Hausordnung. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Hausordnung. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner."

Transkript

1 Hausordnung Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Die Hausordnung regelt die Art und Weise der Ausübung der den Nutzungsberechtigten der Genossenschaft vertraglich zustehenden Nutzungsrechte an der ihnen überlassenen Wohnung und die Benutzung der dem gemeinschaftlichen Gebrach dienenden Räume und Anlagen. Sie regelt auch die mit der Nutzung zusammenhängenden Pflichten gegenüber der Genossenschaft und der Hausgemeinschaft. Diese Hausordnung ist rechtsverbindlicher Bestandteil des abgeschlossenen Nutzungsvertrages, Ein jeder Hausbewohner möge bedenken, daß seine Nutzungsrechte dort enden, wo die Rechte des Mitbewohners und der Genossenschaft eingeschränkt werden. Eine erträgliche Hausgemeinschaft dient daher dem Hausfrieden und einer angenehmen Nachbarschaft. 1. Vermeiden Sie Ruhestörungen In der Zeit von bis Uhr und von bis 8.00 Uhr sind ruhestörende Geräusche aller Art untersagt. Während dieser Zeit ist das Musizieren nicht gestattet. Musikanlagen, Rundfunk- und Fernsehgeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei offenem Fenster ist der Ton zu allen Tageszeiten so zu regulieren, daß die Nachbarn nicht belästigt werden. Während der angegebenen Zeiten ist auch für Ruhe auf den Kinderspielplätzen Sorge zu tragen. Das Spielen der Kinder im Treppenhaus ist nicht zulässig. Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus und Hof belästigende Geräusche nicht zu vermeiden (Klopfen von Teppichen und Läufern, Staubsaugen und dergleichen), so sind diese Verrichtungen werktags in der Zeit von 8.00 bis Uhr und von bis Uhr vorzunehmen. Baden und Duschen sollte in de Zeit von bis 6.00 Uhr unterbleiben, soweit auf Grund der Bauart des Gebäudes die Nachtruhe der übrigen Hausbewohner gestört wird. 2. Verpflichten zur Hausreinigung Alle Nutzungsberechtigten sind gehalten, für äußerste Sauberkeit des Hauses Sorge zu tragen, und haben dafür einzustehen, daß die Sauberkeit auch von Familienangehörigen, Besuchern usw. gewahrt wird und daß insbesondere nach Anlieferung von Gütern gleich welcher Art etwaige dadurch verursachte Verunreinigungen sofort beseitigt werden. Die Wohnungsinhaber eines gleichen Stockwerks haben nach einer von Woche zu Woche wechselnden Reihenfolge jeder eine Woche hindurch die Treppe ihres Stocks, den Wohnungsvorplatz und die Podeste ordnungsgemäß zu pflegen..../2

2 Hausordnung Seite 2 Die Wohnungsinhaber im Erdgeschoß haben dazu den Hauseingang sauberzuhalten und die Haustür zu reinigen und abzuwaschen. Zur Treppenreinigung gehört auch das Säubern der Fenster, der Zähler, der Beleuchtungskörper und das Entfernen von Spinnweben. Die Bodenreinigung (Bodentreppe und Gänge), Kellerreinigung (Kellergang, Kellertreppe und Sinkkasten) und Waschküchenreinigung einschließlich der Reinigung des Trockenraumes ist in der durch die Wasch- und Reinigungsordnung festgelegten Reihenfolge auszuführen. Die im äußeren Kellerabgang sowie in der Waschküche befindlichen Sinkkästen sind dabei zu entleeren und zu säubern. Die Treppen, Vorkeller, Böden und Gänge sind in der Zeit von April bis September des Jahres feucht aufzunehmen und in den Wintermonaten zu kehren, und zwar jeweils zum Wochenende. Die Pflicht zur Ausführung der Hausreinigung besteht auch dann, wenn die betreffenden Nutzungsberechtigten auf die ihnen zustehende Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen verzichten. Die zur Wohnung gehörenden Keller- und Bodenräume sind sauberzuhalten. Schnee- und Eisbeseitigung und das Streuen bei Glätte erfolgt nach einem von der Genossenschaft aufzustellenden Plan. Maßnahmen gegen die Winterglätte müssen zwischen 7.00 und Uhr wirksam sein, soweit nicht durch behördliche Bestimmungen hierfür andere Zeiten festgelegt worden sind. Bei längerer Abwesenheit (z. B. bei Urlaub und Krankheit) haben die Nutzungsberechtigten eine Vertretung zur Treppenreinigung und zur Ausführung der Hausreinigung, sowie für die Schnee- und Eisbeseitigung zu verpflichten. 3. Ordnung muß sein WC und Ausgußbecken sind pfleglich zu behandeln. Übelriechende Stoffe, Küchenabfälle, Papierwindeln, Intimtextilen und dergleichen dürfen zu Vermeidung von Verstopfungen nicht hineingegeben werden. Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Sperriger Abfall, Kartons usw. dürfen nur zerkleinert in die Müllgefäße geschüttet werden. Es ist darauf zu achten, daß kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen oder dem Standplatz der Müllgefäße verschüttet wird. Die Rasen- und Pflanzenflächen sollen die Umgebung von Haus und Wohnung verschönen. Sie sind keine Spiel- und Tummelplätze für Kinder und Halbwüchsige; hier und auch auf den Zugangswegen vor den Häusern sowie im Hof darf nicht Fußball gespielt werden. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder und Familienangehörigen hiervon abzuhalten. Die Fußwege und Plattenwege dürfen nicht mit Motorfahrzeugen, Fahrrädern oder Rollschuhen befahren werden. In den Hauseingängen, den Treppenhäusern, Fluren und Kellergängen oder sonstigen für den gemeinsamen Gebrauch der Nutzungsberechtigten bestimmten Orten darf nichts hingestellt oder hingehängt werden..../3

3 Hausordnung Seite 3 Motorräder, Motorroller und Mopeds dürfen nicht innerhalb des Hauses abgestellt werden (Benzingeruch und Feuergefahr), Räder Hand- und Kinderwagen dürfen nicht im Treppenhaus, Kellergang sowie in den hierfür nicht vorgesehenen Gemeinschaftsräumen abgestellt werden. Zweiradfahrzeuge dürfen im Hof abgestellt (geparkt), aber nicht gegen die Hauswand gelehnt werden. Das Abstellen dieser Fahrzeuge auf den plattierten Zugangswegen ist nicht zulässig. Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Fahrradständer zu stellen. Personenkraftfahrzeuge sind auf den entsprechenden Einstellflächen abzustellen und zwar so, daß eine möglichst große Anzahl von Nutzungsberechtigten die Möglichkeit hat, das eigene Kraftfahrzeug dort abzustellen. Die Kennzeichnung der Einstellplätze als Standplatz für ein bestimmtes Fahrzeug nicht zulässig. Das Wagenwaschen auf dem Gelände des Wohngrundstückes ist nicht zulässig. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß Tore und Türen stets geschlossen werden. Die Türen zum Keller und zum Hof sind stets zuzuschließen, während die Haustür von bis 6.00 Uhr abzuschließen ist. Wer die Hautür zwischen und 6.00 Uhr oder die Kellereingangstüren und Hoftüren öffnet, hat sie sofort nach Benutzung wieder abzuschließen. Fremden, nicht zum Haushalt der Nutzungsberechtigten gehörende Personen, darf der Hausschlüssel nur mit vorheriger Einwilligung der Genossenschaft anfertigen lassen. Bei längerer Abwesenheit ist der Schlüssel zu hinterlegen. Die Genossenschaft ist hierüber zu unterrichten. Das Klopfen der Teppiche, Decken, Betten, Matratzen, Polstermöbel und Kissen darf nur auf dem Hof (nicht im Treppenhaus, Flur, auf dem Balkon, Bleichplatz usw.) vorgenommen werden, falls kein anderer Nutzungsberechtigter auf dem Hof Wäsche trocknet. Das Ausschütteln oder Ausstauben vom Balkon bzw. aus den Fenstern ist nicht zulässig. Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht sein. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen ist darauf zu achten, daß das Wasser nicht an der Fassade herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Blumenkästen und -töpfe dürfen nicht auf die äußere Fensterbank gestellt werden. 4. Lüftung-Frostgefahr Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Eine kurze mehrmalige Lüftung ist wirksamer als langdauerndes Öffnen der Fenster. Besonders im Winter führt langes Lüften zur Auskühlung der eigenen und anliegenden Wohnung. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden..../4

4 Hausordnung Seite 4 Keller- und Bodenfenster sind im Winter (Oktober bis März), abgesehen von gelegentlichem, kurzfristigem Lüften, geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Das Treppenhaus darf im Winter bei geringen Außentemperaturen nur für die Dauer der Reinigung gelüftet werden. Sinkt die Außentemperatur unter den Gefrierpunkt, sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um ein Einfrieren der sanitären Anlagen zu vermeiden. 5. Brandgefahr Feuergefährliche Gegenstände und leicht entzündliche Stoffe dürfen nicht in der Wohnung oder in den Nebenräumen aufbewahrt werden. Die Keller- und Bodenräume dürfen nicht offenem Licht betreten werden. Die Lagerung von Heizöl ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Genossenschaft und Erfüllung der besonderen Sicherheitsvorkehrungen zulässig. In den Wohn- und Geschäftsräumen darf nur die Menge Brennmaterial gelagert werden, die zum täglichen Gebrauch erforderlich ist. Brennmaterial darf nicht in der Wohnung zerkleinert werden. Glühende oder heiße Asche darf erst nach Ablöschen bzw. Erkalten in die Müllbehälter geschüttet werden. 6. Fußbodenpflege Das Mitglied ist für die regelmäßige und sachgerechte Pflege und Reinigung verantwortlich. Nur materialschonende Mittel dürfen zur Anwendung kommen. Unter die Füße schwerer Möbelstücke sind zur Vermeidung von Beschädigungen des Linoleums sowie der Kunststoffbeläge Untersätze zu legen. 7. Haustierhaltung Zur Haltung von Hunden, Katen oder sonstigen Haustieren bedarf es in jedem Fall vorher der schriftlichen Genehmigung durch die Genossenschaft. Die an die Genehmigung geknüpften Bedingungen sind einzuhalten und es ist dafür Sorge zu tragen, daß Mitbewohner nicht belästigt werden. Innerhalb der Wohnanlage dürfen die Haustiere nur an der Leine geführt werden. Die Tier sind von den Kinderspielplätzen und Rasenflächen unter allen Umständen fernzuhalten. 8. Bauliche Veränderungen Veränderungen der vertraglich übernommenen Wohnungsausstattung, bauliche Veränderungen jeder Art, die Befestigung von Fernsehantennen (soweit keine Gemeinschaftsantenne vorhanden ist) und die Anbindung von Balkonverkleidungen, Markisen, Jalousetten und dergleichen bedürfen in jedem Fall zuvor der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Genossenschaft..../5

5 Hausordnung Seite 5 9. Wäsche-Waschküche-Wäschetrocknen Waschküche und Trockenräume stehen den Nutzungsberechtigten laut Wasch- und Reinigungsordnung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände gründlich zu reinigen. Waschküchen- und Trockenraumschlüssel sind pünktlich an den Nachfolger weiterzugeben. Das Waschen mit transportablen Waschmaschinen und Automaten in der Wohnung ist gestattet. Die Geräte sind dabei geräuschlos aufzustellen. Das Trocknen der Wäsche darf nur um Trockenraum oder dem Trockenplatz in dem hierfür festgesetzten Umfang stattfinden. Auf den Balkonen darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung getrocknet werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Waschen und Wäschetrocknen auf dem Trockenplatz und im Hof nicht gestattet. An Samstagen ist das Trocknen von Wäsche im Freien nur bis Uhr zulässig. Nach dem Trocknen der Wäsche, in jedem Fall aber abends, sind die Wäscheleinen zu entfernen. Das Waschen und Wäschetrocknen für haushaltsfremde Personen ist nicht gestattet. Die Benutzung der Gemeinschaftswaschanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Ersatz für verdorbene bzw. beschädigte Wäschestücke wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anlage ist pfleglich zu behandeln. Bei Störungen ist der Betrieb sofort einzustellen und die Genossenschaft unverzüglich zu verständigen. 10. Personenaufzüge Der Aufzug darf von Kleinkindern nur in Begleitung Erwachsener benutzt werden. Es ist darauf zu achten, daß der Personenaufzug nicht unnötig benutzt wird. Dauerbelastungen führen zu Schäden. In den Personenaufzügen dürfen schwere und sperrige Gegenstände, Möbelstücke und dergleichen nur befördert werden, wenn die zulässige Nutzlast des Aufzuges nicht überschritten wird. Die Benutzung des Fahrstuhls zum Zwecke der Beförderung vom Umzugsgut muss der Genossenschaft mit Angabe des Transportunternehmens angezeigt werden. Die Fahrkorbkabine ist in diesem Fall geeigneter Form zu schützen. Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. 11. Gemeinschaftsantenne Die Verbindung von Antennenanschlussdosen in der Wohnung zum Empfangsgerät darf nur mit dem dafür vorgeschriebenen Empfängeranschlusskabel vorgenommen werden. Soweit das Kabel nicht von der Genossenschaft zur Verfügung gestellt wird, hat es der Hausbewohner auf seine Kosten zu beschaffen. Der Anschluss darf nicht mit anderen Verbindungskabeln vorgenommen werden, weil hierdurch der Empfang der anderen Teilnehmer gestört wird. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das eigene Gerät beschädigt wird..../6

6 Hausordnung Seite 6 Der Nutzungsberechtigte hat Schäden an der Gemeinschaftsantenne oder Störungen im Empfang, die auf Fehler oder Mängel der Gemeinschaftsantenne schließen lassen, unverzüglich der Genossenschaft mitzuteilen. Nur Beauftragte des Wohnungsunternehmens sind berechtigt, Arbeiten an der Anlage durchzuführen. 12. Besondere Bestimmungen Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich ausdrücklich, die Vorschriften dieser Hausordnung zu beachten und dafür sorge zu tragen, daß sie auch von ihren Angehörigen, Untermietern, Lieferanten und Besuchern eingehalten werden. Auf die gesetzliche Aufsichtspflicht der Eltern über ihr minderjährigen Kinder wird besonders hingewiesen. Als Bindeglied zwischen Genossenschaft und Nutzungsberechtigten und zur Wahrung der Hausordnung sind von uns Hausverwalter eingesetzt worden. Sie sind Beauftragte der Genossenschaft, üben das Hausrecht aus und sind berechtigt, fremde Personen das Betreten der Grundstücke zu untersagen, wenn sie der Hausordnung zuwiderhandeln oder sonst Anlaß zu wesentlichen Beschwerden geben. Ihre Hinweise zur Aufrechterhaltung und Ausführung dieser Hausordnung geschehen im Auftrag der Genossenschaft und müssen dementsprechend beachtet werden. Die Genossenschaft behält sich vor, für die Häuser, in denen besondere Einrichtungen wie Fahrstühle, Sammelheizungsanlagen, gewerbliche Einrichtungen und dergleichen vorhanden sind oder noch eingebaut werden sollen, besondere Bestimmungen zu erlassen. Die Genossenschaft kann ferner bei Bedarf für einzelne Häuser von den Vorschriften dieser Hausordnung abweichender Regelungen bekannt machen, ohne daß es einer besonderen Vereinbarung mit den Nutzungsberechtigten bedarf. Baugenossenschaft Odenwaldring eg Waldstraße 182, Offenbach/M.

Hausordnung. Nr. 1 Schutz vor Emissionen

Hausordnung. Nr. 1 Schutz vor Emissionen Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als rechtsverbindlicher

Mehr

WGHHAUS ORDNUNG I. SCHUTZ VOR LÄRM

WGHHAUS ORDNUNG I. SCHUTZ VOR LÄRM 1 DAS ZUSAMMENLEBEN IN EINER HAUSGEMEINSCHAFT ERFORDERT GEGEN- SEITIGE RÜCKSICHTNAHME UND TOLERANZ ALLER HAUSBEWOHNER. UM DAS UNGESTÖRTE ZUSAMMENLEBEN ZU ERREICHEN, IST DIE NACHFOL- GENDE HAUS ALS RECHTSVERBINDLICHER

Mehr

VON 1893 eg. Haus- und Nutzungsordnung Wohnungsverein Münster von 1893 eg

VON 1893 eg. Haus- und Nutzungsordnung Wohnungsverein Münster von 1893 eg VON 1893 eg Haus- und Nutzungsordnung Wohnungsverein Münster von 1893 eg (HNO) für die Häuser, Wohnungen, Einrichtungen und Anlagen des Wohnungsverein Münster von 1893 eg in der Fassung vom 8. September

Mehr

Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft e.g. Hausordnung

Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft e.g. Hausordnung Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft e.g. Hausordnung Stand Oktober 2000 Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Mieters und seiner Familie. Zum Schutz des individuellen Bereiches, zur

Mehr

HAUSORDNUNG. I. Schutz vor Lärm

HAUSORDNUNG. I. Schutz vor Lärm Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen der Stadt Bad Berka Tiefengrubener Str. 14 99438 Bad Berka HAUSORDNUNG Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.

Mehr

Hausordnung der Wohnungsbaugenossenschaft eg Neukirch/Lausitz

Hausordnung der Wohnungsbaugenossenschaft eg Neukirch/Lausitz 20.05.2009 Hausordnung der Wohnungsbaugenossenschaft eg Neukirch/Lausitz 1 HAUSORDNUNG Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte

Mehr

HAUSORDNUNG ( April 1997 )

HAUSORDNUNG ( April 1997 ) HAUSORDNUNG ( April 1997 ) Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung

Mehr

Hausordnung ============ Hausgemeinschaft

Hausordnung ============ Hausgemeinschaft Hausordnung ============ Hausgemeinschaft Haus und Wohnung werden nur dann zur Heimstätte, wenn jeder Bewohner sie so behandelt, als stünden sie in seinem Eigentum. Die Bewohner werden deshalb gebeten,

Mehr

Hausordnung vom Deutschen Mieterbund Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten.

Hausordnung vom Deutschen Mieterbund Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Hausordnung vom Deutschen Mieterbund Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner. Ohne eine gewisse Ordnung ist das

Mehr

Hausordnung der Kreisbau Tübingen

Hausordnung der Kreisbau Tübingen Hausordnung der Kreisbau Tübingen Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft kann nur dann funktionieren, wenn einige Regeln eingehalten werden. TOLERANZ, GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME UND MITEINAN- DER

Mehr

Hausordnung. 1. Lärmschutz. 2. Allgemeine Sicherheit

Hausordnung. 1. Lärmschutz. 2. Allgemeine Sicherheit Hausordnung Die Hausordnung ist Bestandteil des Dauernutzungsvertrages und unterliegt der Pflicht zur Einhaltung. Sie dient dem Schutz des individuellen Bereiches, zur Abgrenzung der Interessen der Nutzer

Mehr

Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Pößneck eg

Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Pößneck eg der Wohnungsgenossenschaft Pößneck eg Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende

Mehr

A n l a g e 2. zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Budenheim vom 12.

A n l a g e 2. zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Budenheim vom 12. A n l a g e 2 zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte der Gemeinde Budenheim vom 12. Dezember 1996-1. Änderung vom 07.10.1998 - - 2. Änderung vom 28.11.2001

Mehr

H a u s o r d n u n g

H a u s o r d n u n g H a u s o r d n u n g Fassung 2015 Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Es ist der Wunsch der GWF, dass sich alle Mieter in ihren Häusern

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) Inhaltsverzeichnis

Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) Inhaltsverzeichnis Satzung der Stadt Ratingen über die Benutzung der Wohnheime für Obdachlose (ObWoBSR) in der Fassung vom 11. März 2010 Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten vom 15.12.1982 Amtsblatt Ratingen 1982,

Mehr

H a u s o r d n u n g. der Wohnungsgenossenschaft Altglienicke eg

H a u s o r d n u n g. der Wohnungsgenossenschaft Altglienicke eg H a u s o r d n u n g der Wohnungsgenossenschaft Altglienicke eg H a u s o r d n u n g Das Zusammenleben von Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtname und Toleranz. In dieser

Mehr

Hausordnung SottoSopra

Hausordnung SottoSopra Hausordnung SottoSopra Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Lärm 3 Sicherheit 4 Lift 5 Kindertagesstätte 6 Reinigung des Studios und der Gemeinschaftsräume 7 Haftung 8. Fahrzeuge und Kinderspielgeräte 9

Mehr

Hausordnung. Fassung HO 09/09. Wohnungsverein Hagen eg Wohnungsverein Hagen Grundstücks GmbH. 1. Präambel

Hausordnung. Fassung HO 09/09. Wohnungsverein Hagen eg Wohnungsverein Hagen Grundstücks GmbH. 1. Präambel Hausordnung Fassung HO 09/09 Wohnungsverein Hagen eg Wohnungsverein Hagen Grundstücks GmbH 1. Präambel Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner/innen.

Mehr

H A U S O R D N U N G

H A U S O R D N U N G H A U S O R D N U N G Das Zusammenleben mehrerer Mieter in einem Haus wie auch das Verhältnis zwischen den Mietern und der Genossenschaft setzt voraus, dass alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen

Mehr

Hausordnung. der Baugenossenschaft Kirchmöser eg

Hausordnung. der Baugenossenschaft Kirchmöser eg Hausordnung der Baugenossenschaft Kirchmöser eg Drosselweg 5a 14774 Brandenburg/Havel Telefon 0 33 81. 800 236 Fax 0 33 81. 800 856 www.bg-kirchmoeser.de Hausordnung der Baugenossenschaft Kirchmöser eg

Mehr

HAUS ORDNUNG Stand 2005

HAUS ORDNUNG Stand 2005 HAUS ORDNUNG Stand 2005 Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende als rechtsverbindlicher

Mehr

H A U S O R D N U N G

H A U S O R D N U N G Bei O to bin ich zu Hause! Hausordnung H A U S O R D N U N G der Wohnungsbaugenossenschaft Otto von Guericke eg Präambel Das Zusammenleben mehrerer Bewohner in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige

Mehr

Unsere Hausordnung. Als eine der drei großen kommunalen Immobiliengesellschaften

Unsere Hausordnung. Als eine der drei großen kommunalen Immobiliengesellschaften Unsere Hausordnung Als eine der drei großen kommunalen Immobiliengesellschaften Baden-Württembergs steht die Unternehmensgruppe VOLKSWOHNUNG seit über 90 Jahren für die Aufgabe, Karlsruher Bürgern und

Mehr

Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser

Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser Baugenossenschaft Waidmatt - waidmatt.ch Allgemeine Hausordnung für Mehrfamilienhäuser Vorstandsbeschluss vom 27.09.2012 Layout vom: 15.09.2012 INHALT GRUNDSATZ 1 Art.1 (Gegenseitige Rücksichtnahme und

Mehr

B e n u t z u n g s o r d n u n g für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Ahrensburg

B e n u t z u n g s o r d n u n g für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Ahrensburg B e n u t z u n g s o r d n u n g für Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Ahrensburg I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e Präambel 2 1 Allgemeine Pflichten 2 2 Benutzung der Räume und Gemeinschaftsanlagen

Mehr

HAUSORDNUNG. c) auf den Loggien, Terrassen und in den Gärten sowie bei geöffneten Fenstern jeden störenden Lärm zu vermeiden

HAUSORDNUNG. c) auf den Loggien, Terrassen und in den Gärten sowie bei geöffneten Fenstern jeden störenden Lärm zu vermeiden 1 HAUSORDNUNG 1. Allgemeines Haus und Wohnung bilden das Lebenszentrum des Mieters und seiner Familie. Zum Schutze des individuellen Bereichs, zur Abgrenzung der Interessen der Mieter untereinander und

Mehr

Hausordnung. Wohnungsbaugenossenschaft Wismut Stollberg eg

Hausordnung. Wohnungsbaugenossenschaft Wismut Stollberg eg Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft Wismut Stollberg eg 1 2 Vorwort Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung

Mehr

HAUSORDNUNG. wohnfühlen. einfach.

HAUSORDNUNG. wohnfühlen. einfach. HAUSORDNUNG einfach wohnfühlen www.wbgw.de Hausordnung Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben zu erreichen,

Mehr

HAUSordnung. Unsere allgemeine

HAUSordnung. Unsere allgemeine Unsere allgemeine HAUSordnung Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft gestaltet sich vielfältig. Die Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eg stellt mit ihren über 1600 Wohnungen Haushalte für Junge und Alte,

Mehr

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, 63071 Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft

Mehr

Hausordnung. der Ludwigsfelder Wohnungsgenossenschaft eg

Hausordnung. der Ludwigsfelder Wohnungsgenossenschaft eg 1. Grundsätze Hausordnung der Ludwigsfelder Wohnungsgenossenschaft eg 1.1 Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um das ungestörte Zusammenleben

Mehr

Hausordnung. 1) Grundsätzliches und Sicherheit

Hausordnung. 1) Grundsätzliches und Sicherheit Hausordnung Sehr geehrte Mieterinnen, sehr geehrte Mieter, um ein harmonisches Zusammenleben aller Bewohner des Hauses zu gewährleisten, ist die Einhaltung von Verhaltensregeln wichtig. Ohne die Einhaltung

Mehr

Haus- und Brandschutzordnung

Haus- und Brandschutzordnung Haus- und Brandschutzordnung DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WOHNEN mit ZUKUNFT Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg 1 Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf

Mehr

Hausordnung der Baugenossenschaft Spar- und Bauverein, R7, 5, Mannheim

Hausordnung der Baugenossenschaft Spar- und Bauverein, R7, 5, Mannheim Hausordnung der Baugenossenschaft Spar- und Bauverein, R7, 5, 68161 Mannheim gültig ab 01.08.2007 Jedes Mitglied unserer Genossenschaft erwirbt mit der Einzahlung seiner Geschäftsanteile genossenschaftliches

Mehr

für die Obdachlosenunterkünfte

für die Obdachlosenunterkünfte Seite 1 von 5 B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Obdachlosenunterkünfte in der Fassung vom 01. Juli 1965 Aufgrund des 11 der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Peine

Mehr

Hausordnung. 1.Ruhestörung. 2.AbstellenvonGegenständenundReinigenvonTextilien

Hausordnung. 1.Ruhestörung. 2.AbstellenvonGegenständenundReinigenvonTextilien Hausordnung Ein schönes, gesundes und wohnliches Heim bedeutet Lebensqualität. Das Wohnen wird aber erst dann angenehm, wenn alle Mitglieder der Genossenschaft und die zum Haushalt gehörenden Personen

Mehr

Hausordnung. SBV, die innovative Wohnungsbaugenossenschaft im Bergischen Land

Hausordnung. SBV, die innovative Wohnungsbaugenossenschaft im Bergischen Land Hausordnung SBV, die innovative Wohnungsbaugenossenschaft im Bergischen Land Impressum Die Hausordnung für die Mieter der SBV-Leichlingen eg, Ausgabe Januar 2012, wurde erstellt und herausgegeben von

Mehr

H a u s o r d n u n g der Wohnungsgenossenschaft Anklam e G vom 1. Januar 1994 geändert am:

H a u s o r d n u n g der Wohnungsgenossenschaft Anklam e G vom 1. Januar 1994 geändert am: H a u s o r d n u n g der Wohnungsgenossenschaft Anklam e G vom 1. Januar 1994 geändert am: 22.06.2018 Präambel Hausbewohner können nur dann friedlich unter einem Dach zusammenleben, wenn sie den Willen

Mehr

HAUSORDNUNG Wohnungsgenossenschaft Pößneck eg

HAUSORDNUNG Wohnungsgenossenschaft Pößneck eg HAUSORDNUNG Wohnungsgenossenschaft Pößneck eg Das Bestreben der Wohnungsgenossenschaft Pößneck eg ist es, allen Mitgliedern / Mietern ein gutes, sicheres und sozial verträgliches Wohnen im genossenschaftlichen

Mehr

Haus- und Grundstücksordnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G.

Haus- und Grundstücksordnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G. Haus- und Grundstücksordnung der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Weimar e. G. Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkungen zur Hausordnung 1 2 Allgemeine Bestimmungen 1 3 Häusliche Ruhe 2 4 Sicherheit

Mehr

März Herausgeber: ulmer heimstätte eg Söflinger Straße Ulm Fon Fax

März Herausgeber: ulmer heimstätte eg Söflinger Straße Ulm Fon Fax Hausordnung zusammen wohnen März 2018 Herausgeber: ulmer heimstätte eg Söflinger Straße 72 89077 Ulm Fon 0731 93553-0 Fax 0731 9355333 www.heimstaette.de Hallo Nachbar! Reden Sie miteinander und nicht

Mehr

HAUSORDNUNG (Fassung November 2004)

HAUSORDNUNG (Fassung November 2004) HAUSORDNUNG (Fassung November 2004) Sehr geehrte Bewohnerin, sehr geehrter Bewohner, Haus und Wohnung bilden Ihr Lebenszentrum und das Ihrer Familien. Zum Schutze des individuellen Bereichs, aber auch

Mehr

Hausordnung. - Hauseingangs-, Hof- und Kellertüren sind stets zu schließen, damit keine unbefugten Personen das Haus betreten können.

Hausordnung. - Hauseingangs-, Hof- und Kellertüren sind stets zu schließen, damit keine unbefugten Personen das Haus betreten können. Hausordnung Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert von allen Bewohnern gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Die Hausordnung gibt dafür Regelungen

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft

Mehr

Hausordnung der Baugenossenschaft Neptun e.g. Präambel

Hausordnung der Baugenossenschaft Neptun e.g. Präambel Hausordnung der Baugenossenschaft Neptun e.g. Präambel Das Wohnen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. Die Hausordnung soll dazu beitragen, unter den Bewohnern

Mehr

Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg

Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg www.dpfonline.de Hausordnung Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg H A U S O R D N U N G In der Fassung vom 01. Dezember 1992 (Neuauflage Dezember 2008) INHALTSVERZEICHNIS Seite Wohnungsbaugenossenschaft DPF

Mehr

Hausordnung. Wir geben Raum zum Leben

Hausordnung. Wir geben Raum zum Leben Hausordnung Wir geben Raum zum Leben Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg Gundelfinger Str. 8a 10318 Berlin Telefon: 030 51555-0 Fax: 030 51555-900 E-Mail: info@dpfonline.de

Mehr

Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich Hausordnung

Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich Hausordnung 1 Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich 8037 Zürich, Schubertstrasse 18 Postcheck 80-15 027-0 www.gb-selbsthilfe.ch Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich Hausordnung Zürich, im

Mehr

Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4

Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4 Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4 Seite 1 von 6 vom 02. Februar 1988 Im Alten- und Pflegeheim Christiansfelde soll alten- oder pflegebedürftigen Menschen

Mehr

Die Ruhe in einem Mehrfamilienhaus ist auch bei guter Schalldämmung vom rücksichtsvollen Verhalten der Bewohner abhängig. Es ist deshalb erforderlich:

Die Ruhe in einem Mehrfamilienhaus ist auch bei guter Schalldämmung vom rücksichtsvollen Verhalten der Bewohner abhängig. Es ist deshalb erforderlich: Seite 1 von 5 1. Allgemeines Die Hausordnung soll unter den Bewohnern ein allseitig gutes Einvernehmen sowie zufriedenstellende Verhältnisse in den Wohnanlagen sicherstellen. Sie ergänzt die Bestimmungen

Mehr

MARKTGEMEINDE GAWEINSTAL 2191 GAWEINSTAL Kirchenplatz 3 Bezirk Mistelbach - Niederösterreich Tel /2221, Fax 02574/ , DVR.

MARKTGEMEINDE GAWEINSTAL 2191 GAWEINSTAL Kirchenplatz 3 Bezirk Mistelbach - Niederösterreich Tel /2221, Fax 02574/ , DVR. MARKTGEMEINDE GAWEINSTAL 2191 GAWEINSTAL Kirchenplatz 3 Bezirk Mistelbach - Niederösterreich Tel. 02574/2221, Fax 02574/2490-18, DVR. 0398136 V E R O R D N U N G Gaweinstal, 23.09.2002 des Gemeinderates

Mehr

Hausordnung. der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg

Hausordnung. der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg Hausordnung der Wohnungsgenossenschaft Marzahner Tor eg H a u s o r d n u n g Anerkennung der Hausordnung Diese Hausordnung wurde von der Vertreterversammlung im Juni 2004 beschlossen. Die jeweils aktuelle

Mehr

HAUSGEMEINSCHAFTSORDNUNG

HAUSGEMEINSCHAFTSORDNUNG HAUSGEMEINSCHAFTSORDNUNG (Version Januar 1999) I. Rücksichtnahme auf die Hausgemeinschaft 1. Schutz vor Lärm Das Zusammenleben vieler Menschen in einem Mietshaus erfordert Selbstbeschränkung und gegenseitige

Mehr

Hausordnung für Häuser, Wohnungen und Einrichtungen der Bauverein Ketteler eg in der Fassung vom 19. März 2014

Hausordnung für Häuser, Wohnungen und Einrichtungen der Bauverein Ketteler eg in der Fassung vom 19. März 2014 Hausordnung für Häuser, Wohnungen und Einrichtungen der Bauverein Ketteler eg in der Fassung vom 19. März 2014 Das Eigentum der Genossenschaft ist Gemeingut aller Mitglieder. Die sorgfältige Erhaltung

Mehr

Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom (1)

Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom (1) Ortsrecht Satzung über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hürth vom 10.12.2008 (1) Aufgrund der 7 und 41 Absatz 1, Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

D) Personelle Veränderungen im Haushalt des Mitgliedes sind umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen.

D) Personelle Veränderungen im Haushalt des Mitgliedes sind umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen. H a u s o r d n u n g vom Mai 2008 Präambel Haus und Wohnung bilden ein wichtiges individuelles Lebenszentrum der Natur einer Genossenschaftswohnung und ihrer Familie. Zum Schutz des individuellen Wohnbereiches,

Mehr

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,

Mehr

der Bauverein Halle & Leuna eg (Fassung 2016)

der Bauverein Halle & Leuna eg (Fassung 2016) HAUSORDNUNG der Bauverein Halle & Leuna eg (Fassung 2016) Das Mietverhältnis basiert auf einem Vertrag, der in starkem Maße auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut ist und der das harmonische Gemeinschaftsleben

Mehr

Hausordnung. Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz EG

Hausordnung. Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz EG Hausordnung Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz EG Die Hausordnung tritt zum 01.12.2013 in Kraft und ersetzt die Hausordnung in der Fassung vom 01. Juli 2002. Das Aufstellung der Hausordnung erfolgt

Mehr

b) Erhaltung der Ordnung im Haus Das Grillen auf Balkonen, Terrassen und der zum Anwesen gehörenden Grundstücksfläche ist untersagt.

b) Erhaltung der Ordnung im Haus Das Grillen auf Balkonen, Terrassen und der zum Anwesen gehörenden Grundstücksfläche ist untersagt. Hausordnung für das Haus Das Mietverhältnis ist ein Vertrag, der im stärksten Maße auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut ist und der das Gemeinschaftsleben im Haus gewährleisten soll. Vermieter und Mieter

Mehr

Hausordnung. der Wohnungsbau-Genossenschaft Treptow Nord eg

Hausordnung. der Wohnungsbau-Genossenschaft Treptow Nord eg Hausordnung der Wohnungsbau-Genossenschaft Treptow Nord eg vom 27.11.1991 in der Fassung vom 20.11.2007 Die Hausordnung vom 27.11.1991 in der Fassung vom 20.11.2007 Präambel Gegenseitige Rücksichtnahme

Mehr

1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung

1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung STADT TETTNANG Bodenseekreis Benutzungsordnung für das städt. Parkhaus "Grabenstraße" (Parkhausordnung) vom 05.02.1986 mit Änderung vom 10.11.93 und 05.02.2003 Für die Benutzung des städt. Parkhauses gelten

Mehr

Hausordnung für die Wohnanlagen der. Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eg

Hausordnung für die Wohnanlagen der. Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eg Hausordnung für die Wohnanlagen der Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eg Herausgeber Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eg Kedingshäger Straße 78 18435 Stralsund Telefon: +49-3831-37

Mehr

Hauptstrasse 39A + B 6511 Zams. Hausordnung

Hauptstrasse 39A + B 6511 Zams. Hausordnung Wohnungseigentümergemeinschaft Hauptstrasse 39A + B 6511 Zams Hausordnung Die nachstehenden Bestimmungen haben den Zweck, jedem Bewohner des Hauses das Wohnen in Ruhe und Ordnung zu sichern. Ferner sind

Mehr

HAUSORDNUNG Stand August 2018

HAUSORDNUNG Stand August 2018 HAUSORDNUNG Stand August 2018 WEIL SIE ES UNS WERT SIND funktionierende NACHBARSCHAFTEN Der GEWOBAU Erlangen liegen funktionierende Nachbarschaften am Herzen. Wir wollen, dass Sie sich als unsere Mieter

Mehr

ZUSAMMEN WOHNEN ZUSAMMEN LEBEN DER RATGEBER FÜR EIN BESSERES MITEINANDER

ZUSAMMEN WOHNEN ZUSAMMEN LEBEN DER RATGEBER FÜR EIN BESSERES MITEINANDER ZUSAMMEN WOHNEN ZUSAMMEN LEBEN DER RATGEBER FÜR EIN BESSERES MITEINANDER KEIN MENSCH LEBT FÜR SICH ALLEIN. ABER JEDER MÖCHTE AUF SEINE WEISE GLÜCKLICH SEIN. DESHALB HEISST DIE ERSTE UND WICHTIGSTE REGEL:

Mehr

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim

Benutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim in der Fassung vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 01.10.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Benutzergemeinschaft... 2 3 Zuständigkeit... 2 4 Überlassungszweck... 2 5 Benutzungsentgelt...

Mehr

Hausordnung. Fassung:

Hausordnung. Fassung: Hausordnung Fassung: 01.09 2015 Haus und Wohnung werden nur dann zum Heim, wenn jeder Bewohner sie so behandelt, als stünden sie in seinem Eigentum. Die Bewohner werden deshalb gebeten, im Hause, im Allgemeinen,

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

Satzung über die Nutzung des Übergangshauses der Stadt Königs Wusterhausen 1 Rechtsform 2 Nutzungsverhältnis 3 Aufnahme

Satzung über die Nutzung des Übergangshauses der Stadt Königs Wusterhausen 1 Rechtsform 2 Nutzungsverhältnis 3 Aufnahme Satzung über die Nutzung des Übergangshauses der Stadt Königs Wusterhausen Gemäß 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S.286), geändert

Mehr

MWG-WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT eg MAGDEBURG. MWG-Hausordnung. Tel.:

MWG-WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT eg MAGDEBURG. MWG-Hausordnung.  Tel.: MWG-WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT eg MAGDEBURG MWG-Hausordnung www.mwg-wohnen.de Tel.: 0391-56 98 444 Hausordnung der MWG-Wohnungsgenossenschaft eg Magdeburg PRÄAMBEL Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen

Mehr

Hausordnung. 1. Lärmschutz

Hausordnung. 1. Lärmschutz Hausordnung i Sehr geehrte Bewohnerin, sehr geehrter Bewohner, Haus und Wohnung bilden Ihr Lebenszentrum und das Ihrer Familien. Zum Schutze des individuellen Bereichs, aber auch zur Abgrenzung der Interessen

Mehr

Hausordnung. A Lärm. B Kinder

Hausordnung. A Lärm. B Kinder Anlage 3 Wohnungsgesellschaft Riesa mbh Hausordnung Mit dieser Hausordnung soll das ungestörte und friedliche Zusammenleben aller Mieter in einer Mietergemeinschaft erreicht werden. Das erfordert vor allem

Mehr

- 1 - Der Wohnungsinhaber muss verantwortlich dafür sorgen, dass seine Mitbewohner, Familienangehörigen und Besucher die Hausordnung einhalten.

- 1 - Der Wohnungsinhaber muss verantwortlich dafür sorgen, dass seine Mitbewohner, Familienangehörigen und Besucher die Hausordnung einhalten. - 1 - Hausordnung Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Um ein ungestörtes Zusammenleben zu erreichen, ist die nachfolgende Hausordnung als

Mehr

Hausordnung. der Wohnungsbaugenossenschaft UNION eg

Hausordnung. der Wohnungsbaugenossenschaft UNION eg Hausordnung der Wohnungsbaugenossenschaft UNION eg Das Bestreben der UNION ist es, allen Genossenschaftern und ihren Familien ein gutes, sicheres und sozial verträgliches Wohnen im genossenschaftlichen

Mehr

Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eg. Hausordnung

Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eg. Hausordnung Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eg Hausordnung Präambel 1. Das Zusammenleben mehrerer Menschen in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz. In unserer Hausordnung haben

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte der Stadt Oberhausen vom 13.02.2007 1 Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 12.02.2007 folgende Satzung beschlossen: 1 Zweckbestimmung

Mehr

Freibad Markt Erkheim e.v.

Freibad Markt Erkheim e.v. Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen

Mehr

der Nutzungsberechtigten bzw. der Mieter und der Gemeinschaft des bwv.

der Nutzungsberechtigten bzw. der Mieter und der Gemeinschaft des bwv. Diese Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungs- bzw. Mietvertrages. Sie kann nicht alle Fragen des Zusammenlebens in einer Hausgemeinschaft erschöpfend regeln, vielmehr ist in erster Linie der gute Wille

Mehr

Neufassung der. Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8

Neufassung der. Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8 Neufassung der Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8 Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat am 9. November 2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der

Mehr

Hausordnung. für die Liegenschaft Platz der Luftbrücke 4-6 (Gelände und Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof)

Hausordnung. für die Liegenschaft Platz der Luftbrücke 4-6 (Gelände und Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof) Hausordnung für die Liegenschaft Platz der Luftbrücke 4-6 (Gelände und Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof) 1. Präambel Die Mieter und Benutzer der Liegenschaft Platz der Luftbrücke 4 6 (Gelände

Mehr

Kreisstadt Mettmann Ortsrecht Obdachlosensatzung

Kreisstadt Mettmann Ortsrecht Obdachlosensatzung Satzung der Stadt Mettmann über die vorübergehende Unterbringung von obdachlosen Personen in städtischen Obdachlosenunterkünften () vom 28. November 1972, in der Fassung der 15. Änderung vom 19.12.2017,

Mehr

Wohnungsgenossenschaft Radeburg eg H A U S O R D N U N G

Wohnungsgenossenschaft Radeburg eg H A U S O R D N U N G Wohnungsgenossenschaft Radeburg eg Ausgabestand 01.08.2005 H A U S O R D N U N G der Wohnungsgenossenschaft Radeburg eg Ausgabe 2005 - gültig bis auf Widerruf - Sprechzeit:Die 14-18 Uhr e-mail: WG-Radeburg-eG@t-online.de

Mehr

Hausordnung. Vorwort.

Hausordnung. Vorwort. Hausordnung Hausordnung. Vorwort. Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, Liebe Mieterin, lieber Mieter, 2 es ist einfach schön, in einer Wohnhausanlage der Stadt Wien zu wohnen. Die Wohnung ist leistbar,

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert

Mehr

ABC der guten Nachbarschaft

ABC der guten Nachbarschaft ABC der guten Nachbarschaft Inhalt Inhalt Inhalt... 2 Einleitung... 4 Liebe Genossenschaftsmitglieder und Mieter,... 4 Wie ist unsere Fibel zu verstehen?... 4 Starthilfe für den Einzug in das neue Zuhause...

Mehr

Baugenossenschaft Busecker Tal eg Buseck. (wesentlicher Bestandteil des Dauer-Nutzungsvertrages)

Baugenossenschaft Busecker Tal eg Buseck. (wesentlicher Bestandteil des Dauer-Nutzungsvertrages) Baugenossenschaft Busecker Tal eg 35418 Buseck Hausordnung (wesentlicher Bestandteil des Dauer-Nutzungsvertrages) Hausgemeinschaft Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG

In der Fassung vom (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom ) SATZUNG In der Fassung vom 28.09.2011 (Mitteilungsblatt des Amtes Oeversee Seite 148 vom 30.09.2011) SATZUNG des Amtes Oeversee über die Benutzung und die Gebühren von Obdachlosenunterkünften (Obdachlosensatzung)

Mehr

H a u s o r d n u n g für die Aussiedler- und Asylunterkünfte der Stadt Ahrensburg

H a u s o r d n u n g für die Aussiedler- und Asylunterkünfte der Stadt Ahrensburg H a u s o r d n u n g für die Aussiedler- und Asylunterkünfte der Stadt Ahrensburg I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e Präambel 2 1 Allgemeine Pflichten 2 2 Aufnahme 2 3 Benutzung der Räume und

Mehr

Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder

Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder A. Allgemeines 1. Die Ernst-Rodiek-Halle ist eine Sport- und Veranstaltungsstätte der Gemeinde Lemwerder. 2. Die Aufsicht und somit

Mehr