Betriebsvereinbarung Einsatz der Informations-, Kommunikations- und Prozessleittechnik (BV IT )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsvereinbarung Einsatz der Informations-, Kommunikations- und Prozessleittechnik (BV IT )"

Transkript

1 BV vom Vorlagennummer: Datum Revisionsfreigabe: entfällt Seite 1 von 7

2 Inhalt 1 Gegenstand Geltungsbereich Begriffsdefinition Überwachungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte Ausnahmen von der betrieblichen Mitbestimmung Qualifizierungen Operative Umsetzung Leistungs- und Verhaltenskontrolle Rechte der Beschäftigten Inkrafttreten/Schlussbestimmungen... 6 Vorlagennummer: Datum Revisionsfreigabe: entfällt Seite 2 von 7

3 Zwischen Vorstand und Betriebsrat der.. wird die folgende geschlossen: 1 Gegenstand Diese konkretisiert den Umfang der betrieblichen Mitbestimmung, beschreibt die operative Umsetzung und regelt die Beteiligung der betroffenen Rollen bei der Durchführung von IT-bezogenen Vorhaben. Die unterstützt insbesondere die folgenden Ziele: Die rechtzeitige und umfassende Beteiligung des Betriebsrates und der beteiligten Rollen. Die Durchführung der datenschutzrechtlichen Prüfungen und Freigaben, sowie die ordnungsgemäße Erhebung und Fortschreibung der internen Verarbeitungsübersicht. Die Sicherstellung von Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Beschäftigten. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser umfasst die... und folgende Beteiligungen:.. Die gilt für alle Beschäftigten (siehe 5 Abs. 1 BetrVG). Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Leitenden Angestellten auf die Einhaltung dieser verpflichtet werden. Hierzu hat sich der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten in einer Vereinbarung gemäß 28 des Sprecherausschussgesetzes (SprAUG) mit den Inhalten dieser einverstanden erklärt und nimmt an den Regelungen und dem Verfahren teil. 3 Begriffsdefinition Begriffsdefinitionen, welche im Kontext dieser relevant sind (zum Beispiel: IT-bezogene Vorhaben, IT-Verfahren) werden zwischen den Vertragsparteien abgestimmt und in einem Glossar dokumentiert. Das Glossar unterliegt nicht dem Mitbestimmungs- oder dem Freigabeverfahren des I.S.M.S. 4 Überwachungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte Der Betriebsrat erhält frühzeitig eine Erstinformation über die Planung und Umsetzung von IT-bezogenen Vorhaben ( 90 Abs. 1 BetrVG). Die Initiierung der betrieblichen Mitbestimmung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Prozesses (Mitbestimmungsrecht aus 87 Abs. 1, Ziffer 6 BetrVG, bezogen auf personenbezogene Daten sowie Verhaltens- oder Leistungsüberwachung). Der Umfang der zu liefernden Informationen zur Ausübung der Überwachungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte ergibt sich aus der Anlage 01. Auf Anforderung erhält der Betriebsrat die für Prüfungen notwendigen Zugriffsberechtigungen auf IT-Werkzeuge. 5 Ausnahmen von der betrieblichen Mitbestimmung Folgende Punkte unterliegen nach gemeinsamem Verständnis nicht der Mitbestimmung: Vorlagennummer: Datum Revisionsfreigabe: entfällt Seite 3 von 7

4 5.1 Der Test und die Entwicklung von IT-Werkzeugen; werden hierbei personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt, gelten die bestehenden Regelungen. 5.2 Die Veränderung bestehender und mitbestimmter IT-Werkzeuge in den Fällen: Veränderung der technischen Leistungsfähigkeit Durchführen von technischen (Sicherheits-)Updates Releasewechsel ohne Nutzung von Daten- und Funktionserweiterungen 5.3 Die Entwicklung/Einführung und der Betrieb fachbereichseigener Lösungen auf Basis von MS-Office Komponenten (hierzu zählt auch MS Access) von nachrangigen IT-Werkzeugen sofern die folgenden Punkte zutreffen: Es ergeben sich keine Auswirkungen für die Beschäftigten. Kein Anpassungsbedarf an den IT-Verfahren. Es sind keine Qualifizierungsmaßnahmen erforderlich. zusätzlich bei 5.3.1: Die im IT-Verfahren festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen werden eingehalten. zusätzlich bei 5.3.2: Es werden keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. 5.4 Der Fernzugriff externer Dienstleistungspartner im Rahmen der genehmigten IT-Verfahren 6 Qualifizierungen Mit der Planung und Durchführung von IT-bezogenen Vorhaben werden erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen ermittelt und rechtzeitig umgesetzt. Die Qualifizierungsmaßnahmen gelten in vollem Umfang als Arbeitszeit. Zu dem Thema Informationssicherheit werden Sensibilisierungs-Aktivitäten konzipiert, umgesetzt und regelmäßig aktualisiert. 7 Operative Umsetzung 7.1 Grundsätzliches Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung und die datenschutzrechtliche Prüfung und Freigabe von ITbezogenen Vorhaben sind die vereinbarten und mitbestimmten Inhalte der Anlage 01. Die Informationen werden in standardisierten Anträgen und IT-Verfahren dokumentiert Für die Dokumentation der IT-Verfahren sind unterschiedliche, unternehmenseinheitliche Kataloge (zum Beispiel: IT-Verfahren, Datenkategorien, IT-Treuhänder, Software-Werkzeuge, Hardware-Kategorien) erforderlich. Diese Kataloge werden inhaltlich zentral gepflegt und bereitgestellt. Hiervon ausgenommen ist der Katalog für Software- Werkzeuge. Dieser wird durch die jeweiligen IT-Treuhänder inhaltlich gepflegt Die Beteiligung des Betriebsrates und der anderen beteiligten Rollen erfolgt in einem gemeinsam festgelegten und mitbestimmten Prozess. Die Tätigkeiten dieser Rollen sind in der Regelung Beteiligte Rollen am Informationssicherheitsmanagementprozess beschrieben Die operative Umsetzung des Prozesses und die Dokumentation der abgestimmten Informationsbedarfe erfolgt elektronisch; hierzu stellt das Unternehmen ein geeignetes Software-Werkzeug bereit. 7.2 Software-Werkzeug Das Software-Werkzeug ist so gestaltet, dass Vorlagennummer: Datum Revisionsfreigabe: entfällt Seite 4 von 7

5 rollenbasiert in einem festgelegten Prozess alle notwendigen Informationen zur Beantragung, Bearbeitung und Freigabe der relevanten IT-bezogenen Vorhaben und IT-Verfahren bereitgestellt werden. jederzeit die mitbestimmungsrelevanten und datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen sowie die mitbestimmten IT-Verfahren (prüf- und revisionsgerecht) abgerufen werden können. aus den Dateninhalten die interne Verarbeitungsübersicht erstellt werden kann Die Bereitstellung des Software-Werkzeugs und der elektronischen Erfassung für den Katalog der Software- Werkzeuge erfolgt durch den IT-Treuhänder kommerzielle DV (101). 7.3 Regelungsstruktur Regelungen, welche im Kontext dieser erforderlich sind, werden innerhalb der bestehenden Regelungsstrukturen zur Organisationssicherheit (Teilbereich: Informationssicherheitsmanagementsystem I.S.M.S. ) integriert. Regelungen des I.S.M.S. sind, bis auf gemeinsam vereinbarte Ausnahmen, mitbestimmungspflichtig und verbindlicher Bestandteil dieser Es werden darüber hinaus keine en abgeschlossen. 7.4 IT-Verfahren Basis-IT-Infrastruktur IT-Infrastrukturkomponenten der kommerziellen DV, die unternehmensweit in allen Geschäftsprozessen verwendet werden (zum Beispiel: MS Office, MS Outlook, Anmelde-/Authentifizierungsverfahren, Multifunktions-geräte, Betriebssysteme, systemnahe Tools), sind in den IT-Verfahren (11.03 und 11.04) durch den IT-Treuhänder kommerzielle DV (101) dokumentiert. 7.5 Schriftverkehr mit dem Betriebsrat Sofern im Rahmen der operativen Umsetzung der IT wechselseitig Schriftverkehr erforderlich ist, wird dieser ausschließlich elektronisch geführt (Format: , Anlage:.PDF) Schriftverkehr der Beteiligten an den Betriebsrat ist ohne Unterschrift verbindlich. Die Fachbereiche stellen sicher, dass nur Berechtigte verbindliche Erklärungen gegenüber dem Betriebsrat abgeben Schriftverkehr des Betriebsrates ist ohne Unterschrift verbindlich, sofern die von den folgenden Absendern erfolgt: Betriebsratsvorsitz (oder Stellvertretung) DV-Ausschussvorsitz (oder Stellvertretung) Bevollmächtigte des Betriebsrates 8 Leistungs- und Verhaltenskontrolle Personenbezogene Daten der Beschäftigten werden nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle erhoben, verarbeitet oder genutzt. Generelle, unternehmensweite Ausnahmen sind in der Regelung Zugriff auf Unternehmensdaten und IT-Werkzeuge in besonderen Fällen beschrieben oder unterliegen im Einzelfall der vorherigen Prüfung und Freigabe des betrieblich bestellten Datenschutzbeauftragten und des Betriebsrats. Darüber hinaus können in den einzelnen IT-Verfahren Ausnahmen vereinbart werden. Unzulässig gewonnene Erkenntnisse aus Leistungs- und Verhaltenskontrollen unterliegen einem Verwertungsverbot. 9 Rechte der Beschäftigten Alle durch diese begründeten Regelungen werden den Beschäftigten für den jederzeitigen elektronischen Abruf bereitgestellt. Die mitbestimmten IT-Verfahren werden, auf Anforderung, durch den Datenschutzbeauftragten bereitgestellt. Vorlagennummer: Datum Revisionsfreigabe: entfällt Seite 5 von 7

6 10 Inkrafttreten/Schlussbestimmungen 10.1 Diese tritt ab dem in Kraft Mit dem Aufbau der datenschutzrechtlich erforderlichen internen Verarbeitungsübersicht und der konzeptionellen Neuausrichtung dieser ist eine Grunderhebung aller IT-Verfahren verbunden. Diese Grunderhebung erfolgt je IT-Treuhänder/sekundärer IT-Treuhänder. Die Vertragsparteien streben an, die Grunderhebung insgesamt bis zum abzuschließen Die durch die bisherige Rahmenbetriebsvereinbarung mitbestimmten Soft- und Hardware-Werkzeuge bleiben so lange gültig, bis die Grunderhebung aller IT-Verfahren, aller IT-Treuhänder abgeschlossen ist, diese durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten geprüft und freigegeben und durch den Betriebsrat mitbestimmt wurden Nach Inkrafttreten dieser und bis zum Abschluss der erforderlichen Grunderhebung aller IT-Verfahren wird es eine Übergangszeit geben, in der IT-bezogene Vorhaben nach dieser mitbestimmt werden müssen, die davon betroffenen IT-Verfahren aber inhaltlich noch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. In diesen Fällen werden die betroffenen IT-Verfahren lediglich auf das konkret beantragte IT-bezogene Vorhaben hin angepasst und in den Abstimmungsprozess gegeben. Die bis zum Abschluss der Grunderhebung bestehende Unschärfe ist allen Beteiligten bekannt und wird gemeinsam getragen Durch diese werden folgende en und Regelungen abgelöst: RBV Einsatz der Informationsverarbeitung (RBV IT ) vom Allgemeine Vereinbarung zur RBV IT RBV IT Information zur Erstellung RBV IT Protokollnotiz RBV IT Leitfaden RBV IT SAP Überführungsvereinbarungen (Classic, IS/U, BW, PI, HR, jedoch erst nach Abschluss der Grunderhebung Diese kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Kündigung sind unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss einer neuen aufzunehmen. Bis zum Abschluss dieser neuen gilt diese unverändert weiter Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Hannover, Vorstand Betriebsrat Vorlagennummer: Datum Revisionsfreigabe: entfällt Seite 6 von 7

7 Anlage 01 1 Der Umfang der Überwachungs-, Informations- und Mitbestimmungsrechte erstreckt sich insbesondere auf die folgenden Aspekte: Auswirkungen des IT-bezogenen Vorhabens auf die Beschäftigten Arbeitsverfahren Arbeitsabläufe Organisationsstrukturen Personalwirtschaftliche Auswirkungen Qualifizierungserfordernisse Betroffene IT-Treuhänder und IT-Verfahren Auswirkungen auf Unternehmensregelungen Zweckbindung der IT-Verfahren Betroffene enercity Datenkategorien Verwendete IT-Werkzeuge Beabsichtigte Datenverarbeitung bei Dritten Einhaltung bestehender Gesetze, Verordnungen und interner Regelungen (Organisationssicherheit) 2 Sofern personenbezogene (Beschäftigten-) Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden sollen zusätzlich: Rechtsgrundlagen Betroffene Personengruppen Datenschutz-Datenkategorien Ursprung der Daten Datenübermittlung an Dritte (Datenweitergaben, Auswertungen, Schnittstellen; intern wie extern) Aufbewahrungs- und Löschfristen Berechtigungskonzepte Beabsichtigte Datenverarbeitung bei Dritten IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte (technische und organisatorische Maßnahmen) Vorlagennummer: Datum Revisionsfreigabe: entfällt Seite 7 von 7

Rahmenbetriebsvereinbarung Einsatz der Informationstechnik 2.0. Peter Goor Daniel Kaufeld , Bremerhaven

Rahmenbetriebsvereinbarung Einsatz der Informationstechnik 2.0. Peter Goor Daniel Kaufeld , Bremerhaven Rahmenbetriebsvereinbarung Einsatz der Informationstechnik 2.0 Peter Goor Daniel Kaufeld 26.11.2014, Bremerhaven Was stellen wir euch vor? Wer ist enercity? enercity Betriebsrat Der Weg zur RBV IT Inhalt

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik Einsatz der Informationstechnik RBV IT vom 01.12.2007 Blatt 2 1 Gegenstand 1- Die regelt die Beteiligung (Information, Beratung und Mitwirkung, Mitbestimmung) des Betriebsrats bei der Planung, Einführung

Mehr

Vereinbarung über den Datenschutz und die Rechte des Personalrats beim Betrieb elektronischer Schließanlagen im Universitätsklinikum Heidelberg

Vereinbarung über den Datenschutz und die Rechte des Personalrats beim Betrieb elektronischer Schließanlagen im Universitätsklinikum Heidelberg Vereinbarung über den Datenschutz und die Rechte des Personalrats beim Betrieb elektronischer Schließanlagen im Universitätsklinikum Heidelberg Präambel Diese Vereinbarung regelt den Umgang mit personenbeziehbaren

Mehr

Checkliste und Verhandlungsfahrplan (Version 1) Anlage zur Rahmenbetriebsvereinbarung Einsatz der Informationstechnik

Checkliste und Verhandlungsfahrplan (Version 1) Anlage zur Rahmenbetriebsvereinbarung Einsatz der Informationstechnik Termin zur Termin zur Ergebnisse und Mitbestimmungs- Abgabe der Rückmeldung Status Informationen Nr. Zeitpunkt/Auslöser pflichtige Themen Dokumente des Dokumente Betriebsrat 1 Entscheidung liegt vor -

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

Dienstvereinbarung. nach 78 NPersVG für den Einsatz des SAP Systems zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover

Dienstvereinbarung. nach 78 NPersVG für den Einsatz des SAP Systems zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover Dienstvereinbarung nach 78 NPersVG für den Einsatz des SAP Systems zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover Dienstvereinbarung nach 78 NPersVG für den Einsatz des SAP Systems

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung

Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung Rahmenbetriebsvereinbarung zum Thema Datenschutzgrundverordnung Zwischen der Firma [ ] und dem Betriebsrat der Firma [ ] im nachfolgenden Parteien genannt wird folgende Rahmenbetriebsvereinbarung[1] zur

Mehr

Dienstvereinbarung über den Einsatz elektronischer Terminkalender

Dienstvereinbarung über den Einsatz elektronischer Terminkalender Amtliches Mitteilungsblatt Der Präsident Dienstvereinbarung über den Einsatz elektronischer Terminkalender Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Mehr

Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze

Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Zwischen der Fachhochschule Hamburg, vertreten durch den Präsidenten (im folgenden Dienststelle genannt) und dem Personalrat der Fachhochschule Hamburg wird folgende

Mehr

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter

Mehr

Geschäftsanweisung 02/2018

Geschäftsanweisung 02/2018 Geschäftsanweisung 02/2018 Zugriff auf das Ausländerzentralregister Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 23.04.2018 Geschäftszeichen: II-4342 (Zugriff auf das Ausländerzentralregister) gültig ab: 01.05.2018

Mehr

3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers"

3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - KoPers 3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers" Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Mehr

Anwendungsbeispiel für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 1 gem. Art. 30 DS-GVO

Anwendungsbeispiel für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 1 gem. Art. 30 DS-GVO Anwendungsbeispiel für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 1 gem. Art. 30 DS-GVO 1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter (Art. 30 Abs. 1 Satz 2, lit. a) DS-GVO) 1.1 Name und Kontaktdaten

Mehr

m Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 005/2017

m Amtliche Mitteilungen / 36. Jahrgang 005/2017 Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung eines webbasierten Störungsmanagements zwischen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, vertreten durch das Präsidium und dem Personalrat der Carl

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO auf Webseiten

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO auf Webseiten Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO auf Webseiten Der Schutz der individuellen Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bei unseren Geschäftsprozessen

Mehr

Mitbestimmungsrechte wie umsetzen?

Mitbestimmungsrechte wie umsetzen? Thomas Michler TBS ggmbh Rheinland-Pfalz Mitbestimmungsrechte wie umsetzen? Tel. home-office 02606-96 19 407 E-Mail: TBS.Michler@t-online.de Homepage: www.tbs-rheinlandpfalz.de 1 Mitbestimmungsrechte wie

Mehr

31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen

31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen 31. Mobilitätstalk Südniedersachsen Am 24.09.2015 PFH Private Hochschule Göttingen Thema: 2 Der richtige Umgang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Seit dem 01.05.2004 sind alle Arbeitgeber

Mehr

Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen

Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Musterrahmenvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung a) Vereinbarung über die Datenverarbeitung

Mehr

Vereinbarung. zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i. V. m. 44 Abs. 1 Nr.

Vereinbarung. zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i. V. m. 44 Abs. 1 Nr. Vereinbarung zur Durchführung und Vergütung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i. V. m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX vom 01.07.2012 zwischen der dem Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung

Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 28.03.1992 Gültig ab: 01.07.1992 Kündbar zum:

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Beispieldienstvereinbarung zur Sozialkomponente. am Beispiel eines Sozialfonds

Beispieldienstvereinbarung zur Sozialkomponente. am Beispiel eines Sozialfonds Beispieldienstvereinbarung zur Sozialkomponente am Beispiel eines Sozialfonds Zwischen Schwarzwaldklinik Einrichtung vertreten durch: Alfred Mühlmann und Mitarbeitervertretung der Schwarzwaldklinik MAV

Mehr

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung Stand: 12. Juni 2014 V e r t r a g über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft

Mehr

Dienstvereinbarung über die Nutzung elektronischer Medien am Arbeitsplatz

Dienstvereinbarung über die Nutzung elektronischer Medien am Arbeitsplatz Dienstvereinbarung über die Nutzung elektronischer Medien am Arbeitsplatz Die Verwaltung des Deutschen Bundestages und der Personalrat bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages schließen gemäß 73 in

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Prüfkatalog Rechenschaftspflicht. nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO bei (Groß-)Konzernen und Datengetriebenen Unternehmen. (Version 1.0)

Prüfkatalog Rechenschaftspflicht. nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO bei (Groß-)Konzernen und Datengetriebenen Unternehmen. (Version 1.0) Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Prüfkatalog Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO bei (Groß-)Konzernen und Datengetriebenen Unternehmen (Version 1.0) Verantwortlicher:

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Zwischen der Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und den Kaufmännischen Geschäftsführer,

Mehr

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten

Mehr

Datenschutzgerechte Protokollierung

Datenschutzgerechte Protokollierung Datenschutzgerechte Protokollierung Dr. Wilfried Grieger wgriege@gwdg.de http://www.gwdg.de/~wgriege Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbh Göttingen Am Fassberg 11, 37077 Göttingen Fon:

Mehr

Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit. (Name, Anschrift) (Name, Anschrift) (Name, Kontaktdaten) (Name, Anschrift) (Name, Kontaktdaten) Beispiele:

Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit. (Name, Anschrift) (Name, Anschrift) (Name, Kontaktdaten) (Name, Anschrift) (Name, Kontaktdaten) Beispiele: Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit Angaben zum Verantwortlichen Verantwortliche Stelle (gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO) (Name, Anschrift) Ggf. gemeinsamer Verantwortlicher (Name, Anschrift) Gesetzlicher

Mehr

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO

EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO EU-Datenschutz-Grundverordnung Infobrief - Nr. 7 Fragebogen zur Umsetzung der DS-GVO Stand: Juni 2017 Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum 25. Mai 2018 wird sich der Datenschutz

Mehr

Das neue Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018 Anpassungsbedarf für HR. Leipzig, 27. Februar 2018

Das neue Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018 Anpassungsbedarf für HR. Leipzig, 27. Februar 2018 Das neue Datenschutzrecht ab 25. Mai 2018 Anpassungsbedarf für HR Leipzig, 27. Februar 2018 Vorstellung Katja Rengers Datenschutzbeauftragte der LWB mbh Konzerndatenschutz Beschäftigtendatenschutz Erfahrung

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER

Mehr

Vereinbarung. zur Durchführung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. vom

Vereinbarung. zur Durchführung des Rehabilitationssports. als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. vom Vereinbarung zur Durchführung des Rehabilitationssports als ergänzende Leistung nach 28 SGB VI i.v.m. 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX vom 01.01.2016 zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) Ruhrstr.

Mehr

Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Dies ist ausschließlich eine Informationsvorlage eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gemäß nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Remote Support Datenschutz-

Remote Support Datenschutz- Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g. gem. 36 MVG. über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. in der Diakonie-Sozialstation.

D i e n s t v e r e i n b a r u n g. gem. 36 MVG. über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. in der Diakonie-Sozialstation. Entwurf Stand: 11.04.2014 D i e n s t v e r e i n b a r u n g gem. 36 MVG über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. 1 in der Diakonie-Sozialstation. 2 Zwischen (Bezeichnung des Dienstgebers)

Mehr

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI Gesamtversorgungsvertrag nach 72 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und AOK Baden-Württemberg, den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse

Mehr

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Verfahrensverzeichnis) des Vereins

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Verfahrensverzeichnis) des Vereins MUSTERVORLAGE Hinweise: Nach Art. 30 DSGVO sind Sie dazu verpflichtet, Verzeichnisse aller Verarbeitungstätigkeiten zu führen, also wo, wie und in welchem Zusammenhang personenbezogene Daten in Ihrem Verein

Mehr

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Plan zur Umsetzung

DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG. Plan zur Umsetzung DIE DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG Plan zur Umsetzung Herausforderungen und Auswirkungen Verpflichtung Datenschutz-Governance-Struktur Rechtsgrundlagen Rollenverteilung Transparenz Maßnahmen Literaturempfehlung

Mehr

Datenschutz-Management-System

Datenschutz-Management-System Wie wird die DSGVO mit Ihrem externen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen eingeführt? Die Anforderungen an den Datenschutz nehmen mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erneut zu. Ab dem 25.

Mehr

Rahmendienstvereinbarung. zur Einführung und Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und zugehöriger Dienste.

Rahmendienstvereinbarung. zur Einführung und Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und zugehöriger Dienste. Rahmendienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und zugehöriger Dienste (RDV IuK) zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung, Betrieb und Änderung des. zwischen. dem Personalrat für wissenschaftliches und künstlerisches Personal,

Dienstvereinbarung zur Einführung, Betrieb und Änderung des. zwischen. dem Personalrat für wissenschaftliches und künstlerisches Personal, Dienstvereinbarung zur Einführung, Betrieb und Änderung des SAP-Systems bei der Universität Siegen zwischen dem Personalrat für wissenschaftliches und künstlerisches Personal, dem Personalrat für nichtwissenschaftliches

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich

Mehr

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen MUSTER Betriebsvereinbarung zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen zwischen Geschäftsführung der Musterfirma GmbH und der Arbeitnehmervertretung/ Betriebsrat

Mehr

Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden.

Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden. Die neue EU-Datenschutz- Grundverordnung Die wichtigsten Neuerungen im Überblick und wie diese in der Raiffeisen Informatik umgesetzt werden. 18.10.2017 Übersicht Wesentliche Neuerungen Die Umsetzung in

Mehr

DATENSCHUTZ in der Praxis

DATENSCHUTZ in der Praxis DATENSCHUTZ in der Praxis Rechtliche Rahmenbedingungen: EU-DSGVO Grundrecht für EU Bürger Die Europäische Union verankert den Schutz, natürlicher Personen betreffende, personenbezogene Daten auf Grundrechtsebene

Mehr

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO Mit dieser Anlage informiert die Medizintechnik Rostock GmbH Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Bestellung, Einweisung und Nutzung von Medizinprodukten der Medizintechnik

Mehr

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst

Mehr

Dienstvereinbarung. (4) Die Dienststelle verpflichtet sich, die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.

Dienstvereinbarung. (4) Die Dienststelle verpflichtet sich, die Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Dienstvereinbarung über die Einführung und Anwendung der elektronischen Schließanlage in den Gebäuden und Räumen der Universität Würzburg vom 29. Juni 2009 Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange

Mehr

MPE-Garry GmbH. Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m. 4e Nr. 1-8 BDSG. 13 April 2015 Verfasst von: Kilian Bauer

MPE-Garry GmbH. Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m. 4e Nr. 1-8 BDSG. 13 April 2015 Verfasst von: Kilian Bauer MPE-Garry GmbH Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m. 4e Nr. 1-8 BDSG 13 April 2015 Verfasst von: Kilian Bauer MPE-Garry GmbH Öffentliches Verfahrensverzeichnis, gemäß 4g Abs. 2 i.v.m.

Mehr

ANHANG 17-A SCHUTZ- UND SICHERHEITSVERFAHREN

ANHANG 17-A SCHUTZ- UND SICHERHEITSVERFAHREN ANHANG 17-A SCHUTZ- UND SICHERHEITSVERFAHREN Stand November 2017 Dieses Dokument enthält vertrauliche und firmeneigene Informationen der MAN. Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen dürfen

Mehr

Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) :57 Folie 1

Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) :57 Folie 1 Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) 25.10.2017 18:57 Folie 1 RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) Rechtsanwalt in Linz seit 09.09.1999 vorwiegend im Bereich Beratung tätig diverse Publikationen im Bereich

Mehr

Datenschutzinformation der SPECTRO Analytical Instruments GmbH nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO

Datenschutzinformation der SPECTRO Analytical Instruments GmbH nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO Datenschutzinformation der SPECTRO Analytical Instruments GmbH nach Art. 13, 14 und 21 Die nachfolgenden Informationen beschreiben, wie und zu welchem Zweck die SPECTRO Analytical Instruments GmbH, Boschstraße

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung und Nutzung von. Kommunikations und Collaborationssystemen. mit multimedialer VoIP Technik

Dienstvereinbarung zur Einführung und Nutzung von. Kommunikations und Collaborationssystemen. mit multimedialer VoIP Technik Dienstvereinbarung zur Einführung und Nutzung von Kommunikations und Collaborationssystemen mit multimedialer VoIP Technik an der Universität des Saarlandes (UdS) Präambel Diese Vereinbarung basiert auf

Mehr

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Vertrag zur Auftragsverarbeitung Vertrag zur Auftragsverarbeitung Auftraggeber (Verantwortlicher): Firma Ansprechpartner Strasse Land PLZ Ort Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): ProLogic Handelsges. m. b. H. Hoheneggerstraße 9b 3386

Mehr

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns

Mehr

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt

Mehr

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen

Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungssystemen an der Universität Potsdam (DV Videoüberwachung) zwischen dem Präsidenten der Universität Potsdam (Dienststelle) und

Mehr

Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:

Mehr

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR

Sparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR 1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die

Mehr

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 1 / 5 Zwischen Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung 1. dem Vorstand der ÖBB-Holding

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. 31. Januar 2017 Dataport Bildungstag

Schleswig-Holstein Der echte Norden. 31. Januar 2017 Dataport Bildungstag Schleswig-Holstein Der echte Norden 31. Januar 2017 Dataport Bildungstag Datenverarbeitung im Auftrag Schulische IT-Anwendungen Möglichkeiten für Schulen in Schleswig Holstein im Rahmen der Schul-Datenschutzverordnung

Mehr

Vertrauensarztvertrag

Vertrauensarztvertrag Vertrauensarztvertrag zwischen, Römerstrasse 0, 50 Solothurn und Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 8, 000 Bern 6 ("FMH") Gestützt auf Art. 57 Abs. 8 des Bundesgesetzes über die

Mehr

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V für Krankenhäuser, die an der ambulanten Behandlung

Mehr

vom September in Mannheim

vom September in Mannheim Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.

Mehr

Datenschutz-Richtlinie der SenVital

Datenschutz-Richtlinie der SenVital Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei

Mehr

Schulvertrag. zwischen. der Hugo Kükelhaus Schule, Freie Waldorfschule Soest e.v., Wisbyring 13, Soest (im Folgenden Schule genannt) und

Schulvertrag. zwischen. der Hugo Kükelhaus Schule, Freie Waldorfschule Soest e.v., Wisbyring 13, Soest (im Folgenden Schule genannt) und 1 Schulvertrag zwischen der Hugo Kükelhaus Schule, Freie Waldorfschule Soest e.v., Wisbyring 13, 59494 Soest (im Folgenden Schule genannt) und den/der/dem Erziehungsberechtigten des/der Schüler/in... geboren

Mehr

CEMA Online IT.Special: Wie werden Unternehmen der DSGVO gerecht? Vortrag 4:

CEMA Online IT.Special: Wie werden Unternehmen der DSGVO gerecht? Vortrag 4: CEMA Online IT.Special: Wie werden Unternehmen der DSGVO gerecht? Vortrag 4: Wie werden Unternehmen der DSGVO gerecht? Der generelle Zusammenhang zwischen Unternehmensstrategie, - prozessen und -erfolg

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik Rahmenbetriebsvereinbarung Einsatz der Informationstechnik RBV IT vom 01.12.2007 Blatt 2 Rahmenbetriebsvereinbarung 1 Gegenstand 1- Die Rahmenbetriebsvereinbarung regelt die Beteiligung (Information, Beratung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.07.2015 Nr.: 343 Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden Redaktion: Abteilung

Mehr

Leitfaden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht. und

Leitfaden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht. und Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Leitfaden Anforderungen an das Datenschutzmanagement in bayerischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern

Mehr

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -

NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Dienstvereinbarung für die Einführung und den Betrieb von TURM Trierer UniversitätsRessourcenManagement

Dienstvereinbarung für die Einführung und den Betrieb von TURM Trierer UniversitätsRessourcenManagement Dienstvereinbarung für die Einführung und den Betrieb von TURM Trierer UniversitätsRessourcenManagement Nachstehende Dienstvereinbarung über die Einführung und den Betrieb von TURM Trierer UniversitätsRessourcenManagement

Mehr

Änderungsvereinbarung zum. Vertrag. nach 73c SGB V über die Durchführung einer. Tonsillotomie

Änderungsvereinbarung zum. Vertrag. nach 73c SGB V über die Durchführung einer. Tonsillotomie Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Mehr

Datenschutzkonzept. Vorwort. Das Datenschutzkonzept wurde an folgendem Datum veröffentlicht: Es wurde auf folgende Arten veröffentlicht:

Datenschutzkonzept. Vorwort. Das Datenschutzkonzept wurde an folgendem Datum veröffentlicht: Es wurde auf folgende Arten veröffentlicht: Datenschutzkonzept Vorwort Dieses Konzept soll die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die Verantwortlichkeiten innerhalb unseres Vereins regeln. Alle Mitglieder sind zur Einhaltung

Mehr

Ihre externen Datenschutzbeauftragten

Ihre externen Datenschutzbeauftragten netvocat Externer Datenschutz und Seminare Ihre externen Datenschutzbeauftragten WANN benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? In Ihrem Unternehmen sind

Mehr

Anmeldung für die Aktion: am:

Anmeldung für die Aktion: am: Freizeitstätten Aschheim und Dornach Sonnenstraße 51 85609 Aschheim Tel.: 089-9036447 Fax: 089-94467494 E-Mail: bodermo@gmail.com Anmeldung für die Aktion: am: Hiermit möchte ich mein Kind verbindlich

Mehr

Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen

Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Provence.de UG Geschäftsbereich Pluspol- Technologiezentrum Universitätsstraße 3 56070 Koblenz - Auftragnehmer - und Präambel - Auftraggeber

Mehr

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe

Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin und Helmut

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 5.040. Direktionsverordnung über Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS DV) vom 0.0.0 (Stand 0.04.0) Die Finanzdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 8 des Datenschutzgesetzes vom 9. Februar

Mehr

Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?

Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße

Mehr

und die Deutsche Bahn AG Leiter Konzernsicherheit (MZ) - nachstehend "OB" genannt - einerseits und die

und die Deutsche Bahn AG Leiter Konzernsicherheit (MZ) - nachstehend OB genannt - einerseits und die Die OB 5tation&5ervice AG vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Leiter Betrieb Verkehrsstation (I.S8B) - nachstehend "OB 5&5" genannt - und die Deutsche Bahn AG vertreten durch den Vorstand,

Mehr

Datenschutzhinweise für die Aktionärinnen und Aktionäre der DNI Beteiligungen AG

Datenschutzhinweise für die Aktionärinnen und Aktionäre der DNI Beteiligungen AG Datenschutzhinweise für die Aktionärinnen und Aktionäre der DNI Beteiligungen AG Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung DS-GVO) und dem neugefassten

Mehr

HEGA 09/15-13 Organisation des Datenschutzes in der BA

HEGA 09/15-13 Organisation des Datenschutzes in der BA HEGA 09/15-13 Organisation des Datenschutzes in der BA Geschäftszeichen: JDC 1401(21/2008) / 6801.8 / 2200 / 2400 / 1937 Gültig ab: 20.09.2015 Gültig bis: 31.12.2019 SGB II: Information SGB III: Weisung

Mehr

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX Dienstvereinbarung zwischen der Stadt Treuchtlingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Werner Baum und der Personalvertretung der Stadt Treuchtlingen vertreten durch die Vorsitzende Frau Anita Enser über

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung über das Verfahren zur Akkreditierung und Supervision einer QEP-Zertifizierungsstelle im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens von Praxen nach dem QEP -Verfahren zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Datenschutzhinweise für Interessenten von Werkbesichtigungen

Datenschutzhinweise für Interessenten von Werkbesichtigungen . Datenschutzhinweise für Interessenten von Werkbesichtigungen DAIMLER AG DATENSCHUTZHINWEISE FÜR INTERESSENTEN VON WERKBESICHTIGUNGEN 1 Datenschutzhinweise für Interessenten von Werkbesichtigungen Diese

Mehr

IT-Sicherheit beim Landkreis Goslar

IT-Sicherheit beim Landkreis Goslar IT-Sicherheit beim Landkreis Goslar Erfahrungen und Vorgehensweisen 16. Kommunales IuK-Forum Niedersachsen 04./05.08.2016 1 GLIEDERUNG Wie haben wir die IT-Sicherheit bisher bearbeitet? Beauftragung des

Mehr

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge

Mehr

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Zahnarztpraxis und - Auftraggeber - Präambel - Auftragnehmer - Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis über die

Mehr

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses

Mehr

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO zwischen nachstehend Auftraggeber genannt, und tesinet GmbH Stellenbachstr. 63, D-44536 Lünen, nachstehend Auftragnehmer genannt, wird der folgende

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

Personalrat und Identity Management

Personalrat und Identity Management Personalrat und Identity Management ZKI Tagung Oldenburg 8./ 9. Mai 2006 Karola Güth Vorsitzende des HPR beim Thüringer Kultusministerium Technische Angestellte FH Erfurt Personalrat und Identity Management

Mehr