GiZ-Serviceportal. Versandvorbereitung UMVERPACKEN MERKBLATT. GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 1 von 5
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1 MERKBLATT Versandvorbereitung UMVERPACKEN GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 1 von 5
2 Inhalt 1. ERLÄUTERUNGEN VERSAND Vorbereitung der Versandstücke Verwendung von UMVERPACKUNGEN und Kennzeichnung Ausnahme von der Zusatzkennzeichnung auf UMVERPACKUNGEN Beispiele von UMVERPACKUNGEN... 4 GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 2 von 5
3 1. ERLÄUTERUNGEN Dieses Merkblatt beschreibt die, anzuwendenden Gefahrguttransportvorschriften bei Verwendung von UMVERPACKUNGEN. UMVERPACKUNGEN sind nicht vorgeschriebene Umschließungen, Ladehilfsmittel oder zusätzliche äußere Schutzverpackungen, die zur Bildung einer Ladeeinheit zwecks Erleichterung bei der Handhabung oder bei der Ladungssicherung - eingesetzt werden dürfen. Sie dienen zur Aufnahme von einem oder von mehreren Versandstück(en) und zählen nicht zu den Verpackungen bzw. Versandstücken nach den zutreffenden Verpackungsanweisungen des jeweiligen Stoffes. Beispiele von UMVERPACKUNGEN: - Ladepaletten mit Bändern, Dehn-, Schrumpf- oder Wickelfolie umhüllt. - Trageboxen, Gitterboxen, Rahmenpaletten, Holzverschläge udgl. - Äußere Schutzkisten aus Metall, Holz, Pappe, Kunststoff usw. 2. VERSAND 2.1 Vorbereitung der Versandstücke Jedes einzelne VERSANDSTÜCK mit Gefahrgut muss - nach den jeweils zutreffenden Verpackungsanweisungen (Tabelle 3.2 ADR, Spalten 8, 9a und ggf. 9b) verpackt sein, - im Regelfall den jeweiligen Bau- und Zulassungsbestimmungen des Teils 6 im ADR entsprechen und - ordnungsgemäß mit den jeweils vorgeschriebenen Gefahrzetteln und sonstigen Kennzeichen, Aufschriften (z.b. wie der UN-Nummer) gekennzeichnet sein. Versandstück Beispiele: GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 3 von 5
4 2.2 Verwendung von UMVERPACKUNGEN und Kennzeichnung Werden UMVERPACKUNGEN gemäß Punkt 1 für die Beförderung von Versandstücken verwendet, so sind diese zusätzlich außen zu kennzeichnen mit - der Aufschrift UMVERPACKUNG (Zeichenhöhe mindestens 12 mm), - jeweils einem der unterschiedlichen Gefahrzettelmuster und sonstigen Kennzeichen (wie z.b. für umweltgefährdend ), wie auf den Versandstücken angebracht, - der/den UN-Nummer(n), der die Großbuchstaben UN voranzustellen sind (Zeichenhöhe mindestens 12 mm) sowie mit - Ausrichtungspfeilen an zwei gegenüberliegenden Seiten, sofern Versandstücke mit Lüftungseinrichtungen oder Versandstücke mit flüssigen Stoffen enthalten sind. 2.3 Ausnahme von der Zusatzkennzeichnung auf UMVERPACKUNGEN Sofern alle Kennzeichen der in einer UMVERPACKUNG enthaltenen Versandstücke von außen repräsentativ und deutlich sichtbar bleiben, darf die zusätzliche Kennzeichnung wie zuvor beschrieben - auf UMVERPACKUNGEN entfallen! 2.4 Beispiele von UMVERPACKUNGEN (mit Versandstücken der UN 1230, UN 1170 und in Begrenzten Mengen (LQ)) Versandstückkennzeichnungen durch undurchsichtige Folie oder Kiste etc. von außen nicht sichtbar Zusatzkennzeichnung erforderlich! Versandstückkennzeichnungen durch Folie von außen deutlich sichtbar Keine Zusatzkennzeichnung erforderlich! GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 4 von 5
5 Dieses Dokument soll lediglich eine Hilfestellung für die Einhaltung der grundlegendsten Vorschriften darstellen. Sonderregelungen in bestimmten Fällen sind in diesem Dokument nicht berücksichtigt! Für das Verpacken für Luftfahrt- und Seebeförderungen gelten die jeweils hierfür geltenden Gefahrguttransportvorschriften IATA-DGR bzw. IMDG-Code. Dieses Infoblatt ist ein Produkt des Gefahrgut Informations Zentrums der ZWETTLER KG, Pegasusweg 27, 4030 Linz. W: M: T: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder der ZWETTLER KG ausgeschlossen ist. Das Gefahrgut Informations Zentrum der ZWETTLER KG ist behördlich ermächtigter Schulungsveranstalter für die Aus- und Fortbildung von Gefahrgutbeauftragten und Gefahrgutlenkern! GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 5 von 5
Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4
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