Vorwort. Vorteile für alle Beteiligten der Lieferkette. Lieferantenhandbuch. Erläuterungen zu den Anlieferrichtlinien

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1 Vorwort Vorteile für alle Beteiligten der Lieferkette Die Zusammenarbeit der einzelnen Partner innerhalb einer Wertschöpfungskette ist unabkömmlich, um nennenswerte Effizienz- und Innovationsfortschritte zu erzielen. In den Anlieferrichtlinien wurden einige wichtige Punkte zusammengefasst, die eine Standardisierung und damit Vereinfachung der Zusammenarbeit zwischen Ingram Micro und seinen Lieferanten ermöglichen sollen. Darüber hinaus soll eine verbesserte Verkettung von physischen und informellen Flüssen erreicht werden. Für diesen Zweck wurde i-log entwickelt, eine Plattform für integratives, internetbasiertes Supply-Chain- Management. Über diese gemeinsame Plattform erhalten alle Beteiligten der Lieferkette Zugriff auf alle für sie relevanten Informationen aus der Prozesskette, wodurch die Abläufe transparenter und leichter steuerbar werden. Mit Hilfe von i-log können Daten elektronisch ausgetauscht werden, die Informationsflüsse werden dadurch einheitlich und homogen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Austausch von Liefer- und Avisierungsdaten in elektronischer Form, worauf in den folgenden Kapiteln detailliert eingegangen wird. Diese Verbesserung der Zusammenarbeit soll zu Kundenvorteilen und damit zu zusätzlichem Nutzen für alle Beteiligten, also jedem Glied der Supply Chain, führen. Seite 1/14

2 Inhaltsverzeichnis 1. Elektronische Datenübermittlung 2. Transportsicherung 2.1 Kartons 2.2 Paletten 3. Lieferpapiere 3.1 Frachtbrief 3.2 Lieferschein 4. Kennzeichnung der Waren 4.1 Palettierte Ware 4.2 Verpackungseinheiten (Umkartons) 4.3 Single-Units (Einzel-Verkaufseinheiten) 5. Palettenmaße und Palettenbeschaffenheit / Palettentausch 6. Stapelung und Sortierung der Güter auf Paletten 6.1 Stapelung der Produkte 6.2 Sortierung der Produkte Sortierung nach Lieferschein Sortenreine Trennung pro Lieferschein Seite 2/14

3 1. Elektronische Datenübermittlung Für die elektronische Übermittlung der Avisierung wird über das Internet eine Applikation zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieser Applikation erfassen Sie die Avisierungsanfrage mit allen erforderlichen Daten und senden diese (via Internet) an i-log. Nach Übermittlung der Avisierungsanfrage erhalten Sie von Ingram Micro eine , in der Ihnen der von Ingram Micro festgesetzte, genaue Termin für die Anlieferung und die von Ingram Micro vergebene Slotnummer mitgeteilt werden. Diese Informationen können nach erfolgter Avisierungsbestätigung auch in der i-log-internet-applikation abgerufen werden. Ferner gilt, dass der Lieferschein Bestandteil jeder elektronischen Avisierung ist und deshalb zeitgleich mit seiner Erstellung, spätestens jedoch mit Übermittlung der Avisierung, über die Plattform i-log in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden muss. Für die Übertragung der Lieferschein-Daten in elektronischer Form stehen grundsätzlich die nachfolgend genannten Möglichkeiten zur Verfügung: Datenübertragung mittels Schnittstellen-Anbindung Ihrer eigenen Warenwirtschaft Sie erhalten auf Anfrage eine Beschreibung ( elektronischer Lieferschein ), welche Lieferschein-Daten im einzelnen benötigt werden, und Sie finden dort detaillierte Informationen zur Übertragung der Daten (Datenformat, Übertragungsverfahren). Übermittlung der Daten via Internet Hierfür wird über das Internet eine Applikation zur Verfügung gestellt, die die manuelle Erfassung von Lieferscheinen und deren Übermittlung ermöglicht. Setzen Sie sich bitte bezüglich der elektronischen Datenübermittlung mit unserem i-log-projektteam in Verbindung. Die Kontaktdaten sind unserer Kontaktliste zu entnehmen. 2. Transportsicherung Die Ladung ist so zu verstauen oder durch geeignete Hilfsmittel zu sichern, dass sie nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Auf die nachfolgend genannten Anforderungen bezüglich der verwendeten Packbeziehungsweise Lademittel wird ausdrücklich hingewiesen. 2.1 Kartons Kartons müssen fest verschlossen sein. Dabei ist folgendes zu beachten: Der Kartonagendeckel muss fest am Karton haften. Seitliche Laschen und sonstige Öffnungen am Karton sind mit geeignetem Packband zu überkleben. Werden für den Verschluss der Kartonagen Umreifungsbänder (aus Kunststoff, Stahl, etc.) verwendet, müssen diese so fest angebracht werden, dass sie sich nicht vom Karton lösen können. Einzelne Pakete sind zu einer transportsicheren Einheit zusammenzufügen und gegen Verrutschen während des Transports zu sichern. 2.2 Paletten Bei Sendungen, die mehr als 15 Kartons umfassen, sind die Güter auf Paletten anzuliefern. Palettierte Ware ist mit Folie zu umwickeln. Die Folie ist an der Palette zu fixieren. Um die Güter vor Stössen und Kratzern beim Transport und bei der Lagerung zu schützen, sind die Paletten mit Kantenschutzleisten zu versehen. Seite 3/14

4 Paletten müssen so in den LKW geladen werden, dass eine gefahrlose Entladung vom Heck des Fahrzeugs mittels Elektrohubwagen möglich ist. Paletten dürfen nicht aufeinander gestapelt werden, sofern die erforderliche Tragfähigkeit der darunter liegenden Artikel nicht gegeben ist. Paletten müssen so geladen werden, dass ihre Einfahröffnung (befindlich auf der Schmalbzw. Stirnseite der Palette, s. Abbildung 2) zur Entladungsseite gerichtet ist. 3. Lieferpapiere 3.1 Frachtbrief Für eine Sendung darf maximal ein Frachtbrief erstellt werden. Produkte unterschiedlicher Lieferscheine, die zur gleichen Zeit für die Auslieferung an die Spedition übergeben werden, sind als 1 Sendung zu betrachten. Der Frachtbrief muss die nachfolgend aufgelisteten Informationen beinhalten: a) Frachtbrief-Nr. und Datum b) Adressangaben des Lieferanten c) Adressangaben von Ingram Micro d) Adressangaben des Frachtführers e) Anzahl Paletten f) Gesamtanzahl Kartons (Anzahl Kartons auf Paletten + lose Pakete) g) Sendungsgewicht h) Auflistung der dem Frachtbrief zugeordneten Lieferschein-Nummer(n) i) Vermerk bei Anlieferung von Zollgut j) Von Ingram Micro vergebene Slotnummer k) Plomben-Nummer(n) l) Auflistung der Packstücknummern 3.2 Lieferschein Waren, die auf einem Lieferschein vermerkt sind, dürfen nicht auf mehrere Lieferungen aufgeteilt werden. Der Lieferschein muss die nachfolgend aufgelisteten Informationen beinhalten: a) Lieferschein-Nummer und Datum b) Adressangaben des Lieferanten c) Adressangaben von Ingram Micro d) PO-Nummer (Bestellnummer von Ingram Micro) e) Ingram-Micro-Artikelnummer f) EAN- / UPC-Code g) Hersteller-Artikelnummer h) Produktbeschreibung i) Liefermenge j) Anzahl Paletten k) Anzahl Kartons (Kartons auf Paletten zuzüglich lose Pakete) l) Ursprungsland 4. Kennzeichnung der Waren (siehe Beispiel A) 4.1 Palettenware Mischpaletten müssen als solche eindeutig gekennzeichnet und mit der zugehörigen Packliste versehen sein. Seite 4/14

5 An jeder Palette ist aussen ein Aufkleber mit den nachfolgend aufgelisteten Informationen anzubringen. Die Informationen sind in dem jeweils angegebenen Format (generell in Klarschrift, wo angegeben zusätzlich als Barcode) aufzudrucken. (a) Lieferant (vollständige Adresse) (b) PO (Bestellnummer Ingram Micro) (c) Laufende Nummer der Palette und Gesamtanzahl (z. B. Palette Nr. 3 von 5) (d) Stückzahl des Artikels pro Palette (e) Gewicht der Palette 4.2 Verpackungseinheiten: Klarschrift Barcode Mischkartons müssen als solche eindeutig gekennzeichnet und mit der zugehörigen Packliste versehen sein. Verpackungseinheiten, deren Stückzahl von anderen (Standard-)Verpackungseinheiten abweichen (z. B. Anbruchkartons ), sind als solche eindeutig zu kennzeichnen. Auf jedem Karton sind aussen die nachfolgend aufgelisteten Informationen in dem jeweils angegebenen Format (generell in Klarschrift, wo angegeben zusätzlich als Barcode) anzubringen: Klarschrift Barcode a. Lieferant (vollständige Adresse) b. PO (Bestellnummer Ingram Micro) c. Laufende Nummer der Verpackungseinheit und Gesamtanzahl (z.b. Karton Nr. 3 von 5) d. EAN- / UPC-Code e. Hersteller-Artikelnummer f. Ingram Micro Artikelnummer g. Artikelbezeichnung (z.b. Graphikkarte YZ mit CD und Handbuch ) h. Stückzahl pro Verpackungseinheit i. Seriennummern: Bei Verpackungseinheiten muß die Erfassung der Seriennummern ohne Öffnen der Verpackungseinheit (Umverpackung) möglich sein. j. Gewicht der Verpackungseinheit 4.3 Single-Units Auf der Einzel-Verkaufseinheit sind die nachfolgend aufgelisteten Informationen in dem jeweils angegebenen Format (generell in Klarschrift, wo angegeben zusätzlich als Barcode) anzubringen: Klarschrift Barcode a. EAN- / UPC-Code b. Hersteller-Artikelnummer c. Artikelbezeichnung d. Seriennummer Seite 5/14

6 Kennzeichnung der Waren Beispiel A: Kennzeichnung Mischpalette, Anbringen der Packliste Die Artikel sind so angeordnet, dass die Produkt- Kennzeichnung von aussen sichtbar ist. Einzelartikel: EAN / UPC, Hersteller- Artikelnummer, Artikel- Bezeichnung, Seriennummer Versandlabel: Lieferant, Bestellnummer Ingram Micro, Palette 1 von 3, Stückzahl des Artikels, Gewicht Palette Erschütte- rungs- Indikator ist von aussen sichtbar Verpackungseinheit: Lieferant, PO, Artikelinformationen, Stückzahl, Seriennummern, Gewicht VPE, Anbruchkarton Abbildung 1: Kennzeichnung der Waren Beispiel A 5. Palettenmaße und Palettenbeschaffenheit / Palettentausch 5.1 Palettenmaße (siehe Beispiel B) Bezüglich der Einfahröffnung von Paletten gelten die nachfolgend genannten Anforderungen (bei EURO-Paletten Standard): Die Einfahröffnung für Gabeln von Hubwagen und Staplern muss sich auf der Schmalseite (Stirnseite) der Palette befinden. Die Einfahrbreite (lichte Weite der Einfahröffnung zwischen den Distanzklötzen) beträgt mindestens 600 mm. Die Einfahrhöhe (lichte Höhe der Einfahröffnung) beträgt mindestens 90 mm. In Abbildung 2 werden die oben genannten sowie die in den Anlieferrichtlinien aufgeführten Anforderungen nochmals zusammenfassend veranschaulicht. Seite 6/14

7 Palettenmaße - Beispiel B: Ware darf nicht hinausragen Maximale Stapelhöhe 2000 mm (Produkt inkl. Palette) Einfahrhöhe: mind. 90 mm Einfahrbreite: 600 mm Breite: 800 oder 1000 mm Länge: 1200 mm Abbildung 2: Palettenmaße Beispiel B 5.2 Palettenbeschaffenheit Flachpaletten sind nicht gebrauchsfähig, wenn sie die nachfolgend aufgezählten Schäden bzw. Mängel aufweisen: Ein Brett fehlt, ist schräg oder quer gebrochen Mehr als zwei Bodenrand-, Deckrandbretter oder ein Querbrett sind so abgesplittert, dass je Brett mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist. Ein Klotz fehlt, ist so zerbrochen oder abgesplittert, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist Es sind offensichtlich unzulässige Bauteile für die Reparatur verwendet worden (zu schmale, zu kurze Bretter oder Klötze) Der Allgemeinzustand der Palette ist so schlecht, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist oder Ladegüter verunreinigt oder beschädigt werden können. Seite 7/14

8 5.3 Palettentausch Beim Tausch wird gefordert, dass die Paletten den Tauschkriterien im Europäischen Paletten-Pool für EURO-Paletten entsprechen. Tauschbar sind danach ausschliesslich EURO-Flachpaletten, also Tauschpaletten aus Holz, gefertigt nach UIC Norm in der Abmessung 1200 x 800 mm. EURO-Paletten, die nicht gebrauchsfähig sind, also Mängel bzw. Schäden wie unter 5.2 beschrieben aufweisen, sind vom Tausch ausgeschlossen. Ferner ist zu beachten, dass nur ordnungsgemäß reparierte EURO-Paletten (erkennbar am EPAL-Kennzeichnungsnagel auf einem Mittelklotz der Längsseite) tauschbar sind. Die ganannten Tauschkriterien sind im Internet unter der nachfolgend genannten Adresse (s. Link) nachzulesen: Seite 8/14

9 6. Stapelung und Sortierung der Güter auf Paletten 6.1 Stapelung der Produkte (siehe Beispiele C und D) Die Ware muss stabil auf der Palette gestapelt werden, sodass bei der späteren stückweisen Entnahme keine Kippgefahr besteht! Stapelung - Beispiel C: Falsch! Kippgefahr!! Alle Kartons sind jeweils in einer Reihe querseitig auf der Palette aufgestellt. Abbildung 3: Stapelung Beispiel C Anmerkung zu Beispiel C: Alle Kartons sind so aufgestellt, dass sie in die selbe Richtung zeigen. Dadurch wird die Stapelung auf der Palette instabil. Wird die Palette vorne oder hinten einem (leichten) Stoß ausgesetzt, drohen die Kartons in die jeweilige Richtung zu kippen ( Dominoeffekt ). Seite 9/14

10 Stapelung Beispiel D: Richtig! Eine Lage ist jeweils so aufgebaut, dass ein Teil der Kartons quer- und ein anderer Teil längsseitig aufgestellt ist. Abbildung 4: Stapelung Beispiel D Anmerkung zu Beispiel D: Die Artikel sind stabil auf der Palette gestapelt. Die Ware lässt sich entnehmen, ohne dass ein Dominoeffekt entsteht. Seite 10/14

11 6.2 Sortierung der Produkte Sortierung nach Lieferschein (siehe Beispiele E und F) Artikel, die zu einem Lieferschein gehören, dürfen nicht wahllos auf mehrere Paletten verteilt (mit Waren zu anderen Lieferscheinen gemischt) werden. Sortierung nach Lieferschein Beispiel E: Falsch! Lieferschein 1 wird auf Palette 1 gepackt und unter die anderen Artikel gemischt. Palette 1 Lieferschein 1 Lieferschein 2 Falsch! Lieferschein 1 Lieferschein 2 Umgekehrt befinden sich auf Palette 2 Waren zu den Lieferscheinen 1 und 2. Palette 2 Lieferschein 3 Lieferschein 2 Abbildung 6: Sortierung nach Lieferschein Beispiel E Anmerkung zu Beispiel E: Die einem Lieferschein wird wahllos auf verschiedene Paletten gepackt und mit Ware zu anderen Lieferscheinen vermischt. Die Kontrolle der Lieferung ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Seite 11/14

12 Sortierung nach Lieferschein Beispiel F: Richtig Palette 1 Lieferschein 2 Lieferschein 1 Lieferschein 2 Lieferschein 1 Lieferschein 2 Lieferschein 1 den Lieferscheinen 1 und 2 wird auf Palette 1 gepackt. Palette 2 Liefershein 3 Lieferschein 3 wird auf Palette 2 gepackt. Abbildung 5: Sortierung nach Lieferschein Beispiel F Anmerkung zu Beispiel F: m gleichen Lieferschein wird auf dieselbe Palette gepackt. Die Kontrolle der Lieferung wird dadurch wesentlich vereinfacht. Seite 12/14

13 6.2.2 Sortenreine Trennung pro Lieferschein (Beispiele G und H) Die Ware ist innerhalb des Lieferscheins sortenrein auf Paletten anzuliefern. Sortenreine Trennung pro Lieferschein Beispiel G: Falsch! Artikel C Artikel A Artikel B Artikel A Artikel A Artikel A Artikel C wird auf Palette 1 unter Artikel A und B gemischt. Die Artikel sind auf der Palette nicht sortenrein getrennt. Palette 1 Artikel A Artikel B Artikel C Falsch! Palette 2 Artikel C Artikel C Artikel C Artikel B Artikel C Artikel A Umgekehrt werden die Artikel A und B auf Palette 2 unter Artikel C gemischt. Abbildung 8: Sortenreine Trennung pro Lieferschein Beispiel G Anmerkung zu Beispiel G: Die Artikel A, B und C werden (auf zwei Paletten verteilt) völlig vermischt angeliefert. Um die drei Artikel sortenrein voneinander zu trennen, müssen im Wareneingang beide Paletten komplett abgepackt werden. Seite 13/14

14 Sortenreine Trennung pro Lieferschein Beispiel H: Richtig Palette 1 Artikel B Artikel B Artikel B Artikel A Artikel A Artikel A Artikel A Artikel A Artikel A Die beiden Artikel sind sortenrein auf der Palette getrennt. Artikel A bildet die beiden unteren Lagen, Artikel B liegt oben auf. Artikel C Artikel C Artikel C Artikel C ist auf Palette 2 gepackt. Palette 2 Artikel C Artikel C Artikel C Abbildung 7: Sortenreine Trennung pro Lieferschein Beispiel H Anmerkung zu Beispiel H: Palette 1 ist mit den Artikeln A und B (sortenrein getrennt) bepackt. Um zu Artikel B zu gelangen, muß im Wareneingang Palette 1 nicht komplett abgepackt werden. Artikel C befindet sich auf einer extra Palette (Palette 2). Die Kontrolle der Lieferung wird dadurch wesentlich vereinfacht. Seite 14/14

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