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1 Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 ADR Neuerungen Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, München Tel: , Mobil: , Mail: jwerny@ibjw.de Nr. 1

2 Gefahrgutvorschriften-Überblick UNO EU Brüssel RL 2008/68 ICAO Montreal IMO London ECE Genf OTIF Bern IATA Montreal ICAO- TI IATA- DGR IMDG- Code Internationale Vorschriften ADN ADR RID Nationale Vorschriften - Gefahrgutbeförderungsgesetz GGV-See Nationale Vorschriften GGVSEB Nr. 2

3 Rechtsgrundlagen UN-Empfehlungen 20. Ausgabe, 2017 Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Model Regulations Twentieth revised edition ADR 2019 RID 2019 Inkrafttreten am IMDG-Code Amdt IATA-DGR 60. Ausgabe Übergangsfristen Anwendbar ab keine Nr. 3

4 ADR 2019 Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route derzeit (09/2018) 50 Staaten Nr. 4

5 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 5

6 Transportkette ADR Firma Hoffmann Versand Spedition Firma Spedtrans Spediteur Fuhrunternehmen Bauer Fahrer Hr. Farner Firma Hoffmann Produktion, Lager Fahrer Hr. Farner Kunde Emann Nr. 6

7 Transportkette ADR Firma Hoffmann Versand Auftraggeber d. Abs. Fuhrunternehmen Bauer Fahrer Hr. Farner Beförderer Spedition Firma Spedtrans Spediteur Absender Firma Hoffmann Produktion, Lager Verpacker Verlader, Befüller Fahrer Hr. Farner Fahrzeugführer Kunde Emann Empfänger Entlader Nr. 7

8 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 8

9 Klasseneinteilung nach ADR Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2: Gase Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Klasse 5.2: Organische Peroxide Klasse 6.1: Giftige Stoffe Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe Klasse 7: Radioaktive Stoffe Klasse 8: Ätzende Stoffe Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände 9 Nr. 9

10 Neue UN-Nummern 14 neue UN-Nummern UN 3535 bis UN 3548 Nr. 10

11 Neue UN-Nummern UN 3535 GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. VG I oder II Nr. 11

12 Neue UN-Nummern UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien SV erfüllt Sichere Befestigung Feuerlöschsysteme Klimaanlagen etc. freigestellt Orangefarbene Tafeln und Placards an 2 Seiten Nr. 12

13 Neue UN-Nummer 3536 Nr. 13

14 Neue UN-Nummern UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten SV 274 SV 667 SV 673 technischer Name in Klammern Bedingungen für Lithiumbatterien ohne UN 38.3-Test 1.10, 5.3, und 7.2 gelten nicht Nr. 14

15 14 neue UN-Nummern Gegenstände mit Gefahrgut Neuer Abschnitt Für Zwecke dieses Abschnitts ist ein Gegenstand eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung, das/die ein oder mehrere gefährliche Güter (oder Rückstände dieser Güter) enthält, fester Bestandteil des Gegenstands sind, die für die Funktion des Gegenstands notwendig sind und für Beförderungszwecke nicht entfernt werden können. Eine Innenverpackung ist kein Gegenstand. Nr. 15

16 14 neue UN-Nummern Gegenstände mit Gefahrgut Neuer Abschnitt Solche Gegenstände dürfen darüber hinaus Batterien enthalten. Lithiumbatterien mit UN 38.3-Test Ausnahme: Kleinserien oder Prototypen Nr. 16

17 ADR 2017 Geräte / Maschinen mit Gefahrgut bisher UN 3363 i.v.m b) Freistellung vom ADR Nr. 17

18 Geräte / Maschinen mit Gefahrgut neu geregelt Geräte / Maschinen mit Gefahrgut ADR b) UN 3363 Neue SV 301 und 672 Nr. 18

19 Geräte / Maschinen mit Gefahrgut neu geregelt UN 3363 Neue SV 301 und SV 672 Maximale Menge = begrenzte Menge nach Spalte (7a) Widerstandsfähige Außenverpackung nach oder ggf. ohne Außenverpackung Nr. 19

20 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3537 GEGENSTÄNDE, DIE ENTZÜNDBARES GAS ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 20

21 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 21

22 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3539 GEGENSTÄNDE, DIE GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 22

23 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3540 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FLÜSSIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 23

24 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3541 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FESTEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 24

25 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3542 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN SELBSTENTZÜNDLICHEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 25

26 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3543 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN STOFF ENTHALTEN, DER IN BERÜHRUNG MIT WASSER ENTZÜNDBARE GASE ENTWICKELT, N.A.G. Nr. 26

27 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3544 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 27

28 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3545 GEGENSTÄNDE, DIE ORGANISCHES PEROXID ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 28

29 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3546 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN GIFTIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 29

30 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3547 GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ÄTZENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 30

31 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut UN 3548 GEGENSTÄNDE, DIE VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER ENTHALTEN, N.A.G. Nr. 31

32 ADR 2019 Gegenstände mit Gefahrgut Gegenstände mit Gefahrgut Bei mehreren Gefahrgütern Tabelle der überwiegenden Gefahr ( ) Nr. 32

33 14 neue UN-Nummern Gegenstände mit Gefahrgut Zusätzliche Kennzeichnung nicht erforderlich Nr. 33

34 Neue UN-Nummern UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten Die gute Nachricht zum Schluss: Übergangsvorschrift in Wenn bisher nach b) freigestellt weiterhin freigestellt bis Nr. 34

35 ADR 2019 Klassifizierung Änderungen bei Klasse 2 ADR 2019: Gasspeichersysteme Neue Sondervorschrift 392 (bisher 660) UN 1011, UN 1049, UN 1075, UN 1954, UN 1965 UN 1969, UN 1971, UN 1972, UN 1978 Nr. 35

36 ADR 2019 Klassifizierung Änderungen bei Klasse 5.1 ADR 2017: UN 2071 Ammoniumnitrathaltige Düngemittel ADR 2019: UN 2071 AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL Neue Sondervorschrift 193 => Verweis auf UN-Handbuch PuK, Teil III, Abschnitt 39 => Weiterhin Freistellung Nr. 36

37 ADR 2019 Klassifizierung Änderungen bei Klasse 8 Neue Vorschriften für die Zuordnung von Gemischen zu Verpackungsgruppen Nr. 37

38 ADR 2019 Klassifizierung Neuer Unterabschnitt Neue Vorschriften für Proben energetischer Stoffe für Prüfzwecke Zuordnung zu UN 3223 Selbstzersetzlicher Stoff Typ C, flüssig bzw. UN 3224 Selbstzersetzlicher Stoff Typ C, fest Nr. 38

39 ADR 2019 Änderungen in Gefahrguttabelle 0349, 0367, 0384, 0481, 0509, 1002, 1006, 1011, 1013, 1043, 1046, 1049, 1056, 1058, 1065, 1066, 1075, 1080, 1148, 1363, 1386, 1398, 1435, 1744, 1755, 1778, 1779, 1788, 1789, 1791, 1803, 1805, 1814, 1819, 1824, 1830, 1832, 1840, 1906, 1952, 1954, , 1969, 1971, 1972, 1978, 2031, 2036, 2067, 2071, 2217, 2381, 2581, 2582, 2586, 2647, 2693, 2793, 2796, 3070, 3090, 3091, 3148, 3163, 3166, 3171, 3223, 3224, , 3297, 3298, 3299, 3302, 3316, 3359, 3373, 3480, 3481, 3528, 3529, 3530 Nr. 39

40 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 40

41 Auswahl von Umschließungen Umschließungen Versandstücktransporte Tanktransporte Transporte in loser Schüttung Spalte (7a) Spalte (7b) Spalte (8) (9a) (9b) Spalte (10) Spalte (12) Spalte (10) Spalte (17) Nr. 41

42 Auswahl von Umschließungen Versandstücktransporte Spalte (7a) Spalte (7b) Spalte (8) (9a) (9b) keine Änderung keine Änderung Nr. 42

43 Verpackungscodierung / S / / G 50 4 u n X 17 / D BAM 5513 SCA-MA / Nr. 43

44 UN-Verpackungscodierung u n 4G / Y27 / S / 17 / ROK / KR Südkorea Beförderung nach ADR zulässig, auch wenn Zulassung in Nicht-ADR-Staat erteilt ADR ADR Bemerkung Nr. 44

45 P001 Einzelverpackung ADR 2017 => 6HH1 bei VG I nur bis 120 Liter ADR 2019 => 6HH1 bei VG I nun bis 250 Liter Nr. 45

46 P200 Verpackungsanweisung für Gase ADR 2019 => Aktualisierung der Normenbezüge ADR 2017 EN ISO 15996: A1:2007 EN 1919:2000, EN1920:2000 EN 1439:2008 nicht vorhanden EN 12755:2000 EN 1439:2008 ADR 2019 oder EN ISO 15996:2017 neu: EN ISO 24431:2016 EN 1439:2017 neu EN 13952:2017 gestrichen EN 1439:2018 und EN13952:2017 Nr. 46

47 Neue Verpackungsanweisung P006 UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten neue Verpackungsanweisung P006 Fässer, Kanister oder Kisten mit Bauartzulassung oder Starke Außenverpackungen oder unverpackt Gefäße für flüssige Stoffe müssen Innendruckprüfung nach entsprechen Nr. 47

48 Neue Verpackungsanweisung LP03 UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten neue Verpackungsanweisung LP03 Starre Großverpackungen 50A, 50B, 50N, 50H, 50C, 50D, 50F, 50G Gefäße für flüssige Stoffe müssen Innendruckprüfung nach entsprechen Nr. 48

49 Neue Verpackungsanweisung P907 UN 3363 Gefährliche Güter in Geräten / Maschinen neue Verpackungsanweisung P907 Starke Außenverpackungen oder unverpackt Nr. 49

50 Was bedeutet die Zahl 140? Nr. 50

51 Kanister mit Doppelzulassung Nr. 51

52 Kiste 4A oder IBC? Nr. 52

53 Kiste 4A oder IBC? VkBl 01/2018 bis Nr. 53

54 Auswahl von Umschließungen Tanktransporte Neue Sondervorschriften TU42 und TU43 TU42 Tanks mit einem Tankkörper aus Aluminiumlegierung, einschließlich solcher mit einer Schutzauskleidung, dürfen nur verwendet werden, wenn der ph-wert des Stoffes nicht geringer als 5,0 und nicht höher als 8,0 ist. Übergangsvorschrift in bis Nr. 54

55 Auswahl von Umschließungen Tanktransporte Neue Sondervorschriften TU42 und TU43 TU43 Ein ungereinigter leerer Tank darf nach Ablauf der Frist für die Prüfung der Auskleidung innerhalb von höchstens drei Monaten nach Ablauf dieser Frist zur Beförderung aufgegeben werden, um ihn vor dem Wiederbefüllen der nächsten Prüfung der Auskleidung zuzuführen (siehe Abschnitt d) Sondervorschrift TT 2)." Nr. 55

56 Transporte in loser Schüttung ADR 2019 Neuer Hinweis in Spalte (17) VC1 VC2 BK1 Schüttgut- Container auch zulässig BK2 Schüttgut- Container auch zulässig wenn erfüllt Nr. 56

57 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 57

58 Versandstücke Kennzeichnung von Versandstücken Kapitel ADR Nr. 58

59 Größe der UN-Nummer Zeichenhöhe der UN-Nummer UN 1866 > 30 L Fassungsvermögen bzw. > 30 kg maximales Nettogewicht bzw. > 60 Liter Flaschenvolumen bei Gasflaschen => Mindestens 12 mm hoch 5 L Fassungsvermögen 30 L bzw. 5 kg Max. Nettomasse 30 kg bzw. Flaschenvolumen 60 L => Mindestens 6 mm hoch Fassungsvermögen < 5 L bzw. Max. Nettomasse < 5 kg => Angemessene Größe Übergangsfrist in Spätestens ab anzuwenden Gasflaschen 60 L ab nächster Prüfung, spätestens Nr. 59

60 Zusätzliche Vorschriften für Güter der Klasse 1 Ergänzung in gut lesbar unauslöschbar in einer oder mehreren Sprachen Französisch, Deutsch oder Englisch Nr. 60

61 Alte und neue Gefahrzettel Nr. 61

62 Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln ADR 2017: durchgezogene Linie mindestens 2 mm breit auch bei Verkleinerung Übergangsfrist in bis ADR 2019: Anforderung wird wieder gestrichen Nr. 62

63 Verkleinerung von Gefahrzetteln oder wie bescheuert sieht das denn aus ADR 2017: 5 mm und 2 mm müssen bleiben ADR 2019: Bei Verkleinerung dürfen die Abmessungen proportional verkleinert werden Nr. 63

64 Neuer Absatz UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten Gefahrzettel gemäß Gefahren nach Gefahrzettel 9A bzw. Lithiumbatteriekennzeichen nicht erforderlich, wenn auch Lithiumbatterien enthalten sind ggf. Ausrichtungspfeile an 2 Seiten Nr. 64

65 Neuer Absatz Neue Darstellung der Gefahrzettelmuster in Tabellenform Nr. 65

66 Großzettel ADR 2019: neue Anforderung: Die Großzettel (Placards) müssen witterungsbeständig sein und eine dauerhafte Kennzeichnung während der gesamten Beförderung gewährleisten. Nr. 66

67 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 67

68 Beförderungspapier grundsätzliche Angaben UN +UN-Nummer Bezeichnung Gefahrzettel ggf. Verp.-gruppe Tunnelbeschr.-code Anz.+Beschr. VS Gesamtmenge Absender Empfänger Ggf. SonderV Bei UA UN 1203 Benzin 3 II (D/E) 1 Kanister 10 L Name, Str., PLZ, Ort Name, Str., PLZ, Ort Beförderungskategorie 2: 10 L oder in D: Punktezahl je Bef.-Kat.: 30 (gemäß RSEB) ADR 2019: jetzt verbindlich, beides ist anzugeben: Beförderungskategorie 2: 10 L Punktezahl Beförderungskategorie 2 : 30 Nr. 68

69 Freistellung nach ADR Ohne Verpackung für Gegenstände die Bruttomasse in kg. für Gegenstände der Klasse 1, die Nettomasse des explosiven Stoffes (NEM) in kg. für feste Stoffe verflüssigte Gase tiefgekühlt verflüssigte Gase gelöste Gase die Nettomasse in kg. Für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Gütern in kg bzw. ltr. für flüssige Stoffe die Gesamtmenge der enthaltenen gefährlichen Güter in Liter. für verdichtete Gase adsorbierte Gase und Chemikalien unter Druck der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum des Gefäßes in Liter. Multipliziert mit dem jeweiligen Faktor Nr. 69

70 Beförderungspapier Benennung ADR 2017 UN 1263 Farbe oder Farbzubehörstoffe, 3, II, (D/E) ADR 2019 UN 1263 Farbe, 3, II, (D/E) oder UN 1263 Farbzubehörstoffe, 3, II, (D/E) Neue Festlegung in Nr. 70

71 Neue ADR-Bescheinigung ADR 2009 Seit ADR 2011 Endgültig vorbei Nr. 71

72 Zulassungsbescheinigung EX/III Fahrzeuge, die für die Tankbeförderung nach zugelassen sind, müssen in der Zulassungsbescheinigung den Hinweis enthalten: Fahrzeug in Übereinstimmung mit des ADR für den Transport von explosiven Stoffen in Tanks Anmerkung: offizielle dt. Übersetzung liegt noch nicht vor Nr. 72

73 Zulassungsbescheinigung Befestigungseinrichtungen neu gefasst Festigkeit konkret formuliert (2 g in Fahrtrichtung und abwärts, ansonsten 1 g) bisher Verweis auf Nr. 73

74 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 74

75 Gefahrgutausrüstung nach ADR Generelle Ausrüstung Bei allen Gefahrzetteln mit Ausnahme von: Nur bei Gefahrzetteln 2.3 und 6.1 Einer je Fahrzeug Pro Fahrzeugmitglied Augenspülflüssigkeit Fluchtmaske Norm EN471: A1:2007 Neue Norm EN ISO Nr. 75

76 Gefahrgutausrüstung nach ADR Nur bei festen und flüssigen Stoffen, d.h. nicht beim Gastransport Nur bei Gefahrzetteln 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 Schaufel Kanalabdeckung Auffangbehälter Nr. 76

77 Ausrüstung bei Warntafelpflicht nach ADR 2 ABC-Pulverlöscher Je nach Fahrzeugmasse: bis 3,5 t: 2 x 2 kg 3,5-7,5 t: 1x2 kg + 1x6 kg über 7,5 t: 2 x 6kg Nr. 77

78 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 78

79 Temperaturkontrollierte Gefahrgüter ADR 2017 => Sondervorschrift V8 in und S4 in 8.5 ADR 2017 => SV V8 beschreibt geeignete Verfahren R1 bis R5 ADR 2019 SV V8 verweist nur noch auf neuen Abschnitt SV S4 verweist nur noch auf neuen Abschnitt betrifft selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und organische Peroxide Geeignete Verfahren nun in Buchstaben a) bis e) beschreibt dann, welches Verfahren für welche Stoffe anzuwenden ist Nr. 79

80 Ladungssicherung ADR 2019 => Fußnote verweist nun auch auf den CTU-Code als Anleitung für das korrekte Verstauen Verladung von Containern, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks und MEGC => neuer Hinweis für Umschließungen, die keine genormten Containerverschlüsse (Eckbeschläge) haben, dass Kompatibilität mit dem Fahrzeug zu prüfen ist Nr. 80

81 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 81

82 Kapitel 1.10 Sicherung Auswirkungen auf den Gefahrgut- Transport- Bereich Nr. 82

83 Gefahrgut mit hohem Gefahrenpotenzial Tanktransporte Klasse 2 > 3000 Liter ADR 2017 Entzündbare Gase mit Klassifizierungscode F ADR 2019 Entzündbare, nicht giftige Gase mit Klassifizierungscode F oder FC Nr. 83

84 Ablauf einer Gefahrgutbeförderung 1. Klassifizierung / Identifizierung 2. Auswahl der Umschließung 3. Kennzeichnung der Umschließung 4. Dokumentation 5. Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle 6. Verladung 7. Durchführung der Beförderung 8. Empfang Nr. 84

85 Verantwortungsbereiche Fahrzeugführer Empfänger Entlader Nr. 85

86 Sonstige Änderungen Sonstige Änderungen Nr. 86

87 Sonstige Änderungen Gefahr vs. Risiko Ein Beispiel: In der Überschrift "eine Erstickungsgefahr" ändern in: "ein Erstickungsrisiko". Nr. 87

88 Sonstige Änderungen Neue Begriffsbestimmungen in Luftdicht verschlossener Tank neu gefasst Durchmesser (=innerer Durchmesser bei Tanks) Schutzauskleidung Umformte Flasche (Flüssiggas mit max. 13 L) Bezüge werden aktualisiert in GHS 7. Ausgabe UN Modellvorschriften 20. Ausgabe Handbuch PuK 6. Ausgabe Amendment 1 Nr. 88

89 Sonstige Änderungen Übergangsvorschriften in Kapitel 1.6 Streichung vieler Fundstellen wegen Fristablauf Neue Übergangsvorschrift für Gegenstände mit Gefahrgütern bis Neue Übergangsvorschriften für Tanks, die den neuen technischen Anforderungen nicht entsprechen Nr. 89

90 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Umsetzung Nr. 90

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