Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) 2016 Internationale Jugendarbeit

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1 Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) 2016 Internationale Jugendarbeit Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie ein Programm der Internationalen Jugendarbeit durchführen wollen. Dieses Merkblatt soll Ihnen dazu einen ersten Eindruck vermitteln, wie eine finanzielle Förderung möglich ist. Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sollten Sie ein Projekt mit Partnern in Frankreich oder Polen durchführen wollen, möchten wir Sie auf die besonderen Bedingungen des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) bzw. Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) hinweisen, die abweichende Regeln und Formulare haben. Ebenso wie für die hier nicht einzeln aufgeführten anderen Länder sind wir für Projekte mit französischen und polnischen Partnern die verantwortliche Zentralstelle. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen; wir sind gern für Sie da. aej-merkblatt 2016 Seite 1 von 11

2 Information zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren 2016 Betrifft die Programme der Internationalen Jugendarbeit: Globalmittel Internationale Jugendarbeit incl. Internationale Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste Im Rahmen der Qualitätsinitiative der Evangelischen Jugend wird für Projekte der internationalen Jugendarbeit, die aus den beiden o.g. Titeln gefördert werden, seit dem Haushaltsjahr 2005 ein Antragsund Verwendungsnachweisverfahren geführt, in dem die Projektverantwortlichen an einem Tag zur Projektvorstellung eingeladen werden. An diesem Tag wird mit jeder Projektverantwortlichen und jedem Projektverantwortlichen ein Zielfindungs- bzw. Vereinbarungsgespräch geführt, in dem Kriterien zur Erfolgskontrolle bzw. Evaluation festgelegt werden. Diese Gespräche werden zeitgleich protokolliert, und das Protokoll ersetzt somit die Projektbeschreibung. Nach Durchführung des Projektes werden die Projektverantwortlichen, die an der besprochenen Maßnahme teilgenommen haben, zu einer weiteren Tagung eingeladen, in deren Verlauf der Grad der Zielerreichung besprochen wird und ggf daraus folgende Konsequenzen für die Planung des Reverseprojektes vereinbart werden. Zielerreichungsgespräche über das durchgeführte Projekt und Planungsgespräche für das Reverseprojekt fallen dann in einer Tagung zusammen. Zur Vorbereitung wird den Projektverantwortlichen im Vorfeld ein Frageraster zur Verfügung gestellt, anhand dessen eine Vorbereitung möglich ist. Auch die Zielerreichungs- und Planungsgespräche des Reverseprojektes werden vor Ort protokolliert und ersetzen den Sachbericht und die Projektbeschreibung des Reverseprojektes. Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Förderung. Im günstigsten Fall fällt das Zielerreichungsgespräch mit dem neuem Zielvereinbarungsgespräch zusammen. Das bedeutet eine Tagung im Jahr. Für die Gespräche stehen von unserer Seite die Kolleginnen und Kollegen aus der Förderabteilung, Gabriele Jahn, Dr. Veit Laser und die regionalen Coaches zur Verfügung. aej-merkblatt Seite 2 von 11-

3 MERKBLATT 2016 INTERNATIONALE JUGENDARBEIT Einige Bemerkungen zur Philosophie... der Förderung internationaler Projekte aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes Der Kinder- und Jugendplan des Bundes soll dazu beitragen, dass (...) junge Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und ihrer Verantwortung in Gesellschaft und Staat gerecht werden können, (...) darauf hinwirken, dass die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip gefördert wird (Gender Mainstreaming). Die Förderung soll zum Zusammenwachsen der jungen Generation in Deutschland und Europa und zur Verständigung und Toleranz über Grenzen hinweg, zur Verbesserung des Dialogs zwischen den Generationen sowie zur Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger beitragen. Von besonderer Bedeutung sind folgende Aufgaben: Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, die Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen sowie die zentrale Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen; Besondere Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und Jungen und jungen Frauen und jungen Männern sowie der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen Die besonderen Belange junger Menschen mit Behinderung müssen mit dem Ziel der Integration, der Gleichstellung und der Selbstbestimmung Berücksichtigung finden. Die Eingliederung und Partizipation junger Menschen mit Behinderung muss eine ständige Herausforderung in allen Handlungsfeldern der Jugendhilfe sein. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen soll gefördert werden. Kinder und Jugendliche aus den unterschiedlichen Bildungswegen und mit unterschiedlichen Bildungsabschlüssen sollen jeweils angemessen berücksichtigt werden. Soziale und berufliche Integration insbesondere für die Verbesserung der Chancen junger Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Die besonderen sozialen, persönlichen und beruflichen Schwierigkeiten, mit denen junge Menschen konfrontiert sind, sollen besonders berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, sich an der Gestaltung des sozialen Zusammenlebens und politischer Prozesse zu beteiligen. Stärkung des Zivilengagements Vermittlung und Stärkung der Medienkompetenz ist eine durchgängige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe Abbau von Defiziten in der Integration in die deutsche Berufs- und Lebenswelt von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Das Zusammenleben zwischen Deutschen und Zugewanderten soll durch interkulturelle Angebote verbessert werden. Und zu den allgemeinen Förderungsätzen... Neben der Förderzuständigkeit der Kommunen und der Länder hat auch der Bund im internationalen Bereich eine Zuständigkeit in der Jugendhilfe. Vorrangiges Ziel ist die Förderung von Gruppenbegegnungen für junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren. Von dieser Altersbegrenzung ausgenommen sind Leiter sowie Fachkräfte in der Jugendarbeit. aej-merkblatt Seite 3 von 11-

4 Internationale Jugendarbeit ist auf Gegenseitigkeit anzulegen. Bei der Planung von Projekten ist immer auch die Rückbegegnung (Reverse - Programm) mit einzubeziehen. Die Förderung des KJP orientiert sich am Gastgebenden-Prinzip: Die reisende Gruppe ist für die Fahrtkosten verantwortlich, die gastgebende Gruppe für die Vor-Ort-Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Programm und notwendige Versicherungen). Bei einem Inlandsprogramm erhält deshalb die empfangende Jugendgruppe aus Deutschland zur Deckung der Kosten im Inland Fördermittel in Form von Tagessätzen pro Teilnehmenden. In Ergänzung dazu ist bei Projekten mit Partnern aus den sog. Entwicklungsländern zusätzlich ein Fahr-/Flugkostenzuschuss an die ausländische Partnergruppe möglich. Bei einem Auslandsprogramm erhält die Jugendgruppe aus Deutschland Fördermittel zur Deckung der Fahrtkosten. Diese werden auf der Grundlage von Entfernungskilometern (einfache Strecke) ermittelt, für die es einen festen Kilometersatz gibt. Von der Förderung ausgenommen sind Projekte, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit sowie neben anderen Punkten auch der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der Erholung oder der Touristik dienen, die im Rahmen einer Städtepartnerschaft stattfinden. Antragsberechtigt sind Gruppen der evangelischen Jugendarbeit; in einigen Programmtiteln nur Gruppen aus der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland. Ziel des Kinder- und Jugendplanes - Internationale Jugendarbeit - ist die Verwirklichung der persönlichen Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern. I. Was kann gefördert werden? Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Förderlinien: Längerfristige Förderung bundeszentraler Träger. Die aej erhält Fördermittel zur jugendpolitischen Zusammenarbeit mit Partnern im Ausland. Gefördert werden können der Austausch mit allen Ländern ohne besondere inhaltliche und / oder thematische Erfordernisse an ein bestimmtes Programm. Förderung aus Sonderprogrammen. Diese Programme unterliegen der Prioritätensetzung und der besonderen Bewilligung des Bundesjugendministeriums. Hieraus geförderte Projekte haben besondere jugendpolitische Bedeutung und / oder sind zwischen Regierungen abgesprochen. Projekte mit Partnern aus Tschechien (CZE), Russland (RUS) und Israel (ISR) können nur als Sonderprogramme beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung in den Sonderprogrammen ein teilweise sehr viel früherer Antragstermin besteht. Die Termine geben wir im Sommer des Vorjahres auf unserer Homepage bekannt. Begegnungsprogramme für und mit jungen Menschen Bilaterale Jugendbegegnungen Darunter fallen die Jugendbegegnungen mit Partnern aus zwei Ländern. aej-merkblatt Seite 4 von 11-

5 Multilaterale Jugendbegegnungen Dabei handelt es sich um die Begegnungsmaßnahmen mit Partnern aus mindestens drei Ländern im Globalmittelprogramm. Weiterhin ist eine Sonderförderung für Maßnahmen möglich, die eine besondere überregionale oder jugendpolitische Bedeutung aufweisen. Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste Gefördert werden Workcamps und andere gemeinnützige Arbeitseinsätze. Fachkräfteprogramme Internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendarbeit Hierunter fallen Projekte mit haupt-, neben und ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendhilfe zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch Informationsaufenthalte, Erfahrungsaustausch, Erarbeitung neuer Konzeptionen sowie Pflege und Ausweitung der jugendpolitischen Beziehungen. Zusätzlich ist die Förderung der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitenden und Mitarbeitenden der internationalen Jugendarbeit, internationale Fachtagungen sowie Hospitationen und Praktika in Einrichtungen der Jugendhilfe mit einer Dauer von maximal 3 Monaten möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Hinblick auf die Umsetzung einen besonderen fachlichen Bezug zum Thema der Maßnahme aufweisen. II. Wie wird gefördert? In der Regel werden die Zuwendungen als Projektförderung zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Aufgaben gegeben. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierungen (in der Regel als Festbetragsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gegeben. III. In welcher Höhe kann gefördert werden? Projekte in Deutschland: Je nach Programmart der beantragten Maßnahme gibt es die folgenden gestaffelten Pauschalbeträge für Unterkunft, Verpflegung und Programm als Höchstsätze pro Tag und Teilnehmer: - Programmtyp Jugendbegegnung: 20,-- - Programmtyp Fachkräfte: 30,-- - Programmtyp Fachkräfte (ISR, RUS, CZE) 35,-- Zusätzlich können für bestimmte Partnerländer Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden: Bei Maßnahmen in Deutschland können ausländische Teilnehmer: - aus Israel/Palästina Fahrtkosten bis zu dem Satz, der jährlich von der gemischten Fachkommission für den deutsch-israelischen Jugendaustausch festgelegt wird (seit 2012: 280,-- ), bezuschusst werden, - aus den sog. Entwicklungsländern nach einer Kilometerpauschale, ermittelt durch die Eingabe der beiden Partnerorte bei mal 0,08, pro TN (einfache Strecke), gefördert werden. aej-merkblatt Seite 5 von 11-

6 Projekte im Ausland: a) für Maßnahmen im europäischen Ausland 0,12 je Kilometer/TN Berechnungsgrundlage ist der Ort des dt. Partners und der erste Begegnungsort durch b) für Maßnahmen im außereuropäischen Ausland 0,08 je Kilometer/TN Berechnungsgrundlage ist der Ort des dt. Partners und der erste Begegnungsort durch Ausnahmen: - für Projekte mit Israel/Palästina gilt ein pauschaler Satz von 360, Wichtig: Bei der Abrechnung benötigen wir in allen Fällen die originale Flugkostenrechnung (ausgestellt in Euro. Wo dies nicht möglich ist, bitte unbedingt eine entsprechend nachvollziehbare Umrechnung beifügen. Bei reinen Fremdwährungsrechnungen ohne entsprechende Umrechnung ist keine Flugkostenförderung möglich! ), sowie die Tickets / Bordkarten, die belegen, wer wann geflogen ist. Zuschläge für Projekte im Ausland: Wie aus der beigefügten Anlage ersichtlich ist, sind bei Begegnungen im Ausland Finanzierungszuschläge vorgesehen. Diese sind u. a. gedacht für: - Vor- und Nachbereitung der dt. Gruppe, - Besondere Pädagogische Begleitung. Jugendbegegnungen: 26 pro dt. Teilnehmenden, max. 383 Fachkräftebegegnungen: 51 pro dt. Teilnehmenden, max. 510 Wichtig: Bei der Kalkulation der Maßnahmen bitten wir zu berücksichtigen, dass die höchstmögliche Förderung in aller Regel nicht gewährt werden kann, da das Antragsvolumen die verfügbaren Mittel bei weitem übersteigt. Für ein ggf. entstehendes Defizit kann die aej nicht verantwortlich gemacht oder in Anspruch genommen werden. IV. Einige Grundlagen in Kürze Altersgrenzen: Das Höchstalter der Teilnehmenden beträgt 26 Jahre, ausgenommen sind hierbei ein Leiter/eine Leiterin. Es muss sich jeweils um eine männliche und eine weibliche Leitungsperson handeln. Bei Fachkräfteprogrammen gibt es hinsichtlich des Höchstalters keine Beschränkung. Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 14 Jahre. Bei Projekten in Europa kann das Mindestalter ausnahmsweise auf 12 Jahre festgelegt werden. aej-merkblatt Seite 6 von 11-

7 Bei Begegnungsprogrammen mit den sog. Entwicklungsländern - 18 Jahre. Ausnahmsweise können bei diesen Begegnungen bis zu drei Jugendleitende (JuLeiCa-Inhaber) im Alter zwischen 16 und 18 Jahren berücksichtigt werden. Es können 2 Leitungspersonen (männlich + weiblich) über 26 Jahre pro Gruppe bei der Förderung anerkannt werden. Die Teilnahme von weiteren Personen außerhalb dieser Altersgrenzen führt zum Wegfall der gesamten Förderung. Gruppengrößen: a) Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer inkl. Leitung: je 25 Teilnehmende bei Begegnungen junger Menschen. b) Bei Begegnungsprojekten mit Entwicklungsländern soll die Gruppe der deutschen und ausländischen Teilnehmenden in der Regel nicht mehr als je 10 Personen zuzügl. Leitung umfassen. c) Bei Fachkräftemaßnahmen soll die Gruppe der deutschen und ausländischen Teilnehmenden in der Regel nicht mehr als jeweils 8 Personen inkl. 1 Leitungsperson umfassen. d) Bei Sonderprogrammen und an Programmen mit einzelnen Ländern kann das BMFSFJ weitere abweichende Einschränkungen zur Teilnehmerhöchstzahl vornehmen. Z. Zt. werden nicht mehr als 15 Teilnehmende incl. Leitung über 26 Jahren gefördert, es dürfen aber mehr teilnehmen. e) Die Mindestgruppengröße bei Jugendbegegnungen beträgt 5 Teilnehmende zuzüglich 1 Leitungsperson. Die Anzahl der Teilnehmenden der Gastgeber- und Gastgruppe soll bei bilateralen Projekten ausgewogen, bei multilateralen Projekten angemessen sein. Bei Inlandsprogrammen werden höchstens genau so viele Personen aus Deutschland wie aus dem Ausland in die Förderung einbezogen. Dauer der Begegnung: Die Höchstdauer beträgt in der Regel 30 Tage. Für Jugendbegegnungsmaßnahmen beträgt die Mindestdauer 6 Programmtage. Bei den Projekten mit Entwicklungsländern soll die Maßnahme mindestens 12 Begegnungstage zuzüglich Reisezeit dauern; wir empfehlen jedoch eine Programmdauer von 21 Tagen. Fachkräftemaßnahmen können eine kürzere Dauer haben. Projekte der Jugendgemeinschafts- und Jugendsozialdienste (Workcamps) sollen in der Regel 14 Programmtage dauern, wobei die gemeinsamen Arbeitstage den überwiegenden Zeitanteil einnehmen müssen. Bei der Mindestdauer zählen nur Programmtage, die An- und Abreisetage werden nur dann mitgezählt, wenn Programm stattgefunden hat. Rückbegegnung / Reverse-Programm: Internationale Jugendarbeit lebt von der persönlichen Begegnung junger Menschen; sie sollen sich sowohl in der Gastgebenden- als auch in der Gastrolle erleben. Im Sinne dieser Gegenseitigkeit soll bei bilateralen Projekten die Hin- und Rückbegegnung innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten stattfinden. aej-merkblatt Seite 7 von 11-

8 Wir empfehlen den Antragstellenden, schon bei der Projektplanung für die Hinbegegnung Überlegungen zur Rückbegegnung anzustellen. Wenn die Begegnungsfrequenz Hin- und Rückbegegnung in diesem genannten Zeitraum nicht eingehalten wird, ist die Förderung der Maßnahme gefährdet und kann gänzlich entfallen. Zeitpunkt der Förderzusage: In aller Regel liegen die Bewilligungszahlen des Bundesministeriums spätestens im April/Mai für das laufende Haushaltsjahr vor. Sie erhalten basierend auf Ihren Antragsdaten und den verfügbaren Fördermitteln einen Weiterleitungsvertrag, der Ihnen eine erste Gewissheit über die vorläufig zu erwartenden Fördermittel für Ihr Projekt gibt. Da es immer wieder vorkommt, dass Maßnahmen abgesagt oder verschoben werden, ist zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung (Anfang des folgenden Jahres) unter Umständen eine höhere als die in Aussicht gestellte Förderung möglich. Alle Änderungen im Blick auf Teilnehmendenzahl, Teilnehmendenalter, Dauer, Termin, Ort, das Thema, inhaltliche Gestaltung sowie Absage der gesamten Begegnungsmaßnahme müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Eine fehlende Abstimmung mit der aej, Ihrer Zentralstelle, kann zum Wegfall der gesamten Förderung führen. Kostenbeteiligung Seit dem Jahr 2015 wird zur Deckung der in Verbindung mit der Administration anfallenden Kosten eine Kostenbeteiligung erhoben, die durch Beschluss der aej-mitgliederversammlung gedeckt ist. Mit der Antragstellung wird eine Kostenbeteiligung fällig. Der Mindestbetrag ist 25,-- ; dieser ist auch zu zahlen, wenn die Maßnahme nicht stattfindet und storniert wird. Mit Zusendung des Weiterleitungsvertrags erhöht sich die Kostenbeteiligung auf 2,5% bzw. 5% der bewilligten Summe. Die Zahlungsfrist für eine Kostenbeteiligung beträgt 14 Tage nach Bekanntgabe einer Stornierung bzw. nach Erhalt des Weiterleitungsvertrages. Basis für die Berechnung ist der im Weiterleitungsvertrag genannte vorläufige Zuwendungsbetrag. Änderungen aufgrund von Veränderungen der zuwendungsrelevanten Daten führen nicht zur Ermäßigung, allerdings auch nicht zur Erhöhung der Kostenbeteiligung. Rückzahlung Werden Zuwendungen innerhalb von 6 Wochen nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwecks nicht verwendet (z.b. bei Nichtzustandekommen einer Maßnahme oder wenn Bedingungen nicht erfüllt oder hinfällig werden) und nicht zurückgezahlt, können Zinsen in Höhe von 5% über dem tagesaktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangt werden. V. Wir benötigen von Ihnen: Für den Antrag: - Datenblatt A - Anmeldung zum Projektplanungsgespräch - ein vorläufiges Tagesprogramm Zusätzlich bei den Sonderprogrammen müssen aej-merkblatt Seite 8 von 11-

9 - statt eines Projektplanungsgesprächs eine Projektbeschreibung nach dem Raster des BMFSFJ und - ein Entwurf der Tagesübersicht unterteilt mindestens in Vormittag, Nachmittag und Abend vorgelegt werden Beachten Sie bei der Antragstellung bitte, dass Aussagen zum Gender Mainstreaming (Gleichberechtigung der Geschlechter) sowie zu einem möglichen Migrationshintergrund der Teilnehmenden notwendig sind, da sie im Kinder- und Jugendplan eine Querschnittsaufgabe einnehmen. Diese Angaben werden von den geldgebenden Stellen eingefordert. Ohne diese Unterlagen und Angaben sind eine Prüfung des Antrages sowie eine vorläufige Bewilligung nicht möglich. Für den Verwendungsnachweis: Wir gehen von einer im Geschäftsverkehr üblichen Belegführung aus. Aufgrund der Pauschalisierung der Fördermittel und einer vereinfachten Abrechnung benötigen wir lediglich von Ihnen: - Vollständig ausgefülltes Datenblatt V mit der Bestätigung des Kosten- und Finanzierungsplanes durch die Buchungsführende Stelle (Rückseite). - Von den Teilnehmenden eigenhändig unterschriebene Liste (Formblatt L) im Original und eine Kopie. Wir weisen darauf hin, dass die Benutzung der aktuellen KJP - Teilnehmendenliste verbindlich und eine Bestätigung aller Angaben auf den Teilnehmer(innen)listen von einer leitenden Person notwendig ist, die die Maßnahme begleitet hat. - Tagesübersicht, unterteilt mindestens in Vormittag, Nachmittag und Abend, unter Angabe der Teilnehmer(innen)zahlen der gastgebenden Gruppe. - Eine tabellarische Belegliste der Ausgaben die Ausgaben sollen nach Zeit und Art der Ausgabe geordnet werden. - Originalbelege werden in der Regel für die Vorlage des Verwendungsnachweises nicht benötigt (sie sind aber in der Buchhaltung für eine eventuelle Prüfung zur Einsicht vorzuhalten). Ausnahmen hierfür sind: Bei Auslandsprojekten sind: die abgeflogenen Flugtickets der Teilnehmenden aus Deutschland sowie die damit verbundene Flugkostenrechnung und der Zahlungsnachweis vorzulegen. Bei Inlandsprojekten sind: Belege über die gezahlten Fahrtkostenzuschüsse vorzulegen. Bei Projekten mit sog. Entwicklungsländern sowie aus Israel und Palästina ist die jeweilige Flugkostenrechnung beizufügen. Der inhaltliche Verwendungsnachweis findet auf zwei unterschiedliche Arten statt: - Bei Projekten, die aus den sog. Globalmitteln gefördert werden (Ordnungsnummer beginnen mit 3510 oder 3520) werden wir die Auswertung in einem gemeinsamen Zielerreichungsgespräch vornehmen. Terminvorschläge hierfür erhalten Sie rechtzeitig mit dem Weiterleitungsvertrag bzw. können den Formblättern A oder -V mit Tagungsinformationen entnommen werden. aej-merkblatt Seite 9 von 11-

10 - Bei Projekten, die aus den Sonderprogrammen gefördert werden, muss der aej ein ausführlicher Sachbericht über die Durchführung (zweifach) gemäß dem vorgegebenen Raster schriftlich vorgelegt werden. Andere Berichtsformen, wie Dokumentationen, etc. können den Bericht nach dem vorgegebenen Raster nicht ersetzen, sie ergänzen vielmehr zweckmäßig die inhaltliche Darstellung aus der Perspektive des Trägers. Termin zur Vorlage des formularmäßigen Verwendungsnachweises: 6 Wochen nach Durchführung der Maßnahme müssen die o.g. Verwendungsnachweisunterlagen sowie der sachliche Bericht (bei Sonderprogrammen) der aej vorgelegt werden. Sollte Ihr Zielerreichungsgespräch später als sechs Wochen nach Ende der Maßnahme stattfinden, sind die o.g. Unterlagen trotzdem innerhalb der sechs-wochen-frist einzureichen; die Bearbeitung erfolgt dann vorbehaltlich der Ergebnisse des gemeinsamen Gesprächs. Bei unbegründetem Nichteinhalten dieser Frist ist die aej berechtigt, ein Entgelt von 100,-- zu erheben. Wird der formularmäßige Verwendungsnachweis unbegründet 12 Wochen nach Beendigung des Projektes nicht vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Projektes von der Förderung. Im Fall von absehbaren Maßnahmenausfällen bitten wir um eine frühzeitige Information, damit freiwerdende Fördermittel auf andere Projekte der Jugendarbeit verteilt werden können. Wird ein Maßnahmenausfall nicht bis spätestens zum geplanten Projektbeginn der aej bekannt gegeben, kann ein Stornoentgelt in Höhe von 100,-- erhoben werden. Belegführung, Prüfung Wir weisen auf die Notwendigkeit einer buchhalterisch genauen Belegführung hin. Das BMFSFJ/BVA sowie die aej sind berechtigt, die beantragte Maßnahme und die Verwendung der Zuwendungsmittel durch Teilnahme an der Maßnahme vor Ort, durch Einsicht in die Bücher, Belege sowie durch örtliche Erhebung zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Prüfung erstreckt sich auf die im Verwendungsnachweis nachgewiesenen Ausgaben für die geförderten Maßnahmen und deren Gesamtfinanzierung sowie auf die Durchführung der Maßnahmen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Sämtliche Unterlagen müssen der aej bzw. dem BMFSFJ/BVA fünf Jahre lang, vom Zeitpunkt der Maßnahme an gerechnet, zur Verfügung stehen. Belege in ausländischer Währung müssen mit Euroumrechnung gekennzeichnet sein. Hinweis: eine weitere Zuschussmöglichkeit für Begegnungsprogramme mit Entwicklungsländern besteht beim Brot für die Welt Evangelischer Entwicklungsdienst, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.v., Caroline-Michaelis-Str.1, Berlin, sigrun.landes-brenner@eed.de. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den EED. Achtung: Bei Inanspruchnahme von EED-Fördermitteln gelten andere Teilnehmerhöchstgrenzen: max. 8 TN incl. Leitung dürfen teilnehmen! Themenschwerpunkt im Antrag sollte, anders als bei den vorgenannten Begegnungsprogrammen, der Entwicklungshilfebereich sein. Der EED fördert die Flugkosten und erwartet ein Drittel der Gesamtkosten als Eigenleistung. Ab 2015 ist eine Ko-Finanzierung aus Mitteln der Europäischen Union, hier: Erasmus +, möglich. In diesem Fall bitten wir zwecks Abstimmung um Rücksprache. aej-merkblatt Seite 10 von 11-

11 Wichtiger Hinweis für Begegnungen in Deutschland: Wir empfehlen dringend, keine Verpflichtungserklärungen, die für die Ausstellung von Visa gefordert werden können, zu unterschreiben. In diesen Fällen bitten wir mit uns Kontakt aufzunehmen. Es gibt jährlich mehrere Beschwerden über durch die deutschen Auslandsbotschaften nicht ausgestellte Visa. Die Ablehnungen beziehen sich in aller Regel auf junge Menschen unter 25 Jahre, überwiegend aus Westafrika, nicht verheiratet. In Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als der geldgebenden Stelle einerseits und dem Auswärtigen Amt andererseits hat sich allerdings herausgestellt, dass die ausländischen Partner bei der Visa-Beantragung oft keine Auskunft zum deutschen einladenden Partner, dem geplanten Programm, der Art und Weise der Begegnung geben konnten. In der Folge wurden die Visa-Anträge ausnahmslos abgelehnt. Es empfiehlt sich, in dieser Hinsicht mit dem ausländischen Partner frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Und noch etwas Kleingedrucktes: Für den Antrag gelten die Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes in der Fassung vom einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) in der Fassung 01/14, die nach den Ausführungen und Erläuterungen dieses Merkblattes, einschließlich weiterer Regelungen, im Bereich der aej Anwendung finden. Auf dieser Grundlage wird die Förderung gewährt. Mit der Antragstellung anerkennen der Rechtsträger und der Veranstalter diese Bedingungen. Wichtiger Hinweis Für Ihr Programm beantragen Sie Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Leider erhalten Sie häufig weniger Zuschuss, als nach den Richtlinien möglich wäre, da der Bedarf erheblich größer ist als die der aej bereitstehenden Mittel. Um die Förderung der Internationalen Arbeit in der Öffentlichkeit stärker bewusst zu machen, weisen Sie bitte unbedingt bei Veröffentlichungen in geeigneter Form darauf hin, dass Ihr Programm aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert wurde Weiterhin müssen wir darauf aufmerksam machen, dass die Teilnehmenden gegen Unfall, Krankheit und Schadenersatzansprüche ausreichend zu versichern sind. Bei Rückfragen hierzu geben wir aus der aej- Geschäftsstelle gern eine Empfehlung. Stand: September 2016 aej-merkblatt Seite 11 von 11-

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