Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien"

Transkript

1 Übersicht der Luftfrachtvorschriften für Lithiumbatterien (Teil 2) Lithium-Ionen-Batterien Art der Batterie Einzelne Batterien (ohne Ausrüstung) Per Luftfracht nur nach Approval im SpS Batterien mit Ausrüstung Batterien in Ausrüstung UN- Nummer /Verpackun gsvorschrift UN 3480 PI 965 UN 3481 PI 966 UN 3481 PI 967 *1 Batterieleistung / Lithiumgehalt pro Batterie 2.7 Wh pro Zelle oder Batterie Max. Nettogewicht oder -menge Kennzeichnung Dokumeation Hinweis im Frachtbrief DG Optionco de 2.5 kg Netto Lithiumbatterie- > Wh pro Zelle nicht mehr als 8 Zellen Lithiumbatterie- > Wh pro Batterie nicht mehr als 2 Batterien Lithiumbatterie- 20 Wh pro Zelle 5 kg Netto * Lithiumbatterie- 100 Wh pro Batterie 5 kg Netto * Lithiumbatterie- 20 Wh pro Zelle oder 100 Wh pro Batterie mehr als 4 Zellen oder mehr als 2 Batterien pro 20 Wh pro Zelle 100 Wh pro Batterie 5 kg Netto Lithiumbatterie- Nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen oder 2 Batterien eingebaut in Ausrüstung pro nicht mehr als zwei solcher e pro Sendung * Commercia l Airlines Restriktion en Approval im SpS Approval im SpS Approval im SpS Keine Keine Keinen Nein Nein Lithium-Metall-Batterien Einzelne Batterien (ohne Ausrüstung) Per Luftfracht nur nach Approval im SpS Batterien mit Ausrüstung UN 3090 PI 968 UN 3091 PI g Lithium pro Zelle oder Batterie 2.5 kg Netto Lithiumbatterie- CAO-Label > g Lithium pro Zelle nicht mehr als 8 Zellen Lithiumbatterie- CAO-Label > g Lithium pro Batterie nicht mehr als 2 Batterien Lithiumbatterie- CAO-Label 1 g Lithium pro Zelle 5 kg Netto * Lithiumbatterie- 2 g Lithium pro Batterie 5 kg Netto * Lithiumbatterie TNT Express GmbH 1Zerale 1Haberstraße Troisdorf 1www.t.de 1USt. Id-Nr. DE Amtsgericht Siegburg 1 Geschäftsführer: Willem Prinsen, Jürgen Version: (basierend auf der 57. Ausgabe/2016 IATA Dangerous Goods Regulations S it 1 7 Approval im SpS Approval im SpS Approval im SpS

2 Batterien in Ausrüstung UN 3091 PI 970 *1 1 g Lithium pro Zelle oder 2 g Lithium pro Batterie mehr als 4 Zellen oder mehr als 2 Batterien pro 1 g Lithium pro Zelle 2 g Lithium pro Batterie 5 kg Netto Lithiumbatterie- Nur eingebaute Knopfzellen oder max. 4 Zellen oder 2 Batterien eingebaut in Ausrüstung pro nicht mehr als zwei solcher e pro Sendung *2 970 Keine Keine Keinen Nein Nein * Die Anzahl der Lithium-Zellen oder Batterien in jedem Versandstück darf die esprechende zum Betrieb der Ausrüstung nötige Menge nicht überschreiten, plus zwei Ersatz. *1 Für die Zwecke dieser Verpackungsanweisung bedeutet "Ausrüstung" die Vorrichtung oder das Gerät, welche(s) durch die Lithium-Zellen oder Batterien beim Betrieb mit elektrischem Strom versorgt wird. Daher müssen Geräte wie Powerbanks als "Einzeln e Batterien" klassifiziert werden nicht als "Batterien in Ausrüstung". *2 Versender sollten Maßnahmen ergreifen, um die Neuerung so schnell wie umzusetzen. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember TNT Express GmbH 1Zerale 1Haberstraße Troisdorf 1www.t.de 1USt. Id-Nr. DE Amtsgericht Siegburg 1 Geschäftsführer: Willem Prinsen, Jürgen Version: (basierend auf der 57. Ausgabe/2016 IATA Dangerous Goods Regulations S it 2 7

3 Lithiumbatterien zellen, die bei der Stromversorgung einer Vielzahl elektronischer Geräte Verwendung finden, werden zu den Gefahrgütern gezählt, weil sie uer bestimmten Bedingungen überhitzen Brände verursachen können. In der Luftfracht sind die Bedingungen für den Transport in den Verpackungsvorschriften der 56./2015 Ausgabe der IATA-Dangerous Goods Regulations geregelt: Allgemeines zum Transport von Lithiumbatterien Grsätzliches zur Akzeptierbarkeit bei TNT- Express UN-Nummer Versandbezeichnung Verpackungsvorschrift UN3480 Lithium-Ionen-Batterien PI 965 Approval im SpS UN3481 UN3090 UN3091 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen Lithium-Metall-Batterien Lithium-Metall-Batterien mit Ausrüstungen Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen PI 966 PI 967 PI 968 Approval im SpS PI 969 PI 970 Wichtige allgemeine Informationen zur Akzeptierbarkeit bei TNT Express: UN 3481, UN 3091 TNT Express akzeptiert Luftfrachtsendungen des Teils 1 im Netzwerk grsätzlich nur von Ken, die zuvor ein Genehmigungsverfahren ( Approval ) durchlaufen haben. TNT Express kann freigestellte Lithiumbatterien der UN 3481 der UN 3091 des jeweiligen Teils 2 der PI 966, , 969 grsätzlich auch von allen Ken ohne esprechendes Approval übernehmen. Beim Versand an Länder außerhalb Europas greift TNT auf die Dienste anderer Luftfahrtgesellschaften zurück. Da einige dieser Dienstleister keine freigestellten Lithiumbatterien zum Transport akzeptieren, muss vor der Versendung immer beim TNT-Kendienst nachgefragt werden, ob der Versand ist. UN 3480, UN 3090 Lithium-Metall-Batterien der UN 3090 Lithium-Ionen-Batterien der UN 3480 der Teile 1A, 1B 2 werden per Luftfracht (Netzwerk Airfreight) seit dem nicht mehr von der TNT akzeptiert. Nur nach einem gesonderten Lithiumbatterien-Approval kann der Ke per Luftfracht über den Special Service mit uns diese Batterien versenden. Ein Transport über unser Straßennetzwerk kann alternativ weiter angeboten werden. TNT Express GmbH 1Zerale 1Haberstraße Troisdorf 1www.t.de 1USt. Id-Nr. DE Amtsgericht Siegburg 1 Geschäftsführer: Willem Prinsen, Jürgen Version: 23. Dezember 2016 (basierend auf der 57. Ausgabe/2016 IATA Dangerous Goods Regulations Seite 3 von 7

4 57./2016 Ausgabe der IATA Dangerous Goods Regulations (das sind die iernationalen Gefahrgutvorschriften für den Transport im Luftverkehr): Teil 2 der jeweils anwendbaren Verpackungsvorschrift. Anwendbare Verpackungsvorschriften der IATA-DGR für freigestellte Lithiumbatterien Grsätzliche Freistellungskriterien für Lithiumbatterien &-zellen Diese Batterien können von allen Ken zum Transport übergeben werden! UN- Versandbezeichnung Verpackungsvorschrift Numme r UN3480 Lithium-Ionen-Batterien PI 965 (Teil 2) Approval Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen UN3481 PI 966 (Teil 2) Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen PI 967 (Teil 2) UN3090 Lithium-Metall-Batterien PI 968 (Teil 2) Approval UN3090 Lithium-Metall-Batterien PI 968 (Teil 2) Lithium-Metall-Batterien mit Ausrüstungen UN3091 PI 969 (Teil 2) Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstungen PI 970 (Teil 2) Lithium-Ionen-Batterien Maximale Nennenergieleistung Zellen 20 Wattsten (Wh) 1 Gramm Batterien 100 Wattsten(Wh) 2 Gramm Lithium-Metall-Batterien Maximaler Lithiumaeil Jede Zelle oder Batterie espricht einem Typ, für den nachgewiesen wurde, dass er die Anforderungen aller Prüfungen des Handbuchs Prüfungen Kriterien, Teil III, Uerabschnitt 38,3 erfüllt. Zellen Batterien müssen im Rahmen eines Qualitätsmanagemeprogramms hergestellt werden. Lithiumbatterien, die aufgr von en Sicherheitsrisiken als defekt vom Hersteller zurückgenommen werden sollen, beschädigt sind, oder das Potenzial besitzen, gefährliche Hitze, Feuer oder Kurzschluss auszulösen, sind generell nicht zum Transport zugelassen. Allgemeine Anforderungen an den Versand freigestellter Lithiumbatterien Nur für PI965 PI968: Abfall-Lithium-Batterien solche, die zur Wiederverwertung oder Esorgung versandt werden, sind im Luftverkehr verboten. Es sei denn, der Versand ist durch die zuständige nationale Behörde des Abgangsstaates des Staates des Luftfahruernehmens genehmigt. Jedes muss einem Fall aus 1,20 m Höhe in beliebiger Ausrichtung standhalten können, ohne dass die darin befindlichen Zellen oder Batterien beschädigt werden, es zu einer Verschiebung des Inhalts kommen kann, welche zu Koakt von Batterie zu Batterie (oder Zelle zu Zelle) führen kann, ohne Austreten des Inhalts. Alle Batterien/Zellen müssen vor Kurzschluss geschützt werden. Das schließt das Verhindern des Koaktes mit anderen leitenden Gegenstände innerhalb derselben Verpackung ein, da das ebenfalls zu einem Kurzschluss führen köne. Jede Person, welche Zellen oder Batterien für den Transport vorbereitet oder anbietet, muss eine Ausbildung für die Anforderungen esprechend ihrer Verawortlichkeit erhalten. Für in Ausrüstung ehaltene Lithiumbatterien: Die Ausrüstungen/ Geräte müssen so konstruiert sein, dass sie nicht versehelich in Betrieb gesetzt werden können. Zellen Batterien müssen vor Kurzschluss gesichert werden. Sofern die Batterie sich nicht in einem Gerät befindet, welches ausreichend Schutz für die Batterie bietet, müssen die Geräte in starke, starre Außenverpackungen werden, welche in Bezug auf die Kapazität den Verwendungszweck der Verpackung aus einem Material mit ausreichender Festigkeit bestehen über eine geeignete Konstruktion verfügen. TNT Express GmbH 1Zerale 1Haberstraße Troisdorf 1www.t.de 1USt. Id-Nr. DE Amtsgericht Siegburg 1 Geschäftsführer: Willem Prinsen, Jürgen Version: 23. Dezember 2016 (basierend auf der 57. Ausgabe/2016 IATA Dangerous Goods Regulations Seite 4 von 7

5 Verpackungsanforderunge n Mengenbeschränkungen für einzeln e Lithiumbatterien UN3480 & UN3090 (PI 965 & PI 968) Verpackungsanforderunge n Mengenbeschränkungen für mit Ausrüstung e Lithiumbatterien UN3481 & UN3091 (PI 966 & PI 969) Wichtiger Hinweis: Lithium-Metall-Batterien der UN3090 Lithium-Ionen-Batterien der UN 3480 werden per Luftfracht nur nach einem Lithiumbatterien-Approval akzeptiert. Zellen Batterien müssen in Innenverpackungen sein, welche die Zelle oder Batterie vollständig umschließen. Um den Batterien Schutz vor Beschädigung oder Zusammendrücken zu bieten, müssen die Innenverpackungen in eine starke, starre Außenverpackung eingesetzt werden. Maximal zulässige Mengen (die in den Zeilen 2-4 aufgeführten Mengen können nicht pro kombiniert werden). Werden die in der Tabelle aufgeführten maximalen Mengen überschritten, können einzeln versandte Zellen oder Batterien nicht mehr freigestellt gemäß Teil 2 versandt werden! Es müsste dann eweder gemäß Teil 1A oder Teil 1B der zutreffenden Verpackungsvorschrift vorbereitet werden! Gilt für Zellen Batterien Zellen Batterien Lithium IONEN UN3480 (Bewertungskriterium: Nennenergieleistung in Wattsten Wh) Per Luftfracht nur nach Approval 2.7Wh oder weniger mehr als 2.7Wh aber nicht mehr als 20Wh mehr als 2.7Wh aber nicht mehr als 100Wh Zellen /oder Batterien müssen: Lithium METAL UN3090 (Bewertungskriterium: Ehaltene Nettomenge an Lithium) Per Luftfracht nur nach Approval 0.3g oder weniger mehr als 0.3g aber nicht mehr als 1g mehr als 0.3g aber nicht mehr als 2g Maximale Anzahl der Zellen bzw. Batterien pro Keine Begrenzung Maximale Nettomeng e pro 2.5 kg 8 Zellen n.a. 2 Batterien n.a. vollständig von Innenverpackungen umschlossen sein dann in eine starke, starre Außenverpackung eingesetzt werden; oder vollständig von Innenverpackungen umschlossen sein dann mit der Ausrüstung in eine starke, starre Außenverpackung eingesetzt werden. Die Ausrüstung muss innerhalb der Außenverpackung gegen Bewegung gesichert mit einem wirksamen Mittel gegen unbeabsichtigte Inbetriebsetzung versehen sein. Die Anzahl der Lithium-Zellen oder Batterien in jedem Versandstück darf die esprechende zum Betrieb der Ausrüstung nötige Menge nicht überschreiten, plus zwei Ersatz Jedes muss einem Fall aus 1,20 m Höhe in beliebiger Ausrichtung standhalten können, ohne dass die darin befindlichen Zellen oder Batterien beschädigt werden, es zu einer Verschiebung des Inhalts kommen kann, welche zu Koakt von Batterie zu Batterie (oder Zelle zu Zelle) führen kann, ohne Austreten des Inhalts. Die maximal zulässige Nettomenge an Zellen oder Batterien pro beträgt 5kg. Verpackungsanforderunge n Mengenbeschränkungen für in Ausrüstung e Lithiumbatterien UN3481 & UN3091 (PI 967 & PI 970) Die Ausrüstung muss in einer starken, starren Außenverpackung sein, die im Hinblick auf ihre Größe ihren Verwendungszweck aus geeignetem Material von esprechender Stärke Bauart hergestellt wurde, es sei denn, die Zelle oder Batterie erfährt gleichwertigen Schutz durch die Ausrüstung, in der sie ehalten ist. Geräte wie Funkerkennungsschilder ( RFID-Tags ), Uhren Temperaturen-Datensammler ( Temperature- Loggers ), welche nicht in der Lage sind, eine gefährliche Abgabe von Hitze zu erzeugen, können befördert werden, wenn sie beabsichtigt aktiv sind. Wenn diese Geräte aktiv sind, müssen sie festgelegte Normen für elektromagnetische Strahlung einhalten, um sicherzustellen, dass der Betrieb des Gerätes nicht die Navigationssysteme stört. Für die Zwecke dieser Verpackungsanweisung bedeutet "Ausrüstung" die Vorrichtung oder das Gerät, welche(s) durch die Lithium-Zellen oder Batterien beim Betrieb mit elektrischem Strom versorgt wird. Daher müssen Geräte wie Powerbanks als "Einzeln e Batterien" klassifiziert werden nicht als "Batterien in Ausrüstung". Die maximal zulässige Nettomenge an Zellen oder Batterien pro beträgt 5kg. TNT Express GmbH 1Zerale 1Haberstraße Troisdorf 1www.t.de 1USt. Id-Nr. DE Amtsgericht Siegburg 1 Geschäftsführer: Willem Prinsen, Jürgen Version: 23. Dezember 2016 (basierend auf der 57. Ausgabe/2016 IATA Dangerous Goods Regulations Seite 5 von 7

6 Markierung von en mit dem Lithiumbatterie- Jedes muss mit einem Lithiumbatterie- versehen werden. Folgende Informationen müssen auf dem stehen: eine Angabe Lithium Ion Battery oder Lithium Metal Battery eine Telefonnummer uer der weitere Informationen angefragt werden können. Das Design muss dem abgebildeten Beispiel esprechen Mindestabmessungen von 12 x 10 cm haben. Die Information auf dem Lithiumbatterie- muss in englischer Sprache verfasst sein. Wenn nötig, kann zusätzlich eine weitere Sprache aufgeführt werden, wenn sie sauber gedruckt erschei. Jedem, das ein Abfertigungskennzeichen trägt, muss ein Dokume beiliegen, in welchem darauf hingewiesen wird, dass das Lithium-Ionen- bzw. Lithium-Metall-Batterien ehält. Mitführen eines es Notwendige Informationen auf dem Frachtbrief Das sorgfältig gehandhabt werden muss Ezündungsgefahr besteht, wenn es beschädigt wird. Besondere Vorkehrungen einzuhalten sind, wenn das beschädigt wird, bei Bedarf auch eine Prüfung Neuverpackung durchgeführt werden muss. Überdies muss eine Telefonnummer genan werden, uer der weitere Informationen abgerufen werden können. Eine Shipper s Declaration ist nicht notwendig. Das Feld Besondere Hinweise muss den folgenden Wortlaut- wie zutreffend ehalten: * " * " (*) hier die zutreffende Nummer der Verpackungsvorschrift eiragen Alternativ kann dieser Satz auch im aufgeführt werden. Kein Dokume erforderlich, wenn... e sind nicht nötig, wenn maximal 4 freigestellte Zellen bzw. 2 freigestellte Batterien in Ausrüstung pro ehalten sind die Menge von zwei en pro Sendung nicht überschritten wird. oder nur in Ausrüstung ehaltene Knopfzellen (wie z. B. in Leiterplatten) befördert werden. Anmerkung: Die o. g. Neuregelung mit maximal zwei en pro Sendungen ist erst ab dem verbindlich. Versender sollten sich aber dennoch frühzeitig auf diese Änderungen einstellen schnellst mit der Umsetzung beginnen. Veschiedene e mit Lithiumbatterien in einer Sendung Verschiedene e, die alle für sich den Vorschriften esprechen, können zu einer Sendung zusammengefasst werden. Auf einer Umverpackung muss das Wort Overpack vermerkt werden, das muss überdies mit dem Lithium-Batterien-Handling-Label versehen werden, sofern die Label der einzelnen e nicht von außen erkennbar sind. TNT Express GmbH 1Zerale 1Haberstraße Troisdorf 1www.t.de 1USt. Id-Nr. DE Amtsgericht Siegburg 1 Geschäftsführer: Willem Prinsen, Jürgen Version: 23. Dezember 2016 (basierend auf der 57. Ausgabe/2016 IATA Dangerous Goods Regulations Seite 6 von 7

7 Informationen zum Lithiumbatterien-Approval Nur nach einem separaten Lithiumbatterien-Approval dürfen Ken einzeln e Batterien der UN 3480 UN 3090 per Luftfracht mit TNT versenden. Genaue Informationen zu dem komplexen Genehmigungsverfahren für die freigestellten Lithiumbatterien sind in der Gefahrgutabteilung TRS zu erfragen. Das Approval ist nicht für Ad-Hoc Sendungen. Nach dem Approval kann der Ke dann über den Special Service die Batterien transportieren. TNT Express GmbH 1Zerale 1Haberstraße Troisdorf 1www.t.de 1USt. Id-Nr. DE Amtsgericht Siegburg 1 Geschäftsführer: Willem Prinsen, Jürgen Version: 23. Dezember 2016 (basierend auf der 57. Ausgabe/2016 IATA Dangerous Goods Regulations Seite 7 von 7

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden) Übersicht der Luftfrachtvorschriften für (Section II) Lithium-Ionen Ionen-Batterien Art der Batterie Einzelne Batterien (ohne Ausrüstung) Batterien mit Ausrüstung Batterien in Ausrüstung /Verpackungs Verpackungs-

Mehr

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden) Lithium-Metall-Batterien Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien Übersicht der Luftfrachtvorschriften für Lithiumbatterien (Teil 2) Art der Batterie Einzelne Batterien (ohne Ausrüstung) Approval

Mehr

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden) Luftfrachttransport freigestellter Übersicht der Luftfrachtvorschriften für (Section II) Art der Batterie Einzeln verpackte Batterien Batterien mit Batterien in Einzeln verpackte Batterien Batterien mit

Mehr

UN-Regeln für den Versand von Lithium Batterien ab 01.01.2009

UN-Regeln für den Versand von Lithium Batterien ab 01.01.2009 Wer Lithium-basierte Batterien, Akkus oder Knopfzellen verschickt, muss ab 1. Januar 2009 zahlreiche neue Regelungen beachten. Anmeldung, Verpackung, Kennzeichnung, Handling und Begleitpapiere ändern sich

Mehr

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien Herausforderung für die Zukunft Lithiumbatterien Transport/Beförderung Für den Transport von Lithium-Batterien sind die Vorgaben und Anforderungen

Mehr

ALLE LITHIUM BATTERIEN WERDEN ALS GEFAHRGUT EINGESTUFT!!!

ALLE LITHIUM BATTERIEN WERDEN ALS GEFAHRGUT EINGESTUFT!!! PPWICHTIGE ÄNDERUNGEN DER VERSANDBESTIMMUNGEN FÜR LITHIUM BATTERIEN Ob per Straße oder Luftfracht - wer Lithium-basierte Batterien, Akkus oder Knopfzellen verschickt, muss ab 1. Januar 2009 zahlreiche

Mehr

Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH November 2016, Flughafen Wien

Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH November 2016, Flughafen Wien Österreichische Gefahrgutkonferenz 2016 Gefahrgut als Luftfracht Wie versende ich im Rahmen der Luftfrachtvorschriften? Welche Kontrollen müssen durchgeführt werden? Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH

Mehr

Informationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY

Informationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY Informationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY BattPackLagTra-TI-de-12 Version 1.2 DEUTSCH 1 Transport des Battery Packs SMA Solar Technology AG 1 Transport des Battery Packs Die optimale

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR (Accord Européen

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Mehr

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke 1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA

Mehr

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Stand: November 2008 Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum 1.1.2009 IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Autor: Jürgen Werny Datum: 08.11.2008 Alle Jahre wieder Änderungen beim Lufttransport

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

ADR 2015: Neue Außenverpackung beim Transport von Leuchtmitteln

ADR 2015: Neue Außenverpackung beim Transport von Leuchtmitteln ADR 2015: Neue Außenverpackung beim Transport von Leuchtmitteln Ab 1. Juli gilt die ADR-Änderung für 2015. Insbesondere durch den darin enthaltenen neuen Unterabschnitt 1.1.3.10 und die Aufnahme von Erläuterungen

Mehr

TRANSPORT VON. LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN

TRANSPORT VON. LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN TRANSPORT VON LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN Wichtig: Bitte beachten Sie die Begriffserklärung auf der Seite 4! UN3480 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II Im Straßenverkehr & Schienenverkehr

Mehr

Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut

Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut Information zu Lithium-Batterien in QUNDIS-Geräten Lithiumbatterien unterliegen den Vorschriften der Gefahrgutverordnung GGVSEB und dem Europäischen Übereinkommen

Mehr

HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND

HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND Hans Sauer GmbH HANDHABUNG VON LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (IM RAHMEN VON SERVICEAUFTRÄGEN) STAND 18.08.2014 Inhalt Allgemeines Beschädigte Lithium-Ionen-Batterien Energie von Lithium-Ionen-Batterien Prototypen

Mehr

Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291

Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291 Stand: Dezember 2014 Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291 In schwarzer Farbe: allgemeine Transportvorschriften In grüner Farbe: zusätzliche Anforderungen bei der Verwendung von Flüssigstickstoff

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen 2019 WWW.LITHIUM-BATTERIE-SERVICE.DE Jürgen Werny Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, 81827 München

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Materialsicherheitsdatenblatt

Materialsicherheitsdatenblatt Materialsicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt gemäß REACh EWG 1907/2006 und VO (EWG) Nr.453/2010 sowie RL 1272/2008 (EWG) sowie VO (EWG) Nr. 618/2012 Ausgabe: 24.01.2011 Version: 2012/09 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS-

Mehr

Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual

Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual Version 2.1 gültig ab 01.04.2016 valid as from 01.04.2016 Diese Anleitung gilt ausdrücklich nur für Batterien der Renata SA This Manual is

Mehr

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis LTN-060-18-b Seite 1 von 3 Tadiran Batteries GmbH Industriestrasse 22 D-63654 Büdingen Technische Notiz Verteilerklasse 1 allgemein Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Dr. Friedrich Kirchnawy Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 04.11.2014-05.11.2014

Mehr

Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017

Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017 Herzlich Willkommen Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017 www.lithium-batterie-service.de Eva Glimsche Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, 81827 München Tel:

Mehr

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien 2018

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien 2018 Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e 81827 München Tel. +49-89 43579624 info@lithium-batterie-service.de Strober & Partner GmbH Tögingerstr. 169 84453 Mühldorf a. Inn Tel. +49-8631

Mehr

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN AUSGABE 02.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EINLEITUNG Lithium-Ionen-Batterien und Geräte

Mehr

Transport und Versendung von biologischem Material durch Luftfahrtgesellschaften

Transport und Versendung von biologischem Material durch Luftfahrtgesellschaften Transport und Versendung von biologischem Material durch Luftfahrtgesellschaften Für das Versenden von biologischem Material per Luftfracht gelten die Bestimmungen der International Air Transport Association

Mehr

FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen.

FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. FedEx Express Kundennummer(n): Bitte verwenden Sie den Anhang A für weitere Kundennummern und/oder Niederlassungen. An: FedEx Express Schweiz EU 300/2008 und 185/2010 Faxnummer: 061 325 14 56 E-Mail- acsch@fedex.com

Mehr

Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual

Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual gültig ab 01.01.2018 valid as from 01.01.2018 Diese Anleitung gilt ausdrücklich nur für Batterien der Renata SA This Manual is only valid

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT LITHIUM-IONEN / LITHIUM-METALL-BATTERIEN

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT LITHIUM-IONEN / LITHIUM-METALL-BATTERIEN MERKBLATT LITHIUM-IONEN / LITHIUM-METALL-BATTERIEN AUSGABE 02.2015 AUSGABE 2.2015 SEITE 2 EINTRÄGE (UN-Nummern, Benennung und Bezeichnung, Klassifizierung, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen)

Mehr

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID 1/5 Multilaterale Sondervereinbarungen RID Nummer der Sondervereinbarung Titel RID 2/2014 Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2014 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von beschädigten oder

Mehr

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013 www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Benteler Automobiltechnik. Warenanhänger Spezifikation. Version 3.1 03 August 2010

Benteler Automobiltechnik. Warenanhänger Spezifikation. Version 3.1 03 August 2010 Benteler Automobiltechnik Warenanhänger Spezifikation Version 3.1 03 August 2010 Benteler Warenanhänger Spezifikation Zentrallogistik (A. Berger - 5687) Seite 1 von 5 Versionsänderungen Änderungen in dieser

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 IMDG IATA Änderungen 2015

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 IMDG IATA Änderungen 2015 Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 IMDG IATA Änderungen 2015 Markus Mayer GSSA Mayer Veit GmbH 28.10.2014-29.10.2014 Schwaz 04.11.2014-05.11.2014 Schwechat 1 IATA Gefahrgutvorschriften Wichtige Änderungen

Mehr

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien Thema Was ist denn das Problem beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien?

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien Thema Was ist denn das Problem beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien? Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e 81827 München Tel. +49-89 43579624 info@lithium-batterie-service.de Strober & Partner GmbH Tögingerstr. 169 84453 Mühldorf a. Inn Tel. +49-8631

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh Pirchaeckerstrasse 27,

Mehr

Dieses Seminar richtet sich an alle mit dem Luftversandt gefährlicher Güter befassten Mitarbeiter/innen von

Dieses Seminar richtet sich an alle mit dem Luftversandt gefährlicher Güter befassten Mitarbeiter/innen von Anerkannte Lehrgänge Transport gefährlicher Güter Luftfracht Nach den Internationalen Richtlinien der IATA/ICAO für die Beförderung gefährlicher Güter per Luftfracht anerkannt durch die Austro Control

Mehr

Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher

Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe UKD.doc 2 INHALTSVERZEICHNIS: HANDBUCH FÜR DEN VERSAND ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFFE Allgemeines...

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2014 Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2014 Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2014 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVI als pdf-datei

Mehr

CHECKLISTE VERPACKER nach GGVSEB 2013 / ADR 2015 für den Straßentransport gültig bis 30.06.2017 Stand Februar 2015

CHECKLISTE VERPACKER nach GGVSEB 2013 / ADR 2015 für den Straßentransport gültig bis 30.06.2017 Stand Februar 2015 nach GGVSEB 2013 / ADR 2015 für den Straßentransport gültig bis 30.06.2017 Stand Februar 2015 Definition Verpacker: Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen, einschließlich Großverpackungen

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh

Mehr

Mit Sicherheit Festo EMV-geprüfte Antriebssysteme

Mit Sicherheit Festo EMV-geprüfte Antriebssysteme Mit Sicherheit Festo EMV-geprüfte Antriebssysteme www.festo-didactic.de Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Moderne Antriebssysteme Elektromagnetische Verträglichkeit was ist das? Moderne Antriebssysteme

Mehr

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr?

Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr? Lithiumbatterien, die versteckte Gefahr? Transportvorschriften für freigestellte Lithium Batterien Lithiumbatterien unser ständiger Begleiter Quelle: Google Geräte mit Lithium Batterien (Auswahl): Handy/Smartphones

Mehr

Modul Recycling & Entsorgung

Modul Recycling & Entsorgung Modul Recycling & Entsorgung Wichtiger Hinweis für unsere internationalen Kunden: Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Entsorgung von Lithiumbatterien gemäß ADR. In Nicht-ADR-Staaten

Mehr

Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations

Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations Rhino-Services Axel Haupt Diplom Betriebswirt + Zusatzstudium der Logistik Spezialist für Luftfracht Gefahrgut Überprüft nach 7 Luftsicherheitsgesetz

Mehr

Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh November 2016, Flughafen Wien

Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh November 2016, Flughafen Wien Österreichische Gefahrgutkonferenz 2016 Luftverkehr Rechtlicher Rahmen Internationale, europäische und nationale Vorschriften, Änderungen IATA-DGR 2017 Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische

Mehr

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Globales Umweltmanagement, lokal verankert Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Gesetzeskonformer Umgang u. Transport mit Leergebinden? Wann sind Gebinde leer? Bevor leere ungereinigte Gebinde/Verpackungen

Mehr

Lumination TM Befestigungssatz für Oberflächen (Für Befestigungssatz für Oberflächen der ET-Serie ET22 und ET14)

Lumination TM Befestigungssatz für Oberflächen (Für Befestigungssatz für Oberflächen der ET-Serie ET22 und ET14) Einbauanleitung Lumination TM Befestigungssatz für Oberflächen (Für Befestigungssatz für Oberflächen der ET-Serie und ) VOR DEM EINBAU Lesen Sie die Anweisungen sorgfältig und vollständig durch. GEFAHR

Mehr

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis LTN-060-18-v Seite 1 von 3 Tadiran Batteries GmbH Industriestrasse 22 D-63654 Büdingen Technische Notiz Verteilerklasse 1 allgemein Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede?

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? Gefahr im Kofferraum! Privatpersonen Bildquelle: Unbekannt Bildquelle: MWVLW Rheinland Pfalz, D Handwerker Begrenzte Mengen LQ Freigestellte Mengen EQ Bildquelle: Internet Notfallbeförderungen Bildquelle:

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Bausatz Staubsauger. Best.Nr. 810 177. Sicherheitshinweise

Bausatz Staubsauger. Best.Nr. 810 177. Sicherheitshinweise Bausatz Staubsauger Best.Nr. 810 177 Diese Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Produktes. Sie enthält wichtige Hinweise zur Inbetriebnahme und Bedienung! Achten Sie hierauf, auch wenn Sie das Produkt

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue

Mehr

Vom 29. November 2010 (ABl. L 313, S. 3) in Kraft getreten am 1. Dezember 2010. Artikel 1 Geltungsbereich

Vom 29. November 2010 (ABl. L 313, S. 3) in Kraft getreten am 1. Dezember 2010. Artikel 1 Geltungsbereich Verordnung (EU) Nr. 1103/2010 der Kommission zur Festlegung - gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - von Vorschriften für die Angabe der Kapazität auf sekundären (wiederaufladbaren)

Mehr

3,7V Lithium-Ionen Akkumulator 18650 mit PCB (5A / 7A), 2900 mah. Inhalt:

3,7V Lithium-Ionen Akkumulator 18650 mit PCB (5A / 7A), 2900 mah. Inhalt: 3,7V Lithium-Ionen Akkumulator 18650 mit PCB (5A / 7A), 2900 mah Spezifikationsnummer: LIC18650_2.9PN EENERPOWER (5A) Schwarz Artikelnummer: 15303340 EAN: 4250615501713 ENERPOWER+ (7A) Blau Artikelnummer:

Mehr

VERSAND VON LITHIUMBATTERIEN

VERSAND VON LITHIUMBATTERIEN VERSAND VON LITHIUMBATTERIEN GERÄTE MIT EINEM FESTVERBAUTEN LITHIUM BATTERIE (AKKU) Kennzeichnungspflicht (Lithium-Ionen): Kennzeichnungspflicht (Lithium-Metall): Maximal 2 Stück in einer Verpackung Keine

Mehr

GEFAHRGUT ARBEITSSICHERHEIT BRANDSCHUTZ. Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum 1.1.2011 IATA-DGR Handbuch, 52.

GEFAHRGUT ARBEITSSICHERHEIT BRANDSCHUTZ. Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum 1.1.2011 IATA-DGR Handbuch, 52. www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e 81827 München Tel / Fax : (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil : 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter

Mehr

Checkliste IATA gültig bis

Checkliste IATA gültig bis Checkliste IATA 12 - gültig bis 31.12.2012 - Inhalt: A. Übersicht B. Generelle Einschränkungen bestimmter Staaten beim Transport von Lithium-Batterien aller Art C. Generelle Einschränkungen bestimmter

Mehr

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

Gefährliche Güter. Stand 7/2017 Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für

Mehr

Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden

Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden www.lithium-batterie-service.de Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden Worum geht es? Unser Portal kann es Definitionen Was ist eine Zelle?

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 10. und 11. Oktober 2018, Wirtschaftskammer Österreich Unterabschnitt 1.6.1.39 Übergangsvorschriften - Aufhebung

Mehr

Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual

Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual Batterieversandanleitung Battery Transport and Handling Manual Version 1.60 gültig ab 01.01.2015 valid as from 01.01.2015 Diese Anleitung gilt ausdrücklich nur für Batterien der Renata SA This Manual is

Mehr

Issue Date: 12/6/11 Description Lithium-Ion Battery REV: A. ENERPOWER 3100 mah (PCB: 5A) / ENERPOWER+ 3100 mah (PCB: 7A)

Issue Date: 12/6/11 Description Lithium-Ion Battery REV: A. ENERPOWER 3100 mah (PCB: 5A) / ENERPOWER+ 3100 mah (PCB: 7A) PAGE 1 OF 5 ENERPOWER 3100 mah (PCB: 5A) / ENERPOWER+ 3100 mah (PCB: 7A) 1 Kurzbeschreibung Der 3,7V Lithium-Ionen Akkumulator 18650 beinhaltet eine Akkuzelle von Panasonic und eine Schutzschaltung (PCB

Mehr

LCIE_02_ATEX_6085_X. ATEX Certificate : for IPC 704. Vibro-Meter S.A. Route de Moncor 4 CH - 1701 Fribourg SUISSE

LCIE_02_ATEX_6085_X. ATEX Certificate : for IPC 704. Vibro-Meter S.A. Route de Moncor 4 CH - 1701 Fribourg SUISSE Title Page ATEX Certificate : LCIE_02_ATEX_6085_X for Although the certificate is available in the 3 languages (English, French and German), the liability of the notified body applies only on the text

Mehr

RID: Erfahrungsaustausch für anerkannte Sachverständige gemäß Absatz 6.8.2.4.6 RID (Bern, 13. Mai 2008)

RID: Erfahrungsaustausch für anerkannte Sachverständige gemäß Absatz 6.8.2.4.6 RID (Bern, 13. Mai 2008) ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien

Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien Rechtliche Grundlagen für den Transport von Lithiumbatterien Aufgrund dieses batterieimmanenten Risikos sind Lithium-Batterien seit dem 01.01.2009 als Gefahrgut der Klasse 9 deklariert und wie jedes Gefahrgut

Mehr

ADR/SDR Freistellungen 2013: Das Wichtigste in Kürze

ADR/SDR Freistellungen 2013: Das Wichtigste in Kürze Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ADR/SDR Freistellungen 2013: Das Wichtigste in Kürze Luzern, 14. September 2012 Dr. David Manuel Gilabert, Fachbereichslieter

Mehr

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks Rev. 2011

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks Rev. 2011 GEFAG CH-8603 Schwerzenbach Baustellentanks Rev. 2011 Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff

Mehr

VERPACKUNGSVORSCHRIFT 650

VERPACKUNGSVORSCHRIFT 650 Gefahrgutvorschriften 2009 450. Ausgabe Verpackungsvorschriften Klasse 6 Toxische Stoffe und Infecktiöse Stoffe VERPACKUNGSVORSCHRIFT 650 ABWEICHUNG DER STAATEN: BHG-02 CAG-05 DQG-03 FRG-06 GBG- 05 VCG-04

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION

Mehr

ADR-Merkblatt für STIHL-Händler. Transport von Stihl-Akku-Packs (Lithium-Ionen-Batterien)

ADR-Merkblatt für STIHL-Händler. Transport von Stihl-Akku-Packs (Lithium-Ionen-Batterien) ADR-Merkblatt für STIHL-Händler Transport von Stihl-Akku-Packs (Lithium-Ionen-Batterien) 1. VORWORT ACHTUNG! Das folgende Merkblatt beschreibt zum einen den Transport von Stihl-Akku-Packs der Serie AP

Mehr

Mobile Power Bank mit LCD / 6000mAh PA0050B

Mobile Power Bank mit LCD / 6000mAh PA0050B Mobile Power Bank mit LCD / 6000mAh PA0050B Bedienungsanleitung Inhaltsverzeichnis 1.0 Sicherheitshinweise 2.0 Einführung 3.0 Bedienung 4.0 CE Erklärung 1.0 Sicherheitshinweise Stellen Sie das Gerät immer

Mehr

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis LTN-160-18-f Seite 1 von 4 Friemann & Wolf Batterietechnik GmbH Industriestrasse 22 D-63654 Büdingen Technische Notiz Verteilerklasse 1 allgemein Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien Inhaltsverzeichnis

Mehr

Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG

Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG Merkblatt zum Vertrieb von EU-AIF in Österreich gemäß 31 AIFMG Stand: 26. August 2013 Inhalt Einleitende Bemerkungen... 3 I. Voraussetzungen für den Vertrieb in Österreich... 3 I.1. Angaben gemäß Anlage

Mehr

Änderungen im ADR / RID 2013. Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ADR RID 2013 Bild 1

Änderungen im ADR / RID 2013. Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ADR RID 2013 Bild 1 Änderungen im ADR / RID 2013 Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ADR RID 2013 Bild 1 Notifikation RID-Ausgabe vom 1. Januar 2013 OTlF/RID/NOT/2013 vom 3. Juli 2012 Von der 50. (Malmö, 21. bis 25. November 2011)

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Sammlung und Transport von Batterien Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG. Zweck: Dieses gilt für interne und externe Transporte von Batterien und Akkus. Verantwortlich: Vorgehensweise: Dokumente/ Aufzeichnungen:

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT VERSAND VON BATTERIEN

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT VERSAND VON BATTERIEN MERKBLATT AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 EINTRÄGE (UN-Nummern, Benennung und Bezeichnung, Klassifizierung, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen) UN-Nummer Benennung und Beschreibung Gefahrklasse

Mehr

Logistics. Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen. DB SCHENKERspeed

Logistics. Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen. DB SCHENKERspeed Logistics Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen DB SCHENKERspeed Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeiner Leistungsumfang/Geltungsbereich 3 2. Zusatzleistungen, die in Verbindung mit dem Produkt angeboten

Mehr

Lithium-Batterie-Leitfaden

Lithium-Batterie-Leitfaden Lithium-Batterie-Leitfaden Beförderung von Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien Überarbeitet für die Vorschriften 2013 Einleitung Dieses Dokument basiert auf den schriftlich festgelegten Bestimmungen

Mehr

Neues von der IATA-DGR/ICAO-TI Stuttgarter Gefahrguttag Mittwoch, 19. Oktober medical airport service GmbH

Neues von der IATA-DGR/ICAO-TI Stuttgarter Gefahrguttag Mittwoch, 19. Oktober medical airport service GmbH Neues von der IATA-DGR/ICAO-TI 2017 18. Stuttgarter Gefahrguttag Mittwoch, 19. Oktober 2016 Michael Philippi Leiter Gefahrgut- und Strahlenschutz Hessenring 13a 64546 Mörfelden-Walldorf Telefon 06105-3413

Mehr

TNT SWISS POST AG VERSANDHINWEISE. Verpackung Volumengewicht I Grössenund Gewichtsbeschränkungen THE PEOPLE NETWORK. tntswisspost.com +41 800 55 55 55

TNT SWISS POST AG VERSANDHINWEISE. Verpackung Volumengewicht I Grössenund Gewichtsbeschränkungen THE PEOPLE NETWORK. tntswisspost.com +41 800 55 55 55 tntswisspost.com +4 800 55 55 55 205-03-3 TNT SWISS POST AG Verpackung Volumengewicht I Grössenund Gewichtsbeschränkungen THE PEOPLE NETWORK /2 TNT SWISS POST AG VERPACKUNGSMATERIAL SCHÜTZEN SIE IHRE WARE

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Klasse 1 müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen und MEMU absolvieren, die Stoffe

Mehr

See- und Luftfracht Update 2019

See- und Luftfracht Update 2019 See- und Luftfracht Update 2019 Mitter Safety Consulting / Basel / Switzerland 01.01.2017 30.06.2017 01.01.2018 01.01.2019 30.06.2019 31.12.2019 ADR/RID 2019 Ladungssicherung EN 12195 ADR 7.5.7.1 IMDG

Mehr

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Änderungen bei den Prüfvorschriften für Krane Folie 1 zur Person Cornelius Gruner TÜV SÜD Industrie-Service GmbH Abteilung Fördertechnik Sachverständiger

Mehr

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung

Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung Mit den nachstehend aufgeführten Informationen möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Vorschriften

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr