B. Grundförderung sowie Maßnahmen- und Projektförderung. 1. Festlegung des Kreises der Antragsberechtigten auf Förderung
|
|
- Benedikt Brinkerhoff
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf Grundförderung und Förderungsprogramm 2017 für die Maßnahmen- und Projektförderung gemäß Bundes- Sportförderungsgesetz 2013 Bereich: Breitensport A. Grundlagen Der Bundes-Sportförderungsfonds gibt hiermit die Möglichkeit bekannt, Anträge auf Maßnahmen- und Projektförderung gemäß 15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (BSFG 2013), BGBl. I Nr. 100, zu stellen. B. Grundförderung sowie Maßnahmen- und Projektförderung 1. Festlegung des Kreises der Antragsberechtigten auf Förderung Antragsberechtigt sind Sportorganisationen gesamtösterreichischer Bedeutung im Breitensport gemäß 3 Z 12 BSFG 2013 sowie der den Fußball vertretende Bundes- Sportfachverband. 2. Festlegung der Förderungsbereiche/-zwecke 2.a Grundförderung der Organisationen gemäß 3 Z 12 lit. a (Dachverbände) Die Förderungszwecke im Förderungssegment Grundförderung im Breitensport umfassen für Dachverbände für die Förderungsjahre 2017 und 2018 sämtliche Förderungszwecke gemäß 12 Abs. 1 BSFG 2013 und sind: GD 1. Erhaltung und Entwicklung des flächendeckenden Vereinsnetzwerks des österreichischen Breitensports durch eine professionelle Verbandsorganisation; GD 2. Maßnahmen zur Stärkung des Breitensports, insbesondere: GD 2.1. GD 2.2. GD 2.3. Entwicklung von breitensportlichen Angeboten für neue Zielgruppen; Schaffung gesundheitsfördernder Sportangebote; Stärkung der Zusammenarbeit des Sports mit den Schulen; Förderungsprogramm Breitensport - Stand: /6
2 GD 3. Dienstleistungen: GD 3.1. Aus- und Fortbildung; GD 3.2. Unterstützung des nationalen Wettkampfbetriebs durch Sachleistungen und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur; GD 3.3. Beratungsleistungen in vereinsspezifischen Rechtsfragen, in Finanzierungsfragen von Sportanlagenbau und -erhaltung, in gewerbe-, haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und dem Sportbetrieb; GD 3.4. sonstige Unterstützung, wie bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und bei der für den Vereinsbetrieb notwendigen Infrastruktur; GD 4. Aufwendungen: GD 4.1. Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren); GD 4.2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen; GD 4.3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen; GD 4.4. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit; GD 4.5. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten. Hinsichtlich der Verwendung des Bundes-Vereinszuschusses wird auf die Verwendungsbereiche gemäß 12 Abs. 5 BSFG 2013 hingewiesen: a) Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) insbesondere im Bereich Nachwuchs; b) Durchführung von Trainingsmaßnahmen; c) Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen; d) Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten; e) Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten. 2.b Grundförderung der Breitensportaktivitäten des den Fußball vertretenden Bundes-Sportfachverbands Die Förderungszwecke im Förderungssegment Grundförderung im Breitensport umfassen für die Breitensportaktivitäten des den Fußball vertretenden Bundes-Sportfachverbands für die Förderungsjahre 2017 und 2018 sämtliche Förderungszwecke gemäß 13 Abs. 1 BSFG 2013 und sind: GF 1. Aufrechterhaltung des Betriebs; GF 2. Entwicklung von breitensportlichen Angeboten für neue Zielgruppen; GF 3. Stärkung der Zusammenarbeit des Fußballsports mit den Schulen; GF 4. Aus- und Fortbildung; GF 5. Unterstützung und Durchführung des nationalen Wettkampfbetriebs; Förderungsprogramm Breitensport - Stand: /6
3 GF 6. Beratungsleistungen in vereinsspezifischen Rechtsfragen, in Finanzierungsfragen von Sportanlagenbau und -erhaltung, in gewerbe-, haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen und dem Sportbetrieb; GF 7. sonstige Unterstützung, wie bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und bei der für den Vereinsbetrieb notwendigen Infrastruktur. Hinsichtlich der Verwendung des Bundes-Vereinszuschusses wird auf die in 13 Abs. 2 BSFG 2013 angeführten Verwendungsbereiche verwiesen: a) Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) insbesondere im Bereich Nachwuchs; b) Durchführung von Trainingsmaßnahmen; c) Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen; d) Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten; e) Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten. 2.c Grundförderung des gesamtösterreichischen Verbands alpiner Vereine Die Förderungszwecke im Förderungssegment Grundförderung im Breitensport umfassen für den gesamtösterreichischen Verband alpiner Vereine für die Förderungsjahre 2017 und 2018 sämtliche Förderungsbereiche gemäß 14 Abs. 1 BSFG 2013 und sind: GA 1. GA 2. Aufrechterhaltung des Betriebs; Maßnahmen zur Sicherung der bergsportlichen Infrastruktur in Österreich. Hinsichtlich der Verwendung des Bundes-Vereinszuschusses wird auf die in 14 Abs. 2 BSFG 2013 angeführten Verwendungsbereiche verwiesen: a) Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) insbesondere im Bereich Nachwuchs; b) Durchführung von Trainingsmaßnahmen; c) Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen; d) Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten; e) Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten. Förderungsprogramm Breitensport - Stand: /6
4 2.d Maßnahmen- und Projektförderung Die Förderungsbereiche im Förderungssegment Maßnahmen- und Projektförderung im Breitensport umfassen für das Förderungsjahr 2017 sämtliche Förderungsbereiche gemäß 15 Abs. 2 BSFG 2013 sowie 2 weitere Förderungsbereiche, die auf 15 Abs. 3 BSFG 2013 Bezug nehmen. Die Förderbereiche sind: M.1 Programme zur Nachwuchsförderung; M.2 allgemeine Bewegungsprogramme mit breitensportlicher Ausrichtung; M.3 allgemeine Bewegungsprogramme zur gesundheitsorientierten Bewegungsförderung; M.4 Maßnahmen zur Stärkung der Verankerung des organisierten Sports in der Schule; M.5 Maßnahmen für mehr Bewegung im Kindergarten- und Volksschulalter; M.6 Strukturverbesserungsprogramme und Innovationsmaßnahmen; M.7 Co-Finanzierungsprojekte mit Förderungsgebern aus dem Gesundheitssektor; M.8 Maßnahmen im Rahmen der Koordination des bundesweiten Netzwerks zur Bewegungsförderung ( 26 Z 1 lit. d BSFG 2013); M.9 Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion sozial benachteiligter Gruppen ( 15 Abs. 3 Z 2 BSFG 2013); M.10 Projekte und Maßnahmen, die auf die Gleichstellung von Mann und Frau im Sport abzielen ( 15 Abs. 3 Z 3 BSFG 2013); M.K Projekte zur Sportentwicklung in Kooperation mit Bundes-Sportfachverbänden. Die Antragsteller werden aufgefordert, bei der Erstellung von Projekten auf die Zielsetzungen des Nationalen Aktionsplans Bewegung sowie das Fair Play im Sport besonderes Augenmerk zu legen. Auch in den Förderbereichen Punkt 1-8 sind Aspekte der Integration und Inklusion sozial benachteiligter Gruppen sowie der Gleichstellung von Mann und Frau zu berücksichtigen. 3. Förderungslaufzeit 3.a Grundförderung 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember b Maßnahmen- und Projektförderung 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 Förderungsprogramm Breitensport - Stand: /6
5 4. Allfällige Förderungsbetragsgrenzen der einzelnen Förderungsbereiche Für die einzelnen Förderungsbereiche gemäß Punkt 2. werden folgende Förderbetragsgrenzen als Unter- bzw. Obergrenzen für die Gesamtfördersumme für das Förderungsjahr 2017 festgelegt: M.5 Maßnahmen für mehr Bewegung im Kindergarten- und Volksschulalter: Untergrenze ,--. Darüber hinaus werden bis zu ,-- zusätzlich vom Sportministerium für die Initiative Kinder gesund bewegen bereitgestellt. M.9 Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion sozial benachteiligter Gruppen: Untergrenze ,-- M.10 Projekte und Maßnahmen, die auf die Gleichstellung von Mann und Frau im Sport abzielen: Untergrenze von ,-- M.K Projekte zur Sportentwicklung in Kooperation mit Bundes-Sportfachverbänden.: Untergrenze von ,-- Aus den Förderungsmitteln des Leistungs- und Spitzensports (gemäß 5 (2) 1 BSFG 2013) wird ein Betrag in derselben Höhe im Förderungsprogramm Leistungs- und Spitzensport für Kooperationsprojekte zwischen Bundes-Sportfachverbänden und Dachverbänden zur Unterstützung der Zielsetzung des 26 (1) a BSFG 2013 als Untergrenze festgelegt. 5. Förderbare und jedenfalls nicht förderbare Aufwendungen sowie allfällige Betragsgrenzen einzelner Förderungspositionen Es wird auf die Regelungen der Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß 7 bis 19 BSFG 2013 gemäß 25 BSFG 2013 sowie auf die beschlossenen Jahresgehalts-Höchstgrenzen, abrufbar unter hingewiesen. 6. Frist zur Antragstellung Anträge auf die Förderungsgewährung sind per bis und Anträge für die Förderungsgewährung für den Förderungsbereich M.K Projekte zur Sportentwicklung in Kooperation mit Fachverbänden bis beim Bundes-Sportförderungsfonds unter office@bsff.or.at zu stellen. Die Anträge können auf den FTP-Server hochgeladen werden, eine Information darüber muss per an office@bsff.or.at erfolgen. Sollte die Gesamtsumme aller Förderungsanträge für die Initiative Kinder gesund bewegen den Gesamtbetrag von überschreiten, ist folgende Vorgehensweise vorgesehen: Von der Jahresförderung im Förderungsbereich M.5 Maßnahmen für mehr Bewegung im Kindergarten- und Volksschulalter für Maßnahmen im Rahmen der Initiative Kinder gesund bewegen werden insgesamt in monatlichen Raten an die Förderungsnehmer überwiesen, wobei der jeweilige Anteil an den 2 Mio. dem Anteil der Förderungsnehmer am gesamten Volumen der Initiative entspricht. Die vom Sportministerium bis zu bereitgestellten zusätzlichen Mittel werden monatlich nach Vorlage der Dokumentation der Förderungsprogramm Breitensport - Stand: /6
6 durchgeführten Einheiten durch die Förderungsnehmer vom BMLVS an den Bundes- Sportförderungsfonds überwiesen und nach Einlangen beim BSFF an die Förderungsnehmer ausbezahlt. Die genaue Vorgehensweise wird zwischen dem BMLVS, dem BSFF und den Förderungsnehmern abgestimmt und schriftlich festgehalten. 7. Spezifische Antragsbestandteile Zur Antragstellung haben die Förderungswerber das ausgefüllte Formular zur Antragstellung Grundförderung und ein Konzept über die Verbandsarbeit vorzulegen, aus dem insbesondere die Art der Dienstleistungen sowie die Regelungen für den Bundes- Vereinszuschuss gemäß BSFG 2013 hervorgehen. Zur Antragstellung haben die Förderungswerber für jedes Projekt/jede Maßnahme das ausgefüllte Formular zur Antragstellung Maßnahmen- und Projektförderung einzureichen. Für Co-Finanzierungsprojekte mit dem Förderungsgeber Fonds Gesundes Österreich ist eine verkürzte Version des Formulars zur Antragstellung sowie der gesamte Projektantrag aus dem Projektguide (inkl. Evaluationsangebote) vom Fonds Gesundes Österreich ( einzureichen. (Alle Formulare abrufbar unter Für den Förderbereich M.K Projekte zur Sportentwicklung in Kooperation mit Bundes- Sportfachverbänden steht mit Beginn der Antragstellung ein spezielles Antragsformular, das den Anforderungen der Antragstellung in diesem Maßnahmenbereich entspricht, auf der Website des Bundes-Sportförderungsfonds ( zum Download bereit. 8. Informationen über die jeweils aktuellen Richtlinien für die Abrechnung von Förderungen Die Richtlinien für die die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß 7 bis 19 BSFG 2013 gemäß 25 BSFG 2013 sind abrufbar unter 9. Leistungsvereinbarungen Die Erhöhung des Anteils an Menschen in Österreich, die im Sinne der Österreichischen Empfehlungen für gesundheitsorientierte Bewegung sportlich aktiv sind, ist ein Wirkungsziel der Bundesregierung. Mit dem Nationalen Aktionsplan Bewegung liegt bereits ein umfassender Zielkatalog vor. Konkrete Leistungsvereinbarungen für die zu gewährenden Förderungen werden sachadäquat im individuellen Förderungsvertrag festgelegt. Wien, 3. Dezember 2015 Für den Bundes-Sportförderungsfonds die Vorsitzende der Bundes-Sportkonferenz Förderungsprogramm Breitensport - Stand: /6
B. Grundförderung sowie Maßnahmen- und Projektförderung. 1. Festlegung des Kreises der Antragsberechtigten auf Förderung
Bekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf Grundförderung und Förderungsprogramm 2017 für die Maßnahmen- und Projektförderung gemäß Bundes- Sportförderungsgesetz 2013 Bereich: Leistungs- und Spitzensport
MehrB. Erweiterte erfolgsbezogene Grundförderung (G.5) sowie Maßnahmen- und Projektförderung
Bekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf Grundförderung und Förderungsprogramm 2018 für die Maßnahmen- und Projektförderung gemäß Bundes- Sportförderungsgesetz 2013 Bereich: Leistungs- und Spitzensport
MehrBekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf Breitensportförderung und Förderprogramm 2019 gemäß Bundes- Sportförderungsgesetz 2017
Bekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf Breitensportförderung und Förderprogramm 2019 gemäß Bundes- Sportförderungsgesetz 2017 Bereich: Breitensport Bundes-Sportdachverbände A. Grundlagen Die
MehrA. Bundes-Sportförderungsgesetz ( BSFG )
Sport im öffentlichen Recht 5 Die Voraussetzungen und Bedingungen der Sportförderung hat der Bund im Bundes-Sportförderungsgesetz 8 geregelt, in den Ländern finden sich entsprechende Regelungen in den
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 20. Juni 2013 Teil I
1 von 25 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 20. Juni 2013 Teil I 100. Bundesgesetz: Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 BSFG 2013 (NR: GP XXIV RV 2149 AB 2305 S. 204.
MehrKriterien & Grundsätze der Antragsbegutachtung durch den Beirat für Leistungs- und Spitzensport
Kriterien & Grundsätze der Antragsbegutachtung durch den Beirat für Leistungs- und Spitzensport Maßnahmen- und Projektförderung 2017 Förderungsbereiche mit hoher Priorität gemäß Förderungsprogramm 2017
MehrUrtext 8 Oktober 2012
Entwurf Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes- Sportförderungsgesetz 2013 BSFG 2013) Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen 1. Abschnitt Allgemeines
Mehr2149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
2149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes- Sportförderungsgesetz 2013 BSFG
MehrEntwurf. Artikel 1. Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 BSFG 2017) Inhaltsverzeichnis
310/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 28 1 von 28 Entwurf Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes- Sportförderungsgesetz 2017 BSFG 2017) erlassen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 26. Juli 2017 Teil I
1 von 29 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 26. Juli 2017 Teil I 100. Bundesgesetz: Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 BSFG 2017 sowie Änderung des Bundesgesetzes
Mehr2232/A. vom (XXV.GP) Antrag
2232/A vom 07.06.2017 (XXV.GP) 1 von 43 1 von 43 Antrag der Abgeordneten Hermann Krist, Mag. Johannes Rauch Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die
MehrAuszug Rechtsvorschrift für Bundes-Sportförderungsgesetz 2013, Fassung vom Hauptstück Allgemeine Bestimmungen 1. Abschnitt Allgemeines
Auszug Rechtsvorschrift für Bundes-Sportförderungsgesetz 2013, Fassung vom 17.12.2014 Langtitel Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports durch den Bund (Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 BSFG 2013)
MehrRichtlinien. für die Gewährung von beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation. 1. Jänner 2017
Entwurf vom 21.11.2016 Anlage 1 Richtlinien Richtlinien für die Gewährung von beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation für die Förderung des Behindertensports Behindertensportrichtlinien Rehab-Richtlinien
MehrINTERNE RICHTLINIE FÜR DIE WEITERGABE DER BUNDES-VEREINSZUSCHÜSSE
INTERNE RICHTLINIE FÜR DIE WEITERGABE DER BUNDES-VEREINSZUSCHÜSSE Für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß 6 15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017) FÜR DIE VERWENDUNG DER
MehrKinder gesund bewegen
Kinder gesund bewegen Informationen zur Initiative Philipp Reiffenstein, Fit Sport Austria Hintergründe und Grundlagen Vision und Ziele Rahmenbedingungen Ergebnisse der Evaluation Hinweis & Abschluss Warum
MehrKleinprojekte Integration
Kleinprojekte Integration Foto: istock Ein Projekt des ASVÖ zur Förderung von Integration durch Sport In Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Kinderrechte & Elternbildung IKEB Gefördert
Mehrdes Allgemeinen Sportverbandes Österreichs (ASVÖ) für die Weitergabe des Bundes-Vereinszuschusses
RICHTLINIEN des Allgemeinen Sportverbandes Österreichs (ASVÖ) für die Weitergabe des Bundes-Vereinszuschusses Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 sieht als speziellen Förderungsbereich der Sport- Dachverbände
MehrRICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz
RICHTLINIEN des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz für Sportförderung aus Mitteln des Bezirks Oberpfalz Stand: 05.07.2016 1 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen Seite 3 II. Förderzweck Seite 3 III. Fördervoraussetzungen
MehrSPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02
1 SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02 III. WIRKUNG DER FÖRDERUNG 02 IV. FÖRDERNEHMER 02 V. FÖRDERGEGENSTAND
MehrSPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG NACHWUCHSLEISTUNGSSPORT I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02
SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG NACHWUCHSLEISTUNGSSPORT I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02 III. WIRKUNG DER FÖRDERUNG 02 IV. FÖRDERNEHMER 02 V. FÖRDERGEGENSTAND
MehrStruktur- und Prozessoptimierung der Sportförderung des Bundes
Struktur- und Prozessoptimierung der Sportförderung des Bundes Ausgangslage 2016 Sportliche Erfolge im internationalen Vergleich bei Olympischen Sommerspielen weit unter dem Durchschnitt trotz Verdoppelung
MehrBSN 2020 Ein Zwischenbericht
BSN 2020 Ein Zwischenbericht BSN Verbandstag am 29. August 2016 in Hannover Hermann Grams BSN-Satzung 2, 1) Der BSN ist der Fachverband für Sport behinderter Menschen (Breiten-, Leistungs-, Präventions-
MehrRichtlinien zur Förderung des Sports im Landkreis Mayen-Koblenz vom in der 2. Änderungsfassung vom
im Landkreis Mayen-Koblenz vom 21.11.2000 in der 2. Änderungsfassung vom 11.07.2016 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 2 1. Grundsätzliches... 2 2. Antragsberechtigte... 2 3. Förderungsvoraussetzungen...
MehrJugend gesund bewegen Voll aktiv im Sportverein
Wir wollen mit dem Projekt Jugend gesund bewegen Voll aktiv im Sportverein mehr Jugendliche zum Sport bringen. Ihr könnt uns dabei helfen! Sagt uns, wie es euch bei Sport und Bewegung mit Kindern und Jugendlichen
MehrBuilding Policy Capacities for Health Promotion through Physical Activity among Sedentary Older People. PASEO Bewegtes Altern in Wien
PASEO Building Policy Capacities for Health Promotion through Physical Activity among Sedentary Older People PASEO Bewegtes Altern in Wien Gesundheitsförderung in der Region durch Capacity- und Netzwerkbildung
Mehrdem Lokalen Bewegungs- und Sportnetz Dietlikon (LBS) der Politischen Gemeinde Dietlikon Leistungsvereinbarung zwischen und
Leistungsvereinbarung zwischen dem Lokalen Bewegungs- und Sportnetz Dietlikon (LBS) und der Politischen Gemeinde Dietlikon Version: 1.4 Datum: 18.01.08 Status: Valid Autor: Zeno Cavigelli Datei: 20071204_Leistungsvereinbarung_Sportnetz_v1
MehrSPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG KINDER- UND JUGENDSPORT I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02
SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG KINDER- UND JUGENDSPORT I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02 III. WIRKUNG DER FÖRDERUNG 02 IV. FÖRDERNEHMER 02 V. FÖRDERGEGENSTAND
MehrInformationsdatenblatt Bewerbung Sportgroßveranstaltungen
Informationsdatenblatt Bewerbung Sportgroßveranstaltungen Dieses Datenblatt dient den potentiellen Fördergebern als Information für Bewerbungen von Bundes- Sportfachverbänden für Sportgroßveranstaltungen.
MehrFAQ Abrechnung Stand
FAQ Abrechnung Stand 23.02.2017 Inhalt 1 Umschichtung/Umwidmung... 3 2 Leistungs-/Förderungszeitraum... 4 3 Personalkosten und Personalhöchstgrenzen... 5 4 Richtlinien und rechtliche Grundlagen... 6 5
MehrR i c h t l i n i e n. über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg
R i c h t l i n i e n über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg 1 Grundsatz Die Gemeinde Wachtberg fördert die Gemeinschaft alter Mitbürgerinnen und Mitbürger als auch den einzelnen
MehrSport in Zug. Leitbild des Sportamtes der Stadt Zug
Sport in Zug Leitbild des Sportamtes der Stadt Zug 4 Einleitung 6 Ziele 8 Sportförderung 10 Sportamt 12 Sportanlagen Herausgeber Stadtrat von Zug Projektgruppe Erich Oegger, Projekleiter Urs Studer, Leiter
MehrSPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE GRUNDFÖRDERUNG SPORTFACHVERBÄNDE I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02
SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE GRUNDFÖRDERUNG SPORTFACHVERBÄNDE I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02 III. WIRKUNG DER FÖRDERUNG 02 IV. FÖRDERNEHMER 02 V. FÖRDERGEGENSTAND
MehrRichtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung
Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung Geschäftsstelle des KSB Potsdam-Mittelmark e.v.,,, Tel.: 0 33 82/70 10 46 1 1. Ziel der Förderung 1.1. Der ist bereit, alle in ihm ansässigen
MehrBeschlüsse des Stadtrates am 22. Juni 2017 Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ab 01. August 2017
Kommunale Sportförderung Beschlüsse des Stadtrates am 22. Juni 2017 Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ab 01. August 2017 1. 2. 3. 4. 5. Sportförderrichtlinie Zugangssatzung Sportstättengebührensatzung
MehrHamburger Segler-Verband e.v. Fachverband Segeln im Hamburger Sportbund Landesverband im Deutschen Segler-Verband
Hamburger Segler-Verband e.v. Fachverband Segeln im Hamburger Sportbund Landesverband im Deutschen Segler-Verband Vorstand Richtlinien für die Bewilligung von Zuwendungen für die Förderung des Breitensport
MehrSportförderung. des Kreises Steinfurt. Projektförderung
Sportförderung des Kreises Steinfurt 2016 Projektförderung Impressum: Kreis Steinfurt Schul-, Kultur- und Sportamt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Redaktion: Silke Stockmeier Layout Satz Deckblatt:
MehrOrientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort
Deutsche Sportjugend Projektkonzeption: Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort Ein Beitrag der Deutschen Sportjugend (dsj), der dsj-mitgliedsorganisation und der Sportvereine
MehrWirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol
Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel
MehrGesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz- SportFGBbg)
Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz- SportFGBbg) Vom 10. Dezember 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 26], S.498), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember
MehrRichtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs
Beihilfennummer: XA 309/09 Zl: 4a-F-8361/66-2009 Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb Österreichs 1 Rechtsgrundlagen Gesetz vom 29. Juni 1987
MehrAussendung mit durch den Landesverband bis einer der Vereine. einer und einer Ehrenamtliche - gute Seele
Newsletter 2/2014 Terminübersicht August bis Dezember 2014 Landestag Einladung der Delegierten Vereinsanmeldung 2.Spiel- und Bewegungsfest 2.Spiel- und Bewegungsfest Aussendung mit E-Mail durch den Landesverband
MehrFörderungen 2014 Statusbericht nach 44 BSFG, Stand: 21.01.2015. 1 von 16
American Football Bund Österreich Personal Sport 7 (3) 130.000 American Football Bund Österreich Infrastruktur Sport 7 (3) 20.000 American Football Bund Österreich Personal smanagement 7 (3) 120.000 American
MehrRichtlinien für die Wirtschaftsförderung in Brunn am Gebirge
Die Marktgemeinde Brunn am Gebirge gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Brunn am Gebirge in der Sitzung am 23.09.2009, TOP 12.1 nachfolgende beschlossen hat. Richtlinien für die Wirtschaftsförderung
MehrÜbersicht. I. Rückblick. Was verbirgt sich hinter KIDS. III. Fördermöglichkeiten durch den LSB. IV. Gute Beispiele aus der Praxis
Übersicht I. Rückblick II. Was verbirgt sich hinter KIDS III. Fördermöglichkeiten durch den LSB IV. Gute Beispiele aus der Praxis Rückblick EVP Ziele 3. Trendsportangebote bedarfsorientierte Angebote auf
MehrGeschäftsordnung für den. "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche. Kommunikationsnetze und dienste"
Geschäftsordnung für den "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und dienste" 1 Gliederung 1 Name und rechtliche Einordnung 2 Zweck des Arbeitskreises 3 Mitglieder des
MehrDer Sport in Schleswig-Holstein: Gut für die Menschen ein Gewinn für das Land. Außerordentlicher Landessportverbandstag am
Der Sport in Schleswig-Holstein: Gut für die Menschen ein Gewinn für das Land 1. DIE VISION: Sport für alle Von Kindheit an! 2. DER BEITRAG ZUM GEMEINWOHL: Sport stellt sich den gesellschaftlichen Herausforderungen!
MehrGemeinnützige europäische Sportveranstaltungen
Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen Welche Ziele werden mit gemeinnützigen europäischen Sportveranstaltungen verfolgt? Mit dieser Aktion soll Folgendes unterstützt werden: Ehrenamt im Sport
MehrWirtschaftsförderung des Landes Tirol
Wirtschaftsförderung des Landes Tirol 2007 2013 Innsbruck, 4.12.2007 Wirtschaftsförderung 1 Die neue FTE-Förderung des Landes Tirol im Bereich der Wirtschaftsförderung Tiroler Forschungs-, Entwicklungs-
Mehrzur Förderung der Vereine in der Gemeinde Michelfeld
R ichtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Michelfeld Seite 2 Vorbemerkungen und Grundsätzliches Die Aufgaben der Kommunen verändern sich durch die demografische Entwicklung und ein geändertes
MehrTiroler Beratungsförderung
Tiroler Beratungsförderung Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen, die Tiroler Wirtschaft in ihrer
MehrRichtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Amt Wachsenburg
Richtlinie für die Förderung von gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Amt Wachsenburg Präambel Mit der Richtlinie zur Förderung der Vereine will die Gemeinde Amt Wachsenburg die ehrenamtliche Tätigkeit
Mehrfür die Investitionsförderung
R I C H T L I N I E N gemäß 13 des Gesetzes vom 30.12.2015 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-G 2016), LGBl Nr. 121/2015 für die Investitionsförderung 1 Gegenstand der Förderung (1) Gegenstand
MehrMotivation von Nachwuchsathleten
Motivation von Nachwuchsathleten Inhalt 1 Ziele und Strategien... 2 2 Maßnahmen... 3 2.1 Kinder Motivationsprogramme für Sport... 3 2.2 Vereinen und Verbänden Zugang zu Schulen und Kindergärten verschaffen...
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010 1811. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2011) 1. Gemäss 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung
MehrRichtlinien zur Sportförderung durch die Stadt Böblingen
Neufassung vom 13.Dezember 1996 Zuletzt geändert am 13.Dezember 2006 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A. Allgemeines Seite 1. Voraussetzungen, die der antragstellende Verein bzw. dessen Abteilungen
MehrAbwicklung Förderungen
Abwicklung Förderungen Die Integrationsstelle Oberösterreich (istoö) unterstützt laufende Angebote und Projekte von Vereinen und Partner/-innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen.
MehrAn die Mitgliedsvereine und SSV / GSV im. KreisSportBund Paderborn e.v. Paderborn, 08. September Liebe Sportfreunde,
KreisSportBund Paderborn e.v.- Am Bischofsteich 42-33102 Paderborn An die Mitgliedsvereine und SSV / GSV im KreisSportBund Paderborn e.v. KreisSportBund Paderborn e.v. Am Bischofsteich 42 33102 Paderborn
MehrRichtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008
Richtlinien des Burgenlandes für die Gewährung von Förderungen im Sinne des 21 Abs. 9 FAG 2008 Richtlinien der Burgenländischen Landesregierung für die Gewährung von Förderungen gemäß 21 Abs. 9 des Bundesgesetzes,
Mehrl INTEGRATION BEWEGT l Tagung der Österreichischen Bundes-Sportorganisation und des Österreichischen Integrationsfonds 29. November 2013, Wien
l INTEGRATION BEWEGT l Tagung der Österreichischen Bundes-Sportorganisation und des Österreichischen Integrationsfonds 29. November 2013, Wien 20 Jahre Erfahrung Integrationsarbeit im Sport Heike Kübler
MehrMerkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren
Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für
MehrSehr geehrte Damen und Herren!
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 6 An alle Schulerhaltergemeinden und Erhalter von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht Bildung und Gesellschaft Referat Pflichtschulen Bearbeiterin:
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Inhaltsverzeichnis Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die
MehrLandesSportBund Niedersachsen e.v. FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND ANTRAGSTELLUNG
LandesSportBund Niedersachsen e.v. FÖRDERMÖGLICHKEITEN UND ANTRAGSTELLUNG NIEDERSÄCHSISCHES SPORTFÖRDERGESETZ 07. DEZEMBER 2012 31,5 Mio. Euro LANDESSPORTBUND NIEDERSACHSEN E.V. Sportpolitischer Interessenvertreter
MehrSubventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Köflach hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 beschlossen: Subventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach 1. Geltungsbereich (1) Diese Richtlinien gelten für
Mehr2869/J. vom (XXV.GP) ANFRAGE. betreffend Erfolgs-Ranking der Bundes-Sportfachverbände für die Fördervergabe 2015
2869/J vom 23.10.2014 (XXV.GP) 1 von 5 ANFRAGE der Abgeordneten Petra Steger und weiterer Abgeordneter an den Bundminister für Landverteidigung und Sport betreffend Erfolgs-Ranking der Bund-Sportfachverbände
Mehr9. Förderprogramm Sport für alle Kinder
9. Förderprogramm Sport für alle Kinder Ausschreibung des Förderprogramms Gegen Folgen von Kinder- und Jugendarmut im hessischen Sport I. Allgemeine Informationen, Ziele und Grundsätze des Förderprogramms
MehrASKÖ Bundesreferententag 2015
2015 30.10.-31.10.2015 JUFA Hotel Seefeld-Kadolz / NÖ sgesetz neu Leitfaden Michael Jucies Vereinszugehörigkeit anführen! 30.- 30.-31. 31. Oktober 2015 2015 Vereinszugehörigkeit auf Teilnehmerliste anführen:
MehrHERZLICH WILLKOMMEN!
48. Bundes-Sportrat HERZLICH WILLKOMMEN! 18. Juni 2010, 10:30 Uhr; Hotel Caruso, Baden 1 TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung 3 TOP 3 Genehmigung
MehrReglement zur Förderung erneuerbarer Energien und der rationellen Energie- und Wassernutzung (Energiereglement)
- 1 - Reglement zur Förderung erneuerbarer Energien und der rationellen Energie- und Wassernutzung (Energiereglement) Erstes Kapitel: Zweck 1 Zweck und Geltungsbereich Dieses Reglement bezweckt, mit der
MehrRichtlinien zur Förderung des Sportes im Main - Taunus - Kreis
Richtlinien zur Förderung des Sportes im Main - Taunus - Kreis Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Förderzwecke und Ausführungsrichtlinien 1. Förderung des Jugendsportes... 3 2. Aus- und Weiterbildung
MehrTourismusoffensive
Wirtschaft Tourismus Gemeinden Tourismusoffensive 2017-2018 Richtlinie Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter Stand 1. Jänner 2017 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat 1/02 Wirtschafts-
MehrRICHTLINIEN. für die Gewährung von Beiträgen aus der Voranschlagsstelle Sportstättenbau, Sporteinrichtungen. I. Allgemeines
RICHTLINIEN für die Gewährung von Beiträgen aus der Voranschlagsstelle Sportstättenbau, Sporteinrichtungen I. Allgemeines (1) Das Land Kärnten fördert durch Leistung von Beiträgen die im Punkt II Förderungsbereiche
MehrRichtlinie zur Förderung des Vereinssports im m Burgenlandkreis
Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis (SportFRL) gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises Nr. 166-21/207 KT vom 11.05.2017 1 Zuwendungszweck und -ziel 1. Der Burgenlandkreis
MehrBESTE AUSSICHTEN FÜR SPORT-VEREINE! EINE MITGLIEDSCHAFT BEIM ASVÖ OBERÖSTERREICH BRINGT IHNEN VIELE VORTEILE!
EINE MITGLIEDSCHAFT BEIM ASVÖ OBERÖSTERREICH BRINGT IHNEN VIELE VORTEILE! Hier ist Ihr Panorama auf das Sportnetzwerk Allgemeiner Sportverband Oberösterreich. WERDEN AUCH SIE MITGLIED! So wie derzeit über
Mehr1. Was sind die Ergebnisse, die sich aus der Arbeit der Projektleiterin ergeben haben und wie geht es danach weiter?
Stadt Chur Antwort des Stadtrates an den Gemeinderat Nr.28/2010 771.00 Interpellation Chantal Marti-Müller betreffend Sportförderung in der Stadt Chur Sport ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens und
MehrA n l a g e. Das Konzept soll 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgender Gliederung einzureichen:
A n l a g e Zu Nummer 7.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg zur
MehrGesundheitsförderung in den Schulen Österreichs
Gesundheitsförderung in den Schulen Österreichs Strategische Überlegungen zur Qualitätssicherung Dr. Martina Gerhartl 3 Die Bundesregierung will über Prävention, Gesundheitsförderung und Public Health
MehrInformationsveranstaltung Sportförderung Projekte im sportlichen Bereich am im Raum 167 der AOK Sachsen-Anhalt in Magdeburg
Informationsveranstaltung Sportförderung Projekte im sportlichen Bereich 2019 am 21.08.2018 im Raum 167 der AOK Sachsen-Anhalt in Magdeburg 2 Gliederung 1. Projekte im sportlichen Bereich a) Informationen
MehrDFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften
-Vordruck 1.09 09/17 Seite 1 von 6 Merkblatt Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 09/17 Seite 2 von 6 Die () fördert
MehrDiese Verordnung regelt Zuständigkeit, Aufsicht und Unterstützung in der Sport- und Bewegungsförderung. 2
Verordnung über die Förderung des Sports (SFV) (Vom 8. Dezember 08) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 44 Abs. des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt vom 0. November 0 (FHG) und
MehrFörderung der Landwirtschaft in Wien. Seite 1. Lfg. 26. Gesetz über die Förderung der Landwirtschaft in Wien (Wiener Landwirtschaftsgesetz)
1 Gesetz über die Förderung der Landwirtschaft in Wien (Wiener Landwirtschaftsgesetz) Fundstellen der und ihrer Änderungen Datum Publ.Blatt Fundstelle 13.03.2000 LGBl 2000/15 Der Wiener Landtag hat beschlossen:
MehrVorblatt Problem: Ziel: Inhalt: Alternativen: Auswirkungen des Regelungsvorhabens: Finanzielle Auswirkungen:
Problem: Vorblatt Das derzeit geltende Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 (BSFG), BGBl. I Nr. 143, entspricht nicht in allen Punkten den Anforderungen an eine zielorientierte, transparente Förderungsabwicklung.
MehrSportförderungsrichtlinien der Stadt Bad Nauheim. Einleitung
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bad Nauheim Einleitung Der Sport übernimmt innerhalb der Gesellschaft wichtige integrative, Gemeinwohl fördernde, sozialisierende und lebenshelfende Funktionen, die
MehrMach mit werd fit! Gesundheitsförderung für Arbeitslose in Osnabrück
Mach mit werd fit! Gesundheitsförderung für Arbeitslose in Osnabrück bis 31.12.2014 Mach mit werd fit! Angebotsstruktur Zielgruppenspezifische und nachhaltige Angebote zur Gesundheitsförderung und Integration
MehrAnsuchen, die nach dem 31. Juli bei der Biene Österreich eintreffen, können nicht mehr für die Förderung berücksichtigt werden NEUEINSTEIGER
Einreichfrist: 31. Juli K-A Ansuchen, die nach dem 31. Juli bei der Biene Österreich eintreffen, können nicht mehr für die Förderung berücksichtigt werden Einreichadresse: An die Biene Österreich Dresdner
MehrRichtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom
Richtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom 18.12.2003 (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom 07.03.2017) 1. Förderungsgrundsätze Inhaltsverzeichnis 2. Art und Umfang
MehrKultur und Sport sind Bereiche der Daseinsvorsorge, die zum Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung zählen.
Richtlinie zur Förderung der Kyritzer Vereine Auf der Grundlage des 28 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember
MehrRichtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern 1 Allgemeines Das Land Vorarlberg und die Gemeinden als Träger von Privatrechten gewähren nach Maßgabe dieser Richtlinien
MehrFörderungsrichtlinien des Landes Steiermark Gewässerökologie Wettbewerbsteilnehmer 2013
Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark Gewässerökologie Wettbewerbsteilnehmer 2013 Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark Gewässerökologie - Wettbewerbsteilnehmer Seite 1 von 7 Impressum Amt
MehrKinder gesund bewegen
Kinder gesund bewegen Evaluationsbericht Schuljahr 2014/15 Datum: 08.03.2016 Verfasser: Philipp Reiffenstein, Fit Sport Austria Kinder gesund bewegen: Fit Sport Austria 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 8-10/8.
MehrLANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag
LANDESPROGRAMM Sportvereine im Ganztag 1. Programmbeschreibung Das Ministerium für Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen (MFKJKS) und der Landessportbund NordrheinWestfalen (LSB)
Mehrh1190 5/5 Sportförderrichtlinien der Stadt Heidenheim vom 25. Oktober 2011
h1190 5/5 Sportförderrichtlinien der Stadt Heidenheim vom 25. Oktober 2011 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2011 die Neufassung der Sportförderrichtlinien beschlossen: 1. Grundsätze
MehrANTRAG LAP Partnerschaften für Demokratie
Landkreis Märkisch-Oderland ANTRAG LAP Partnerschaften für Demokratie Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Jugendförderung Klosterstraße 14 15344 Strausberg Eingangsvermerk AZ: 51.41.07/ / (wird von der
MehrGeschäftsverteilungsplan für die Abteilung Leichtathletik im TSV 1860 Dinkelsbühl e. V.
Geschäftsverteilungsplan für die Abteilung Leichtathletik im TSV 1860 Dinkelsbühl e. V. A. Einleitung Dieser Geschäftsverteilungsplan gilt für die Zuständigkeiten nach 13 der Satzung innerhalb der Abteilung
Mehr