Selbständig in den Gesundheitshandwerken
|
|
- Victor Holst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Selbständig in den Gesundheitshandwerken Welche Möglichkeiten bzw. welche Rechtsgrundlagen gibt es (Normen ohne weitere Angabe sind solche der Handwerksordnung) Assessor Karl Fährmann, Handwerkskammer Aachen Jülich, Gesundheitshandwerke und ausgewählte Tätigkeiten 1 Als Gesundheitshandwerke werden das Augenoptiker-, das Hörgeräteakustiker-, das Orthopädietechniker-, das Orthopädieschuhmacher- und das Zahntechnikerhandwerk bezeichnet Augenoptiker: Anfertigung und Anpassung von Brillen aller Art; Prüfung der Sehschärfe; Bestimmung und Auswahl von Brillengläsern und Fassungen nach optischen, anatomischen und ästhetischen Aspekten, etc. Hörgeräteakustiker: Ermittlung und Beurteilung der akustischen Kenndaten des Gehörs; Auswahl und Anpassung von Hörgeräten und anderen Geräten der akustischen Kommunikation; Beratung im vorbeugenden Gehörschutz; Auswahl und Anpassung von Gehörschutzmitteln nach Lärmmessung und Lärmanalyse, etc. Orthopädietechniker: Auswahl, Anmessung, Entwurf, Konstruktion, Anfertigung, Anpassung und Instandhaltung von Heil- und Hilfsmitteln der technischen Orthopädie, insbesondere von Prothesen, Orthesen, Lagerungs- und Sitzschalen, Leibbinden, Stützmiedern, Bandagen, Bruchbändern und Fußeinlagen; Auswahl, Anmessung, Anfertigung und Anpassung von Artikeln zur Stoma- und Inkontinenzversorgung, etc. 2
2 Gesundheitshandwerke und ausgewählte Tätigkeiten 2 Orthopädieschuhmacher: orthopädische Hilfsmittel zur Versorgung von Fuß und Unterschenkel nach ärztlicher Verordnung, insbesondere Fußprothesen und Unterschenkelorthesen, anmessen, konstruieren und anfertigen; orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen anbringen; vorgefertigte sowie konfektionierte Fuß-, Knöchel- und Knieorthesen anpassen und einstellen, etc. Zahntechniker: Herstellung von festsitzendem und herausnehmbaren Zahnersatz; Herstellung von kieferorthopädischen Geräten; Zahnrestaurationen planen und herstellen, etc. Diese Handwerke zeichnen sich dabei sowohl durch eine enge Zusammenarbeit mit dem jeweils behandelnden Arzt als auch durch die unmittelbare Berührung der handwerklichen Arbeit mit dem Körper des Patienten aus. Dies bedingt besondere Sorgfalt und Genauigkeit in der Arbeit. Die Gesundheitshandwerke sind sämtlich Handwerke der Anlage A der Handwerksordnung, d.h. sog. zulassungspflichtige Handwerke. 3 Eintragung in die Handwerksrolle Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in die Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet ( 1 Abs. 1) Die Eintragung ist nur möglich, wenn entweder der Betriebsinhaber, ein Mitgesellschafter oder ein angestellter technischer Leiter über einen entsprechenden Titel verfügt, der eine Eintragung ermöglicht (siehe unten). Regelfall: Meisterprüfung im einschlägigen Handwerk (inkl. vorheriger Gesellenprüfung) Meisterprüfung in einem verwandten Handwerk (siehe Verordnung über verwandte Handwerke), Bsp.: Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher in einem begrenzten Tätigkeitsfeld. Meisterbrief aus Österreich im entsprechenden Handwerk (siehe spezifische Verordnung) Gleichwertige Qualifikation, z.b. Studium, staatl. geprüfter Techniker, Industriemeister o.ä. Sondergenehmigungen von der Handwerkskammer 4
3 Mögliche Sondergenehmigungen für die Gesundheitshandwerke Ausübungsberechtigung gem. 7 a Ausnahmebewilligung gem. 8 Ausnahmebewilligung gem. 9 i.v.m. 1 ff. EU/EWR- Handwerksverordnung Sonderfall: Grenzüberschreitende Dienstleistungen 5 Voraussetzungen der Sondergenehmigungen 1 7 a: Setzt eine schon bestehende Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle voraus sowie den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten Handwerk (siehe 8), Bsp.: Augenoptiker, der sich auch im Hörgeräteakustikerhandwerk selbständig machen will. 8: Setzt einen personenbezogenen (!) Ausnahmegrund voraus, aus dem sich ergibt, dass die Meisterprüfung für den Antragssteller eine unzumtbare Belastung darstellen würde. Ferner ist auch hier der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu führen. 8, Ausnahmegründe: Das Alter, lt. der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist ab ca. 47 Jahren eine Meisterprüfung nicht mehr zumutbar (der 47-jährige Jurist, der in seinem Leben noch keinen Hammer angefasst hat, verfügt damit über einen Ausnahmegrund für z.b. das Zimmererhandwerk, in 15 Jahren ist es für mich soweit!). Ansonsten sind als Ausnahmegründe schwerwiegende soziale Gründe denkbar, eine Betriebsfortführung zwecks Erhalt von Arbeitsplätzen. Ferner stellt die Beschränkung auf eine Spezialtätigkeit, d.h. einen kleinen Ausschnitt des jeweiligen Handwerks, einen solchen Ausnahmegrund dar. 6
4 Voraussetzungen 2 - Kenntnisnachweis 7a, 8, Kenntnisnachweis: Der Nachweis der Kenntnisse kann über eine langjährige Berufstätigkeit im entsprechenden Handwerk (inkl. Gesellenbrief) erfolgen. Dies ist häufiger ein Problem für Antragssteller, da Arbeitszeugnisse in der Vergangenheit häufig nicht ausgestellt wurden oder nicht mehr vorhanden sind. Ferner kann der Kenntnisnachweis durch eine erfolgreiche Vergleichsprüfung (Theorie und Praxis) vor einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus dem beantragten Handwerk geführt werden (hier scheitert der oben genannte Jurist, und das ist auch gut so!). Die Vergleichsprüfung soll dabei den Zeitraum eines Tages nicht überschreiten, d.h. die Belastung für den Antragsteller ist dabei wesentlich geringer als in der vergleichbaren Meisterprüfung. 7 Voraussetzungen 3 9 i.v.m EU/EWR-HwV: Staatsangehörige eines EU/EWR Mitgliedsstaates (oder der Schweiz) können eine entsprechende Ausnahmebewilligung beantragen, wenn ihre Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise aus dem EU/EWR-Heimatstaat i.s.d. Verordnung anerkennungsfähig sind. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige, die entsprechende Ausbildungsnachweise im EU/EWR-Ausland erworben haben. Anerkennung von Ausbildungsnachweisen i.s.d. 3 Abs. 1 EU/EWR-HwV: Der Antragssteller muss eine Qualifikation vorweisen, die ihn berechtigt, im Heimatland mindestens eine wesentliche Tätigkeit des betreffenden Gewerbes auszuüben. Diese muss der im Inland (BRD) erforderlichen Qualifikation gleichwertig sein, mindestens aber der Qualifikationsstufe nach 3 Absatz 2 EU/EWR-HwV entsprechen. Anerkennung von weiteren Qualifikationsnachweisen i.s.d. 3 Abs. 3, 4 EU/EWR- HwV: Auch weitere Qualifikationsnachweise möglich, wenn Absatz 2 entsprechend, oder im Anhang der Richtlinie EG 2005/36/EG aufgeführt (recht komplexe Prüfung, Frage des Einzelfalls). 8
5 Voraussetzungen 4 Kenntnisüberprüfung: Im Rahmen der Anerkennung von Qualifikationsnachweisen können nach 5 EU/EWR-HwV Ausgleichsmaßnahmen zwecks Überprüfung der Fertigkeiten des Antragsstellers angeordnet werden (wenn Ausbildung entweder kürzer als im Inland oder Ausbildung anders strukturiert). Die Kenntnisüberprüfung dürfte dabei der Vorgehensweise bei 7 a, 8 entsprechen, d.h. eine Vergleichprüfung vor einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bedeuten. Im Bezirk der Handwerkskammer Aachen sind aus den Gesundheitshandwerken noch keine Anträge nach 9 i.v.m 3 EU/EWR-HwV eingereicht worden, insofern fehlt es hier an Erfahrungswerten. 9 Rechtsfolgen Wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, hat die Handwerkskammer die Genehmigung zu erteilen. Ein Ermessen besteht für die Handwerkskammer dabei nicht. Anders ausgedrückt: Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der oben genannten Vorschriften hat der Antragssteller einen Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung. 10
6 Sonderfall: Grenzüberschreitende Dienstleistungen Wenn der Antragssteller nur gelegentlich grenzüberschreitend im Inland tätig wird, d.h. hier keinen Betriebssitz hat, benötigt er keine Eintragung bei der Handwerkskammer, er muss allerdings die sog. Anzeige grenzüberschreitender Dienstleistung vornehmen. Bei diesem Verfahren muss der Antragssteller nachweisen, dass er im Heimatland seit einem gewissen Zeitraum tätig ist (zwei Jahre) bzw. bei staatlich reglemtierter Berufsausübung er dort zu den entsprechenden Arbeiten berechtigt und dort tätig ist. Ist nur die Ausbildung reglementiert reicht bei abgeschlossener Ausbildung ebenfalls eine dortige Niederlassung, ohne abgschlossene Ausbildung ist auch dann eine zweijährige Niederlassung im Heimtastaat nachzuweisen. Grundsätzlich erfolgt in diesem Verfahren keine Kenntnisüberprüfung durch die HWK, allerdings kann dies beim Schornsteinfegerhandwerk und den Gesundheitshandwerken von der HWK angeordnet werden (siehe oben, Vergleichsprüfung vor einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen). 11 Besonderheiten bei den Gesundheitshandwerken Im Falle der Beschäftigung eines technischen Leiters (mit einer der oben genannten Qualifikationen) ist ggü. der Handwerkskammer sowohl ein Arbeitsvertrag als auch eine sog. Betriebsleitererklärung vorzulegen. In den Gesundheitshandwerken ist grundsätzlich eine technische Leitung in Vollzeit nötig und ein dafür angemessenes Gehalt (2200,00 brutto und mehr). Die Krankenversicherungen stellen zwecks Abrechnungsmöglichkeit an die Bezahlung teilweise erhöhte Anforderungen, insofern sollten sich potentielle Betriebsgründer auch dort erkundigen, welche Anforderungen in Bezug auf das Gehalt gestellt werden. 12
7 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen 13
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO)
Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO) Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über
MehrHandwerkskammer Aachen. Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7b Handwerksordnung. I. Allgemeine Angaben
Sandkaulbach 17-21, 52062 Aachen Tel. 02 41/ 471-0, Fax: 02 41/ 471-103 Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7b Handwerksordnung für das -Handwerk I. Allgemeine Angaben Angaben zur Person:
MehrINFORMATION zur Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A
INFORMATION zur Eintragung in die Handwerksrolle für zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A Die Eintragung eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A der Handwerksordnung in die Handwerksrolle
MehrMeldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV
Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV 1. Diese Meldung betrifft: die erstmalige Erbringung von Dienstleistungen eine wesentliche Änderung von Umständen, welche
MehrBezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)
Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6 79098 Freiburg A N T R A G auf Ausübungsberechtigung (AÜB) zur Eintragung in die Handwerksrolle für das selbständige Ausüben eines Handwerks nach 7b Handwerksordnung
MehrAntrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7b Handwerksordnung. für das -Handwerk. Straße und Hausnummer: -Adresse:
An die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Campus Handwerk 1 33613 Bielefeld Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7b Handwerksordnung für das -Handwerk I. Angaben zu Ihrer
MehrMerkblatt zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 HwO
Merkblatt zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 HwO Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung kommt in Betracht, wenn Ihnen die Ablegung der Meisterprüfung unzumutbar ist
MehrHinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung
Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung nach 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Handwerksordnung (HwO) i.v.m. EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Staatsangehörige der EU/EWR Staaten sowie der Schweiz
MehrHinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung
Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Meldebestätigung nach 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Handwerksordnung (HwO) i.v.m. EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Staatsangehörige der EU/EWR Staaten sowie der Schweiz
MehrRechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks
Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks Aktenzeichen: Abschluss
MehrAusübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung
Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung (HwO) i.d.f. vom 01.01.2004 (BGBl. I, S. 2933), zuletzt geändert am 24.12.2003 (BGBl. I, S. 2933 ff), zur selbständigen Ausübung des -Handwerks Haben Sie
MehrAntrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Handwerkskammer Bremen Ansgaritorstr. 24 28195 Bremen Antrags-Nr. Ich beantrage eine Ausnahmebewilligung nach 8 oder
MehrHinweise zum Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung (HwO)
Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung (HwO) Einen Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke mit Ausnahme der sogenannten
MehrErster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Auszug aus der Handwerksordnung: Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 (1) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches
MehrGesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 Berufsbild; Anforderungen in Meisterprüfung
Mehrauf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Handwerkskammer Reutlingen Geschäftsbereich Recht und Handwerksrolle Postfach 17 43 72707 Reutlingen Antrag mit dem auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung
Mehrauf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle
Handwerkskammer Reutlingen Geschäftsbereich Recht und Handwerksrolle Postfach 17 43 72707 Reutlingen Antrag mit dem auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung
MehrAusübungs- und Zulassungsmöglichkeiten im deutschen Handwerk
1/10 Ausübungs- und Zulassungsmöglichkeiten im deutschen Handwerk Möglichkeiten der Selbstständigkeit auch ohne Meisterbrief Seit einigen Jahren wird auf europäischer Ebene eine intensive Debatte um eine
MehrDritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk
Ausschnitt aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2005
MehrAuslegung und Anwendung der Handwerksordnung
Stand 10.11.05 Auslegung und Anwendung der Handwerksordnung [Papier des Bund-Länder-Ausschusses für Handwerksrecht] A. Auslegung und Anwendung des 7b Handwerksordnung ( Altgesellenregelung ) 7 b (1) Eine
MehrAbgrenzung zum Handwerk - Neuregelungen im Handwerksrecht seit 2004
Die IHK informiert: Merkblatt Abgrenzung zum Handwerk - Neuregelungen im Handwerksrecht seit 2004 Gewerbeausübung im Handwerk teilweise erleichtert Mit der Novelle zur Handwerksordnung (HwO) wurde die
MehrDer Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten
Sandkaulbach 17-21, 52062 Aachen Tel. 02 41/ 471-0, Fax: 02 41/ 471-103 Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung für das -Handwerk
MehrMerkblatt zur Eintragung in die Handwerksrolle
Merkblatt zur Eintragung in die Handwerksrolle Folgende Unterlagen werden benötigt, damit eine Eintragung in die Handwerksrolle schnell und problemlos möglich ist. Wir bitten Sie die Qualifikationsnachweise
MehrBezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)
Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6 79098 Freiburg A N T R A G auf Ausübungsberechtigung (AÜB) zur Eintragung in die Handwerksrolle für das selbständige Ausüben eines Handwerks nach 7a Handwerksordnung
MehrAbschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle. EU/EWRHwV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen
MehrWie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de
MehrAnerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bzw. beruflichen Qualifikationen im Rahmen der Gewerbeordnung freie Gewerbe -> es ist kein Befähigungsnachweis erforderlich einheitliche Bundesliste der freien Gewerbe:
MehrAntragsrückgabe bitte an:
Antragsrückgabe bitte an: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Geschäftsbereich Recht Handwerksrolle Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main Ansprechpartner: A K Katja Eisenberg Telefon: (0
MehrAntrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung (HwO) Handwerkskammer zu Leipzig Postfach 10 04 65 04004 Leipzig Telefon 0341 2188-0 Telefax 0341 2188-299 Dresdner Straße 11/13
MehrMeldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV
Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV 1. Diese Meldung betrifft: die erstmalige Erbringung von Dienstleistungen eine wesentliche Änderung von Umständen, welche
MehrDer Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten
Sandkaulbach 17-21, 52062 Aachen Tel. 02 41/ 471-0, Fax: 02 41/ 471-103 Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung für das -Handwerk
MehrBerufliche Anerkennung Potentiale nutzen und Fachkräfte sichern
Workshop 1 Berufliche Anerkennung Potentiale nutzen und Fachkräfte sichern Antje Feldmann Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Netzwerk IQ Brandenburg Handwerkskammer Cottbus Gemeinsam stark für
Mehrfür das -Handwerk Der Antrag wird auf die folgende(n) wesentliche(n) Teiltätigkeit(en) des obigen Handwerks beschränkt gestellt
An die Handwerkskammer Dortmund Ardeystr. 93-95 44139 Dortmund Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung Ausübungsberechtigung gemäß 7 a Handwerksordnung für das -Handwerk
MehrÄnderung der Sachverständigenordnung
Änderung der Sachverständigenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken hat am 5. November 2012 gemäß 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung (HwO) die nachfolgenden Vorschriften beschlossen.
MehrDer Antrag wird unbeschränkt für das volle Handwerk gestellt. Der Antrag wird beschränkt auf folgende wesentliche Teiltätigkeiten: Vorname: Wohnort:
An die Handwerkskammer Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung für das
MehrWie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de
MehrMerkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung)
Merkblatt zur Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach 7b HwO (sog. Altgesellenregelung) Seit dem 1.1.2004 ist die Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7b HwO (Handwerksordnung) zur Eintragung
MehrReferent
10.11.201 Referent Erfolgreiche Gründung im Handwerk Sabine Röntgen-Schmalenberg 12. November 2016 Themen Die Handwerkskammer Die Handwerksordnung/ -rolle Rentenversicherungspflicht im Handwerk & sonstige
MehrBezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)
Handwerkskammer Freiburg Bismarckallee 6 79098 Freiburg A N T R A G auf Ausnahmebewilligung (AB) zur Eintragung in die Handwerksrolle für das selbständige Ausüben eines Handwerks nach 8 Handwerksordnung
MehrHandwerkskammer zu Köln
Handwerkskammer zu Köln Heumarkt 12 50667 Köln Tel.: 0221 20 22-0 Fax: 0221 20 22-404 Handwerkskammer zu Köln Heumarkt 12 50667 Köln Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung
MehrVollständigkeit der Unterlagen
ANLAGE 2 Vollständigkeit der Unterlagen 1. Rechtsgrundlage: Gemäß 15 Abs. 10 GBRG ist ein/e Berufsangehörige/r von der Registrierungsbehörde in das Gesundheitsberuferegister einzutragen, wenn er/sie die
MehrHinweise zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung
Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Handwerksordnung (HwO) i.v.m. EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Staatsangehörige der EU/EWR Staaten sowie der
MehrKenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen. Herne, 19. Januar 2016
Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen Herne, 19. Januar 2016 1 Erlaubnisvorbehalt für die Ausübung des ärztlichen Berufs Approbation ( 3 BÄO) zeitlich und
Mehr1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) 1 ) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253 SVBl. 485), zuletzt geändert durch Artikel
Mehr(1) Die Verfahren nach dieser Richtlinie sind sachgerecht, objektiv, transparent und nicht diskriminierend durchzuführen.
Stand 02.09.2015 Richtlinie über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber für die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nach 9 und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz -SchfHwG-)
MehrAntrag auf Eintragung
Antrag auf Eintragung Handwerkskammer Lübeck Breite Str. 10 12 23552 Lübeck Fax: 0451 / 1506-270 info@hwk-luebeck.de in die Handwerksrolle in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen
MehrBesonderheiten bei der Existenzgründung im Handwerk
Besonderheiten bei der Existenzgründung im Handwerk Birgit Heldermann 14.10.2017 Ein Ausblick in die Zukunft 60 Stunden Woche mit Verzicht auf Urlaub, Freizeit, Familienleben unregelmäßiges Einkommen Ziele
MehrBinnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11.
Binnenmarktinformationssystem Internal Market Information System -IMI - Schulung für Zuständige Behörden in Berlin 6. und 11. Juni 2012 Berufsanerkennungsrichtlinie Dr. Jens Homann Senatsverwaltung für
MehrNicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten?
Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten? Personal aus dem Ausland: Lösung für den Fachkräftemangel? Workshop am Dienstag, 16. Februar 2016 in der Handelskammer Hamburg Doris Röckendorf,
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/1537 15. Wahlperiode 02-01-28 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) und Antwort der Landesregierung Minister für Wirtschaft, Technologie
MehrAntrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung, Ausübungsberechtigung und Eintragung in die Handwerksrolle
Handwerkskammer Lübeck Breite Str. 10 12 23552 Lübeck Fax: 0451 / 1506-270 info@hwk-luebeck.de Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung, Ausübungsberechtigung und Eintragung in die Handwerksrolle
MehrM e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst M e r k b l a t t Im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erfolgt die Bewertung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen
Mehr1. Abschnitt Berufsbild. OrthBandMstrV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Orthopädiemechanikerund Bandagisten-Handwerk (Orthopädiemechaniker-
MehrEingangsvoraussetzungen zum Studiengang HEAT
Eingangsvoraussetzungen zum Studiengang HEAT Impressum Das diesem Bericht zugrundeliegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 16OH21003
MehrBerufliche Anerkennung von Pflegefachpersonen
Berufliche Anerkennung von Pflegefachpersonen Michael Gwosdz Zentrale Anlaufstelle Anerkennung Diakonie-Hilfswerk Hamburg 10. September 2015 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) wird
MehrINFO. Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg
F:\_MERKBLÄTTER_\01_Regelwerke\M002_Ingenieurgesetz IngG-BW_2009-12-24.docx INFO Merkblatt Nr. 002 Stand: Dezember 2009 Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg Inhalt: Seite gültig ab 1... 2 01.01.1994
MehrAntrag auf Eintragung
Antrag auf Eintragung Betriebsnummer bei der Handwerkskammer Potsdam In das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, zulassungsfreien Handwerke sowie der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe 1 Rechtsform
MehrAntrag auf Eintragung
Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe 1. Rechtsform Einzelunternehmen Personengesellschaft
MehrReisegewerbetätigkeit eines Handwerkers
F. beantragt bei der zuständigen Gewerbebehörde eine karte für das Anbieten von Dachdecker- und Zimmererarbeiten. Die beabsichtigte Tätigkeit umfasst insbesondere auch Arbeiten, für die nach Handwerksrecht
MehrWir machen Sie darauf aufmerksam:
Wir machen Sie darauf aufmerksam: Wenn sie im Rahmen einer Schischule eines anderen Mitgliedstaates oder als selbständige Schilehrerin/selbständiger Schilehrer in Vorarlberg nur vorübergehend (nicht mehr
MehrAntragsrückgabe bitte an:
Antragsrückgabe bitte an: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Geschäftsbereich Recht Handwerksrolle Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main Ansprechpartner: A K Katja Eisenberg Telefon: (0
MehrDie Gewerbeanmeldung. im Handw erk. Theorie und Praxis
Die Gewerbeanmeldung im Handwerk Theorie und Praxis I. Grundzüge des Handw erksrechts II. Praktisches Vorgehen bei der Gew erbeanmeldung im Handw erk III. Beispiele von Gew erbeanmeldungen im Handw erk
MehrAntrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung, Ausübungsberechtigung sowie Eintragung in die Handwerksrolle
Aktenzeichen: Hinweise: Vor dem Ausfüllen bitte das Merkblatt beachten Bitte in DRUCKBUCHSTABEN ausfüllen Soweit die Daten für die Eintragung in die verwendet werden, gilt als Rechtsgrundlage 17 des Gesetzes
MehrInformationen zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse durch die Handwerkskammer Hannover Worum
Mehrer sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,
9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt,
MehrIngenieurgesetz (IngG) *) Vom 3. Dezember Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: Berufsbezeichnung
Page 1 of 6 Fundstelle: GVBl 2007, S. 237 714-2 Ingenieurgesetz (IngG) *) Vom 3. Dezember 2007 *) Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und
MehrHandwerkskammer Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung
Handwerkskammer Düsseldorf An die Handwerkskammer Düsseldorf V-3 Georg-Schulhoff-Platz 1 40211 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung x Ausnahmebewilligung
MehrAntragsrückgabe bitte an:
Antragsrückgabe bitte an: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Geschäftsbereich Recht Handwerksrolle Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main Ansprechpartner: A K Katja Eisenberg Telefon: (0
MehrUmsetzung Rahmenlehrplan Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger - für eine innovative (Berufs) - Zukunfts - Gestaltung
Umsetzung Rahmenlehrplan Schornsteinfegerin/Schornsteinfeger - für eine innovative (Berufs) - Zukunfts - Gestaltung Seite 1 Die Neuordnung aus Sicht des Berufstandes Warum eine neue Ausbildungsverordnung?
MehrSchornsteinfegerwesen Ausschreibung von Kehrbezirken Matrix zur Bewertung der Bewerbungen Stand:
Schornsteinfegerwesen Ausschreibung von Kehrbezirken Matrix zur Bewertung der Bewerbungen Stand: 28.04.2014 Anforderungen Ausschreibungsverfahren *) ja nein schriftliche Bewerbung tabellarischer Lebenslauf
MehrIndustrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße Aachen
Industrie- und Handelskammer Aachen Versicherungsvermittlerregister Theaterstraße 6-10 52062 Aachen Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 5 Satz
MehrGebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom ,
Gebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom 08.06.2004, zuletzt geändert am 27.06.2012: A. Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien
MehrAusübungsberechtigung nach 7a Handwerksordnung
Antrag auf Erteilung einer (HwO) i.d.f. vom 24.09.1998 (BGBl. I, S. 3074 ff), zuletzt geändert am 24.12.2003 (BGBl. I, S. 2933 ff), zur selbständigen Ausübung des...-handwerks - beschränkt auf die Teiltätigkeit...
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Bildungsabschlüsse
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Bildungsabschlüsse Aktenzeichen: Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die
MehrAntrag auf Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von. Sicherheitsprüfungen (SP)
Antrag auf Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) nach 29 in Verbindung mit Anlage VIII und Anlage VIIIc StVZO Voraussetzungen gem. Richtlinie für die Anerkennung
MehrArbeitsplatzsuche nach Studienabschluss - wichtige aufenthaltsrechtliche Aspekte - 2. Modul
Arbeitsplatzsuche nach Studienabschluss - wichtige aufenthaltsrechtliche Aspekte - 2. Modul B O U C H R A V O N H A U S E N & T A N J A H E R M A N N S T A D T F R A N K F U R T A M M A I N O R D N U N
MehrAntrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten
MehrOrthSchMstrV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Orthopädieschuhmacher-Handwerk (Orthopädieschuhmachermeisterverordnung - OrthSchMstrV)
MehrÜberprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG
Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:
MehrGESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1930 07.09.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Änderung des Ingenieurgesetzes A. Problem und Ziel Das Gesetz dient der
MehrAntrag auf Eintragung
Mitgliedsnummer: wird von der Handwerkskammer ausgefüllt! Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle / in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerksbetriebe und handwerksähnlicher Gewerbebetriebe
Mehr1. Welche Behörde ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplomen?
FAQ 1. Welche Behörde ist zuständig für die Anerkennung von ausländischen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerdiplomen? Alle ausländischen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die in Rheinland-Pfalz ärztlich tätig
MehrGleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst
Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Voraussetzung für eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich das
Mehr1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
Nichtamtliche Lesefassung Verordnung über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen im Bereich der beruflichen Bildung (BB-GVO) *) vom 19. Juli 2005 (Nds.GVBl. S. 253), zuletzt geändert durch Artikel 3 der
MehrLeitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte
Leitfaden für die Bewerbung ausländischer Ärzte Einreise: Staatsangehöriger aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Israel oder der Republik Korea benötigen kein Einreisevisum. Der erforderliche
MehrGebührenverzeichnis der Handwerkskammer Rheinhessen. Gebühren für Handwerksrolle/Servicecenter
Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Rheinhessen Gebühren für Handwerksrolle/Servicecenter 1 Gebühr für Eintragung in die Handwerksrolle, für Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen
MehrGebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden
Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden Stand: 1. Januar 2017 1 2 3 I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen
MehrORTHOPADIEMECHANIKER-BANDAGIST (M/W)
ORTHOPADIEMECHANIKER-BANDAGIST (M/W) Viele Menschen werden von Geh- oder sonstigen Behinderungen geplagt. Durch den technischen Fortschritt kann diesen Menschen aber immer besser geholfen werden. Wenn
MehrDer Weg zur eigenen Registrierung als Vermittler nach 34 d GewO Abs 1
Voraussetzung für die Erlangung einer Erlaubnis als Vermittler nach 34 GewO Abs 1 Antragstellung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde (IHK) Nachweis der Zuverlässigkeit Geordnete Vermögensverhältnisse
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller
MehrAnerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk. Die neue EU/EWR-Handwerk-Verordnung
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Handwerk Die neue EU/EWR-Handwerk-Verordnung Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de
Mehr