Asbestmaterial richtig entsorgen Klagenfurt 14. April 2015
|
|
- Justus Geiger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Asbestmaterial richtig entsorgen Klagenfurt 14. April 2015 Vorschriften zum ordnungsgemäßen Transport von Asbest/Asbestzement Friedrich Kirchnawy
2 Problembereich und Interpretationsprobelme Eternit: Faserarmierte Zementprodukte wurden Ende des 19. Jahrhunderts durch den Österreicher Ludwig Hatschek entwickelt, der 90 % Zement und 10 % Asbestfasern mit Wasser mischte und das Produkt durch eine Papiermaschine führte. Hatschek patentierte den Produktionsprozess und registrierte das Warenzeichen Eternit. Aufgrund des hohen Asbestanteils wurde der Zement auch Asbestzement genannt. Zementgebunderner Asbest unterliegt gemäß Sondervorschrift 168 nicht dem ADR! Aber bei verwitterten Produkten liegen die Asbestfasern frei vor!
3 Sondervorschrift 168 Asbest, der so in ein natürliches oder künstliches Bindemittel (wie Zement, Kunststoff, Asphalt, Harze oder Mineralien) eingebettet oder daran befestigt ist, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann, unterliegt nicht den Vorschriften des ADR. Hergestellte Gegenstände, die Asbest enthalten und dieser Vorschrift nicht entsprechen, unterliegen den Vorschriften des ADR nicht, wenn sie so verpackt sind, dass es während der Beförderung nicht zum Freiwerden gefährlicher Mengen lungengängiger Asbestfasern kommen kann.
4 Ziel Sicherer Transport!
5 Schwer zu vermitteln Arbeiter in Schutzanzügen mit Staubmasken LKW mit zerrissen Plastiksäcken zieht Staubwolke nach (z.b. auf in der Bushaltestelle wartende Kinder)
6 Gerüchte: Wenn s verpackt ist, ist es kein Gefahrgut mehr (Gilt das auch für Schwefelsäure?) Bauschutt ist ein hergestellter Gegenstand (Abfall!) Verpackungen mit UN-Prüfzeichen müssen verwendet werden (M222 ist anwendbar)
7 Anlass für BMVIT: Deutsche Regelung Wenn nass und mit Schaum bedeckt, dann ausnahmsweise zugelassen Ansicht des BMVIT: Dann sind die Fasern ja gebunden und SV168 ist erfüllt. GZ. BMVIT /0001-IV/ST6/2012
8 Möglichkeiten für einen vorschriftsmäßigen Transport ADR-gerecht klassifiziert und verpackt Verpackung nach M222 Ihr Zustand und Inhalt sowie die Beförderungsumstände dürfen die Einhaltung der Schutzziele der allgemeinen Verpackungsbestimmungen des Abschnittes ADR nicht gefährden. Geeignetes Bindemittel verwenden! (empfohlene Methode) Bei dem Abfall gibt es ohnehin nur gebundene Asbestfasern (eher selten)
9 Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519): Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten 15.2 Arbeiten im Freien (1) Unbeschichtete Asbestzementprodukte sind auf der bewitterten Oberfläche entweder a) vor dem Abtragen oder Ausbauen mit staubbindenden Mitteln, z. B. Stein- oder Putzverfestiger, Restfaserbindemittel zu besprühen oder b) beim Abtragen, Ausbauen und Beseitigen an der Oberfläche feucht zu halten. Die Flächen sind durch Berieseln zu nässen. Das Wasser ist wie Regenwasser abzuleiten.
10 Problem: Lenkerschulung Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen 1000 kg Kennzeichnung von Versandstücken Kennzeichnung der Beförderungseinheit Ausrüstung
11 Problem: Sicherheitsberater Jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Verpacken, Beladen, Befüllen oder Entladen umfasst, muss. Mögliche Lösung: externer Gefahrgutbeauftragter
12 Unsere Internetseite: Für Fragen: Telefon: Handy:
Produktblatt AS *
PNr. 001 Asbest(zement)haltige Baustoffe Produktblatt Bestandteile a) zulässig b) Nicht zulässig (Entsorgungswege) Asbesthaltige Baustoffe Siehe AB 003 Asbest(zement)haltigen Baustoffe nicht festgebundene
MehrSanierung der Fulgurit-Halde Wunstorf
Sanierung der Fulgurit-Halde Wunstorf Selmsdorf 24. November 2011 Dipl.-Ing. C. Poggendorf Gründe für die Sanierung Region Hannover Umweltsanierung Fulgurit- Halde Entwicklung Logistikunternehmen Fa. Neukirch
MehrDiese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4
MehrArbeitskreis Gefahrgut am
Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf
MehrAOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun?
1 WIFI Wien, 11. November 2015 Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun? (ADR, GGBG) Othmar Krammer, bmvit - Gefahrgut & Containersicherheit 2 Übersicht: Was ist zu tun? -Einstufung -Umschließung
MehrMERKBLATT GEBRAUCHTE BLEI- / SÄUREBATTERIEN
MERKBLATT AUSGABE 01.2016 LCS CONSULTING BERNHARD W. KUENZI HAUPTSTRASSE 16 CH-4655 STÜSSLINGEN www.safetyscout24.com AUSGABE 1.2015 SEITE 2 DEFINITION Gebrauchte Blei- / Säurebatterien (Starterbatterien,
MehrBatterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.
Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer
MehrTeil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343
ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
MehrADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009
LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung
MehrVerzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305
< ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich
MehrGefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit
Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen
Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -
Mehr(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
BGBl. III - Ausgegeben am 9. Februar 2006 - Nr. 26 1 von 5 (Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung
Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................
MehrAsbest im Kleingarten
Teil I rechtliche Grundlagen Derzeit existieren 36 Gesetze, Normen und Regelwerke, die den Umgang mit Asbest in der Wirtschaft, Umwelt und auch im privaten Bereich regeln. Die Forderungen im Umgang mit
MehrKapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder
MehrÖsterreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten
Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Ing. Angelika Frauenberger Wien Energie 13. Oktober 2015 WIFI
MehrÖsterreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport
Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Dr. Friedrich Kirchnawy Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 04.11.2014-05.11.2014
MehrTransport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für
Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen
MehrFreie Übersetzung K. Willems 02/2010
22. Januar 2010 Ministerieller Erlass, welcher die im Artikel 48bis2 des Königlichen Erlasses vom 01. Dezember 1975 bezüglich die allgemeine Ordnung über den Strassenverkehr erwähnten Gefahrgüter bestimmt.
MehrKapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder
MehrMultilaterale Vereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschnitt RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Multilaterale Vereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Signatarstaaten Datum der Unterzeichnung Österreich 26.06.2015 Tschechische
MehrCheckliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009
Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
MehrGefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung
Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung 23.02.2015 Stoffe die durch ihre Gefahreigenschaften Risiken für Menschen und Umwelt bedeuten, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung bei Verpackung, Lagerung
MehrAnlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31
MehrOktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015
Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue
MehrGefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information
Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit
Mehr1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I
Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit
MehrQualitätsstandards für Biobanken
www.i-med.ac.at/kks Qualitätsstandards für Biobanken Probenzugriff und Probenversand Sabine Embacher-Aichhorn Koordinierungszentrum für klinische Studien, Anichstraße 29-31, 6020 Innsbruck, Austria, http://www.i-med.ac.at/kks
MehrLITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke
1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA
MehrBegaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in
MehrGefährliche Güter. Stand 7/2017
Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für
MehrGefahrstoff Gefahrgut
Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.
Mehr1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise
Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte
MehrTagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge
(ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2016/3) 22. Dezember 2015 Original: Englisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Bern, 14. bis 18.
MehrTRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009
TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009 Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen asbesthaltige Baustoffe werden nicht erkannt
MehrEntsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden
1 Workshop Pechhaltiger Straßenaufbruch Mainz, 19. März 2009 Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden Dr. Barbara Zeschmar-Lahl BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH Schwerpunkte
MehrUm was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren
Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut
MehrAsbest Eigenschaften, Vorkommen und Erkennen von Asbest
Asbest Eigenschaften, Vorkommen und Erkennen von Asbest Umgang mit Asbest im privaten Bereich Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz Asbest ist bereits seit 1993 in Deutschland aus gutem Grund verboten:
MehrTransport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße
Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel
MehrInformation zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel
Gefahrgutbeauftragter der Universität Kassel E-Mail: moesbauer@uni-kassel.de Tel: +49-561 804-3811 Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel An der Universität Kassel werden zur Gebäudebewirtschaftung
MehrCheckliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis
Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2015 - gültig bis 30.06.2017-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte sind
MehrLadungssicherung Gefahrgut
Ladungssicherung Gefahrgut Ladungssicherung warum? Praktische Ergebnisse aus der Kontrolle Beim Transport auf der Straße treten aufgrund von Anfahr- und Bremsvorgängen sowie beim Durchfahren von Kurven
MehrCheckliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis
1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:
MehrMERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben
MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...
MehrGiZ-Serviceportal. Versandvorbereitung UMVERPACKEN MERKBLATT. GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 1 von 5
MERKBLATT Versandvorbereitung UMVERPACKEN GiZ ZWETTLER KG Stand: 23.04.2017 Seite 1 von 5 Inhalt 1. ERLÄUTERUNGEN... 3 2. VERSAND... 3 2.1 Vorbereitung der Versandstücke... 3 2.2 Verwendung von UMVERPACKUNGEN
MehrNationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau
Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch
MehrGiZ-Serviceportal. Gefahrguttransport ADR und RID MERKBLATT. Überblick. Gefahrguttransport. Straße und Schiene. Datum:
MERKBLATT Überblick Datum: 05.06.2017 Seite 1 von 10 Inhalt VORSCHRIFTEN...3 International...3 National (Durchführungsgesetz in Österreich)...3 GELTUNGSBEREICH...3 GEFÄHRLICHE GÜTER...3 Klassifizierung...3
MehrBussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab
1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder
MehrTRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR
TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh
MehrGiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN
FREIGRENZEN Freistellung je Beförderungseinheit bis 1000 Punkte Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR Teil 05 Seite 1 / 12 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch
Mehr1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3
REV00 Verpacken_Gefahrgut Inhaltsverzeichnis Seite 1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3 6.1 Rückversand vom Endverbraucher
MehrKapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/212 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Asbesttransporte auf die Deponie Ihlenberg und ANTWORT
MehrEintragungen gem. ADR 2015 UN 3166
Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens
MehrLithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1
Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
MehrDie Technik des Umweltschutzes
Die Technik des Umweltschutzes Sammlung, Sortierung, Entsorgung SORTIERINSELN BAUSTELLEN-LOGISTIK ÖKOTECHNA befasst sich mit der umweltorientierten Abwicklung von Bauabläufen. Dazu gehört auch die Einrichtung
MehrGefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie?
Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Les transports de marchandises dangereuses sur les routes suisses Sont-ils vraiment dangereux? Peter Hari Bereichsleiter Gefahrgut/Sicherheit,
MehrADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick
ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die
MehrÖsterreichische Gefahrgutkonferenz Ausblick auf die kommenden Vorschriften
Othmar Krammer Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 19. Oktober, WIFI Salzburg 1 2 GGBG-Novelle Entwurf für Regierungsvorlage wartet seit Mai auf Einbringung ins Parlament Wesentliche
MehrMitarbeiterschulung Gefahrgut
Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN
MehrMerkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern
Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Sie wollen gefährliche Chemikalien transportieren? Was ist vorerst zu tun? Konsultieren Sie bitte die Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Ihrer
MehrGiZ-Serviceportal. Be- und Entladung, von Fahrzeugen und Containern und Handhabung von gefährlichen Gütern BE- UND ENTLADUNG, HANDHABUNG
Be- und Entladung, von Fahrzeugen und Containern und Handhabung von gefährlichen Gütern Teil 08 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch
MehrVCI-Leitlinie. Training im Gefahrguttransport. Stand: Januar Responsible Care
VCI-Leitlinie Training im Gefahrguttransport Stand: Januar 2005 Responsible Care 1 Inhaltsverzeichnis: Einleitung 3 Wer ist zu trainieren? 4 Wer ist verantwortlich? 5 Wie ist das Training zu gliedern?
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrTRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR
TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh Pirchaeckerstrasse 27,
MehrAsbestsanierung - Beispiele und Fragestellungen aus der Praxis
Am Rosenthal 2-50259 Pulheim - www.ibkuepper.de Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Robert Küpper von der IHK zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Sanierung und Entsorgung von Asbest
MehrVERKEHRSDEZERNAT. Gefahrgutüberwachung in Unternehmen und Betrieben
VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Gefahrgutüberwachung in Unternehmen und Betrieben -36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313, 40287 oder 42311, 069/212-45302
MehrADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick
ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),
MehrReinigung von Asbestzement- Dächern
Reinigung von Asbestzement- Dächern Allgemein bekannt ist, dass Asbest als krebserzeugender Gefahrstoff besonderen Umgangsvorschriften unterliegt. Auch kann man davon ausgehen, dass jedermann weiß, dass
MehrMultilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny
Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.05.2016 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVI als pdf-datei
MehrSchwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte
Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug
MehrAsbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Dipl.-Ing. Andrea Bonner
Asbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. Andrea Bonner Gefahrstoffverordnung 2010 Ziel keine lebensverlängernden Maßnahmen an asbesthaltigen Materialien Seite 2 Asbestbedingte Erkrankungen
MehrSchweizer Gefahrguttag Luzern Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten
Schweizer Gefahrguttag Luzern 2013 Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de
MehrMultilaterale Vereinbarungen
Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens
MehrGGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
Warum Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen und auch sollten! GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt
MehrMiteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co.
Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport von Regionaler Arbeitskreis Oldenburg 09.02.2016 Steffen Meuser BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. KG Beim Transport begrenzter Mengen bezieht sich Kleinmenge
MehrAsbestplatte (locker gebundenes Asbest, da Sokalit-Platte ) www.tpaqi.com 24
Asbestplatte (locker gebundenes Asbest, da Sokalit-Platte ) 24 Ausbau asbesthaltige Dichtungen in der Lüftungsanlage Asbesthaltige Rohre 25 Einhausung Asbestsanierung mit Schleuse 26 Abschottung Asbestsanierung
MehrZUSAMMENFASSUNG. Damit zusammenhängende Dokumente: Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte.
ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-
MehrPraxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1
Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet
MehrVerantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport
Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Stand: Januar 2012 Übersicht mit der Definition aller Beteiligten Bitte beachten: 1. Für alle Beteiligten gelten die allgemeinen Sicherheitspflichten gemäß
MehrSicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen
Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen Berlin, 23 Februar 2015 Heinrich Maidhof Robert Koch-Institut, Berlin Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Ansteckungsgefährliche Stoffe im
MehrInfoblatt Entsorgung asbesthaltiger Materialien
Landratsamt Landshut - Abfallwirtschaft - Infoblatt Entsorgung asbesthaltiger Materialien Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, fein-faseriger Minerale. Am häufigsten
MehrTransportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern
Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen
MehrMerkblatt über gewerbliche Anlieferung asbesthaltiger Abfälle
Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen Im Steinig 61 72144 Dußlingen Telefon 0 70 72/91 88 50 Fax 0 70 72/91 88 66 Internet www.zav-rt-tue.de e-mail info@zav-rt-tue.de Merkblatt über gewerbliche
MehrDas Nationale Asbestprofil: Daten zur aktuellen Asbestsituation in Deutschland
Das Nationale Asbestprofil: Daten zur aktuellen Asbestsituation in Deutschland Erklärung von Parma, 2010 Verabschiedung einer Deklaration mit dem Ziel der Entwicklung nationaler Programme für die Elimination
MehrDie Technik des Umweltschutzes
Die Technik des Umweltschutzes Sammlung, Sortierung, Entsorgung SORTIERINSELN BAUSTELLEN-LOGISTIK ÖKOTECHNA befasst sich mit der umweltorientierten Abwicklung von Bauabläufen. Dazu gehört auch die Einrichtung
MehrMultilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny
Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.05.2010 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei
MehrAnliefern und Abladen von asbesthaltigen Abfällen
INFO Anliefern und Abladen von asbesthaltigen Abfällen 625.0/01/16 Wohin mit meinen Asbestabfällen? Deponie AM FROSCHGRABEN in Schwieberdingen, An der B 10 Deponie BURGHOF in Vaihingen-Enz/Horrheim, An
MehrGefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften
Schriftenreihe der Hage Law School Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Bearbeitet von Hans-Günter Triebel 5. überarbeitete Auflage 2015. Buch. 130 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 3534 8 Format
MehrGEFAHRGUT INFORMATIONEN
GEFAHRGUT INFORMATIONEN Gefahrgut ist ein Thema bei dem Sie kurz vor Ihrer endgültigen Ausbildung in Pension gehen Was ist "Gefahrgut"? Stoffe und Gegenstände von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften
MehrFragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:
Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme
MehrMerkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen
Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die
MehrAnwenderschutz. Gefahrgut-Transportbox, Schutzkleidung, SDB. Michael Glösmann / RWA Abt. Pflanzenschutz
Anwenderschutz Gefahrgut-Transportbox, Schutzkleidung, SDB 1 Michael Glösmann / Anwenderschutz bei Verwendung von PSM Gefahrgut-Transportbox Schutzkleidung Sicherheitsdatenblatt 2 Anwenderschutz-Gefahrguttransport
MehrCheckliste 1: Vorbereitung der Beförderung
Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung
Mehr3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben
1 Was sind ungereinigte leere Verpackungen Ungereinigte leere Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder Sonderabfälle enthalten haben, unterliegen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen für den Transport
MehrPrüfung der Einhaltung der Sondervorschrift 168 von asbesthaltigen Abfällen gem. den Bestimmungen zur Gefahrgutbeförderung auf der Straße
GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover Umweltschutz Hannover, 19.11.2011 TNU-H/BrwSma Prüfung der Einhaltung der Sondervorschrift 168 von asbesthaltigen Abfällen gem. den Bestimmungen zur Gefahrgutbeförderung
MehrCheckliste für die gewerbliche Beförderung und die Entsorgung von Batterien (Akkumulatoren), Klasse 8, ff. ADR Stand: Juni 08
Checkliste für die gewerbliche Beförderung und die Entsorgung von Batterien (Akkumulatoren), Klasse 8, 2.2.8 ff. ADR Stand: Juni 08 Anforderungen an das Fahrzeug und die Ausrüstung: EG - Kontrollgerät
MehrCheckliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis
Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Auftraggeber des Absenders: Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als
Mehr