Workshop Das EEG 2014 und die Besondere Ausgleichsregelung DIE AUFGABEN DES ÜNB BEI DER ANWENDUNG DES EEG 2014

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1 Workshop Das EEG 2014 und die Besondere Ausgleichsregelung DIE AUFGABEN DES ÜNB BEI DER ANWENDUNG DES EEG 2014 DR. RAINER PFLAUM GESCHÄFTSFÜHRER TRANSNET BW GMBH Berlin, 11. September 2015

2 AGENDA Einführung Umsetzung EEG-Förderseite Bestimmung EEG-Umlage Prozess EEG-Umlagezahlungen Fazit

3 01 Einführung

4 01 Einführung ÜBERTRAGUNGSNETZBETREIBER IN BADEN- WÜRTTEMBERG / Mitarbeiter 455 (31. Dezember 2014) / Umsatz 5,9 Mrd. (Geschäftsjahr 2014) / Geschäftsmodell 100%-ige Tochter der Energie Baden- Württemberg AG und zertifizierter Unabhängiger Transportnetzbetreiber (ITO-Modell) Seite 4

5 01 Einführung UNSER NETZ IST LEBENSADER FÜR WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT / km² versorgtes Gebiet / km Leitungslänge (220- und 380-kV) / 49 Umspannwerke / 11 GW max. Last* in Baden-Württemberg / 62 TWh elektrischer Energiebedarf* in Baden-Württemberg Seite 5 *Stand 2012

6 01 Einführung TRANSNET BW IM NATIONALEN UMFELD TenneT TSO GmbH 50Hertz Transmission GmbH Amprion GmbH TransnetBW GmbH Amprion GmbH Seite 6

7 01 Einführung IM HERZEN DES EUROPÄISCHEN VERBUNDNETZES / ENTSO-E Seite 7 / 41 ÜNB aus 34 Ländern / Internationaler Netzregelverbund (NRV bzw. IGCC) 10 europäische ÜNB / Grenzüberschreitender Ausgleich des Regelenergiebedarfs / TSC: TSO Security Cooperation 14 europäische ÜNB / Systemsicherheit in den Regionen und in Kontinentaleuropa / Erneuerbare in Europa / Mitgestaltung der Fördermechanismen TransnetBW Deutschland Europa

8 Installierte Leistung (GW) 01 Einführung ENTWICKLUNG ERNEUERBARE GEMÄß ZIEL EEG Rest Wind offshore Wind onshore PV Seite und früher Inbetriebnahmejahr Annahmen: bis 2014: Ist-Zahlen, ab 2015: Ausbaupfad EEG 2014

9 01 Einführung DER EEG-AUSGLEICHSMECHANISMUS Day-ahead / Intraday Vermarktung Horizontaler Belastungsausgleich (HoBA) OTC Festvergütung Marktprämie Händler VNB EEG-Umlage / priv. EEG-Umlage reduzierte EEG-Umlage EltVU Marktprämienmodell ( 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014) Festvergütung ( 19 Abs.1 Nr. 2 EEG 2014) EEG- Eigenverbrauch ( 61 EEG 2014) Finanzflüsse Strom Seite 9

10 01 Einführung DER EEG-AUSGLEICHSMECHANISMUS Day-ahead / Intraday Vermarktung Horizontaler Belastungsausgleich (HoBA) OTC Festvergütung Marktprämie Händler VNB EEG-Umlage / priv. EEG-Umlage reduzierte EEG-Umlage EltVU Förderseite Marktprämienmodell ( 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014) Festvergütung ( 19 Abs.1 Nr. 2 EEG 2014) EEG- Eigenverbrauch ( 61 EEG 2014) Finanzflüsse Strom Seite 10

11 01 Einführung DER EEG-AUSGLEICHSMECHANISMUS Day-ahead / Intraday Vermarktung Horizontaler Belastungsausgleich (HoBA) OTC Festvergütung Marktprämie Händler VNB EEG-Umlage / priv. EEG-Umlage reduzierte EEG-Umlage EltVU Förderseite Wälzungsseite Marktprämienmodell ( 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014) Festvergütung ( 19 Abs.1 Nr. 2 EEG 2014) EEG- Eigenverbrauch ( 61 EEG 2014) Finanzflüsse Strom Seite 11

12 02 Umsetzung EEG-Förderseite

13 02 Umsetzung EEG-Förderseite ENERGIEFLUSS IM EEG-BILANZKREIS Deckungsseite buchungstypenspezifische Überführungszeitreihen der VNB Horizontaler Belastungsausgleich mit den anderen ÜNB EEG- Bilanzkreis Lastseite Vermarktung an der Börse / Der EEG-Bilanzkreis ist jederzeit ausgeglichen zu führen. / Beim ÜNB stehen sowohl Bilanzierung als auch Vermarktung der Erneuerbaren im Fokus. Seite 13

14 02 Umsetzung EEG-Förderseite EEG-FÖRDERUNG FINANZIELL Voraussetzung / Erstellen der Vergütungskategorien durch ÜNB Was? Wie? / Auszahlung von Rechnungen über EEG-Festvergütung und Marktprämie / Prüfung und Abgleich von: / Prognosen, bilanzierten Mengen, Lieferscheinen und Rechnungen / Stammdaten- und Direktvermarktungsmeldungen Seite 14 Wieviel? / TransnetBW-Regelzone im Jahr 2014: / knapp beglichene Rechnungen / Mio. feste Einspeisevergütung und 432 Mio. Markprämie

15 02 Umsetzung EEG-Förderseite EEG-VERMARKTUNG / DA-Stunden-Auktion / Vermarktung der prognostizierten Mengen als Stundenprodukt DA-Stunden-Auktion / 1/4-Stunden-Intraday-Auktion / z.b. Ausgleich der 1/4h-PV-Rampen bereits über Intraday-Auktion am Vortag EEG kontinuierlicher Intradayhandel / kontinuierlicher Intradayhandel / Korrektur der DA-Prognosefehler Intraday 1/4h-Auktion Seite 15

16 02 Umsetzung EEG-Förderseite EEG-VERMARKTUNG / Anteil der Anlagen in der ÜNB- Vermarktung ist gesunken. / Eher kleine Anlagen, die nicht von Direktvermarktern kontrahiert werden, bleiben in der ÜNB-Vermarktung übrig. / Verlust von ausgleichenden Portfolioeffekten durch geringere Anzahl an zu vermarktenden Anlagen / Berücksichtigung von weiteren Trends wie z.b. PV-Eigenverbrauch und Speichern notwendig. Die Menge in der ÜNB-Vermarktung ist gesunken, wobei gleichzeitig die Herausforderungen und die Komplexität gestiegen sind. Seite 16

17 Jan. 10 Apr. 10 Jul. 10 Okt. 10 Jan. 11 Apr. 11 Jul. 11 Okt. 11 Jan. 12 Apr. 12 Jul. 12 Okt. 12 Jan. 13 Apr. 13 Jul. 13 Okt. 13 Jan. 14 Apr. 14 Jul. 14 Okt. 14 Jan. 15 Apr. 15 Jul. 15 Inst. Leistung [MW] 02 Umsetzung EEG-Förderseite ENTWICKLUNG DIREKTVERMARKTUNG : Einführung Marktprämienmodell 04/2015: Auslaufen Übergangsregelung zur Fernsteuerbarkeit Seite 17 Wasser Gase Biomasse Wind onshore Wind offshore Solar Quelle: ÜNB-Daten,

18 02 Umsetzung EEG-Förderseite EEG-VERMARKTUNG Direktvermarktung: ÜNB als Ausfallvermarkter Wann relevant? Funktionsweise: / bspw. bei Insolvenz des Direktvermarkters / Anlagenbetreiber kann seine Erzeugungsmengen nicht selbst veräußern und findet keinen Direktvermarkter / Mengen werden wie in der Festvergütung vom ÜNB vermarktet / Anlagenbetreiber erhält 80% der Vergütung Fazit: / Sicherheit für Investoren / ÜNB spielt auch im Rahmen der Direktvermarktung eine wichtige Rolle. Seite 18

19 02 Umsetzung EEG-Förderseite WECHSELPROZESS / Änderung der Wechselfristen von Anlagenbetreiber an den Verteilnetzbetreiber ( 21): Normaler Wechsel der Vermarktungsform: Vor Beginn des vorangegangenen Monats (wie bisher); Beispiel: Für Liefermonat August 2015 spätestens am 30.Juni. Ausfallvermarktung: Bis zum fünftletzten Werktag des Vormonats; Beispiel: Für Liefermonat August 2015 spätestens am 27. Juli. Informationsfluss Ausfallvermarktung andere ÜNB letzter Kalendertag des Vormonats Vermarktung 5. letzter Werktag des Vormonats Anlagenbetreiber VNB ÜNB Vermarktung Seite 19

20 02 Umsetzung EEG-Förderseite MARKTWERTE FÜR MARKTPRÄMIE / Erstellung von Online-Hochrechnungen auf Basis von gemessenen Referenzanlagen für Wind und PV / Neu seit EEG 2014 (ab ): Keine Berücksichtigung von Einspeisemanagement und marktbasierten Einsenkungen durch Direktvermarkter / Berechnung und Freigabe der Marktwerte zur Auszahlung der Prämienzahlungen im Zuge der geförderten Direktvermarktung / Bis spätestens zum zehnten Werktag des Folgemonats erfolgt die Veröffentlichung unter Seite 20

21 02 Umsetzung EEG-Förderseite MARKTWERTE FÜR MARKTPRÄMIE MW MW Marktwert Wind an Land (Juni 2015) Hochrechnung Wind an Land DA-Preise Marktwert Wind an Land 60,00 /MWh 50,00 /MWh MW / MW 40,00 /MWh 30,00 /MWh MW 20,00 /MWh MW 10,00 /MWh 0 MW ,00 /MWh Seite 21

22 03 Bestimmung EEG-Umlage

23 03 Bestimmung EEG-Umlage VERGÜTUNGSSÄTZE / Durchschnittliche Vergütungen 2014 /MWh Durchschnittlicher Börsenpreis 2014 Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf EEG-Jahresendabrechnung 2014 Seite 23

24 03 Bestimmung EEG-Umlage PRINZIP DER EEG-UMLAGE / EEG Umlage soll Differenz zwischen Kosten der Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen decken Letztverbrauchsmengen Vergütung an EEG- Anlagenbetreiber Mehr-, Mindereinspeisung EEG-Umlage Marktpreise EEG-Mengen Vermarktungserlöse Ausgaben Einnahmen Seite 24

25 03 Bestimmung EEG-Umlage BESTIMMUNG EEG-UMLAGE 2015 Vergütungszahlungen Mio. Vermarktungserlöse Mio. Profilserviceaufwand 192 Mio. Privilegierter LV 287 Mio. Sonstige Kosten 4 Mio. Sonstige Einnahmen 37 Mio. Summe Kosten Mio. Summe Einnahmen Mio. Deckungslücke Mio. Liquiditätsreserve Mio. Nachholung Vorjahr Mio. Summe Umlagebetrag Mio. Letztverbrauch [MWh] Umlage [ct/kwh] 6,170 % - Kernumlage : 5,957 ct/kwh Anteil: 0,604 ct/kwh Anteil: -0,390 ct/kwh Seite 25 Quelle: Abweichungen aufgrund von Rundungen, Letztverbrauch: Voll umlagepflichtiger LV + anteilig umlagepflichtiger LV

26 03 Bestimmung EEG-Umlage BESTANDTEILE NACH ENERGIETRÄGER / Einnahmen / Erlöse nach Energieträger Rest-EEG PV Wind Mio Liquiditätsreserve Nachholung Sonstiges Festvergütung Marktprämie Differenz wird über die EEG- Umlage gedeckt Ausgaben Einnahmen Seite 26 Abweichungen aufgrund von Rundungen Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Umlagebestimmung (

27 03 Bestimmung EEG-Umlage ENTWICKLUNG EEG-UMLAGE Seite 27

28 04 Prozess EEG-Umlagezahlungen

29 04 Prozess EEG-Umlagezahlungen ALLGEMEIN / Zahlungsprozess EEG-Umlage privilegierte Unternehmen nicht priv. Letztverbraucher Eigenversorger EltVU VNB ÜNB / Verschiedene Höhen der EEG-Umlage 6,0 Cent/kWh 4,0 Cent/kWh 2,0 Cent/kWh mögliche Bandbreite der priv. EEG-Umlage Mindestumlage 0,0 Cent/kWh Seite 29 nicht priv. LV priv. LV Schienenbahnen EV Umlagebefreit

30 04 Prozess EEG-Umlagezahlungen BILANZKREIS-ABGLEICH / Grundlage / EltVU prognostiziert im Rahmen der EEG-Umlage-Abrechnung seine Mengen bilanzkreisscharf / EltVU bilanziert seine Letztverbrauchsabgabe im Rahmen der Energiemengenkontierung über einen Bilanzkreis / Abgleich bilanzkreisscharfe Prognosemeldung versus bilanzierter Letztverbrauch Bilanzkreis Prognosemeldung Bilanzierter, umlagepflichtiger Letztverbrauch Nicht umlagepflichtige Mengen, welche bilanziert werden Umlagepflichtiger Stromverbrauch, der nicht bilanziert wird Seite 30

31 04 Prozess EEG-Umlagezahlungen MISSBRAUCHSVERHINDERUNG EEG-UMLAGE Meldepflicht / Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen den ÜNB den Letztverbraucherabsatz bilanzkreisscharf mitteilen ( 74 Satz 2) Verantwortung Sanktion / Sollten nicht alle einem Bilanzkreis zugeordneten und an einer physikalischen Entnahmestelle entnommenen Mengen nach 74 gemeldet sein, wird widerleglich vermutet, dass der Bilanzkreisverantwortliche diese Mengen geliefert hat ( 60 Abs. 1 Satz 2). / Bei Zahlungsrückständen von mehr als einer Abschlagszahlung dürfen ÜNB drei Wochen nach Mahnung und Androhung der Kündigung den Bilanzkreis schließen ( 60 Abs. 2). Seite 31

32 04 Prozess EEG-Umlagezahlungen BESAR FALLUNTERSCHEIDUNG / Verschiedene Fälle erfordern unterschiedliche Abrechnungsverfahren mit variierender Komplexität Nr. BAFA-Bescheid nach Beschreibung Komplexität 1 64 Abs. 2 EEG Stufenregelung hoch 2 64 Abs. 2 EEG i.v.m. 103 Abs. 3 EEG Stufenregelung mit Verdopplungskriterium sehr hoch 3 65 EEG (Schienenbahnen) Schienenbahnen einfach Abs. 3 S. 2 EEG Abs. 4 i.v.m. 103 Abs. 3 S. 1 EEG Übergangsregelung: Verdopplungskriterium Übergangsregelung: 20%-Umlage mit Verdopplungskriterium einfach mittel / Sehr hoher Informations- und Meldeaufwand zwischen ÜNB und EltVU, sowie zwischen EltVU und priv. Unternehmen. Seite 32

33 04 Prozess EEG-Umlagezahlungen BESAR ABRECHNUNG / Best-Abrechnung (z.b. 64 Abs. 2 EEG i.v.m. 103 Abs. 3 EEG) / EVU meldet Mengen, TransnetBW berechnet Euro-Betrag e) b) c) d) a) a) Selbstbehalt (6,17 ct/kwh) b) 15%-EEG-Umlage c) Cap (0 Cent/kWh) d) Mindestumlage (meist 0,1 ct/kwh) e) Verdopplungswert (individuell) Verlauf nach 64 Abs. 2 EEG Doppelungsregel nach 103 Abs. 3 EEG Seite GWh 2 GWh 4 GWh 6 GWh 8 GWh 10 GWh 12 GWh 14 GWh 16 GWh 18 GWh 20 GWh

34 04 Prozess EEG-Umlagezahlungen BESAR 2014 VORSCHLAG FÜR EEG-NOVELLE 2017 Sachverhalt / Ein privilegiertes Unternehmen wird von mehreren EltVU versorgt / Aufteilung der Begrenzungswerte (Cap) und des Sockelbetrages auf die einzelnen EVU. Seite 34 Lösung Vorteile / Privilegierte Unternehmen sollen direkt von den ÜNB abgerechnet werden. / Aufwand bei priv. Unternehmen, EltVU und ÜNB sinkt erheblich / Unterjährige Berechnung der Abschlagszahlungen wird vereinfacht. / Evtl. Doppelerfassung oder Nichtberücksichtigung wird vermieden / Clearingaufwand bei unklarer Belieferungssituation entfällt.

35 04 Prozess EEG-Umlagezahlungen EIGENVERSORGUNG Gemäß EEG 2014 ist Eigenversorgung grundsätzlich EEG-Umlagepflichtig Anteilige EEG-Umlage für EE-Anlagen und hocheffiziente KWK-Anlagen (im Jahr % der EEG-Umlage) Abrechnung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung durch den die Anlage anschließenden Netzbetreiber (im Regelfall: VNB) Seite 35 Ausgenommen von der Umlagepflicht sind u.a. / Kraftwerkseigenverbrauch, / Insellösungen, / Kompletteigenversorger, / Kleinanlagen, / Bestandsanlagen Ausnahmefälle mit ÜNB-Abrechnung: / Anlage direkt am Netz des ÜNB / Anlage ist an einer Abnahmestelle, die unter die BesAR fällt / Anlagen, welche auch zur Drittbelieferung genutzt werden / Sonstiger Stromverbrauch, der nicht von einem EltVU geliefert wird.

36 05 Fazit

37 Fazit DER ÜNB ALS SYSTEMINTEGRATOR Treuhänder Monitorer Prozessspezialist Vermarkter Gesetzesausleger Netzausbauer Systemführer Bilanzkreiskoordinator Seite 37

38 FÜR EINE SICHERE UND ZUVERLÄSSIGE STROMVERSORGUNG

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