Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291

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1 Stand: Dezember 2014 Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291 In schwarzer Farbe: allgemeine Transportvorschriften In grüner Farbe: zusätzliche Anforderungen bei der Verwendung von Flüssigstickstoff als Kühlmittel Die vorliegende Transportvorschrift gilt für medizinische oder klinische Abfälle sind Abfälle, die aus der medizinischen Behandlung von Tieren oder Menschen oder aus der biologischen Forschung stammen. Medizinisch oder klinische Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A enthalten, sind ja nach Fall der UN-Nummer UN 2814 oder UN2900 zuzuordnen. Medizinische oder klinische Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B enthalten, sind den UN-Nummer UN3291 zuzuordnen. Medizinische oder klinische Abfälle, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass eine geringe Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein ansteckungsgefährlicher Stoffe besteht, sind der UN- Nummer UN3291 zuzuordnen. Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2. Ansteckungsgefährlicher/biologischer Stoff Kategorie A: Ansteckungsgefährlicher Stoff, der bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann. Kategorie B: Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in die Kategorie A nicht entspricht. a) Verpackungsvorschrift Es sind möglichst bauartgeprüfte Außenverpackungen einzusetzen (Wiva-Behälter). Bauartgeprüfte Verpackungen sind an ihrer Codierung zu erkennen. Beispiele bauartgeprüfter Verpackungen für infektiöse Abfälle:

2 Bauartgeprüfte Verpackungen sind an folgender Codierung zu erkennen. Beispiel einer Codierung: 4G/X225/S/14/D/BAM Zulassungsnummer Zulassungsstaat Jahr der Herstellung Solid (Feststoffe) Verpackungsgruppe und Bruttohöchstmasse (hier muss ein X oder Y stehen!) Kiste aus Pappe Anbieter bauartgeprüfter Verpackungen: Engels: Becker + Armbrust GmbH: Zusätzlich zu beachten ist: Verpackungen müssen guter Qualität und genügend widerstandsfähig sein, dass sie den Stößen und Belastungen die unter normalen Beförderungsbedingungen auftreten können, standhalten. Weiterhin muss die Verpackung unter normalen Beförderungsbedingungen ein Austreten des Inhalts infolge von Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- und Druckänderung verhindern. Verpackungen, die für scharfe oder spitze Gegenstände, wie Glasscherben oder Nadel vorgesehen sind, müssen durchstoßfest und in der Lage sein, flüssige Stoffe unter gewissen Prüfbedingungen, die sich aus den Gefahrgutvorschriften 6.1 ADR ergeben, zurückzuhalten. Infektiöse Abfälle dürfen nicht mit anderen Gütern zusammengepackt werden. Dies gilt nicht für Stoffe, die zur Kühlung beigegeben werden, z.b. Eis, Trockeneis oder tiefgekühlt verflüssigter Stickstoff

3 Zusätzliche Anforderungen an die Verpackung bei der Verwendung von Trockeneis als Kühlmittel: Verpackungen müssen sehr geringen Temperaturen standhalten und dürfen durch das Kühlmittel nicht beeinträchtigt werden. Gasentlastung zur Verhinderung eines Druckaufbaus muss möglich sein. Gefährlichen Güter müssen so verpackt sein, dass nach der Dissipation des Kühlmittels Bewegungen verhindert werden. Trockeneis muss außerhalb der Sekundärverpackung untergebracht werden. b) Kennzeichnung der Außenverpackung Die Außenverpackung ist mit dem oben aufgeführten Symbol zu kennzeichnen. Dabei ist folgendes zu beachten: Symbol auf kontrastierendem Hintergrund anbringen, deutlich sichtbar und lesbar Mindestabmessung 10 cm x 10 cm, wenn es die Größe des Versandstücks erfordert darf die Mindestabmessung 5 cm x 5 cm betragen. Innere Begrenzungslinie mindestens 2 mm breit Der Abstand der Begrenzungslinien zueinander muss 5 mm betragen - 3 -

4 UN3291 Angabe der UN-Nummer an der Außenverpackung, wobei die Zeichenhöhe der Buchstaben und Ziffern mindesten 6 mm betragen muss Zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung der Verpackung bei der Verwendung von Flüssigstickstoff als Kühlmittel: Bei der Verwendung von tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff ist zusätzlich die folgende Kennzeichnung auf der Außenverpackung anzubringen, für die ebenfalls die oben aufgelisteten Angaben für das Kennzeichen zu beachten sind. Das Versandstück ist zusätzlich mit folgendem Wortlaut zu kennzeichnen: Stickstoff, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, ALS KÜHLMITTEL c) Beförderungspapier Ein Beförderungspapier ist beim Transport mitzuführen. Das Beförderungspapier der LMU München befindet sich auf der Internetseite unter der Auflistung Vorlagen für die am Transport beteiligten Personen. Beispiele über die Angaben im Beförderungspapier: UN3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert N.A.G. (Einwegklingen, Skalpelle), 6.2, II, 4x20L Kanister (3H1) UN3291 Biomedizinischer Abfall, unspezifiziert N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff (Mäusekadaver), 6.2 (2.2), II, 1x40L Kanister (3H1) Alternativ zum Begriff Klinischer Abfall, unspezifiziert können auch die Begriffe Medizinischer Abfall, Biomedizinischer Abfall oder Unter die Vorschriften fallender medizinischer Abfall verwendet werden

5 N.A.G = nicht anderweitig genannt (3H) = Code für den Verpackungstyp Kanister aus Kunststoff d) Kennzeichnung des Fahrzeugs bei der Verwendung von Flüssigstickstoff als Kühlmittel Das Fahrzeug muss gut belüftet sein/werden! Kennzeichnung des Fahrzeugs nur erforderlich, wenn tatsächlich eine Erstickungsgefahr im Fahrzeug besteht. Rechengrundlage siehe vorliegende Seite. Bei erforderlicher Kennzeichnung müssen die Warnkennzeichen an jedem Zugang an einer für Personen, welche das Fahrzeug öffnen oder betreten, leicht einsehbaren Stelle versehen sein. Anforderung an das Warnzeichen mindestens 15 cm breit und 25 cm hoch Ausdruck Warnung mindesten 2.5 cm (roter oder weißer Schrift) Ausdruck anstelle des Zeichens* z.b. Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig, als Kühlmittel e) Allgemeine Anforderungen Verpackungen dürfen nicht beschädigt/undicht sein, keine Produktanhaftungen an der Verpackung Rauchverbot während des Be- und Entladens des Fahrzeugs ggf. Ausrichtungspfeile an zwei aneinander gegenüberliegenden Seiten. Erforderlich für: - zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten - Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind - Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase Wenn die Stoffe frei geworden sind und in einem Fahrzeug verschüttet wurden, so darf dieser erst nach gründlicher Reinigung, gegebenenfalls Desinfektion oder Entgiftung, wieder verwendet werden. Alle anderen in demselben Fahrzeug beförderten Güter oder Gegenstände sind auf mögliche Verunreinigungen zu prüfen. Die Versandstücke müssen so verstaut sein, dass sie leicht zugänglich sind und dürfen nur an kühlen Orten, entfernt von Wärmequellen gelagert werden

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