Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen"

Transkript

1 Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen Jürgen Werny Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, München Tel: , Mail: Neuerungen Folie 1

2 Übergangsfrist läuft aus ab verbindlich Neuerungen Folie 2

3 Neuerungen ADR / IMDG-Code Neuerungen Folie 3

4 Defekte Zellen / Batterien Defekte Zellen / Batterien Neuerungen Folie 4

5 Sondervorschriften SV 188 => Kleine Zellen / Batterien SV 230 => Große Zellen / Batterien SV 310 => Kleinserien / Prototypen SV 348 => Wh-Zahl auf Außengehäuse von Li-Ionen-Batterien SV 360 => Klassifizierung Fahrzeuge SV 376 => Defekte Zellen / Batterien SV 377 => Gebrauchte Zellen / Batterien SV 636 => Gebrauchte kleine Zellen / Batterien Neuerungen Folie 5

6 Transport defekter Zellen / Batterien Sondervorschrift 376 Definition Mögliche Gefahr beim Transport defekt Unkritische Defekte Verweis auf P908 / LP904 SV 230 nicht anwendbar Genehmigung durch Behörde (CH: Kantone / D: BAM) ADR 2017 Beförderungs- Kategorie 0 Neuerungen Folie 6

7 Transport kritisch defekter Zellen / Batterien Sondervorschrift 376 Definition defekt Mögliche Gefahr beim Transport Genehmigung durch Behörde (CH: Kantone / D: BAM) Zellen/Batterien, die dazu neigen schnell abzubauen gefährlich zu reagieren eine Flamme zu erzeugen eine gefährliche Hitzeentwicklung zu erzeugen gefährliche giftige, ätzende oder entzündbare Gase freizusetzen Neuerungen Folie 7

8 Neuerung für defekte Zellen / Batterien Neuerung ADR 2019 Sicherheitskritisch defekte Zellen / Batterien Keine Genehmigung mehr erforderlich, wenn neue Verpackungsanweisung P911 und LP906 genutzt wird vorab durch multilaterale Vereinbarung (M307) umgesetzt (D, F, GB, NL, P - Stand ) Neuerungen Folie 8

9 Neuerung für defekte Zellen / Batterien Neue Verpackungsanweisung P911 und LP906 - VG I-Verpackungen (X-Codierung) - Bei Brand maximal 100 C an Oberfläche des Versandstücks - Kurzzeitig 200 C zulässig - Keine Flammen außerhalb des Versandstücks - Strukturelle Integrität bleibt erhalten - Gasmanagementsystem vorhanden - Kurzschlusssicherheit Zusätzliche Leistungsanforderungen müssen durch Test nachgewiesen werden => Prüfbericht erforderlich Bei Trockeneis oder Flüssigstickstoff => Neuerungen Folie 9

10 Neuerung für defekte Zellen / Batterien Neue Verpackungsanweisung P911 und LP906 Zugelassene Verpackungssysteme Behördliche Genehmigung Beförderungs- Kategorie 0 Beförderungs- Kategorie 0 Neuer Eintrag im Beförderungspapier: BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 376 Neuerungen Folie 10

11 Kennzeichnung defekter Zellen / Batterien SV 376 UN 3480 BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN u n 4A / X54/ S /13/D/BAM 007/HON 3245 mind. 12 mm Neuerungen Folie 11

12 Kennzeichnung defekter Zellen / Batterien SV 376 UN 3090 BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-METALL-BATTERIEN u n 4A / X54/ S /13/D/BAM 007/HON 3245 mind. 12 mm Neuerungen Folie 12

13 Gebrauchte Zellen / Batterien Lithiumbatterien zur Entsorgung zum Recycling Neuerungen Folie 13

14 Quelle: WAZ Neuerungen Folie 14

15 Transport von Batterien zur Entsorgung Entsorgung gebrauchter Lithiumbatterien Neuerungen Folie 15

16 Sondervorschriften SV 188 => Kleine Zellen / Batterien SV 230 => Große Zellen / Batterien SV 310 => Kleinserien / Prototypen SV 348 => Wh-Zahl auf Außengehäuse von Li-Ionen-Batterien SV 360 => Klassifizierung Fahrzeuge SV 376 => Defekte Zellen / Batterien SV 377 => Gebrauchte Zellen / Batterien SV 636 => Gebrauchte kleine Zellen / Batterien Neuerungen Folie 16

17 Zelle / Batterie in Ausrüstung eingebaut ja nein Auswahldiagramm Abfall-Lithiumbatterien Zelle / Batterie alleine (ohne Ausrüstung / Gerät) ja Gewicht der einzelnen Zelle / Batterie beträgt höchstens 500 g oder Lithium-Ionen-Zelle / Batterie hat maximal 20 Wh / 100 Wh oder Lithium-Metall-Zelle / Batterie hat maximal 1 g / 2 g Lithiumgehalt ja Höchstens 333 kg Lithium-Zellen/Batterien je Beförderungseinheit und NUR Transport bis zur Zwischenverarbeitungsstelle? nein nein Höchstens 333 kg Lithium-Zellen/Batterien je Beförderungseinheit und NUR Transport bis zur Zwischenverarbeitungsstelle? ja nein ja Freistellung gemäß SV 636 b) in Verbindung mit VA P909 ADR-Transport gemäß SV 377 in Verbindung mit VA P909 ADR-Transport gemäß SV 377 in Verbindung mit VA P909 ADR-Transport gemäß SV 377 in Verbindung mit VA P909 Freistellung gemäß SV 636 b) in Verbindung mit VA P909 Neuerungen Folie 17

18 Batterien zur Entsorgung nach SV 636 b) Entsorgung gemäß SV 636 b) ADR 2017 Zellen / Batterien alleine Zellen / Batterien in Ausrüstungen (EAG) von privaten Haushalten ohne Gewichts-/Kenngrößen- Begrenzungen der Zellen/Batterien Kennzeichnung Fahrzeug oder Container reicht aus Neuerungen Folie 18

19 Entsorgung gemäß ADR 2019 Neuerungen 2019 Zellen / Batterien alleine Zellen / Batterien in Ausrüstungen (EAG) SV 636 SV 670 Neuerungen Folie 19

20 Neuerungen 2019 ADR 2019 Zellen / Batterien als Puffer-/Stützzellen/-batterien in Ausrüstungen (EAG) Freistellung vom ADR, neue SV 670 (a) vorab durch multilaterale Vereinbarung (M303) umgesetzt (A, CH, D, F, I, L, P - Stand ) Neuerungen Folie 20

21 Neuerungen 2019 ADR 2019 Zellen / Batterien als Hauptenergiequelle in Ausrüstungen (EAG) Erleichterte Beförderung, neue SV 670 (b) vorab durch multilaterale Vereinbarung (M303) umgesetzt (A, CH, D, F, I, L, P - Stand ) Neuerungen Folie 21

22 Neuerungen 2019 ADR 2019 Zellen / Batterien als Hauptenergiequelle in Ausrüstungen (EAG) Erleichterte Beförderung, neue SV 670 (b) Verpackung gemäß P909 oder besonders ausgelegte Sammelbehälter Max. 333 kg je Beförderungseinheit Kennzeichnung mit Lithiumbatterien zur Entsorgung oder Lithiumbatterien zum Recycling Neuerungen Folie 22

23 Großverpackung Neuerungen 2019 für Prototypen / Kleinserien Neue LP 905 vorab durch multilaterale Vereinbarung (M306) umgesetzt (A, CH, D, F, P - Stand ) Neuerungen Folie 23

24 Neuerungen 2019 Neue Regelung für Hybridbatterien => UN 3090 / UN 3091 Neue SV 387 und f) SV 188: max. 1,5 g Lithium / 10 Wh vorab durch multilaterale Vereinbarung (M296) umgesetzt (CH, D, F, GB, I - Stand ) Neuerungen Folie 24

25 Neue UN-Nummer Neuerungen 2019 UN 3536 LITHIUMBATTERIEN IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT Neuerungen Folie 25

26 Neuerungen 2019 Neue UN-Nummer UN 3536 LITHIUMBATTERIEN IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT Neuerungen Folie 26

27 Neuerungen 2019 UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien SV erfüllt Sichere Befestigung Batterien müssen nicht gekennzeichnet werden Feuerlöschsysteme Klimaanlagen etc. freigestellt Orangefarbene Tafeln und Placards an 2 Seiten Neuerungen Folie 27

28 Das sieht vielleicht bescheuert aus An beiden Seiten anzubringen Neuerungen Folie 28

29 Neue UN-Nummern Neuerungen 2019 UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände mit gefährlichen Gütern => dürfen auch Batterien enthalten Neuerungen Folie 29

30 Neuerungen 2019 UMVERPACKUNG mind. 12 mm Neuerungen Folie 30

31 Lithium-Ionen-Batterien nach Teil IB VA 965 Neuerungen 2019 Was ist damit eigentlich im Straßenverkehr? ADR 2019 => SV 188 Neuerungen Folie 31

32 Neuerungen 2019 ADR 2017 UN 3166 / UN 3171 ADR 2019 SV 240 SV 312 SV 385 SV 666 SV 667 SV 669 +SV 380 IMDG SV 388 Neuerungen Folie 32

33 11 Sondervorschriften ab SV 188 => Kleine Zellen / Batterien SV 230 => Große Zellen / Batterien SV 310 => Kleinserien / Prototypen SV 348 => Wh-Zahl auf Außengehäuse von Li-Ionen-Batterien SV 360 => Klassifizierung Fahrzeuge SV 376 => Defekte Zellen / Batterien SV 377 => Gebrauchte Zellen / Batterien SV 387 => Hybrid-Batterien SV 389 => Lithiumbatterien in Güterbeförderungseinheiten SV 636 => Gebrauchte kleine Zellen / Batterien SV 670 => Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien Neuerungen Folie 33

34 9 Verpackungsanweisungen ab P903 => Regulärer Transport von Zellen / Batterien P908 => Transport von defekten Zellen / Batterien P909 => Transport von gebrauchten Zellen / Batterien P910 => Transport von Kleinserien / Prototypen ohne UN-Test P911 => Transport von sicherheitskritisch defekten Batterien LP903 => Regulärer Transport von Zellen / Batterien in Großverpackungen (Large Packagings) LP904 => Transport von defekten Zellen / Batterien in Großverpackungen (Large Packagings) LP905 => Transport von Kleinserien / Prototypen in Großverpackungen (Large Packagings) LP906 => Transport von kritisch defekten Batterien in Großverpackungen (Large Packagings) Neuerungen Folie 34

35 Änderungen IATA-DGR 2019 bzgl. Lithiumbatterien Änderungen IATA-DGR 2019 Neuerungen Folie 35

36 Änderungen IATA-DGR 2018 Neue und geänderte Abweichungen der Luftfahrtunternehmen Neuerungen Folie 36

37 Neuerungen 2019 Handbuch PuK Änderungen im Handbuch Prüfungen und Kriterien 38.3-Test Neuerungen Folie 37

38 UN 38.3-Test Neuerungen 2019 Handbuch PuK Prüfbericht erforderlich Handbuch neu in g) Formular Test kann auch für Gerät mit verbauten Batterien gemacht werden 25 statt 50 Zyklen Tabellenform Neuerungen Folie 38

39 Neuerungen 2019 Handbuch PuK Neuerungen Folie 39

40 Neuerungen 2019 Handbuch PuK Muster Test Zusammenfassung Neuerungen Folie 40

41 Neuerungen 2019 Handbuch PuK Neuerungen Folie 41

42 Neuerungen 2019 Handbuch PuK Neuerungen Folie 42

43 Neuerungen 2019 Handbuch PuK Neuerungen Folie 43

44 Beispiel für die Umsetzuung Neuerungen Folie 44

45 Fazit: Bleiben Sie unter Spannung und viel Erfolg bei der Umsetzung im Betrieb Neuerungen Folie 45

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf 2019

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf 2019 Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf 2019 WWW.LITHIUM-BATTERIE-SERVICE.DE Jürgen Werny Lithium-Batterie-Service

Mehr

Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017

Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017 Herzlich Willkommen Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017 www.lithium-batterie-service.de Eva Glimsche Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, 81827 München Tel:

Mehr

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke 1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 10. und 11. Oktober 2018, Wirtschaftskammer Österreich Unterabschnitt 1.6.1.39 Übergangsvorschriften - Aufhebung

Mehr

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien 2018

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien 2018 Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e 81827 München Tel. +49-89 43579624 info@lithium-batterie-service.de Strober & Partner GmbH Tögingerstr. 169 84453 Mühldorf a. Inn Tel. +49-8631

Mehr

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue

Mehr

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien Thema Was ist denn das Problem beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien?

Übersicht Online Seminare zum Thema Lithium-Zellen und -Batterien Thema Was ist denn das Problem beim Versand von Lithium-Zellen und -Batterien? Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e 81827 München Tel. +49-89 43579624 info@lithium-batterie-service.de Strober & Partner GmbH Tögingerstr. 169 84453 Mühldorf a. Inn Tel. +49-8631

Mehr

Modul Recycling & Entsorgung

Modul Recycling & Entsorgung Modul Recycling & Entsorgung Wichtiger Hinweis für unsere internationalen Kunden: Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Entsorgung von Lithiumbatterien gemäß ADR. In Nicht-ADR-Staaten

Mehr

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN AUSGABE 02.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EINLEITUNG Lithium-Ionen-Batterien und Geräte

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer UN 2794 UN 2795 UN 2800 UN 3028 Bezeichnung

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID 1/5 Multilaterale Sondervereinbarungen RID Nummer der Sondervereinbarung Titel RID 2/2014 Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2014 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von beschädigten oder

Mehr

ÄNDERUNGEN IMDG CODE IMDG Code Amdt

ÄNDERUNGEN IMDG CODE IMDG Code Amdt ÄNDERUNGEN IMDG CODE 2019 IMDG Code Amdt. 39-18 IMDG CODE AMENDMENTS BIS 2021 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 38-16 39-18 40-20 HINWEIS Hier sind nur spezifischen Änderungen im IMDG Code dargestellt.

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 30.04.2017 Autor: Jürgen Werny Sämtliche ADR-Vereinbarungen sind entweder über die Webseite des BMVI unter http://www.bmvi.de/shareddocs/de/artikel/g/gefahrgut/gefahrgut-recht-vorschriftenstrasse.html?nn=213430

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Ing. Angelika Frauenberger Wien Energie 13. Oktober 2015 WIFI

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.05.2016 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVI als pdf-datei

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März 2018 Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Einsatz elektronisches Beförderungspapier im Straßenverkehr Die

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh Pirchaeckerstrasse 27,

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April 2017 - Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Bekanntgabe Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.07.2014 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVI als pdf-datei

Mehr

Änderungsentwürfe zu der dem ADN beigefügten Verordnung 1

Änderungsentwürfe zu der dem ADN beigefügten Verordnung 1 CCNR-ZKR/ADN/36 add. 1 Allgemeine Verteilung 30. August 2016 Or. ENGLISCH und FRANZÖSISCH VERWALTUNGSAUSSCHUSS DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

TRANSPORT VON. LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN

TRANSPORT VON. LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN TRANSPORT VON LITHIUM-IONEN BATTERIEN (=AKKUPACKS) und ZELLEN Wichtig: Bitte beachten Sie die Begriffserklärung auf der Seite 4! UN3480 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II Im Straßenverkehr & Schienenverkehr

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2013 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu?

Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu? Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu? (C) Gerhard Haller, Mauren 2019 - Alle Rechte vorbehalten nicht immer alles wörtlich nehmen. Rechtsgrundlagen UN Empfehlungen 20. Ausgabe (2017) Recommendations on

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.12.2012 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

zum Schweizer Gefahrguttag 2018

zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 ADR 2019 - Neuerungen Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2011 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 28.02. Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei heruntergeladen

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Österreichische Gefahrgutkonferenz 2014 Lithium Batterien Vorschriften für den Gefahrguttransport Dr. Friedrich Kirchnawy Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie 04.11.2014-05.11.2014

Mehr

Kapitel Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:

Kapitel Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut: BGBl. III - Ausgegeben am 31. Jänner 2017 - Nr. 12 69 von 95 Kapitel 5.1 5.1.2.1 Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut: a) Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter in der Umverpackung repräsentativen

Mehr

See- und Luftfracht Update 2019

See- und Luftfracht Update 2019 See- und Luftfracht Update 2019 Mitter Safety Consulting / Basel / Switzerland 01.01.2017 30.06.2017 01.01.2018 01.01.2019 30.06.2019 31.12.2019 ADR/RID 2019 Ladungssicherung EN 12195 ADR 7.5.7.1 IMDG

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT LITHIUM-IONEN / LITHIUM-METALL-BATTERIEN

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT LITHIUM-IONEN / LITHIUM-METALL-BATTERIEN MERKBLATT LITHIUM-IONEN / LITHIUM-METALL-BATTERIEN AUSGABE 02.2015 AUSGABE 2.2015 SEITE 2 EINTRÄGE (UN-Nummern, Benennung und Bezeichnung, Klassifizierung, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen)

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei heruntergeladen werden,

Mehr

Schweizer Gefahrguttag Luzern Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten

Schweizer Gefahrguttag Luzern Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten Schweizer Gefahrguttag Luzern 2013 Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November 2016 - Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR- Übereinkommen

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.10. Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 05.05.2008 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei heruntergeladen

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 30.11.2008 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei heruntergeladen

Mehr

MERKBLATT GEBRAUCHTE BLEI- / SÄUREBATTERIEN

MERKBLATT GEBRAUCHTE BLEI- / SÄUREBATTERIEN MERKBLATT AUSGABE 01.2016 LCS CONSULTING BERNHARD W. KUENZI HAUPTSTRASSE 16 CH-4655 STÜSSLINGEN www.safetyscout24.com AUSGABE 1.2015 SEITE 2 DEFINITION Gebrauchte Blei- / Säurebatterien (Starterbatterien,

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz Klassifizierung/Tabelle A

Österreichische Gefahrgutkonferenz Klassifizierung/Tabelle A Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Klassifizierung/Tabelle A Friedrich Kirchnawy - BMVIT 10. und 11. Oktober 2018, Wirtschaftskammer Österreich Änderungen für die Einstufung US-Blitzknallsatz-Prüfung

Mehr

Neuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien)

Neuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien) Gefahrguttag Schweiz 16.09.2016 Neuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien) Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil:

Mehr

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden) Luftfrachttransport freigestellter Übersicht der Luftfrachtvorschriften für (Section II) Art der Batterie Einzeln verpackte Batterien Batterien mit Batterien in Einzeln verpackte Batterien Batterien mit

Mehr

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug

Mehr

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe

Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Stand: November 2008 Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum 1.1.2009 IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Autor: Jürgen Werny Datum: 08.11.2008 Alle Jahre wieder Änderungen beim Lufttransport

Mehr

Besuch Berufsschullehrer

Besuch Berufsschullehrer Besuch Berufsschullehrer 2017 03.11.2017 Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische UN ECE *UN Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015 Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Februar 2016 - Hinweis: Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 9.2.2016 BGBl. Teil I Seite 182

Mehr

INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN

INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO GEBRAUCHTE BLEIBATTERIEN AUSGABE 01.2018 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP DEFINITION Gebrauchte

Mehr

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 < ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275)

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Mai 2016 - Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien Herausforderung für die Zukunft Lithiumbatterien Transport/Beförderung Für den Transport von Lithium-Batterien sind die Vorgaben und Anforderungen

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP EINTRÄGE (Tabelle A ADR) Teil 1

Mehr

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305 < ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden

Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden www.lithium-batterie-service.de Willkommen in einer Welt in der Lithium-Zellen und -Batterien richtig vorbereitet und versandt werden Worum geht es? Unser Portal kann es Definitionen Was ist eine Zelle?

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen

Multilaterale Vereinbarungen Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens

Mehr

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-3 1.1.1 Aufbau 1-3 1.1.2 Geltungsbereich 1-3 1.1.3 Freistellungen 1-3 1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften

Mehr

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis

Technische Notiz. Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien. Inhaltsverzeichnis LTN-060-18-f Seite 1 von 4 Tadiran Batteries GmbH Industriestrasse 22 D-63654 Büdingen Technische Notiz Verteilerklasse 1 allgemein Transportvorschriften für Lithiummetallbatterien Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

Gefahrstoff Gefahrgut

Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.

Mehr

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

Gefährliche Güter. Stand 7/2017 Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für

Mehr

Beförderung und Entsorgung von Elektronikschrott und Batterien

Beförderung und Entsorgung von Elektronikschrott und Batterien Beförderung und Entsorgung von Elektronikschrott und Batterien und Batterien, gesetzliche Grundlagen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) (vom 24.02.2012, zuletzt geändert am 20.07.2017) 23 Produktverantwortung

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations

Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations Neuerungen der 60. Ausgabe IATA Dangerous Goods Regulations Rhino-Services Axel Haupt Diplom Betriebswirt + Zusatzstudium der Logistik Spezialist für Luftfracht Gefahrgut Überprüft nach 7 Luftsicherheitsgesetz

Mehr

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13 INHALTSVERZEICHNIS Seite Einleitung... 8 Linkliste... 13 EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN... 15 ANLAGE ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN

Mehr

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343 ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut

Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut Hinweise für Selbstabholer bezüglich Gefahrgut Information zu Lithium-Batterien in QUNDIS-Geräten Lithiumbatterien unterliegen den Vorschriften der Gefahrgutverordnung GGVSEB und dem Europäischen Übereinkommen

Mehr

easyfairs Hamburg

easyfairs Hamburg easyfairs Hamburg 25.01.2012 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Beginn 12:15 easyfairs Hamburg 25.01.2012 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Bund der Verpackungsingenieure, RG Südost Büro: Michelangelostr.11/1603

Mehr

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166 Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4

Mehr

ALLE LITHIUM BATTERIEN WERDEN ALS GEFAHRGUT EINGESTUFT!!!

ALLE LITHIUM BATTERIEN WERDEN ALS GEFAHRGUT EINGESTUFT!!! PPWICHTIGE ÄNDERUNGEN DER VERSANDBESTIMMUNGEN FÜR LITHIUM BATTERIEN Ob per Straße oder Luftfracht - wer Lithium-basierte Batterien, Akkus oder Knopfzellen verschickt, muss ab 1. Januar 2009 zahlreiche

Mehr

ADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g

ADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g ADR 2015 11. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 1700 S. Paperback ISBN 978 3 86897 228 3 Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g Wirtschaft > Wirtschaftssektoren & Branchen: Allgemeines > Transport-

Mehr

Befüllungshinweise für Gerätebatterien

Befüllungshinweise für Gerätebatterien Stand 01.01.2018 Befüllungshinweise für Gerätebatterien Wir bitten Sie die nachfolgenden Befüllungshinweise, insbesondere die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Füllung der Behältnisse, sorgfältig und

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.01.2011 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT VERSAND VON BATTERIEN

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT VERSAND VON BATTERIEN MERKBLATT AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 EINTRÄGE (UN-Nummern, Benennung und Bezeichnung, Klassifizierung, Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen) UN-Nummer Benennung und Beschreibung Gefahrklasse

Mehr

Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh November 2016, Flughafen Wien

Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbh November 2016, Flughafen Wien Österreichische Gefahrgutkonferenz 2016 Luftverkehr Rechtlicher Rahmen Internationale, europäische und nationale Vorschriften, Änderungen IATA-DGR 2017 Mag. Claudia Strohmeyer Austro Control Österreichische

Mehr

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017 An: Bundessparten Landessparten Transport und Verkehr Verkehrspolitische Abteilungen Länder CC: Abteilung für Rechtspolitik Abteilung für Bildungspolitik Bundessparte Transport und Verkehr Wiedner Hauptstraße

Mehr

Zusätzliche Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007

Zusätzliche Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007 s- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007 UN-Nummer Bezeichnung 0081 SPRENGSTOFF, TYP A Handelsname des 0082 SPRENGSTOFF, TYP B Handelsname des 0083 SPRENGSTOFF, TYP C Handelsname

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) Änderung vom 7. Dezember 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt

Mehr

GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR IM POSTVERSAND ZULÄSSIGE INHALTE. Gültig ab

GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR IM POSTVERSAND ZULÄSSIGE INHALTE. Gültig ab GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR IM POSTVERSAND ZULÄSSIGE INHALTE Gültig ab 15.11.2018 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEFAHRGUT Gültig ab 15.11.2018 (Ausgabe Nr. 2/2018) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr