Curriculum Lehrgang Integrative Gestaltpädagogik und christlich orientierte Persönlichkeitsbildung Studienplanversion IG 1
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1 Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Curriculum Lehrgang Integrative und christlich orientierte Persönlichkeitsbildung Studienplanversion IG 1 Beschluss der Studienkommission vom 7. Juni 2011 Genehmigung durch das Rektorat vom 7. Juni 2011 Studienbeginn ab Wintersemester 2011/12
2 1. Qualifikationsprofil Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz Mit dem vorliegenden Curriculum des Lehrgangs Integrative und christlich orientierte Persönlichkeitsbildung erfüllt die Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau gemäß 8 Hochschulgesetz 2005 sowie 4 Statut der KPH Graz die Aufgabe, ein wissenschaftlich fundiertes berufsfeldbezogenes Bildungsangebot im Bereich der Fort- und Weiterbildung in pädagogischen Berufsfeldern, insbesondere in Lehrberufen, zu erstellen, anzubieten und durchzuführen. Der Lehrgang wurde gemeinsam von der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule der Diözese Graz-Seckau mit dem Institut für Integrative und Seelsorge (IIGS - Österreich) konzipiert Bildungsziele und Kompetenzprofil des Lehrgangs Der Lehrgang basiert auf der Grundlage der christlichen, seinen theoretischen Annahmen und methodischen Implikationen und der integrativen Beratung nach Albert Höfer. Persönlichkeitsentwicklung der Lehrenden wird darin als ein Dreh- und Angelpunkt für pädagogische Innovationen und für die Schulentwicklung angesehen. Der Lehrgang sieht sich dem biblisch-christlichen Menschenbild, seinen Annahmen und Werten verpflichtet und spricht somit auch die religiösen Tiefen an. Der Lehrgang geht vom Handlungsprinzip der Selbsterfahrung aus: learning by doing. Die Teilnehmer/innen verstehen sich selbst grundsätzlich als Lernende. So können sie das angebotene Lernprogramm persönlich durcharbeiten, die Lernprozesse an sich selbst erfahren, darüber reflektieren und sie schließlich in eine theoriegeleitete Gesamtschau integrieren. Gestaltpädagogische Arbeit öffnet einen Zugang zu sich selbst durch den man seine Ressourcen (wieder-)entdecken, unerschlossene Potentiale entfalten und vorhandene Kompetenzen festigen kann. Somit nimmt Selbsterfahrung einen wichtigen Teil ein. In einem lebendigen Lernen von- und miteinander können die Teilnehmer/innen ihre persönliche und berufliche Kompetenz in Bezug auf Pädagogik, soziale Lernprozesse, pädagogische Beratung, Konflikt- und Krisenmanagement, Kommunikation und Kreativität fördern und erweitern; zugleich lernen sie auch, dies in unterschiedlichen pädagogischen Feldern umzusetzen. Bewegung und Tanz, Meditation und Gesang, Körperarbeit, Fantasiereisen, freies Rollenspiel, gruppendynamische Prozesse, kreatives Gestalten, Verbalisieren und Verstehen sind im Mittelpunkt. Pädagogische Beratungssituationen werden vorbereitet und eingeübt. Die theoretischen Hintergründe der Themen ermöglichen eine ganzheitliche Gesamtschau und fördern so pädagogische Professionalität. Durch diese ganzheitlichen Verfahren werden die Fähigkeiten zur Selbstreflexion und die pädagogische Kompetenz gefördert und gesteigert: - die personale Kompetenz: Vertiefung der Selbsterkenntnis und die sich daraus ergebende Möglichkeit der Entwicklung und Selbstveränderung in Richtung einer heileren Existenz; - die fachliche Kompetenz: Einsicht in die Komplexität der Lernvorgänge und die sich daraus ergebenden didaktischen Konsequenzen für einen ganzheitlichen und persönlich bedeutsamen Bildungsprozess; - die soziale Kompetenz: Geschärfte Wahrnehmung der Prozessverläufe in sozialen Gebilden wie Gruppen, Schule, Gemeinden und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten einer zielbewussten und verantworteten Interaktion; - die beratende Kompetenz: Wahrnehmung der menschlichen Grenzen, Nöte und Schwierigkeiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und die Einübung in eine verantwortete Hilfeleistung und professionelle Begleitung; - die religiöse Kompetenz: Vertiefung religiöser Erfahrung und theologischer Einsicht, Hinführung zu mündigem Glauben, lebendiger Hoffnung und Umsetzung des Glaubens in eine diakonische Grundhaltung. Dateiversion 7. Juni
3 1.2. Vergleich mit Curricula gleichartiger Studienangebote an anderen Pädagogischen Hochschulen Bei der Lehrgangskonzipierung wurden die jahrzehntelangen Erfahrungen von Fort- und Weiterbildungsangeboten in Integrativer, die an anderen österreichischen Bildungsinstitutionen angeboten werden, berücksichtig. Besondere Berücksichtigung fanden Hochschullehrgang "Integrative in Schule, Seelsorge und Beratung" an der PPH der Diözese Linz, 5 Semester, 30 EC Lehrgang "Christlich orientierte Persönlichkeitsbildung - " an der KPH - Edith Stein/Tirol, 5 Semester, 24 EC 2. Angaben zum Curriculum 2.1. Beabsichtigter Beginnzeitpunkt Ab Wintersemester 2011/12; alle drei Jahre 2.2. Erstellungsdatum des Dokuments Dateiversion 7. Juni Curriculum Allgemeine Angaben 3.1. Datum der Erlassung durch die Studienkommission 7. Juni Datum der Genehmigung durch das Rektorat 7. Juni Umfang und Dauer des Lehrgangs Umfang: 27 EC, Dauer: 5 Semester 4. Curriculum Zulassungsvoraussetzungen Eine allgemeine pädagogische Grundausbildung (Lehrer/innen aller Fächer und Schultypen, Kindergartenpädagog/innen und Sozialpädagog/innen mit Hochschulreife) oder ein abgeschlossenes universitäres Studium der Theologie oder einer relevanten Humanwissenschaft ist Voraussetzung für die Inskription als ordentlicher Hörer / als ordentliche Hörerin. Dateiversion 7. Juni
4 5. Curriculum Reihungskriterien Als Reihungskriterium gemäß 50 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 gilt der Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang (Verordnung des Rektorats vom ). Dateiversion 7. Juni
5 6. Modulraster Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz Modulraster "Integrative und christlich orientierte Persönlichkeitsbildung" 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester IGP 1 IGP 2 IGP 3 IGP 4 IGP 5 Einführung in die Integrative Ressourcenorientierte Methoden der Bildungsansätze der Autorität und Macht - Beziehungssysteme Gestaltpädagogische Projekte 6 EC 6 SWSt. 6 EC 6 SWSt. 6 EC 6 SWSt. 6 EC 6 SWSt. 3 EC 1 SWSt. 2 HW 4 FW 2 HW 4 FW 3 HW 3 FW 2 HW 4 FW 1,5 HW 1,5 FW 6 EC 6 SWSt. 6 EC 6 SWSt. 6 EC 6 SWSt. 6 EC 6 EC 3 EC 1 SWSt Summe: 27 EC. Summe: 25 SWSt Legende: EC European Credit SWSt. Semesterwochenstunde (1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) Numerische Angaben in EC: HW Humanwissenschaften FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien Dateiversion 7. Juni
6 7. Curriculum Modulbeschreibungen Modulthema Einführung in die Integrative Kurzzeichen IGP 1 Kategorie Pflichtmodul Basismodul - studienfachbereichsübergreifend Studienjahr 1.Studienjahr Niveaustufe (Studienabschnitt): Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 6 Bildungsziel(e) Bildungsinhalte Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen 1.Semester Alle drei Jahre N.N. Die Studierenden sollen die Entstehung der integrativen und deren Grundannahmen kennenlernen, gruppendynamische Prozesse in Schulklassen und anderen Arbeitsfeldern wahrnehmen und professionell damit umgehen können und Methoden des Konfliktmanagements auf gestaltpädagogischer Basis anwenden können. Die Bezugswissenschaften der : Gestaltphilosophie, Gestaltpsychologie und Gestalttherapie, Psychoanalyse und Humanistische Psychologie,... Grundprinzipien der und der Gestaltarbeit (Kontaktprinzip, Wahrnehmung, Figur - Grund, Hier und Jetzt,...) Theologische Implikationen (christlicher Glaube in seiner therapeutischen Dimension, die heilende Kraft der Psalmen, Jesu-Heilungen und ihre Aktualität im hier und jetzt, ) Tiefenpsychologische Konzepte im Bezug zur Gestaltarbeit (Freud, Jung, Adler) Schulung der sensiblen Wahrnehmung (awareness) gegenüber anderen und der reflektierten Wahrnehmung gegenüber sich selbst Visualisierung innerer Prozesse und Konflikte durch Fantasiereisen, Malen und Schreiben Erkennen, Einschätzen und Aufarbeiten von Konflikten am Beispiel von SchülerInnenarbeiten Darstellung, Beschreibung und Reflexion der eigenen Biographie Meditativer Tanz und Gesang Gestaltarbeit im pädagogischen und beraterischen Feld als Reformpädagogik Die Studierenden können die Entstehung der integrativen und deren Grundannahmen nachvollziehen und die daraus resultierenden pädagogischen und didaktischen Wege im Unterricht oder anderen pädagogischen Arbeitsfeldern umsetzen auf die Herausforderungen des beruflichen Alltags mit dem Entdecken, Erfinden und Ausprobieren eigener neuer Lösungswege antworten Dateiversion 7. Juni
7 Bei (hochschul)lehrgangsübergreifenden Modulen Verbindungen zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur Lehr- und Lernformen Leistungsnachweis(e) Sprache(n) Ergebnisse kreativer Prozesse durch aufmerksame Betrachtung und Beschreibung wahrnehmen und deren Inhalte und aufgezeigten Fragestellungen einschätzen metaphorische Ausdrucksweisen zur Begleitung in Konfliktsituationen einsetzen. prozessorientierte Gruppengespräche leiten Methoden kreativen Gestaltens professionell einsetzen Studienkennzahl: Titel des H/LG: Modulkennzahl: Perls, F./Hefferline, R. (1991): Gestalttherapie. Grundlagen. München: Seelze-Velber. Richter, K. (2003): Erzählweisen des Körpers. Kreative Gestaltarbeit in Theorie, Beratung, Supervision und Gruppenarbeit. München: Seelze-V.. Höfer, A. (1993): Gottes Wege mit den Menschen. Ein gestaltpädagogisches Bibelwerkbuch. München: Seelze-Felber. Neuhold, H.: Einblicke in die Integrative. In: KatBl130, München 2005, Selbsterfahrung und Übungen; prozessorientiertes und seminaristisches Arbeiten; Reflexion; Vortrag; Selbststudium 1.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 2.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 3.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 4.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 5.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 6.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload Deutsch IGP 1 Einführung in die Integrative Studienfachbereiche ECTS-Credits HW FW SP ES Art LV VO/S E/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium EC TS- Cre dits Einführung in die Integrative 1 1.) 1 UE Religionspädagogik und Integrative 2 2.) 1 UE Einübung in die christliche Spiritualität 3.) 1 UE Kooperative Arbeitsformen und Interaktion 4.) 1 UE Grundlagen und Methoden 1 5.) 1 VO in der Praxis 1 6.) 1 SE Summe IGP Dateiversion 7. Juni
8 Modulthema Ressourcenorientierte Methoden der Kurzzeichen IGP 2 Kategorie Pflichtmodul Basismodul - studienfachbereichsübergreifend Studienjahr 1.Studienjahr Niveaustufe (Studienabschnitt): Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 6 2.Semester Alle drei Jahre N.N. Bildungsziel(e) Bildungsinhalte Die Studierenden sollen die verschiedenen Formen und Darstellungsweisen von Psychodrama, Soziodrama und Bibliodrama (Bibliolog) kennen und einsetzen lernen, die Herkunftsfamilie am Beispiel von Jakob und Esau und ähnlichen biblischen Inhalten als Herausforderung, Schicksal und Ressource verstehen lernen und das Menschenbild und die Wege der Analytischen Psychologie C.G. Jungs (Schatten, Traum, Archetypen,...) und anderer psychologischer Ansätze als Hilfe zur Selbsterkenntnis und in der Begleitung von Menschen kennen lernen die Analytische Psychologie C.G.Jungs (Schatten, Traum, Archetypen,...) und andere psychologische Ansätze als Hilfe zur Selbsterkenntnis und in der Begleitung von Menschen Religionskritik und Persönlichkeitsentwicklung und Gesellschaftsveränderung Bibliodrama, Soziodrama und Psychodrama Eigen- und Fremdwahrnehmung Persönliche Ressourcen und Copingstrategien Methoden der Traumdeutung und Traumarbeit (C.G. Jung, Perls, Freud...); Katathymes Bilderleben und die heilende Kraft der Imagination; Symbole und Archetypen Imagination und künstlerischen Ausdruck wie Dichtung, Malerei, Zeichnen, Bildhauerei, Tanz, Musik, Gesang Kreative Medien in der Gestaltarbeit Herkunftsfamilie als Schicksal und Ressource (z.b.,: die Familiengeschichte von Jakob und Esau aus der Bibel...) Tod und Auferstehung als theologisches und existenzielles Grundthema in biblischen und anderen Texten (Jona, Passion Jesu,...) Spirituelle Ressourcen in der pädagogischen und beratenden Gestaltarbeit im pädagogischen Feld Die Studierenden können Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen Bei (hochschul)lehrgangsüber- Elemente von Bibliodrama, Soziodrama und Psychodrama als Interaktion anleiten, durchführen und auswerten den Einsatz von kreativen Ausdrucksmitteln zur Persönlichkeitsentwicklung anleiten und im pädagogischen Arbeitsfeld umsetzen ressourcenorientierte Methoden der im pädagogischen Feld einsetzen Studienkennzahl: Titel des H/LG: Modulkennzahl: Dateiversion 7. Juni
9 greifenden Modulen Verbindungen zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur Lehr- und Lernformen Leistungsnachweis(e) Sprache(n) Nitsch-Berg, H./Kühn, H. (2000): Kreative Medien und die Suche nach Identität. Methoden und Integrativer Therapie und für psychosoziale Praxisfelder. Band I. Köln: Humanistische Psychologie. De Roeck, B-P. (2006): Gras unter meinen Füßen. Eine ungewöhnliche Einführung in die Gestalttherapie. Hamburg: Rowolt. Zeier, L. (2003): Die Wirklichkeit und ihre Spielräume. Symbolische und religiöse Erfahrung im Bibliodrama interpretiert aus der Sicht der neueren psychoanalytischen Literatur. Stuttgart: Kohlhammer. Neuhold, H. (2007): Den Träumen lauschen religionspädagogische und biblische Überlegungen zur Bedeutung der Träume. In: Zeitschrift für 1/2007, Bergisch Gladbach 2007, Selbsterfahrung und Übungen; prozessorientiertes und seminaristisches Arbeiten; Reflexion; Vortrag; Selbststudium 1.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 2.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 3.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 4.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 6,5 Stunden Workload 5.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 6,5 Stunden Workload 6.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 7.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload Deutsch IGP 2 Ressourcenorientierte Methoden der Studienfachbereiche ECTS-Credits HW FW SP ES Art LV VO/S E/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium EC TS- Cre dits Person - Rolle - Geschlecht und Identität 1.) 1 UE Abwehrmechanismen 2.) 1 UE Bibliodrama und Soziodrama 3.) 1 UE Selbst- und Fremdwahrnehmung 4.) 0,5 UE ,5 0,5 Intuition, Imagination und christliche Spiritualität 5.) 0,5 UE ,5 0,5 Grundlagen und Methoden 2 6.) 1 VO in der Praxis 2 7.) 1 SE Summe IGP Dateiversion 7. Juni
10 Modulthema Bildungsansätze der Kurzzeichen IGP 3 Kategorie Pflichtmodul Basismodul - studienfachbereichsübergreifend Studienjahr 2.Studienjahr Niveaustufe (Studienabschnitt): Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 6 3.Semester Alle drei Jahre N.N. Bildungsziel(e) Bildungsinhalte Die Studierenden sollen die Konstruktion von Wirklichkeit in der Wahrnehmung und deren Auswirkungen auf soziale Systeme verstehen, die eigenen Lebensmuster und deren Auswirkung auf die pädagogische und beraterische Arbeit reflektieren lernen, Körpersprache und Körperausdruck als pädagogische Kommunikationsmittel einsetzen können, Bewegung und Spiel in ihrer Funktion für kognitive und emotionale Prozesse und die Notwendigkeit von Körperarbeit zur Anbahnung solcher Prozesse einsetzen lernen. Gestalten aus Märchen und biblischen Texten als Beispiele und Identifikationsfiguren (z.b.: Adam und Eva, Noah, Tobit,...) Tänze, Psalmengesänge u. Ä als Elemente und als Ausdruck ganzheitlicher und verdichteter Lebenserfahrung Stufen zur Ganzheit nach C.G. Jung Identitätstheorien Säulen der Identität nach Petzold Zusammenhänge von Energie - Bewegung - Gefühl - Denken (A. Lowen) Körperarbeit, Körperausdruck und Tanz sozial-kommunikative, integrative und andere Spielmöglichkeiten und deren Reflexion für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und für die Arbeit im Berufsfeld Methoden der Beratung im pädagogischen Feld (SchülerInnenberatung, Elternberatung, kollegiale Beratung,...) Spirituelle und theoretisch Grundlagen gestaltpädagogischer Beratungs- und Coachingarbeit Die Studierenden können Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen Bei (hochschul)lehrgangsübergreifenden Modulen Märchen, literarische und biblische Erzählungen und ihre Deutung als Methode der Begleitung von pädagogischen Entwicklungsprozessen einsetzen das pädagogische Wirkungsfeld der Gestalt-Arbeit vom therapeutischen abzugrenzen individuelle Entwicklungsprozessberichte zu verfassen gezielt Körperarbeit und Bewegung im Schulalltag einbringen und reflektieren Studienkennzahl: Titel des H/LG: Modulkennzahl: Verbindungen zu anderen Dateiversion 7. Juni
11 Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur Lehr- und Lernformen Leistungsnachweis(e) Sprache(n) Höfer, A. (2003): Spuren Gottes in meinem Leben. München: Don Bosco. Neuhold, H. (Hg.) (1997): Leben fördern Beziehung stiften. und Religionspädagogik. Graz: Institut für Integrative und Seelsorge. Jacobi. J. (1977): Die Psychologie von C.G.Jung, Frankfurt: Fischer. Petzold, H. (1998): Leiblichkeit. Philosophische, gesellschaftliche und therapeutische Perspektiven, Paderborn: Junfermann-Verlag. Leitmeier, W. (2010): Kompetenzen fördern: Gestalttherapeutisches Lehrertraining für Religionslehrer. Berlin: LIT-Verlag. Selbsterfahrung und Übungen; prozessorientiertes und seminaristisches Arbeiten; Reflexion; Vortrag; Selbststudium 1.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 2.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 3.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 4.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 5.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 6.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload Deutsch IGP 3 Bildungsansätze der Studienfachbereiche ECTS-Credits HW FW SP ES Art LV VO/S E/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium EC TS- Cre dits Biographiearbeit 1.) 1 UE Biographie und Religion 2.) 1 UE Körper und Körperausdruck 3.) 1 UE Persönlichkeitsprozesse: Wege zur Ganzheit 4.) 1 UE Grundlagen und Methoden 3 5.) 1 VO in der Praxis 3 6.) 1 SE Summe IGP Dateiversion 7. Juni
12 Modulthema Autorität und Macht - Beziehungssysteme Kurzzeichen IGP 4 Kategorie Pflichtmodul Basismodul - studienfachbereichsübergreifend Studienjahr 2.Studienjahr Niveaustufe (Studienabschnitt): Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 6 4.Semester Alle drei Jahre N.N. Bildungsziel(e) Bildungsinhalte Die Studierenden sollen Prägungen durch Elternbotschaften in ihrer Wirkung erkennen, Familienstrukturen und ihren Einfluss auf Beziehungsnetzwerke verstehen, das Zusammenwirken von Autorität, Macht und Gewalt in der Schule wahrnehmen und Möglichkeiten zur Analyse von Konflikten erleben und Konflikt- und Krisenmanagement für den pädagogischen und beraterischen Bereich entwickeln können Visualisieren und aufstellen von Beziehungssystemen Elternbotschaften und ihre Wirkungen in der eigenen Biografie Elternbotschaften und Glaubensvorstellungen Religionskritik und Auflösung von negativen Gottesvorstellungen Die schrittweise und wiederkehrende Auflösung von bewusst gewordenen Widersprüchen im Alltagsleben (Rollenintegration, Auflösung von Projektionen) Die biblische Erzählungen (z.b.: Abraham und Sara, Jakob und Esau,...) als Spiegel für Beziehungen, Lebenskonflikte, Entwicklungskrisen und deren Ausdruck im kreativen Prozess Reflexion eigener Beziehungsmuster und Arbeit an der Beziehungsfähigkeit Dialogische Modelle (M.Buber) und die Qualität der Bezogenheit Beziehungsphasen Mose und der persönliche und politische Weg in die Freiheit heute Methodenschulung für den beraterischen Kontext im pädagogischen Feld Spirituelle Grundlagen und Ressourcen in Pädagogik und Beratung Die Studierenden können Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen Bei (hochschul)lehrgangsübergreifenden Modulen Projektionen erkennen und zurücknehmen um Autorität und Machtverhältnisse im pädagogischen Prozess zu klären Hintergründe von Gewalt in der Schule wahrnehmen, analysieren und mit gestaltpädagogischen Interventionen gewaltbereites Verhalten reflektieren und verändern Aufstellungsmethoden und kreative Gestaltungen anleiten um Zusammenhänge und Beziehungsmuster zu klären Konflikte in Beziehungssystemen erkennen und Klärungsprozesse begleiten Studienkennzahl: Titel des H/LG: Modulkennzahl: Dateiversion 7. Juni
13 Verbindungen zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur Lehr- und Lernformen Leistungsnachweis(e) Sprache(n) Sonneck G. (1997): Krisenintervention und Suizidverhütung. Ein Leitfaden für den Umgang mit Menschen in Krisen. Wien: Facultas. Laubreuter, H. (1998): Psychotherapie und Religion. Wien: Tyrolia Verlaganstalt. Dreitzel, H.P. (1998): Emotionales Gewahrsein. Psychologische und gesellschaftliche Perspektiven in der Gestaltarbeit. München: dtv. Gellner, Ch. (Hg.) (2007): Paar- und Familienwelten im Wandel. Neue Herausforderungen. Zürich. Santer, H. (2003): Persönlichkeit und Gottesbild. Religionspsychologische Impulse für eine Praktische Theologie. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht. Selbsterfahrung und Übungen; prozessorientiertes und seminaristisches Arbeiten; Reflexion; Vortrag; Selbststudium 1.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 2.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 3.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 4.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload 5.) Studienauftrag und Portfolio im Ausmaß von 13 Stunden Workload Deutsch IGP 4 Autorität und Macht - Beziehungssysteme Studienfachbereiche ECTS-Credits HW FW SP ES Art LV VO/S E/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium EC TS- Cre dits Beziehungssysteme 1.) 2 UE Glaubenssätze und ihre Veränderungsmöglichkeiten 2.) 1 UE Konflikt- und Krisenmanagement 3.) 1 UE Grundlagen und Methoden 4 4.) 1 VO in der Praxis 4 5.) 1 SE Summe IGP Dateiversion 7. Juni
14 Modulthema Gestaltpädagogische Projekte Kurzzeichen IGP 5 Kategorie Pflichtmodul Basismodul - studienfachbereichsübergreifend Studienjahr 3.Studienjahr Niveaustufe (Studienabschnitt): Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 3 5.Semester Alle drei Jahre N.N. Bildungsziel(e) Bildungsinhalte Die Studierenden sollen im pädagogischen Feld ein Projekt mit Inhalten, theoretischen Begründungen und Methoden aus dem Bereich des Lehrgangs durchführen. In der Planung, Begründung, Reflexion, Durchführung, Dokumentation und Evaluation sollen sie ihre ausbildungsspezifische Kompetenz zum Ausdruck bringen. Zielgruppenorientierte gestaltpädagogische Aktivitäten und Angebote, Gestaltung von Festen und Feiern, konkretes Konfliktund Krisenmanagement, Angebote für Persönlichkeitsentwicklung und soziales Lernen, Entwicklung von Erfahrungsräumen gestaltpädagogischen Lernens, Erstellen und Erproben von Materialien u. Ä. Planung, Konzepterstellung und Durchführung eines Projektes, inkl. Gliederung, Literaturrecherche und theoretischer Begründung, Dokumentation und Präsentation Die Studierenden können Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen Bei (hochschul)lehrgangsübergreifenden Modulen Verbindungen zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur ein gestaltpädagogisches Projekt wissenschaftlich begründen, planen, durchführen, reflektieren und evaluieren die Arbeit sinnvoll gliedern realisierbare Inhalte und adäquate Methoden auswählen und umsetzen Literaturrecherche durchführen, Quellen auf ihre Seriosität prüfen und diese korrekt zitieren Projektberichte erstellen und in geeigneter Weise präsentieren die Projektarbeit sprachlich korrekt und formal ansprechend gestalten Prozess und Ergebnisse der Arbeit in angemessener Form präsentieren Studienkennzahl: Titel des H/LG: Modulkennzahl: Die Inhalte der Module IGP 1 IGP 4 bilden die Grundlage für die Projektarbeit Samac, K./Prenner, M./Schwetz, H. (2008): Die Bachelorarbeit an der Pädagogischen Hochschule. Ein Lehr- und Lernbuch zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Wien: facultas. Höfer, A. (1995): Ins Leben kommen. Ein gestaltpädagogisches Dateiversion 7. Juni
15 Lehr- und Lernformen Leistungsnachweis(e) Sprache(n) Bibelwerkbuch. München: Don Bosco. Höfer, A. (1998): Heile unsere Liebe, München: Don Bosco. Höfer, A. (2002): Erlösung will erfahrbar sein. München: Don Bosco. Literaturstudium, Praxisforschung, Projektorientiertes Arbeiten, persönliche Erprobung, Präsentation 1) 2) Projektarbeit im Ausmaß von 63 Stunden Workload Deutsch IGP 5 Gestaltpädagogische Projekte Studienfachbereiche ECTS-Credits HW FW SP ES Art LV VO/S E/UE/ Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Studienanteile gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium EC TS- Cre dits Religionspädagogik und Projektarbeit 1) 1,5 SE 0, ,5 1,5 Integrative und Projektarbeit 2) 1,5 SE 0, ,5 1,5 Summe IGP 5 1,5 1, Dateiversion 7. Juni
16 8. Curriculum Prüfungsordnung Allgemeine Prüfungsordnung für die Lehrgänge und Hochschullehrgänge Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Anlage zu den Curricula der Lehrgänge und Hochschullehrgänge gemäß Beschluss der Gründungsstudienkommission der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Graz vom 13. September 2007 sowie Beschluss der Studienkommission der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Graz vom 7. Oktober Vorbemerkung Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den jeweiligen Curricula sowie allenfalls die Spezielle Prüfungsordnung des jeweiligen (Hochschul-)Lehrgangs zu beachten. Die Prüfungsanforderungen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen sind auf die im Curriculum ausgewiesenen Teilkompetenzen abzustimmen. Die Formen der Leistungsfeststellung haben die differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung des/der Studierenden zu ermöglichen. 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Lehrgänge und Hochschullehrgänge an der KPH Graz gemäß 35 Z 2 und 3 Hochschulgesetz 2005 sowie 32 Statut der KPH Graz. 2 Art und Umfang der Prüfungen 1. Folgende Prüfungen bzw. Leistungsnachweise sind vorgesehen: 1.1. Abschluss eines Moduls durch eine Prüfung über das gesamte Modul durch eine Kommission oder durch eine/n einzelne/n Prüfer/in oder durch Beurteilungen der einzelnen Lehrveranstaltungen Weitere in der allfälligen Speziellen Prüfungsordnung ausgewiesene Prüfungen bzw. Leistungsnachweise 2. Schriftliche Prüfungen über Module / Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 45 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 3 Normstunden nicht überschreiten. 3. Mündliche Prüfungen über Module / Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 15 Minuten nicht unter- und dürfen eine Dauer von 40 Minuten nicht überschreiten. Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Der/Die Prüfer/in hat jedoch das Recht, Zuhörer/innen auszuschließen, wenn ihre Anwesenheit das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt. 3 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren
17 Der/Die Studierende hat sich entsprechend den Terminfestsetzungen zu den Prüfungen bei den jeweiligen Prüfer/inne/n rechtzeitig anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. 4 Generelle Beurteilungskriterien 1. Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der in den Modulen ausgewiesenen Teilkompetenzen. 2. Die Leistungsbeurteilung kann erfolgen durch Feststellung der Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen (immanenter Prüfungscharakter), Kontrolle der Erfüllung von Studienaufträgen, Beurteilung von Seminar- und Projektarbeiten, Portfolios, Überprüfung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten etc. und/oder durch Prüfungen im Sinne der vorliegenden Vorschrift. 3. Der positive Erfolg von Prüfungen ist mit "Sehr gut" (1), "Gut" (2), "Befriedigend" (3) oder "Genügend" (4), der negative Erfolg ist mit "Nicht genügend" (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig ( 43 Abs 3 Hochschulgesetz 2005). Davon abweichende Beurteilungsformen sind unter der Rubrik Leistungsnachweise der Modulbeschreibungen geregelt. 4. Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen ( 43 Abs. 3, 1. und 2. Satz Hochschulgesetz 2005) gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständig adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Mit Genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für die Beurteilung mit Genügend nicht erfüllen. 5. Bei der Heranziehung der zweistufigen Notenskala ( Mit Erfolg teilgenommen bzw. Ohne Erfolg teilgenommen ) für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen zumindest in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine positive Beurteilung nicht erfüllen. 5 Ablegung und Beurkundung von Prüfungen 1. Alle Beurteilungen sind dem/der Studierenden schriftlich zu beurkunden. 2. Dem/der Studierenden ist auf sein/ihr Verlangen Einsicht in allfällige Beurteilungsunterlagen bzw. in das Prüfungsprotokoll zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. 6 Prüfungswiederholungen Dateiversion 7. Juni
18 1. Bei negativer Beurteilung einer Prüfung durch Nicht genügend oder Ohne Erfolg teilgenommen stehen dem/der Studierenden im Sinne des 37 Abs 5 Statut der KPH Graz bzw. 43 Abs 5 Hochschulgesetz 2005 insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Auf Ansuchen der / des Studierenden sind bei der zweiten und dritten Wiederholung der Prüfung andere Lehrende als Prüfer/innen einzusetzen, wenn dies organisatorisch möglich ist. 2. Die Prüfungskommission für die letzte Wiederholung besteht aus drei von der Institutsleitung in Absprache mit dem / der jeweiligen (Hochschul-) Lehrgangsleiter/in bestellten Lehrenden im betroffenen Fachgebiet. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 7 Rechtsschutz bei und Nichtigerklärung von Beurteilungen 1. Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen wird 44 Hochschulgesetz 2005 sinngemäß angewendet ( 28 Z 2 Statut der KPH Graz). 2. Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen wird 45 Hochschulgesetz 2005 sinngemäß angewendet ( 28 Z 3 Statut der KPH Graz). 8 Prüfungen und Beurteilungen über einzelne Module 1. Die Modulkoordinator/inn/en haben die Studierenden nachweislich zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls über die Ziele, inhaltlichen Schwerpunkte, zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. 2. Für die Durchführung von Prüfungen bzw. Leistungsbeurteilungen von Modulen / Lehrveranstaltungen gelten die Lehrenden als bestellt, die im jeweiligen Modul unterrichten. 3. Prüfungen können frühestens nach Beendigung der Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Andere Leistungen (z.b. Studienaufträge, Portfolios) können jedoch bereits während der Lehrveranstaltung erbracht werden. 4. Prüfungen für den Abschluss eines Moduls sind studienbegleitend zeitnah zu den Lehrveranstaltungen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet worden sind, abzulegen. Der Abschluss eines Moduls soll bis zum Ende des nachfolgenden Semesters erfolgen. Später abgelegte Prüfungen haben sich an einer vergleichbaren aktuellen Lehrveranstaltung / einem vergleichbaren aktuellen Modul zu orientieren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Institutsleitung. Module, deren Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zu einem aufbauenden Modul sind, sind bis zum Beginn dieses Moduls zu absolvieren. 5. Pro Modul / Lehrveranstaltung sind jedenfalls drei Prüfungstermine vom Modulverantwortlichen bzw. den Lehrveranstaltungsleiter/inne/n festzusetzen. 6. Wenn ein Modul mit einer mündlichen kommissionellen Prüfung abschließt, ist von dem / der Modulkoordinator/in in Absprache mit der zuständigen (Hochschul-) Lehrgangsleitung eine Kommission zu bilden, die aus mindestens 3 im Modul Lehrenden besteht. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Dateiversion 7. Juni
19 7. Schriftliche kommissionelle Prüfungen sind von mindestens zwei im Modul unterrichtenden Lehrpersonen zu beurteilen. Sollten sich die Prüfer/innen nicht auf eine gemeinsame Beurteilung einigen, ist die Kommission um die zuständige (Hochschul-) Lehrgangsleiterin / den zuständigen (Hochschul-) Lehrgangsleiter zu erweitern. Jedes Mitglied der erweiterten Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 8. Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs.1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie HCV 4 Abs.5 HCV 2006 unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss. 9 Abschluss des (Hochschul-)Lehrgangs 1. Der (Hochschul-)Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module positiv beurteilt sind, und die in einer allfälligen Speziellen Prüfungsordnung ausgewiesenen abschließenden Anforderungen erfüllt sind. 2. Der Abschluss des Lehrgangs wird mit einem Lehrgangszeugnis bestätigt, welches die absolvierten Module und ECTS-Credits ausweist. Die Studierenden erhalten nach positiver Absolvierung aller Modulprüfungen und positiver Beurteilung der Projektarbeit das Abschlusszertifikat Lehrgangsbestätigung Integrative und es kann die Qualifikationsbezeichnung Gestaltpädagoge/Gestaltpädagogin nach den Richtlinien des IIGS geführt werden. 3. Der Abschluss eines Hochschullehrgangs wird mit einem Hochschullehrgangszeugnis bestätigt, welches die absolvierten Module und ECTS-Credits sowie die in der Speziellen Prüfungsordnung definierte, mit dem Abschluss erworbene Bezeichnung Akademische/r, ausweist. Dateiversion 7. Juni
20 Spezielle Prüfungsordnung für den Lehrgang Integrative und christlich orientierte Persönlichkeitsbildung 1 Abschließende Anforderungen (Ergänzung zu 9 der Allgemeinen Prüfungsordnung): Projektarbeit 1. Die Studierenden haben in einer Schule oder in einer anderen pädagogischen Institution ein Projekt aus dem Bereich gestaltpädagogischen Lehrens und Lernens durchzuführen, inkl. der Aspekte Planung, Begründung, Reflexion, Dokumentation, Evaluation und Präsentation (Modul IGP 5). Das Thema der Arbeit hat sich an der Gesamtintention des Lehrgangs zu orientieren. Der Workload des Projektes hat ein Ausmaß von insgesamt 63 Stunden (Modul IGP 5: Religionspädagogik und Projektarbeit, Integrative und Projektarbeit) aufzuweisen. 2. Voraussetzung für die Themenvereinbarung ist die Inskription des 3. Semesters. 3. Das Thema des Projektes ist mit einem/r Lehrenden des Lehrgangs zu vereinbaren. Die Wahl der Themenstellerin/des Themenstellers steht den Studierenden nach Maßgabe organisatorischer Möglichkeiten grundsätzlich frei. 4. Der so vereinbarte und vom/von der Themensteller/in unterzeichnete Themenwunsch wird von dem/der Studierenden bei der Lehrgangsleitung eingereicht. 5. Der/die Lehrgangsleiter/in genehmigt die Themenvereinbarung und bestellt den/die Themensteller/in sowie eine/n weitere/n, im relevanten Bereich Lehrende/n als Begutachter/innen. 6. Der/die Lehrgangsleiter/in gibt die Termine für die Abgabe der Projektarbeit und die Präsentation bekannt. Die Projektarbeiten sind bis zu den jeweils festgelegten Terminen in der Studienabteilung einzureichen. Pro Semester wird von der Lehrgangsleitung mindestens ein Termin für die Projektpräsentation angeboten. Der/Die Studierende hat sich entsprechend der Terminfestlegung durch die Lehrgangsleitung zur Projektpräsentation anzumelden. Voraussetzung für diese Anmeldung ist der positive Abschluss aller anderen Module des Lehrgangs. 7. Die Beurteilung der Projektarbeit beruht auf den beiden schriftlichen Gutachten sowie dem Protokoll über die kommissionelle Projektpräsentation. Die Kommission besteht aus den beiden Gutachter/inne/n und einem/r von dem/der zuständigen Lehrgangsleiter/in bestellten Vorsitzenden; auch der/die Lehrgangsleiter/in selbst kommt sowohl als Gutachter/in als auch als Vorsitzende/r in Frage. Die Projektarbeit kann medial unterstützt präsentiert werden. In einem fachlichen Diskurs mit der Kommission haben die Studierenden die Schwerpunkte ihres Projektes darzulegen und zu begründen. Die Beurteilung erfolgt durch die Kommission und wird von der/vom Vorsitzende/n im Prüfungsprotokoll schriftlich festgehalten (Note auf der fünfstufigen Notenskala). Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 8. Die Projektpräsentation ist öffentlich. Der/Die Vorsitzende hat jedoch das Recht, Zuhörer/innen auszuschließen, wenn ihre Anwesenheit das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt. 9. Die Wiederholung der Abschlussarbeit ist maximal dreimal zulässig. Eine allfällige Themenänderung erhöht diese maximale Anzahl nicht. 2 Abschluss des Lehrgangs Dateiversion 7. Juni
21 Der Abschluss des Lehrgangs wird mit einem Lehrgangszeugnis bestätigt, welches die absolvierten Module und ECTS-Credits ausweist. Das Lehrgangszeugnis berechtigt zur Führung der Bezeichnung Gestaltpädagoge/Gestaltpädagogin nach den Richtlinien des IIGS. Dateiversion 7. Juni
22 LG/H 9. Anhang 1 IGP 1 1 IGP 1 1 IGP 1 1 IGP 1 1 IGP 1 1 IGP 1 2 IGP 2 2 IGP 2 2 IGP 2 2 IGP 2 2 IGP 2 2 IGP 2 Modultitel Einführung in die Integrative Einführung in die Integrative Einführung in die Integrative Einführung in die Integrative HW HW FW LV-Titel Semester Kurzzeichen Studienfachbereich LV- Art Credits SWSt gesamt Präsenzstudium SWST Präsenzstudium Einheiten Betreutes Studium SWSt Betreutes Studium Einheiten Selbststudium Einführung in die Integrative UE Religionspädagogik und Integrative UE Einübung in die christliche Spiritualität UE Kooperative Arbeitsformen und Interaktion UE FW Einführung in die Integrative FW Grundlagen und Methoden 1 VO Einführung in die Integrative FW in der Praxis 1 SE Ressourcenorientierte Methoden der Ressourcenorientierte Methoden der HW Person - Rolle - Geschlecht und Identität UE HW Abwehrmechanismen UE Ressourcenorientierte Methoden der FW Bibliodrama und Soziodrama UE Ressourcenorientierte Methoden der Ressourcenorientierte Methoden der FW Selbst- und Fremdwahrnehmung UE 0,5 0,5 0, ,5 Intuition, Imagination und christliche Spiritualität UE 0,5 0,5 0, ,5 FW Ressourcenorientierte Methoden der FW Grundlagen und Methoden 2 VO
23 2 IGP 2 3 IGP 3 3 IGP 3 3 IGP 3 3 IGP 3 3 IGP 3 3 IGP 3 4 IGP 4 4 IGP 4 4 IGP 4 4 IGP 4 4 IGP 4 5 IGP 5 Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz Ressourcenorientierte Methoden der FW in der Praxis 2 SE Bildungsansätze der HW Biographiearbeit UE Bildungsansätze der HW Biographie und Religion UE Bildungsansätze der HW Körper und Körperausdruck UE Bildungsansätze der Persönlichkeitsprozesse: Wege zur Ganzheit UE FW Bildungsansätze der FW Grundlagen und Methoden 3 V Bildungsansätze der FW in der Praxis 3 SE Autorität und Macht - Beziehungssysteme HW Beziehungssysteme UE Autorität und Macht - Glaubenssätze und ihre Beziehungssysteme FW Veränderungsmöglichkeiten UE Autorität und Macht - Beziehungssysteme Konflikt- und Krisenmanagement UE FW Autorität und Macht - Beziehungssysteme FW Grundlagen und Methoden 4 V Autorität und Macht - Beziehungssysteme FW in der Praxis 4 SE Gestaltpädagogische Projekte HW Religionspädagogik und Projektarbeit SE 1,5 0,5 0, ,5 Gestaltpädagogische Integrative 5 IGP 5 Projekte FW und Projektarbeit SE 1,5 0,5 0, ,5 Summe Dateiversion 7. Juni
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