Alles Wissenswerte über Asbest:

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1 Stand: 03 / 2010 Die Abfallberatung informiert: Asbestmerkblatt Alles Wissenswerte über Asbest: Gefahrenpotential, Abbruch-, Sanierungsund Instandsetzungsarbeiten, Entsorgung von Asbestzementerzeugnissen, Transportgenehmigung

2 Inhaltsverzeichnis 1. Was verbirgt sich hinter dem Begriff Asbest? Seite 3 2. Welche Eigenschaften sind für Asbest charakteristisch? Seite 3 3. In welchen Bereichen fand Asbest Verwendung? Seite 3 4. Handelt es sich um schwach oder stark gebundenen Asbest? Seite 4 5. Wieso ist Asbest eigentlich so gefährlich? Seite 4 6. Welche Krankheitsbilder sind bekannt? Seite 5 7. Wie und wo fällt Asbest an? Seite 6 8. Risikoabschätzung: Wann empfiehlt sich eine Sanierungsmaßnahme? Seite 6 9. Formblatt: Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung am Beispiel eines Schulklassenraumes Seite Welche vorbereitende und organisatorische Maßnahmen sind vor Beginn von Asbestarbeiten zu treffen? Seite Umgang und Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten Seite Abschließende Maßnahmen bei Asbestarbeiten Seite Wie entsorge ich Asbestabfälle richtig, wer sind meine Ansprechpartner? Seite Quellen, Literaturhinweise Seite 12 Abbildung Titelseite: Die wohl schönste und ungefährlichste Form des Asbest: Verkieselte Krokydolit-Asbest-Mineralien, Fundort: Republik Südafrika Umweltfreundlich, weil zu 100% aus Altpapier

3 1. Was ist Asbest? Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene faserartig kristallisierte, natürlich vorkommende Silikate, welche durch Abbau, Bearbeitung oder Verwitterung freigelegt werden. Es gibt sechs Gruppen von ehemals kommerziell genutzten Asbesten. Der wirtschaftlich bedeutendste ist der Serpentin-Asbest Chrysotil, auch Weißasbest genannt (Mg 3[Si 2O 5(OH) 4]). Die restlichen sind Amphibol-Asbeste. Von diesen sind lediglich Krokydolith (Na 2Fe 5[Si 4O 11(OH) 2]), bekannt als Blauasbest, und der bräunlich gefärbte Amosit (Fe 7Si 8O 22(OH) 2) von Bedeutung. (Kessler, 1994) 2. Welche Eigenschaften sind für Asbest charakteristisch? lineare Kettenstruktur verursacht faseriges Aussehen unbrennbar hitzebeständig kälte- und wärmedämmend weitgehend säurebeständig gering elektrisch leitfähig chemisch inert (stabil, reaktionsträge) relativ elastisch als Schwebstoff lungengängig 3. In welchen Bereichen fand Asbest Verwendung? Textilien (Gewebe, Bänder, Packwaren und Schnüre) Feuerschutz Filtrationstechnik Brems- und Kupplungsbeläge Bauprodukte zur Isolation, Dämmung und Abdichtung Unter dem Mikroskop: Blauasbest (Krokydolith) (u. a. Albracht, 1991) Heute dürfen asbesthaltige Produkte in Deutschland - bis auf wenige Ausnahmen - nicht mehr hergestellt, verarbeitet oder in den Verkehr gebracht werden! (BGA, 1994) Vor allem in den 60er und 70er Jahren wurde Asbest in großem Umfang verwendet. In Deutschland enthalten rund 3000 Produkte aus dieser Zeit Asbest. Dies sind u. a. Bügeleisen, Bügelbrettunterlagen, Rückfronten von Schaltkästen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner, Staubsauger, Dichtungen von Ventilen und Rohrleitungen, Haartrockner, Heizlüfter, Toaster, Herd und Backofen, Nachtstromspeicher-Heizung, Fußbodenbeläge, Heizkissen, Heizdecken, Rasenmäher, Fensterrahmen, Feuerschutztüren. (u. a. BDG-Merkblatt) An Gebäuden wurde Asbest in Dachziegeln, Wänden, Isoliermaterialien, Farben, Bodenbelägen und Zementbauteilen verwendet. Photo rechts: Reste einer Eternit -Bedachung - 3 -

4 4. Handelt es sich um schwach oder stark gebundenen Asbest? Man unterscheidet Asbest in 2 Faser-Gruppen: Stark gebundener Asbest Dichte über 1400 kg/m 3 Gefährlicher Abfall Abfallschlüssel nach AVV: Asbestzement, Dach-, Fassadenplatten, Fensterbretter, Blumenkästen, Wasserleitungsrohre, Lüftungsrohre. Schwach gebundener Asbest Dichte unter 1000 kg/m 3 Gefährlicher Abfall Abfallschlüssel nach AVV: u. a , , , , Spritzasbest (hoher Asbestanteil > 60 %), Brand-, Wärme- und Schallschutz, Dämmstoff- und Leichtbauplatten, Brandschutzkleidung, Luftkanäle zur Klimatisierung, Schnüre oder Dichtungsringe, Diaphragmen, Isolation zur Abschottung von Kabeln. 5. Wieso ist Asbest eigentlich so gefährlich? Verputz von Bauten. Brandschutz: Heizkörperverkleidung, Dämmsteine von Nachtspeichergeräten, Ummantelung von Dampf- und Wasserleitungen sowie Kesselanlagen, Schutzvorhänge in Theatern. (u. a. BGA, 1994) Laut Bundesgesundheitsamt begründet sich im Gegensatz zu vielen anderen krebserregenden Stoffen die karzinogene (krebsverursachende) Wirkung von Asbestfasern nicht unmittelbar auf die chemische Zusammensetzung des Stoffes, sondern primär auf seine mechanischen Eigenschaften. Je nach Asbestart gefährden für das Auge unsichtbare, zerfaserte oder gespaltene Asbestfasern die Atemwege. Besonders gefährlich sind Faserbruchstücke, die mit der Atemluft in die Lunge gelangen und dort zu irreparablen Schäden führen können. Im wissenschaftlichen Sprachgebrauch wird die Wirkungsweise wie folgt beschrieben: Störung der Mitose (Zellteilung) durch Verursachung einer Ungleichverteilung der Chromosomen der Zellen (Aneuploidie), welche u. U. den Beginn einer karzinogenen Entartung darstellt. Einfach ausgedrückt heißt dieses nichts anderes, als dass die Zellteilung unkontrolliert abläuft und es daher zu Wucherungen bzw. zur Bildung von Krebsgeschwüren kommen kann. Vom Zeitpunkt des Einatmens der lungengängigen Fasern (kritische Faserlänge: 10 µm - 1 µm) bis zum Ausbruch der vielfach tödlich verlaufenden Erkrankung (1997, Todesfälle) vergehen zumeist mehrere Jahrzehnte. (BGA, 1994) As- Offizielle Gefahrstoffsymbole best: Asbestfasern - 4 -

5 6. Welche Krankheitsbilder sind bekannt? Asbestose, Lungenkrebs, Mesotheliom Wie sehen die Krankheitsbilder von Asbest-Erkrankungen aus? Was verursacht dieser Stoff, was passiert im Körper mit welchen Folgen? Die Inhalation von Asbestfeinstaub (kritische Fasern) kann hauptsächlich drei Erkrankungen hervorrufen (BGA, 1994): Asbestose: Lungenkrebs: Mesotheliom: anfangs punktuelle Verhärtungen des Lungengewebes durch sich im Gewebe festgesetzte Fasern häufig in Verbindung mit Asbestose und überwiegend bei Rauchern. Latenzzeit: Jahre Krebs des Rippen- bzw. Bauchfells (Latenzzeit: Jahre), sehr selten in der Allgemeinbevölkerung, sein Auftreten ist fast immer Hinweis auf frühere Asbestbelastung. 2 / 3 aller entschädigten Berufskrankheiten sind nach Auskunft des Bundesgesundheitsamtes (BGA) durch Asbest verursachte Erkrankungen. (Woitowitz et al., 1988) Wie bei allen krebserzeugenden bzw. erbgutverändernden und fruchtschädigenden Giftstoffen besteht auch für Asbest kein Grenz- oder Schwellenwert, da bereits geringste Konzentrationen - im schlimmsten Fall (worst case) nur eine Faser - zur Auslösung eines Karzinoms (Krebsgeschwür) führen kann. Es gilt jedoch in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass bei Verringerung der Asbeststaubkonzentration die Wahrscheinlichkeit der Krebsbildung stark abnimmt. Für eine Asbestfaser liegt die Wahrscheinlichkeit bei etwa 1:10 Milliarden. Generell gilt: Das Risiko einer Krebserkrankung steigt mit der Zunahme der Exposition (dem Ausgesetzt sein) krebserregender Stoffe, welche sich in ihrer Wirkung summieren. (BGA,1994) Aufgrund menschlicher Aktivitäten hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte in der Bundesrepublik Deutschland eine Grundbelastung der Luft mit Asbestfasern eingestellt. Diese liegt in städtischen Ballungsgebieten bei Fasern/m 3 Luft. Bei diesem Wert handelt es sich um einen Jahresmittelwert. Um eine Einschätzung dieses Wertes vornehmen zu können, stellen wir dazu folgende Zahlen gegenüber: Der Richtwert für die Außenluft wurde vom Bundesgesundheitsamt auf 1000 Fasern/m 3 festgelegt. Ein ehemals mit Asbest verseuchtes Gebäude gilt bereits mit 500 Fasern/m 3 als saniert. Die Technische Richtkonzentration (TRK) befindet sich bei Fasern/m 3. (BGA,1994) Die Wahrscheinlichkeit, nach lebenslangem Einatmen einer Asbestkonzentration von 100 kritischen Fasern/m³ an einem dadurch bedingten Krebs zu erkranken, beträgt nach diesen Schätzungen: Mesotheliom 2 : (0,5-2) Bronchialkarzinom Raucher: 2 : (0,4-2) Nichtraucher: < 0,2 : In Klammern: Der Bereich unterschiedlicher, unabhängiger Schätzungen. Alle Werte sind konzentrationsproportional (Lit.: AQG, WHO 1987). Beispiel: Ein Risiko von 2 : bei 100 Fasern/m³ bedeutet, dass in einer Gruppe von gleichaltrigen Personen mit dieser lebenslänglichen zusätzlichen Durchschnittsbelastung höchstens zwei zusätzliche Mesotheliomfälle in 70 Jahren zu erwarten sind

6 7. Wie und wo fällt Asbest an? Generell unterscheidet man in stark und schwach gebundene Faserprodukte, wobei in und an Wohngebäuden überwiegend verschiedenartige Platten aus Asbestzement in Form von Fassadenverkleidung, Dacheindeckungen, Fenstersimse, Lüftungsschächte, Blumenkästen, Abwasserrohren etc. vorkommen. (u. a. Woitowitz, 1996; Bossenmayer, 1996) Gemeinhin werden diese Materialien im Volksmund vielfach unter dem Sammelbegriff Eternit zusammengefasst. Dieser Firmenname des Herstellers hat sich im Laufe der Jahre als Synonym für Asbestzementprodukte verselbständigt - ähnlich wie Tempo für Papiertaschentücher. Asbestzementprodukte sind als stark gebundener Asbest zu klassifizieren! (BDG, 36) Asbest-ummanteltes Rohr Es ist davon auszugehen, dass keine unmittelbaren Gesundheitsgefahren von stark gebundenem Asbest ausgehen, sofern dieser keiner Behandlung unterliegt. Erfolgt eine Bearbeitung des Materials, etwa durch Schneiden, Schleifen, Brechen, Bohren oder Reinigen, werden Asbestfasern frei. Gleiches gilt für mechanische, physikalische und chemische Verwitterungsprozesse an Asbestzementprodukten. (BDG, 36) Bei den wesentlich gefährlicheren schwach gebundenen Asbestprodukten handelt es sich zumeist um Feuerschutz- und Dämmplatten, soweit sie in Wohngebäuden eingebaut sind. Der in den 80er Jahren zu zweifelhaftem Ruhm gelangte Spritzasbest, ebenfalls der Gruppe der Weichasbeste zuzuordnen, kam überwiegend bei der Erstellung von Industriebauten zum Einsatz. Gleiches gilt für die Leichtbauplatten, welche in der ehemaligen DDR unter den Handelsnamen Sokalit, Baufatherm, Neptunit verbaut wurden und deren charakteristisches Merkmal die poröse, faserige Oberflächenstruktur ist. (Asbestrichtlinien, 1990) Dieses Asbestmerkblatt wäre unvollständig, wenn es nicht noch den Hinweis auf die Freisetzung von gesundheitsgefährdenden Asbestfasern beim Genuss von Tabakwaren beinhalten würde. (BGA, 1994) 8. Risikoabschätzung: Wann empfiehlt sich eine Sanierungsmaßnahme? Um eine Einschätzung vornehmen zu können, inwieweit eine Sanierung mit Entsorgung bestehender Asbest-Altlasten notwendig ist, sollte zunächst eine Bestimmung bzw. Abschätzung der Faserkonzentration (kritische Fasergrößen) für den in Frage kommenden Bereich vorgenommen werden. Dessen Belastung auf den menschlichen Organismus ist anschließend mit den alltäglichen natürlichen Expositionen zu vergleichen. Als Richtwert gilt hierfür die Angabe des BGA aus dem Jahre 1994, welche von einer durchschnittlichen Belastung von 150 Asbestfasern pro m 3 innerhalb städtischer Bereiche ausgeht. Da ca. 10 % der eingeatmeten Fasern innerhalb der Lunge verbleiben, entspricht dies bei einer täglichen Luftvolumenaufnahme von m³ etwa 150 bis 300 Fasern. Derart niedrige Konzentrationen führen i.d.r. nicht zur Asbestose und mit 99,997 %-iger Sicherheit auch nicht zur Entstehung eines Mesothelioms. (BGA, 1994) Im Gegensatz zu den klassischen Atemgiften (z. B. CO (Kohlenmonoxid)) bestehen für die krebserregenden, erbgutverändernden und fruchtschädigenden Stoffe keinerlei Richtwerte, da sie bereits bei geringsten Konzentrationen zu Schäden des Organismus führen können. Es sollte daher darauf geachtet werden, die Belastung der Innenräume auf ein Minimum zu senken. Als Folge dessen wurden Dringlichkeitskataloge entworfen, deren Grundlage die im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 40 vom formulierten Parameter zur Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte darstellen. Hier erfolgt die Einordnung in Dringlichkeitsstufen, welche den zeitlichen Rahmen der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorgeben. (HIS, 1997) - 6 -

7 Zeile Gruppen 9. Formblatt: Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung am Beispiel eines Schulklassenraums Asbestprodukte - Bewertung der Dringlichkeit einer Sanierung Gebäude: Schule X in Y Bewertung*tungsz Bewer- Raum: Klassenraum Z Produkt: Beschichtung von Stahlstützen hinter einer undichten Holzverklei- ahl dung I Art der Asbestverwendung 1 Spritzasbest 20 2 Asbesthaltiger Putz 3 Leichte asbesthaltige Platten 5 4 Sonstige asbesthaltige Produkte 5-20 II Asbestart 5 Blauasbest (Amphibol-Asbest) 2 6 Sonstiger Asbest (weiß, grau) 0 III Oberflächenzustand des Asbestprodukts / Struktur 7 Aufgelockerte Faserstruktur 8 Feste Faserstruktur ohne / bzw. mit nicht ausreichend dichter 4 Oberflächenbeschichtung 0 9 Beschichtete, dichte Oberfläche IV Oberflächenzustand des Asbestprodukts / Beschädigung 10 Starke Beschädigungen 6 11 Leichte Beschädigungen 3 12 Keine Beschädigungen 0 V Beeinträchtigung des Astbestprodukts von außen 13 Produkt ist durch direkte Zugänglichkeit (Fußboden bis Greifhöhe) Beschädigungen ausgesetzt 14 Am Produkt werden gelegentlich Arbeiten durchgeführt 15 Produkt ist mechanischen Einwirkungen ausgesetzt 16 Produkt ist Erschütterungen ausgesetzt 17 Produkt ist starken klimatischen Wechselbeanspruchungen ausgesetzt 18 Produkt liegt im Bereich stärkerer Luftbewegungen 19 Im Raum mit dem asbesthaltigen Produkt sind starke Luftbewegungen vorhanden Am Produkt kann bei unsachgemäßem Betrieb Abtrieb auftreten 0 21 Das Produkt ist von außen nicht beeinträchtigt VI Durch das Asbestprodukt beeinträchtigter Raum - Raumnutzung 22 Regelmäßig von Kindern, Jugendlichen und Sportlern benutzter Raum Dauernd oder häufig von sonstigen Personen benutzter Raum Zeitweise benutzter Raum Nur selten benutzter Raum 8 VII Durch das Asbestprodukt beeinträchtigter Raum Lage des Produkts 26 Unmittelbar im Raum Im Lüftungssystem (Auskleidung o. Ummantelung undichter Kanäle) für den 25 Raum Hinter einer abgehängten undichten Decke oder Bekleidung 0 29 Hinter einer abgehängten dichten Decke oder Bekleidung, hinter staubdichter Unterfangung oder Beschichtung, außerhalb dichter Lüftungskanäle 30 Summe der Bewertungsprodukte Sanierung: unverzüglich erforderlich (Dringlichkeitsstufe I) Neubewertung erforderlich (Dringlichkeitsstufe II) Neubewertung langfristig erforderlich (Dringlichkeitsstufe III) < 70 *) Zutreffendes bitte ankreuzen. Wurden innerhalb einer Gruppe mehrere Bewertungen angekreuzt, darf bei der Summenbildung (Zeile 30) nur eine - die höchste - Bewertungszahl berücksichtigt werden. (Asbestrichtlinien, 1990) - 7 -

8 Ein möglicher Ansprechpartner zur Messung von Asbestfeinstäuben ist u. a. die Meßstelle TÜV Nord-Umwelt (Tel.: 040/8557-0). Um das Risiko der Asbestimmissionen zu minimieren, sind bereits in den 80er Jahren Selbstbeschränkungen der Wirtschaft eingeleitet worden. So verpflichtete sich die Hochbauindustrie, bis spätestens zum auf alle Asbestprodukte zu verzichten. Seit dem hat die deutsche Faserzementindustrie ihre Produktion auf asbestfreie Materialien umgestellt. (BGA, 1994) Am wurde mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 1 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot erlassen, welche den Umgang mit Asbest verbietet. Davon ausgenommen sind nach TRGS 519 die sogenannten ASI-Arbeiten. Dies sind im Einzelnen: 1. Abbrucharbeiten 2. Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen, Fahrzeugen, Gebäuden, Einrichtungen oder Geräten und die Abfallentsorgung. Des Weiteren gelten für das Inverkehrbringen und den Umgang sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische, hygienische und arbeitswissenschaftliche Anforderungen, welche in der TRGS Asbest für ASI-Arbeiten geregelt werden. Die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519" (TRGS 519) wurden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und werden stets aktuellen Entwicklungen angepasst. Obwohl die Gültigkeit dieser Technischen Regeln für Gefahrstoffe auf die Arbeitnehmerschaft begrenzt ist und Unternehmer und Privatpersonen davon nicht betroffen sind, gelten die Regeln ähnlich den DIN-Normen vor Gericht als Leitfäden der Entscheidungsfindung und sind daher auch von letzterem Personenkreis generell zu beachten. Dies bedeutet im Einzelnen: ASI-Arbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, welche von der zuständigen Behörde aufgrund eines Sachkundenachweises über den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen zugelassen worden sind. (HIS, 1997) Als schwach gebundene Asbestprodukte werden im Sinne des Niedersächsischen Ministerialblattes Nr. 40 vom Produkte mit einer Rohdichte unter kg/m³ definiert. Baustoffe aus Asbestzement liegen deutlich über der Bewertungsgrenze und sind daher als stark gebundene Asbestprodukte anzusehen. Stark gebundener Asbest wird als gesundheitlich unbedenklich eingestuft, sofern der Baustoff keiner Verwitterung, Bearbeitung oder Beschädigung ausgesetzt ist. (BGA, 1994) Werden kleine Instandhaltungsmaßnahmen an Asbestzementprodukten (stärker gebundener Asbest, wie z.b. Eternit) durchgeführt, können diese ohne Sachkundenachweis nur unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfolgen. Bei diesen Sicherungsarbeiten sind eine Staubmaske, Schutzanzug und Schutzhandschuhe zu tragen! Größere Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen können nur durch Personen und Unternehmen mit entsprechendem Sachkundenachweis nach TRGS 519 ausgeführt werden. Verstöße gegen diese Maßnahmen gelten als Umweltstraftat! Die Klassifizierung des Gefahrenpotentials der verwendeten Asbestprodukte bedarf aufgrund der hohen Variabilität neben ausreichender Erfahrung des beurteilenden Fachpersonals vielfach der Untersuchung der Faserkonzentration in der Umgebung sowie der Bewertung der Faserdichte des Baustoffs. Da für Asbest keine gesundheitsgefährdenden Richtwerte vorliegen, erstellte das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit Bewertungsmaßstäbe, nach denen eine Asbestfaserkonzentration von Faser/m³ am Arbeitsplatz unterschritten werden sollten. Die in den Jahren von 1984 bis 1989 durchgeführten Messungen (Quelle: bga-informationsschrift Vom Umgang mit Mineralfasern ) ergaben eine Faserkonzentration von 50 bis 140 F/m³ in der Umgebung von Asbestzementplatten, so dass Sanierungsmaßnahmen auf diesem Sektor unter Umständen mehr schaden als nützen könnten. Um Asbestzement vor Verwitterung zu schützen, empfiehlt sich lt. ehem. BGA daher ein Isolieranstrich der Außenfassade. (BGA, 1994) - 8 -

9 10. Welche vorbereitende und organisatorische Maßnahmen sind vor Beginn von Asbestarbeiten zu treffen? Zuerst ermitteln, ob und in welchem Umfang asbesthaltige Produkte vorhanden sind und mit welchem Arbeitsverfahren sie am günstigsten abgebaut werden können. Verpackungsmaterial für den Asbestabfall sowie persönliche Schutzausrüstung bereithalten (Atemschutzmasken mit FFP2-Filter und Einweganzüge). Abdeckfolien zum Auffangen von herunter fallenden Bruchstücken auslegen. Arbeits- und Lagerbereich deutlich abgrenzen; unbeteiligte Dritte sind fernzuhalten. Den betroffenen Personenkreis (z. B. Nachbarn) auf mögliche Gefährdungen und eventuell durchzuführende Schutzmaßnahmen hinweisen. Jugendliche und werdende Mütter sollten keinen Asbestfasern ausgesetzt werden. Waschgelegenheit und Umkleide- und Pausenmöglichkeit sollen sich außerhalb des Arbeitsbereiches befinden. Während der Arbeiten sind Essen, Trinken und Rauchen verboten. Bei Asbest-Arbeiten unbedingt zu empfehlen: Atemschutzmaske vom Typ FFP2 (Feinstaubmaske) 11. Umgang und Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten Schutzausrüstung anlegen. Grundsätzlich Staubbildung vermeiden. Eine Bearbeitung mit Staub freilegenden oder Oberflächen freisetzenden Geräten (z. B. Bohren, Sägen, Flexen, Hoch- und Niederdruckstrahlen) ist grundsätzlich untersagt! Eine Reinigung von Asbestzementprodukten (AZP) mit abtragenden Geräten (z. B. Kehren oder Bürsten, Druckreinigen, Abschleifen oder Strahlen) ist grundsätzlich verboten. Eine Neubeschichtung alter AZP wird nicht empfohlen; besser ist es, die Bauteile abzubauen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. AZP nicht zerbrechen. Unbeschichtete Dachplatten dürfen nicht gereinigt werden. Unbeschichtete Asbestzementprodukte sind mit faserbindenden Mitteln zu besprühen oder ständig feucht zu halten. Unbeschichtete AZP müssen im angefeuchteten Zustand in verschließbaren Plastiksäcken (sog. Big Bags ), erhältlich im Dachdecker- oder Baustoffhandel, aufbewahrt werden. Die Reinigung von Fassadenplatten darf nur mit weich arbeitenden Geräten (z. B. Schwamm) unter gleichzeitigem Anfeuchten mit drucklosem Wasser erfolgen. Beim Verlassen des Arbeitsbereiches kontaminierte Kleidung ablegen. Arbeits- und Lagerbereich deutlich abgrenzen; unbeteiligte Dritte sind fernzuhalten. Bei Asbestsanierung unerlässlich: Schutzausrüstung - 9 -

10 12. Abschließende Maßnahmen bei Asbestarbeiten Die abgebauten AZP sind angefeuchtet und verpackt in Big Bag s bis zum Abtransport zu lagern und in der Folge auf einer zugelassenen Deponie oder bei einer Entsorgungsfirma zu entsorgen. Alle betroffene Arbeitsbereiche, Geräte, Räume sorgfältig durch feuchtes Abwischen oder mit faserbindenden Mitteln reinigen. Ausgebaute AZP dürfen nicht wiederverwendet werden (Ausnahme Instandhaltungsmaßnahmen, siehe dazu entsprechende Abschnitte der TRGS 519). Das Inverkehrbringen, d. h. Verkaufen oder Verschenken der ausgebauten AZP ist absolut untersagt. Zuwiderhandlungen sind Straftatbestände und werden strafrechtlich verfolgt! 13. Wie entsorge ich Asbestabfälle ordnungsgemäß? Nachtspeichergeräte/-öfen Planen Sie in naher Zukunft Nachtspeicherheizgeräte zu reparieren oder auszubauen und zu entsorgen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld gut informieren. Viele Nachtspeicheröfen enthalten in den Dämmmatten und der Bodenplatte schwach gebundene Asbestfasern. Dieser Umstand gilt in der Regel für Geräte bis zum Baujahr Eine ordnungsgemäße und fachgerechte Reparatur, Demontage und Entsorgung dieser Geräte ist daher im Bedarfsfall nur von Fachbetrieben durchzuführen, welche die Sachkunde nach Nr. 2.6 (1) der TRGS 519 nachweisen können. Nähere Hinweise enthält die typen-bezogene Anleitung, die von Fachfirmen beim Hersteller zu beziehen ist. Weitere Informationen zu diesem Thema sind z.b. bei GWS Stadtwerke Hameln (Tel /788-0) zu erfahren. Als sachkundige Entsorgungsfirmen für Nachtspeichergeräte sind hier die Fa. Maulhardt, Sandstraße 29, Hameln (Tel /7538) und die Fa. Tönsmeier, Dieselstr. 7, Hameln (Tel /40110) bekannt. Auch Elektroinstallateure, die über entsprechende Sachkunde verfügen, bieten eine Entsorgung an. Einzelne kleine Asbestzementplatten / Asbesthaltige Balkonkästen Derartige Kleinstmengen können verpackt in eine Kunststofffolie bzw. einen Kunststoffsack bei der Fa. Tönsmeier in Hameln, Dieselstr. 7, Hameln (Tel /4011-0) im Rahmen der Schadstoffsammlung nach Maßgabe der Geschäftsbedingungen entsorgt werden. Der Abbau bzw. die Entsorgung einzelner Asbestzementplatten ist nicht anzeigepflichtig. Größere Asbestszementplatten bzw. Mengen bis unter 100 m² Beim Abbau von Flächen unter 100 m² Asbestzement ist die geplante Maßnahme vom Abfallerzeuger bzw. beauftragten sachkundigen (TRGS-519) Unternehmen im Vorfeld formlos unter Angabe von Ort und Datum des Abbaus beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Goslarsche Str. 3, Hildesheim, Tel /163-0 anzuzeigen. Asbestszementplatten / Mengen über 100 m² Beim Abbau von Flächen über 100 m² Asbestzement ist die geplante Maßnahme vom Abfallerzeuger bzw. beauftragten sachkundigen Unternehmen nach Maßgabe der TRGS-519 im Vorfeld beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Goslarsche Str. 3, Hildesheim, Tel /163-0 anzuzeigen. Die erforderlichen Anzeigeformulare sind entweder bei dem beauftragten sachkundigen Unternehmen oder beim Gewerbeaufsichtsamt erhältlich. Sachkundige Unternehmen, die asbesthaltige Baustoffe demontieren dürfen, verfügen über Mitarbeiter, die einen Sachkundenachweis nach TRGS-519 erworben haben. Diese Mitarbeiter sind im Umgang mit Asbest besonders geschult. Entsprechend werden hier die besonderen Maßnahmen, die beim Abbau, der Verpackung, der Lagerung und beim Transport zur Entsorgungseinrichtung erforderlich sind, eingehalten

11 Dachdeckerbetriebe verfügen in der Regel über Mitarbeiter mit dem notwendigen Sachkundenachweis. Spezialbetriebe finden Sie auch unter der Rubrik Asbestsanierung und -entsorgung in den Gelben Seiten. Im Landkreis Hameln-Pyrmont können die Baustoffe auf Asbestbasis bei folgenden Entsorgungsfirmen entsorgt werden: 1. Tönsmeier Entsorgung GmbH, Hameln, Ansprechpartnerin Frau Schwitzer, Tel / Containerdienst Schulz, Hessisch Oldendorf-Hemeringen, Ansprechpartner Herr Kerger, Tel.: 05158/ Containerdienst Figna, Coppenbrügge-Voldagsen, Ansprechpartner Herr Figna, Tel.: 05156/ Deponie Delligsen-Grünenplan im Landkreis Holzminden, Ansprechpartner Herr Tietel, Tel.: 05181/ Auf der Bauabfalldeponie Delligsen-Grünenplan können Asbestzementabfälle bis zu einer Menge von 2,0t/Erzeuger/Jahr durch die Erzeuger aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont selbst angeliefert werden. Bei Mengen über 2,0t/Erzeuger/Jahr ist im Vorfeld ein Einzelentsorgungsnachweis und ein Zuweisungsbescheid zu der o. g. Deponie bei der NGS in Hannover, Alexanderstr. 4-5, Hannover, Tel.: 0511/36080 zu beantragen. Für den Transport der Asbestzementabfälle benötigt ein Gewerbetreibender sofern es sich bei der Abfallentsorgung um ein einmaliges Ereignis handelt keine Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes. Transportieren Unternehmen jedoch häufiger Abfälle zur Beseitigung, so müssen diese Unternehmen für die Beförderung eine Transportgenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim einholen. Dies gilt nicht für Privatpersonen, sofern in diesem Zusammenhang keine geschäftsmäßige Nutzung erfolgt ( 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, 10/96). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen diesbezüglich das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Tel /163-0). Weitere Information bietet Ihnen folgende von der KAW herausgegebene Informationsbroschüre: Trennung von Abfällen bei Bau- und Abrissmaßnahmen Für weitere Fragen zur Abfalltrennung steht Ihnen die Abfallberatung der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont gern zur Verfügung: Anne Schnückel, Tel. (05151) KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont Dr. Edith Teichert-Labisch, Tel. (05151) Ohsener Str. 98 Fax: (05151) Hameln Öffnungszeiten: zentrale@kaw-hameln.de Mo.-Do Uhr, Fr Uhr Beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Fachdienst Wasser, Abfall, Bodenschutz stehen Ihnen die Mitarbeiter der Unteren Abfallbehörde für weitere Fragen zur Verfügung. Für Rückfragen zur Asbest-Problematik wenden Sie sich bitte an: Herrn Bartsch Tel. (05151) Fax. (05151) Herrn Hagemann Tel. (05151) Fax. (05151) wasser.abfall@hameln-pyrmont.de

12 Quellen, Literaturhinweise 1. Bundesgesundheitsamt: bga-informationsschrift Vom Umgang mit Mineralfasern, 1994, ISBN KreisAbfallWirtschaft, Landkreis Hameln-Pyrmont: Trennung von Abfällen bei Bau- und Abrissmaßnahmen, Informationsblatt, Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V.: Merkblatt 36 & 37, Harald Blasse 4. Kessler, S. (1994): Mineral Resources, Economics and the Environment, Spektrum der Wissenschaft, Heft 11/1997, S ; 5. HIS (1997): Kurzinformation, Bau und Technik; B1/97 6. H. J. Woitowitz(1996): Sanierung von Schadstoffen: Arbeits- und Umweltmedizinische Aspekte; Jahrbuch der Schadstoffsanierung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, S H. Bossenmayer (1996): Baurechtliche Vorschriften für Schadstoffe in Gebäuden und ihre angemessene Umsetzung; Jahrbuch der Schadstoffsanierung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, S TRGS 519 (1995): Nöthlichs Gefahrstoffe, Technische Regeln für Gefahrstoffe 519, Loseblattsammlung, Erich Schmidt Verlag 9. Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 40 (1997): Technische Baubestimmungen; Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden 10. Asbest-Richtlinien (1990): Richtlinien für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden 11. G. Albracht.; (1991): Herausforderung Asbest, Schwerdtfeger (Hrsg.), Wiesbaden Für weitere Fragen stehen Ihnen die folgenden Mitarbeiterinnen bei der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont gern zur Verfügung: Eveline Ortlieb-Glöckner, Tel. (05151) KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont Dr. Edith Teichert-Labisch, Tel. (05151) Ohsener Str. 98 Fax: (05151) Hameln Mo.-Do Uhr Fr Uhr

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