Fachveranstaltung Kanalisation Einführung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachveranstaltung Kanalisation Einführung"

Transkript

1 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Fachveranstaltung Kanalisation Einführung November 2013

2 Inhaltsverzeichnis - Situation im Kanton Aargau - Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien - Entwässerungsgrundsätze - Richtige Bauplanung - Saubere Bauausführung - Vollständige Bauabnahmen - Werterhaltung an Kanalisationsleitungen 2

3 Situation Aargau Der Aargau ist das Wasserschloss der Schweiz. 90 % der Aargauer Bevölkerung lebt oder arbeitet über dem Grundwasser oder an Gewässer. Die Gewässer und das Grundwasser müssen geschützt werden! 3

4 Situation Aargau Unbekannter Wert im Aargauer Untergrund Länge öffentliche Kanalisationen Länge privater Hausanschlüsse Abwasserkanäle und Bauwerke Abwasserreinigungsanlagen zusammen pro Einwohner ca. 3`700 Km ca. 7`000 Km Fr. 4`000`000`000.- Fr. 1`000`000`000.- ca. Fr. 10`000.- Für die Werterhaltung sind im Aargau ca. Fr Person/Jahr aufzuwenden 4

5 Situation Aargau Weitere Abwasserwerte im Aargau 49 Abwasserreinigungsanlagen 542 Abwasserpumpwerke / Regenklärbecken 12 Kleinkläranlagen >98 % Anschlussgrad 5

6 Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar Art. 6 Grundsatz; Es sind keine Stoffe, die Wasser verunreinigen können, in Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen; - Art. 7 Abwasserbeseitigung; Verschmutztes Abwasser muss behandelt werden. Nicht verschmutztes Abwasser ist abzutrennen und versickern zu lassen; - Art. 11 Anschlusspflicht; Im Bereich der Kanalisation sind verschmutzte Abwässer anzuschliessen; - Art. 12 Sonderfälle; Landwirtschaftsbetriebe mit erheblichem Rindvieh- und/oder Schweinebestand können von der Anschlusspflicht befreit werden. 6

7 Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober Art. 5 Kommunale Entwässerungsplanung; Die Kantone sorgen für die Erstellung von generellen Entwässerungsplänen GEP; - Art. 11 Trennung des Abwassers bei Gebäuden; Sauberes Niederschlagswasser und verschmutztes Abwasser sind bis ausserhalb des Gebäudes zu trennen; - Art. 13 Fachgerechter Betrieb; Inhaber von Abwasseranlagen müssen diese in funktionstüchtigem Zustand erhalten. 7

8 Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (EG Umweltrecht, EG UWR) vom 4. September Generelle Entwässerungspläne; Die Gemeinden sind für die umweltgerechte Siedlungsentwässerung verantwortlich, sie erstellen einen Generellen Entwässerungsplan; - 22 Abwasserkataster; Die Gemeinden führen einen Abwasserkataster über alle öffentlichen und privaten Anlagen; - 23 Abwasserreglemente; Die Gemeinden erheben für die Abwasserentsorgung Abgaben. Sie regeln diese und die Finanzierung in einen Gemeindereglement; - 30 Aufgaben der Gemeinden; Die Gemeinden unterstützen den Kanton beim Vollzug, insbesondere durch Kontrollen und Überwachung. Sie ist für die kommunalen Vollzugsaufgaben verantwortlich. 8

9 Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien Verordnung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer (V EG Umweltrecht, EG UWR) vom 14. Mai Abwasserkataster; Beinhaltet die Minimalanforderungen an den Kataster, wie Standort, Art und Menge des Abwassers und Entsorgungsort; - 34 Private Abwasseranlagen; Bei der Erneuerung von öffentlichen Leitungen sind die privaten Hausanschlussleitungen auf ihren Zustand zu prüfen und bei Bedarf zu sanieren; - 35 Abwasser aus Industrie und Gewerbe; Der Nachweis ist zu erbringen, dass diese Abwässer die Anforderungen zur Einleitung in die Kanalisation einhalten. 9

10 Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien Wichtige Richtlinien und Hilfsmittel für eine richtige Entwässerung den Ordner Siedlungsentwässerung finden Sie unter: 10

11 Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien Geltungsbereich der Normen 11

12 Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien Der GEP zeigt auf: - Wie die ober- und unterirdischen Gewässer qualitativ und quantitativ geschützt werden können; - Wie die öffentlichen Abwasseranlagen optimal betrieben, unterhalten und finanziert werden; - Wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekt abzuleiten ist. 12

13 Gesetzgebung, Weisungen und Richtlinien Projektplan GEP innerhalb Baugebiet - Der GEP liefert die Vorgaben für eine korrekte Liegenschaftsentwässerung. 13

14 Grundsätze in der Abwasserbeseitigung Entwässerungsphilosophie 14

15 Grundsätze in der Abwasserbeseitigung Definition Schmutzwasser: Abwasser gilt als verschmutzt, wenn es das ober- oder unterirdische Gewässer, in das es gelangt, verunreinigen kann oder dort nachteilige physikalische, chemische oder biologische Veränderungen verursacht. Dazu gehören: - häusliches Abwasser - Industrie- und Gewerbeabwasser - Platzwasser - Dachflächen mit erhöhten Anteilen an Kupfer, Zink usw. Dieses Abwasser muss behandelt werden. 15

16 Grundsätze in der Abwasserbeseitigung Definition Regenwasser, man unterscheidet zwischen Dachwasser und Platzwasser. 16

17 Grundsätze in der Abwasserbeseitigung Regenwasser von Dächern gilt als unverschmutzt. 17

18 Grundsätze in der Abwasserbeseitigung Regenwasser von Strassen und Plätzen ist belastet und muss behandelt werden. 18

19 Grundsätze in der Abwasserbeseitigung Situation im Kanton Aargau Im Kanton Aargau wird das Baugebiet vorwiegend im Teil- Trennsystem entwässert 19

20 Richtige Bauplanung Für eine fachgerechte Liegenschaftsentwässerungsplanung braucht der Architekt den GEP, die SN 592`000 und den Ordner Siedlungsentwässerung. - Aus dem GEP sieht man im Detail, wie das Baugrundstück zu entwässern ist, ob Sauberwasser versickert oder abgeleitet werden kann und wo sich der Kanalisations-Anschlusspunkt befindet. - Die SN 592`000 enthält Vorgaben zur Gebäudeentwässerung beim Schmutz- und beim Sauberwasser, zur Grundstücksentwässerung, zu Abscheide- und Pumpanlagen usw. - Der Ordner Siedlungsentwässerung gibt alle Hinweise zur öffentlichen Kanalisation, zur Liegenschaftsentwässerung, zu Industrie- Gewerbeabwasser, bauen in Schutzzonen sowie zu Versickerungsanlagen ua. 20

21 Richtige Bauplanung Wichtige Planungsgrundsätze: - Direkte Leitungsführung und genügend Kontrollmöglichkeiten, zu jedem Hausanschluss gehört ein Kontrollschacht; - Pumpanlagen nur für Abwasser unter der Rückstauebene, höher liegende Geschosse sind immer direkt zu entwässern; - Minimaldurchmesser und Minimalgefälle sind zu beachten; - Sauberwasserabtrennung, Versickerung nach Prioritäten, Einleitung in Gewässer, evtl. mit Retention; - Keine Versickerung von Umschlagplätzen (wassergefährdenden Flüssigkeiten); - Vorbehandlung von Abwasser aus Produktion und Reinigung bei Industrie- und Gewerbebetrieben prüfen; - In der Grundwasserschutzzone S2 sind Abwasserleitungen doppelwandig zu erstellen, in der S3 sind sie periodisch auf Dichtheit zu prüfen (sinnvollerweise auch doppelwandig erstellen); - Für Rohrmaterial VSA-Empfehlung Swiss Quality beachten, siehe 21

22 Richtige Bauplanung Häufige Fehler bei der Planung - Sauberwasserabtrennung geht vergessen = Sauberwasser belastet das Abwassernetz und die Abwasserreinigungsanlage; - Dachmaterialen, Photovoltaikanlagen werden nicht berücksichtigt = giftige Stoffe und Reinigungsmittel gelangen über Dachableitung in Gewässer und Grundwasser; - Es werden keine Kontrollschächte vorgesehen = die erforderliche Kontrollen und der Unterhalt sind nicht möglich; - Versickerungsanlagen werden ohne Vorreinigung geplant = die Versickerungsanlage kolmatiert und die Versickerungsleistung verschlechtert sich; - Platzentwässerungen werden in Sickerschächte oder Gewässer abgeleitet (auch Terrassen und Balkone)= dies ist verboten, Gefahr von Gewässer- oder Grundwasserverunreinigungen; - Plätze mit Umschlag von wassergefährdenden Flüssigkeiten werden versickert = Grundwasserverunreinigungen können die Folge sein. 22

23 Richtige Bauplanung Versickerungsanlage unter Gebäude sind verboten 23

24 Richtige Bauplanung Notüberläufe aus Versickerungsanlagen in die Schmutzwasserkanalisation sind verboten. 24

25 Richtige Bauplanung Photovoltaikanlagen / Glasdächer Für die Reinigung von diesen Flächen ist nur Wasser ohne Reinigungszusätze zu verwenden. Diese Flächen werden oft in ein Gewässer oder in das Grundwasser entwässert. 25

26 Richtige Bauplanung Kupfer auf dem Dach Verzicht auf Materialien mit erhöhten Anteilen von Kupfer, Zink usw., diese Materialien werden in Gewässer oder in das Grundwasser abgeschwemmt. 26

27 Bauausführung Wichtige Ausführungsgrundsätze: - Saubere Ausrichtung und Bettung der Rohre; - Grundstücksleitungen sind voll einzubetonieren (U4 oder V4); - Dichtungsringe sind immer einzubauen; - Verwendung von Schachtfutter bei jedem Schacht; - Anschlüsse an Betonrohre sind zu bohren, Kunststoffrohre zu schneiden; - Passende Anschlussstücke (Sattelstücke) verwenden; - Schächte von Versickerungsanlagen sind erhöht, beschriftet und mit verschraubbaren Deckeln zu erstellen. 27

28 Bauausführung häufige Fehler beim Bau - Ungenügende Verdichtung der Rohrbettung = ergibt Setzungen, zerdrückte Rohre und Rückstau; - Fehlanschlüsse Schmutzwasser an Sauberwasserleitung = Gewässerverunreinigungen; - Nichtverwenden der passenden Rohranschlussstücke (Sattelstück) = Undichtheit des Anschlusses; - Fehlende Sauberwasserabtrennung = Mehrbelastung der Abwasserreinigungsanlage; - Versickerungsanlagen nicht nach Vorschriften erstellt = Grundwasserverunreinigungen ; - Kein Doppelrohrsystem in S2 = fahrlässige Gefahr von Grundwasserverunreinigung. 28

29 Bauausführung Bild Gewässerverunreinigung Gülle von Landwirtschaftsbetrieb über Einlaufschacht in Bach. 29

30 Bauausführung Bild Gewässerverunreinigung Seifenlauge über Einlaufschacht in Bach 30

31 Bauausführung Bild Gewässerverunreinigung Schaum von Industriebetrieb in Bach 31

32 Kontrollen und Abnahmen Baukontrollen - Während der Bauausführung sind verschiedene Kontrollen durchzuführen. Abnahmekontrollen 3 verschiedene Kontrollen sind vorzunehmen: - visuelle Kontrolle (Schachtbauwerke, Ableitungen, Versickerungsanlagen, Bacheinleitung usw.); - Kanalfernsehaufnahme der Leitung; - Dichtheitsprüfung der Leitung. 32

33 Kontrollen und Abnahmen Baukontrolle - Die vorgeschriebenen Baukontrollen sind vollständig durchzuführen (Kontrollpersonen müssen bekannt und erreichbar sein); - Überprüfung der Ausführungsqualität; - Anschlussstück an Gemeindekanalisation abnehmen; - System auf Fehlanschlüsse Prüfen (Schmutzwasser an Sauberwasserleitung angeschlossen?, auch umgekehrt). 33

34 Kontrollen und Abnahmen 3 Abnahmekontrollen Optische Kontrolle Schachtfutter 2 Bankett 3 Schachtversetzung 4 Leiter 5 Durchfluss

35 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft Berechnung der zulässigen Verluste nach Norm SIA 190, Kapitel 6 35

36 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Kanalfernsehkontrolle, Aufnahme des Ist-Zustands 36

37 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Bilder aus der Praxis vorstehender Anschluss vorstehende Dichtung 37

38 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Bilder aus der Praxis, richtig erstellter Hausanschluss 38

39 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Bilder aus der Praxis, Entlüftung Versickerungsschacht falsch 39

40 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Bilder aus der Praxis, Versickerungsschacht, alles richtig erstellt 40

41 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Bilder aus der Praxis, Versickerungsmulde ohne Bodenschicht 41

42 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Bilder aus der Praxis, Versickerungsanlage richtig erstellt 42

43 Kontrollen und Abnahmen Abnahmekontrollen Qualität ist keine Frage des Preises Für den Moment für Jahre ca. Fr / Stück ca. Fr / Stück 43

44 Werterhaltung Die Werterhaltung an der öffentlichen Kanalisation ist im GEP geregelt; Die Werterhaltung an der Hausanschlussleitung wird vernachlässigt. 44

45 Werterhaltung Es gibt verschiedene Gründe für die Auslösung einer Zustandsaufnahme der Hausanschlussleitung: - Arbeiten an der öffentlichen Kanalisation; - Einreichung Baugesuch oder Umnutzung; - Lage in Grundwasserschutzzone S; - Undichtheiten, Fehlanschlüsse und Betriebsprobleme. Prüfen der Hausanschlussleitung von der öffentlichen Kanalisation bis mindestens 1 m unter die Bodenplatte des Gebäudes. 45

46 Werterhaltung Vorgehen bei Arbeiten an der öffentlichen Kanalisation - Die Gemeinde erhebt die betroffenen Liegenschaften; - Information der Eigentümer über die Notwendigkeit einer Zustandsaufnahme; - Einverständnis einholen, wenn die Gemeinde die Aufnahmen organisieren soll; - Fordert die anderen Eigentümer zur Zustandsaufnahme auf; - Beurteilung der Zustandsaufnahmen durch Fachperson; - Zustellung der Beurteilung inkl. allfälliger Sanierungsmassnahmen und Fristen an die Eigentümer; - Kontrolle der Sanierungsmassnahmen und Fristen durch Fachperson; - Nachführung des Katasters. 46

47 Werterhaltung Vorgehen bei Eingabe Baugesuch / Umnutzung 1. Ist das Bauvorhaben / Umnutzung abwasserrelevant? - Ja = Zustandsaufnahme - Nein = keine Zustandsaufnahme 2. Liegt die letzte Zustandsaufnahme mehr als 10 Jahre zurück? - Ja = Zustandsaufnahme - Nein = keine Zustandsaufnahme 3. Beträgt die Bausumme über ca. Fr. 100`000.-? - Ja = Zustandsaufnahme - Nein = keine Zustandsaufnahme Mit einem Ja ist die Zustandsaufnahme zu veranlassen. 47

48 Werterhaltung Vorgehen in der Grundwasserschutzzone S - Bei Abwasseranlagen in der Grundwasserschutzzone S gelten erhöhte Anforderungen für die Wiederholung von Zustandsaufnahmen; - Der Turnus der Aufnahmen und Dichtheitsüberprüfungen richtet sich nach dem jeweiligen Schutzzonenreglement; - Nach der Wegleitung Grundwasserschutz, 2004, des BAFU, sind Dichtheitsprüfungen alle 5 Jahre durchzuführen; - In der Grundwasserschutzzone S1 sind Abwasseranlagen verboten, in der S2 sind Abwasserleitungen doppelwandig zu erstellen, in der S3 wird die Erstellung von doppelwandigen Abwasserrohren empfohlen. 48

49 Werterhaltung Vorgehen bei Undichtheiten, Fehlanschlüssen und Betriebsproblemen - Bei Schäden wie Leckagen oder Grundwasserinfiltration usw. ist die betroffene Leitung sicher undicht; - Leitungsfehlanschlüsse führen zu Gewässerverunreinigungen; - Betriebsprobleme (z.b. Rückstau) werden nur vom Eigentümer festgestellt; - Beim Auftreten solcher Fälle ist die Betriebssicherheit wieder herzustellen bzw. sind die Mängel zu beheben. Betriebsprobleme werden grösstenteils ohne Information der Behörde instand gesetzt. 49

50 Werterhaltung Kontrollarten 50

51 Werterhaltung Für die Sanierung von nicht begehbaren Kanalisationen können folgende Bautechniken angewendet werden: - Reparatur - Ausbesserungsverfahren - Injektionsverfahren - Abdichtungsverfahren - Renovierung - Beschichtungsverfahren - Reliningverfahren - Montageverfahren - Erneuerung - Offene Bauweise - Geschlossene Bauweise Verschiedene Verfahren werden Ihnen heute noch vorgestellt. 51

52 Zusammenfassung Die wichtigsten Grundsätze für den Bau einer einwandfreie Kanalisation - Eine richtige und den Gesetzen und Normen entsprechende Bauplanung; - Eine saubere Bauausführung nach dem Stand der Technik mit Berücksichtigung der spezifischen Baugesuchsauflagen; - Durchführung der periodischen Baukontrollen sowie aller vorgeschriebenen Abnahmekontrollen. Ein Miteinander von Planern, Ausführenden und Kontrollpersonen ergibt das bestmögliche Endprodukt! 52

53 Engagement und Fachkompetenz für saubere und lebendige Gewässer Danke für Ihre Aufmerksamkeit 53

Regenwasserbewirtschaftung in der Schweiz am Beispiel Appenzell. Fredy Mark Vorsteher Amt für Umwelt, Appenzell, Schweiz

Regenwasserbewirtschaftung in der Schweiz am Beispiel Appenzell. Fredy Mark Vorsteher Amt für Umwelt, Appenzell, Schweiz Regenwasserbewirtschaftung in der Schweiz am Beispiel Appenzell Fredy Mark Vorsteher Amt für Umwelt, Appenzell, Schweiz 1. Rechtsgrundlagen Schweiz Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz,

Mehr

Genereller Entwässerungsplan (GEP) als Grundlage Kurs Siedlungsentwässerung 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Genereller Entwässerungsplan (GEP) als Grundlage Kurs Siedlungsentwässerung 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Bild 1 GEP - Inhalt und Vorgehen Der Generelle Entwässerungsplan zeigt auf, - wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist; - wie die ober- und unterirdischen

Mehr

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung 1. Einleitung, Zweck Überblick Die Leitungslänge der privaten Kanalisationen ist im Aargau mit

Mehr

Gewässerschutz. bei Tankanlagen

Gewässerschutz. bei Tankanlagen Gewässerschutz in in Industrie, und Gewerbe Gewerbe und bei Tankanlagen Kurs Pfad Siedlungsentwässerung und Dokumentenname 2011, Abteilung für Umwelt Seite 0 Inhaltsübersicht Was muss geschützt werden

Mehr

U M W E L T A A R G A U. Werterhaltung von Hausanschlüssen der Liegenschaftsentwässerung. Merkblatt. Vollzugshilfe für Gemeinden. Gewässer.

U M W E L T A A R G A U. Werterhaltung von Hausanschlüssen der Liegenschaftsentwässerung. Merkblatt. Vollzugshilfe für Gemeinden. Gewässer. U M W E L T A A R G A U Merkblatt Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Werterhaltung von Hausanschlüssen der Liegenschaftsentwässerung Vollzugshilfe für Gemeinden Merkblatt 1-2011-1

Mehr

KANTON AARGAU. Baudepartement. Abteilung für Umwelt Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung

KANTON AARGAU. Baudepartement. Abteilung für Umwelt Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung KANTON AARGAU Baudepartement Abteilung für Umwelt Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung 1. Einleitung, Zweck Überblick Die Leitungslänge der privaten Kanalisationen ist im Aargau mit ca.

Mehr

Grundlagen / Vollzugshilfen Entsorgung des häuslichen Abwassers ausserhalb Bauzone

Grundlagen / Vollzugshilfen Entsorgung des häuslichen Abwassers ausserhalb Bauzone Häusliche Abwässer auf dem Landwirtschaftsbetrieb /ausserhalb Bauzone Fachtagung Raumplanung Pascal Caluori 26.11.2015 Inhalt Grundlagen / Vollzugshilfen Entsorgung des häuslichen Abwassers ausserhalb

Mehr

Versickerungsanlagen Kurs Siedlungsentwässerung 2008, Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten

Versickerungsanlagen Kurs Siedlungsentwässerung 2008, Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten , Departement Bau, Verkehr und Umwelt Versickerungsanlagen Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Einleitung Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Grundlagen Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene»Fünfte

Mehr

Gewässerschutz auf Baustellen Kurs Umweltschutz auf Baustellen 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Gewässerschutz auf Baustellen Kurs Umweltschutz auf Baustellen 2011, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Gewässerschutz auf der Baustelle Bruno Mancini / Renato Saxer, Abteilung für Umwelt Sektion Abwasserreinigung und Siedlungsentwässerung Seite 1 Gliederung Einleitung Grundlagen Abwasservorbehandlung Anwendung

Mehr

Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene

Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Gewässerschutz auf Titelmasterformat durch der Baustelle Klicken bearbeiten Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Renato Saxer Abteilung für Umwelt

Mehr

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR SIEDLUNGSENTWÄSSERUNGSVERORDNUNG (SEVO)

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR SIEDLUNGSENTWÄSSERUNGSVERORDNUNG (SEVO) AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR SIEDLUNGSENTWÄSSERUNGSVERORDNUNG (SEVO) vom 19. Juni 2013 Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung Gemeinde Rorbas 1 Der Gemeinderat, gestützt auf Ziffer

Mehr

Merkblatt Versickerung und Retention von Regenwasser im Liegenschaftsbereich

Merkblatt Versickerung und Retention von Regenwasser im Liegenschaftsbereich 11 Baudirektion Amt für Umweltschutz Merkblatt Versickerung und Retention von Regenwasser im Liegenschaftsbereich Das vorliegende Merkblatt erläutert die Zuständigkeiten für die gewässerschutzrechtliche

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar )

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar ) 84.0 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 4. Januar 99 ) vom 5. März 997 ) I. Allgemeines Der Kanton vollzieht das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer ), soweit nicht

Mehr

Gewässerschutzbewilligungen Zuständigkeiten Gemeinden / Kanton

Gewässerschutzbewilligungen Zuständigkeiten Gemeinden / Kanton AWA Informationsanlass 2015 Gewässerschutzbewilligungen Zuständigkeiten Gemeinden / Kanton Peter Baeriswyl, Abt. Siedlungswasserwirtschaft Fachbereich Grundstücksentwässerung 1 Gewässerschutzbewilligungen

Mehr

Anschlussgebühren Abwasser

Anschlussgebühren Abwasser Anschlussgebühren Abwasser Bezeichnung Anschlüsse an das Abwassersystem Bauten Wohnbauten Gewerbebauten Industriebauten Schwimmbäder Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 25.11.2005. Rechtskräftig

Mehr

Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO)

Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) vom. Mai 005 SIEDLUNGSENTWÄSSERUNGSVERORDNUNG (vom. Mai 005) I N H A L T Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 II. Abwasserbeseitigung 5 III. Private Entwässerungsanlagen.

Mehr

Bau, Betrieb und Unterhalt von GEA

Bau, Betrieb und Unterhalt von GEA Bau, Betrieb und Unterhalt von GEA Hardy Loy Grundstücksentwässerungsanlagen sind häufig schadhaft Folgen sind 1. Hydraulische Belastung von Kanalisation und Kläranlage 2. Gefährdung von Boden und Grundwasser

Mehr

2. Kreditbegehren von brutto CHF 510'000 für die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) 2. Generation

2. Kreditbegehren von brutto CHF 510'000 für die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) 2. Generation 2. Kreditbegehren von brutto CHF 510'000 für die Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) 2. Generation Ausgangslage Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist ein Inventar der Siedlungsentwässerung.

Mehr

Abwasserreglement - 1 -

Abwasserreglement - 1 - Abwasserreglement 06 - - Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen... B. Anschlusspflicht und Anschlussrecht... 6 C. Bewilligungsverfahren... 7 D. Technische Ausführungsvorschriften... 9 E. Abgaben...

Mehr

LIEGENSCHAFTSENTWÄSSERUNG

LIEGENSCHAFTSENTWÄSSERUNG ENTWÄSSERUNG LIEGENSCHAFTSENTWÄSSERUNG MERKBLATT 1 für Kanalisationsgesuche REGENWASSER / NICHT VERSCHMUTZTES ABWASSER GRUNDLAGEN Das kantonale Gesetz über den Gewässerschutz schreibt vor: 4 Nichtverschmutztes

Mehr

GEMEINDE KILLWANGEN ABWASSERREGLEMENT Gültig ab (Angepasst an kantonale Bauverordnung (BauV) 2015)

GEMEINDE KILLWANGEN ABWASSERREGLEMENT Gültig ab (Angepasst an kantonale Bauverordnung (BauV) 2015) GEMEINDE KILLWANGEN ABWASSERREGLEMENT Gültig ab 01.01.2008 (Angepasst an kantonale Bauverordnung (BauV) 2015) INHALTSVERZEICHNIS A. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 4 B. ABWASSERREGLEMENT 5 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Mehr

Kurs Siedlungsentwässerung 2015 Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Kurs Siedlungsentwässerung 2015 Genereller Entwässerungsplan (GEP) DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT - Inhalt & Vorgehen - Projektplan GEP innerhalb Baugebiet - Entwässerungssysteme - Regenwasserentsorgung & Behandlung - Abwassertechnische Erschliessung - Projektplan

Mehr

Kurs Siedlungsentwässerung 2015 Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe/ Tankanlagen

Kurs Siedlungsentwässerung 2015 Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe/ Tankanlagen DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Kurs Siedlungsentwässerung 2015 Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe/ Tankanlagen Inhalt Was muss geschützt werden Gesetzliche Grundlagen Was gefährdet Gewässer Abwasser

Mehr

Gewässerschutz auf Baustellen

Gewässerschutz auf Baustellen Inhalt Baustellenabwasser Gesetze, Vorschriften SIA 431 Abwasserarten (Gebinde- und Chemikalienlagerung) Beispiele und Fragen Von der grünen Wiese..zum Hochhaus Gewässerschutz ist immer ein Thema gilt

Mehr

DICHTHEITSPRÜFUNG. Infos, Tipps, Hinweise. zur Dichtheitsprüfung und Sanierung Ihrer Abwasseranlagen.

DICHTHEITSPRÜFUNG. Infos, Tipps, Hinweise. zur Dichtheitsprüfung und Sanierung Ihrer Abwasseranlagen. DICHTHEITSPRÜFUNG Infos, Tipps, Hinweise zur Dichtheitsprüfung und Sanierung Ihrer Abwasseranlagen. DICHTHEITSPRÜFUNG Dichte Abwasseranlagen. Warum? Das Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, ein

Mehr

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinien betreffend der Anschlusspflicht von Liegenschaften an die private und öffentliche Kanalisation

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinien betreffend der Anschlusspflicht von Liegenschaften an die private und öffentliche Kanalisation Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerschutz Stand: Januar 2017 Richtlinien betreffend der Anschlusspflicht von Liegenschaften an die private und öffentliche Kanalisation

Mehr

Kanalisationsanschlussgesuch Wasseranschlussgesuch TV-Anschlussgesuch

Kanalisationsanschlussgesuch Wasseranschlussgesuch TV-Anschlussgesuch Kanalisationsanschlussgesuch Wasseranschlussgesuch TV-Anschlussgesuch Nr. Zu Baugesuch Nr. Bauherrschaft: Name/Vorname Projektverfasser/in: Name/Vorname Wohnort Wohnort Telefon Telefon Fax Fax E-Mail E-Mail

Mehr

Weiterbildung Gewässerschutz am Bach 22. und 24. November 2011 in Aarau

Weiterbildung Gewässerschutz am Bach 22. und 24. November 2011 in Aarau Weiterbildung Gewässerschutz am Bach 22. und 24. November 2011 in Aarau Seite 1 Programm 22.11.2011 24.11.2011 Referenten 08.00 13.15 Begrüssung / Ziel Fritz Zimmermann 08.10 13.25 Schadenfälle an Oberflächengewässern

Mehr

Alle Hausanschlüssedicht?

Alle Hausanschlüssedicht? Alle Hausanschlüssedicht? Informationen für Grundstückseigentümer und Architekten Gemeinde Herscheid Abwasserbeseitigung Welche Regelungen sind neu? WELCHE REGELUNGEN SIND NEU? In Deutschland gibt es ca.

Mehr

Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey

Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey verwaltet durch: Abwasserbeseitigungseinrichtung Stadt Alzey c/o ZAR Amtgasse 10 55232 Alzey E N T W Ä S S E R U N G S A N T R A G 1. Grundstückseigentümer 2.

Mehr

Verordnung über die technischen Vorschriften zum Abwasserreglement der Stadt Bern (Technische Verordnung Abwasserreglement; AWTV)

Verordnung über die technischen Vorschriften zum Abwasserreglement der Stadt Bern (Technische Verordnung Abwasserreglement; AWTV) 2. Februar 2000 (Stand: 0.04.2000) Verordnung über die technischen Vorschriften zum Abwasserreglement der Stadt Bern (Technische Verordnung Abwasserreglement; AWTV) Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt

Mehr

DIN 1986 Teil 30 Grundstücksentwässerungsanlagen Die neuen Handlungsempfehlungen

DIN 1986 Teil 30 Grundstücksentwässerungsanlagen Die neuen Handlungsempfehlungen DIN 1986 Teil 30 Grundstücksentwässerungsanlagen Die neuen Handlungsempfehlungen Olav Kohlhase Olav Kohlhase - DIN 1986-30 1 Gliederung Hintergrund DIN 1986 Teil 30 Handlungsempfehlung Aufgaben der Gemeinde

Mehr

Gemeinde Leibstadt ABWASSERREGLEMENT

Gemeinde Leibstadt ABWASSERREGLEMENT ABWASSERREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS A GESETZLICHE GRUNDLAGEN B ABWASSERREGLEMENT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines Geltungsbereich 4 Abwasseranlagen; Definition Begriffe 5 Aufgaben der Gemeinde

Mehr

Praxishilfe und Richtlinie Regenwasserentsorgung des AWEL Wesentliche

Praxishilfe und Richtlinie Regenwasserentsorgung des AWEL Wesentliche Kanton Zürich AWEL, Abt. Gewässerschutz Praxishilfe und Richtlinie Regenwasserentsorgung des AWEL Wesentliche Neuerungen 2014 Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Versickerung: Sektion Grundwasser

Mehr

Abwasserreglement der Gemeinde Risch

Abwasserreglement der Gemeinde Risch 50 Abwasserreglement der Gemeinde Risch vom 7. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch, gestützt auf 56 und 90 des Gesetzes über die Gewässer vom 5. November 999 beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

UMWELT A ARGAU. Aufsicht über Bau, Betrieb und Unterhalt von Versickerungsanlagen bei der Liegenschaftsentwässerung. Merkblatt

UMWELT A ARGAU. Aufsicht über Bau, Betrieb und Unterhalt von Versickerungsanlagen bei der Liegenschaftsentwässerung. Merkblatt UMWELT A ARGAU Merkblatt Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Aufsicht über Bau, Betrieb und Unterhalt von Versickerungsanlagen bei der Liegenschaftsentwässerung Vollzugshilfe für Gemeinden

Mehr

Private Abwasserleitungen. Informationen und Hinweise für den Grundstückseigentümer

Private Abwasserleitungen. Informationen und Hinweise für den Grundstückseigentümer Private Abwasserleitungen Informationen und Hinweise für den Grundstückseigentümer Dichtheitsprüfung Warum eigentlich? Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Entwässerungsanlage ordnungsgemäß

Mehr

Abwasseranlagen der Gemeinde Schellenberg Tarifblatt zum Abwasserreglement

Abwasseranlagen der Gemeinde Schellenberg Tarifblatt zum Abwasserreglement Abwasseranlagen der Gemeinde Schellenberg Tarifblatt zum Abwasserreglement Präambel Gestützt auf Art. 43 und 52 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) vom 15. Mai 2003, LGBl. 2003 Nr. 159, Art. 38, Abs. 5,

Mehr

A1. Anhang Bewilligungen und andere Verfügungen gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung. (Stand 1. Januar 2015)

A1. Anhang Bewilligungen und andere Verfügungen gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung. (Stand 1. Januar 2015) Anhang 1 (Stand 1. Januar 2015) 1. Bewilligungen und andere Verfügungen gestützt auf die Umweltschutzgesetzgebung 1. Bewilligung für die Errichtung einer Deponie (Art. 30e Abs. 2 USG) 2. Zustimmung zur

Mehr

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012. Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen.

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012. Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen. Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012 Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen (Zonen S) Merkblatt 3 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Ausgangslage 1

Mehr

Flur: Gemarkung: Flurstück: Größe: m²

Flur: Gemarkung: Flurstück: Größe: m² Entw ässerungsantrag (bitte in 2-facher Ausfertigung einreichen) Stadt Sendenhorst Stadt, Land und Alles Gute Abwasserwerk der Stadt Sendenhorst Kirchstraße 1 Antragsteller: (Name, Anschrift, Telefon)

Mehr

Gemeinde Laufenburg ABWASSERREGLEMENT

Gemeinde Laufenburg ABWASSERREGLEMENT ABWASSERREGLEMENT Stand 0..00 INHALTSVERZEICHNIS A GESETZLICHE GRUNDLAGEN B ABWASSERREGLEMENT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines Geltungsbereich 4 Abwasseranlagen; Definition Begriffe 5 Aufgaben

Mehr

Öffentliche und private Kanalisationen Kontrollieren und sanieren

Öffentliche und private Kanalisationen Kontrollieren und sanieren Öffentliche und private Kanalisationen Kontrollieren und sanieren Siedlungsentwässerung Hochsilo KANALISATIONEN sind wie Strassen und Trinkwasserleitungen wichtige Bestandteile unserer Infrastruktur. transportieren

Mehr

Einwohnergemeinde Cham. Abwasserreglement. vom 9. September in Kraft ab 01. Januar

Einwohnergemeinde Cham. Abwasserreglement. vom 9. September in Kraft ab 01. Januar 610.1 Einwohnergemeinde Cham Abwasserreglement vom 9. September 2002 in Kraft ab 01. Januar 2003 1 Die Einwohnergemeinde Cham erlässt, gestützt auf 56 und 90 des Gesetzes über die Gewässer 2 (GewG) für

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG) 85.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG) Vom 8. Juni 997 (Stand. Januar 06) Gestützt auf Art. 45 des Bundesgesetzes über den Schutz

Mehr

Die Abwassergebühren. Wie sie berechnet werden und warum sie sinnvoll sind. Für Mensch und Natur AIB

Die Abwassergebühren. Wie sie berechnet werden und warum sie sinnvoll sind. Für Mensch und Natur AIB Die Abwassergebühren Wie sie berechnet werden und warum sie sinnvoll sind Pro Tag und pro Person verbrauchen wir rund 150 Liter Trinkwasser. Jeder von uns produziert oder scheidet Schmutzstoffe aus (organische

Mehr

Gewässerschutz Kollegium Postfach Schwyz Telefon Telefax

Gewässerschutz Kollegium Postfach Schwyz Telefon Telefax Departement des Innern Amt für Umweltschutz Gewässerschutz Kollegium Postfach 2162 6431 Schwyz Telefon 041 819 20 35 Telefax 041 819 20 49 Genereller Entwässerungsplan (GEP) Leitgedanken für den Sanierungsplan

Mehr

TARIFBLATT. zum Abwasserreglement. Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September Inkrafttreten 1. Januar 2014

TARIFBLATT. zum Abwasserreglement. Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September Inkrafttreten 1. Januar 2014 TARIFBLATT zum Abwasserreglement Genehmigung durch den Gemeinderat 11. September 2013 Inkrafttreten 1. Januar 2014 Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung St. Martins-Ring 2 FL-9492 Eschen T +423 377 50 10

Mehr

Wasserrahmenrichtlinie bzw. neues WHG Auswirkungen auf die Entwässerungsgegenstände in Verkehrsflächen

Wasserrahmenrichtlinie bzw. neues WHG Auswirkungen auf die Entwässerungsgegenstände in Verkehrsflächen Fachtagung Sanieren von Schächten und Aufsätzen Dr.-Ing. Carsten Dierkes H 2 O Research GmbH Münster Wasserrahmenrichtlinie bzw. neues WHG Auswirkungen auf die Entwässerungsgegenstände in Verkehrsflächen

Mehr

OED Office des eaux et des déchets

OED Office des eaux et des déchets AWA OED Office des eaux et des déchets 1 sanu, bildung für nachhaltige entwicklung Baubewilligungsverfahren: Auflagen und Vorgehen im Marcel Zürcher, Abt. Betriebe und Abfall Fachbereich Industrie, Gewerbe,

Mehr

Abwasserreglement der Gemeinde Menzingen

Abwasserreglement der Gemeinde Menzingen Abwasserreglement 2 Abwasserreglement der Gemeinde Menzingen Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1: Zweck und Geltungsbereich 2: Generelle Zuständigkeit 3: Kreditbewilligung 4: Entwässerungsplan

Mehr

Umwandlung von Mischsystem auf

Umwandlung von Mischsystem auf Umwandlung von Mischsystem auf Trennsystem unter Einbeziehung der Grundstücke Gliederung Gesetzliche Grundlagen Erfahrungen aus Göttingen Dimensionierung der öffentlichen Kanäle Zweite Anschluss Ebene

Mehr

Hausanschlüsse sse müssen m ckseigentümer. 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen

Hausanschlüsse sse müssen m ckseigentümer. 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen Das Gesetz Die Zuständigkeit Die Prüfung Mögliche Schäden Der Nachweis Die Sanierung Die Vorteile Inhalte des 61a LWG NRW Absatz 1 - Private Abwasseranlagen

Mehr

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für Grundstückseigentümerinnen. Grundstückseigentümer. Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für Grundstückseigentümerinnen. Grundstückseigentümer. Liebe Bürgerinnen und Bürger, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Liebe Bürgerinnen und Bürger, Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für

Mehr

Information zur Grundstücksentwässerung

Information zur Grundstücksentwässerung Information zur Grundstücksentwässerung In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu extremen Starkregenereignissen, die das Fassungsvermögen der öffentlichen Abwasserkanäle übersteigen. Dies führt dazu,

Mehr

Rückstau Schutz vor Kellerüberflutungen

Rückstau Schutz vor Kellerüberflutungen Rückstau Schutz vor Kellerüberflutungen Technische Betriebe Leverkusen Eigenbetrieb der Stadt Leverkusen Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Bauaufsicht Ansprechpartner: Herr Karren 0214/406-6653 Herr

Mehr

Kurs Gebäuderückbau 2012, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Kurs Gebäuderückbau 2012, Departement Bau, Verkehr und Umwelt 2012, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Gebäuderückbau 1 Inhalt Abfallströme Schweiz Kreislauf «Bauen» Bauabfallfraktion Einbezug der kommunalen Behörde bei Rückbau von Hochbauten Grundlagen für kommunale

Mehr

Retention von Regenwasser Inhaltsverzeichnis

Retention von Regenwasser Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 18 Blatt 18-1 Inhaltsverzeichnis 18.1 Einführung 18.2 Planung von Retentionsanlagen 18.2.1 Abklärung, ob vor der Einleitung in ein Gewässer eine Retention erforderlich ist 18.2.2 Hinweise

Mehr

Antrag auf Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen

Antrag auf Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen Antrag auf Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen An die FB Bauen und Liegenschaften z. H. Herrn Voß Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1 33175 Bad Lippspringe Antragsteller(in): Anschrift: (Name, Vorname)

Mehr

Gemeinde Wilnsdorf. Entwässerungsantrag. Eingang: ... Abwasserbeseitigung: nach DIN Öffentl. Kanalisation: Mischsystem Trennsystem

Gemeinde Wilnsdorf. Entwässerungsantrag. Eingang: ... Abwasserbeseitigung: nach DIN Öffentl. Kanalisation: Mischsystem Trennsystem Gemeinde Wilnsdorf Entwässerungsantrag zur Bauvoranfrage vom: zum Bauantrag vom: zur Bauanzeige vom: Eingang: Bauherr/Antragssteller: Baugrundstück: Straße: Gemarkung: Flur: Flurstück: Vorhaben, Art u.

Mehr

3. Aufgaben der Gemeinde

3. Aufgaben der Gemeinde Baustellenentwässerung Baustellenkontrolle Im allgemeinen Die politische Gemeinde verfügt über die so genannte allgemeine Kompetenz in kommunalen Angelegenheiten. Im Bezug zur Baustellenentwässerung Die

Mehr

Merkblatt. Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen. privaten Abwasseranlagen

Merkblatt. Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen. privaten Abwasseranlagen Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente AM017 Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen bei Behältern von privaten Abwasseranlagen Merkblatt 1 Übersicht

Mehr

Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich

Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Strategie Strassenentwässerung, Strassenabwasserbehandlung 14. Fachkolloquium, 10. September 2014, Kunsthaus Zürich Dr.

Mehr

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR 700.30 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR Inhaltsübersicht Seite 1. Allgemeine Infos auf einen Blick... 2 2. Fragen zur Gebührenermittlung... 2 3. Fragen zur Flächenermittlung... 5

Mehr

WASSERRECHTSVERFAHREN

WASSERRECHTSVERFAHREN WASSERRECHTSVERFAHREN ZUR EINLEITUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER IN EIN OBERFLÄCHENGEWÄSSER Für die direkte Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer in einem Gewerbe-/Industriegebiet ist

Mehr

Siedlungsentwässerungsverordnung

Siedlungsentwässerungsverordnung Gemeinde Weiningen Siedlungsentwässerungsverordnung vom 2. Dezember 2004 (angepasst am 5. Dezember 2013) Gemeinde Weiningen Präsidiales Badenerstrasse 15 8104 Weiningen T 044 752 25 25 [email protected]

Mehr

Umweltschutz in Milchverarbeitungsbetrieben

Umweltschutz in Milchverarbeitungsbetrieben Merkblatt Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt Umweltschutz in Milchverarbeitungsbetrieben In milchverarbeitenden Betrieben (Käsereien und Milchsammelstellen) fallen Abwässer und Abfälle

Mehr

Regendaten-Grundlagen für die Siedlungswasserwirtschaft

Regendaten-Grundlagen für die Siedlungswasserwirtschaft Regendaten-Grundlagen für die Siedlungswasserwirtschaft 4. Fachtagung des Dresdner Kompetenzzentrums Wasser und Rimax-Workshop 4.-5. Oktober 2007 4.-5. Oktober 2007 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2.

Mehr

Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH

Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Hoyerswerda, 15.5.2012 0. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 2. Anschlusskanäle

Mehr

Qualitätsmanagement. Abwasserbeseitigung Gemeinde Walzbachtal. Gemeinde Walzbachtal. Bürgerversammlung am

Qualitätsmanagement. Abwasserbeseitigung Gemeinde Walzbachtal. Gemeinde Walzbachtal. Bürgerversammlung am Abwasserbeseitigung Gemeinde Walzbachtal Bürgerversammlung am 02.04.2014 Folie 1 Aktuelle Arbeiten Bestandserhebung Kanalnetz und Hochwasserrückhaltebecken Komplette Neuberechnung Kanalnetz (Nachweis der

Mehr

Inhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Juli 2017

Inhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Juli 2017 DIN-Normen DIN-Norm Ausgabe Bezeichnung DIN 1229 2015-09 DIN 1986-3 2004-11 DIN 1986-4 2011-12 DIN 1986-30 2012-02 DIN 1986-100 2016-12 DIN 1989-1 2002-04 DIN 1999-100 2016-12 DIN 1999-101 2009-05 DIN

Mehr

= Teilabonnement Abwasser = Teilabonnement Wasserwirtschaft = TRwS-Abonnement. Arbeitsblatt Nr. Titel Ausgabe Abonnement

= Teilabonnement Abwasser = Teilabonnement Wasserwirtschaft = TRwS-Abonnement. Arbeitsblatt Nr. Titel Ausgabe Abonnement Gültige Arbeitsblätter im DWA-Regelwerk = Teilabonnement Abwasser = Teilabonnement Wasserwirtschaft = TRwS-Abonnement Arbeitsblatt Nr. Titel Ausgabe Abonnement DWA-A 100 DWA-A 102 ATV-A 106 DWA-A 110 DWA-A

Mehr

Satzung. zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung. von privaten Abwasserleitungen. vom

Satzung. zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung. von privaten Abwasserleitungen. vom Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vom 20.12.2010 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bayerisches Landesamt für Umwelt Bayerisches Landesamt für Umwelt Sammlung von en (Schreiben, Merkblätter, Hinweise) der Bayerischen Wasserwirtschaft (Slg Wasser) Teil 4: Schutz der oberirdischen Gewässer und Abwasserentsorgung Ansprechpartner:

Mehr

Grundstücksentwässerung. Wohnungen ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen. Vollzugshilfe

Grundstücksentwässerung. Wohnungen ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen. Vollzugshilfe Grundstücksentwässerung Wohnungen ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen Vollzugshilfe 4.2.004 Service de l environnement SEn Amt für Umwelt AfU Direction de l aménagement, de l environnement

Mehr

Nr 203A ABWASSERVERORDNUNG (ABWASSERTARIF)

Nr 203A ABWASSERVERORDNUNG (ABWASSERTARIF) Nr 203A ABWASSERVERORDNUNG (ABWASSERTARIF) V:\Projekte\Reglemente\Verordnungen\203AAbwassertarif.docx ABWASSERVERORDNUNG (ABWASSERTARIF) Präsidialabteilung Schiessplatzweg Telefon +4 3 930 4 4 Postfach

Mehr

Inhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Dezember 2016

Inhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Dezember 2016 DIN-Normen DIN-Norm Ausgabe Bezeichnung DIN 1229 2015-09 DIN 1986-3 2004-11 DIN 1986-4 2011-12 DIN 1986-30 2012-02 DIN 1986-100 2016-12 DIN 1989-1 2002-04 DIN 1999-100 2016-12 DIN 1999-101 2009-05 DIN

Mehr

Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz

Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz 84.00 Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz vom 7. August 00 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 4. Januar 99 (GSchG), beschliesst

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über

Mehr

Sanierung der Anschlussleitungen in den Fremdwasserschwerpunktgebieten

Sanierung der Anschlussleitungen in den Fremdwasserschwerpunktgebieten Sanierung der Anschlussleitungen in den Fremdwasserschwerpunktgebieten Typische Schadensbilder Typische Schadensbilder von privaten Leitungen Undichte bzw. versetzte Muffen Risse im Kanal, längs, quer

Mehr

Entsorgung von Regenwasser. Januar Merkblatt für Baubehörden, Planer und Ausführende

Entsorgung von Regenwasser. Januar Merkblatt für Baubehörden, Planer und Ausführende LANDWIRTSCHAFTS- UND UMWELTDIREKTION AMT FÜR UMWELT Stansstaderstrasse 59, 6371 Stans, 041 618 75 04, www.nw.ch Januar 2014 Entsorgung von Regenwasser Merkblatt für Baubehörden, Planer und Ausführende

Mehr

Fremdwasser in Kanalisationen Erkennen und vermeiden

Fremdwasser in Kanalisationen Erkennen und vermeiden Fremdwasser in Kanalisationen Erkennen und vermeiden Siedlungsentwässerung Hochsilo Fremdwasserquelle Laufbrunnen Die Reinigungsstufen der Abwasserreinigungsanlagen (ARA) funktionieren am besten, wenn

Mehr

Kanalisationsreglement

Kanalisationsreglement Kanalisationsreglement Ausgabe 1999 Gemeinde Amriswil Kanalisationsreglement Inhaltsverzeichnis Seite I. Gesetzliche und technische Grundlagen 7 II. Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der öffentlichen

Mehr

Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 in Schwarzenbek Stand

Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 in Schwarzenbek Stand Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 in Schwarzenbek Stand 02.06.2010 1 Gliederung Warum? Rechtliche Grundlagen Grundstücksentwässerungsanlagen Wie geht es weiter? Schadensklassifizierung Auswahl eines Fachbetriebes

Mehr

Einwohnergemeinde Sigriswil

Einwohnergemeinde Sigriswil Einwohnergemeinde Sigriswil Verordnung über die Entsorgung des Abwassers (Abwasserverordnung) Abwasserverordnung Seite 2 Verordnung über die Entsorgung des Abwassers (Abwasserverordnung) Der Gemeinderat

Mehr

Kurs Umweltschutz auf Baustellen

Kurs Umweltschutz auf Baustellen Kurs Umweltschutz auf Baustellen Einführung Renato Saxer, AfU Seite 1 Worum geht es? Umweltschutz auf der Baustelle ist eine Herausforderung! Es geht um verschiedene Umweltbereiche: a) Bodenschutz b) Luftreinhaltung

Mehr

GEP - Inhalt und Vorgehen

GEP - Inhalt und Vorgehen GEP - Inhalt und Vorgehen Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) zeigt auf, - wie das Abwasser unter Beachtung der ökologischen und ökonomischen Aspekte abzuleiten ist; - wie die ober- und unterirdischen

Mehr

Entwässerungsantrag 3-fach einzureichen, incl. Anlagen.

Entwässerungsantrag 3-fach einzureichen, incl. Anlagen. Bauherr/-in / Antragsteller/-in: Eingangsstempel: Entwässerungsantrag 3-fach einzureichen, incl. Anlagen. Bitte Felder ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen zum Neubau und Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage

Mehr

= Teilabonnement Abwasser = Teilabonnement Wasserwirtschaft = TRwS-Abonnement = fachlich auf Aktualität geprüft 20XX

= Teilabonnement Abwasser = Teilabonnement Wasserwirtschaft = TRwS-Abonnement = fachlich auf Aktualität geprüft 20XX Gültige Arbeitsblätter im DWA-Regelwerk = Teilabonnement Abwasser = Teilabonnement Wasserwirtschaft = TRwS-Abonnement = fachlich auf Aktualität geprüft 20XX Arbeitsblatt Nr. Titel Ausgabe Abonnement DWA-A

Mehr

ID: K 3010 A - Stand: 01/2014. Rückstauhandbuch DEXTURIS. Besser bauen. Besser leben.

ID: K 3010 A - Stand: 01/2014. Rückstauhandbuch DEXTURIS. Besser bauen. Besser leben. ID: K 3010 A - Stand: 01/2014 Rückstauhandbuch Das Rückstau-Handbuch der Dexturis GmbH Schutz vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz Was genau ist Rückstau? Rückstau ist eine Überlastungssituation

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG) 85.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG) Vom 8. Juni 997 (Stand. Dezember 0) Gestützt auf Art. 45 des Bundesgesetzes über den Schutz

Mehr

Stadtwerke Winterberg AöR

Stadtwerke Winterberg AöR Stadtwerke Winterberg AöR Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Winterberg Aufgrund der Entwässerungssatzung der Stadt Winterberg in Verbindung mit der Beitragsund der Gebührensatzung

Mehr