Durchführungsbestimmungen für die SHV-Jugendmeisterschaften 2009
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- Dagmar Scholz
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1 SÜDDEUTSCHER HANDBALLVERBAND e.v. shv Durchführungsbestimmungen für die SHV-Jugendmeisterschaften 2009 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Satzung, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen 2 2 Regeln 2 3. Ahndung von Verstößen 2 4. Meldefrist 2 II. Spieltechnische Bestimmungen 5. Spielleitung 2 6. Hallen 2 7. Haftmittelbenutzung 3 8. Hallensprecher 3 9. Öffentliche Zeitmessanlage Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär Spielkleidung Spielberichte, Spielausweise Absetzung, Verlegung und Nichtaustragung von Spielen Ordnungs- und Sanitätsdienst Einsprüche Meldeformalitäten 5 III. Spieltechnische Bestimmungen 17. Teilnahme Anwurfzeiten Spielwertung 6 IV. Wirtschaftliche Bestimmungen 20. Kostenregelung Kartenkontingent für den Gastverein Freier Eintritt Abrechnung bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen 6 V. Gebühren- und Bußgeldkatalog A. Gebühren 7 B. Geldbußen 7 VI. Entschädigungen 8 VII. Anschriften 8 Aus redaktionellen Gründen ist bei Personen immer nur die männliche Form gewählt; es sei denn, es ist zwischen Spielerinnen und Spielern zu unterscheiden. Gemeint sind sonst weibliche und männliche Mitarbeiter, Mitglieder und Spieler. Soweit im Text der Verein erwähnt wird, ist auch die Spielgemeinschaft gemeint.
2 - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1. Satzung, Ordnungen, Durchführungsbestimmungen Es gelten Satzung und Ordnungen des DHB und, soweit nicht in DHB-Satzung und DHB-Ordnungen festgelegt, Ordnungen und Zusatzvorschriften zu DHB-Ordnungen des Süddeutschen Handballverbands, sowie die Durchführungsbestimmungen und gemäß 25, Abs. 4 RO/DHB der darin enthaltene Bußgeldkatalog. Die Ausschreibung zur Teilnahme an den Süddeutschen Jugendmeisterschaften vom ist Teil dieser Durchführungsbestimmungen. 2. Regeln Gespielt wird nach den Internationalen Hallenhandball-Regeln, Ausgabe 2005, in der für den Bereich des DHB ab gültigen Fassung sowie den Hinweisen und Erläuterungen der IHF. 3. Ahndung von Verstößen Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen werden nach den Bestimmungen der Rechtsordnung (R0) des DHB sowie den ergänzenden Bestimmungen des Süddeutschen Handballverbands geahndet. 4. Meldefrist Die Meldefristen für die Teilnahme an den Süddeutschen Jugendmeisterschaften sind in der Ausschreibung der SHV-Jugendmeisterschaften bekannt gegeben und den Landesverbänden am übermittelt worden. II. Spieltechnische Bestimmungen 5. Spielleitung Die Spielleitende Stelle ist im Anhang zu diesen Durchführungsbestimmungen aufgeführt. 6. Hallen 6.1. Für die ordnungsgemäße Anmietung der Hallen sind die Heimvereine verantwortlich; sie sind dafür verantwortlich, dass das Spielfeld der Regel 1 mit einer Größe von 40 x 20 Metern entspricht und die Sicherheitsabstände neben den Seitenlinien mindestens 0,5 m sowie hinter den Torauslinien mindestens 1,0 m (ohne Zuschauer) bzw. 2 m (mit Zuschauern) betragen. Der Ordnungsdienst hat dafür zu sorgen, dass diese Sicherheitszonen während des gesamten Spieles frei gehalten werden. Abweichungen von der Mindestgröße des Spielfelds sind nicht zulässig Die Vereine sind verpflichtet, ein Hallenabnahmeprotokoll im Beisein eines RV/LV-Mitarbeiters anzufertigen und mit der Meldung an die Spielleitende Stelle einzusenden, sofern dies nicht bereits früher erfolgte und zwischenzeitlich keine baulichen Veränderungen durchgeführt wurden Falls die Hallen bei Spielen gegenüber dem Hallenabnahmebericht Veränderungen aufweisen, sind Geldbußen gemäß 25 Abs. 4 RO DHB zu verhängen Wettkampfbereich sind Spielfläche gemäß Regel-Figur 1 und der Zuschauerbereich. Wettkampfstätte ist die gesamte Sporthalle.
3 Haftmittelbenutzung Verstößt ein Verein gegen die Bestimmungen des Halleneigners über die Haftmittelbenutzung ist gegen ihn eine Geldbuße gemäß Bußgeldkatalog der Durchführungsbestimmungen zu verhängen. Außerdem hat er die Reinigungskosten zu tragen. 8. Hallensprecher Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in dessen unmittelbarer Nähe Platz nehmen. Seine Durchsagen haben sich auf sachliche Mitteilungen für die Beteiligten zu beschränken. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten, vor allem gegen die Gastmannschaft, die Zuschauer und die Schiedsrichter haben zu unterbleiben und können zur Ablösung durch die Schiedsrichter bzw. durch die Amtliche Aufsicht führen. Daneben kann eine Geldbusse verhängt werden. 9. Öffentliche Zeitmessanlage Ist eine der Regel entsprechende Zeitmessanlage vorhanden, so muss diese vom Zeitnehmer benutzt werden. Zusätzlich hat der Heimverein am Zeitnehmertisch eine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 21 cm oder einen Handball-Timer bereitzuhalten. 10. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch SHV-Schiedsrichterwart Hansi Ganter. Regionalverbandsübergreifende Ansetzungen sind möglich Im Falle von 77, Abs. 1 SpO DHB (Ausbleiben des angesetzten Schiedsrichters) müssen sich die Mannschaften auf einen Schiedsrichter einigen, wenn dieser mindestens dem höchsten Kader seines Landesverbandes angehört Die Heimvereine sind verpflichtet, für die Schiedsrichter einen abschließbaren Umkleideraum mit Tisch und Stühlen sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung zu stellen Zeitnehmer und Sekretäre werden durch den Schiedsrichterwart oder einen Beauftragten des Landesverbandes angesetzt, in dessen Verbandsgebiet das Spiel durchgeführt wird. Es dürfen nur solche Personen eingesetzt werden, die im Besitz eines vom zuständigen Landesverband bzw. DHB ausgestellten gültigen Zeitnehmer-/Sekretärausweises sind und weder dem Heim- noch dem Gastverein angehören Bei Ausbleiben von angesetztem Zeitnehmer und Sekretär soll der Heimverein einen Ersatz (Schiedsrichter oder geprüfter Zeitnehmer/Sekretär) stellen, der Gastverein kann einen Sekretär benennen. Ansonsten entscheiden die Schiedsrichter über die Besetzung der Funktion von Zeitnehmer und Sekretär Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretäre sowie die Spielaufsicht erhalten eine Kostenerstattung gemäß Anhang Die Kosten von Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär sowie der Spielaufsicht sind in der Schiedsrichterkabine vom Heimverein auszuzahlen Für die Werbung auf der Schiedsrichterkleidung gelten die Werberichtlinien des Regionalverbandes, dem der Schiedsrichter angehört; gibt es keine Regionalverbandsregelungen, gelten die des DHB.
4 Spielkleidung Grundsätzlich haben die Mannschaften in der von ihnen gemeldeten Spielkleidung anzutreten. Wenn dies der Fall ist, ist der Gastverein verpflichtet, bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung, die Spielkleidung zu wechseln. Über die Notwendigkeit eines Wechsels der Spielkleidung entscheiden die Schiedsrichter. 12. Spielberichte/Spielausweise Für jedes Spiel ist ein Spielbericht im SHV-Fünffachsatz auszufüllen. Das ausgefüllte Spielberichtsformular, die Spielausweise sowie zwei den Regeln entsprechende Spielbälle sind den Schiedsrichtern vom Heimverein mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn vorzulegen Das Original des Spielberichtes erhält die Spielleitende Stelle, je eine Durchschrift erhalten das Schiedsrichtergespann und die beteiligten Vereine. Eine weitere Durchschrift ist an den SHV-Schiedsrichterwart Hansi Ganter zu senden Für die Versendung der Spielberichte sind den Schiedsrichtern vor Spielbeginn adressierte und ausreichend frankierte Briefumschläge vom Heimverein zur Verfügung zu stellen. Der erstgenannte Schiedsrichter ist für die Absendung verantwortlich Verantwortlich für die gesamte spieltechnische Abwicklung ist der erstgenannte Schiedsrichter. Er ist verpflichtet, den Spielausweis einzuziehen und dem Spielbericht für die Spielleitende Stelle beizufügen, wenn Spieler ausgeschlossen oder wegen grob unsportlichen Verhaltens, das die Schiedsrichter im Spielbericht ausdrücklich als Beleidigung oder Bedrohung eines Schiedsrichters, Zeitnehmers, Sekretärs oder der Amtlichen Aufsicht werten, disqualifiziert wurden. 13. Absetzung, Verlegung und Nichtaustragung von Spielen Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige Spielleitende Stelle. Bei Spielverlegungsanträgen gemäß 82 Abs. 1 SpO DHB ist eine Kopie des Einladungsschreibens des Verbandes beizufügen; die Verlegung ist gebührenfrei. Für die Verlegung von Spielen aus anderen Gründen ist durch den Antragsteller eine Gebühr in Höhe von 75,00 pro Antrag zu entrichten. Der Einzahlungsbeleg ist der zuständigen Spielleitenden Stelle mit dem Antrag zu übersenden Spielverlegungen durch die spielleitende Stelle aufgrund von Verbandsmaßnahmen sind möglich; ein dadurch bedingter neuer Spieltermin kann auch auf einen Wochentag fallen Bei der Beförderung von Mannschaften mit folgenden Verkehrsmitteln soll die Spielleitende Stelle davon ausgehen, dass keine Schuldhaftigkeit im Sinne von 50 Abs. 1c SpO DHB vorgelegen hat, wenn das Spiel wegen Ausfall dieses Beförderungsmittels nicht ausgetragen werden konnte: Flugzeug, Bahn, ÖPNV, behördlich zum gewerbsmäßigen Personenverkehr zugelassene Kfz Die Benutzung privateigener Kfz erfolgt in allen Fällen auf eigenes Risiko. Bei Ausfall dieses Transportmittels soll die Spielleitende Stelle keinen besonderen Umstand gemäß 47 SpO DHB annehmen Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Fahrverbot, Autobahnsperren, usw.) haben Vereine und Schiedsrichter sofort nach Bekannt werden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spielort zu kommen. Sollte ein Erreichen des Spielortes trotzdem nicht möglich sein, ist die Spielleitende Stelle unverzüglich zu verständigen. 14. Ordnungs- und Sanitätsdienst Die Heimvereine sind verpflichtet, für einen ausreichenden Ordnungs- und Sanitätsdienst zu sorgen.
5 Einsprüche Einsprüche sind unter Beachtung der Formen und Fristen bei dem Vorsitzenden des SHV-Sportgerichts unter Beachtung der Formen und Fristen der 37 ff RO DHB einzulegen Der Nachweis über die Einzahlung der Einspruchgebühr in Höhe von 150,00 und eines Auslagenvorschusses in Höhe von 300,00 auf das Konto des Süddeutschen Handballverbands ist beizufügen. 16. Meldeformalitäten 16.1 Die jeweiligen Verantwortlichen der Vereine nehmen die termingerechte Unterrichtung der spielleitenden Stellen bezüglich der Spieltermine, Spielorte u.a. wahr; die der Ausschreibung vom beigefügten Meldebogen sind vollständig auszufüllen Die Heimvereine sind verpflichtet, spätestens 30 Minuten nach Spielende die Ergebnisse telefonisch, per Telefax oder dem jeweils zuständigen Pressewart (siehe Anschriftenverzeichnis im Anhang) sowie der Spielleitenden Stelle zu übermitteln. III. Spielmodalitäten 17. Teilnahme An den Spielen um die Süddeutsche Meisterschaft nehmen die von den Landesverbänden gemeldeten Mannschaften als deren Vertreter in den entsprechenden Altersklassen teil. Es dürfen nur Spieler/innen mit noch gültigem Jugendspielrecht daran teilnehmen; die Spielberechtigung ist in den SpO DHB geregelt. Gleichfalls wird auf die Gültigkeit des 55 SpO DHB (Festspielen) hingewiesen; die Meisterschaftsrunden der Landesverbände sowie des SHV gelten für diese Bestimmungen als einheitliche Meisterschaftsrunde. Das Teilnahmerecht von Spielgemeinschaften richtet sich nach 4 (1) SpO DHB; Spielgemeinschaften gemäß 4 (2) SpO DHB sind nicht teilnahmeberechtigt. 18. Anwurfzeiten Innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens dürfen Spieltag und Anwurfzeit vom jeweiligen Heimverein bestimmt werden, wobei die Anwurfzeit an Samstagen nur zwischen und Uhr und an Sonn- und Feiertagen nur zwischen und Uhr liegen darf Bei Zustimmung der zuständigen Spielleitenden Stelle und schriftlichem Einverständnis beider Vereine sind Ausnahmen von diesen Bestimmungen möglich; an Sonntagen darf die Anwurfzeit grundsätzlich nicht nach Uhr liegen Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten; es ist bei verspätetem Antreten des Gastvereins eine Wartezeit von 15 Minuten vorgesehen. Beim Ausbleiben der Schiedsrichter sind mindestens 60 Minuten zu warten Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Spielverlust gemäß 50 SpO DHB zum Ausscheiden aus dem Wettbewerb führt ( 51 SpO DHB); eine Bestrafung gemäß RO DHB ist zusätzlich möglich Den Mannschaften muss die Spielfläche mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn zur Vorbereitung zur Verfügung stehen Vor dem Einspielen führen die Schiedsrichter die notwendigen Kontrollen nach den IHF-Regeln sowie 56 und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel.
6 Spielwertung A-Jugend: Die Meisterschaftsspiele werden bei der wja und mja in Zwischen- und Endrunde mit jeweils Hin- und Rückspiel durchgeführt; für die Ermittlung der Sieger gelten folgende Kriterien in der genannten Reihenfolge: a) nach Punkten b) nach der Tordifferenz c) bei gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der auswärts erzielten Tore d) ist immer noch keine Entscheidung möglich, folgt dann sofort nach der regulären Spielzeit des zweiten Spiels ein 7-Meter-Werfen gemäß 44 (3) SpO DHB B-Jugend: Die Meisterschaftsspiele werden bei der wjb und mjb zunächst in zwei Vorrundengruppen mit Hin- und Rückspielen in Doppelspieltagsansetzungen durchgeführt; für die Ermittlung der Reihenfolge innerhalb der Vorrundengruppen gelten folgende Kriterien: a) nach Punkten b1) nach dem direkten Vergleich (bei zwei punktgleichen Mannschaften) b2) nach der Tordifferenz des direkten Vergleichs b3) bei gleicher Tordifferenz im direkten Vergleich nach der höheren Zahl der auswärts erzielten Tore c1) nach der Tordifferenz (bei drei punktgleichen Mannschaften c2) bei gleicher Tordifferenz nach der höheren Zahl der erzielten Tore d) ist immer noch keine Entscheidung möglich, werden am , ein oder mehrere Entscheidungsspiel(e) an einem neutralen Ort angesetzt. Die beiden Gruppensieger bestreiten die Endrunde mit Hin- und Rückspiel; hierbei gilt die Regelung wie unter Ziffer 19.1 III. Wirtschaftliche Bestimmungen 20. Kostenregelung Die gesamten Kosten für das jeweilige Heimspiel trägt der gastgebende Verein; der Gastverein trägt seine Reisekosten. Pro Spiel ist vom gastgebenden Verein eine Spielabgabe von EURO 50,- für die männlichen Jugendmannschaften und von EURO 25,- für die weiblichen Jugendmannschaften an den SHV abzuführen (Nr. 2.4 des Anhangs zu 11 SHV-SpO-FO) und unverzüglich auf das genannte Konto des SHV zu überweisen oder dem SHV mittels in Anlage beiliegendem Vordruck eine Einzugsermächtigung zu erteilen. 21. Kartenkontingent für den Gastverein Für den Gastverein sind insgesamt 10% der Hallenplatzkapazität (10% der Sitzplätze und 10% der Stehplätze) zu reservieren. Der Gastverein hat dieses Kontingent oder Teile davon spätestens am dritten Werktag vor dem Spiel schriftlich, per Telefax oder verbindlich abzurufen und die Kostenübernahme zu erklären; ansonsten erlischt dieser Anspruch. 22. Freier Eintritt 22.1 Freien Eintritt erhalten neben den am Spiel direkt beteiligten Personen (je Verein maximal 14 Spieler und 4 Offizielle, Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, sowie ggf. Amtliche Aufsicht), Schiedsrichter mit einem gültigen Schiedsrichterausweis Dem Regionalverband und dem Landesverband des Heimvereins sind auf Anforderung je drei kostenfreie Sitzplatzkarten zur Verfügung zu stellen.
7 Abrechnung bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen Bei Neuansetzungen und Wiederholungsspielen sind die finanziellen Regelungen durch die Spielleitende Stelle mit der Spielansetzung festzulegen. Grundsätzlich gilt: Bei Spielausfall, der von keinem der beteiligten Vereine schuldhaft verursacht wurde, trägt jeder Verein seine Kosten zunächst selbst Bei dem neu anzusetzenden Spiel sind von den Einnahmen die Fahrtkosten des Gastvereins mit einer Pauschale von 1,00 /km zu zahlen. Dem Heimverein werden 30 % der Bruttoeinnahmen abzgl. der Mehrwertsteuer belassen, womit alle Vorbereitungskosten für das ausgefallene Spiel abgegolten sind Überschuss sowie Unterdeckung werden je zur Hälfte auf die beiden Vereine umgelegt. V. Gebühren und Bußgeldkatalog A. Gebühren 1. Spielverlegung 75,00 2. Verwaltungskostenpauschale 25,00 3. Einsprüche a) Einspruchsgebühr 150,00 b) Berufungsgebühr 250,00 c) Auslagenvorschuss 300,00 B. Geldbußen 1. schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft mind. 250,00 2. schuldhaftes verspätetes Antreten zu einem Spiel 50,00 3. Vernachlässigung des Ordnungsdienstes, mangelnder Schutz der Schiedsrichters, Zeitnehmer/Sekretär, Spieler, Offiziellen und Zuschauer mind. 250,00 4. Verschulden eines Spielabbruches durch einen Verein mind. 250,00 5. unvorschriftsmäßiger Platzaufbau mind. 50,00 6. Fehlen von ordnungsgemäßen Spielberichtsformularen 15,00 7. nicht zeitgerechte Vorlage des Spielberichtsformulars bei den SR 15,00 8. Fehlen einer ausreichenden Zahl von Ordnern mind. 50,00 9. verspätetes Absenden von Spielberichten und Abrechnungsformularen 25, Nichtmeldung geforderter Spielergebnisse 25, Fehlen von Spielausweisen beim Spiel je Ausweis: 15, Unsportliches Verhalten eines Hallensprechers gemäß Ziffer 8 mind. 100, Fehlen eines Zeitnehmers oder Sekretärs bei Spielen 50, Zurückziehen gemeldeter Mannschaften oder Ausscheiden von Mannschaften während der Meisterschaftssaison mind. 150, Fehlen von Nummern oder Führen von gleichen Nummern auf der Spielkleidung 5, Nichtmitführen einer 2. Spielkleidung (im Gebrauchsfall) 50, Schuldhaftes Ausbleiben eines Schiedsrichters bei Spielen 50, nicht vollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen eines Spielberichtsformulars 5, nicht vollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Meldebogens 5, Verstoß gegen das Haftmittelverbot a) erstes Vergehen pro Mannschaft 125,00 b) jedes weitere Vergehen pro Mannschaft 250, Nichteinhaltung von Terminen, die durch die zuständige spielleitende Stelle bzw. Verwaltungsinstanz festgesetzt wurden 35, Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Spielabgabe trotz vorheriger Mahnung und Fristsetzung 50, Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern 10.3, 12.3, 18.3 und 20 der Dfb. 25,00
8 - 8 - VI. Entschädigungen 1. Schiedsrichter a) Fahrtkosten 2. Klasse (Bahn, ÖPNV) oder bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die verkehrsgünstigste Entfernung zwischen Wohn- und Veranstaltungsort (Einzel- + Gespannfahrt) pro km 0,30 + 0,02 b) Abwesenheitsvergütung ab 8 Stunden 6,00 ab 14 Stunden 12,00 ab 24 Stunden 24,00 Übernachtung Vorlage des Belegs oder 20,00 c) Spielleitungsentschädigung (pro Schiedsrichter) 35,00 Bei Spielen, die an Werktagen (montags bis freitags) ausgetragen werden, erhöht sich die Spielleitungsentschädigung um 20,00 pro Schiedsrichter. 2. Zeitnehmer und Sekretär a) Fahrtkosten wie Ziffer 1a b) Teilnahmeentschädigung (pro Person) 25,00 3. Spielaufsicht a) Fahrtkosten wie Ziffer 1a b) Teilnahmeentschädigung 20,00 VII. Anschriften Spielleitende Stelle: Uli Decker, Tannenstr. 4, Adelberg, Tel.: (P); Tel.: (G), Fax.: (G) ulrich.decker@rps.bwl.de SHV-Schiedsrichterwart: Hansi Ganter; Am Hertweg 16a, Freiburg, Tel.: (P) Fax: hansi@ganter-freiburg.de SHV-Ergebnisdienst: Gerhard Fauser, Kirchstr. 66, Deizisau, Tel.: (P); Tel.: (G); Fax: (P) gerhard.fauser@t-online.de; SHV-Vizepräsident Finanzen: Klaus-Dieter Sahrmann, Amselweg 22a, Eckental, Tel.: (P) kd.sahrmann@gmx.de SHV-Sportgerichtsvorsitzender: Erich Dürrschnabel, Im Mohnfeld 4, Rheinmünster, Tel.: (P) Tel.: (G) Erich.Duerrschnabel@t-online.de SHV-Geschäftsstelle: c/o Bayrischer Handballverband, Georg-Brauchle-Ring 93, München, Tel.: info@gs.bhv-online.de Konto des Süddeutschen Handballverbands: Sparkasse Erlangen (BLZ.: ), Kontonummer: gez. Uli Decker Spielwart Jugend
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