Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren

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1 Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Dipl.-Ing. Christoph Haase TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12

2 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Inhalt Übersicht Vorschriften Anforderungen an Tanks Baumusterzulassung, erstmalige Prüfung, wiederkehrende Prüfung, Zwischenprüfung, außerordentliche Prüfung Mängel, Schäden TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 2

3 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Tanks von Kesselwagen inkl. Ausrüstungsteile und Teile des Rahmens TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 3

4 RID: Règlement concernant le transport International ferroviaire de marchandises Dangereuses, deutsch: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr OTIF: Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (Schweiz) TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 4

5 RID gültig in EU-Staaten und Albanien, Algerien, Armenien, Bosnien- Herzegowina, Kroatien, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine EU-Richtlinie 2008/68/EG national umgesetzt im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) zuständige Behörde: Verkehrsministerium TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 5

6 RID Klassen 1-9 Flüssige, feste, gasförmige gefährliche Stoffe - Explosive Stoffe: Klasse 1 - Gase: Klasse 2 - Flüssige Stoffe: Klasse 3 - Radioaktive Stoffe: Klasse 7 Jeder gefährliche Stoff eine UN-Nummer - Für jeden Stoff bestimmte Vorschriften TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 6

7 RID Vorschriften für den Versand - z.b. Kennzeichnung, Bezettelung, Dokumentation Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung Sondervorschriften, Freistellungen, Gefahrgutbeauftragte Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks - Kanister, Säcke, Kisten, Fässer, Gefäße - IBC - Druckgefäße (Klasse 2) - Tanks TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 7

8 RID Klasse 1-9 Verschiedene Behälter: (z.b. IBC) Verpackungen für gefährliche flüssige feste Stoffe Vorschriften für Herstellung, Kennzeichnung und Prüfung TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 8

9 RID Klasse 1-9 Verschiedene Behälter (z.b. IBC) Verpackungen für gefährliche flüssige feste Stoffe TPED ortsbewegliche Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Gase: Flaschen Großflaschen Druckfässer Kryo-Behälter Flaschenbündel Gaspatronen Tanks Vorschriften für Herstellung, Kennzeichnung und Prüfung EU-Richtlinie Transportable Pressure Equipment Directive 2010/35/EU national: ODGV Behörde: Wirtschaftsministerium verpflichtend für Tanks ab Baujahr 2007 Konformitätszeichen: Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller/Eigentümer/ Notifizierter Stelle/Betreiber keine technischen Regeln TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 9

10 TPED ortsbewegliche Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Gase: Flaschen Großflaschen Druckfässer Kryo-Behälter Flaschenbündel Gaspatronen Tanks TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 10

11 TPED ortsbewegliche Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Gase: Flaschen Großflaschen Druckfässer Kryo-Behälter Flaschenbündel Gaspatronen Tanks TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 11

12 TPED ortsbewegliche Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Gase: Flaschen Großflaschen Druckfässer Kryo-Behälter Flaschenbündel Gaspatronen Tanks TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 12

13 TPED ortsbewegliche Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Gase: Flaschen Großflaschen Druckfässer Kryo-Behälter Flaschenbündel Gaspatronen Tanks TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 13

14 TPED ortsbewegliche Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Gase: Flaschen Großflaschen Druckfässer Kryo-Behälter Flaschenbündel Gaspatronen Tanks TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 14

15 TPED ortsbewegliche Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Gase: Flaschen Großflaschen Druckfässer Kryo-Behälter Flaschenbüdel Gaspatronen Tanks TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 15

16 TPED ortsbewegliche Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Gase: Flaschen Großflaschen Druckfässer Kryo-Behälter Flaschenbündel Gaspatronen Tanks TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 16

17 RID Klasse 1-9 Verschiedene Behälter (z.b. IBC) Verpackungen für gefährliche flüssige feste Stoffe VBV 2011 wiederkehrende Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentliche Prüfungen an Versandbehältern Vorschriften für Herstellung, Kennzeichnung und Prüfung Versandbehälterverordnung 2011; VBV 2011 Behörde: Wirtschaftsministerium Für Tanks hergestellt vor 2007 Ohne Pi-Kennzeichnung keine technischen Regeln TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 17

18 RID Vorschriften Anforderungen Herstellung Norm z.b. EN RID 6.8 Berechnung und Ausführung aller drucktragenden Teile - 4 verschiedene Berechnungen für Wanddicke (Höchstwert) Auslegung für verschiedene Beschleunigungen in allen Richtungen (2xG ; 1xG ) TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 18

19 RID Vorschriften Anforderungen Herstellung Schwallwände, Sonnenschild Ausführung der Schweißnähte: EN 1708 Werkstoff: Zeugnis, geringe Festigkeit, - Verformungsfähigkeit: - Kerbschlagarbeit: Minimum 27 Joule - Bruchdehnung: Minimum 16% (Feinkornstahl) Geprüfte Schweißer, Schweißzulassung, Verfahrensprüfung Zerstörungsfreie Prüfung der Schweißnähte - Röntgenprüfung oder Ultraschallprüfung TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 19

20 RID Vorschriften Prüfungen Herstellung Baumusterzulassung Erstmalige Prüfung (EN RID 6.8) - Prüfung der Dokumente - Bauprüfung - u.a. Übereinstimmung mit Zeichnung, Abmessungen - Schweißnähte, Beschädigungen, Unrundheit - Äußere, innere Untersuchung - Typenschild, Kennzeichnung - Dichtheitsprüfung - Wasserdruckprüfung - Prüfung der Bedienungsausrüstung TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 20

21 RID Vorschriften Prüfungen nach Zulassung EN RID 6.8 Wiederkehrende Prüfung - Alle 8 Jahre - Prüfung der Dokumente, äußere, innere Untersuchung, Dichtheitsprüfung, Wasserdruckprüfung, Prüfung der Bedienungsausrüstung Zwischenprüfung - Alle 4 Jahre nach erstmaliger oder wiederkehrender Prüfung - Prüfung der Dokumente, äußere Untersuchung, Dichtheitsprüfung, Prüfung der Bedienungsausrüstung Außerordentliche Prüfung bei Reparatur oder Beschädigung TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 21

22 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Schäden, Mängel Kollision TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 22

23 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Schäden, Mängel Gummierungsschaden TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 23

24 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Schäden, Mängel Entspricht nicht RID TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 24

25 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Schäden, Mängel Schweißkante nicht aufgeschmolzen TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 25

26 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Schäden, Mängel Ermüdungsrisse Verbindung Rahmen, Tankkörper Undichte Ventile Korrosion Typenschild, Kennzeichnung Dokumentation Unfälle Schäden durch Bedienungsfehler - Z.B. Entlüftungsventil beim Entleeren nicht geöffnet (ältere Eisenbahnkesselwagen) TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 26

27 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH - akkreditierte und notifizierte Stelle der EU und OTIF - Prüfstelle/Inspektionsstelle gemäß Versandbehälterverordnung : Prüfungen an 505 Tanks von Kesselwagen : Audit durch Wirtschafts- und Verkehrsministerium NEU: akkreditierte Zertifizierungsstelle gemäß EN 15085: Bahnanwendungen - Schweißen von Schienenfahrzeugen und - fahrzeugteilen TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Seite 27

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