Reglement Mitglieder
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- Albert Hofer
- vor 9 Jahren
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1 Reglement Mitglieder
2 Inhaltsverzeichnis 1. Swiss-Ski-Mitgliedschaft Clubmitglieder (Art. 7, Swiss-Ski Statuten) JO, Jugendorganisation (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Junioren (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Senioren (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Veteranen (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Passivmitglieder (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Freimitglieder (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Einzelmitglieder (Art. 7.2, Swiss-Ski Statuten) Clubs (Art. 8, Swiss-Ski Statuten) Verbände (Art. 9, Swiss-Ski Statuten) Ehrenmitglieder(Art. 7.3, Swiss-Ski Statuten) Gönner (Art. 7.4, Swiss-Ski Statuten) Aufnahme von Clubs Voraussetzungen zur Aufnahme Aufnahmeverfahren Austritt von Clubs Regulärer Austritt von Clubs... 5/ Ausschluss von Clubs Adressverwaltung und Verwendung Mitgliederbeiträge Was kostet die Mitgliedschaft bei Swiss-Ski... 6/7 Seite 2 von 7
3 1. Swiss-Ski-Mitgliedschaft Artikel 6 der Statuten von Swiss-Ski sieht folgende Kategorien von Mitgliedern vor: Club- und Einzelmitglieder Clubs Verbände 1.1. Clubmitglieder (Art. 7, Swiss-Ski Statuten) Als Clubmitglieder gelten alle durch die Ski-Clubs an Swiss-Ski gemeldeten Mitglieder. Swiss-Ski unterscheidet folgende Kategorien: JO, Jugendorganisation (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) JO sind Clubmitglieder entsprechend den Jahrgängen der jeweils gültigen FIS-Bestimmungen. Sie sind nicht stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski nicht beitragspflichtig. Sie können neben dem 1. Club bei einem zweiten Ski-Club eine Mitgliedschaft haben Junioren (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Junioren sind Clubmitglieder entsprechend den Jahrgängen der jeweils gültigen FIS-Bestimmungen. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig Senioren (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Senioren sind Clubmitglieder, die das Juniorenalter zurückgelegt haben. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig Veteranen (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Veteranen sind Clubmitglieder, die Swiss-Ski seit mehr als 25 Jahren angehören (die Jahre als JO-Mitglied zählen nicht). Die Veteranen werden von ihrem Club zum Swiss-Ski-Veteran ernannt. Die Ernennung ist dem Mitgliederservice von Swiss-Ski zu melden. Swiss-Ski- Veteranen erhalten das Swiss-Ski-Abzeichen mit Silberrand. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig Passivmitglieder (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Passivmitglieder sind Clubmitglieder im Seniorenalter und werden von ihrem Club als solche gemeldet. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig Freimitglieder (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten) Freimitglieder sind Clubmitglieder, die Swiss-Ski seit mehr als 40 Jahren angehören (die Jahre als JO-Mitglied zählen nicht). Die Freimitglieder werden auf Antrag ihres Clubs von Swiss-Ski zum Swiss-Ski-Freimitglied ernannt. Der Antrag auf Ernennung ist dem Mitgliederservice von Swiss-Ski zu melden. Swiss-Ski-Freimitglieder erhalten das Swiss-Ski-Abzeichen mit Goldrand. Sie sind stimmberechtigt, gegenüber Swiss-Ski jedoch nicht beitragspflichtig. Seite 3 von 7
4 1.2. Einzelmitglieder (Art. 7.2, Swiss-Ski Statuten) Einzelmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, welche ohne Clubmitgliedschaft direkt bei Swiss-Ski gemeldet und verwaltet werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Einzahlung des Jahresbeitrages an Swiss-Ski, dauert ein Verbandsjahr und kann jederzeit gekündigt werden. Wird der laufende Jahresbeitrag nicht bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Zuständig für die Aufnahme von Einzelmitgliedern ist der Mitgliederservice (Art. 12 Statuten) Clubs (Art. 8, Swiss-Ski Statuten) Mitglieder von Swiss-Ski sind Clubs, welche im Sinne des Zwecks und unter Beachtung der Ziele von Swiss-Ski den Ski- und Snowboardsport und verwandte Sportarten betreiben. Über die Aufnahme von Clubs befindet das Präsidium (Art. 12 Statuten) Verbände (Art. 9, Swiss-Ski Statuten) Swiss-Ski gehören drei Kategorien von Verbänden an: Regional- und Fachverbände sowie angeschlossene Organisationen, die sich mit Ski- und Snowboardsport und verwandten Sportarten befassen. Über die Aufnahme von Verbänden entscheidet die Delegiertenversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen (Art. 12 Statuten) Ehrenmitglieder(Art. 7.3, Swiss-Ski Statuten) Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, welche auf Vorschlag des Präsidiums durch die Delegiertenversammlung gewählt werden Gönner (Art. 7.4, Swiss-Ski Statuten) Gönner sind natürliche und juristische Personen, welche Swiss-Ski mit freiwilligen Beiträgen in beliebiger Höhe unterstützen. Sie erhalten keinen Mitgliederausweis und haben keine Rechte gegenüber Swiss-Ski. Juristische Personen haben namentlich eine natürliche Person als Vertreter zu bezeichnen. 2. Aufnahme von Clubs Ein Club, der sich Swiss-Ski anschliessen will, meldet sich beim Mitgliederservice von Swiss-Ski schriftlich an. Der Anmeldung sind folgende Dokumente beizulegen: Clubstatuten Gründungsprotokoll oder letztes GV-Protokoll Vorstandsliste Mitgliederliste Anmeldeformulare Online Clubverwaltung (OCV) Die Anmeldung gilt als provisorische Aufnahme bei Swiss-Ski. Seite 4 von 7
5 2.1 Voraussetzungen zur Aufnahme gültige Clubstatuten, die den Swiss-Ski-Statuten nicht widersprechen dem neuen Club müssen mindestens 20 Mitglieder (ohne JO) angehören stammt der neue Club aus einem Ort, in dem bereits ein Swiss-Ski-Club besteht müssen ihm mindestens 30 Mitglieder (ohne JO) angehören stammt der neue Club aus einem Ort, in dem mehr als ein Swiss-Ski-Club bestehen, müssen ihm mindestens 40 Mitglieder (ohne JO) angehören Abweichungen von dieser Regelung können im Einzelfall vom Präsidium bewilligt werden. Der Club ist damit einverstanden, dass er seine Mitglieder via Online Clubverwaltung (OCV) bewirtschaftet und er für die Aktualität seiner Daten verantwortlich ist. 2.2 Aufnahmeverfahren Der Mitgliederservice von Swiss-Ski publiziert die Anmeldung im offiziellen Informationsorgan von Swiss-Ski. Innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung kann gegen die Aufnahme schriftlich und begründet beim Mitgliederservice von Swiss-Ski zuhanden des Präsidiums Swiss-Ski Einsprache erhoben werden. Über die Einsprache entscheidet das Präsidium definitiv. Der Entscheid wird dem antragstellenden Club und dem Einsprecher schriftlich mitgeteilt. 3. Austritt von Clubs 3.1 Regulärer Austritt von Clubs Entscheidet sich ein Club dazu bei Swiss-Ski auszutreten, sind folgende Unterlagen beim Mitgliederservice von Swiss-Ski einzureichen: Kündigungs-/Austrittschreiben Protokoll der letzten GV, an welcher der Austritt bei Swiss-Ski definitiv beschlossen wurde. Weitere Punkte sind zu befolgen: die Club Endabrechnung welche jeweils am der laufenden Saison verschickt wird muss bezahlt sein, damit der Antrag überhaupt verarbeitet werden kann. ein Austritt bei Swiss-Ski ist jeweils nur bis zum der laufenden Saison möglich (Swiss-Ski muss bis zu diesem Datum im Besitze sämtlicher Unterlagen sein). Der Austritt muss zusätzlich auch beim entsprechenden Regionalverband gemeldet werden. Werden sämtliche obenerwähnten Punkte eingehalten, wird der Club bei Swiss-Ski gelöscht und alle Mitglieder werden von Swiss-Ski für eine Einzelmitgliedschaft angeschrieben. Seite 5 von 7
6 3.2. Ausschluss von Clubs Der Ausschluss von Clubs und Verbänden bedarf der Zustimmung der Delegiertenversammlung (Art. 23 Statuten). 4. Adressverwaltung und Verwendung Das Ski-Club-Mitglied erklärt sich mit Aufnahme in den Ski-Club und damit bei Swiss-Ski sowie in den entsprechenden Regionalverband damit einverstanden, dass der Ski-Club für die Mitgliederbewirtschaftung und den Adressenabgleich vollständige Mitgliederlisten mit Namen, Adressen, Geburtsdatum und Mitgliederstatus zur Verwaltung und Verwendung an die nachfolgenden Verbände und Institutionen übermittelt: - Swiss-Ski - jeweiliger Regionalverband Das Ski-Club-Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Angaben (insbesondere seine Adressdaten) sowohl von Seiten des Ski-Clubs als auch von Seiten Swiss-Ski resp. des entsprechenden Regionalverbandes für eigene Zwecke genutzt werden dürfen. 5. Mitgliederbeiträge Die Delegiertenversammlung ist zuständig für die Festsetzung der Mitgliederbeiträge (Art Statuten). Beiträge und Gebühren sind unter Berücksichtigung der weiteren Einnahmen so zu bemessen, dass Swiss-Ski seinen finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Für die Verbindlichkeiten von Swiss-Ski haftet ausschliesslich das Verbandsvermögen. Jede Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen (Art. 50 Statuten). Für die Beitragszahlungen erhalten die Clubs im Oktober eine Akonto-Rechnung in Höhe von 60% der Vorjahresbeiträge. Diese Akonto-Rechnung ist binnen 30 Tagen zu bezahlen und wird nicht verzinst. Ende März erhalten die Clubs die Endabrechnung. Diese ist bis zum 30. April vollständig zu begleichen (Art. 51 Statuten). Heute sind die Mitgliederbeiträge gemäss der Statutenänderung vom 08. April 2000 in Hergiswil noch gültig Was kostet die Mitgliedschaft bei Swiss-Ski Alle Mitglieder eines lokalen Ski-Clubs sind Swiss-Ski durch die Clubleitung zu melden. Die Höhe der Clubbeiträge ist von Club zu Club verschieden und bei den jeweiligen Präsidenten zu erfragen. Die Beiträge, welche die Ski-Clubs an Swiss-Ski zu entrichten haben, sind in der Regel im Clubbeitrag enthalten, ebenso die Abgaben an die Regionalverbände. Der Beitrag an Swiss-Ski setzt sich wie folgt zusammen: Seite 6 von 7
7 Mitgliederkategorie Beitrag an Swiss-Ski Inkl. Snowactive Total JO CHF 0.00 Kein Snowactive CHF 0.00 Junior CHF CHF 5.00 CHF Senior CHF CHF 5.00 CHF Passivmitglied CHF CHF 5.00 CHF Freimitglied CHF 0.00 CHF 5.00 CHF 5.00 Einzelmitglied CHF Gratis CHF Club-Mitglieder: Club- und Swiss-Ski-Beitrag inkl. oder exkl. Snowactive. 2. Club-Mitglieder: Club-Beitrag ohne Swiss-Ski-Beitrag. Diese Mitglieder bezahlen ihren Mitgliederbeitrag an Swiss-Ski über ihren 1. Club. Diese Beiträge verstehen sich ohne Abgaben an den Regionalverband. Die RV-Beiträge sind unterschiedlich und können beim Präsidenten oder Kassier des entsprechenden Regionalverbandes erfragt werden. Nebst den Mitgliederbeiträgen hat der Ski-Club jährlich eine Verwaltungspauschale zu entrichten. In dieser Verwaltungspauschale von CHF sind folgende Dienstleistungen inbegriffen: SUISA-Beitrag, Mitglieder Cards/Booklets, Versandkuverts, Inkassohilfe, Mitbenützung der Versände, Eintrag ihrer Skihütte im Skihüttenverzeichnis von Swiss-Ski, Benützung des Online Clubverwaltungstools (OCV). Swiss-Ski Dr. Urs Lehmann Präsident Roland Imboden Direktor Dieses Reglement wurde vom Präsidium von Swiss-Ski am genehmigt. Seite 7 von 7
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