MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben

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1 MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6

2 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen Zuordnung und Geltungsbereich ADR - Klassifizierungen Kennzeichnungspflicht für die Beförderung UN 358 (mit flüssigen Brennstoffen betrieben) UN 359 (mit entzündbarem Gas betrieben) ADR (RID) Beförderungspapier über 1000 Liter Verladen und Befördern Weitere Vorschriften des ADR/RID gelten nicht... 5 GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite von 6

3 1. Rechtsgrundlagen Sondervorschrift 363, Kapitel 3.3 ADR.. Zuordnung und Geltungsbereich Diese Anweisung gilt für das Verladen und Befördern von (nicht mobilen) Maschinen und Geräten mit eingebauten Kraftstoffbehältern, die entzündbare flüssige Stoffe oder Gase enthalten. Solche Maschinen und Geräte stellen im weitesten Sinne selbst keine Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Anhänger dar, die für die Fortbewegung auf oder abseits von Straßen gebaut sind. Beispiele solcher nicht mobilen Maschinen und Geräte sind: - Kompressoren und Aggregate, z.b. solche auf Kufen oder mit Hebevorrichtungen, - Heizvorrichtungen, - Motorsägen, Motorsensen, Hand-Rasenmäher udgl. 3. ADR - Klassifizierungen UN 358 Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, Klasse 3 UN 358 Verbrennungsmaschine mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit, Klasse 3 UN 359 Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbares Gas, Klasse UN 359 Verbrennungsmaschine mit Antrieb durch entzündbares Gas, Klasse GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 3 von 6

4 4. Kennzeichnungspflicht für die Beförderung 4.1 UN 358 (mit flüssigen Brennstoffen betrieben) Inhalt und des/der Behälter(s) bis max. 60 Liter Inhalt und höchstens 450 Liter über 60 Liter Inhalt und größer 450 Liter : über 60 Liter Inhalt und größer 3000 Liter : Stoffbezogene Bezettelung auf Maschine oder Gerät Gefahrzettel (100 x 100 mm) Placards (50 x 50 mm) 4. UN 359 (mit entzündbarem Gas betrieben) des/der Stoffbezogene Bezettelung Behälter(s) auf Maschine oder Gerät bis höchstens 450 Liter über 450 Liter über 1000 Liter Gefahrzettel (100 x 100 mm) Placards (50 x 50 mm) Zettel Nr. 3 Keine Kennzeichnung Zettel Nr..1 Keine Kennzeichnung Anbringung auf Außenseiten Anbringung auf Außenseiten Hinweis: Die zusätzliche Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe (Toter Fisch/Baum) ist nicht vorgeschrieben! ACHTUNG: Die Beförderungseinheiten dürfen keinesfalls mit orangefarbenen Warntafeln zusätzlich gekennzeichnet sein! GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 4 von 6

5 5. ADR (RID) Beförderungspapier über 1000 Liter Für Maschinen und Geräte mit Behältern über 1000 Liter ist ein vorschriftsmäßiges Beförderungspapier gemäß den Vorschriften ADR/RID mitzuführen, in dem folgender Zusatzvermerk eingetragen ist: < BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363 > Beispiel eines ADR-Beförderungspapiers für eine Baumaschine mit Dieselkraftstoff in einem Kraftstoffbehälter mit einem von 1500 Liter zum Betrieb des Motors: Absender: Musterbau GmbH Baustraße Baugraben UN 10 Dieselkraftstoff, 3, III, (D/E), umweltgefährdend 6. Verladen und Befördern Empfänger: Empfänger AG Abweg Grabstadt BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363 Gesamtmenge (Inhalt) 1000 Liter Alle Maschinen und Geräte, die diesen Sondervorschriften unterstellt sind, müssen darüber hinaus wie folgt verladen und befördert werden: Alle Öffnungen und Ventile müssen geschlossen sein, sie sind so ausgerichtet zu verladen, dass ein Freiwerden der gefährlichen Stoffe verhindert wird und sie sind mit geeigneten Mitteln (zb. mit Zurrgurten, Stauhölzern udgl.) auf Ladeflächen so zu fixieren und zu sichern, dass Bewegungen während der Beförderung, die zu einer Veränderung der Ausrichtung oder die zu einer Beschädigung führen können, verhindert werden. 7. Weitere Vorschriften des ADR/RID gelten nicht sofern die vorgenannten Bestimmungen komplett eingehalten sind. (Wie zb. ADR-Lenkerausweis, Schriftliche Weisungen, ADR-Ausrüstung, Feuerlöscher, Orangefarbene Warntafeln udgl.) GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 5 von 6

6 Dieses Infoblatt ist ein Produkt des Gefahrgut Informations Zentrums der ZWETTLER KG, Pegasusweg 7, 4030 Linz. W: M: T: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder der ZWETTLER KG ausgeschlossen ist. Das Gefahrgut Informations Zentrum der ZWETTLER KG ist behördlich ermächtigter Schulungsveranstalter für die Aus- und Fortbildung von Gefahrgutbeauftragten und Gefahrgutlenkern! GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 6 von 6

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