saas-Fee Valais/Switzerland T F bergbahnen@saas-fee.ch

7 1. Allgemein Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, welche die Saastal Bergbahnen AG (STB) erbringt. Zusätzlich können für bestimmte Sonderleistungen der STB besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Hierauf wird der Kunde gegebenenfalls vor Nutzung der betreffenden Dienstleistung hingewiesen. Bei Nutzung der Dienstleistung der STB wird die Geltung dieser AGB anerkannt. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der STB bezogen werden. 1.1 Vertrag Der Vertrag mit der STB kommt mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam. 1.2 Leistungen Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Tarifprospekt bzw. den elektronischen Medien. Spezialtarife und Sonderleistungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtsverbindlich schriftlich bestätigt worden sind. 1.3 Ausweispflicht Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassa- und Bahnpersonals auszuweisen. 1.4 Transport Mit dem Verkauf eines Bergbahntickets verpflichtet sich die STB zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers und seines Materials gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander und Schlittelwege, welche von der STB unterhalten werden. 1.5 Gültigkeit der Ski-, Schlittel und Wanderpässe, sowie für die WinterCard Die obengenannten Pässe sind nur tagsüber und während der publizierten Betriebszeiten gültig. Für Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten gelten andere Bestimmungen. Für das Nachtschlitteln müssen separate Tickets gelöst werden. Skipässe werden von ½ Tag bis 21 Tage ausgegeben. Weiter ist eine Monatskarte im Angebot. Die Saisonkarte ist im Sommer vom 1. Juni bis 30. November und im Winter vom 1. November bis Ende Wintersaison gültig. Die Jahreskarte ist jeweils für ein Jahr ab Kaufdatum gültig. Ab 6 Tagen ist eine Verlängerung von 1 oder 2 Tagen möglich. Beim Hannig kann eine Schlitteltageskarte gelöst werden. 1.5 Fussgängertickets Fussgänger können für jede Anlage Einzelfahrten lösen. Die Tickets einfacher Fahrt (Berg- oder Talfahrt) sind 1 Tag gültig. Diejenigen für die Hin- und Rückfahrt dagegen sind 10 Tage gültig. Jede Retourfahrt kann an einer beliebigen anderen Station mit gleichem oder billigerem Tarif zur Rückfahrt benutzt werden. Im Winter können Fussgänger zusätzlich den Winterwanderpass lösen (Gültigkeit an 6 Tagen, an 4 Tagen oder an 2 Tagen auf allen Anlagen ohne Skibetrieb). 1.6 Altersklassen und Kategorien Kinder: bis 5.99 Jahre gratis Kinder: Jahre Kindertarif Jugendlich: Jahre Jugendtarif Erwachsen : ab 20 Jahre Erwachsenentarif Bei der WinterCard bestehen keine Alterskategorien 7

8 Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 20 Ski-, Schlittel- und Wanderpässe (egal, welcher Personengruppe) desselben Geltungsbereiches, für die gleiche Dauer und ab demselben Gültigkeitstag gelöst werden. Skifahrergruppen erhalten ab 20 Personen den Gruppentarif. Freikarten gibt es keine. Gruppen müssen sich vorgängig schriftlich mit einer Namenliste bei der STB anmelden, um den Gruppentarif zu erhalten. Fussgängergruppen erhalten bereits ab 10 Personen den Gruppentarif. Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert. Zur Ermittlung der Gruppenzahl können Kinder und Inhaber eines Halbtax-/ Generalabonnementes voll mitgezählt werden. Familienkarten können auch in Gruppen integriert werden, jedoch zählen die Freifahrten nicht mit, um die Gruppenstärke zu ermitteln. Reisebüros und Busunternehmen erhalten nur ermässigte Ski-, Schlittel- und Wanderpässe, wenn sie mit den Bergbahnen einen Vertrag abgeschlossen haben. 2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Preise Die Preise für die Bergbahntickets werden im Tarifprospekt (genaue Bezeichnung mit Jahreszahl) und im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich pro Person und inkl. Mehrwertsteuer. Alle Bergbahntickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sämtliche Mehrtageskarten sind linear (aufeinanderfolgende Tage) und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen sind die Wahlabonnements (5 in 7 Tagen, 8 in 10 Tagen, 11 in 13 Tagen), bei welchen der Gast innerhalb einer bestimmten Zeitperiode selber über die Nutzung entscheidet. Die unbenutzten Tage werden nicht rückvergütet oder auf die nächste Saison übertragen. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen im Tarifprospekt und im Internet auf Zusätzlich zu den Ticketpreisen erhebt die STB eine einmalige Gebühr von CHF 5.00 (pro RFID- Datenträger, KeyCard). Diese Karten gehen in das Eigentum des Käufers über und können wiederholt und zum Teil auch in anderen Schneesportgebieten benutzt werden. 2.2 Zahlungen Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Bergbahnticketbezüge auf Kredit bzw. auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung diesbezüglich ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von der STB schriftlich (auch per ) bestätigt worden ist. Für alle Dienstleistungen und Produkte verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 10 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach zweiter Mahnung aus, ist die STB berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Wir behalten uns vor, für Leistungen ganz oder zumindest teilweise Akonto Zahlungen zu verlangen. Für ausländische Rechnungsadressen ist als Garantie eine Vorauszahlung zu leisten. 2.3 Preis- und Leistungsänderungen Die STB behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern. 2.4 Währungen Die Preisangaben in den Prospekten erfolgen stets in Schweizer Franken. Die Euro-Umrechnung erfolgt nach aktuellem Tageskurs. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken. 8

9 3. Tickets 3.1 Rückvergütung Gekaufte und / oder bereits gebrauchte Tickets aller Art können nachträglich nicht in andere Tickets umgetauscht werden. Zudem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Schliessungen einzelner oder aller Anlagen, oder bei Krankheit oder Unfall des Ticketinhabers. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer entsprechenden Versicherung abzuschliessen, welche vollumfängliche Rückerstattungen in folgenden Fällen gewährt: Nicht mehr als 5 geöffnete Anlagen im Gebiet des gültigen Skipasses wegen ungünstigen Wetterverhältnissen (Sturmwinde, Lawinengefahr, Schneeverwehungen) Im Falles eines Unfalles, Krankheit oder Tod des Versicherten Im Falle eines Unfalles, Krankheit oder Tod eines Nahestenden des Versicherten oder Personen mit enger familiärer Verbindung. Die STB empfehlen daher zwingend den vorgängigen Abschluss der Skipassversicherung PassProtect ( Der Abschluss muss zwingend vor der ersten Nutzung erfolgen. Diese kann bei jeder Kasse der Saastal Bergbahnen abgeschlossen werden und decken folgende Leistungen ab: Sollten die Saastal Bergbahnen trotzdem Rückerstattungen vornehmen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 7.00 an. 3.2 Ticketverlust Sollte jemand eine Mehrtageskarte (ab 2 Tagen) verlieren, wird sie gegen Vorweisung der Kaufquittung (Sperrnummer-Beleg) ersetzt. In einem solchen Fall werden die Kosten von CHF 5.00 für den neuen Datenträger erhoben. 3.3 Missbrauch/Fehlverhalten An den Zutrittssystemen des Skigebietes wird automatisch von jedem Kunden ein Foto generiert. Alle Pässe sind persönlich und nicht übertragbar. Bei Missbrauch oder Fehlverhalten auf den Pisten und an den Liften folgt eine Umtriebsentschädigung von CHF respektive CHF sowie der sofortige Entzug der Fahrkarte. Im Wiederholungsfall wird Strafanzeige erstattet. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. 9

10 Verstösst der Ticketkäufer gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Anordnungen der Bahnmitarbeitenden oder verhält er sich rücksichtslos, kann die STB ihn von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten ausschliessen und das Ticket entschädigungslos entziehen. Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauchs die Sicherheit und Ordnung im Skigebiet gefährdet, kann von der Benützung der Bahnanlagen und Skipisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden. Wer Anlagen und Einrichtungen der STB beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungsund Reinigungskosten vollumgänglich zu übernehmen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigungen bleibt eine Strafanzeige vorbehalten. 3.4 Transporte zur Ausübung eines Sports Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahmen besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Ticket oder der Ski-, Schlittel- oder Wanderpass entzogen werden. Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person: sich rücksichtslos verhalten hat; einen lawinengefährdeten Hang befahren hat; Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat; sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat. 3.5 Ermässigungen / Rabatte Ermässigungen und Rabatte sind nicht kumulierbar. 4. Nicht Erbringung der Leistungen Kann die STB ihre Pflichten aus dem Transportvertrag in Folge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermag, vorübergehend nicht erbringen, entstehen dem Käufer eines Bergbahntickets daraus keinerlei Ansprüche gegenüber der STB. Das gilt insbesondere in folgenden Fällen: Betriebseinstellungen und Pistensperrungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördlicher Anordnungen; Überlastung der Transportanlagen; Betriebsstörungen, z.b. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen. 5. Unfall Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall bei Benützung der Bahnanlagen oder im Skigebiet der STB, kann er den Rettungsdienst der Unternehmung in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der STB wird wie folgt verrechnet: Abtransport mit Rettungsschlitten inkl. Elektrofahrzeug zum Arzt: CHF Abtransport Skidoo inkl. Elektrofahrzeug zum Arzt: CHF Ambulante Behandlung, keine Begleitung mit dem Elektro zum Arzt: CHF Nur Elektrofahrt zum Arzt: CHF Abseits der markierten Pisten = doppelter Tarif Andere Kosten Dritter (z.b. REGA, Arztbesuche) sind direkt durch den Kunden zu begleichen. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit des Abschlusses der oben erwähnten Versicherung Skicare, welche für diverse Leistungen aufkommt. Details siehe 3.1 Rückvergütung. 1 0

11 6. Beanstandungen / Haftung Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringung durch die STB betreffen, sind unverzüglich an die STB bzw. an ihre Mitarbeitenden zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der STB verloren. Die STB haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie, bzw. ihre Mitarbeitenden verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Eine Haftung der STB für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge: Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen und Hinweistafeln, verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten; Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes; Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren; Fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf Anlagen und Skipisten; Ausübung von Risiko-Sportarten wie Freeriding, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.; Ungenügender Pistenpräparierung. Im Übrigen stützt sich die Haftung der STB im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Es besteht keine Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten, ausser es könnte der STB eine grobfahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden. Sodann ist jede Haftung für Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen. Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung des Vertrages sind, haftet die STB im Rahmen dieser AGB sowie der maßgebenden schweizerischen Gesetze. Jede Haftung für Diebstähle im Skigebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen. 7. Kundendaten Die STB verpflichtet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet. Der Kunde anerkennt hiermit und stimmt zu, dass die STB in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtig ist, den betreffenden Dritten in dem Umfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die STB gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiter zu geben. 8. Schlussbestimmungen Mitteilungen per gelten als schriftlich erfolgt. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der STB untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Visp. Saas-Fee, Oktober

12 Teilnahme und Nutzungsbedingungen zum Adrenalin Cup Saas-Fee AGB Version Saastal Bergbahnen AG Panoramastrasse 5 CH-3906 Saas-Fee Valais/Switzerland T F bergbahnen@saas-fee.ch

13 1. Adrenalin Cup Veranstaltung Der Adrenalin Cup ist eine Veranstaltung der Saastal Bergbahnen AG, Panoramastraße 5, 3906 Saas-Fee, sowie der Saastal Marketing AG, Obere Dorfstraße 2, 3906 Saas-Fee. Er wird jeweils über die Dauer einer Wintersaison durchgeführt ( ). Die Veranstaltung nutzt die im Skigebiet Saas-Fee installierten Adrenalin Cup Anlagen um einen multisportiven, die Saison andauernden Wettkampf durchzuführen. Teilnehmer des Wettkampfs sind Personen, welche die Teilnahmebedingungen des Adrenalin Cups erfüllen und an diesem teilnehmen. Erzielte Ergebnisse an den Anlagen (Zeitmessungen, Sprungmessungen, Videos, Bilder, Nutzungen) werden im Adrenalin Cup Portal gesammelt und gewertet. Dies schließt die Ermittlung der Gewinner mit ein. Der Adrenalin Cup wird Software seitig im Namen der Veranstalter durch die Skiline GmbH betreut und abgewickelt. 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt am Adrenalin Cup Saas-Fee ist jeder im Besitz eines gültigen Adrenalin- Passes. Die Teilnahme am Adrenalin Cup ist freiwillig. Mit der Teilnahme am Adrenalin Cup stimmt der Teilnehmer den nachstehenden Teilnahmebedingungen zu. Mitarbeitern der Saastal Bergbahnen AG, Saastal Marketing AG sowie der Skiline GmbH steht es frei, am Adrenalin Cup teilzunehmen. Jedoch sind diese von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. 3. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen Ein Verstoß gegen Teilnahmebedingungen oder die Nutzungsbedingungen der Adrenalin Cup Anlagen (siehe Aushang der Bergbahn vor Ort) haben einen sofortigen Ausschluss vom Adrenalin Cup der jeweiligen Saison zur Folge. In diesen Fällen können Preise auch nachträglich aberkannt und dem nächstgereihten Teilnehmer im Ranking zuerkannt werden. 4. Widerruf der Teilnahme Jeder Teilnehmer kann die Teilnahme jederzeit schriftlich an Skiline GmbH, Lakeside B03, 9020 Klagenfurt, widerrufen. Damit ist der Erhalt eines allfälligen Gewinnes ausgeschlossen. Minderjährige Teilnehmer bedürfen der Zustimmung durch ihre gesetzlichen Vertreter. Eine solche Zustimmung ist spätestens bei der Übergabe eines Gewinnes schriftlich zu erteilen. 5. Betrieb der Anlagen Wesentlicher Teil des Adrenalin Cups sind die Adrenalin Cup Anlagen, welche der Adrenalin Cup Teilnehmer nutzt um die für den Cup notwendigen Punkte zu erzielen. Betreiber der Adrenalin Cup Saas-Fee Anlagen ist die Saastal Bergbahnen AG. Für technische oder witterungsbedingte Ausfälle und Störungen an den Adrenalin Cup Anlagen wird vonseiten der Saastal Bergbahnen AG keine Haftung übernommen. Die Veranstalter schließen jegliche Haftung fürdirekte oder indirekte Begleit- oder Folgeschäden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Adrenalin Cup aus. 6. Einverständniserklärung Mit der Teilnahme am Adrenalin Cup erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass sein Name sowie seine im Rahmen der Adrenalin Cup Disziplinen produzierten Videos und Fotos auf adrenalincup.saas-fee.ch, Allalin TV sowie in den Medien der Saastal Marketing AG, der Saastal Bergbahnen AG sowie von Skiline GmbH veröffentlicht werden. 1 3

14 7. Datenschutz Die veranstaltenden Unternehmen verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Mit der Teilnahme am Adrenalin Cup stimmt der Teilnehmer zu, dass seine bekannt gegebenen Daten von der Saastal Bergbahnen AG, der Saastal Marketing AG sowie Skiline GmbH gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich an Skiline GmbH, Lakeside B03, 9020 Klagenfurt, widerrufen werden. 8. Durchführungszeitraum Der Adrenalin Cup Saas-Fee erstreckt sich über die gesamte Wintersaison ( ). Alle vor oder nach dem offiziellen Start- und Enddatum eingegebenen Skipässe können im Ranking nicht berücksichtigt werden. Skiline als technischer Betreiber behält sich zudem vor, regelwidrige Läufe auch nachträglich als ungültig zu erklären und zu disqualifizieren. 9. Ermittlung und Verständigung der Gewinner Am Ende jedes Monats sowie am Ende der Saison werden die Gewinner der jeweiligen Ranglisten ermittelt. Dies geschieht innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der jeweiligen Zeitperiode (Monat/Saison). Die Auswertung erfolgt auf Basis der Adrenalin Cup Punkteberechnung, welche unter "Support" nachzulesen ist. Wesentlicher Teil der Auswertung sind die Ergebnisse der Anlagen Nutzung durch den Teilnehmer. Gewertet werden dabei lediglich gültige Läufe. Die Generierung der Ranglisten erfolgt durch das System automatisch. Im Anschluss tagt das Adrenalin Cup Schiedsrichter-Gremium und prüft das vorläufige Ergebnis. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der Anlagen, bei Verstoß gegen die Wettkampfregeln der Anlage oder bei nachweislichem Betrugsversuch werden allfällige Disqualifikationen von Teilnehmern vorgenommen. 10. Disqualifikation von Läufen Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder Wettkampfregeln der Anlage sowie nachweislicher Betrugsversuch führen in jedem Fall zu einer unwiderruflichen Disqualifikation des jeweiligen Laufes. Zudem kann es auch aufgrund technischer Fehler an der Anlage zu einer Disqualifikation von Läufen kommen. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn aufgrund zu direkter Sonneneinstrahlung oder anderer witterungsbedingter ungünstiger Umstände keine vollständige Aufnahme des Laufes erfolgen konnte. Da nur vollständig verfolgte und gefilmte Läufe gewertet werden können, führen genannte technische Fehler leider auch zu einer Disqualifikation, ungeachtet einer möglicherweise korrekten Absolvierung des Kurses. Falls zwei oder mehr Personen am Ende der jeweiligen Zeitperiode (Monat oder Saison) die gleiche Punkteanzahl erreicht haben, entscheidet das Los. 11. Preise Preise werden den jeweiligen Gewinnern grundsätzlich in Form von Vouchern per zugestellt. Ein solcher Voucher berechtigt den Gewinner, seinen Preis bei dem den Preis zur Verfügung stellenden Unternehmen gegen Vorlage des Vouchers einzulösen. Die Gültigkeit eines Vouchers kann je nach Preis variieren und wird direkt vom jeweiligen Unternehmen bestimmt. Die Skiline GmbH ist im Zusammenhang mit Preisen lediglich als Vermittler tätig und übernimmt keine Verantwortung für die physische Übermittlung des Preises oder etwaige Begrenzungen der Gültigkeitsdauer eines Vouchers. 1 4

15 Jeder Teilnehmer kann innerhalb des gesamten Durchführungszeitraumes dieses Wettbewerbs pro Kategorie (Alpin, Endorphin, Adrenalin) nur einen Monatsgewinn einlösen. Sollte ein Teilnehmer bereits einen Monatsgewinn in einer Kategorie erhalten haben, so ist er in den verbleibenden Monaten von Monatsgewinnen ausgeschlossen. Ein Anspruch auf den Saisongewinn bleibt von möglichen vorhergegangenen Monatsgewinnen jedoch unangetastet. Preise können nicht in bar abgelöst oder umgetauscht werden. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Saastal Bergbahnen AG, die Saastal Marketing AG sowie die Skiline GmbH übernehmen keine für die Gewinner im Zusammenhang mit der Einlösung der Gewinne entstehenden Kosten. 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Schweiz. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Teilnahmebedingungen ergeben, ist der Sitz der Veranstalter. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der verbleibenden davon nicht berührt. Zustimmungserklärung Ich erkläre, am System Skiline teilnehmen zu wollen und habe die Systembeschreibung sowie die Nutzungsbedingungen gelesen. Damit stimme ich zu, dass mich betreffende persönliche Daten oder Videoaufnahmen, die ich selbst eingebe oder die an Zutrittspunkten zu Skiliftsystemen oder auf Rennstrecken erfasst werden, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Weiters stimme ich zu, dass diese Informationen auch für weiterführende Informationszusendungen per Post oder elektronischer Post durch den Betreiber des Adrenalin Cup Systems oder die Bergbahngesellschaft, deren Skipass ich beim Adrenalin Cup eingegeben bzw. registriert habe, der Firmen Saastal Bergbahnen AG, Panoramastraße 5, 3906 Saas-Fee, Schweiz und der Skiline AG, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon, Schweiz, an mich verwendet werden. Mir ist bekannt, dass ich jederzeit durch entsprechende Gestaltung meiner Informationen im elektronischen System die Informationszusendung schriftlich oder die Nennung meines Namens in Hitlisten oder bei Videoaufnahmen widerrufen kann. Mir ist weiters bekannt, dass ich die Teilnahme am Adrenalin Cup jederzeit durch entsprechende Eingabe im Internet unter oder durch Mail an beenden kann. In diesem Fall werden meine Daten gelöscht und die Löschung auch an die beteiligten Bergbahnen weitergemeldet. Die Erteilung der Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten ist auch für kommerzielle und Marketingzwecke obligatorisch. Falls Sie die Zustimmung zur Nutzung der Daten für kommerzielle oder Marketingzwecke nicht erteilen wollen, ist eine Registrierung auf unserer Internetseite nicht möglich. Es ist jedoch jederzeit möglich, sich auf Anfrage von unseren Mailinglisten streichen zu lassen. Nutzungsbedingungen Das Adrenalin Cup Portal ist ein Dienst der Skiline AG, Seedammstrasse 3, 8808 Pfäffikon, Schweiz und ein Internetportal, das via Webbrowser sowie Adrenalin Cup Terminals bedient 1 5

16 wird. Voraussetzung für die Erbringung aller unserer Leistungen ist Ihr Einverständnis, die von Ihnen eingegebenen Informationen sowie die Informationen aus Kontrollsystemen im Skiliftsystem elektronisch zu verarbeiten, Ihnen s zuzusenden und entsprechende Informationen einschließlich Ihrer bei der Registrierung angegebenen Kontaktinformationen an die entsprechende Bergbahn-Betriebsgesellschaft, deren Skipass Sie auf dem Adrenalin Cup Portal eingegeben bzw. registriert haben, weiterzugeben und von skiline.cc zu nutzen. In Ihrem eigenen Interesse müssen wir Sie ersuchen, Kennworte geheim zu halten und im Falle des Verlustes oder des Verdachts auf Missbrauch eines Kennwortes Mitteilung an uns z.b. per Mail an zu machen. 1 6

17 AGB MF Group Monatsrechnung (powerpay) PAY Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zahlung auf Rechnung (powerpay) und Datenschutzbestimmungen 1. Wichtige Hinweise a. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und der MF Group Factoring AG (am Bohl 6, CH-9004 St. Gallen) bzw. das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und deren an gleicher Adresse befindlichen Tochtergesellschaften (MF Group Billing AG, MF Finance AG und MF Group AG; nachfolgend als MF oder MF Group zusammengefasst). Gewisse Dienstleistungen der Gesellschaften der MF Group unterliegen teilweise dem Geldwäschereigesetz (GwG). Entsprechende Gesellschaften haben die notwendige aufsichtsrechtliche Zulassung. Die Gesellschaften werden zudem jährlich geprüft und sind als SRO-Finanzintermediäre registriert (vgl. b. Durch Beantragung und Nutzung der MF Zahlungsdienstleistung bestätigen Sie mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein. Falls Sie mit Folgendem nicht einverstanden sind, dürfen Sie die MF Zahlungsdienstleistung zur Zahlung Ihrer Online-Einkäufe nicht nutzen oder in irgendeiner anderen Art verwenden. c. Die MF Zahlungsdienstleistung steht nur natürlichen, handlungsfähigen Personen mit regelmässigem Einkommen und mit Schweizer oder Liechtensteinischen Wohnsitz zur Verfügung. d. Der Kaufvertrag über die Ware/Dienstleistung kommt ausschliesslich zwischen Ihnen und dem Onlineshop (nachfolgend Händler) zustande. Die Abwicklung des Kaufvertrags bestimmt sich nach den Vertragsbedingungen des Händlers. Insbesondere bleibt der Händler zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.b. zu Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufen und Wiedersprüchen sowie Gutschriften. e. MF kann für den Einzug der Rechnungsforderung Dritte einsetzen. 2. Bezahlung der Onlineeinkäufe mit MF Zahlungsdienstleistung Mit der MF Zahlungsdienstleistung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. MF bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart Zahlung per Rechnung im Onlineshop des entsprechenden Händlers an. MF übernimmt bei Abschluss des Kaufvertrags bzw. bei Bezahlung mittels Rechnung die entstandene Rechnungsforderung vom Händler und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Im Rahmen dieses Vertrags gewährt Ihnen MF einen Konsumkredit nach Art. 12 KKG, sofern Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen und kein Ausschlussgrund nach Art. 7 Abs. 1 KKG vorliegt. 3. Abrechnungsmodus und Rückzahlungskonditionen Die Abrechnung Ihrer Rechnungseinkäufe erhalten Sie in der Regel monatlich zugestellt. Sollten Sie bereits Einkäufe mittels anderen MF Zahlungsdienstleistungen getätigt haben, ist es möglich, dass diese Einkäufe und allenfalls getätigte Teilrückzahlungen ebenfalls auf Ihrer Abrechnung erscheinen. Dies erlaubt Ihnen einen Gesamtüberblick über die offenen Rechnungsbeträge. Sie haben zwei Möglichkeiten zur Begleichung der MF Rechnung: a. Sie bezahlen den gesamten Ausstand in der Regel bei Erhalt, spätestens bis zur aufgedruckten Zahlungsfrist. Wird der gesamte Rechnungsbetrag fristgerecht bezahlt, verzichtet MF auf die Erhebung des Jahreszinses (gemäss Gebührentabelle) auf den fakturierten Betrag ab Einkaufsdatum. b. Sie begleichen jeweils einen Teil des Ausstandes in der Regel bei Erhalt, spätestens bis zur aufgedruckten Zahlungsfrist. Der Mindestbetrag ist jeweils auf der Rechnung vermerkt und im linken Einzahlungsschein aufgedruckt. Bei Beanspruchung dieser Teilzahlungsmöglichkeit erheben wir einen Jahreszins gemäss Gebührentabelle. Die Teilzahlungsmöglichkeit (revolving Funktion) setzt mindestens eine fristgerechte Rechnungszahlung voraus. Ziff. 4 AGB bleibt vorbehalten. Bei Einzahlungen am Postschalter werden die entsprechenden Postgebühren (Empfänger) in der darauffolgenden Rechnung weiterbelastet. Bei Bank- oder Postkontoüberweisungen entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Bei Zahlungsrückständen werden pro Zahlungserinnerung Mahngebühren gemäss Gebührentabelle belastet. Wird ausserdem der Rechnungsbetrag nicht oder der Mindestbetrag nicht in vollem Umfang fristgerecht bezahlt, befinden Sie sich im Verzug. Ihnen wird der Jahreszins gemäss Gebührentabelle auf sämtlichen Einkaufsbeträgen sowie Gebühren und Kommissionen etc. ab Einkaufsdatum berechnet. Die geschuldeten Gesamtbeträge werden jeweils in der darauffolgenden Monatsrechnung ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsrückständen kann MF zudem den gesamten offenen Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung einfordern und Ihnen den Zugang zu weiteren MF Zahlungsdienstleistungen verweigern. (Teil-) Zahlungen werden ab deren Verbuchung bei der weiteren Zinsberechnung berücksichtigt und zunächst auf offene Gebührenund Zinsforderungen angerechnet. Für die Erstellung einer Rechnungskopie wird Ihnen pauschal pro Rechnung ein Aufwand gemäss Gebührentabelle verrechnet Die Rechnung gilt als anerkannt, wenn sie nicht innert 10 Tagen nach Erhalt schriftlich beanstandet wird. MF ist berechtigt, die Zinsen und Konditionen jederzeit für die Zukunft mit schriftlicher Mitteilung (z. B. anlässlich einer Rechnungszustellung) anzupassen. 4. Weitere Bedingungen bei Teilzahlungsverhältnis Falls Sie von der Teilzahlungsmöglichkeit Gebrauch und dadurch das Vertragsverhältnis zu MF zu einem Konsumkredit nach Art. 12 KKG entspricht, sind Sie verpflichtet das sogenannte KKG-Formular, welches Ihnen mit der Rechnung zugestellt wurde - online abrufbar unter: powerpay.ch/tz - innerhalb der angegeben Frist, spätestens aber drei Monate nach Ihrem Einkauf unterschrieben an MF zu retournieren, ansonsten wird Ihnen die gesamte Restschuld in einer sofort fälligen Schlussrechnung zugestellt. Bei Versäumnis können Ihnen für die entstandenen Umstände zusätzlich 5% der beanspruchten Kreditsumme, mindestens aber CHF verrechnet werden. MF ist jederzeit und ohne Angaben von Gründen berechtigt, durch schriftliche Mitteilung das Teilzahlungsverhältnis aufzulösen, falls ihr dies aufgrund der Prüfungsergebnisse oder aufgrund des Geschäftsverlaufs als angemessen erscheint. In diesem Fall ist jeweils der gesamte ausstehende Restbetrag bis zur aufgedruckten Zahlungsfrist zu begleichen. 5. Beendigung des Vertragsverhältnisses durch MF MF ist jederzeit und ohne Angaben von Gründen berechtigt, durch schriftliche Mitteilung das Vertragsverhältnis aufzulösen, falls ihr dies aufgrund der Prüfungsergebnisse oder aufgrund des Geschäftsverlaufs als angemessen erscheint. In diesem Fall ist jeweils der gesamte ausstehende Restbetrag bis zur aufgedruckten Zahlungsfrist zu begleichen. 6. Recht auf Widerruf bzw. Beendigung des Vertragsverhältnisses Nach Begleichung des Restbetrags innerhalb der aufgedruckten Zahlungsfrist können Sie jederzeit frei von jeder weiteren Verpflichtung vom Vertragsverhältnis zurücktreten. 7. Abtretungsrecht MF hat das Recht, die Rechnungsforderung oder das Recht zum Empfang von Zahlungen gemäss diesen Bestimmungen an Dritte zu übertragen sowie die zugrundeliegenden Forderungen an Dritte abzutreten. Wird bei Zahlungsrückständen ein Dritter mit dem Inkasso beauftragt, können weitere Gebühren bzw. Kosten gemäss Gebührentabelle des (VSI) Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute anfallen. PowerPay - MF Group - Postfach CH-9004 St.Gallen Hotline Montag bis Freitag 8:00-17:00 / Samstag 10:00-16:30 - Fax

18 AGB MF Group Monatsrechnung (powerpay) PAY 8. Datenschutzbestimmungen a. Zustimmung Verwendung Ihrer Daten Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der angebotenen powerpay Dienstleistungen und ist erforderlich, um Ihren Wunsch nach Einkaufsmöglichkeit mit powerpay zu ermöglichen. Bei der Nutzung der powerpay Zahlungsdienstleistung stimmen Sie zu, dass MF Ihre personenbezogenen Daten, wie Vor- und Nachname; Adresse; Geburtsdatum; Geschlecht; -Adresse; Telefonnummer; Informationen zur Zahlungs- und Bestellhistorie, wie die Anzahl der Artikel, Artikelnummer, Rechnungsbetrag, Sendungsart, Sendungsnummer und Steuern in Prozent, verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Erbringung der angefragten Dienstleistungen, zur Identitäts- und Bonitätsprüfung (dies kann auch die Einholung von Bewertungen Dritter, wie beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien umfassen), zum Risikomanagement (einschliesslich Betrugsprävention), zur Entwicklung von powerpay Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung, für Marketing und interne Statistiken sowie zu Analysezwecken genutzt. MF kann auch öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet (beispielsweise soziale Netzwerke) zum Zwecke der Identifikation nutzen, falls weitergehende Recherchen zur Untersuchung von Fällen von Betrug und Missbrauch der Dienstleistungen erforderlich sind. Für die Kreditbewertung können unter anderem Adressdaten genutzt werden. MF kann diese Informationen an andere Partnerunternehmen weiterleiten, welche die Informationen ebenfalls für die hier beschriebenen Zwecke nutzen können. Schliesslich kann MF Ihre Daten bei gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung sowie zur Durchsetzung von MF Rechten sowie zum Schutz von anderen MF-Kunden bekanntgeben. Sie erklären sich schliesslich damit einverstanden, dass Ihre Daten von MF oder ihren Vertragspartnern für Marketingzwecke verwendet werden. Beauftragte Vertragspartner können folgende Gesellschaften sein: CRIF AG, Riesbachstrasse 61, CH-8008 Zürich, Tel.: infoscore Inkasso AG, Ifangstrasse 8, CH-8952 Schlieren, Tel.: b. Zustimmung für Bonitäts- und Kreditfähigkeitsprüfung MF prüft, ob Ihrem Wunsch nach Zahlung mittels Rechnung unter Berücksichtigung möglicher Zahlungsausfallsrisiken entsprochen werden kann oder in Abstimmung mit dem Händler eine andere Zahlungsart angeboten wird. Zu diesem Zweck führt MF eine eigene Identitäts- und Bonitätsprüfung durch. Massgeblich für die Gewährung der Rechnungszahlung sind die allgemeine Bonität, die Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen sowie bei Vertragsverhältnissen im Sinne des Konsumkreditgesetz (KKG), eine positive Kreditfähigkeitsprüfung welche gestützt auf Ihren Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfolgt. Bzgl. Letzteres ermächtigen Sie MF bzw. deren beauftragte Partnerfirmen, sämtliche für die Prüfung Ihrer Bonität sowie für die Abwicklung der Teilzahlung erforderliche Auskünfte zu erteilen bzw. einzuholen, insbesondere bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO), bei Behörden, bei Wirtschaftsauskunfteien, bei Kreditvermittlern, bei Arbeitgebern oder bei anderen geeigneten Informations- und Auskunftsstellen, und bei entsprechenden gesetzlichen Pflichten auch an anderen Stellen Meldung zu erstatten. Gemeldet werden dabei namentlich die Kreditart, -höhe und -modalitäten sowie die Personalien des Antragstellers (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Nationalität). Sie anerkennen das Recht der ZEK und der IKO, ihren Mitgliedern über die gemeldeten Daten Auskünfte zu erteilen. Ausserdem sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Daten zu den erwähnten Zwecken gespeichert werden. c. Widerruf der Zustimmung Sie können Ihre Zustimmung jederzeit kostenlos widerrufen. Auch bei einem Widerruf bleibt MF berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, nutzen oder übermitteln, soweit dies zur vereinbarten Abwicklung der Zahlungsdienstleistung nötig oder rechtlich vorgeschrieben ist oder von einem Gericht oder einer Behörde gefordert wird. d. Auskunftsbegehren und Löschungsantrag Sie sind berechtigt kostenlos Auskunft über die bei MF gespeicherten Daten zu erhalten und diese Daten ggf. zu berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. Dazu wenden Sie sich schriftlich an: MF Group Datenschutzbeauftragter Postfach 336 CH-9004 St. Gallen 9. Kostenfolge bei Rücktritt vom Kaufvertrag nach mehr als 30 Tagen Sollten Sie vom Kaufvertrag gültig zurücktreten, weil bspw. die gekaufte Ware defekt ist oder die gekaufte Dienstleistung nicht bezogen werden kann, und sollte der Händler diesen Rücktritt vom Kaufvertrag MF gegenüber bestätigen, werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt, sofern MF sofort und bis maximal 60 Tage nach dem Buchung informiert wird. Nach 60 Tagen ab dem Einkauf behält sich MF das Recht vor Ihnen allfällig angefallene Kosten in Rechnung zu stellen. 10. Allg. Mitteilungen und Anzeigepflicht von Adressänderungen Mitteilung von MF (namentlich Kontoauszüge und Kündigungen) gelten als gültig zugestellt, wenn sie an die letzte von Ihnen schriftlich bekannt gegebene Adresse gesendet wurden. Sie verpflichten sich uns Adressänderungen sofort schriftlich anzuzeigen. 11. Änderungen AGB Über Änderungen der AGB werden Sie per Mitteilung ( , Rechnungsbeilage etc.) an die beim Kartenantrag angegebenen Kontaktdaten und/oder auf andere Weise informiert. Sie gelten von Ihnen als akzeptiert, sofern Sie nicht innert 10 Tagen ab Zeitpunkt der Information schriftlich Einspruch erheben. 12. Haftungsausschluss Bei Inanspruchnahme der MF Zahlungsdienstleistung übernimmt MF lediglich den Einzug der Rechnungsforderung. Das bedeutet, dass allfällige kaufvertraglichen Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche, soweit sie gemäss den anwendbaren AGB des Händlers nicht die Kaufpreisforderung mindern oder aufheben, weiterhin nur gegenüber dem Händler bestehen und die MF jede Gewährleistung und Haftung ablehnt. Insbesondere sind allfällige Beanstandungen zu bezogenen Waren oder Dienstleistungen sowie Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus diesen Rechtsgeschäften direkt mit dem betreffenden Händler zu klären. Eine Verrechnungseinrede, welche Ihnen allenfalls gegenüber dem Händler zusteht, kann der MF nicht entgegengehalten werden. Die Monatsrechnung ist dennoch fristgerecht zu bezahlen. Ebenso übernimmt die MF keine Verantwortung, wenn sich der Händler aus irgendwelchen Gründen weigert, Einkäufe mit MF Zahlungsdienstleistungen zu akzeptieren, oder aus technischen oder anderen Gründen ein Einkauf nicht ausgeführt werden kann. MF lehnt zudem jede Gewährleistung und Haftung ab, wenn auf dem benutzten internetfähigen Gerät schädliche Software o. ä. installiert wurde. Ausserdem übernimmt die MF keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Datenmissbrauchs, einer technischen Störung oder Nutzung der Internetverbindung entstehen. 13. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB im Übrigen in keiner Weise davon berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch die wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, PowerPay - MF Group - Postfach CH-9004 St.Gallen Hotline Montag bis Freitag 8:00-17:00 / Samstag 10:00-16:30 - Fax

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