Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich

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1 Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich Hinsichtlich des Freihandelsabkommens der Europäischen Union (EU) mit der Republik Korea (also Südkorea, im Folgenden der Einfachheit halber Korea genannt) gab es eine Reihe verschiedener Bedenken seitens der Wirtschaft. Das Abkommen wird ab dem 1. Juli 2011 vorläufig angewendet, zu diesem Zeitpunkt tritt der Zollabbau in Kraft. Dieser führt unmittelbar zu erheblichen Zollerleichterungen bei der Einfuhr von Waren nach Korea. Der koreanische Zolltarif weist ca Tariflinien auf, von denen ca Tariflinien regulär unter Anwendung des Meistbegünstigungszollsatzes zollfrei sind. Bereits mit der ersten Stufe der Zollsenkungen laut Stufenplan des Abkommens, also zum 1. Juli 2011, werden für ca Tariflinien die Zollsätze auf Waren mit präferentiellem Ursprung in der EU abgeschafft. Für weitere Tariflinien gibt es ab diesem Datum Zollsenkungen, die in weiteren Schritten in den Folgejahren zur Zollfreiheit führen; für die überwiegende Anzahl dieser Tariflinien ist dies innerhalb von 3 respektive 5 Jahren der Fall. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission werden sich die Zollerleichterungen für Ursprungswaren der EU auf ca. 1,6 Milliarden Euro jährlich addieren. Die Zollerleichterungen für die Einfuhr koreanischer Ursprungserzeugnisse in die EU werden hingegen nur 1,1 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Hintergrund ist, dass das Zollniveau in Korea grundsätzlich über dem in der EU liegt, insbesondere auch im industriellen Bereich. Mit dem 1. Juli 2011 werden hier für viele Produkte präferentielle Margen von z.b. 5%, 8%, 10% oder 13% möglich sein. Der aktuelle Einfuhrzolltarif Koreas unter Berücksichtigung der Präferenzzollsätze für EU-Ursprungswaren ist in deutscher Sprache und in verschiedenen Formaten beim Mendel Verlag erhältlich. Um in den Genuss dieses präferentiellen Zollvorteils bei der Wareneinfuhr nach Korea zu kommen, muss für die betreffenden Waren ein Ursprungsnachweis vorgelegt werden. Da das Freihandelsabkommen mit Korea keinen förmlichen Präferenznachweis, also keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 als Ursprungsnachweis kennt, ist der Nachweis des präferentiellen Ursprungs im Regelfall über eine Ursprungserklärung auf einem geeigneten Handelsdokument, üblicherweise der Handelsrechnung, zu erbringen. Hervorzuheben ist, dass bei einem Warenwert von über EUR nur ermächtigte Ausführer berechtigt sind, die Ursprungserklärung abzugeben. Diese Ursprungserklärung darf aber nur ausgefertigt werden, wenn die materiellen Ursprungsregeln des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse erfüllt sind. Dasselbe gilt natürlich auch für die Nennung von Korea in Lieferantenerklärungen. Die Europäische Kommission legt Wert auf die Feststellung, dass das vorgenannte Protokoll hinsichtlich dieser Regeln im Wesentlichen den bereits bekannten Ursprungsprotokollen z.b. in der Pan-Euro-Med Zone entspricht. Dies ist grundsätzlich richtig, allerdings gibt es neben Unterschieden bei der Definition vollständig gewonnener oder hergestellter Waren, beim Territorialitätsprinzip und beim (nicht vorhandenen) Drawback-Verbot auch eine ganze Reihe von bemerkenswerten Unterschieden in der Verarbeitungsliste in Anhang II des Ursprungsprotokolls. Diese wird in Anhang II(a) noch um einige wählbare alternative Regeln ergänzt, die innerhalb jährlicher Kontingente für Ursprungswaren Koreas zur Verfügung stehen. Für Waren mit Ursprung in der EU stehen diese alternativen Regeln also nicht zur Verfügung. Hinsichtlich der Frage, ob die Unterschiede in der Verarbeitungsliste zu den angesprochenen bekannten Ursprungsprotokollen, z.b. dem des Freihandelsabkommens mit der Schweiz, zu en oder weniger strengen Ursprungsregeln führen, soll der auf den folgenden Seiten dargestellte tabellarische Vergleich dienen. Dabei sind die Listenkriterien des Ursprungsprotokolls für Korea jeweils mit denen des Ursprungsprotokolls des Abkommens mit der Schweiz verglichen worden. Für jedes Kapitel des Zolltarifs ist angegeben, ob aus der Perspektive des Ursprungsprotokolls für Korea die Listenregeln gleich streng, oder aber weniger streng sind. Für die Kapitel, bei denen die Listenregeln für Korea weniger streng als die für die Schweiz sind, kann davon ausgegangen werden, dass Ursprungswaren der EU im Sinne der Präferenzregelung mit der Schweiz auch für die Einfuhr nach Korea präferenzberechtigt sein werden. Bei den Kapiteln, wo die Listenkriterien für Korea sogar weniger streng sind, können Waren, die keinen präferentiellen Ursprung der EU im Verkehr mit der Schweiz haben, unter Umständen bei der Einfuhr nach Korea präferenzberechtigt sein. Die vorliegende Liste und ihr einleitender Text sind dazu gedacht, zumindest einige Bedenken hinsichtlich des neuen Abkommens zu nehmen. Den Blick in die Verarbeitungsliste für die jeweiligen Waren kann und will diese Liste aber nicht ersetzen. Auch die Feststellung der präferentiellen Marge sollte vorgenommen werden, bevor Aufwände bezüglich der Ursprungskalkulation und -dokumentation unternommen werden. Mendel Verlag 2011, Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich 1

2 Übersicht der Listenkriterien der Verarbeitungsliste der Freihandelsabkommen mit Korea und der Schweiz Kapitel Warenbeschreibung gemäß HS 2007 Vergleichsergebnis Kommentar Kapitel 1 Lebende Tiere Kapitel 2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse Kapitel 3 Kapitel 4 Kapitel 5 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen Regel Korea grundsätzlich gleich streng Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Kapitel 7 Kapitel 8 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen Regel Korea für ex Pos (zubereitete Borsten von Haus- oder Wildschweinen) Kapitel 9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze Regeln Korea grundsätzlich gleich streng Regel Korea für UPos (grüner Tee) Kapitel 10 Getreide Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen Regeln Korea grundsätzlich gleich streng Regel Korea für UPos (Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten) weniger streng Kapitel 12 Kapitel 13 Kapitel 14 Kapitel 15 Kapitel 16 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren Regeln Korea für UPos , , und weniger streng, für UPos allerdings unter Ausschluss bestimmten Vormaterials Regeln Korea überwiegend weniger streng Zusätzliche Regel Korea für UPos (Sesamöl und seine Fraktionen), hier Regel Korea Ausnahmeregelung Korea im Rahmen eines jährlichen Kontingents für Korea für ex Mendel Verlag 2011, Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich 2

3 Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao UPos (bestimmte Surimizubereitungen), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren Regeln Korea überwiegend gleich streng Regel Korea für Pos. 1901, für ex UPos (Nudeln ), ex UPos (Ramen und Fertignudeln ) und ex UPos (Backwaren aus Reis) weniger streng; Ausnahmeregelung Korea im Rahmen eines jährlichen Kontingents für ex UPos (Kekse und ähnliches Kleingebäck), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen Regeln Korea teilweise Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen Regeln Korea überwiegend Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig Regeln Korea überwiegend Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Kapitel 24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe Ausnahmeregelung Korea im Rahmen eines jährlichen Kontingents für UPos (Tabak enthaltende Zigaretten), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng Kapitel 25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement Kapitel 26 Erze sowie Schlacken und Aschen Kapitel 27 Kapitel 28 Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen Regel Korea weniger streng Regel Korea weniger streng Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse Regeln Korea überwiegend weniger streng Kapitel 30 Pharmazeutische Erzeugnisse Regeln Korea überwiegend weniger streng Kapitel 31 Düngemittel Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Mendel Verlag 2011, Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich 3

4 Kapitel 33 Kapitel 34 Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten Etherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflegeoder Schönheitsmittel Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, "Dentalwachs" und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips Regeln Korea überwiegend gleich streng Kapitel 35 Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetallegierungen; leicht entzündliche Stoffe Kapitel 37 Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken Regel Korea für ex Pos (zubereitete Schmiermittel ), Regel Korea für ex Pos (künstliche und zubereitete Wachse ) teilweise weniger streng Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie Regeln Korea überwiegend weniger streng Regel Korea für ex Pos (Graphit) Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus Regeln Korea überwiegend weniger streng Kapitel 40 Kautschuk und Waren daraus Regel Korea für ex Pos (geschichtete Platten aus Kautschuk für Sohlenkrepp) Kapitel 41 Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder Regeln Korea überwiegend weniger streng Kapitel 42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen Kapitel 43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus Kapitel 44 Holz und Holzwaren; Holzkohle Kapitel 45 Kork und Korkwaren Kapitel 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren Kapitel 47 Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuß) zur Wiedergewinnung Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe Kapitel 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes, hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne Kapitel 50 Seide Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Mendel Verlag 2011, Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich 4

5 Rosshaar Kapitel 52 Baumwolle Ausnahmeregelung Korea im Rahmen jährlicher Kontingente für Pos. 5204, 5205, 5206 und 5207 (Nähgarne und Garne aus Baumwolle), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng Kapitel 53 Kapitel 54 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse Ausnahmeregelung Korea im Rahmen eines jährlichen Kontingents für Pos (Gewebe aus Garnen, aus synthetischen oder künstlichen Filamenten), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng Kapitel 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern Ausnahmeregelung Korea im Rahmen jährlicher Kontingente für Pos. 5508, 5509, 5510 und 5511 (Nähgarne und Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern), hier Ausnahmeregel Korea weniger streng Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen Kapitel 58 Kapitel 59 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen Kapitel 60 Gewirke und Gestricke Kapitel 61 Kapitel 62 Kapitel 63 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken Bekleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen Regel Korea weniger streng Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon Regeln Korea überwiegend weniger streng Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon Mendel Verlag 2011, Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich 5

6 Kapitel 67 Kapitel 68 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen Kapitel 69 Keramische Waren Kapitel 70 Glas und Glaswaren Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen Kapitel 72 Eisen und Stahl Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus Kapitel 75 Nickel und Waren daraus Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus Kapitel 77 (nicht belegt) Kapitel 78 Blei und Waren daraus Kapitel 79 Zink und Waren daraus Kapitel 80 Zinn und Waren daraus Regel Korea weniger streng Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus Regel Korea weniger streng Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidwaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen Kapitel 84 Kapitel 85 Kapitel 86 Kapitel 87 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Mendel Verlag 2011, Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich 6

7 Zubehör Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen Kapitel 90 Optische, photographische oder kinematographische Instrumente, Apparate und Geräte; Meß-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte Kapitel 91 Uhrmacherwaren Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente Kapitel 93 Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör Kapitel 94 Kapitel 95 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör Regeln Korea überwiegend gleich streng Kapitel 96 Verschiedene Waren Kapitel 97 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten Regel Korea für ex Pos und ex Pos (Möbel aus unedlen Metallen mit nicht gepolsterten Baumwollgeweben) Anmerkung: Die vorstehende Liste ist keine Auflistung der Unterschiede zwischen den Verarbeitungslisten des Abkommens mit Korea und des Abkommens mit der Schweiz. Hinsichtlich der Struktur der Liste (z.b. Ansprache von konkreten Unterpositionen in Korea), von den Kapitelregeln ausgenommenen Waren sowie den Formulierungen von einzelnen Regeln gibt eine Vielzahl von Unterschieden. Vielmehr geht es um die Bewertung dieser Unterschiede dahingehend, ob die Listenkriterien im Ergebnis für die angesprochenen Kapitel gleich streng oder aber oder weniger streng sind. Mendel Verlag 2011, Die Listenkriterien des neuen Freihandelsabkommens mit Korea im Vergleich 7

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