2.2 Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Rahmen gelten nur, wenn sie von Parteien schriftlich vereinbart sind.

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1 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von KK Metal P/S 1. Anwendung 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Verträge von KK Metal P/S, Betriebsnummer , ("Unternehmen") über Verkauf und die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und dazugehörigen Dienstleistungen für Geschäftskunden. 2. Vertragsgrundlage 2.1 Die Bedingungen machen zusammen mit den Angeboten des Unternehmens und den Auftragsbestätigungen die gesamte Auftragsgrundlage über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und dazugehörigen Dienstleistungen durch das Unternehmen an den Kunden ("Vertragsgrundlage") aus. Einkaufsbedingungen des Kunden auf Aufträge gedruckt oder auf andere Weise an das Unternehmen übermi ttelt gelten nicht als Teil der Vertragsgrundlage. 2.2 Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Rahmen gelten nur, wenn sie von Parteien schriftlich vereinbart sind. 3. Produkte, Ersatzteile und Dienstleistungen 3.1 Produkte und Ersatzteile, die das Unternehmen an den Kunden verkauft und liefert, sind neu und halten bei der Lieferung die dänischen Rechtsvorschriften ein. Das Unternehmen verkauft und liefert Ersatzteile zu einem Produkt für mindestens 12 Monate, nachdem es an den Kunden geliefert ist. 3.2 Dienstleistungen, die das Unternehmen dem Kunden verkauft und liefert, in Verbindung mit dem Verkauf und der Lieferung von Produkten oder Ersatzteilen werden handwerklich korrekt ausgeführt und halten dänische Rechtsvorschriften ein. 3.3 Produkte, Ersatzteile und dazugehörige Dienstleistungen, die das Unternehmen dem Kunden liefert und verkauft, sind für die geschäftliche Nutzung in Dänemark und anderen Ländern bestimmt, da es keine Garantie für die Einhaltung ausländischer Gesetze ist. Ungeachtet eventuellen entgegengesetzten Bedingungen in der Vertragsgrundlage ist das Unternehmen in keiner Weise für Verluste oder Schäden, die auf die Verwendung für andere Zwecke zurückzuführen ist, verantwortlich. Der Kunde hat das Unternehmen schadlos zu halten, sofern das Unternehmen zur Haftung für solche Verluste oder Schäden verurteilt werden sollte. 4. Preis und Zahlung 4.1 Der Preis der Produkte, Ersatzteile und dazugehörender Dienstleistungen beziehen sich auf das Angebot oder die Auftragsbestätigung/Rechnung des Unternehmens, es sei denn, die Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart haben. 4.2 Der Kunde hat alle Rechnungen für Produkte, Ersatzteile oder dazugehörende Dienstleistungen innerhalb von 10 Tagen nach Erstellung der Rechnung zu zahlen, es sei denn, die Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart haben. 5. Eigentumsvorbehalt 5.1 Das Verkaufte verbleibt Eigentum von KK Metal P/S bis der gesamte Kaufpreis einschließlich eventuell aufgelaufener Zinsen bezahlt ist.

2 6. Verspätet e Zahlung 6.1 Wenn der Kunde eine Rechnung für Produkte, Ersatzt eile oder die dazugehörenden Dienstleistungen nicht bezahlt aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu vertreten hat, ist das Unternehmen berechtigt Anspruch auf Zinsen des fälligen Betrags in Höhe von 2% jeden laufenden Monat ab Fälligkeit und bis die Zahlung vorgenommen wird, zu erheben. 6.2 Unterlässt der Kunde eine fällige Rechnung für Produkte, Ersatzteile oder dazugehörende Dienstleistungen innerhalb von 14 Tagen zu zahlen, nach dem Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung vom Unternehmen, ist das Unternehmen vgl. Punkt 6.1 berechtigt, den Verkauf der Produkte, Ersatzteile und/oder dazugehörende Dienstleistungen der betreffenden Verzögerung aufzuheben, sowie den Verkauf von Produkten, Ersatzteilen und/oder dazugehörenden Dienstleistungen, die noch nicht an den Kunden geliefert sind, aufzuheben oder Vorauszahlung diesbezüglich zu fordern und/oder seinen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung nach dänischem Gericht geltend zu machen. 7. Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen 7.1 Angebote des Unternehmens sind für 10 Tage ab der Datierung geltend, es sei denn etwas anderes geht aus dem Angebot hervor. Wird das Angebot nach der Akzeptfrist akzeptiert, ist das Angebot dann unverbindlich, es sei denn, dass das Unternehmen dem Kunden etwas anderes mitteilt. 7.2 Das Unternehmen bemüht sich nach dem Empfang eines Auftrags von Produkten, Ersatzteilen oder dazugehörigen Dienstleistungen schriftlich eine Bestätigung oder Absage innerhalb von 2 Werktagen an den Kunden zu senden. Bestätigungen und Absagen in schriftlicher Form gelten nur als verbindlich. 7.3 Der Kunde kann nicht einen abgegebenen Auftrag für Produkte, Ersatzteile oder dazugehörige Dienstleistungen ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens ändern. 7.4 Widersprüchliche Bedingungen. Wenn die Auftragsbestätigung des Unternehmens für Produkte, Ersatzteile oder die dazugehörigen Dienstleistungen nicht mit der Bestellung des Kunden oder Vertragsgrundlage übereinstimmt, und der Kunde nicht die widersprüchliche n Bedingungen akzeptieren will, muss der Kunde das dem Unternehmen schriftlich innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung mitteilen. Andernfalls ist der Kunde an die Auftragsbestätigung gebunden. 8. Lieferung und Gefahrübergang 8.1 Lieferbedingungen. Die vom Unternehmen verkauften Produkte und Ersatzteile werden alle EXW - ab Werk vgl. Incoterms 2016 geliefert. 8.2 Lieferzeit. Die vom Unternehmen verkauften Produkte, Ersatzteile und dazugehörige Dienstleistungen werden alle zu dem Zeitpunkt geliefert, der aus der Auftragsbestätigung des Unternehmens hervorgeht. Das Unternehmen hat das Recht, vor der vereinbarten Lieferzeit zu liefern, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. 8.3 Prüfung. Der Kunde hat alle Produkte, Ersatzteile und dazugehörige Dienstleistungen bei der Lieferung zu prüfen. Falls der Kunde einen Mangel entdeckt hat, worauf der Kunde sich berufen will, muss der Kunde unverzüglich schriftlich dem Unternehmen den Mangel mitteilen. Nachdem der Kunde einen Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, muss der Kunde spätestens 3 Tage nach der Feststellung den Mangel dem Unternehmen schriftlich mitteilen, ansonsten kann der Mangel nicht später geltend gemacht werden.

3 9.Verspätete Lieferung 9.1 Mitteilung. Wenn das Unternehmen eine Verzögerung bei der Lieferung von Produkten, Ersatzteilen und dazugehörigen Dienstleistungen erwartet, muss das Unternehmen dem Kunden darüber unverzüglich informieren unter Angabe der Gründe der Verzögerung und gleichzeitig einen neuen Liefertermin mitteilen. 9.2 Stornierung. Wenn das Unternehmen unterlässt Produkte, Ersatzteile oder dazugehörigen Dienstleistungen spätestens 30 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin zu liefern aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, und die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 5 Tagen stattfindet, kann der Kunde den oder die Aufträge aufheben, die von der Verspätung betroffen sind, ohne vorherige Ankündigung durc h schriftliche Mitteilung an das Unternehmen. Der Kunde hat keine anderen Rechte im Falle einer verspäteten Lieferung. 10. Garantie und Mängel 10.1 Das Unternehmen garantiert, dass die Produkte, Ersatzteile und dazugehörige Dienstleistungen für 12 Monate nach Lieferung frei von wesentlichen Mängeln in Design, Material und Verarbeitung sind. Für Teile, die während der Garantie ersetzt werden, macht die Gewährleistungszeit 12 Monate ab dem Austausch bis zu einem Maximum von 24 Monaten ab der ursprünglichen Lieferung aus Ausnahmen. Die Garantie des Unternehmens erfasst nicht Verschleißteile und Mängel aufgrund: (i) normale Abnutzung, (ii) Lagerung, Installation, Verwendung oder Wartung, die nicht den Anweisungen des Unternehmens oder allgemeiner Praxis entsprechen, (iii) Reparatur oder Änderung anderer Personen als das Unternehmen, und (iv) andere Faktoren, wofür das Unternehmen nicht zuständig ist Mitteilung. Wenn der Kunde einen Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit entdeckt, worauf der Kunde sich berufen will, muss der Kunde unverzüglich schriftlich dem Unternehmen den Mangel mitteilen. Falls der Kunde einen Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, muss der Mangel schriftlich dem Unternehmen mitgeteilt werden, ansonsten kann der Mangel nicht später geltend gemacht werden. Der Kunde muss Informationen über einen Mangel an das Unternehmen weitergeben, falls sie vom Unternehmen nachgefragt werden Prüfung. Innerhalb von 14 Tagen, nachdem das Unternehmen Mitteilung des Kunden über einen Mangel erhalten hat und die Forderung untersucht, benachrichtigt das Unternehmen den Kunde, ob der Mangel durch die Garantieleistung gedeckt wird. Der Kunde muss auf Aufforderung defekte Teile an das Unternehmen senden. Der Kunde trägt die Kosten und Risiken der Teile während des Transports zum Unternehmen. Das Unternehmen trägt die Kosten und das Risiko der Teile beim Transport an den Kunden, wenn der Mangel durch die Garantieleistung gedeckt ist Abhilfe. Innerhalb von 21 Tagen nachdem das Unternehmen dem Kunden gemäß Punkt 10.4 informiert hat, dass ein Mangel durch die Garantieleistung gedeckt ist, erfolgt die Behebung des Mangels durch das Unternehmen anhand: (i) Ersetzung oder Reparatur der defekten Teile, oder (ii) Zusendung von Teilen, damit der Kunden selbst die Ersetzung bzw. Reparatur vornehmen kann Zurücknahme. Wenn das Unternehmen unterlässt, einen Mangel durch die Garantieleistung innerhalb von 21 Tagen zu beheben, nachdem das Unternehmen dem Kunden gemäß Punkt 10.4 informiert hat aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, und der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 21 Tagen behoben ist, ist der Kunde berechtigt, den und die Aufträge, die durch den Mangel betroffen sind, ohne vorherige Ankündigung durch schriftliche

4 Mitteilung an das Unternehmen aufzuheben. Der Kunde hat keine weiteren Rechte in Bezug auf Produkte, Ersatzteile und dazugehörige Dienstleistungen als die im Punkt 10 angegebenen Rechte. 11. Haftung 11.1 Jede Partei ist für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen nach dem anwendbaren Recht verantwortlich einschließlich den Begrenzungen, die sich aus der Vertragsgrundlage ergibt. Das Unternehmen ist allein für die Produkthaftung verantwortlich in dem Umfang, dass die Haftung nach unerlässlichen Gesetzvorschriften über das Produkthaftungsgesetz Nr. 261 vom 20. März 2007 einschließlich nachfolgenden Änderungen erfolgt. Das Unternehmen haftet jedoch nicht für Schäden an Eigentum, es sei denn, dass der betreffende Gegenstand durch seine Natur normalerweise für den nicht-geschäftlichen Gebrauch bestimmt ist und hauptsächlich von dem Geschädigten so verwendet. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden an dem defekten Produkt oder einem größeren Produkt, in dem das Produkt eingegliedert ist Unternehmensverantwortung ist außerdem beschränkt, wie im Punkt 11.4 bis 11.6 beschrieben Wenn Dritter Ansprüche an den Kunden oder das Unternehmen stellt, ist die Partei unverzüglich durch die andere Partei zu benachrichtigen. Der Kunde muss das Unternehmen schadlos halten, wenn das Unternehmen für Verluste haften soll, wofür d as Unternehmen nicht verantwortlich gegenüber den Kunden ist Ungeachtet eventuell entgegenstehender Bedingungen in der Vertragsgrundlage kann die gesamte Verantwortung des Unternehmens gegenüber den Kunden in einem Kalenderjahr nicht 10 Prozent der Verkäufe von Produkten, Ersatzteilen und dazugehörigen Dienstleistungen übersteigen, die das Unternehmen netto an den Kunden in Rechnung gestellt hat, im Kalenderjahr, in dem die Lieferung von mangelhaften Produkten, Ersatzteilen und dazugehörigen Dienstleistungen geschehen ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern das Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat Ungeachtet eventuell entgegenstehender Bedingungen in der Vertragsgrundlage ist das Unternehmen nicht gegenüber den Kunden für indirekte Sch äden verantwortlich, einschließlich Verlust von Produktion, Umsatz, Gewinn, Zeit oder Goodwill, Verlust als Folge zu erwartender Einsparungen oder Kosten zur Erwerbung von Ersatzprodukten oder Dienstleistungen, es sei denn, es ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verlaufen Ungeachtet eventuell entgegenstehender Bedingungen in der Vertragsgrundlage ist das Unternehmen nicht dem Kunden für Vertragsverletzungen, die als Force Majeure zu klassifizieren ist, verpflichtet. Die Verantwortungsfreiheit besteht solange, dass Force Majeure vorliegt. Als Force Majeure sind Umstände zu bezeichnen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens sind und die das Unternehmen bei der Vertragsschließung nicht voraussehen könnten oder sollten. Beispiele für Force Majeure sind ungewöhnliche Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Feuer, Überschwemmung, Energiemangel, Importbeschränkungen, Kernreaktionen, Sachbeschädigung und Arbeitsstreitigkeiten. 12. Immaterielle Rechte 12.1 Das vollständige Eigentum an allen immateriellen Rechten bezüglich Produkte, Ersatzteile und dazugehöriger Dienstleistungen, einschließlich Patente, Designs, Marken und Urheberrechte sind Eigentum des Unternehmens Wenn die gelieferten Produkte oder Ersatzteile die immateriellen Rechte eines Dritten verletzen, ist das Unternehmen dazu verpflichtet auf eigene Kosten die verletzenden Produkte oder Ersatzteile

5 durch nicht-verletzenden zu ersetzen. Der Kunde hat keine anderen Rechte im Zusammenhang mit der Verletzung von immateriellen Rechten des Dritten durch Produkte, Ersatzteile oder dazugehörige Dienstleistungen. 13. Vertraulichkeit 13.1 Eine Partei (Unternehmen oder Kunde) muss alle Informationen von der anderen Partei bei der Durchführung des Auftrages bewahren, streng vertraulich und muss sie nicht an Dritter weitergeben oder für einen anderen Zweck verwenden als zur Durchführung des Auftrags ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Die Verpflichtungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, Punkt 13.1, gelten nicht für Informationen, die der Öffentlichkeit üblich sind, die von einer Partei in gutem Glauben von Dritten erhalten werden, die unabhängig von einer Partei ohne die Verwendung von Informationen der anderen Partei entwickelt werden oder Informationen, die wegen gesetzlicher Verpflichtungen ausgeliefert werden. 14. Geltendes Recht und Gerichtsstand 14.1 Der Handel der Parteien unterliegt in jeder Hinsicht dem dänischen Recht Jeder Rechtsstreit, der in Verbindung mit dem Handel zwischen den Parteien entstehen wird, muss vom dänischen Gericht mit Retten i Holstebro (das Gericht in Holstebro, Dänemark) als erste Instanz entschiedet werden.

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