REGLEMENT DES RASENTRECKER RENNSPORT CLUB BRAND-ERBISDORF e.v.

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1 REGLEMENT DES RASENTRECKER RENNSPORT CLUB BRAND-ERBISDORF e.v. 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. REGLEMENT 13-PS-KLASSE 1.1 Technische Bestimmungen S Maße S Motor S Reifen und Felgen S Lenkung S Stoßstangen S Bremsen S Chassis S Antrieb / Getriebe S Vergaser S Optik S.3 2. REGLEMENT KÖNIGSKLASSE 2.1 Technische Bestimmungen S Maße S Reifen und Felgen S Lenkung S Stoßstangen S Bremsen S Vorderachse S Antrieb S Motor S Vergaser S Chassis S Optik S.5 3. REGLEMENT SUPER RACE CLASS 3.1 Technische Bestimmungen S Maße S Reifen, Felgen und Achsabstand S Lenkung S Stoßstangen S Bremsen S Vorderachse S Antrieb S Motor S Chassis S.6 4. ALLGEMEINES REGLEMENT (GILT FÜR ALLE KLASSEN) S Sicherheit S Kraftstoff S Startnummern S Fahrvorschriften und Verhaltensregeln S Allgemeine Bestimmungen S Nennung S Wertung S Inkrafttreten und Gültigkeit S Änderung S.8 2

3 1.REGLEMENT 13-PS-KLASSE 1.1 Technische Bestimmungen Maße Länge: max. 2,0m Gesamtläge Breite: max. 1,0m, gemessen über die Außenkante der Reifen Sitzhöhe: Unterkante Sitz mindestens 50cm Motor Motor mit max. 13 HP, nur Original Rasenmähermotor, z.b. Briggs&Stratton, Tecumseh, Kohler, Kubota, Honda o.ä Reifen und Felgen Die Reifengröße und das Profil sind frei wählbar. Die Felgengröße hinten darf maximal 8 Zoll betragen, die Felgengröße der Vorderräder maximal 6 Zoll Lenkung Die Lenkung kann modifiziert und verstärkt werden. Es dürfen nur vom Grundsatz her runde Lenkräder, welche an Ober- und Unterkante abgeflacht sein dürfen, Verwendung finden. Keine Motorradlenker, Lenkstangen oder dergleichen Stoßstangen Stoßstangen dürfen vorn und hinten nicht über die jeweiligen Achsen ragen Bremsen Funktionstüchtige Bremsen müssen während des gesamten Rennens vorhanden sein. Es darf nur die Hinterachse gebremst werden. Dabei ist es dem Erbauer überlassen, ob er diese rad- oder achsweise bremst Chassis Es ist nur das originale Rasenmäher- Chassis zulässig. Dieses darf verstärkt und modifiziert werden. Keine Rohrkonstruktionen wie z.b. im Kartsport. Das Mähwerk und scharfkantige oder überstehende Teile müssen demontiert werden. Es darf keinerlei Federung der beiden Achsen Verwendung finden Antrieb / Getriebe Es dürfen nur originale Rasentraktorgetriebe mit Differential verbaut werden. Riemenantrieb muss vorhanden sein. Allradantrieb ist nicht zulässig Vergaser Es dürfen nur serienmäßige Rasentrecker-Vergaser verbaut werden Optik Um die Optik eines Rasentraktor s zu wahren, sollen nur die originalen Sitzschalen mit montierten Seitenhaltebügeln Verwendung finden. Keine Sitzbänke von z.b. Mopeds und keine Sitzschalen aus dem Kartsport. 3

4 1. REGLEMENT KÖNIGSKLASSE 2.1. Technische Bestimmungen Maße Länge: max. 2,0m Gesamtlänge Breite: max. 1,30m, gemessen über die Außenkante der Reifen Sitzhöhe: Unterkante Sitz mindestens 50cm Reifen und Felgen Die Reifengröße und das Profil sind frei wählbar. Die Felgengröße hinten darf maximal 8 Zoll betragen, die Felgengröße der Vorderräder maximal 6 Zoll Lenkung Die Lenkung kann modifiziert und verstärkt werden. Es dürfen nur vom Grundsatz her runde Lenkräder, welche an Ober- und Unterkante abgeflacht sein dürfen, Verwendung finden. Keine Motorradlenker, Lenkstangen oder dergleichen Stoßstangen Stoßstangen dürfen vorn und hinten nicht über die jeweiligen Achsen ragen Bremsen Funktionstüchtige Bremsen müssen während des gesamten Rennens vorhanden sein. Es darf nur die Hinterachse gebremst werden. Dabei ist es dem Erbauer überlassen, ob er diese rad- oder achsweise bremst Vorderachse Die Vorderachse kann als Pendelachse montiert sein, mittig mit einem Bolzen gelagert. Verbaute Gummipuffer dürfen nur der Begrenzung des Pendelweges dienen. Eine Federung der Achsen ist nicht zulässig. Die Vorderachse kann auch als Starrachse montiert sein Antrieb Originale Rasentraktorgetriebe (Schalt-, Transmatic- und Hydrostatgetriebe) sind zulässig. Alternativ dürfen auch selbstgebaute Differentialachsen verbaut werden. Der Antriebsstrang über ein Zwischen- bzw. Winkelgetriebe und Schaltgetriebe ist zulässig, muss aber mindestens ein Riementrieb besitzen. Allradantrieb und selbstsperrende Differentiale sind nicht zulässig. Andere Konstruktionen sind nicht zulässig, und werden bei der technischen Abnahme am Renntag in die Super-Race-Class verwiesen. Die angetriebene Achse darf nicht als Starrachse ausgelegt sein Motor Erlaubt sind Motoren mit einer vertikalen und horizontalen Kurbelwelle und einer maximalen Leistung von 20HP (Briggs & Stratton, Tecumseh, Kohler, Kubota, Honda o.ä.). Keine Motorradmotoren Vergaser Es dürfen, neben den serienmäßig verbauten Vergaserarten, auch Fremdfabrikate verbaut werden. 4

5 Chassis Es ist nur das originale Rasenmäher Chassis zulässig. Dieses darf verstärkt und modifiziert werden. Keine Rohrkonstruktionen wie z.b. im Kartsport. Das Mähwerk und scharfkantige oder überstehende Teile müssen demontiert werden Optik Um die Optik eines Rasentraktors zu wahren, sollen nur die originalen Sitzschalen mit montierten Seitenhaltebügeln verwendet werden. Keine Sitzbänke von z.b. Mopeds oder Sitzschalen aus dem Kartsport 5

6 3. REGLEMENT SUPER RACE CLASS 3.1. Technische Bestimmungen Maße Breite: max. 1,15m, gemessen über die Außenkante der Reifen Reifen, Felgen und Achsabstand Die Reifengröße und das Profil sind frei wählbar. Die Vorderräder dürfen nicht größer als die Hinterräder sein. Der maximale Durchmesser der Hinterräder beträgt 55cm. Der Achsabstand, gemessen zwischen den Mittelpunkten von Vorder- und Hinterachse darf nicht länger als 150cm sein Lenkung Die Lenkung kann modifiziert und verstärkt werden. Es dürfen nur vom Grundsatz her runde Lenkräder, welche an Ober- und Unterkante abgeflacht sein dürfen, Verwendung finden. Keine Motorradlenker, Lenkstangen oder dergleichen Stoßstangen Stoßstangen dürfen vorn und hinten nicht über die jeweiligen Achsen ragen Bremsen Funktionstüchtige Bremsen müssen während des gesamten Rennens vorhanden sein Vorderachse Die Vorderachse kann als Pendelachse montiert sein, mittig mit einem Bolzen gelagert. Diese kann zusätzlich mit dem Rahmen verbunden und muss verwindungssteif sein. Die Vorderachse darf nicht als federnde Konstruktion ausgelegt sein. Verbaute Gummipuffer dürfen nur der Begrenzung des Pendelweges dienen. Die Vorderachse kann auch als Starrachse montiert sein. Eine Federung der Achsen ist nicht zulässig Antrieb Allradantrieb ist nicht zulässig Motor Erlaubt sind Motoren mit maximal 2 Zylinder, sowohl Baumaschinen als auch Motoradmotoren Chassis Es sind Eigenbauten zulässig. Das Mähwerk und scharfkantige oder überstehende Teile müssen demontiert werden. 6

7 4. Allgemeines Reglement (gilt für alle Klassen) 4.1 Sicherheit Notausvorrichtung (Abreiß-Not-aus-Schalter oder Sitz-Not-aus-Schalter) muss vorhanden und funktionstüchtig sein. 4.2 Kraftstoff Der Kraftstoff, unverbleites Benzin oder Diesel, muss von einer öffentlichen Tankstelle stammen. Dieser Kraftstoff muss an einer Zapfsäule gezapft worden sein. 4.3 Startnummern Die Startnummer ist vorn und hinten, min. 15 cm x 15 cm, auf einer Nummerntafel, 21 cm x 21 cm, von jedem Fahrer selbst anzubringen. 4.4 Fahrvorschriften und Verhaltensregeln Beim Überholen ist für alle am Überholvorgang beteiligten Fahrer jedes Drängen nach innen oder außen streng untersagt und wird bei Feststellung bestraft. Der Fahrer darf sich in keinem Fall entgegen der Fahrtrichtung des Wettbewerbs bewegen. Sollte ein Fahrzeug ausfallen, muss es sofort von der Strecke entfernt werden. Es herrscht Schrittgeschwindigkeit in der Boxengasse/Fahrerlager. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot vor und während des Rennens. Die Einnahme von jeglichen Genussmitteln ist verboten und führt in beiden Fällen zum Ausschluss des Rennens. 4.5 Allgemeine Bestimmungen Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Sicherheit seines Renntreckers ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Startaufstellung für jedes Rennen wird durch die Trainingsergebnisse (Qualifikationsrunden) bestimmt. Den Anweisungen der Rennleitung hat jeder Teilnehmer folge zu Leisten. Die Entscheidungen der Rennleitung sind nicht anfechtbar. Die Startprozedur ist endgültig zum Fahrerbriefing bekannt zu geben. Vor jedem Start wird eine vollständige Einführungsrunde gefahren. Der Beginn der Einführungsrunde ist durch den Rennleiter entsprechend der Einweisung zum Briefing anzuzeigen. Bei mehreren Läufen an einen Tag wird nur vor dem ersten Lauf eine Einführungsrunde gefahren. Werden mehrere Läufe an einen Tag gestartet, so ist die Startaufstellung des nächsten Laufes gleich der Zieleinfahrt des vorangegangen Laufes. Das Rennen wird stehend gestartet. Der Traktor muss aus eigener Kraft über die Startlinie fahren um gewertet zu werden. Es besteht Helmpflicht. Feste Kleidung, die Arme und Beine umschließt und festes Schuhwerk, welches bis über die Knöchel reicht, sind Pflicht. Handschuhe, Protektoren und Nackenschutz werden empfohlen. 7

8 4.6 Nennung Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular abzugeben. Das Nennformular ist vollständig und leserlich auszufüllen. Die Nennung ist von jedem Fahrer zu unterzeichnen. Die Nennung kann auch durch Fax aber nicht mündlich oder fernmündlich abgegeben werden. Bei Minderjährigen haben deren gesetzliche Vertreter die Nennung zu unterzeichnen und abzugeben. Das Startgeld in Höhe von 15,00 ist auf das Konto des RTRC Brand-Erbisdorf e.v., als Startgebühr deklariert, vorab zu überweisen. Wird das Startgeld erst am Renntag beglichen, so erhöht sich die Startgebühr auf 20,00. Mit dem Nennungsschluss (Datum) wird das Ende der Frist für die Abgabe bestimmt. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Nennungen dem Veranstalter vorliegen. Die Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen - den Rasentrecker Rennsport Club Brand-Erbisdorf e.v., - den Veranstalter, - die Rennstreckeneigentümer, - alle Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer) 4.7 Wertung Die Punkteverteilung zur Wertung in der offenen sächsischen Meisterschaft erfolgt auf den jeweiligen Fahrer, nicht auf den Traktor. Besteht Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Fahrern in der Gesamtwertung einer Klasse, sind die Tageswertungen der Fahrer der Reihe nach aufzulisten, beginnend bei der Besten und endend bei der schlechtesten Wertung. Sobald es einen Unterschied gibt, ist die Gleichheit zugunsten des Fahrers mit der besseren Wertung aufzulösen. Bleibt auch dann noch Gleichheit zwischen zwei oder mehr Fahrern einer Klasse, entscheidet die Wertung der besten Qualifikationsrundenzeit, über die Reihenfolge. Punkteverteilung: 10 = 1. Platz 8 = 2. Platz 6 = 3. Platz 5 = 4. Platz 4 = 5. Platz 3 = 6. Platz 2 = 7. Platz 1 = 8. Platz 4.8 Inkrafttreten und Gültigkeit Das geänderte Reglement tritt ab der Saison 2013/2014, beginnend am , mit dem Rennen in Schellenberg in Kraft. Vorausgesetzt einer Mehrheit bei der Abstimmung. Die Gültigkeit ist unbegrenzt. 4.9 Änderung Eine Änderung bedarf der schriftlichen Antragstellung. Über eine Änderungen entscheidet in erster Instanz der Vorstand des RTRC e.v. In zweiter Instanz wird der komplette Verein in einer Mitgliederversammlung abstimmen. 8

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