Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des Jugendaustauschs mit Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas
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- Fritz Lichtenberg
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1 Fördermöglichkeiten für Maßnahmen des Jugendaustauschs mit Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas Zusammengestellt vom BDKJ und Renovabis Stand: Januar 2017 Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland Auswärtiges Amt Programmarten: bi- und multilaterale Projekte; schließt die gesamte Bandbreite kultureller und bildungspolitischer Projektarbeit ein (insbesondere Medien, Wissenschaft, Bildung inkl. beruflicher Bildung, Kultur, Sprache und Jugendarbeit) Thematische Anforderungen: Maßnahmen, die dauerhafte zivilgesellschaftliche Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Deutschland und den Ländern der Östlichen Partnerschaft bzw. aus Russland auf- oder ausbauen, Ukraine ist Schwerpunktland Einreichung einer Projektskizze im Oktober / November des Vorjahres; Antragstellung nach positiver Rückmeldung möglich Erasmus + JUGEND IN AKTION Europäische Union Programmarten: bi-, tri- und multilaterale Begegnungen Thematische Anforderungen: Projekte mit klarer europäische Dimension; Themen, die für die Europäische Gemeinschaft von Interesse sind Anforderungen an Teilnehmende: Jugendliche zwischen 13 und 30 Jahren 1
2 2. Februar (Projektbeginn zwischen dem 1. Mai und 30. September), 26. April (1. August 31. Dezember), 4. Oktober (1. Januar 31. Mai) EUROPEANS FOR PEACE Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Programmarten: bi- und trinationale Austauschprojekte Thematische Anforderungen: je nach jährlichem Ausschreibungsthema; Projekte sollten einen historischen oder gegenwartsbezogenen Zugang haben Anforderungen an Teilnehmende: Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren 1. Dezember des Vorjahres Go East Renovabis in Kooperation mit der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge (afj) und dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Programmformate: Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausche, Vernetzungstreffen, Workcamps, Seminare und Tagungen, Projekte vor Ort Thematische Anforderungen: erkennbare religiöse Dimension der Maßnahme sowie ein thematischer Schwerpunkt in folgenden Bereichen: Auseinandersetzung mit der gemeinsamen Geschichte, Mittel- und Osteuropa kennenlernen, Friedens-/Versöhnungsarbeit, Leben mit Minderheiten/Randgruppen, Ökologie und Schöpfungsverantwortung, Situation von Frauen und Männern, Migration in Europa, Europäische Integration, Religiöse Bildung Anforderungen an Teilnehmende: Jugendliche zwischen 15 und 27 Jahren, Fachkräfteaustausche spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme 2
3 Katholischer Fonds Katholischer Fonds für weltkirchliche und entwicklungsbezogene Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Programmarten: Seminare, Tagungen und Veranstaltungsreihen, Aktionen und Kampagnen, Ausstellungen, Arbeitshilfen / Medien / Bildungsmaterial / Vernetzung lokaler Aktivitäten, Partnerbegegnungen in Deutschland, Langzeitaufenthalte von Jugendlichen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Ozeanien, Kulturveranstaltungen Thematische Anforderungen: Ziele und Inhalte der Maßnahme müssen der weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zuzuordnen sein Kleinprojekt-Vergabesitzungen finden einmal pro Monat (außer August) statt. Ein Antrag, der in einer Sitzung behandelt werden soll, muss bis zum 15. des Vormonats eingegangen sein. Begonnene oder bereits durchgeführte Projekte können nicht berücksichtigt werden. Antragsfristen für Großprojekte (Antragssumme über und Gesamtkosten über ) sind der 15. Januar, 15. April und 15. September. Kinder- und Jugendplan des Bundes Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Programmarten: bi- und multilaterale Jugendbegegnungen, Workcamps, Fachkräfteaustausche, Kleinprojekte Thematische Anforderungen: Programme müssen bestimmten pädagogischen und jugendpolitischen Ansprüchen gerecht werden und mit Partnerorganisation abgesprochen sein (Prinzip der Gegenseitigkeit); Fachkräfteaustausche haben das Ziel der Kontaktanbahnung, des fachlichen Erfahrungsaustauschs und der Fortentwicklung von Kooperationen Anforderungen an Teilnehmende: Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahre, Fachkräfteaustausche Voranmeldung bei der Zentralstelle im Jugendhaus Düsseldorf (JHD) bis zum des Vorjahres Norbert Bedrunka in der Förderabteilung des JHD (0211/ ); Antragsformulare unter foerderung-int-ja/laengerfristig 3
4 Stiftung West-Östliche Begegnungen (MOE) Stiftung West-Östliche Begegnungen Programmarten: Begegnungen im Rahmen von Begegnungsreisen und Austausch, auch trilaterale Begegnungen; Treffen und Konferenzen Thematische Anforderungen: unterstützt werden vorzugsweise konkrete Projekte mit einer klaren inhaltlichen Ausrichtung, die die deutsche Gruppe gemeinsam mit einer ausländischen Gruppe in einem begrenzten Zeitraum ergebnisorientiert durchführt 31. Oktober (für Vorhaben im Januar Mai); 31. Januar (Juni September); 31. März (Oktober Dezember) Förderungsmöglichkeiten mit Beschränkung auf einzelne Länder der Region MEET UP! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Thematische Anforderungen: Arbeiten an einem gemeinsamen Projekt im Bereich der historisch-politischen Bildung, der deutsch-ukrainischen Beziehungen, in der Menschenrechtsbildung, der gewaltfreien Konfliktlösung oder vergleichbarer Themen Programmarten: Deutsch-ukrainische und deutsch-ukrainisch-russische Jugendbegegnungen in Deutschland und/oder der Ukraine Anforderungen an Teilnehmende: Jugendliche zwischen 16 und 35 Jahren, 6 20 Teilnehmende pro Land ungefähr im Dezember des Vorjahres für Projekte ab Mai 4
5 Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW) Deutsch-Polnisches Jugendwerk mit Bundesmitteln Programmarten: binationale und trinationale (mit Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland) Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausche, Gedenkstättenfahrten Thematische Anforderungen: Jugendbegegnungen können u.a. über politische, gesellschaftliche, soziale, kulturelle und geschichtliche Themen, zur Erweiterung des Wissens über das Partnerland, in Rahmen von freiwilliger Arbeit zum Wohle der Jugend und zur Erfüllung am Gemeinwohl orientierter sozialer Aufgaben durchgeführt werden Anforderungen an Teilnehmende: Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahre, Fachkräfteaustausche Voranmeldung bei der Zentralstelle im Jugendhaus Düsseldorf (JHD) bis zum 1. Oktober des Vorjahres Christine Welle in der Förderabteilung des JHD (0211/ ); Antragsformulare unter Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA) Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch mit Bundesmitteln Programmarten: bi- und trilaterale Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausche Thematische Anforderungen: gemäß KJP-Richtlinien Anforderungen an Teilnehmende: Jugendliche zwischen 8 und 26 Jahre, Fachkräfteaustausche Voranmeldung bei der Zentralstelle im Jugendhaus Düsseldorf (JHD) bis zum 1. Oktober des Vorjahres Norbert Bedrunka in der Förderabteilung des JHD (0211/ ); Antragsformulare unter foerderung-int-ja/drja 5
6 Tandem Koordinierungszentrum Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch Tandem Programmarten: bilaterale Jugendbegegnungen, Fachkräfteaustausche Thematische Anforderungen: gemäß KJP-Richtlinien Anforderungen an Teilnehmende: Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahre, Fachkräfteaustausche Voranmeldung bei der Zentralstelle im Jugendhaus Düsseldorf (JHD) bis zum 1. Oktober des Vorjahres Norbert Bedrunka in der Förderabteilung des JHD (0211/ ); Antragsformulare unter foerderung-int-ja/tandem Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds Programmarten: Jugendbegegnungen, Workcamps, fachlicher Austausch Thematische Anforderungen: orientiert an den Zielen Kontakte und Freundschaften, Einblicke in Kultur- und Alltagsleben des Nachbarlandes, Erlernen der Sprache, gemeinnütziges Engagement auf internationaler Ebene, kreative Freizeitgestaltung Anforderungen an Teilnehmende: engagierte Jugendgruppen verschiedenen Alters Für Anträge mit Projektdurchführung im 1. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 30. September des Vorjahres im 2. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 31. Dezember des Vorjahres im 3. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 31. März des Jahres im 4. Quartal eines Jahres oder später: bis zum 30. Juni des Jahres 6
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