Zentraler Verkehrsdienst 22 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf
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- Alexandra Haupt
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1 PHK Mario Gaede Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/ Fax: 030/ Mobil: 0160/ Mail: PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
2 Schwedischer Reisebus und Gefahrgut PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
3 Schwedischer Reisebus und Gefahrgut PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
4 PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
5 Schwedischer Reisebus und Gefahrgut PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
6 Schwedischer Reisebus und Gefahrgut PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
7 Mineralöltransport am Tanklager Freiheit in Berlin-Spandau PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
8 Fit für eine Gefahrgutkontrolle? PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
9 Gutachtenergebnis-Technik PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
10 Überprüfung des Tanks PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
11 Die Tanksohle PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
12 Die Tanksohle PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
13 In der Tankkammer PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
14 Überprüfung des Tanks Mindestwanddicken gemäß ADR: Absatz : Durchmesser bis Durchmesser über 180 cm mind. 5 mm 180 cm mind. 6 mm Absatz Wanddickenreduziert: Durchmesser max. Durchmesser über 180 cm mind. 3 mm 180 cm mind. 4 mm PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
15 Die Arbeitsmittel PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
16 Ein Messpunkt am Tank PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
17 Gutachtenergebnis Tankprüfung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
18 PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
19 Englischer Spritzasphaltkocher PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
20 Englischer Spritzasphaltkocher PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
21 Englischer Spritzasphaltkocher PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
22 Englischer Spritzasphaltkocher PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
23 Englischer Spritzasphaltkocher PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
24 Englischer Spritzasphaltkocher PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
25 Englischer Spritzasphaltkocher PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
26 Genau 7 Tage später PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
27 Genau 7 Tage später PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
28 Genau 7 Tage später PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
29 Genau 7 Tage später PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
30 Verkehrsunfall auf der BAB 10 PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
31 Verkehrsunfall auf der BAB 10 Ladung: UN 1824 Natriumhydroxidlösung, Klasse 8, VG II PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
32 Verkehrsunfall auf der BAB 10 PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
33 Verkehrsunfall auf der BAB 10 PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
34 Verkehrsunfall auf der BAB 10 PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
35 Verkehrsunfall auf der BAB 10 Absatz ADR L = Tank für Stoffe in flüssigem Zustand 4 = Berechnungsdruck B = Bodenventil mit 3 Verschlüssen N = Tank ohne Über-/Unterdruckbelüftungseinrichtung und nicht luftdicht verschlossen PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
36 Verkehrsunfall auf der BAB 10 PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
37 Einen Tag später! PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
38 Verkehrsunfall auf der BAB 10 PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
39 Einen Tag später! PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
40 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
41 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
42 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
43 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
44 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
45 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
46 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung Die Bauartcodierung auf IBC: 31/HH1/Y/0213/D/Firmenname/BAM Bauartcodierung gemäß ADR: 31/HH1/Y/0213/D/BAM1234/Firmenname/3314/2070 Plagiatverdacht PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
47 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
48 Beförderung von 31% tiger Wasserstoffperoxidlösung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
49 Rechtstand der nationalen Gefahrgutvorschriften GGVSEB - derzeit im Vermittlungsausschuss, soll Anfang März veröffentlicht werden GGBefG - derzeit im Vermittlungsausschuss, soll Anfang März veröffentlicht werden GGAV - alle auslaufenden Ausnahmen werden um 6 Jahre verlängert, bei einigen Ausnahmen redaktionelle Anpassung/Änderung GGKontrollV - redaktionelle Anpassung GGKostVO - in der Überarbeitung RSEB - in der Überarbeitung, Anfang März 2015 Sonder-BLFA PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
50 Rechtstand der nationalen Gefahrgutvorschriften Duldungsbekanntmachung zur Einführung des ADR/RID/ADN Verkehrsblatt Heft 22/2014 "Soweit Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Binnengewässern nicht entsprechend den geltenden Vorschriften der GGVSEB vom 16. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2733), in Verbindung mit der 22. ADR-Änderungsverordnung, der 17. RID-Änderungsverordnung und der 4. ADN-Änderungsverordnung sondern unter Anwendung einzelner oder aller Vorschriften der ab dem 1. Januar 2015 anwendbaren Fassung der 24. ADR-Änderungsverordnung, der 19. RID- Änderungsverordnung und der 5. ADN-Änderungsverordnung durchgeführt werden, werden die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden von einer Verfolgung und Ahndung von Verstößen absehen." PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
51 Ablauf der allgemeinen ADR - Übergangsfrist Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Stoffe und Gegenstände des ADR bis zum 30. Juni 2015 nach den bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Vorschriften des ADR befördert werden. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
52 Kapitel 3.4 (2013) Übergangsregelung bis Im Kapitel 3.4 werden Gefahrgüter teilweise von den Gefahrgutvorschriften befreit, wenn bestimmte Mengen der Innenverpackungen und Außenverpackungen eingehalten werden. Welche Mengengrenzen für Innenverpackungen einzuhalten sind, ist der Spalte 7a) in der Stoffaufzählung (Kapitel 3.2) zu entnehmen. Nachfolgende Bruttomasse für das gesamte Versandstück darf nicht überschritten werden: - Versandstücke max. 30 kg - Trays max. 20 kg PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
53 Aber es müssen nachfolgende Vorschriften beachtet werden: Abschnitt a) Teil 1 - Kapitel 1.1 Freistellungen - Kapitel 1.2 Begriffsbestimmungen/Maßeinheiten - Kapitel 1.3 Unterweisung - Kapitel 1.4 Verantwortlichkeiten - Kapitel 1.5 Zeitweilige Abweichungen - Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften - Kapitel 1.8 Behördliche Gefahrgutkontrollen - Kapitel 1.9 Tunnelbeschränkungscode PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
54 Aber Abschnitt es müssen nachfolgende Vorschriften beachtet werden: b) Teil 2: Klassifizierung c) Teil 3: Kapitel 3.1, 3.2 und 3.3 (mit Ausnahme der SV 61, 178, 181, 220, 274, 625, 633 und 650 e)), Stoffaufzählung und Sondervorschriften d) Teil 4: , und bis , allgemeine Verpackungsvorschriften e) Teil 5: a) (i) und b), , und sowie 5.4.2, Kennzeichnungsvorschriften für die Verpackung f) Teil 6: sowie und bis , Bauvorschriften g) Teil 7: Kapitel 7.1 sowie 7.2.1, 7.2.2, (mit Ausnahme von ), 7.5.7, und Vorschriften für die Be- und Entladung h) Unterabschnitt Tunnelbeschränkung PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
55 Änderungen Teil 1 - Kraftstoffe Unterabschnitt c) ADR Freistellungen: im Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für die Beförderung von: c) Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten mobilen Maschinen und Geräten 1), wenn er für den Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, befördert werden. Soweit erforderlich müssen diese Maschinen oder Geräte aufrecht verladen und gegen Umfallen gesichert werden. Bem.: Keine Anwendung der SV 363, wenn mobile Maschinen/Geräte befördert werden: PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig Bekanntmachung vom , befristet bis
56 Änderungen Teil 1 - Kraftstoffe Mobile Maschinen und Geräte 1) Für die Begriffsbestimmung von mobilen Maschinen und Geräten siehe Absatz 2.7 der Gesamtresolution über den Fahrzeugbau (R.E.3) (Dokument ECE/TRANS/WP.29/78/Rev.3 der Vereinten Nationen) oder Artikel 2 der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 059 vom 27. Februar 1998). PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
57 Änderungen Teil 3 - Sondervorschriften (Auszug): Kapitel 3.3 ADR (Neue Sondervorschriften) Neue Sondervorschrift 375 (Betr. UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, fest bzw. UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig) 5 kg bzw. l: nur noch , und ; bedeutet: UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, fest, n.a.g. ( ), 9, III, (E) UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. ( ), 9, III, (E) aber PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
58 Änderungen Teil 2 - Sondervorschriften (Auszug): Abschnitt ADR Klassifizierung: Altverpackungen, leer, ungereinigt neue UN 3509 Leere ungereinigte Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC) oder Teile davon, die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe, nicht aber zur Rekonditionierung, Reparatur, regelmäßigen Wartung, Wiederaufarbeitung oder Wiederverwendung befördert werden, dürfen der UN-Nummer 3509 zugeordnet werden, wenn sie den Vorschriften dieser Eintragung entsprechen. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
59 Änderungen Teil 3 - Sondervorschriften (Auszug): Neue Sondervorschrift 663 Beförderung von Altverpackungen, leer, ungereinigt (UN 3509) SV 663 (war bereits anwendbar durch M 268): Diese Eintragung darf nur für Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC) oder Teile davon verwendet werden, die gefährliche Güter enthalten haben und die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe, nicht aber zur Rekonditionierung, Reparatur, regelmäßigen Wartung, Wiederaufarbeitung oder Wiederverwendung befördert werden und die so weit entleert wurden, dass bei der Übergabe zur Beförderung nur Rückstände gefährlicher Güter vorhanden sind, die an den Verpackungsteilen anhaften. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
60 Änderungen Teil 3 - Sondervorschriften (Auszug): Neue Sondervorschrift 663 (Fortsetzung) Beförderung von Altverpackungen, leer, ungereinigt (UN 3509) Anwendungsbereich: Die in den leeren, ungereinigten Altverpackungen enthaltenen Rückstände dürfen nur gefährliche Güter der Klassen 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 oder 9 sein. Darüber hinaus dürfen dieser Rückstände keine der folgenden Stoffe sein: Stoffe, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind oder denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 7a 0 zugeordnet ist, oder Stoffe, die als desensibilisierte explosive Stoffe der Klasse 3 oder 4.1 klassifiziert sind, oder Stoffe, die als selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 klassifiziert sind, oder Asbest (UN 2212 und UN 2590), polychlorierte Biphenyle (UN 2315 und UN 3432) und polyhalogenierte Biphenyle oder polyhalogenierte Terphenyle (UN 3151 und UN 3152). PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
61 Änderungen Teil 3 - Sondervorschriften (Auszug): Neue Sondervorschrift 663 (Fortsetzung) Beförderung von Altverpackungen, leer, ungereinigt (UN 3509) Allgemeine Vorschriften: Leere, ungereinigte Altverpackungen mit Rückständen der Gefahr oder Nebengefahr der Klasse 5.1 dürfen nicht mit anderen leeren, ungereinigten Altverpackungen zusammengepackt oder mit anderen leeren, ungereinigten Altverpackungen zusammen in denselben Schüttgut- Container verladen werden. Am Verladeort müssen Dokumentierte Sortierverfahren angewendet werden, um die Einhaltung der für diese Eintragung geltenden Vorschriften sicherzustellen. Bem.: Die übrigen Vorschriften des ADR finden Anwendung. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
62 UN 3509 (Altverpackungen) - Verpackungsabweisung Neue Anweisungen: Zur P003 - Sondervorschrift: RR 9 Für UN 3509 müssen die Verpackungen nicht den Vorschriften des Unterabschnitts entsprechen. Es müssen Verpackungen verwendet werden, die den Vorschriften des Abschnitts entsprechen und die flüssigkeitsdicht oder mit einer flüssigkeitsdichten, durchstoßfesten und dicht verschlossenen Auskleidung oder einem flüssigkeitsdichten, durchstoßfesten und dicht verschlossenen Sack ausgerüstet sind. Wenn die einzigen enthaltenen Rückstände feste Stoffe sind, die sich bei während der Beförderung voraussichtlich auftretenden Temperaturen nicht verflüssigen können, dürfen flexible Verpackungen verwendet werden. Wenn flüssige Rückstände vorhanden sind, müssen starre Verpackungen, die über Rückhaltemittel (z.b. saugfähiges Material) verfügen, verwendet werden. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
63 UN 3509 (Altverpackungen) - Verpackungsabweisung Neue Anweisungen: Zur P003 - Sondervorschrift: RR 9 (Fortsetzung) Vor der Befüllung und der Übergabe zur Beförderung muss jede Verpackung überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie frei von Korrosion, Verunreinigung oder anderen Schäden ist. Verpackungen mit Anzeichen verminderter Widerstandsfähigkeit dürfen nicht mehr verwendet werden (kleinere Beulen und Risse gelten dabei nicht als Verringerung der Widerstandsfähigkeit der Verpackung. Verpackungen für die Beförderung von leeren, ungereinigten Altverpackungen mit Rückständen der Klasse 5.1 müssen so gebaut oder angepasst sein, dass die Güter nicht mit Holz oder anderen brennbaren Werkstoffen in Berührung kommen können. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
64 UN 3509 (Altverpackungen) - Beförderungspapier Bei leeren, ungereinigten Altverpackungen muss die in Absatz b) festgelegte offizielle Benennung für die Beförderung durch den Ausdruck (MIT RÜCKSTÄNDEN VON [ ]), gefolgt von der (den) den Rückständen entsprechenden Klasse(n) und Nebengefahr(en) in numerischer Reihenfolge, ergänzt werden. Darüber hinaus findet der Absatz f) keine Anwendung. Zum Beispiel sollten leere, ungereinigte Altverpackungen, die Güter der Klasse 4.1 enthalten haben und mit leeren, ungereinigten Altverpackungen, die Güter der Klasse 3 mit der Nebengefahr der Klasse 6.1 enthalten haben, zusammengepackt sind, wie folgt im Beförderungspapier angegeben werden: UN 3509 ALTVERPACKUNGEN, LEER, UNGEREI- NIGT (MIT RÜCKSTÄNDEN VON 3, 4.1, 6.1), 9." PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
65 Änderungen Teil 3 - Sondervorschriften (Auszug): Neue Sondervorschrift 663 (Fortsetzung) Beförderung von Altverpackungen, leer, ungereinigt (UN 3509) Zusammenhänge zu UN 3509 Altverpackungen, leer, ungereinigt, 9 P003 RR9 verpackt IBC08 BB3 LP02 LL 1 unverpackt (lose Schüttung) BK Satz 2 **) Container gemäß VC2 AP10 Keine -Codierung Orangefarbene Tafeln (ot) neutral vorn/hinten an Beförderungseinheit; A-Tafel vorn/hinten *) ; seitlich ot mit entsprechenden Nummern **) ; an 4 Seiten; ggf. Kennzeichnung umweltgefährdend UN 3509 Abfall *) Altverpackungen, leer, ungereinigt (mit Rückständen von ), 9, (E) Abfall *) Leere Verpackungen, 3 (6.1), 9 *) u.u. kein Abfall/nicht ASN * (Schreiben LAGA-ARA vom , Az.V ), **) für UN 1263 s.a. SV650 d) PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
66 Änderungen Teil 3 - Sondervorschriften (Auszug): Neue Sondervorschrift 664: Aditivierungsanlagen (Betr. UN 1202, 1203, 1223, 1268 falls Mineralöl, UN 1863 falls Mineralöl, UN 3475) als Additive zulässig: UN 1202, 1993, 3082 oder nicht gefährliche Stoffe Bauvorschriften für Additivierungsanlagen als Teil des Tankkörpers: 6.8 ADR dauerhaft außen am Tank oder Tankfahrzeug befestigter Behälter abnehmbarer Behälter Anforderungen betr. Konstruktion (Werkstoff, Mindestwanddicke), Volumen, Prüfungen Kennzeichnung, Bezettelung/Großbezettelung (Nr. 5-7 RSEB 2013) PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
67 Änderungen Teil 3 - Sondervorschriften (Auszug): Neue Sondervorschrift 664 Aditivierungsanlagen Beförderungspapiereintrag Beispiel: UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. ( ), 9, III, (E), Sondervorschrift 664 (Nr. 5-7 RSEB 2013) Baumusterzulassung Tank ( ): Hinweis auf Additivierungsanlage Zulassungsbescheinigung (9.1.3), Nr. 11: Hinweis auf Additivierungsanlage (Nr. 9-8 RSEB 2013) Bestehende Additivierungsanlagen, die SV 664 nicht entsprechen, dürfen weiter betrieben werden ( ) PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
68 Änderungen Teil 3 - Sondervorschriften (Auszug): Neue Sondervorschrift 664: Aditivierungsanlagen Additivierungseinrichtungen Integraler Bestandteil des Tankkörpers Dauerhaft außen am Tank befestigt Bau 6.8 ADR Metall/min. 2,5-6 mm 6.1 ADR Zulassung ADR Ortsbewegliche Verpackung Verwendung max. 400 l/fahrzeug Verbindung mit Tank nur während des Entleerens Prüfung ADR äußere Besichtigung Dichtheitsprüfung: min. 0,2 bar Als Additive zulässig UN 1202, UN 1993 III, UN 3082 oder nicht gefährliche Stoffe Beförderungspapier Bsp.: UN 3082 Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. ( ), 9, III, Sondervorschrift 664 Großzettel, Warntafeln Vor Dürfen weiter verwendet werden ( ADR) PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig Änderung 5-7 u. 9-8 RSEB; Bem.: M 271
69 5.4.3 Schriftliche Weisungen (Änderung) Auf Seite 1 der schriftlichen Weisungen gemäß ADR erhält der zweite Spiegelstrich folgenden Wortlaut: " Zündquellen vermeiden, insbesondere nicht rauchen oder elektronische Zigaretten oder ähnliche Geräte verwenden und keine elektrische Ausrüstung einschalten;". Auf Seite 4 der schriftlichen Weisungen gemäß ADR unter "Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt des ADR an Bord des Fahrzeugs befinden muss" folgende Änderungen vornehmen: nach "für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung": (z.b. wie in der Norm EN 471 beschrieben)". Nach "für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung" streichen: "(z.b. Schutzbrille)". Zur klassenspezifischen Ausrüstung (Seite 4): Fußnote b) streichen. Fußnote c) wird zu Fußnote b). PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
70 5.4.3 Schriftliche Weisungen (Änderung) Übergangsvorschrift bis 30. Juni 2017 c wird zu b PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
71 7.3 ADR Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung Allgemeine Vorschriften Ein Gut darf in loser Schüttung in Schüttgut-Containern, Containern oder Fahrzeugen nur befördert werden, wenn entweder a) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 eine mit dem Code BK bezeichnete Sondervorschrift oder ein Verweis auf einen bestimmten Absatz angegeben ist, welche/welcher diese Beförderungsart ausdrücklich zulässt, und die anwendbaren Vorschriften des Abschnitts zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden oder PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
72 7.3 ADR Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung b) in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 eine mit dem Code VC bezeichnete Sondervorschrift oder ein Verweis auf einen bestimmten Absatz angegeben ist, welche/welcher diese Beförderungsart aus-drücklich zulässt, und die in Abschnitt aufgeführten Bedingungen dieser Sondervorschrift zusammen mit allen gegebenenfalls angegebenen und mit dem Code AP bezeichneten ergänzenden Vorschriften zusätzlich zu den Vorschriften dieses Abschnitts eingehalten werden. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
73 7.3 ADR Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Abschnitts gelten die Vorschriften dieses Abschnitts, wenn sie in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 bei einer Eintragung angegeben sind. Die nach den Vorschriften dieses Abschnitts verwendeten bedeckten Fahrzeugen, gedeckten Fahrzeuge, bedeckten Containern oder geschlossenen Containern müssen nicht den Vorschriften des Kapitels 6.11 entsprechen. Die Codes VC 1, VC 2 und VC 3 in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 haben folgende Bedeutung: VC 1 Die Beförderung in loser Schüttung in bedeckten Fahrzeugen, in bedeckten Containern oder in bedeckten Schüttgut-Containern ist zugelassen. VC 2 Die Beförderung in loser Schüttung in gedeckten Fahrzeugen, in geschlossenen Containern oder in geschlossenen Schüttgut- Containern ist zugelassen. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
74 7.3 ADR Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung VC 3 Die Beförderung in loser Schüttung in besonders ausgerüsteten Fahrzeugen oder Großcontainern/Containern, die den von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes festgelegten Richtlinien entsprechen, ist zugelassen. Ist das Ursprungsland keine Vertragspartei des ADR, so müssen die festgelegten Bedingungen von der zuständigen Behörde der ersten von der Sendung berührten Vertragspartei des ADR anerkannt werden Wenn die Codes VC für die Beförderung in loser Schüttung verwendet werden, gelten die folgenden in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 17 angegebenen ergänzenden Vorschriften. ergänzende Vorschriften AP1-AP10 für Klassen , 6.1, 8, 9: PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
75 Flexible Schüttgut-Container -BK 3- Die Änderungen in Bezug auf die Aufnahme von flexiblen Schüttgut - Containern wurden in der WP.15-Sitzung im Mai 2014 nicht angenommen. Warten wir erneut auf 2017??!! PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
76 Kapitel 8.5 Sondervorschrift S 12 Wenn die Gesamtzahl der Versandstücke mit radioaktiven Stoffen in der Beförderungseinheit nicht größer als 10 ist, die Summe der Transportkennzahlen der in der Beförderungseinheit beförderten Versandstücke 3 nicht übersteigt und keine Nebengefahren vorhanden sind, müssen die Vorschriften des Abschnitts betreffend die Schulung der Führer von Fahrzeugen nicht an gewendet werden. PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
77 Kapitel 8.5 Sondervorschrift S 12 Die Führer von Fahrzeugen müssen dann jedoch an einer geeigneten, ihren Verantwortlichkeiten entsprechenden Schulung über die Beförderung radioaktiver Stoffe teilgenommen haben. Diese Schulung muss ihnen die mit der Beförderung radioaktiver Stoffe verbundenen Gefahren der Strahlung bewusst machen. Eine solche Schulung des Gefahrenbewusstseins muss durch eine von ihrem Arbeitgeber auszustellende Bescheinigung bestätigt werden. Siehe auch Abschnitt Betr. Klasse 7, UN 2915 und 3332: Klarstellung: kein Basiskurs, kein Aufbaukurs Klasse 7, sondern nur Schulung + Bescheinigung durch Arbeitgeber PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
78 Haben sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihr Interesse PHK Mario Gaede Gefahrguttag IHK Leipzig
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