Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

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1 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder Angaben oder die sich widersprechen unter Zuhilfenahme der Tabelle A oder die Mengenangaben fehlen oder sind unvollständig andere fehlenden Elemente 7.1 Beilage des K.E. 09/03/ ADR- Zulassungsbescheinigung 2.1 nicht vorhanden Gültigkeit abgelaufen nicht gültig für die beförderten Güter wird nicht mitgeführt, ist aber gültig Bescheinigung der Schulung des Fahrzeugführers (ADR-Schein) 3.1 nicht vorhanden Gültigkeit abgelaufen nicht gültig wird nicht mitgeführt, ist aber gültig schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter) 4.1 nicht vorhanden (keine Weisungen vorhanden oder nicht für die beförderten Güter gültig oder in einer Gruppe von Gütern, wobei diese Güter nicht befördert werden) 4.2 nicht in den vorgesehenen Sprachen vorhanden 4.3 Aufbewahrung nicht an der vorgesehen Stelle Beilage des K.E. 09/03/ Beilage des K.E. 09/03/ andere Übertretungen in diesem Bereich / 1

2 5. Container/Fahrzeugpackzertifikat 5.1 nicht vorhanden orangefarbene Kennzeichnung Fahrzeug / Tank 6.1 keinerlei Kennzeichnung am Fahrzeug UN-Nummer auf den orangefarbenen Tafeln entspricht nicht den Angaben im Beförderungspapier falscher Gefahrenhinweis auf den orangefarbenen Tafeln nicht ausreichende Kennzeichnung = eine oder mehrere orangefarbene Tafeln fehlen nicht ausreichende Kennzeichnung = ein oder mehrere Grosszettel (Placards) fehlen 6.6 ein oder mehrere Grosszettel (Placards) entsprechen nicht den in Kolonne 5 der Tabelle A vermerkten Zettel 6.7 orangefarbene Tafeln und eventuelle Grosszettel nicht oder unzureichend abgedeckt wenn kein Gefahrgut befördert wird oder oder und/oder andere Unregelmässigkeit bezüglich der Grosszettel (u.a. Grösse) 6.9 andere Unregelmässigkeit bezüglich der orangefarbenen Tafeln Kennzeichnung von Versandstücken die Kennzeichnung entspricht nicht den Angaben im Beförderungspapier UN- Codierung nicht vorhanden (Verpackung nicht getestet) Gebrauch einer nicht zugelassenen Verpackung (siehe Verpackungsvorschriften) offizielle Benennung des Gases fehlerhaft oder fehlt (nachfüllbare Gefässe) Kennzeichnung fehlt oder

3 7.1.6 Wiederkehrende Prüfung des Druckgefässes Datum ungültig Wiederkehrende Prüfung des IBC Datum ist ungültig Verwendungsdauer gewisser Verpackungen oder IBC ist überschritten Ausdruck Umverpackung fehlt oder nicht in der vorgesehenen Sprache vorhanden und/oder UN- Nummer(n), Gefahrzettel fehlen, wenn die, die auf den Verpackungen angebrachten Kennzeichnungen nicht sichtbar sind andere Unregelmässigkeiten der Verpackung andere Unregelmässigkeiten der Kennzeichnung Verpackung = Bezettelungsvorschriften ein oder mehrere Gefahrzettel fehlen oder ein oder mehrere Gefahrzettel entsprechen nicht dem (den) Zettel(n), aufgelistet in der Tabelle A, Kolonne andere Unregelmässigkeiten der Bezettelung (u.a. die Abmessungen und Zettel auf 2 gegenüberliegenden Seiten bei IBC) Verpackung = andere nicht verschlossene Verpackung (hält dem Gefahrgut nicht stand) austretendes Gefahrgut aus der Verpackung Füllungsgrad nicht Verformung der Verpackung, Stabilität und Sicherheit der Verpackung wird beeinträchtigt Sondervorschriften für die Zusammenpackung nicht Sondervorschriften für die Zusammenladung nicht Sondervorschriften für die Zusammenladung nicht (Lebensmittel und Tierfutter)

4 7.3.7 Ladung auf dem Fahrzeug nicht gesichert oder befestigt Verschlussventile für Druckgefässe nicht konform Verpackung beschädigt Tank - Kennzeichnung Kennzeichnung fehlt oder unzureichend / / / / / / Datum der regelmässigen Prüfung ist ungültig Tanks = andere Produkt darf nicht in Tanks befördert werden (Kolonne 10/12 der Tabelle A) Tank nicht verschlossen oder Produktaustritt am Tank oder den Verschlusseinrichtungen (Dichtheit nicht vorhanden) Befüllungsgrad nicht / / / / / / / / / / / Befüllungsregel 20 % - 80 % nicht / ortsbewegliche Tanks / Tank-Container entsprechen nicht den Bestimmungen der Tank-Codierung oder den Sondervorschriften für die beförderten Stoffe / / / / / / Container nicht ausreichend auf dem Fahrzeug gesichert ausserordentliche Prüfung nach Ausbesserung, Umbau oder Unfall nicht durchgeführt Absperreinrichtungen nicht verschlossen /

5 9. Schüttgut 9.1 Gut ist von der Schüttgutbeförderung ausgeschlossen Produktaustritt Container bautechnisch nicht geeignet (Beschädigungen) Fahrzeug / Container nicht geeignet für das Gut Ungleichmässige Verteilung des Ladegutes im Fahrzeug / Container Container nicht ausreichend auf dem Fahrzeug gesichert Sondervorschriften nicht von der Beförderung ausgeschlossen 10.1 Gut von der Beförderung ausgeschlossen Ausrüstung 11.1 Fassungsvermögen des Feuerlöschgerätes ungenügend / ausser Betrieb (Druckanzeige auf 0, Schlauch beschädigt) / Feuerlöschgerät nicht vorhanden Atemschutz nicht vorhanden 8.1.5,b 11.3 pro fehlendem Ausrüstungsteil (Unterlegkeil, selbststehende Warnzeichen, Schutzkleidung, Handlampe sowie die in den schriftlichen Weisungen aufgelisteten Gegenstände) 8.1.5, a, c In Belgien zugelassene Fahrzeuge : Vorschriften bezüglich der Feuerlöschgeräte 8.2 des Anhangs zum K.E. vom andere Unregelmässigkeiten in Zusammenhang mit dem Feuerlöschgerät Besondere Kennzeichnungen 12.1 Unregelmässigkeit in Zusammenhang mit der Kennzeichnung für Stoffe, die in erwärmten Zustand befördert werden 12.2 Unregelmässigkeit in Zusammenhang mit dem Hinweis für begaste Fahrzeuge, Container, Tanks

6 12.3 Angaben am Heck des Tanks nicht vorhanden des Anhangs zum K.E Freistellungen 13.1 Bedingungen für die Freistellung in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden( Mengenüberschreitung, Bedingungen nicht erfüllt) 13.2 die Bedingungen für die Freistellung nach LQ sind nicht erfüllt 13.3 die Bedingungen für die völlige Freistellung sind nicht erfüllt andere Vorschriften 14.1 Begrenzungen für organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe nicht Rauchverbot nicht und/oder tragbare Beleuchtungsgeräte nicht nicht ordnungsgemäss und 8.5 (S2) 14.3 Fahrzeug entspricht nicht den Bestimmungen über die elektrische Ausrüstung ausgetretenes Gut der Verpackungsgruppe I auf Tank oder Verpackung oder Fahrzeug /Container (Schüttgut) 14.5 ausgetretenes Gut der Verpackungsgruppen II oder III auf Tank oder Verpackung oder Fahrzeug /Container (Schüttgut) 14.6 Reinigung nach Produktaustritt nicht erfolgt für Fahrzeug / Container (Schüttgut oder Austritt aus Verpackung) / / / / / Behälter für flüssige Kraftstoffe Vorschriften nicht Beförderungseinheit Vorschriften nicht Vorschriften zur Überwachung der Fahrzeuge nicht Fahrgäste Vorschriften nicht ***************** 6

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