Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu?
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- Volker Böhm
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1 Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu? (C) Gerhard Haller, Mauren Alle Rechte vorbehalten
2 nicht immer alles wörtlich nehmen.
3 Rechtsgrundlagen UN Empfehlungen 20. Ausgabe (2017) Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Model Regulations Twentieth revised edition ADR 2019 RID 2019 IMDG-Code Amdt IATA-DGR 60. Ausgabe Spätestens umzusetzen bis ggf. Angabe im Beförderungspapier Anwendbar ab keine Übergangsfrist
4 ADR 2019 Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route derzeit (09/2018) 50 Staaten
5 Verantwortlichkeiten Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Auftraggeber Verpacker, Befüller Absender Beförderer Kennzeichnung der Umschließung Verpacker, Befüller Fahrer Dokumentation Absender Beförderer Fahrer Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verlader, Befüller Verladung Verlader Fahrer Durchführung der Beförderung Fahrer Beförderer Empfang Entlader Fahrer Empfänger
6 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verladung Durchführung der Beförderung Empfang
7 Klasseneinteilung nach ADR 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2 Gase 3 Entzündbare flüssige Stoffe 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe 4.2 Selbstentzündliche Stoffe 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 5.2 Organische Peroxide 6.1 Giftige Stoffe 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe 7 Radioaktive Stoffe 8 Ätzende Stoffe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
8 Neue UN-Nummern 14 neue UN-Nummern UN 3535 bis UN 3548
9 Neue UN-Nummern UN 3535 GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. VG I oder II
10 Neue UN-Nummern UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien SV erfüllt Sichere Befestigung Feuerlöschsysteme Klimaanlagen etc. Orangefarbene Tafeln und Placards an freigestellt 2 Seiten
11 Neue UN-Nummern 3536
12 Neue UN-Nummern UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten SV 274 technischer Name in Klammern SV 667 Bedingungen für Lithiumbatterien ohne UN 38.3-Test SV , 5.3, und 7.2 gelten nicht
13 14 Neue UN-Nummern Gegenstände mit Gefahrgut Neuer Abschnitt Für Zwecke dieses Abschnitts ist ein Gegenstand eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung, das/die ein oder mehrere gefährliche Güter (oder Rückstände dieser Güter) enthält, fester Bestandteil des Gegenstands sind, die für die Funktion des Gegenstands notwendig sind und für Beförderungszwecke nicht entfernt werden können. Eine Innenverpackung ist kein Gegenstand.
14 14 Neue UN-Nummern Gegenstände mit Gefahrgut Neuer Abschnitt Solche Gegenstände dürfen darüber hinaus Batterien enthalten. Lithiumbatterien mit UN 38.3-Test Ausnahme: Kleinserien und Prototypen
15 ADR 2017 Geräte / Maschinen mit Gefahrgut bisher UN 3363 i.v.m b) Freistellung vom ADR
16 Geräte / Maschinen neu geregelt Geräte / Maschinen mit Gefahrgut UN 3363 ADR b) Neue SV 301 und 672
17 Geräte / Maschinen mit Gefahrgut neu geregelt UN 3363 Neue SV 301 und SV 672 Maximale Menge = begrenzte Menge nach Spalte (7a) Widerstandsfähige Außenverpackung nach oder ggf. ohne Außenverpackung
18 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3537 Gegenstände, die entzündbares Gas enthalten, n.a.g.
19 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3538 Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten, n.a.g.
20 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3539 Gegenstände, die giftiges Gas enthalten, n.a.g.
21 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3540 Gegenstände, die einen entzündbaren flüssigen Stoff enthalten, n.a.g.
22 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3541 Gegenstände, die einen entzündbaren festen Stoff enthalten, n.a.g.
23 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3542 Gegenstände, die einen selbstentzündlichen Stoff enthalten, n.a.g.
24 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3543 Gegenstände, die einen Stoff enthalten, der in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickelt, n.a.g.
25 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3544 Gegenstände, die einen entzündend (oxidierend) wirkenden Stoff enthalten, n.a.g.
26 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3545 Gegenstände, die organisches Peroxid enthalten, n.a.g.
27 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3546 Gegenstände, die einen giftigen Stoff enthalten, n.a.g.
28 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3547 Gegenstände, die einen ätzenden Stoff enthalten, n.a.g.
29 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut UN 3548 Gegenstände, die verschiedene gefährliche Güter enthalten, n.a.g.
30 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Bei mehreren Gefahrgütern Tabelle der überwiegenden Gefahr ( )
31 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut Zusätzliche Kennzeichnung nicht erforderlich
32 Neue UN-Nummern UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten Die gute Nachricht zum Schluss: Übergangsvorschrift Wenn bisher nach b) freigestellt weiterhin freigestellt bis
33 ADR 2019 Klassifizierung Änderungen bei Klasse 2 ADR 2019: Gasspeichersysteme Neue Sondervorschrift 392 (bisher 660) UN 1011, UN 1049, UN 1075, UN 1954, UN 1965 UN 1969, UN 1971, UN 1972, UN 1978
34 ADR 2019 Klassifizierung Änderungen bei Klasse 5.1 ADR 2019: UN 2071 Ammoniumnitrathaltige Düngemittel Neue Sondervorschrift 193 => Verweis auf UN-Handbuch PuK, Teil III, Abschnitt 39 => Weiterhin Freistellung
35 ADR 2019 Klassifizierung Änderungen bei Klasse 8 Neue Vorschrift für die Zuordnung von Gemischen zu Verpackungsgruppen
36 ADR 2019 Klassifizierung Neuer Unterabschnitt Neue Vorschriften für Proben energetischer Stoffe für Prüfzwecke Zuordnung zu UN 3223 Selbstzersetzlicher Stoff Typ C, flüssig bzw. UN 3224 Selbstzersetzlicher Stoff Typ C, fest
37 ADR 2019 Änderungen in der Gefahrguttabelle 0349, 0367, 0384, 0481, 0509, 1002, 1006, 1011, 1013, 1043, 1046, 1049, 1056, 1058, 1065, 1066, 1075, 1080, 1148, 1363, 1386, 1398, 1435, 1744, 1755, 1778, 1779, 1788, 1789, 1791, 1803, 1805, 1814, 1819, 1824, 1830, 1832, 1840, 1906, 1952, 1954, 1956, 1965, 1969, 1971, 1972, 1978, 2031, 2036, 2067, 2071, 2217, 2381, 2581, 2582, 2586, 2647, 2693, 2793, 2796, 3070, 3090, 3091, 3148, 3163, 3166, 3171, 3223, 3224, 3264, 3266, 3297, 3298, 3299, 3302, 3316, 3359, 3373, 3480, 3481, 3528, 3529, 3530
38 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verladung Durchführung der Beförderung Empfang
39 Auswahl von Umschließungen Umschließungen Versandstücktransporte Tanktransporte Transporte in loser Schüttung Spalte (7a) Spalte (7b) Spalte (8) (9a) (9 b) Spalte (10) Spalte (12) Spalte (10) Spalte (17)
40 Auswahl von Umschließungen Versandstücktransporte Spalte (7a) Spalte (7b) Spalte (8) (9a) (9 b) keine Änderung keine Änderung
41 Verpackungscodierung S / / / G U N X / D / SCA-MA 4 BAM 5513
42 Verpackungscodierung U N 4G / Y27 / S / 17 / ROK / KR Südkorea Beförderung nach ADR zulässig, auch wenn Zulassung in Nicht-ADR-Staat erteilt ADR ADR Bemerkung
43 P001 Einzelverpackung ADR 2017 => 6HH1 bei VG I nur bis 120 Liter ADR 2019 => 6HH1 bei VG I nun bis 250,0 Liter
44 P200 Verpackungsanweisung für Gase ADR 2019 => Aktualisierung der Normenbezüge ADR 2017 EN ISO 15996: A1:2007 EN 1919:2000, EN 1920:2000 EN 1439:2008 nicht vorhanden EN 12755:2000 EN 1439:2008 ADR 2019 oder EN ISO 15996:2017 neu: EN ISO 24431:2016 EN 1439:2017 neu EN 13952:2017 gestrichen EN 1439:2018 und EN 13952:2017
45 Neue Verpackungsanweisung P006 UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten neue Verpackungsanweisung P006 Fässer, Kanister oder Kisten mit Bauartzulassung oder Starke Außenverpackung oder unverpackt Gefäße für flüssige Stoffe müssen Innendruckprüfung nach bestehen
46 Neue Verpackungsanweisung LP03 UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten neue Verpackungsanweisung LP03 Starre Großverpackungen 50A, 50B, 50N, 50H, 50C, 50D, 50F, 50G Gefäße für flüssige Stoffe müssen Innendruckprüfung nach bestehen
47 Neue Verpackungsanweisung P907 UN 3363 Gefährliche Güter in Geräten / Maschinen neue Verpackungsanweisung P907 Starke Außenverpackung oder unverpackt
48 Was bedeutet die Zahl 140?
49 Kanister mit Doppelzulassung
50 Kiste 4A oder IBC?
51 Kanister mit Doppelzulassung
52 Auswahl von Umschließungen TU 42 Tanktransporte Neue Sondervorschrift TU42 und TU43 Tanks mit einem Tankkörper aus Alluminiumlegierung, einschließlich solcher mit einer Schutzauskleidung, dürfen nur verwendet werden, wenn der ph-wert des Stoffes nicht geringer als 5,0 und nicht Höher als 8,0 ist. Übergangsvorschrift in bis
53 Auswahl von Umschließungen TU 43 Tanktransporte Neue Sondervorschrift TU42 und TU43 Ein ungereinigt leerer Tank darf nach Ablauf der Frist für die Prüfung der Auskleidung innerhalb von höchstens drei Monaten nach Ablauf dieser Frist zur Beförderung aufgegeben werden, um ihn vor dem Wiederbefüllen der nächsten Prüfung der Auskleidung zuzuführen (siehe Abschnitt d) Sondervorschrift TT2)
54 Transporte in loser Schüttung ADR 2019 Neuer Hinweis in Spalte (17) VC 1 VC 2 BK1 Schüttgut- Container auch zulässig BK2 Schüttgut- Container auch zulässig wenn erfüllt
55 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verladung Durchführung der Beförderung Empfang
56 Versandstücke Kennzeichnung von Versandstücken Kapitel ADR
57 Größe der UN-Nummer >30 L Fassungsraum bzw. >30 kg maximales Nettogewicht bzw. >60 L Flaschenvolumen bei Gasflaschen => Mindestens 12 mm hoch 5 L Fassungsvermögen 30 L bzw. 5 kg Max. Nettomasse 30 kg bzw Flaschenvolumen 60 L =>Mindestens 6 mm hoch Fassungsvermögen < 5 L bzw. Max. Nettomasse < 5 kg Übergangsfrist in =>Mindestens 6 mm hoch Spätestens seit anzuwenden Gasflaschen 60 L ab nächster Prüfung, spätestens
58 Versandstücke Ergänzung in gut lesbar unauslöschbar in einer oder mehreren Sprachen Französisch, Deutsch oder Englisch
59 Alte und neue Gefahrzettel
60 Am Ende wird alles gut. ADR 2017: durchgezogene Linie mindestens 2 mm breit auch bei Verkleinerung Übergangsvorschrift in bis ADR 2019: Anforderung wird wieder gestrichen
61 Verkleinerung von Gefahrzetteln oder wie bescheuert sieht das denn aus? ADR 2017: 5 mm und 2 mm müssen bleiben ADR 2019: Bei Verkleinerung dürfen die Abmessungen proportional verkleinert werden
62 Neuer Absatz UN 3357 bis UN 3548 Gegenstände die gefährliche Güter enthalten Gefahrzettel gemäß Gefahren nach Gefahrzettel 9A bzw. Lithiumbatteriekennzeichen nicht erforderlich, wenn auch Lithiumbatterien enthalten sind. ggf. Ausrichtungspfeile an 2 Seiten
63 Neuer Absatz Neue Darstellung der Gefahrzettelmuster in Tabellenform
64 Großzettel ADR 2019: neue Anforderung: Die Großzettel (Placards) müssen witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung während der gesamten Beförderung gewährleisten.
65 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verladung Durchführung der Beförderung Empfang
66 Beförderungspapier grundsätzliche Angaben UN +UN-Nummer UN 1203 Bezeichnung Benzin Gefahrzettel 3 ggf. Verp.-gruppe II Tunnelbeschr.-code (D/E) Anz.+Beschr. VS 1 Kanister Gesamtmenge 10 L Absender Name, Str., Plz, Ort Empfänger Name, Str., Plz, Ort Ggf. SonderV Bei UA Beförderungskategorie 2: 10 L / 30 Punkte ADR 2019: jetzt verbindlich, beides ist anzugeben: Beförderungskategorie und Punktezahl
67 Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit Ohne Verpackung für Gegenstände der Klasse 1, die Nettomasse des explosiven Stoffes (NEM) in kg für Gegenstände die Bruttomasse in kg für feste Stoffe verflüssigte Stoffe tiefgekühlt verflüssigte Gase gelöste Gase die Nettomasse in kg für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Gütern in kg bzw. ltr für Flüssige Stoffe die Gesamtmenge Der enthaltenen gefährlichen Güter in Liter. für verdichtete Gase, adsobierte Gase und Chemikalien unter Druck, der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum des Gefäßes in Liter Multipliziert mit dem jeweiligen Faktor
68 Beförderungspapier Benennung ADR 2017: UN 1263 Farbe oder Farbzubehörstoffe, 3, II, (D/E) ADR 2019: UN 1263 Farbe, 3, II, (D/E) oder UN 1263 Farbzubehörstoffe, 3, II, (D/E) Neue Festlegung in
69 Neue ADR-Bescheinigung ADR 2009 Seit ADR 2011 Endgültig vorbei Quelle:
70 Zulassungsbescheinigung EX/III Fahrzeuge, die für die Tankbeförderung nach zugelassen sind, müssen in der Zulassungsbescheinigung den Hinweis enthalten: Fahrzeug in Übereinstimmung mit des ADR für den Transport von explosiven Stoffen in Tanks Anmerkung: offzielle dt. Übersetzung liegt noch nicht vor
71 Zulassungsbescheinigung Befestigungseinrichtungen neu gefasst Festigkeit konkret formuliert (2 g in Fahrtrichtung und abwärts, ansonsten 1 g) bisher Verweis auf
72 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verladung Durchführung der Beförderung Empfang
73 Gefahrgutausrüstung nach ADR Generelle Ausrüstung Bei allen Gefahrzetteln mit Ausnahme von: Nur bei Gefahrzetteln 2.3 und 6.1: Pro Fahrzeugmitglied Augenspülflüssigkeit Fluchtmaske Norm EN471: A1:2007 Neue Norm EN ISO 20471
74 Gefahrgutausrüstung nach ADR Nur bei festen und flüssigen Stoffen, d.h. nicht beim Gastransport Nur bei Gefahrzetteln 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 Schaufel Kanalabdeckung Auffangbehälter
75 Ausrüstung bei Warntafelpflicht nach ADR 2 ABC-Pulverlöscher Je nach Fahrzeugmasse: bis 3,5 t: 2 x 2 kg 3,5 bis 7,5 t: 1 x 2 kg + 1 x 6 kg über 7,5 t: 2 x 6 kg
76 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verladung Durchführung der Beförderung Empfang
77 Temperaturkontrollierte Gefahrgüter ADR 2017 => Sondervorschrift V 8 in und S 4 in 8.5 ADR 2017 => SV V8 beschreibt geeignete Verfahren R1 bis R5 ADR 2019 SV V8 und S 4 verweisen nur noch auf den neuen Abschnitt betrifft selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und organische Peroxide Geeignete Verfahren nun in Buchstaben a) bis e) beschreibt dann, welches Verfahren für welche Stoffe anzuwenden ist
78 Ladungssicherung ADR 2019 => Fußnote verweist nun auch auf den CTU-Code als Anleitung für das korrekte Verstauen Verladung von Containern, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und MEGC => neuer Hinweis für Umschließungen, die keine genormten Containerverschlüsse (Eckbeschläge) haben, dass Kompatibilität mit dem Fahrzeug zu prüfen ist
79 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verladung Durchführung der Beförderung Empfang
80 Kapitel 1.10 Sicherung Auswirkungen auf den Gefahrgut- Transport- Bereich Quelle: Internetseite
81 Gefahrgut mit hohem Gefahrenpotential Tanktransporte Klasse 2 > 3000 Liter ADR 2017 Entzündbare Gase mit Klassifizierungscode F ADR 2019 Entzündbare, nicht giftige Gase mit Klassifizierungscode F oder FC
82 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verladung Durchführung der Beförderung Empfang
83 Verantwortungsbereiche Fahrzeugführer Empfänger Entlader
84 Sonstige Änderungen Sonstige Änderungen
85 Sonstige Änderungen Gefahr vs. Risiko Ein Beispiel: In der Überschrift eine Erstickungsgefahr ändern in: ein Erstickungsrisiko.
86 Sonstige Änderungen Neue Begriffsbestimmung in Luftdicht verschlossener Tank neu gefasst Durchmesser (=innerer Durchmesser bei Tanks) Schutzauskleidung Umformte Flasche (Flüssiggas max. 13 L) Bezüge werden aktualisiert in GHS 7. Ausgabe UN Modellvorschriften 20. Ausgabe Handbuch PuK 6. Ausgabe Amendment 1
87 Sonstige Änderungen Übergangsvorschriften in Kapitel 1.6 Streichung vieler Fundstellen wegen Fristablauf Neue Übergangsvorschriften für Gegenstände mit Gefahrgütern bis Neue Übergangsvorschriften für Tanks, die den neuen technischen Anforderungen nicht entsprechen
88 Gute Fahrt mit dem ADR 2019! und Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
zum Schweizer Gefahrguttag 2018
Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 ADR 2019 - Neuerungen Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de
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