Anmeldung neuer Dienstnehmer ab In jedem Fall muss eine Anmeldung noch vor Dienstantritt erfolgen!
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- Agnes Schneider
- vor 7 Jahren
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1 WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER ALFRED BRUCKNER 1020 WIEN, PRATERSTRASSE 22/21 - TELEFON FAX kanzlei@wtbruckner.at Anmeldung neuer Dienstnehmer ab Allgemeines: Bisher waren Dienstnehmer innerhalb von 7 Tagen ab Arbeitsantritt der Gebietskrankenkasse zu melden. Bereits im Jahr 2007 wurde im Burgenland ein Feldversuch gestartet, nach dem Dienstnehmer bereits vor Dienstantritt anzumelden sind. Ab gelten diese Vorschriften bundesweit. Anmeldungen ab : In jedem Fall muss eine Anmeldung noch vor Dienstantritt erfolgen! Hiezu bestehen zwei Möglichkeiten: o Es erfolgt wie bereits bisher eine Vollanmeldung. Diese hat sämtliche Daten des Dienstnehmers und des abzuschließenden Dienstverhältnisses zu enthalten. (Bei rechtzeitiger Mitteilung an Ihren Steuerberater erfolgt die Anmeldung wie bisher wenn möglich mittels beiliegendem Dienstnehmer-Stammblatt; beachten Sie jedoch Öffnungs- und Vorlaufzeiten der Kanzlei). Diese Möglichkeit ist jedenfalls die kostengünstigste und ist daher zu bevorzugen. o Avisoanmeldung (Mindestangaben-Anmeldung): enthält nur die wichtigsten Daten von Dienstgeber und Dienstnehmer: - Dienstgeberkontonummer - Name des Versicherten - SV-Nummer des Versicherten (bzw. Geburtsdaten) - Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme Hier muss innerhalb der Meldefrist (derzeit 7 Tage) eine Vollanmeldung nachgereicht werden. Wegen des dadurch anfallenden doppelten Verwaltungsaufwandes sollte diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Vorgang bei Avisoanmeldung: Die Avisoanmeldungen können erfolgen per: o Elda (Internet) (bei Vollanmeldung ausschließliche Möglichkeit) o Fax: 05 / o Telefon: 05 /
2 Als Nachweis für die telefonische Anmeldung wird Ihnen eine acht-stellige Codenummer mitgeteilt. Strafen bei Meldeverstößen: Für nicht vor Arbeitsantritt erstattete Avisomeldungen sieht 113 ASVG empfindliche Strafen vor: ,00 pro Person als Bearbeitungskosten des Sozialversicherungsträgers ,00 zusätzlich als Kostenersatz für die Prüforgane Bei erstmaliger verspäteter Anmeldung mit unbedeutenden Folgen kann die Strafe unterbleiben bzw. der Kostenersatz um die Hälfte reduziert werden. Beiliegend erhalten Sie : o Dienstnehmer-Stammblatt (samt Erläuterungen auf Rückseite) o Muster für Elda Online Erfassung o Vordruck für Avisomeldung (Mindestangaben-Meldung) Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Steuerberater gerne zur Verfügung mit freundlichen Grüßen Ihr Steuerberater A.Bruckner
3 Dienstgeber: DIENSTNEHMER- STAMMBLATT Familienname: Vorname: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Familienstand: O ledig O verheiratet O geschieden O verwitwet Geschlecht: O weiblich O männlich Vers. Nr./Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Telefon: Bank, Kontonummer, Bankleitzahl: Mitversicherte Angehörige: (Name, SV-Nr.) beschäftigt ab: Arbeitsbewilligung/Aufenthaltstitel (bei Ausländern):, bis Befristetes Dienstverhältnis: Arbeiter/Angestellter/freier Dienstnehmer/Lehrling: Probemonat vereinbart: (max. 1 Monat!) Arbeitsstätte:, bis Verwendung/beschäftigt als: Behinderung lt. BEinstG: (ab 50 % lt. Bescheid) Nachgewiesene Vordienstzeiten (bei Angestellten; eventuell Lebenslauf): Anzuwendender KV,Einstufung, Gruppe, Dienstjahre: Arbeitszeit pro Woche: (tägliche Verteilung im Raster eintragen!) Mo Di Mi Do Fr Sa So Monatlicher Bruttobezug: MVK-Leitzahl (Abfertigung neu): Sonstige Bezüge (Provisionen, Trinkgelder, Sachbezüge, Kfz-Sachbezug): Pendlerpauschale (L 34): (bei Ja, Antrag beilegen!) Alleinverdiener/Alleinerzieher (L 30): (bei Ja, Antrag beilegen!) Überstundenpauschale: (Stundenangabe), Std. Freibetrag lt. Mitteilung FA: (bei Ja, Bescheid beilegen!) Exekutionen/Privatkonkurs: (bei Ja, Unterlagen beilegen) Kopien anfertigen von: (Weiterleitung an Kanzlei) Sonstiges/Allfälliges: O SV- Karte oder E-Card O Meldezettel O gültigen Lichtbildausweis O Arbeitsbewilligung/Aufenthaltstitel (bei Ausländern) O Dienstzettel/Dienstvertrag (Datum/Unterschrift Dienstgeber) (Datum/Unterschrift Dienstnehmer) Kanzlei A. Bruckner, 1020 Wien
4 ERLÄUTERUNGEN ZUM DIENSTNEHMER-STAMMBLATT 1. Block Angaben über die persönlichen Verhältnisse des Dienstnehmers 2. Block Angaben über das abzuschließende Dienstverhältnis a) Beschäftigung von Ausländern: Bürger von EU alt können wie Inländer ohne zusätzliche Genehmigungen beschäftigt werden. Diese Länder sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien sowie die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, und Norwegen bzw. die Schweiz Bürger der EU neu (Beitritt bzw ) unterliegen dem AuslBG und somit sind entsprechende Arbeitsgenehmigungen vorzuweisen bzw. beim AMS zu beantragen. Diese Länder sind: Estland, Lettland, Littauen, Malta, Polen, Slowakai, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern sowie Bulgarien und Rumänien. Malteser und Zyprioten sind ausgenommen und brauchen keine Genehmigungen! Bürger von Drittländern benötigen zur Arbeitsgenehmigung zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel b) Probemonat: bei Angestellten kann maximal das 1. Monat als Probezeit vereinbart werden bei Arbeitern ist auf den KV zu achten, oft nur 4 Wochen möglich; wenn keine KV-Regelung vorhanden ist, ist ebenfalls höchstens 1 Monat möglich c) Arbeitsstätte: bei mehreren Betriebsstätten/Filialen die Arbeitsstätte, wo der Dienstnehmer beschäftigt ist. Die Arbeitsstätte ist am Lohnzettel für die Statistik Austria anzugeben. d) Vordienstzeiten: Angestellte: unbedingt Vordienstzeiten, die der Dienstnehmer als Angestellter beschäftigt war, erfragen! Ist für die Einstufung in die Gehalts-Tabelle notwendig Arbeiter: Einstufung erfolgt in den meisten KV aufgrund der Betriebszugehörigkeit. Als Dienstgeber sollten Sie sich aber trotzdem die Vordienstzeiten nachweisen lassen, um eine entsprechende Qualifikation des Dienstnehmers feststellen zu könnnen. e) KV/Einstufung: Erfolgt grundsätzlich aufgrund der Tätigkeit die der Dienstnehmer verrichtet bzw. der nachgewiesenen Vordienstzeiten (siehe hiezu auch Pkt. d). f) Arbeitszeit: Unbedingt die tägliche Verteilung der Arbeitszeit angeben (auch bei einer Gleitzeitvereinbarung)! Wird dazu benötigt, um im Falle eines Krankenstandes die Ausfallsstunden feststellen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Ausfallsstunden bei der AUVA zur teilweisen Rückerstattung eingereicht werden. g) MVK-Leitzahl: Alle Dienstverhältnisse ab unterliegen dem BMVG (= Abfertigung neu). Für diesen Zweck ist der Dienstgeber verpflichtet, mit einer von derzeit 9 MVK (=Mitarbeitervorsorgekasse) einen Vertrag abzuschließen. Am besten wenden Sie sich dazu an Ihre Bank oder Versicherung. h) Pendlerpauschale/Alleinverdiener/Alleinerzieher/Freibetrag lt. FA: Die Formulare (Anträge) L 34 bzw. L 30 sind vom Dienstnehmer auszufüllen und dem Dienstgeber vorzulegen. Ebenso kann der Dienstnehmer eine eventuelle Mitteilung des Finanzamtes (ausgestellt aufgrund einer Arbeitnehmerveranlagung) zur monatlichen Berücksichtung dem Dienstgeber vorlegen. Die Formulare L 34 bzw. L 30 sind im Internet auf der homepage des BMF herunterzuladen unter: Da nur aufgrund der Anträge/Mitteilungen die Begünstigungen berücksichtigt werden können, bitte die Unterlagen an die Lohnverrechnung weiterleiten! 3. Block a) Kopien diverser Unterlagen: Diese Kopien sind zum Lohnakt zu nehmen, daher bitte Kopien an die Lohnverrechnung weiterleiten! Aufgrund einer Bestimmung des AVRAG ist für jeden Dienstnehmer (auch freie Dienstnehmer und Lehrlinge) ein Dienstzettel auszustellen, wenn das Dienstverhältnis für länger als 1 Monat vereinbart wurde. Der Abschluß eines Dienstvertrages ersetzt die Pflicht zur Ausstellung des Dienstzettels.
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Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige
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