Dr. Andreas von Lutterotti Präsident Ärzte- und Zahnärztekammer Bozen
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- Adam Schneider
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1 Dr. Andreas von Lutterotti Präsident Ärzte- und Zahnärztekammer Bozen
2 akkreditierte Ausbildungsplätze durch die österreichische Ärztekammer laut österreichischer Ärzteausbildungsordnung Besetzung der Ausbildungsstellen mittels Südtirol- Stipendium, Fixanstellung oder Werkvertrag an italienischen Universitäten Besetzung der Ausbildungsstellen mittels Stipendium des Ministeriums oder Südtirol- Stipendium
3 Ausbildungsstellen akkreditiert durch ÖÄK: KH Bozen 64 davon besetzt 33 KH Meran 39 davon besetzt 22 KH Schlanders 10 davon besetzt 7 KH Brixen 32 davon besetzt 11 KH Sterzing 7 davon besetzt 5 KH Bruneck 30 davon besetzt 16 KH Innichen 6 davon besetzt 3
4 Besetzung der Ausbildungsstellen durch: Südtirol-Stipendium KH Südtirol 46 Südtirol-Stipendium Ausland Österreich Deutschland Schweiz 19 Südtirol-Stipendium it. Universitäten 43 Ohne Stipendium in Südtirol 51 Ohne Stipendium im Ausland 50 Unbekannt (In- & Ausland) 257
5 zum Arzt für Allgemeinmedizin: 28 mit Südtiroler-Modell 3 Ausbildung in Trient 3 Ausbildung über die ÖÄK
6 jährlich ca Euro alle Facharztausbildungen können finanziert werden / Euro Brutto pro Ärztin/Arzt, plus Finanzierung Dienste und Weiterbildungen Südtiroler Sanitätsbetrieb (7 Krankenhäuser) im Ausland (konventionierte Strukturen) in Italien (Universität)
7 Wettbewerb nach Titeln und Kolloquium zwei Ausschreibungstermine im Jahr (Februar und August) und vereinfachtes Verfahren Zusammenarbeit mit Kliniken im Ausland Finanzierung der gesamten Ausbildung Ausbildungsjahr im Ausland Rotationssystem im Sanitätsbetrieb
8 Dienstverpflichtung Landesgesetz vom 15. November 2002, Nr.14 Dekret des Landeshauptmannes vom 7. Jänner 2008, Nr. 4 Dienstleistung im Südtiroler Gesundheitswesen für 4 Jahre innerhalb von 10 Jahren ab Abschluss der Facharztausbildung Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung: Rückzahlung des während der Ausbildungszeit erhaltenen FAA-Stipendiums
9 Der Gewinner muss spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Annahme der Ausbildungsstelle den Beginn der Facharztausbildung schriftlich mitteilen, andernfalls verfällt die zugewiesenen Finanzierung, die auf den nächstgereihten Kandidaten in der Rangordnung bis zur Erschöpfung derselben weitergegeben wird
10 Voraussetzungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren ein Höchstalter von 56 Jahren, Doktorat in Medizin und Chirurgie, Befähigung zur Ausübung des Arztberufes (Staatsprüfung für Kandidaten/innen aus den europäischen Mitgliedsländern ist das gemäß Anlage A des Gesetzvertretenden Dekrets vom 17. August 1999, Nr. 368 vorgesehene Befähigungsdiplom vorzuweisen), Eintragung in das Berufsalbum der Ärzte- und Zahnärztekammer, nicht angeklagt bzw. keinen strafrechtlichen Verurteilungen unterzogen wurde, Zweisprachigkeitsnachweis, leserliche und vollständige Abfassung des Gesuchs nach der dieser Ausschreibung beigelegten Vorlage.
11 Sprachkenntnisse Die Bewerber, die nicht im Besitz des im vorhergehenden Absatz genannten Nachweises sind, können die angemessene Sprachkenntnis im Rahmen eines Hörverständnistests der deutschen und italienischen Sprache nachweisen. Der Hörverständnistest, sowie die von der Landesregierung für gleichwertig erklärten Nachweise müssen dem Grad der Zweisprachigkeit entsprechen, welcher für das Doktorat vorgesehen ist. Der Test wird in Artikel 3 dieser Ausschreibung genauer definiert. Das Bestehen des Tests muss vor Zuweisung der Finanzierung der Ausbildungsstelle nachgewiesen werden.
12 Kolloquium Die zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerber werden einem Kolloquium (Gepräch) unterzogen. Dabei wird die Eignung für den spezifischen Fachbereich überprüft. Die Berwerber werden von eigenen Kommissionen, welche nach Fachbereichen zusammengelegt sind, bewertet. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ernannt. Die Kommissionen bestehen aus mindestens drei Mitgliedern und einem Schriftführer. Jene Bewerber, welche zum Kolloquium nicht erscheinen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
13 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Ersatzerklärung einer Bescheinigung (Art. 46 des D.P.R. vom Nr. 445)
Anlage A Sie haben ausschließlich folgende Möglichkeiten das Formular einzureichen: 1. Das Formular muss digital ausgefüllt werden. 2. Das Formular digital unterzeichnen oder handschriftlich unterzeichnen
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