Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH November 2016, Flughafen Wien

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1 Österreichische Gefahrgutkonferenz 2016 Gefahrgut als Luftfracht Wie versende ich im Rahmen der Luftfrachtvorschriften? Welche Kontrollen müssen durchgeführt werden? Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH November 2016, Flughafen Wien 1

2 Verantwortlichkeiten der Versender Folgende besondere Pflichten muß der Versender wahrnehmen bevor ein Versandstück oder eine Umverpackung gefährlicher Güter zur Beförderung im Luftverkehr angeboten wird Bereitstellung aller relavanten Informationen in Hinblick auf gefährliche Güter an seine Angestellten 2

3 Verantwortlichkeiten der Versender Eventuelle Verbote bezüglich Beförderung im Luftverkehr Klassifikation, Verpackung, Kennzeichnung, Markierung, Dokumentation Bei multimodalen Transporten auch die Vorschriften anderer Verkehrsträger (ADR,...) beachten. Schulung entsprechend Unterabschnitt 1.5 aller Personen welche bei der Vorbereitung der Sendung beteiligt sind. Stehen keine geschulten Personen besteht die Möglichkeit von beauftragten Personen welche die Verantwortlichkeiten des Versenders übernehmen. Diese Personen müssen jedoch ebenfalls geschult sein. 3

4 Verantwortlichkeiten der Versender Wer benötigt eine Schulung? PK 1 PK 2 PK 3 PK 4 PK 5 PK 6 PK 7 PK 8 PK 9 PK 10 PK 11 PK 12 Versender und Personen die Versenderpflichten wahrnehmen, einschließlich Personal von Luftfahrunternehmen die als Versender handeln Verpacker Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von gefährlichen Gütern beteiligt ist Personal von Spediteuren, das an der Abwicklung von Fracht und Post die keine gefährlichen Gütern beteiligt ist Personal von Spediteuren, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen von Fracht oder Post beteiligt ist. Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern das Gefahrgut annimmt. Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern das Fracht oder Post die keine gefährlichen Güter enthalten annimmt. Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das an der Abfertigung, Lagerung und dem Ein- und Ausladen beteiligt ist Personal der Passagierabfertigung Mitglieder der Cockpitbesatzung,, Lademeister, Mitarbeiter der Ladeplanung, Flugdienstberater, Flugdispatcher Besatzungsmitglieder ( andere als Cockpitbesatzung) Sicherheitspersonal das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren, Besatzungsmitgliedern, Gepäck, Fracht und Post durchführt. 4

5 Verantwortlichkeiten der Versender 1. Sind die Personen geschult? Welche Schulung ist vorgeschrieben und wo kann diese Schulung druchgeführt werden? 2. Information zur Klassifikation? Zb. Produksicherheitsdatenblatt des Herstellers 3. Informationen über Vorschriften bezüglich, Verpacken, Markieren, Kennzeichnen, und Dokumentation? In einer gültigen Ausgabe der IATA Gefahrgutvorschiften 5

6 6 Verantwortlichkeiten der Versender

7 Verpackung Verpackung laut Verpackungsvorschrift zulässig. Maximale Nettomenge je Versandstück eingehalten Maximale Nettomenge je Innenverpackung eingehalten Verpackung frei von Schäden State und Operator Variations beachtet 7

8 Kennzeichnung und Markierung Die richtige Versandbezeichnung, falls erforderlich inkl. der technischen Benennung, in Englisch Die UN-Nummer(n) oder die ID-Nummer(n) inklusive "UN" oder "ID" davor Vollständer Name und Anschrift des Empfängers Verpackungen die UN 3373 enthalten: BIOLOGICAL SUBSTANCE, CATEGORY B FÜR UN 1845 Carbon Dioxid, solid : die Nettomenge pro Versandstück Für Unterklasse 6.2 : Name und Telefonnummer einer für das Gefahrgut verantwortlichen Person 8

9 Kennzeichnung und Markierung Besonderheiten bei Kennzeichnung und Markierung im Luftverkehr Begrenzte Menge Lufttransport Begrenzte Menge Straßen-, Schienen-, Seetransport 9

10 Kennzeichnung und Markierung Bei den Gefahrenkennzeichen kann aufgrund einer State bzw Operator Variation ein Text hinsichtlich der Gefahr zwingend erforderlich sein. z.bsp: State Variation Sri Lanka VCG-06 A brief test in English laguage indicating the nature of the risk involved shall appear on all hazard labels 10

11 11 Marking and Labeling

12 Dokumentation Luftfrachtbrief Bei Sendungen die gefährliche Güter beinhalten müßen folgende Angaben am Luftfrachtbrief je nach zutreffenden Fall angegeben werden. Dangerous Goods as per attached Shippers Declaration UN 1845 Carbon Dioxide, solid (Dry Ice) + Nettogewicht vom Trockeneis je Versandstück Dangerous Goods in Excepted Quantities Lithium Ion / Metal batteries in compliance with Section II of PI 12

13 Dokumentation IATA Dangerous Goods Shippers Declaration Die Versendererklärung muß für jede Sendung welche gefährlich Güter enthält ausgefüllt werden., ausgenommen: UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B, UN 2807 Magnetisches Material UN 1845 Kohlendioxid ( Trockeneis) UN 3245 Genetisch Veränderte Organismen, Genetisch Veränderte Mikroorganismen, sowie Lithium Batterien die nach den Bestimmungen von Teil II der jeweiligen Verpackungsvorschrift versendet werden. 13

14 Dokumentation Die Versendererklärung muß zumindest 2 fach ausgefüllt und unterschrieben sein. Achtung auch hier können durch State und Operator Variation zusätzlich Erfordernisse an die Versendererklärung schlagend werden! 14

15 Unterschiede zu ADR Schulungerfordernisse sehr genau geregelt 12 Personalkategorien, Schulung ist innerhalb von 24 Monaten aufzufrischen State und Operator Variations Zusätzliche Erfordenisse dadurch möglich Im Gegensatz zum ADR nur eine Sprache (Englisch) Andere Bedeutung und Erfordernisse bei Sendungen in Limited Quantities Vorschriften bezüglich Dokumentation sehr strikt geregelt. Zusätzlich Abfertigungskennzeichen 15

16 16 Acceptance Check

17 Acceptance Check 3 verschiedene Checklisten Dangerous Goods Checklist except Radioactive Material 53 Fragen Dangerous Goods Checklist for Radioactive Material 48 Fragen Acceptance Checklist for Dry Ice ( Carbon Dioxide, solid) 18 Fragen Folgende Punkte werden im Rahmen des Acceptance Checks geprüft Shippersdeclaration Identification Quantity and Type of Packing Packing Instruction Authorizations Additional Handling Information Airway Bill 17

18 Acceptance Check Packages & Overpacks Marking Labeling Overpacks General Wenn eine Frage mit nein beantwortet wird ist die Sendung vom Transport ausgeschlossen. Des weiteren besteht in diesen Zusammenhang eine Meldeplicht and die Luftfahrtbehörde. 18

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