Andreas Wedel. KIV Thüringen GmbH. Ekhofplatz 2a Gotha.

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1 Andreas Wedel KIV Thüringen GmbH Ekhofplatz 2a Gotha 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

2 Inhaltsverzeichnis: Das neue Bundesmeldegesetz 1. Einführung 2. Wohnungsgeber 3. Melderegisterauskünfte 4. Namensschreibweisen 5. Änderung Personalausweisgesetz 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

3 Einführung o Wesentliche Neuregelungen des Bundesmeldegesetzes Mitwirkungspflichten des Wohnungsgebers Melderegisterauskunft Zweckgebunden Melderegisterauskunft für Werbung und Adresshandel nur mit Einwilligung Länderübergreifender Online-Zugriff für Sicherheitsbehörden Hotelmeldepflicht etc. wird vereinfacht 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

4 o Föderalismusreform I im Jahr 2006 o o o o Einführung ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Meldewesen Artikel 73 Absatz 1 Nummer 3 Grundgesetz im Koalitionsvertrag vereinbart Gesetzesentwurf am 31. August 2011 beschlossen Melderecht wird harmonisiert und fortentwickelt Mit Inkrafttreten: bundesweit einheitlich unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Beschluss am 28. Februar bzw. 01. März 2013 durch Bundestages und Bundesrat

5 am 8. Mai 2013 verkündet Einführung Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens am 25. November 2014 verkündet enthält technische Änderungen 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

6 Rechtsgrundlagen Einführung 1. Gesetz über die Fortentwicklung des Meldewesens 2. Landesgesetz (ThürAGBMG) 3. Erste und zweite BMeldDÜV 4. Landesdatenübermittlungsverordnungen 5. Verwaltungsvorschriften 6. NEU BMeldDAV (Bundesmeldedatenauskungsverordnung) 7. Portalverordnungen etc. 8. Verordnung über die Erteilung von Melderegisterauskünften 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

7 Beschluss angenommen in 57 Sekunden Einführung 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

8 Inhaltsverzeichnis: Das neue Bundesmeldegesetz 1. Einführung 2. Wohnungsgeber 3. Melderegisterauskünfte 4. Namensschreibweisen 5. Änderung Personalausweisgesetz 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

9 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers Wohnungsgeber ist verpflichtet schriftlich oder elektronisch innerhalb von 2 Wochen kann Rückfragen bei Meldebehörde stellen meldepflichte Person muss Wohnungsgeber Auskünfte geben welche für die Bestätigung erforderlich sind Bestätigung nur durch Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person Wohnungsgeber Bei Verweigerung hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde mitzuteilen

10 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers Bestätigung enthält: Name und Anschrift des Wohnungsgebers Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum Anschrift der Wohnung Namen der meldepflichtigen Personen WICHTIG! Vorlagen rechtzeitig bereit stellen Elektronische Bestätigung Meldebehörde übergibt Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal welches er der meldepflichtigen Person mitzuteilen hat Wohnungsgeber

11 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers Wohnungsgeber Meldebehörde kann Auskunft verlangen über Personen welche aktuell wohnen oder gewohnt haben Verbot des Anbietens wenn kein Bezug der Wohnung stattfindet

12 Wohnungsgeber

13 Wohnungsgeber

14 Inhaltsverzeichnis: Das neue Bundesmeldegesetz 1. Einführung 2. Wohnungsgeber 3. Melderegisterauskünfte 4. Namensschreibweisen 5. Änderung Personalausweisgesetz 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

15 37 Datenweitergabe innerhalb der Verwaltungseinheit Melderegisterauskünfte dürfen unter den in 34 Abs 1 genannten Voraussetzungen alle im 3 Abs 1. genannten Daten weitergeben aber: Einrichtung eines automatisierten Verfahrens Bedarf der Zulassung durch den Leiter der Verwaltungseinheit technische und organisatorische Maßnahmen müssen schriftlich festgelegt werden Abrufberechtigte Stelle darf von der Möglichkeit nur Gebrauch machen, wenn dies im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist

16 Melderegisterauskünfte 38 Automatisierter Abruf einfache Behördenauskunft Sicherheitsbehörden auch z.bsp. Dokumentendaten 39 Verfahren des automatisierten Abrufs TLRZ stelle hierfür den Datenbestand bereit 5 ThürAGBMG

17 44 Einfache Melderegisterauskunft die Erteilung ist nur zulässig wenn 1. die Identität der Person eindeutig festgestellt werden kann 2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt die Daten nicht zu verwenden für Zwecke Ergebnis: a) der Werbung oder b) des Adresshandels es sei denn, die betroffene Person hat der Übermittlung zugestimmt mehr Probleme / Arbeitsaufwand bei den Meldebehörden durch Protokollierung und Stichproben Melderegisterauskünfte

18 44 Einfache Melderegisterauskunft Melderegisterauskünfte es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft ohne das ein Zweck bei der Anfrage angegeben wurde, gewerblich zu verwenden entgegen einer Erklärung für die dort genannten Zwecke zur verwenden für Zwecke mit der Behauptung zu erlangen, die erforderliche Einwilligung liege vor, obwohl sie der Auskunft verlangenden Person oder Stelle nicht vorliegt.

19 47 Zweckbindung der Melderegisterauskunft Daten Melderegisterauskünfte dürfen nur für die angegeben Zwecke verwendet werden müssen danach gelöscht werden 50 Melderegister in besonderen Fällen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Altersjubilare sind der 70. Geburtstag, jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum

20 51 Auskunftssperren Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen Anbahnung Annahme Kind Transsexuelle Melderegisterauskünfte WICHTIG! die momentane Internetsperre wird gelöscht. Eventuell Hinweis an Bürger

21 52 Bedingter Sperrvermerk für Personen in: einer JVA, Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder Flüchtlinge Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen Auskunft nur wenn keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen Person vor der Erteilung angehört wurde Änderungen gegenüber ThürMeldeG

22 53 Zeugenschutz Vorschriften des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes bleiben unberührt In Thüringen ca 1 Fall pro Jahr Veränderung der kompletten Identität Änderungen gegenüber ThürMeldeG Auskunft nur nach Rückfrage bei Sicherheitsbehörden

23 Inhaltsverzeichnis: Das neue Bundesmeldegesetz 1. Einführung 2. Wohnungsgeber 3. Melderegisterauskünfte 4. Namensschreibweisen 5. Änderung Personalausweisgesetz 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

24 ab gilt neuer DSMeld Einführung neuer Blätter z.bsp: 0101a Familienname unstrukturiert 0103a Ehename unstrukturiert 0201a Geburtsname unstrukturiert bisher unterschiedliche Vorgaben im Melderegister und Personenstandsregister Namensbestandteil Melderegister von der Wangen im Melderegister in 2 Feldern Personenstandswesen ein Feld Namensschreibweisen

25 Problem: keine automatisierte Umleitung möglich Personen müssen befragt werden Vorlage der Personenstandsurkunden Glaubhaftmachung nur für sich selbst und Kinder über längeren Zeitraum parallele Datenführung Datenübermittlung als Namensänderung BzSt will nach 9 Jahren Info geben für wen noch keine unstrukturierten Namen geliefert worden mehr Aufwand für die Ämter Namensschreibweisen

26 Inhaltsverzeichnis: Das neue Bundesmeldegesetz 1. Einführung 2. Wohnungsgeber 3. Melderegisterauskünfte 4. Namensschreibweisen 5. Änderung Personalausweisgesetz 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

27 Ersatz-Ausweis Änderung Personalausweisgesetz

28 Ersatz-Ausweis Änderung Personalausweisgesetz

29 Ersatz-Ausweis Änderung Personalausweisgesetz bisher war es nur Möglich einen Pass zu entziehen mit Änderung genauso möglich für Ausweis Einziehung altes Dokument Für Maßnahmen sind ausschließlich die in 7 Absatz 1 genannten Behörden zuständig. Kosten ca. 10,00 Kosten für die Behörde 3,36 netto über Bundesdruckerei

30 9. Hausmesse Copyright KIV - KIV Thüringen GmbH GmbH

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