BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden
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- Christian Bayer
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1 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Reinhardtstraße Berlin BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. Invalidenstraße Berlin GEODE Magazinstraße Berlin Marktraumumstellung Berlin, Herausgegeben vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V., Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) sowie von GEODE Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d Énergie, EWIV
2 Inhaltsverzeichnis Teil I: Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Prozesse Allgemeines Zweck des Leitfadens Hintergrund Definitionen und Beteiligte Definitionen Beteiligte Prozessablauf Planung und Umsetzung der Umstellungsmaßnahmen Vorbereitung der Ankündigung Übersicht Organisation der Umstellung Projektorganisation durch jeweils betroffene FNB, ENB und ANB Erstellung und Abstimmung des Umstellungsfahrplans durch die beteiligten Netzbetreiber sowie ggf. Sonderletztverbraucher Ankündigung der Umstellung gegenüber Sonderletztverbrauchern, Transportkunden und Einspeisern Information Standardletztverbraucher Prüfung Ausschreibungserfordernisse für die im Zusammenhang der Umstellung durchzuführenden Beschaffungsvorgänge Vorbereitung der Umstellung/Anpassung durch FNB, ANB, ENB Vorbereitung Netze Vorbereitung Sonderletztverbraucher Vorbereitung Standardletztverbraucher Umsetzung der Umstellung/Anpassung Umsetzung Netze Umsetzung Sonderletztverbraucher Umsetzung Standardletztverbraucher Änderungen im Bilanzkreismanagement Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 2 von 28
3 3.5.5 Anpassung Grundlagen Gasabrechnung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 durch ENB und ANB Teil II: Usecase-Darstellungen Übersicht über alle Usecases und die dazu gehörigen Kapitel im Leitfaden Teil Usecase Marktraumumstellung Darstellung Usecase Marktraumumstellung Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (A0) Darstellung Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (A0) Beschreibung Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (A0) Sequenzdiagramm Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (A0) Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 3 von 28
4 Teil I: Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Prozesse 1 Allgemeines 1.1 Zweck des Leitfadens Im Hauptteil der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) werden die Grundsätze für die umlagefähigen Kosten und deren Wälzung zur Marktraumumstellung geregelt. Der aus zwei Teilen bestehende Leitfaden beschreibt die operativen Abläufe zwischen den Netzbetreibern und ihren Marktpartnern. Im ersten Teil werden insbesondere die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festgelegt sowie der Prozess beschrieben.. Im zweiten Teil werden dann die Informations- und Kommunikationsprozesse zwischen den Marktpartnern näher detailliert. 1.2 Hintergrund Im 19a EnWG ist festgelegt, dass der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes auf Grund eines vom Fernleitungsnetzbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen veranlassten und netztechnisch erforderlichen Umstellungsprozesses, die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse für die dauerhafte Anpassung der Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte von L-Gas auf H-Gas zunächst auf eigene Kosten vorzunehmen hat. Die Kosten werden dann auf alle Gasversorgungsnetze innerhalb des Marktgebiets umgelegt, in dem das Gasversorgungsnetz liegt. Die KoV beinhaltet nicht den Entscheidungsprozess, welche Netzbereiche und zu welchem Zeitpunkt diese Netzbereiche umgestellt werden. Diese Entscheidung wird in Abstimmung der beteiligten Netzbetreiber getroffen und findet als Eingangsgröße Berücksichtigung im Netzentwicklungsplan Gas (NEP). Auf Basis des im NEP veröffentlichten Marktraumumstellungskonzeptes beginnen die betroffenen Netzbetreiber gemäß 8 Ziffer 3 KoV mit der Planung und ggf. Umsetzung der Umstellungsmaßnahmen auf Grundlage dieses Leitfadens. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 4 von 28
5 2 Definitionen und Beteiligte Sofern Begriffe und Rollen nicht gesondert definiert sind, gelten die Definitionen der energierechtlichen Regelungen (insbesondere des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung) und der KoV. 2.1 Definitionen Umstellung(von Netzgebieten)/Marktraumumstellung Umstellung bedeutet in diesem Zusammenhang die Änderung der Gasbeschaffenheit (im Folgenden synonym: Gasqualität) in einem Netzgebiet, hier von Erdgas der Gruppe L auf Erdgas der Gruppe H. Anpassung (von Gasgeräten) Maßnahmen und Arbeiten an Gasgeräten gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 680, die erforderlich sind, wenn sich die Gasbeschaffenheit von Erdgas der Gruppe L auf Erdgas der Gruppe H ändert. Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte Gasgeräte bzw. Gasanlagen, die mit Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260 (2. Gasfamilie) beschickt/befeuert werden. Erdgasbüro Koordinierungsstelle gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 680, die durch den zuständigen Betreiber des Gasversorgungsnetzes und/oder das von ihm beauftragte qualifizierte Fachunternehmen (Anpassungsfirma) eingerichtet wird. Diese wertet insbesondere die bei der Bestandsaufnahme erlangten Daten aus und ermittelt unter Berücksichtigung des vorliegenden Gasverteilungsnetzes die optimale Vorgehensweise. Zudem steht das Erdgasbüro als Auskunftstelle für alle Fragen rund um die Anpassung bereit. Technischer Umstellungstermin Der technische Umstellungstermin ist der Zeitpunkt, an dem H-Gas in das umzustellende Netzsegment des Fernleitungsnetzbetreibers eingespeist wird. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 5 von 28
6 Prognostizierter Termin der Änderung der Gasqualität am Netzkopplungspunkt Der Termin der Änderung der Gasqualität an den Netzkopplungspunkten zwischen dem Fernleitungsnetzbetreiber und den nachgelagerten Netzbetreibern wird auf Basis des technischen Umstellungstermins gemeinsam mit den von der Umstellung betroffenen direkt nachgelagerten Netzbetreibern und direkt angeschlossenen Sonderletztverbrauchern prognostiziert. Bilanzieller Umstellungstermin Der bilanzielle Umstellungstermin ist der Monatserste des Monats, ab dem Allokationswerte ausschließlich in H-Gas-Bilanzkreise gemeldet werden. Abgrenzungsstichtag Abgrenzungsstichtag ist der Zeitpunkt, ab dem das H-Gas tatsächlich beim Letztverbraucher ansteht. Dieser Termin wird vom Netzbetreiber für interne Prozesse verwendet (z.b. Ablesesteuerung, Abgrenzung bei Abrechnungsprozessen). Der Netzbetreiber bestimmt diesen Termin abhängig von dem Zeitpunkt, an dem durch den Fernleitungsnetzbetreiber am gemeinsamen Netzkopplungspunkt zum direkt dem Fernleitungsnetzbetreiber nachgelagerten Netzbetreiber H-Gas eingespeist wird. Zum Abgrenzungsstichtag bzw. im Zeitraum von 45 Tagen vor bis 31 Tage nach dem Abgrenzungsstichtag muss bei SLP-Ausspeisepunkten die Erfassung des Zählerstandes erfolgen. 2.2 Beteiligte Die Umsetzung der Marktraumumstellung erfolgt durch nachfolgend aufgeführte Beteiligte. Die Aufgaben der einzelnen Beteiligten werden im Rahmen des Prozessablaufs beschrieben. Marktgebietsverantwortlicher (MGV) (siehe Aufgabe im Prozessablauf) Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) (siehe Aufgabe im Prozessablauf) Einspeisenetzbetreiber (ENB) FNB oder Verteilnetzbetreiber (VNB) können je nach angeschlossener Kundengruppe auch die Rolle des ENB an inländischen Quellen und Produktionsanlagen, LNG-Anlagen, Biogasanlagen oder an Speichern einnehmen. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 6 von 28
7 Ausspeisenetzbetreiber (ANB) FNB oder VNB können je nach angeschlossener Kundengruppe auch die Rolle des ANB zu Sonderletztverbrauchern und Standardletztverbrauchern (als SLP- und RLM-Kunden) einnehmen. Standardletztverbraucher Kunden mit Standard-Gasanwendungen insbesondere mit Verwendungsbereich Kochen, Warmwasserbereitung und/oder Heizung (in der Regel SLP-Kunden und RLM-Kunden, sofern diese nicht Sonderletztverbraucher sind) Sonderletztverbraucher Kunden ohne Standard-Gasanwendungen, beispielsweise Einsatz von Gas als Rohstoff oder im Produktionsprozess (in der Regel RLM-Kunden) Einspeiser Produzenten inländischer Gas-Aufkommen, LNG-Anlagen-Betreiber, Betreiber von Biogasanlagen. Speicherbetreiber (siehe Aufgabe im Prozessablauf) Qualifizierte Fachunternehmen Unternehmen, die berechtigt sind, Anpassungsarbeiten an Gasgeräten nach DVGW- Arbeitsblatt G 680 Kap 5.1 durchzuführen: Netzbetreiber im Versorgungsgebiet, zertifizierte Anpassungsfirmen mit Zertifikat nach DVGW G 676-B1 und in Abstimmung mit dem Netzbetreiber auch weitere Unternehmen (Vertragsinstallationsunternehmen, nach DVGW G 676 zertifizierte Wartungsunternehmen) unter gewissen Voraussetzungen gemäß G680; im Gewerbe- und Industriesektor auch Hersteller der Geräte. Transportkunden(TK) (siehe Aufgabe im Prozessablauf) Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 7 von 28
8 3 Prozessablauf Planung und Umsetzung der Umstellungsmaßnahmen 3.1 Vorbereitung der Ankündigung Als Teil des NEP bzw. des Umsetzungsberichtes wird das übergreifende Marktraumumstellungskonzept veröffentlicht. Hierin sind die umzustellenden Netzgebiete sowie deren zeitliche Reihenfolge bis zum Jahr 2030 definiert. Die zeitliche Reihenfolge ist insbesondere für spätere Termine indikativ und wird jährlich im Rahmen des NEP bzw. des Umsetzungsberichtes überprüft und ggf. angepasst. Für die umzustellenden Netzgebiete erfolgt entsprechend der zeitlichen Priorisierung die weitere Detailplanung gemeinsam mit den betroffenen Netzbetreibern. Diese wird dann im späteren Verlauf Grundlage für den Umstellungsfahrplan. Hierzu tauschen sich die direkt beteiligten FNB, ENB und ANB und ggf. weiteren diesen ENB und ANB nachgelagerten Netzbetreibern u.a. zu folgenden Themenkomplexen aus: - Klärung der Verbundsituation, Netzstrukturen und Aufspeisestruktur, - Klärung bei strömungsmechanischer Marktgebietsüberlappung - Prüfung der Teilbarkeit der Umstellungsgebiete (basierend auf der Netztopologie) unter Berücksichtigung evtl. Einspeiser (z. B. Biogasanlagen), - Klärung der Druckanforderungen und der benötigten Kapazitäten während des Umstellungsvorganges sowie ggf. für neue Netzkopplungspunkte - Identifikation benötigter (ggf. temporärer) Verlagerungsflexibilitäten der vorgelagerten und nachgelagerten Netzbetreiber, - Identifikation alternativer H-Gas-Anschlusspunkte einschließlich der Bestimmung des Termins der erforderlichen Bereitstellung der H-Gas-Kapazitäten durch den vorgelagerten Netzbetreiber, - Festlegung der zeitlichen Reihenfolge (Prioritätsliste) der umzustellenden Netze im betroffenen Gebiet, - Prüfung und ggf. Vorbereitung zur Änderung der Marktgebietszuordnung. Der vorgelagerte Netzbetreiber kündigt gemäß 22 (4) KoV in Textform auf Basis des NEPs bzw. des Umsetzungsberichts und des oben beschriebenen Informationsaustausches die Umstellung gegenüber dem jeweils betroffenen, direkt nachgelagerten Netzbetreiber an, der soweit erforderlich wiederum seine jeweils direkt nachgelagerten Netzbetreiber informiert. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 8 von 28
9 3.2 Übersicht Die nachfolgende Abbildung gibt einen beispielhaften Überblick über die zeitliche Abfolge der innerhalb der Marktraumumstellung/Gasgeräteanpassung wesentlichen, erforderlichen Prozessschritte, die im Weiteren erläutert werden. Sind größere Investitionsvorhaben erforderlich oder ergeben sich in der Detailplanung Verzögerungen (z. B. aufgrund eines verzögerten Genehmigungsprozesses) verschiebt sich der Umstellungsprozess entsprechend. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 9 von 28
10 Zeitplan KoV Leitfaden Vorgangsname Zeitplan KoV Leitfaden 1 Ankündigung 1.1. Ankündigung durch den FNB 1.2. Kaskadische Information der betroffenen ENB und ANB 2 Organisation der Umstellung 2.1. Projektorganisation 2.2. Umstellungsfahrplan Ankündigung Sonderletztverbraucher, Transportkunden, 2.3. Einspeiser 2.4. Information Standardletztverbraucher 2.5. Prüfung Ausschreibungserfordernisse 3. Vorbereitung der Umstellung/Anpassung 3.1. Netze 3.2. Sonderletztverbraucher 3.3. Standardletztverbraucher 4. Umsetzung der Umstellung/Anpassung 4.1. Netze 4.2. Sonderletztverbraucher 4.3. Standardletztverbraucher Änderungen im Bilanzkreismanagement und Gasabrechnung Umstellungszeitpunkt 4. Quart 1. Quart. 2. Quart. 3. Quart. 4. Quart. 1. Quart. 2. Quart. 3. Quart. 4. Quart. 1. Quart. 2. Quart. 3. Quart. 4. Quart. 1. Quart. Abb. 1: Zeitliche Abfolge Prozessschritte Marktraumumstellung (beispielhafte Darstellung mit Start in Q4/Q1) Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 10 von 28
11 3.3 Organisation der Umstellung Die nachfolgend auszuführenden Aufgaben sind den verschiedenen, zuvor in Kapitel 2 aufgeführten Beteiligten zugeordnet Projektorganisation durch jeweils betroffene FNB, ENB und ANB - Festlegung Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Terminplan. - Organisation Termin- und Aufgabencontrolling. - Regelmäßiger Austausch der beteiligten Netzbetreiber Erstellung und Abstimmung des Umstellungsfahrplans durch die beteiligten Netzbetreiber sowie ggf. Sonderletztverbraucher - Erstellung eines Entwurfes durch den jeweils direkt vorgelagerten Netzbetreiber - Abstimmung des Umstellungsfahrplans mit den jeweils betroffenen ENB und ANB sowie ggf. Sonderletztverbrauchern Ankündigung der Umstellung gegenüber Sonderletztverbrauchern, Transportkunden und Einspeisern - Ankündigung der Umstellung gegenüber Sonderletztverbrauchern durch ANB in Textform mit Hinweis darauf, dass diese ihre Lieferanten und ggf. den Bilanzkreisverantwortlichen zu informieren haben. - Ankündigung der Umstellung gegenüber derzeitigen Transportkunden durch FNB und ANB in Textform sowie Organisation der Information ggü. zukünftigen Transportkunden. - Ankündigung der Umstellung gegenüber Einspeiser durch ENB in Textform Information Standardletztverbraucher - Information über die notwendige Gasgeräteanpassung gegenüber den Standardletztverbrauchern, insbesondere NDAV-Kunden, durch ANB Prüfung Ausschreibungserfordernisse für die im Zusammenhang der Umstellung durchzuführenden Beschaffungsvorgänge - Prüfung der anzuwendenden vergaberechtlichen Vorgaben ggf. unter Hinzuziehung rechtlicher Beratung (Netzbetreiber können öffentliche Auftraggeber sein, die bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen dem Vergaberecht unterliegen) Leitfaden Marktraumumstellung, Entwurf Stand Seite 11 von 28
12 - Im Falle, dass die Beschaffungsvorgänge des Netzbetreibers öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit einer Sektorentätigkeit mit einem Wert oberhalb der definierten EU-Schwellenwerte sind, ist die Sektorenverordnung bei der Vergabe zu beachten. 3.4 Vorbereitung der Umstellung/Anpassung durch FNB, ANB, ENB Im Weiteren werden relevante Themen aufgeführt, die Liste ist nicht abschließend und muss im konkreten Fall hinsichtlich weiterer durchzuführender Handlungen überprüft werden Vorbereitung Netze - Detailplanung für die konkret benannten umzustellenden (Teil-) Netze; evtl. weitere Unterteilung der Teilnetze durch den ANB bzw. ENB. - Umsetzung notwendiger Vertragsanpassungen basierend auf dem Umstellungsfahrplan (z.b. Netzkopplungsverträge, Netzanschlussverträge etc) - Technische Planung der zukünftigen H-Gas-Aufspeisung; z. B. o Planung neuer Übergabestationen und Leitungen, o Einholung der erforderlichen Genehmigungen, - Erstellung der Leistungsverzeichnisse und Beauftragung der umzusetzenden Maßnahmen - Abstimmung konkreter Schaltmaßnahmen für die Umstellungsphase Vorbereitung Sonderletztverbraucher - Auswahl und Beauftragung eines qualifizierten Fachunternehmens durch ANB oder den Sonderletztverbraucher. - Abstimmung des Anpassungszeitpunktes (u.a. Shut-down-Planung, Backup- Versorgung, Loop-Leitungen etc.) Vorbereitung Standardletztverbraucher - Geräteerhebung und ggf. Abstimmung mit Geräteherstellern durch ANB bzw. beauftragte Anpassungsfirma ca. 1 Jahr vor Beginn der Anpassung, max. 3 Jahre vorher bei bestehendem Erdgasbüro. - Bestellung Anpassungsmaterial durch ANB bzw. beauftragtes qualifiziertes Fachunternehmen. - Detailplanung Geräteanpassung der Standardletztverbraucher durch ANB bzw. beauftragtes qualifiziertes Fachunternehmen. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 12 von 28
13 - Unterscheidung der Gasgeräte nach möglichem Zeitfenster für die Anpassung vor bzw. nach der Umstellung auf die neu Gasqualität. 3.5 Umsetzung der Umstellung/Anpassung Im Weiteren werden relevante Themen aufgeführt, die Liste ist nicht abschließend Umsetzung Netze - Errichtung der notwendigen technischen Einrichtungen (Leitungen, Verdichter, Mess- und Regelstationen) durch die betroffenen Netzbetreiber. - Bereitstellung H-Gas gemäß DVGW G 260 nach Umstellungsfahrplan durch FNB am Netzkopplungspunkt. - Umstellung Gasflüsse in der Regel im Zeitraum von März bis Oktober Umsetzung Sonderletztverbraucher - Durchführung notwendiger technischer Anpassungen an den Anlagen/ Gasverbrauchsgeräten der Sonderletztverbraucher gemäß Abstimmung durch die Sonderletztverbraucher oder durch den ANB Umsetzung Standardletztverbraucher - Anpassung der Gasverbrauchsgeräte der Standardletztverbraucher durch den ANB bzw. beauftragtes qualifiziertes Fachunternehmen. - Qualitätskontrolle der Gasgeräte nach der Anpassung durch den ANB bzw. durch drittes qualifiziertes Fachunternehmen Änderungen im Bilanzkreismanagement - Festlegung des bilanziellen Umstellungszeitpunktes (Zeitpunkt ab dem die betroffenen Ein- und Ausspeisepunkte bilanziell zur anderen Gasqualität zugeordnet werden) durch den NB - Information der derzeitigen Transportkunden über den bilanziellen Umstellungszeitpunkt mindestens 1 Jahr vor dem bilanziellen Umstellungstermin sowie Organisation der Information ggü. zukünftigen Transportkunden durch ANB - Mitteilung der Bilanzkreiszuordnung der umstellungsrelevanten Zählpunkte zu H- Gas Bilanzkreisen/Subbilanzkonten durch Transportkunde an ANB bzw. ENB mindestens 2 Monate vor dem bilanziellen Umstellungstermin Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 13 von 28
14 - Prüfung der Vollständigkeit der von den Transportkunden gemeldeten Bilanzkreisänderungen durch ANB bzw. ENB - Ggf. Erinnerung des Transportkunden bei unvollständiger Zuordnung zu H-Gas Bilanzkreisen/Subbilanzkonten durch ANB bzw. ENB - Der FNB stellt dem nachgelagerten ANB mindestens 1 Monat vor dem bilanziellen Umstellungstermin in seinem Netz einen Brennwert zur Verfügung, der für die Allokation im Umstellungsmonat herangezogen werden kann. Im Falle weiterhin nachgelagerter Netzbetreiber teilt der ANB seinem nachgelagerten ANB den Brennwert des vorangehenden Satzes mit. - Berücksichtigung der geänderten Gasqualität bei der Bestimmung des Bilanzierungsbrennwertes durch den ANB gem. Leitfaden BKM (Kap. 5.2 und 5.3). - Durchführung der Bilanzkreisänderungen gem. Leitfaden BKM - Einrichtung eines H-Gas-Netzkontos, falls im Netz nicht bereits vor der Umstellung Ein-/Ausspeisepunkte in der Gasqualität H-Gas beliefert werden und der Netzbetreiber hierfür Allokationsdaten versendet Anpassung Grundlagen Gasabrechnung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 durch ENB und ANB - Bildung neuer Abrechnungsbereiche. - Anpassung von Brennwertgebieten (ggf. Aufteilung und Neugliederung von Brennwertbezirken sowie Stammdatenänderungen in der IT) - Ggf. Erweiterung des Bereiches der Brennwertrekonstruktion (in Abstimmung mit den Eichbehörden). - Festlegung eines Abgrenzungsstichtages durch den ANB. Der Abgrenzungsstichtag sollte so gewählt werden, dass er möglichst mit dem Zeitpunkt zusammenfällt, bei dem das H-Gas tatsächlich beim Letztverbraucher ansteht. - Durchführung der Zählerablesung für alle SLP-Ausspeisepunkte zum Abgrenzungsstichtag bzw. im Zeitraum von 45 Tagen vor bis 31 Tage nach dem Abgrenzungsstichtag durch den ANB bzw. Messdienstleister. Berücksichtigung der Brennwertanpassung und bei SLP-Ausspeisepunkten zusätzlich Berücksichtigung der zum Abgrenzungsstichtag erhobenen Zählerstände bei der späteren regulären Netznutzungsabrechnung der Kunden. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 14 von 28
15 Teil II: Usecase-Darstellungen 1 Übersicht über alle Usecases und die dazu gehörigen Kapitel im Leitfaden Teil 1 A0 Usecase bzw. Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (hier: ohne Prozesse ggü. Standard- und Sonderletztverbrauchern) Kapitel im LF Teil 2 Kapitel im LF Teil , 3.3.3, 3.5.4, Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 15 von 28
16 2 Usecase Marktraumumstellung 2.1 Darstellung Usecase Marktraumumstellung 2.2 Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (A0) Die Prozesse ggü. Standard- und Sonderletztverbrauchern sind nicht Gegenstand dieser Usecase-Darstellung und Beschreibung. Die Ankündigung seitens des Netzbetreibers an die Sonderletztverbraucher sollte analog der Fristen an die Transportkunden erfolgen. Die Information der Standardletztverbraucher sollte in einem Zeitraum zwischen einem Jahr und einem halben Jahr vor der Umstellung erfolgen. Für Einspeisepunkte (beispielsweise Biogaseinspeisung) erfolgt eine analoge Anwendung. Die Informationsbereitstellung erfolgt gemäß den Prozessen aus dem Einspeisevertrag (beispielsweise mittels Einspeisedatenblatt). Die Prozessschritte 5a/b und 10a/b gelten für VNB; FNB sind gesetzlich verpflichtet, für die Anbahnung des Netzzugangs und die Kapazitätsvergabe ein Online-Buchungsverfahren vorzuhalten und gegenüber allen Transportkunden anzuwenden. Leitfaden Marktraumumstellung, Entwurf Stand Seite 16 von 28
17 2.2.1 Darstellung Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (A0) Beschreibung Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (A0) Usecase Name Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation Usecase Beschreibung Der FNB informiert die betroffenen Netzbetreiber über die Marktraumumstellung und die Termine. Der Netzbetreiber informiert die Transportkunden und die nachgelagerten Netzbetreiber über die Marktraumumstellung und die Termine. Der Netzbetreiber kennzeichnet relevante Ausspeisepunkte und versendet Stammdatenänderungsmitteilungen an die betroffenen Transportkunden. Die Transportkunden disponieren die qualitätsrelevanten Gasmengen. Zum bilanziellen Umstellungszeitpunkt werden die umstellrelevanten Ausspeisepunkte den Bilanzkreisen/Subbilanzkonten der entsprechenden Gasqualität zugeordnet. Marktrollen MGV FNB NB BKV TK Prozessziel Marktraumumstellung ist abgewickelt Transportkunden haben per elektronischem Datenaustausch mittels Standardnachrichtenformat eine Stammdatenänderung (über den voraussichtlichen Umstellungszeitraum sowie aktualisiert den bilanziellen Umstellungstermin) zu allen ihren umstellrelevanten Ausspeisepunkten erhalten. In den laufenden Änderungsprozessen/Lieferantenwechselprozessen (Anmeldungen) werden diese Informationen übermittelt; gleiches gilt für die Stammdatenübermittlung bei einer Geschäftsdatenanfrage Alle umstellrelevanten Ausspeisepunkte sind zum bilanziellen Umstellungszeitpunkt H-Gas- Bilanzkreisen/Subbilanzkonten zugeordnet Transportkunden haben für alle ihre umstellrelevanten SLP-Ausspeisepunkte den zum Umstellungszeitpunkt festgestellten Zählerstand mittels Standardnachrichtenformat erhalten Vorbedingung Qualitätsumstellung in einem (Teil-) Netz des Marktgebietes, hier von Erdgas der Gruppe L auf Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 17 von 28
18 Erdgas der Gruppe H, ist vorgesehen Der vorgelagerte Netzbetreiber hat in Textform auf Basis des NEP bzw. des Umsetzungsberichts und der Vorbereitung der Umstellungsfahrpläne die Umstellung gegenüber dem jeweils betroffenen, direkt nachgelagerten Netzbetreiber angekündigt Nachbedingung Ab dem bilanziellen Umstellungszeitpunkt sind alle umstellrelevanten Ausspeisepunkte H- Gas-Bilanzkreisen/Subbilanzkonten zugeordnet und Folgeprozesse können durchgeführt werden o Stammdaten sind beim NB und beim TK geändert o Bestandsliste kann vom NB erstellt werden o Deklaration und Allokation für umgestellte Ausspeisepunkte können durchgeführt werden o Mehr-/Mindermengen können ermittelt und abgerechnet werden (Regelprozess, MRU kein Auslöser für eine gesonderte MMMA) o Netznutzungsabrechnung kann durchgeführt werden (Regelprozess, MRU kein Auslöser für eine gesonderte Netznutzungsabrechnung) Fehlerfall Umstellrelevante Ausspeisepunkte sind nicht zum bilanziellen Umstellungszeitpunkt H-Gas- Bilanzkreisen/Subbilanzkonten zugeordnet o Nach erfolgloser Erinnerung des Transportkunden durch den Netzbetreiber werden die nicht einem H-Gas-Bilanzkreis/Subbilanzkonto zugeordneten umstellrelevanten Ausspeisepunkte dem Grund-/Ersatzversorger mit H-Gas-Bilanzkreis/Subbilanzkonto zugeordnet Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 18 von 28
19 2.2.3 Sequenzdiagramm Unter-Usecase Marktraumumstellung Information und Marktkommunikation (A0) Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 19 von 28
20 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 1 FNB NB Der vorgelagerte Netzbetreiber kündigt in Textform die Umstellung gegenüber dem jeweils betroffenen, direkt nachgelagerten Netzbetreiber an 2 NB TK Der Netzbetreiber kündigt in Textform die Umstellung gegenüber den jeweils betroffenen Transportkunden an ( Bestandskunden ) 3 NB TK Der Netzbetreiber teilt betroffenen neuen Transportkunden in Textform die Umstellung mit Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen 3 Jahre und 2 Monate vor dem Beginn des voraussichtlichen Umstellungszeitraums 2 Jahre und 4 Monate vor dem Beginn des voraussichtlichen Umstellungszeitraums * Bei Wegfall des Konvertierungsentg eltes mit folgender Frist: unverzüglich nach Vereinbarung des Umstellungsfahrpla ns, spätestens 13 Monate vor dem bilanziellen Umstellungstermin. Unmittelbar nach Abschluss Ein/Ausspei severtrag oder LRV, Innerhalb der laufen- Textform Textform Textform Der vorgelagerte Netzbetreiber teilt dem nachgelagerten Netzbetreiber mindestens 3 Jahre und 2 Monate vor Beginn den voraussichtlichen Umstellungszeitraum mit. (In einer Netzkaskade jeder vorgelagerte Netzbetreiber seinem jeweils nachgelagerten Netzbetreiber entsprechend). Die Zeitraumangabe beinhaltet einen Zeitraum von mehreren Monaten (z.b. 3 Monate), innerhalb dessen der bilanzielle Umstellungstermin und der technische Umstellungstermin liegen. (*) Der Netzbetreiber teilt dem Transportkunden mindestens 2 Jahre und 4 Monate vor Beginn den voraussichtlichen Umstellungszeitraum mit. Bei Entfall des Konvertierungsentgelts entfällt die Mindest- Vorankündigungsfrist.) Dann gilt: Der Netzbetreiber wird den Transportkunden unverzüglich nach Abstimmung des Umstellungsfahrplans zwischen den betroffenen Netzbetreibern informieren, spätestens 13 Monate vor dem bilanziellen Umstellungstermin. Der Abschluss des Umstellungsfahrplans erfolgt spätestens 2 Jahre und 8 Monate vor dem voraussichtlichen Umstellungszeitraum. Der Transportkunde informiert seinerseits den Bilanzkreisverantwortlichen. Sofern der Netzbetreiber eine entsprechende Änderung angekündigt hat und während der laufenden Vorankündigungsfrist ein neuer Ein- /Ausspeisevertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag zu laufen beginnt, gilt die bereits laufende Vorankündigungsfrist auch für diesen Vertrag. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 20 von 28
21 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 4 NB NB Kennzeichnung der betroffenen Zählpunkte mit dem Merkmal Umstellung L- auf H-Gas und zeitliche Abgrenzung des Stammdatums Gasqualität mit dem Beginn des voraussichtlichen Umstellungszeitraums Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen den Ankündigungsfrist 3 Jahre vor dem Beginn des voraussichtlichen Umstellungszeitrau ms Der Transportkunde informiert seinerseits den Bilanzkreisverantwortlichen. Kennzeichnung der umstellrelevanten Zählpunkte mit den Stammdaten Gasqualität H-Gas und zugehöriger Gültigkeitszeitpunkt (zeitliche Abgrenzung, ab wann die Gasqualität von L- auf H-Gas wechselt; dieses Datum ist der Beginn des vom FNB genannten voraussichtlichen Umstellungszeitraums). Neu angelegte Zählpunkte im Umstellungsgebiet werden unmittelbar gekennzeichnet Stammdatenversand zeitnah nach der schriftlichen Information an die Transportkunden. Zur Kennzeichnung, dass es sich um die Meldung des voraussichtlichen Umstellungszeitraums handelt, wird in der Änderungsmeldung ein Qualifier vorläufige Meldung zur Marktraumumstellung gesetzt. Als Änderungszeitpunkt wird der Beginn des vom FNB genannten voraussichtlichen Umstellungszeitraums angegeben. 5a NB TK Initiale nichtbilanzierungsrelevante Änderungsmeldung, Stammdatenänderung über umzustellende Zählpunkte 2 Jahre und 4 Monate vor dem Beginn des voraussichtlichen Umstellungszeitraums UTILMD Sofern der Netzbetreiber in Einzelfällen nach Versand der initialen Meldung feststellt, dass weitere Zählpunkte von der Marktraumumstellung betroffen sind, meldet er diese über den gleichen Prozess unverzüglich dem TK. Gleiches gilt sinngemäß für die Löschung von fehlerhafterweise als von der Marktraumumstellung betroffen gekennzeichneten Zählpunkte. Im Fall von Lieferantenwechselprozessen werden entsprechende Änderungsmeldungen für die gekennzeichneten Zählpunkte im Rahmen der Standardprozesse gem. GeLi Gas ausgelöst und kommuniziert. Für den Anmeldeprozess gilt dabei: Sofern der Zählpunkt von der Umstel- Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 21 von 28
22 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen lung betroffen ist, teilt der Netzbetreiber dem Transportkunden die Zusatzinformationen zur Marktraumumstellung mittels separater Änderungsmeldung bei den nachstehenden Prozessen mit: Bestätigung der Anmeldung zur Netznutzung Anmeldung zur EoG Übermittelt werden die nachstehenden Informationen: Gasqualität H-Gas Beginn des voraussichtlichen Umstellungszeitraums. 5b TK NB Beantwortung der Änderungsmeldung 6 FNB NB Der vorgelagerte Netzbetreiber kündigt in Textform die Umstellung gegenüber dem jeweils betroffenen, direkt nachgelagerten Netzbetreiber an Gem. GeLi Gas, nach Empfang der Änderungsmeldu ng 1 Jahr und 1 Monat Umstellung der Gasqualität UTILMD Textform Gleiches gilt sinngemäß für die Übermittlung von Stammdaten als Antwort des Netzbetreibers auf eine Geschäftsdatenanfrage des Transportkunden. Der Transportkunde prüft die übersandte Änderungsmeldung. Beantwortung gemäß Standardprozess GeLi Gas. Hinweis: Diese Informationen werden auch in der Bestätigung der Anmeldung zur EoG vom Transportkunden an den Netzbetreiber übermittelt. Mindestens 1 Jahr und 1 Monat vor Umstellung der Gasqualität im Rahmen der Marktraumumstellung teilt der FNB dem nachgelagerten Netzbetreiber seinen bilanziellen Umstellungstermin mit. Der bilanzielle Umstellungstermin ist der konkrete für die Bilanzkreisabwicklung relevante Umstellungstag, der in dem mitgeteilten Umstellungsmonat liegt und ist der Monatserste des Monats, ab dem Allokationswerte ausschließlich in H- Gas-Bilanzkreise gemeldet werden. Des Weiteren teilt der FNB dem nachgelagerten Netzbetreiber den monatsscharfen voraussichtlichen technischen Umstellungstermin mit. Der technische Umstellungstermin ist der Zeitpunkt, ab dem H-Gas in das umzustellende Netzsegment des Fernleitungsnetzbetreibers eingespeist wird. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 22 von 28
23 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 7 NB TK Der Netzbetreiber kündigt in Textform die Umstellung gegenüber den jeweils betroffenen Transportkunden an Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen 1 Jahr vor dem bilanziellen Umstellungstermin Textform Der nachgelagerte Netzbetreiber legt den bilanziellen Umstellungstermin - in Abhängigkeit von dem für sein Netz relevanten technischen Umstellungstermin und dem Termin der Änderung der Gasqualität am Netzkopplungspunkt - wiederum für sein Netz fest. (In einer Netzkaskade teilt jeder vorgelagerte Netzbetreiber seinem jeweils nachgelagerten Netzbetreiber die Termine entsprechend mit). Die Mitteilung des konkreten Umstellungstermins im Rahmen der Marktraumumstellung, der in dem genannten Umstellungszeitraum liegt, erfolgt mindestens 1 Jahr vor Umstellung, ab dem Allokationswerte ausschließlich im H-Gas versandt werden ( bilanzieller Umstellungstermin ). 8 NB TK Der Netzbetreiber teilt betroffenen neuen Transportkunden in Textform die Umstellung mit 9 NB NB Kennzeichnung der betroffenen Zählpunkte mit dem Merkmal Umstellung L- auf H-Gas, Ersetzen des Gültigkeitszeitpunktes (Beginn des voraussichtlichen Umstellungszeitraums) durch den bilanziellen Umstellungstermin Unmittelbar nach Abschluss Ein/Ausspei severtrag oder LRV, im Zeitraum 1 Jahr bis zum bilanziellen Umstellungstermin 1 Jahr vor dem bilanziellen Umstellungstermin Textform Der bilanzielle Umstellungstermin ist der Monatserste des Monats, ab dem Allokationswerte ausschließlich im H- Gas versandt werden. Der Transportkunde informiert seinerseits den Bilanzkreisverantwortlichen. Sofern der Netzbetreiber eine entsprechende Änderung angekündigt hat und während der laufenden Vorankündigungsfrist ein neuer Ein- /Ausspeisevertrag bzw. Lieferantenrahmenvertrag zu laufen beginnt, gilt die bereits laufende Vorankündigungsfrist auch für diesen Vertrag. Der Transportkunde informiert seinerseits den Bilanzkreisverantwortlichen. Kennzeichnung der umstellrelevanten Zählpunkte durch Aktualisierung der Zeitangabe, hier: Ersetzen des Umstellungszeitraums durch den konkreten bilanziellen Umstellungstermin. Der bilanzielle Umstellungstermin ist der Monatserste des Monats, ab dem Allokationswerte ausschließlich im H- Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 23 von 28
24 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 10a NB TK Nicht-bilanzierungsrelevante Änderungsmeldung, Stammdatenänderung über umzustellende Zählpunkte Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen 1 Jahr vor dem bilanziellen Umstellungstermin UTILMD Gas versandt werden. Stammdatenversand zeitnah nach schriftlicher Information an die Transportkunden. Als Änderungszeitpunkt wird das Datum des bilanziellen Umstellungstermins angegeben. Der Qualifier vorläufige Meldung zur Marktraumumstellung wird nicht mehr gesetzt. Bei weiteren hinzukommenden bzw. bei entfallenden Zählpunkten erfolgt entsprechend ebenfalls der Stammdatenversand. Im Fall von Lieferantenwechselprozessen werden entsprechende Änderungsmeldungen für die gekennzeichneten Zählpunkte im Rahmen der Standardprozesse gem. GeLi Gas ausgelöst und kommuniziert. Für den Anmeldeprozess gilt dabei: Sofern der Zählpunkt von der Umstellung betroffen ist, teilt der Netzbetreiber dem Transportkunden die Zusatzinformationen zur Marktraumumstellung mittels separater Änderungsmeldung bei den nachstehenden Prozessen mit: Bestätigung der Anmeldung zur Netznutzung Anmeldung zur EoG Übermittelt werden die nachstehenden Informationen: Gasqualität H-Gas bilanzieller Umstellungstermin Der bilanzielle Umstellungstermin ist der Monatserste des Monats, ab dem Allokationswerte ausschließlich in H- Gas-Bilanzkreise gemeldet werden. Gleiches gilt sinngemäß für die Übermittlung von Stammdaten nach einer Antwort des Netzbetreibers auf eine Geschäftsdatenanfrage des Transportkunden. 10b TK NB Beantwortung der Änderungsmeldung Gem. GeLi Gas, nach Empfang UTILMD Der Transportkunde prüft die übersandte Änderungsmeldung. Beantwortung gemäß Standardpro- Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 24 von 28
25 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 11a TK NB Bilanzierungsrelevante Änderungsmeldung, Änderung der Bilanzkreiszuordnung zum bilanziellen Umstellungstermin, zwecks Zuordnung zu Bilanzkreisen/Subbilanzkonten H- Gas Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen der Änderungsmeldu ng 2 Monate vor dem bilanziellen Umstellungstermin UTILMD zess GeLi Gas. Hinweis: Diese Informationen werden auch in der Bestätigung der Anmeldung zur EoG vom Transportkunden an den Netzbetreiber übermittelt. Die Bilanzkreiszuordnung der umstellrelevanten Zählpunkte zu H-Gas- Bilanzkreisen/Subbilanzkonten teilt der Transportkunde dem Netzbetreiber 2 Monate vor dem bilanziellen Umstellungstermin mit. Damit kann der Netzbetreiber eine Vollständigkeit prüfen und es kann noch innerhalb der Mindestfristen gem. GeLi Gas eine ggf. erforderliche Zuordnungskorrektur, zwecks Sicherstellung der fristgerechten Bilanzierung ausschließlich im H-Gas, erfolgen. 11b NB TK Beantwortung der Änderungsmeldung 12 NB NB Prüfung der Vollständigkeit der von den Transportkunden gemeldeten Bilanzkreisänderungen und Zuordnung der umstellrelevanten Zählpunkte zum bilanziellen Umstellungstermin zu Bilanzkreisen/Subbilanzkonten H-Gas 13 NB TK Erinnerung bei unvollständiger Zuordnung zu Bilanzkreisen/Subbilanzkonten H-Gas 14a TK NB Für umstellrelevante Zählpunkte, für die der Netzbetreiber eine Erinnerung übersandt hat bzw. für die bis zur Mindestfrist gem. GeLi Gas noch keine Zuordnung stattgefunden hat: Bilanzierungsrelevante Änderungsmeldung, Änderung der Bilanzkreiszuordnung zum bilanziellen Umstellungstermin, Gem. GeLi Gas Gem. GeLi Gas, 1 Monat vor dem bilanziellen Umstellungstermin UTILMD Textform UTILMD Der bilanzielle Umstellungstermin ist der Monatserste des Monats, ab dem Allokationswerte ausschließlich im H- Gas versandt werden. Beantwortung gemäß Standardprozess GeLi Gas. Der Netzbetreiber erinnert Transportkunden an die fehlende Bilanzkreisänderung. Die Bilanzkreiszuordnung der umstellrelevanten Zählpunkte zu H-Gas- Bilanzkreisen/Subbilanzkonten teilt der Transportkunde dem Netzbetreiber spätestens 1 Monat vor dem bilanziellen Umstellungstermin mit. Der bilanzielle Umstellungstermin ist der Monatserste des Monats, ab dem Allokationswerte ausschließlich im H- Gas versandt werden. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 25 von 28
26 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes zwecks Zuordnung zu Bilanzkreisen/Subbilanzkonten H- Gas 14b NB TK Beantwortung der Änderungsmeldung 15a NB TK Aufhebung der Belieferung, sofern kein gültiger Bilanzkreis bzw. Subbilanzkonto Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Gem. GeLi Gas, nach Empfang der Änderungsmeldung Gem. GeLi Gas UTILMD UTILMD Beantwortung gemäß Standardprozess GeLi Gas. Sofern trotz aller Bemühungen des Netzbetreibers durch den Transportkunden keine Zuordnung zu einem gültigen H-Gas- Bilanzkreis/Subbilanzkonto erfolgt, meldet der Netzbetreiber den Zählpunkt beim bisherigen Transportkunden ab. 15b NB TK Anmeldung bei dem Grund- /Ersatzversorger Gem. GeLi Gas 15c TK NB Beantwortung der Anmeldung Gem. GeLi Gas 16 FNB NB Mitteilung eines H-Gas- Brennwertes, je Netzkopplungspunkt, für die Bestimmung des Bilanzierungsbrennwertes und die Allokation im Umstellmonat 1 Monat vor dem bilanziellen Umstellungstermin UTILMD UTILMD Textform EoG-Prozess, Grund- /Ersatzversorgung mit einem gültigen H-Gas-Bilanzkreis/Subbilanzkonto. Beantwortung gemäß Standardprozess GeLi Gas. Der FNB stellt dem nachgelagerten Netzbetreiber mindestens 1 Monat vor seinem bilanziellen Umstellungstermin je Netzkopplungspunkt einen H- Gas-Brennwert zur Verfügung, der für die Bestimmung des Bilanzierungsbrennwertes und die Allokation im Umstellmonat herangezogen werden kann. (In einer Netzkaskade jeder vorgelagerte Netzbetreiber seinem jeweils nachgelagerten Netzbetreiber entsprechend). Unter Berücksichtigung dieses Wertes ermittelt der Netzbetreiber den Bilanzierungsbrennwert (für den Umstellmonat, sowie abhängig vom Verfahren ggf. relevante Folgemonate). Den Abrechnungsbrennwert teilt der jeweilige vorgelagerte Netzbetreiber dem nachgelagerten Netzbetreiber nachmonatlich nach dem Standardprozess der Bereitstellung von monatlichen Gasbeschaffenheitsdaten mit. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 26 von 28
27 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes 17 FNB NB Technische Umstellung Entsprechend des Fortschrittes der Umstellungsplanung unverzüglich: Die tagesscharfen technischen Umstellungstermine im Fernleitungsnetz und Änderung der Gasqualität am Netzkopplungspunkt Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen Entsprechend des Fortschrittes der Umstellungsplanung teilt der Fernleitungsnetzbetreiber dem nachgelagerten Netzbetreiber unverzüglich vorher den tagesscharfen technischen Umstellungstermin mit. Der Termin der Änderung der Gasqualität an den Netzkopplungspunkten zwischen dem Fernleitungsnetzbetreiber und den nachgelagerten Netzbetreibern wird auf Basis des technischen Umstellungstermins gemeinsam mit den von der Umstellung betroffenen direkt nachgelagerten Netzbetreibern und direkt angeschlossenen Sonderletztverbrauchern prognostiziert. Nach der Prognose informiert der Fernleitungsnetzbetreiber den nachgelagerten Netzbetreiber über die gemeinsam mit den von der Umstellung betroffenen direkt nachgelagerten Netzbetreibern und direkt angeschlossenen Sonderletztverbrauchern prognostizierten Termine der Änderung der Gasqualität an den Netzkopplungspunkten zwischen dem FNB und den nachgelagerten Netzbetreibern. 18 NB NB Durchführung der Zählerablesung (SLP) Abgrenzungsstichta g Der nachgelagerte Netzbetreiber informiert den jeweils in der Kaskade nachgelagerten, betroffenen Netzbetreiber unverzüglich über die bilanziellen und technischen Umstellungstermine. Festlegung eines Abgrenzungsstichtages durch den Netzbetreiber. Der Abgrenzungsstichtag ist hier der Zeitpunkt, ab dem das H-Gas tatsächlich beim Letztverbraucher ansteht. Der Netzbetreiber bestimmt diesen Termin abhängig von dem Zeitpunkt, an dem durch den Fernleitungsnetzbetreiber am gemeinsamen Netzkopplungspunkt zum direkt nachgelagerten Netzbetreiber H-Gas eingespeist wird. (In einer Netzkaskade informiert jeder vorgelagerte Netzbetreiber seinen jeweils nachgelagerten Netzbetreiber Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 27 von 28
28 Nr. Von An Beschreibung des Prozessschrittes Frist Format Anmerkungen/ Bedingungen entsprechend). 19 NB TK Übermittlung Messwerte Gem. GeLi,, SLP: Unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf des 28. Tages nach Durchführung der Ablesung. RLM: Unverzüglich nach der Auslesung der Messwerte. MSCONS Bei SLP-Ausspeisepunkten ist eine Berechnung des Zählerstandes zum Abgrenzungsstichtag durchzuführen. Dabei kann im Sinne der Stichtagsabrechnung nach G 685 Kapitel 9 verfahren werden, mit einer Ablesung des Zählerstandes im Zeitraum 45 Tage vor und 31 Tage nach dem Abgrenzungsstichtag. Übermittlung der Messwerte. Die Zusatzinformation Umstellung der Gasqualität wird ergänzend zum Ablesegrund mittels Code aus der Codeliste der Statuszusatzinformation angegeben. Die Ablesung ist abrechnungsrelevant, da sie zur Abgrenzung in der späteren Abrechnung herangezogen wird. A NB TK Bestandsliste B NB MGV Deklaration C NB MGV Allokation D NB MGV und TK Mehr-/Mindermengen (Nicht separat für MRU) E NB TK Netznutzungsabrechnung (Nicht separat für MRU) Eine Mehr- /Mindermengenabrechnung allein auf Grund einer Marktraumumstellung ist nicht erforderlich. Eine Netznutzungsabrechnung allein auf Grund einer Marktraumumstellung ist nicht erforderlich. Leitfaden Marktraumumstellung, Stand Seite 28 von 28
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