MERKMALSLISTE NICHT-RADIOAKTIVER STOFFE DER DATENBANK GEFAHRGUT, VERSION 11.1 (KLASSE 7 AUSGENOMMEN)
|
|
- Nadja Kurzmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MERKMALSLISTE NICHT-RADIOAKTIVER STOFFE DER DATENBANK GEFAHRGUT, VERSION 11.1 (KLASSE 7 AUSGENOMMEN) (Stand: November 2017) Inhalt Kapitel Thema Seite 1 Vorschriftenunabhängige Merkmale Straßenverkehr (ADR, deutsche, englische und französische Fassung; GGVSEB) Eisenbahnverkehr (RID, deutsche und englische Fassung) Seeverkehr (IMDG-Code, Amdt , deutsche und englische Fassung) Luftverkehr (ICAO TI, englische Fassung) Binnenschiffsverkehr (ADNR, deutsche Fassung) UN-Recommendations (englische Fassung; 20th revised edition) Binnenschiffsverkehr (ADN, deutsche und englische Fassung) Gefahrgutverpackungen Seite 1 von 26
2 1 Vorschriftenunabhängige Merkmale 1.1 Identifikation BAM-Nummer CAS-Nummer des Stoffes BAM-Name des Stoffes/Gegenstandes (Deutsch, Englisch und Französisch) Spezifikation des Stoffes/Gegenstandes (Deutsch, Englisch und Französisch) Synonyme des Stoffes/Gegenstandes (Englisch, Deutsch und Französisch) Chemische Formel des Stoffes (sofern als Synonym in den Vorschriften genannt) NHM-Code aus dem RID, KN-Unterposition (zzt. leer), TARIC-Unterposition (zzt. leer) EG-Nummer Kennzeichnung der in den Gefahrgutvorschriften genannten Gefahrgut-Datensätze 1.10 Umweltgefahr 1.2 Werkstoffbeständigkeitsbewertungen Metallische Werkstoffe Polymere Dichtungs- und Auskleidungswerkstoffe 1.3 Physikalische und chemische Stoffdaten Dampfdruck Dichte Explosionsgrenzen (UEG / OEG) Flammpunkt Kritische Temperatur Relative Gasdichte Schmelzpunkt Siedepunkt Tripelpunkt Zersetzungspunkt Zündtemperatur 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 2 von 26
3 2 Straßenverkehr (ADR, deutsche, englische und französische Fassung; GGVSEB) 2.1 Namen Offizielle Bezeichnung für die Beförderungspapiere (Deutsch, Englisch, Französisch) Benennung und Beschreibung in Tabelle A (original, unbearbeitet) (Deutsch, Englisch, Französisch) 2.2 Angaben gemäß Gefahrgutliste (Tabelle A) UN-Nummer Klasse Verpackungsgruppe Hauptgefahr (Gefahrzettel 1) Nebengefahr 1 (Gefahrzettel 2) Nebengefahr 2 (Gefahrzettel 3) Nebengefahr 3 (Gefahrzettel 4) Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Klassifizierungscode Codierung und Texte (Deutsch, Englisch, Französisch) der Sondervorschriften Mengenangabe für Begrenzte Mengen (Limited Quantities) Codierung der Verpackungsanweisungen sowie Codierung der Sondervorschriften für Verpackungen Codierung für die Zusammenpackungsvorschriften Codierung der Anweisungen und Codierung der Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (UN-Tanks) und Schüttgut-Container Tankcodierung und Codierung der Sondervorschriften Fahrzeug für die Beförderung in Tanks Beförderungskategorie Multiplikator Codierung der Sondervorschriften für die Beförderung von Versandstücken Codierung der Sondervorschriften für die Beförderung in loser Schüttung Codierung der Sondervorschriften für Be- und Entladung, Handhabung Codierung der Sondervorschriften für den Betrieb Transportstatus Bemerkung Tunnelbeschränkungscode Codierung für freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 2.3 Weitere Physikalisch-Chemische Angaben (siehe IMDG Code) 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 3 von 26
4 2.4 Beförderungsausschlüsse Transport auf der Straße Verlagerung und Fahrweg nach Paragraph 35 der GGVSEB Tunnelbeschränkungscode 2.5 Kennzeichnungsangaben für Umschließungen Verpackungen Großpackmittel (IBC) Großverpackungen Tanks Fahrzeuge mit Versandstücken Container mit Versandstücken Lose Schüttung 2.6 Begrenzte / Freigestellte Mengen Begrenzte Mengen (Limited Quantities) Grenzmengen nach Unterabschnitt (Beförderungskategorie, Menge, Multiplikator) Freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 2.7 Einzelverpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) Codierung der Verpackung Zulässige Menge in der Verpackung Anforderungen an die Verpackung Verpackungsanweisung Angaben der Verpackungsanweisung P200/P Tanks (Zulässigkeit/Anforderungen) Zulässigkeit der Beförderung in ADR-Tanks Zulässigkeit der Beförderung in UN-Tanks Fahrzeug für die Beförderung in Tanks Tankcodierung für ADR-Tanks Sondervorschriften für ADR-Tanks Anweisung für ortsbewegliche Tanks (UN-Tanks) Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (UN-Tanks) Kontroll- und Notfalltemperatur für bestimmte Stoffe der Klassen 4.1 und Mindestprüfdruck (ADR-Tanks) für Gase für Tanks mit Durchmesser > 1,5 m Füllmasse (ADR-Tanks) für Gase für Tanks mit Durchmesser > 1,5 m Prüfdruck (ADR-Tanks) für Gase für Tanks mit Durchmesser <= 1,5 m Füllungsgrad (ADR-Tanks) für Gase für Tanks mit Durchmesser <= 1,5 m Höchstzulässiger Betriebsdruck (UN-Tanks) für Gase 1 Für Tanks mit einem Durchmesser von höchstens 1,5 m siehe Verpackungsanweisung P200 und Unterabschnitt Gefahrgutverpackungen Seite 4 von 26
5 Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegels (UN-Tanks) für Gase Druckentlastungseinrichtungen (UN-Tanks) für Gase Höchster Füllungsgrad (UN-Tanks) für Gase 2.9 Tankschiffe 2.10 Großpackmittel (IBC) (Zulässigkeit/Anforderungen) Art des IBCs Zulässigkeit und Anforderungen an IBC Verpackungsanweisung Kontroll- und Notfalltemperatur für bestimmte Stoffe der Klassen 4.1 und Zusammengesetzte Verpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) Zulässigkeit von zusammengesetzten Verpackungen Verpackungsmethoden der Klassen 1, 4.1 und 5.2 (Zulässigkeit/Anforderungen) Codierung der Verpackungsmethode Zulässige Innenverpackungen Zulässige Zwischenverpackungen Zulässige Außenverpackungen Sondervorschriften zu der Verpackungsmethode Allgemeine Vorschriften/Bemerkungen zu der Verpackungsmethode Bemerkungen zu der Verpackungsmethode Überschrift der Verpackungsmethode Kontroll- und Notfalltemperatur für bestimmte Stoffe der Klassen 4.1 und Großverpackungen (LP) (Zulässigkeit/Anforderungen) Verpackungsanweisung für Großverpackungen Zulässige Innenverpackungen Zulässige Zwischenverpackungen Zulässige Außenverpackungen Sondervorschriften zu den Großverpackungen 2.14 Lose Schüttung Zulässigkeit des Transportes in Schüttgut-Containern Anforderungen an den Transport in Schüttgut-Containern Zulässigkeit des Transportes in loser Schüttung Anforderungen an den Transport in loser Schüttung 2 Die genaue Auflistung der Innen- und Außenverpackungen mit Mengenangaben. 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 5 von 26
6 2.15 Zusammenpackung Codierung für Zusammenpackung Angaben zur Zusammenpackung (Deutsch, Englisch, Französisch) 2.16 Zusammenladung, Stauung, Trennung, Handhabung Zusammenladeverbot mit Versandstücken anderer Gefahrzettel-Muster Trennung des Stoffes von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln Codierung der Sondervorschriften für Be- und Entladung, Handhabung Texte der Sondervorschriften für Be- und Entladung, Handhabung (Deutsch, Englisch, Französisch) 2.17 Ausnahmen und Vereinbarungen Volltext der Ausnahmen der GGAV Volltext der ADR-Vereinbarungen Stoffbezogene Zuordnung der Ausnahmen Stoffbezogene Zuordnung der Vereinbarungen Zeichnerstaaten der Vereinbarungen Status der Veröffentlichung der Vereinbarungen Geltungsdauer der Ausnahmen/Vereinbarungen 2.18 Sondervorschriften für die Beförderung in Versandstücken Codierung der Sondervorschriften für die Beförderung von Versandstücken Texte der Sondervorschriften (Deutsch, Englisch, Französisch) 2.19 Sondervorschriften für den Betrieb Codierung der Sondervorschriften für den Betrieb Texte der Sondervorschriften (Deutsch, Englisch, Französisch) 2.20 Vorschriften für die Beförderung als Expressgut 2.21 Vorschriften für die Sicherung Gefährliches Gut mit hohem Gefahrenpotential (Ja/Nein) Mengengrenze für die Einhaltung der Vorschriften für die Sicherung (Versandstücke/Lose Schüttung/Tanks) 2.22 Daten aus dem IBC-Code 2.23 Daten aus dem IGC-Code 2.24 Daten aus dem IMSBC-Code 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 6 von 26
7 2.25 Daten aus MARPOL 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 7 von 26
8 3 Eisenbahnverkehr (RID, deutsche und englische Fassung) 3.1 Namen Offizielle Bezeichnung für die Beförderungspapiere (Deutsch, Englisch) Benennung und Beschreibung in Tabelle A (original, unbearbeitet) (Deutsch, Englisch) 3.2 Angaben gemäß Gefahrgutliste (Tabelle A) UN-Nummer Klasse Verpackungsgruppe Hauptgefahr (Gefahrzettel 1) Nebengefahr 1 (Gefahrzettel 2) Nebengefahr 2 (Gefahrzettel 3) Nebengefahr 3 (Gefahrzettel 4) Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Klassifizierungscode Codierung und Texte (Deutsch, Englisch) der Sondervorschriften Mengenangabe für Begrenzte Mengen (Limited Quantities) Codierung der Verpackungsanweisungen sowie Codierung der Sondervorschriften für Verpackungen Codierung für die Zusammenpackungsvorschriften Codierung der Anweisungen und Codierung der Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (UN-Tanks) und Schüttgut-Container Tankcodierung und Codierung der Sondervorschriften Beförderungskategorie Multiplikator Codierung der Sondervorschriften für die Beförderung von Versandstücken Codierung der Sondervorschriften für die Beförderung in loser Schüttung Codierung der Sondervorschriften für Be- und Entladung, Handhabung Codierung der Sondervorschriften für Expressgut Transportstatus Bemerkung Codierung für freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 3.3 Weitere Physikalisch-Chemische Angaben (siehe IMDG Code) 3.4 Beförderungsausschlüsse Transport auf der Schiene 3.5 Kennzeichnungsangaben für Umschließungen Verpackungen Großpackmittel (IBC) 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 8 von 26
9 3.5.3 Großverpackungen Tanks Wagen mit Versandstücken Container mit Versandstücken Lose Schüttung 3.6 Begrenzte / Freigestellte Mengen Begrenzte Mengen (Limited Quantities) Freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 3.7 Einzelverpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) Codierung und Art der Verpackung Zulässige Menge in der Verpackung Anforderungen an die Verpackung Verpackungsanweisung Angaben der Verpackungsanweisung P200/P Tanks (Zulässigkeit/Anforderungen) Zulässigkeit der Beförderung in RID-Tanks Zulässigkeit der Beförderung UN-Tanks Tankcodierung für RID-Tanks Sondervorschriften für RID-Tanks Anweisung für ortsbewegliche Tanks (UN-Tanks) Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (UN-Tanks) Mindestprüfdruck (RID-Tanks) für Gase für Tanks mit Durchmesser > 1,5 m Füllmasse (RID-Tanks) für Gase für Tanks mit Durchmesser > 1,5 m Prüfdruck (RID-Tanks) für Gase für Tanks mit Durchmesser <= 1,5 m Füllungsgrad (RID-Tanks) für Gase für Tanks mit Durchmesser <= 1,5 m Höchstzulässiger Betriebsdruck (UN-Tanks) für Gase Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegels (UN-Tanks) für Gase Druckentlastungseinrichtungen (UN-Tanks) für Gase Höchster Füllungsgrad (UN-Tanks für Gase) 3.9 Tankschiffe 3.10 Großpackmittel (IBC) (Zulässigkeit/Anforderungen) Art des IBCs Zulässigkeit und Anforderungen an IBC Verpackungsanweisung 3.11 Zusammengesetzte Verpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) 2 Für Tanks mit einem Durchmesser von höchstens 1,5 m siehe Verpackungsanweisung P200 und Unterabschnitt Gefahrgutverpackungen Seite 9 von 26
10 Zulässigkeit von zusammengesetzten Verpackungen Verpackungsmethoden der Klassen 1, 4.1 und 5.2 (Zulässigkeit/Anforderungen) Codierung der Verpackungsmethode Zulässige Innenverpackungen Zulässige Zwischenverpackungen Zulässige Außenverpackungen Sondervorschriften zu der Verpackungsmethode Allgemeine Vorschriften/Bemerkungen zu der Verpackungsmethode Bemerkungen zu der Verpackungsmethode Überschrift der Verpackungsmethode 3.13 Großverpackungen (LP) (Zulässigkeit/Anforderungen) Verpackungsanweisung für Großverpackungen Zulässige Innenverpackungen Zulässige Zwischenverpackungen Zulässige Außenverpackungen Sondervorschriften zu den Großverpackungen 3.14 Lose Schüttung Zulässigkeit des Transportes in Schüttgut-Containern Anforderungen an den Transport in Schüttgut-Containern Zulässigkeit des Transportes in loser Schüttung Anforderungen an den Transport in loser Schüttung 3.15 Zusammenpackung Codierung für Zusammenpackung Angaben zur Zusammenpackung (Deutsch, Englisch) 3.16 Zusammenladung, Stauung, Trennung, Handhabung Zusammenladeverbot mit Versandstücken anderer Gefahrzettel-Muster Trennung des Stoffes von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln Codierung der Sondervorschriften für Be- und Entladung, Handhabung Texte der Sondervorschriften für Be- und Entladung, Handhabung (Deutsch, Englisch) 3.17 Ausnahmen und Vereinbarungen Volltext der Ausnahmen der GGAV Volltext der RID-Vereinbarungen Stoffbezogene Zuordnung der Ausnahmen 3 Die genaue Auflistung der Innen- und Außenverpackungen mit Mengenangaben. 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 10 von 26
11 Stoffbezogene Zuordnung der Vereinbarungen Zeichnerstaaten der Vereinbarungen Status der Veröffentlichung der Vereinbarungen Geltungsdauer der Ausnahmen/Vereinbarungen 3.18 Sondervorschriften für die Beförderung in Versandstücken Codierung der Sondervorschriften für die Beförderung von Versandstücken Texte der Sondervorschriften (Deutsch, Englisch) 3.19 Sondervorschriften für den Betrieb 3.20 Vorschriften für die Beförderung als Expressgut Codierung für die Beförderung als Expressgut Text der Vorschriften (Deutsch, Englisch) 3.21 Vorschriften für die Sicherung Gefährliches Gut mit hohem Gefahrenpotential (Ja/Nein) Mengengrenze für die Einhaltung der Vorschriften für die Sicherung (Versandstücke/Lose Schüttung/Tanks) 3.22 Daten aus dem IBC-Code 3.23 Daten aus dem IGC-Code 3.24 Daten aus dem IMSBC-Code 3.25 Daten aus MARPOL 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 11 von 26
12 4 Seeverkehr (IMDG-Code, Amdt , deutsche und englische Fassung) 4.1 Namen Richtiger technischer Name für die Beförderungspapiere (Englisch, Deutsch) Benennung und Beschreibung in der Gefahrgutliste (original, unbearbeitet) (Englisch, Deutsch) 4.2 Angaben gemäß Gefahrgutliste UN-Nummer Klasse Verpackungsgruppe Hauptgefahr Zusatzgefahr Zusatzgefahr Zusatzgefahr Meeresverschmutzung Codierung und Texte der Sondervorschriften (Deutsch, Englisch) Mengenangabe für Begrenzte Mengen (Limited Quantities) Codierung der Verpackungsanweisungen sowie Codierung der Sondervorschriften für Verpackungen Codierung der Tankanweisungen und Codierung der Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks (UN-Tanks) und Schüttgut-Container Angabe der EmS-Nummer (Emergency Schedule) Angabe der MFAG-Nummer (Medical First Aid Guide) Transportstatus Bemerkung Codierung für freigestellte Mengen (Excepted Quantities) Stauung und Handhabung Trennung 4.3 Weitere Physikalisch-Chemische Angaben Aggregatzustand unter Normalbedingungen Aggregatzustand unter Transportbedingungen Erscheinungsbild Farbe Geruch Mischbarkeit/Löslichkeit Wirkung auf den menschlichen Organismus Weitere Eigenschaften Reaktion mit Wasser Reaktion mit Säuren Reaktion mit Alkalien Reaktion mit Metallen Reaktion mit oxidierend wirkenden Stoffen 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 12 von 26
13 4.4 Beförderungsausschlüsse Transport im Seeverkehr 4.5 Kennzeichnungsangaben für Umschließungen Verpackungen Großpackmittel (IBC) Großverpackungen Tanks Fahrzeuge Container Schüttgut-Container 4.6 Begrenzte / Freigestellte Mengen Begrenzte Mengen (Limited Quantities) Freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 4.7 Einzelverpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) Codierung und Art der Verpackung Zulässige Menge in der Verpackung Anforderungen an die Verpackung Verpackungsanweisung Angaben der Verpackungsanweisung P200/P Tanks (Zulässigkeit/Anforderungen) Zulässigkeit der Beförderung in UN-Tanks Tankanweisung für UN-Tanks Besondere Tankvorschriften Kontroll- und Notfalltemperatur für bestimmte Stoffe der Klassen 4.1 und Höchstzulässiger Betriebsdruck für Gase Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegels für Gase Druckentlastungseinrichtungen für Gase Höchster Füllungsgrad für Gase 4.9 Tankschiffe 4.10 Großpackmittel (IBC) (Zulässigkeit/Anforderungen) Art des IBCs Zulässigkeit und Anforderungen an IBC Verpackungsanweisung Kontroll- und Notfalltemperatur für bestimmte Stoffe der Klassen 4.1 und Zusammengesetzte Verpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 13 von 26
14 Zulässigkeit von zusammengesetzten Verpackungen Verpackungsmethoden der Klassen 1, 4.1 und 5.2 (Zulässigkeit/Anforderungen) Codierung der Verpackungsmethode Zulässige Innenverpackungen Zulässige Zwischenverpackungen Zulässige Außenverpackungen Sondervorschriften zu der Verpackungsmethode Allgemeine Vorschriften/Bemerkungen zu der Verpackungsmethode Bemerkungen zu der Verpackungsmethode Überschrift der Verpackungsmethode Kontroll- und Notfalltemperatur für bestimmte Stoffe der Klassen 4.1 und Großverpackungen (LP) (Zulässigkeit/Anforderungen) Verpackungsanweisung für Großverpackungen Zulässige Innenverpackungen Zulässige Zwischenverpackungen Zulässige Außenverpackungen Sondervorschriften zu den Großverpackungen 4.14 Lose Schüttung Zulässigkeit der Beförderung in Schüttgut-Containern auf Seeschiffen Anforderungen an den Transport in Schüttgut-Containern auf Seeschiffen Zulässigkeit des Transportes als Schüttladung auf Seeschiffen laut BC-Code 4.15 Zusammenpackung 4.16 Zusammenladung, Stauung, Trennung, Handhabung Stauung Trennung Handhabung Stauung von Gütern der Klasse Trennung von Schüttladungen nach dem IMSBC Code von Gefahrgütern in verpackter Form Trennung von verschiedenen Schüttladungen nach dem IMSBC Code untereinander 4.17 Ausnahmen und Vereinbarungen (nur neue Vorschriften) Volltext der Ausnahmen der GGAV Stoffbezogene Zuordnung der Ausnahmen 4 Die genaue Auflistung der Innen- und Außenverpackungen mit Mengenangaben. 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 14 von 26
15 4.18 Sondervorschriften für die Beförderung in Versandstücken 4.19 Sondervorschriften für den Betrieb 4.20 Vorschriften für die Beförderung als Expressgut 4.21 Vorschriften für die Sicherung Gefährliches Gut mit hohem Gefahrenpotential (Ja/Nein) 4.22 Daten aus dem IBC-Code Codierung der unterschiedlichen Stofflisten Name (Produkt- oder Handelsname) mit Vorsilbe und Ergänzung (Beschreibung der Bestandteile bei Handelsnamen) (Englisch) Poll Cat Hazard (ja/nein) Bemerkungen (Gültigkeit: tt/mm/jj tt/mm/jj) Flammpunkt über 60 C (ja/nein/kein) Spalte o: (ja/nein) Spalte o: (ja/nein) 4.23 Daten aus dem IGC-Code UN-Nummer Name mit Vorsilbe und Ergänzung (Englisch und Deutsch) Index Paragraph Poll Cat Bemerkung 4.24 Daten aus dem IMSBC-Code UN-Nummer Klasse Gruppe MHB (ja/nein) Name mit Ergänzung Bemerkung 4.25 Daten aus MARPOL Annex Name (Englisch) (ja/nein) 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 15 von 26
16 Bemerkung 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 16 von 26
17 5 Luftverkehr (ICAO TI, englische Fassung) 5.1 Namen Proper Shipping Name (Englisch) Benennung und Beschreibung in der Gefahrgutliste (original, unbearbeitet) (Englisch) 5.2 Angaben gemäß Gefahrgutliste (Table 3-1) UN-Nummer Klasse Verpackungsgruppe Hauptgefahr Zusatzgefahr Zusatzgefahr Zusatzgefahr Codierung und Texte der Sondervorschriften (Deutsch und Englisch) Nummer der Packing Instruction für Passagierflugzeuge Maximale Nettomenge je Versandstück für Passagierflugzeuge Nummer der Packing Instruction für Frachtflugzeuge Maximale Nettomenge je Versandstück für Frachtflugzeuge Transportstatus Emergency Response Guidance For Aircraft Incidents Involving Dangerous Goods (ERG-Code) (Deutsch und Englisch) Bemerkung Codierung für freigestellte Mengen (Excepted Quantities) Nummer der Y-Packing Instruction für Passagierflugzeuge Maximale Nettomenge zur Y-Packing Instruction für Passagierflugzeuge 5.3 Weitere Physikalisch-Chemische Angaben (siehe IMDG Code) 5.4 Beförderungsausschlüsse Transport in Passagierflugzeugen Transport in Frachtflugzeugen 5.5 Kennzeichnungsangaben für Umschließungen Verpackungen Großpackmittel (IBC) 5.6 Begrenzte / Freigestellte Mengen Begrenzte Mengen (Y-Vorschrift) Freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 17 von 26
18 5.7 Einzelverpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) Codierung und Art der Verpackung Zulässige Menge in der Verpackung für Passagierflugzeuge Anforderungen an die Verpackung für Passagierflugzeuge Packing Instruction für Passagierflugzeuge Zulässige Menge in der Verpackung für Frachtflugzeuge Anforderungen an die Verpackung für Frachtflugzeuge Packing Instruction für Frachtflugzeuge Angaben der Verpackungsanweisung PI Tanks (Zulässigkeit/Anforderungen) 5.9 Tankschiffe 5.10 Großpackmittel (IBC) (Zulässigkeit/Anforderungen) Art des IBCs Zulässigkeit und Anforderungen an IBC Verpackungsanweisung 5.11 Zusammengesetzte Verpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) Text der Packing Instruction für Passagierflugzeuge Maximale Nettomenge je Versandstück für Passagierflugzeuge Text der Packing Instruction für Frachtflugzeuge Maximale Nettomenge je Versandstück für Frachtflugzeuge 5.12 Verpackungsmethoden der Klasse 1 (Zulässigkeit/Anforderungen) Packing Instruction Zulässige Innenverpackungen Zulässige Zwischenverpackungen Zulässige Außenverpackungen Besondere Verpackungsvorschriften Sondervorschriften zu der Verpackungsmethode Bemerkungen zu der Verpackungsmethode Überschrift der Verpackungsmethode 5.13 Großverpackungen (LP) (Zulässigkeit/Anforderungen) 5.14 Lose Schüttung 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 18 von 26
19 5.15 Zusammenpackung 5.16 Zusammenladung, Stauung, Trennung, Handhabung Trennung von Versandstücken anderer Klassen 5.17 Ausnahmen und Vereinbarungen 5.18 Sondervorschriften für die Beförderung in Versandstücken 5.19 Sondervorschriften für den Betrieb 5.20 Vorschriften für die Beförderung als Expressgut 5.21 Vorschriften für die Sicherung Gefährliches Gut mit hohem Gefahrenpotential (Ja/Nein) 5.22 Daten aus dem IBC-Code 5.23 Daten aus dem IGC-Code 5.24 Daten aus dem IMSBC-Code 5.25 Daten aus MARPOL 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 19 von 26
20 6 Binnenschiffsverkehr (ADNR, deutsche Fassung) siehe Punkt 8 Seit Inkrafttreten des ADN und der Veröffentlichung der deutschen Ausgabe des ADN im Bundesgesetzblatt II werden in der BAM nur noch Daten aus dem ADN erhoben und über den Gefahrgutdatenservice angeboten. 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 20 von 26
21 7 UN-Recommendations (englische Fassung; 20th revised edition) 7.1 Namen Proper Shipping Name (Englisch) Benennung und Beschreibung laut Gefahrgutliste (original, unbearbeitet) (Englisch) 7.2 Klassifizierung UN-Nummer Klasse Verpackungsgruppe Hauptgefahr Zusatzgefahr Zusatzgefahr Zusatzgefahr Codierung und Texte der Sondervorschriften Transportstatus Bemerkung 7.3 Weitere Physikalisch-Chemische Angaben (siehe IMDG Code) 7.4 Beförderungsausschlüsse 7.5 Kennzeichnungsangaben für Umschließungen 7.6 Begrenzte / Freigestellte Mengen 7.7 Einzelverpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) 7.8 Tanks (Zulässigkeit/Anforderungen) 7.9 Tankschiffe 7.10 Großpackmittel (IBC) (Zulässigkeit/Anforderungen) 7.11 Zusammengesetzte Verpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 21 von 26
22 7.12 Verpackungsmethoden der Klassen 1, 4.1 und 5.2 (Zulässigkeit/Anforderungen) 7.13 Großverpackungen (LP) (Zulässigkeit/Anforderungen) 7.14 Lose Schüttung 7.15 Zusammenpackung 7.16 Zusammenladung, Stauung, Trennung, Handhabung 7.17 Ausnahmen und Vereinbarungen 7.18 Sondervorschriften für die Beförderung in Versandstücken 7.19 Sondervorschriften für den Betrieb 7.20 Vorschriften für die Beförderung als Expressgut 7.21 Vorschriften für die Sicherung 7.22 Daten aus dem IBC-Code 7.23 Daten aus dem IGC-Code 7.24 Daten aus dem IMSBC-Code 7.25 Daten aus MARPOL 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 22 von 26
23 8 Binnenschiffsverkehr (ADN, deutsche und englische Fassung) 8.1 Namen Offizielle Bezeichnung für die Beförderungspapiere (Deutsch, Englisch und Französisch) Benennung und Beschreibung in Tabelle A (original, unbearbeitet) (Deutsch, Englisch und Französisch) 8.2 Angaben gemäß Gefahrgutliste (Tabelle A) UN-Nummer Klasse Verpackungsgruppe Hauptgefahr (Gefahrzettel 1) Nebengefahr 1 (Gefahrzettel 2) Nebengefahr 2 (Gefahrzettel 3) Nebengefahr 3 (Gefahrzettel 4) Klassifizierungscode Codierung und Texte der Sondervorschriften (Deutsch, Englisch und Französisch) Anzahl der Kegel/Lichter Mengenangabe für Begrenzte Mengen (Limited Quantities) Codierungen für die erforderliche Ausrüstung Codierungen für die Anforderungen an die Lüftung Codierungen für die Maßnahmen während des Ladens/Löschens/Beförderns Bemerkungen nach Tabelle A Kapitel 3.2 ADN Beförderung zugelassen (Tabelle A Kapitel 3 Spalte (8)) Transportstatus Bemerkung Codierung für freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 8.3 Weitere Physikalisch-Chemische Angaben (siehe IMDG Code) 8.4 Beförderungsausschlüsse Transport in der Binnenschifffahrt 8.5 Kennzeichnungsangaben für Umschließungen Verpackungen Großpackmittel (IBC) Großverpackungen Tankschiffe Trockengüterschiffe 8.6 Begrenzte / Freigestellte Mengen Begrenzte Mengen (Limited Quantities) 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 23 von 26
24 8.6.2 Freistellungen nach Unterabschnitt in Zusammenhang mit der Freimenge an Bord von Schiffen Freigestellte Mengen (Excepted Quantities) 8.7 Einzelverpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) 8.8 Tanks (Zulässigkeit/Anforderungen) 8.9 Tankschiffe Zulässigkeit der Beförderung in Tankschiffen Beschreibung und Benennung Gefahren Tankschiffstyp Ladetankzustand Ladetanktyp Ladetankausrüstung Öffnungsdruck des H.J.-Ventils max. zulässiger Tankfüllungsgrad in % Dichte bei 20 C Art der Probeentnahmeeinrichtung Pumpenraum unter Deck erlaubt Temperaturklasse Explosionsgruppe und -untergruppe Explosionsschutz erforderlich Ausrüstung erforderlich Anzahl der Kegel/Lichter Zusätzliche Anforderungen oder Bemerkungen 8.10 Großpackmittel (IBC) (Zulässigkeit/Anforderungen) 8.11 Zusammengesetzte Verpackungen (Zulässigkeit/Anforderungen) 8.12 Verpackungsmethoden der Klassen 1, 4.1 und 5.2 (Zulässigkeit/Anforderungen) 8.13 Großverpackungen (LP) (Zulässigkeit/Anforderungen) 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 24 von 26
25 8.14 Lose Schüttung Zulässigkeit des Transportes in loser Schüttung Anforderungen an den Transport in loser Schüttung 8.15 Zusammenpackung 8.16 Zusammenladung, Stauung, Trennung, Handhabung Zusammenladeverbot für Laderäume Trennung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln Codierung der Sondervorschriften für die Handhabung und Stauung Texte der Sondervorschriften für die Maßnahmen während des Ladens / Löschens / Beförderns (Deutsch, Englisch) 8.17 Ausnahmen und Vereinbarungen Volltext der Ausnahmen der GGAV Volltext der ADN-Vereinbarungen Stoffbezogene Zuordnung der Ausnahmen Stoffbezogene Zuordnung der Vereinbarungen Zeichnerstaaten der Vereinbarungen Status der Veröffentlichung der Vereinbarungen Geltungsdauer der Ausnahmen/Vereinbarungen 8.18 Sondervorschriften für die Beförderung in Versandstücken 8.19 Sondervorschriften für den Betrieb Codierungen für die erforderliche Ausrüstung Texte für die erforderliche Ausrüstung (Deutsch, Englisch) Codierungen für die Anforderungen an die Lüftung Texte für die Anforderungen an die Lüftung (Deutsch, Englisch) 8.20 Vorschriften für die Beförderung als Expressgut 8.21 Vorschriften für die Sicherung Gefährliches Gut mit hohem Gefahrenpotential (Ja/Nein) Mengengrenze für die Einhaltung der Vorschriften für die Sicherung (Güter in Verpackungen/Lose Schüttung/Tanks oder Ladetanks) 8.22 Daten aus dem IBC-Code 8.23 Daten aus dem IGC-Code 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 25 von 26
26 8.24 Daten aus dem IMSBC-Code 8.25 Daten aus MARPOL 3.1 Gefahrgutverpackungen Seite 26 von 26
ÜBER LIZENZEN NUTZBARE DATEN DER VERSION 10.1 DER DATENBANK GEFAHRGUT (KLASSE 7)
ÜBER LIZENZEN NUTZBARE DATEN DER VERSION 10.1 DER DATENBANK GEFAHRGUT (KLASSE 7) (Stand: November 2015) Inhalt Kapitel Thema Seite 1 Vorschriftenunabhängige Merkmale... 2 1.1 Identifikation... 2 2 Straßenverkehr
MehrKapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in
MehrKapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder
MehrGefahrstoff Gefahrgut
Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.
MehrStoffliste Teil 3.2 Tabelle A und B
Stoffliste Teil 3.2 Tabelle A und B Aufteilung der Stoffliste Spalte 1: Stoffnummer (UN-Nummer oder ID-Nummer) Spalte 2: Stoffbezeichnung Spalte 3a: Klasse Spalte 3b: Klassifizierungs Code Spalte 4: Verpackungsgruppe
MehrGefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften
Schriftenreihe der Hage Law School Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Bearbeitet von Hans-Günter Triebel 5. überarbeitete Auflage 2015. Buch. 130 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 3534 8 Format
MehrTransport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße
Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel
MehrEintragungen gem. ADR 2015 UN 3166
Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens
MehrVerzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305
< ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich
MehrArbeitskreis Gefahrgut am
Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf
MehrDiese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4
MehrF +-$ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / & - $ & % 2 & /,$ B <? 2$, - %&- $ '. % # ++2 ' 2 -- & -$ H,+2 HF&/7$ &/,$ &&# -+ # $ 2 * 0$2
:8::+8$*;:$& " &->?@"/ $ A B$ A C>! >>D $ >E>A!CC>! > A 4$ 4 >E>A!CC>! ;>E>A!CC>!!! /F B$G :8:$ F +-$.,$&-,+ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / 8- # $22+I & - $ & % 2 & /,$ B
Mehr1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise
Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte
MehrCheckliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis
Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2015 - gültig bis 30.06.2017-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte sind
MehrOktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015
Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue
MehrAnlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31
MehrAnlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS
MehrMultilaterale Vereinbarungen
Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens
MehrIn der Datenbank GEFAHRGUT, Version 10.1 berücksichtigte Vorschriften und Dokumente
In der Datenbank GEFAHRGUT, Version 10.1 berücksichtigte Vorschriften und Dokumente Inhalt Kapitel Thema Seite 1 International 2 1.1 ADR 2 1.2 RID 2 1.3 IMDG Code 3 1.4 ICAO TI 3 1.5 ADN 4 1.6 UN Recommendations
MehrCheckliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009
Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
MehrIn der Datenbank GEFAHRGUT, Version 10.0 berücksichtigte Vorschriften und Dokumente
BAM 3.1 In der Datenbank GEFAHRGUT, Version 10.0 berücksichtigte Vorschriften und Dokumente 1 International... 2 1.1 ADR... 2 1.2 RID... 2 1.3 IMDG Code... 3 1.4 ICAO TI... 3 1.5 ADN... 3 1.6 UN Recommendations...
MehrBussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab
1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder
MehrTransport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für
Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen
MehrDie Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe
Stand: November 2008 Die Änderungen beim Lufttransport gefährlicher Güter zum 1.1.2009 IATA-DGR Handbuch, 50. Ausgabe Autor: Jürgen Werny Datum: 08.11.2008 Alle Jahre wieder Änderungen beim Lufttransport
MehrNationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau
Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch
MehrCheckliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis
1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:
MehrADR Hinweis. und und und. Storck-Verlag.de DaimlerChrysler.com Boenisch, Boenisch,
ADR 2001 Hinweis Der Der folgende folgende Foliensatz Foliensatz soll soll Sie Sie und und Ihre Ihre Zuhörer Zuhörer schnell schnell und und unkompliziert unkompliziert über über das das ADR ADR 2001 2001
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung
Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................
MehrGefährliche Güter. Stand 7/2017
Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für
MehrADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009
LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung
MehrUnterschiedliche Regelwerke
Unterschiedliche Regelwerke Referent: Dipl.-Ing. Gerd Kölb Sachverständigenbüro D-65549 Limburg/Lahn, Diezer Straße 41, Tel. (0049)6431/26356 E-Mail: gefahrgut-koelb@t-online.de 1 Gefahrgutvorschriften
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 28. Juni 2002 Teil III
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien 01Z023000K BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 28. Juni 2002 Teil III 141. Multilaterale Vereinbarung M121 nach Abschnitt 1.5.1 des
MehrCheckliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis
www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den
MehrÖsterreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten
Österreichische Gefahrgutkonferenz 2015 Gefahrgut bei Abfalltransporten Von der Klassifizierung bis zum Transport mit Ausnahmemöglichkeiten Ing. Angelika Frauenberger Wien Energie 13. Oktober 2015 WIFI
MehrBegaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in
MehrMitarbeiterschulung Gefahrgut
Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN
MehrGefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2
Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011
MehrBefreiungen nach 1.1.3 ADR I
Befreiungen nach 1.1.3 ADR I 8.1 Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt
Mehr(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
BGBl. III - Ausgegeben am 9. Februar 2006 - Nr. 26 1 von 5 (Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
MehrCheckliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni
Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender
MehrCheckliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2013 -
www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR
MehrÄnderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind
Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehr - Führungskräfte im Landkreis 23.01./06.02.2009 ADR 2009 Änderungen, die für die Einsatzkräfte an Einsatzstellen von Bedeutung sind Neu: Schriftliche Weisungen für
MehrGiZ-Serviceportal. Be- und Entladung, von Fahrzeugen und Containern und Handhabung von gefährlichen Gütern BE- UND ENTLADUNG, HANDHABUNG
Be- und Entladung, von Fahrzeugen und Containern und Handhabung von gefährlichen Gütern Teil 08 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch
MehrErläuterungen zu den Änderungen ADR 2015
Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Die Änderungsvorschläge für das ADR umfassen über 150 Seiten (vgl. Dokument 1.1 «Änderungen ADR 2015»). Die vorliegenden Erläuterungen beschränken sich auf die
MehrMERKBLATT GEBRAUCHTE BLEI- / SÄUREBATTERIEN
MERKBLATT AUSGABE 01.2016 LCS CONSULTING BERNHARD W. KUENZI HAUPTSTRASSE 16 CH-4655 STÜSSLINGEN www.safetyscout24.com AUSGABE 1.2015 SEITE 2 DEFINITION Gebrauchte Blei- / Säurebatterien (Starterbatterien,
MehrNeuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien)
Gefahrguttag Schweiz 16.09.2016 Neuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien) Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil:
MehrKurzinformation. FREISTELLUNG in FREIGRENZEN (1000 Punkte)
Kurzinformation FREISTELLUNG in FREIGRENZEN (1000 Punkte) EINZUHALTENDE VORSCHRIFTEN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Diese Kurzinfo
MehrCheckliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport
Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,
MehrBekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Februar 2016 - Hinweis: Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 9.2.2016 BGBl. Teil I Seite 182
MehrGEBÜHRENBERECHNUNG FÜR DEN GEFAHRGUTDATENSERVICE DER BAM
GEBÜHRENBERECHNUNG FÜR DEN GEFAHRGUTDATENSERVICE DER BAM Lizenzgebühren und Modalitäten (Stand: Dezember 2015) Wichtige Hinweise Die hier erläuterte Art der Gebührenberechnung gilt für die Integration
MehrSchwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte
Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug
MehrSchweizer Gefahrguttag Luzern Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten
Schweizer Gefahrguttag Luzern 2013 Multimodale Gefahrguttransporte Besonderheiten Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de
MehrWijzigingen ADNR / ADN 2009
CTGG Commissie Transport Gevaarlijke Goederen Projectgroep Binnenvaart Bijeenkomst 04.09.2008 Rotterdam Norbert Spitzfaden Wijzigingen ADNR / ADN 2009 2009 Projectgroep Binnenvaart - Bijeenkomst 04.09.2008
MehrGefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung
Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung 23.02.2015 Stoffe die durch ihre Gefahreigenschaften Risiken für Menschen und Umwelt bedeuten, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung bei Verpackung, Lagerung
MehrCheckliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis:
Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis: 30.06.2017-1. Datum 2. Ersteller / Name 3. Vorgang 4. Sonstige Hinweise Hinweis: Alle Prüfpunkte sind zu prüfen.
Mehra) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut:
BGBl. III - Ausgegeben am 7. Februar 2013 - Nr. 26 64 von 91 TEIL 5 Kapitel 5.1 5.1.2.1 a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: Kapitel
MehrGiZ-Serviceportal VORGESCHRIEBENE VERSANDSTÜCKE. Fass VORGESCHRIEBENE VERPACKUNGEN / VERSANDSTÜCKE. Teil 06a Seite 1 / 18
VORGESCHRIEBENE VERSANDSTÜCKE Fass Teil 06a Seite 1 / 18 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher
MehrGiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN
FREIGRENZEN Freistellung je Beförderungseinheit bis 1000 Punkte Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR Teil 05 Seite 1 / 12 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch
MehrAuszug Kompendium. Pflichten des Absenders
Auszug Kompendium Pflichten des Absenders Pflichten des Absenders im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt einschließlich der zugehörigen Sanktionen Zusammenstellung der Pflichten
MehrCheckliste 1: Vorbereitung der Beförderung
Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung
MehrIPS e.max Ceram Pasten Shade, Glasur Ausgabedatum / Referenz hot Ersetzt Fassung vom Druckdatum Blatt Nr
Seite 1 von 5 Firma Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Handelsname und Lieferant Handelsname / Warenkennzeichnung Anwendung / Einsatz
MehrGefahrgut Was kommt auf Sie zu? IMDG-Code. Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
Gefahrgut 2013 - Was kommt auf Sie zu? IMDG-Code Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen 1 Präambel 10 Amdt. 36-12 - verbindlich ab 1.1.2014 Ausnahmen: - 4.2.5.3 TP37:
MehrZugelassene Gefahrgutverpackungen mit UN-Baumusterprüfcodes
MERKBLATT Zugelassene Gefahrgutverpackungen mit UN-Baumusterprüfcodes GiZ ZWETTLER KG Stand: 30.10.2016 Seite 1 von 7 Inhalt Einleitung... 3 UN-BAUMUSTERPRÜFCODE / ZULASSUNG... 3 Teilcodierung zur eindeutigen
MehrGefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit
Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte
MehrTransport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017
Herzlich Willkommen Transport von Lithiumbatterien Neuerungen 2016 / 2017 www.lithium-batterie-service.de Eva Glimsche Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, 81827 München Tel:
MehrKurzinformation. FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ)
Kurzinformation FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ) EINZUHALTENDE VORSCHRIFTEN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR/RID) Diese Kurzinfo
MehrGroße Änderungen bei kleinen Mengen
Große Änderungen bei kleinen Mengen - Beförderung gefährlicher Güter - Sifa-Tagung 2013, Sonthofen Dipl.-Chem. Mirja Telgmann, Fachbereich Technische Ausschüsse 16.10.2013 Gefahrstoff Gefahrgut Innerbetriebliche
MehrBatterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.
Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer
MehrÄnderung und Erläuterung zu und
Allgemeine Verteilung 8. Juni 2016 Or. DEUTSCH GEMEINSAME EXPERTENTAGUNG FÜR DIE DEM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN BEIGEFÜGTE VERORDNUNG
MehrDie Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben.
Teil 2 Klassifizierung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4.1 Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse
MehrModul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE:
Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE: Die Ladungssicherung hat für den Transport von Gefahrgut einen hohen Stellenwert. Unterscheiden sich die Ladungssicherungsmaßnahmen für Gefahrgut von denen für
MehrEU-Sicherheitsdatenblatt. IPS d.sign Modellierliquid. IPS d.sign Modellierliquid
Seite 1 von 5 Firma Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein 1 1.1 Handelsname und Lieferant Handelsname / Warenkennzeichnung 1.2 1.3 1.4 1.5 Anwendung / Einsatz
MehrFreie Übersetzung K. Willems 02/2010
22. Januar 2010 Ministerieller Erlass, welcher die im Artikel 48bis2 des Königlichen Erlasses vom 01. Dezember 1975 bezüglich die allgemeine Ordnung über den Strassenverkehr erwähnten Gefahrgüter bestimmt.
MehrHarmonisierung mit den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter
(ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2017/26) 2. Juni 2017 Original: Englisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Genf, 19. bis 29. September
Mehr1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3
REV00 Verpacken_Gefahrgut Inhaltsverzeichnis Seite 1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3 6.1 Rückversand vom Endverbraucher
MehrZentraler Verkehrsdienst 22 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf
PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 98 44 25 Fax: 030/4664 98 44 98 Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de PHK Mario Gaede Gefahrguttag
Mehrecomed Sicherheit Gb-Tools Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7.
ecomed Sicherheit Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7. Aktualisierung ecomed Landsberg Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 609
Mehr5. Kennzeichnung von Versandstücken
Inhaltsverzeichnis 1. Klassen und Verpackungsgruppen (Spalte 4)... 4 2. Begrenzte Mengen (Spalte 7)... 5 3. Beförderungskategorie/Höchstzulässige Gesamtmenge (Spalte 8)... 6 4. Beförderungspapier... 8
MehrLITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke
1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA
MehrEU-Sicherheitsdatenblatt. IPS d.sign Pasten Stains, Shades, Glasur, Opaquer
Seite 1 von 5 Firma Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Handelsname und Lieferant Handelsname / Warenkennzeichnung Anwendung / Einsatz
MehrAnforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen
Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Gefahrguttransportvorschriften Straße ADR und Schiene RID Gefahrzettel Kapitel 5.2 Großzettel Kapitel 5.3 Stand: 23.10.2016 1 von 12 Inhaltsverzeichnis
MehrM M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Seite : 1 óm 2.1 : Entzündbare Gase Gefahr M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname Sicherheitsdatenblatt-Nr. Chemische Bezeichnung
Mehr! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
Mehr20 Jahre Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 14. September 2016
20 Jahre Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 14. September 2016 Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz Tel.: 06131 / 16 22 97 Fax.: 06131 / 16 24 49 o. 16 17
MehrPraxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1
Praxiswissen Gefahrgut Gefahrgutrecht Band 1 Jürgen Fuhrmann / Frank Huster TÜV Media ADR 2013 Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet
MehrInternationale und nationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher Güter nach der Strukturreform
Internationale und nationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher Güter nach der Strukturreform Folie 1 LogiMAT 2004 Dipl.-Ing. Ingo Döring Internationale Rechtssetzung zur Beförderung gefährlicher
MehrMultilaterale Vereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschnitt RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Multilaterale Vereinbarung RID 1/2015 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Signatarstaaten Datum der Unterzeichnung Österreich 26.06.2015 Tschechische
MehrIvoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein. Einbettmasse. Fürstentum Liechtenstein. Keine. Keine. Keine.
Seite 1 von 5 Firma Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein 1 1.1 Handelsname und Lieferant Handelsname / Warenkennzeichnung 1.2 1.3 1.4 1.5 Anwendung / Einsatz
MehrNeuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November 2016 - Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR- Übereinkommen
MehrMitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen
Begleitpapiere ADR 2017 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung
MehrVerantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport
Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Stand: Januar 2012 Übersicht mit der Definition aller Beteiligten Bitte beachten: 1. Für alle Beteiligten gelten die allgemeinen Sicherheitspflichten gemäß
MehrMiteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co.
Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport von Regionaler Arbeitskreis Oldenburg 09.02.2016 Steffen Meuser BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. KG Beim Transport begrenzter Mengen bezieht sich Kleinmenge
MehrBauartprüfung und -zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen, IBC
Bauartprüfung und -zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen, IBC Die Knackpunkte, Swiss TS Technical Services AG, CH 8304 Wallisellen Der Weg der Verpackung zur Gefahrgutumschliessung Klassifizierung
MehrIPS e.max CAD Crystall./Stains, Shades and Glaze Paste Ausgabedatum / Referenz 22.05.2007 lise / Version 1 Ersetzt Fassung vom Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Firma Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Handelsname und Lieferant Handelsname / Warenkennzeichnung Anwendung / Einsatz
MehrGefahrgut Was kommt auf Sie zu?
Gefahrgut 2017 Was kommt auf Sie zu? Rechtsgrundlagen UN Empfehlungen 19. Ausgabe (2015) Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Model Regulations Nineteenth revised edition ADR 2017 24. ÄndV
MehrBeförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße
Merkblatt für die Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße (Stand: Oktober 2009) 0. Einführung Damit der Einzelhandel rechtzeitig versorgt ist, werden bereits einige Wochen vor der saisonalen Spitze
MehrEU-Sicherheitsdatenblatt Blatt Nr. 1605 Handelsname und Lieferant IPS e.max CAD Zusammensetzung Mögliche Gefahren Erste Hilfe Brandbekämpfung
Seite 1 von 5 Firma Ivoclar Vivadent AG, Bendererstrasse 2, FL - 9494 Schaan Fürstentum Liechtenstein 1 1.1 Handelsname und Lieferant Handelsname / Warenkennzeichnung 1.2 1.3 1.4 1.5 Anwendung / Einsatz
MehrSICHERHEITSDATENBLATT
Seiten : 1 von 6 1 Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und Firmenbezeichnung Produktidentifikatoren Handelsname : Luft, verdichtet (Druckluft) Sicherheitsdatenblatt-Nr. : 021-GPG Verwendung : Industriell
MehrInhaltsverzeichnis. 1.3 Verkehrsträger Straße und Schiene
Inhaltsverzeichnis B 1.2.6.A ODV Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)... 1 1.2.7 Richtlinien/Bekanntmachungen Richtlinien und sonstige Bekanntmachungen... 1 RSEB... 2 1.2.8 Weitere nationale Vorschriften
Mehr