Kragentarif zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und dem Aachener Verkehrsverbund (AVV)

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1 Kragentarif zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) Für verbundraumgrenzüberschreitende Fahrten zwischen VRS und AVV gilt grundsätzlich der NRW-Tarif. Davon abweichend gelten in den nachfolgend dargestellten Bereichen bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen VRS und AVV die Fahrausweise des VRS-Gemeinschaftstarifs bzw. des AVV-Verbundtarifs als Kragentarif. Der Geltungsbereich des Kragentarifs umfasst: I. die VRS-Tarifgebiete Elsdorf, Euskirchen, Schleiden und Zülpich; II. die AVV-Stammgebiete Titz, Düren, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß. Für das AVV-School&Fun-Ticket sowie das VRS-SchülerTicket gelten ab erweiterte Geltungsbereiche: Das AVV-School&Fun-Ticket gilt dann zusätzlich zu den unter I. genannten VRS-Tarifgebieten auch in den VRS-Tarifgebieten Bedburg, Kerpen, Erftstadt, Mechernich, Hellenthal und Kall; Das VRS-SchülerTicket gilt dann zusätzlich zu den unter II. genannten AVV-Stammgebieten auch in den AVV-Stammgebieten Niederzier, Nideggen, Heimbach, Simmerath und Monschau sowie auf dem gesamten Linienweg der AVV-Linien SB 98 bzw. 231 (jeweils incl. Streckenabschnitt durch Kreuzau-Stockheim). A. Binnenverkehre im Bereich des Kragentarifs Für Fahrten innerhalb des tariflichen Geltungsbereichs gem. I. gelten grundsätzlich der VRS-Gemeinschaftstarif sowie die VRS-Tarifbestimmungen und -Beförderungsbedingungen; gem. II. gelten grundsätzlich der AVV-Verbundtarif sowie die AVV-Tarifbestimmungen und -Beförderungsbedingungen. B. Übergangsverkehre zwischen dem VRS-Tarifraum und den AVV-Stammgebieten gem. II. (Anwendung des VRS-Tarifes) B.1 Geltungsbereich Für verbundübergreifende Fahrten zwischen dem VRS-Tarifraum und den nachfolgend aufgeführten AVV-Stammgebieten wird fahrwegabhängig gem. der VRS- Preisstufenmatrix (siehe Anhang 1a) der VRS-Gemeinschaftstarif angewendet. von/nach Titz (bei Fahrt über Elsdorf) von/nach Düren (unter Benutzung der Züge auf der DB Kursbuchstrecke 480 bzw. bei Fahrt über Merzenich oder Kerpen, Buir) von/nach Merzenich (unter Benutzung der Züge auf der DB Kursbuchstrecke 480 bzw. bei Fahrt über Kerpen, Buir) von/nach Nörvenich (bei Fahrt über Düren oder Merzenich oder Kerpen, Buir oder Erftstadt) von/nach Vettweiß (bei Fahrt über Düren oder Merzenich oder Kerpen, Buir o- der Erftstadt. Die Nutzung der Linie SB 98 ist ausgeschlossen.)

2 - 2 - Im grenzüberschreitenden Verkehr ausgegebene VRS-Zeitfahrausweise werden innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs auch für Binnenverkehrsfahrten im AVV-Gebiet anerkannt. Die VRS-Zeitkarten gelten in den genannten AVV-Stammgebieten flächendeckend (incl. AVV-Buslinien und Rurtalbahn). Das VRS-SchülerTicket gilt ohne Einschränkung auf allen öffentlichen Nahverkehrslinien in folgenden AVV-Stammgebieten: Düren, Titz, Niederzier, Merzenich, Nörvenich, Vettweiß, Nideggen, Heimbach, Simmerath und Monschau sowie auf dem gesamten Linienweg der AVV-Linien SB 98 bzw. 231 (jeweils incl. Streckenabschnitt durch Kreuzau-Stockheim). B.2 Tarifsystem Für die Preisbildung sind der VRS- und der AVV-Tarifraum in Tarifgebiete unterteilt. Ein Tarifgebiet entspricht einer Kommune. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene Kurzstrecke für Einzel- und 4erTickets. B.3 Kurzstrecke Die Kurzstrecke besteht grundsätzlich aus 4 Haltestellenabständen (Einstiegshaltestelle plus 4 Haltestellen). Abweichungen aufgrund von verkehrlichen oder betrieblichen Gegebenheiten sind möglich. Sie sind an der jeweiligen Abfahrtshaltestelle dargestellt. Auf den Linien der DB AG kommt der Kurzstreckentarif nicht zur Anwendung. B.4 Regelpreisstufen Die Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik: Preisstufe 2 gilt für die Fahrten in eine Nachbarkommune Preisstufen 3 bis 5 gelten im Regionalverkehr Darüber hinaus gilt die Preisstufe 5 im gesamten VRS-Gebiet sowie in den AVV- Stammgebieten gem. II. (außer bei Wochen- und MonatsTickets im Ausbildungsverkehr bzw. SchülerjahresTickets). B.5 Fahrausweise / Fahrpreise Es werden Fahrausweise gemäß der Fahrpreistafel des VRS-Gemeinschaftstarifs (siehe Anhang 1b) ausgegeben. B.6 Anschlusstarifierung Will der Fahrgast über den Geltungsbereich seines VRS-Fahrausweises hinaus fahren, so hat er hierfür zusätzlich ein Ticket zu lösen (Anschlussfahrausweis). Regelungen zur Weiterfahrt in den AVV-Tarifraum Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des AVV-Tarifraums berechtigen, sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des VRS- Tickets zu lösen. - Werden Fahrten mit der DB AG (ggf. incl. Nutzung der übrigen AVV-Verkehrsmittel im Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt innerhalb des VRS-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-Tarifs (auch Hin- und Rückfahrticket) innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des AVV-Tarifs

3 - 3 - zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des AVV-Tarifs zu lösen. Regelungen zur Weiterfahrt in den VRS-Tarifraum Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des VRS-Tarifraums berechtigen, sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des VRS- Tickets zu lösen. - Werden Fahrten mit der DB AG (ggf. incl. Nutzung der übrigen VRS-Verkehrsmittel im Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-Tarifs (auch Hin- und Rückfahrticket) innerhalb des VRS-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des VRS-Tarifs zu lösen. B.7 Sonstiges Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des VRS-Gemeinschaftstarifs zu lösen. Es gelten die entsprechenden Regelungen zur Anschlusstarifierung gem. VRS-Gemeinschaftstarif. Ein ausgewähltes VRS-Ticketsortiment ist bei den im Geltungsbereich des Kragentarifs verkehrenden AVV-Partnerunternehmen erhältlich. Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRS-Gemeinschaftstarifs. C. Übergangsverkehre zwischen dem AVV-Tarifraum und den VRS-Tarifgebieten gem. I. (Anwendung des AVV-Tarifes) C.1 Geltungsbereich Für verbundübergreifende Fahrten zwischen dem AVV-Tarifraum und den nachfolgend aufgeführten VRS-Tarifgebieten wird fahrwegabhängig gem. der AVV- Preisstufenmatrix (siehe Anhang 2a) der Verbundtarif des AVV angewendet. von/nach Elsdorf (bei Fahrt über Titz) von/nach Euskirchen (bei Fahrt über Nideggen/Vettweiß und Zülpich) von/nach Schleiden (bei Fahrt über Heimbach, Simmerath) von/nach Zülpich (bei Fahrt über Nideggen/Vettweiß) Im grenzüberschreitenden Verkehr ausgegebene AVV-Zeitfahrausweise werden innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs auch für Binnenverkehrsfahrten im VRS-Gebiet anerkannt. Die AVV-Zeitkarten (ausgenommen Schülerjahreskarten) gelten in den genannten VRS-Tarifgebieten flächendeckend (incl. VRS-Buslinien und Nahverkehrszügen). AVV-Zeitkarten (ausgenommen Schülerjahreskarten) der Preisstufe 3 sind ausschließlich im Start- und Ziel-Tarif- bzw. Stammgebiet flächendeckend gültig. Die Schülerjahreskarten gem. AVV-Verbundtarif gelten in den genannten VRS-Tarifgebieten nur für Fahrten auf dem direkten Schulweg. Das AVV-School&Fun-Ticket gilt darüber hinaus in den VRS-Tarifgebieten Bedburg, Elsdorf, Kerpen, Erftstadt, Euskirchen, Schleiden, Zülpich, Mechernich, Hellenthal und Kall.

4 - 4 - Mit Wirkung zum werden AVV-Schülerjahreskarten im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mehr anerkannt. Ausnahme: Freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im AVV außerhalb des neuen erweiterten Geltungsbereichs, die bis dahin mit einer AVV-Schülerjahreskarte zu der im VRS gelegenen Schule gefahren sind, erhalten weiterhin eine AVV-Schülerjahreskarte. C.2 Tarifsystem Für die Preisbildung sind der AVV- und VRS-Tarifraum in Stammgebiete unterteilt. Ein Stammgebiet entspricht einer Kommune. Die Stammgebiete sind jeweils zusätzlich in Kurzstreckenzonen unterteilt. C.3 Anwendung der Preisstufe 1 Für Fahrten mit Einzel-Tickets bzw. 4Fahrten-Tickets in zwei benachbarten Kurzstreckenzonen unterschiedlicher Stammgebiete gilt die Preisstufe 1. C.4 Regelpreisstufen Die weitere Preisbildung erfolgt grundsätzlich nach folgender Systematik: Preisstufe 2 gilt für die Fahrten in eine Nachbarkommune; Preisstufe 3 gilt im Regionalverkehr; Die Preisstufe 4 gilt im AVV-Gesamtnetz sowie in den VRS-Tarifgebieten gem. C.1. C.5 Fahrausweise / Fahrpreise Es werden Fahrausweise gemäß der Fahrpreistafel des AVV-Verbundtarifs (siehe Anhang 2b) ausgegeben. C.6 Anschlusstarifierung Will der Fahrgast über den Geltungsbereich seines AVV-Fahrausweises hinaus fahren, so hat er hierfür zusätzlich ein Ticket zu lösen (Anschlussfahrausweis). Regelungen zur Weiterfahrt in den VRS-Tarifraum Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des VRS-Tarifraums berechtigen, sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des AVV-Tickets zu lösen. Werden Fahrten mit der DB AG (ggf. incl. Nutzung der übrigen VRS-Verkehrsmittel im Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-Tarifs (auch Hin- und Rückfahrticket) innerhalb des VRS-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des VRS-Tarifs zu lösen. Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des VRS-Tarifs zu lösen. Regelungen zur Weiterfahrt in den AVV-Tarifraum Anschlussfahrausweise, die zur Weiterfahrt innerhalb des AVV-Tarifraums berechtigen, sind grundsätzlich ab der letzten Haltestelle des Geltungsbereichs des AVV- Tickets zu lösen.

5 - 5 - Werden Fahrten mit der DB AG (ggf. incl. Nutzung der übrigen AVV- Verkehrsmittel im Nachlauf) durchgeführt und der Kauf des AnschlussTickets (EinzelTickets) erfolgt innerhalb des VRS-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des NRW-Tarifs (auch Hin- und Rückfahrticket) innerhalb des AVV-Tarifraums, ist hierfür ein Fahrausweis des AVV-Tarifs zu lösen. C.7 Sonstiges Als Anschlusszeitkarte ist immer ein Fahrausweis des AVV-Verbundtarifs zu lösen. Es gelten die entsprechenden Regelungen zur Anschlusstarifierung gem. AVV-Verbundtarif. In den VRS-Verkehrsmitteln werden die AVV-Fahrausweise anerkannt. Ein Erwerb bei den VRS-Partnerunternehmen ist nicht möglich. Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des AVV-Verbundtarifs.

6 - 6 - Anlage 1a Tarif- gebiets- Nr. Preisstufen-Matrix für den Kragentarif AVV / VRS (Anwendung des VRS-Tarifs) 2537 Alfter Bad Honnef Bad Münstereifel Bedburg 2a über Bergheim Bergheim Bergisch Gladbach Bergneustadt Blankenheim Bonn Bornheim Brühl Burscheid Dahlem Eitorf Elsdorf 2a über Bergheim Engelskirchen Erftstadt 4 3 2a Euskirchen über Vettweiß 2820 Frechen über Köln über Düren Gummersbach Hellenthal Hennef Hückeswagen Hürth Kall Kerpen 3 2a 2a 3 3 über Frechen über Düren Köln über Düren Königswinter Kürten Leichlingen Leverkusen Lindlar Lohmar Marienheide Mechernich Meckenheim Monheim Morsbach Much Nettersheim Neunk.-Seelscheid Niederkassel Nümbrecht Nörvenich über Bergheim über Kerpen Odenthal ** gilt bei Fahrt über Düren nicht auf der AVV-Linie SB 98 (ausgenommen VRS-SchülerTicket) Bei Fahrten über ein drittes Stammgebiet, welches bzgl. des Startoder Zielgebietes tariflich höher eingestuft ist, gilt grundsätzlich der jeweils höhere Fahrpreis Düren 3680 Merzenich 3690 Nörvenich 3660 Titz 3700 Vettweiß **

7 - 7 - Tarif- gebiets- Nr. Preisstufen-Matrix für den Kragentarif AVV / VRS (Anwendung des VRS-Tarifs) 2370 Overath Pulheim Radevormwald Reichshof Rheinbach Rösrath Ruppichteroth Sankt Augustin Schleiden über Heimbach 2551 Siegburg Troisdorf Wachtberg Waldbröl Weilerswist Wermelskirchen Wesseling Wiehl Windeck Wipperfürth Zülpich 5 5 über Erftstadt über Vettweiß 2961 Altenkirchen (Ww.) Asbach Betzdorf Daaden Dormagen Drolshagen Düren über Kerpen Gerolstein Grevenbroich Hamm (Sieg) Herdorf Jünkerath (Obere Kyll) Kirchen Langenfeld Linz am Rhein Meinerzhagen Merzenich über Kerpen Oberbettingen (Hillesh.) Olpe Remscheid Rommerskirchen Solingen Titz über Bergheim über Frechen Unkel Vettweiß über Kerpen Wersh./Hümmel (Adenau) Wissen ** gilt bei Fahrt über Düren nicht auf der AVV-Linie SB 98 (ausgenommen VRS-SchülerTicket) Bei Fahrten über ein drittes Stammgebiet, welches bzgl. des Startoder Zielgebietes tariflich höher eingestuft ist, gilt grundsätzlich der jeweils höhere Fahrpreis Düren 2750 Merzenich 3690 Nörvenich 3660 Titz 3700 Vettweiß **

8 - 8 - Anlage 1b VRS-Gemeinschaftstarif Preistafel K 1a 1b 2a 2b EinzelTicket Erwachsene 1,90 2,40 2,80 2,80 3,80 5,00 7,70 11,30 EinzelTicket Kinder 1,00 1,30 1,60 1,60 2,00 2,50 3,70 5,10 4erTicket Erwachsene 7,00 8,30 10,10 10,10 13,70 17,90 27,60 40,60 4erTicket Kinder 4,00 5,00 6,00 6,00 7,80 9,70 14,40 19,80 TagesTicket 1 Person 6,60 8,10 8,10 10,00 12,70 17,60 23,80 TagesTicket 5 Personen 9,30 12,10 12,10 15,30 18,30 24,60 33,90 WochenTicket 16,90 23,30 23,30 29,20 35,40 52,30 64,00 MonatsTicket 64,30 87,60 87,60 110,30 133,30 198,60 240,20 MonatsTicket im Abo 57,10 76,50 76,50 96,80 116,80 173,90 210,60 Formel 9Ticket 44,60 62,00 62,00 71,20 86,70 103,10 124,40 Formel 9Ticket im Abo 40,20 53,80 53,80 61,60 75,10 89,30 108,20 Aktiv60Ticket 38,70 51,50 51,50 57,60 69,90 83,00 97,10 MonatsTicket Schüler & Azubi 51,40 65,60 65,60 82,80 100,20 148,90 180,20 PrimaTicket 45,70 58,40 58,40 74,60 90,30 134,30 162,80 StarterTicket 45,70 58,40 58,40 74,60 90,30 134,30 162,10 Zuschläge 1.-Klasse-Nutzung DB für eine Fahrt 1,20 1,40 1,40 1,90 2,50 3,90 5,70 für eine Woche 8,50 11,70 11,70 14,60 17,70 26,20 32,00 für einen Monat 32,20 43,80 43,80 55,20 66,70 99,30 120,10 für 12 Monate (Monatsrate) 28,60 38,30 38,30 48,40 58,40 87,00 105,30 Schnellbuszuschläge Buslinie SB 60 für eine Fahrt - Erwachsene für eine Fahrt - Kinder für eine Woche für einen Monat für 12 Monate (Monatsrate) Zusatzwertmarken für ein Fahrrad (für 1 Monat) 2,80 1,60 14,50 47,80 41,80 32,80 AnschlussTicket (gilt nur in Verbindung mit VRS-ZeitTickets) Einzelfahrt 3,50

9 - 9 - Anlage 2a Preisstufen-Matrix für den Kragentarif AVV / VRS (Anwendung des AVV-Tarifs) (Tarifstand: ) Elsdorf 2 Euskirchen 3 Schleiden 4 Zülpich 5 NL+B 14 StädteRegion Aachen Kreis Heinsberg Kreis Düren VRR 15 Aachen + Vaals + Kelmis Spekholzerheide (Linie 44) Heerlen / Landgraaf über Titz Ubach over Worms über Nideggen/Vettweiß und Zülpich Baesweiler über Heimbach/Simmerath Eschweiler über Nideggen/Vettweiß Als. + Hzr. + Wür. + Kerkr. (Li. 34) Monschau Roetgen Simmerath Stolberg Erkelenz (einschl. Bf. Herrath) Bei Fahrt über Düren gilt Preisstufe 4 Gangelt Es gilt Preisstufe 2 für Einzel-, 4Fahrten-, Geilenkirchen Tages- und Minigruppentickets Heinsberg gilt nur für Einzelfahrscheine, 4-Fahrten- (Erw.), Wochen- bzw. Monatskarten für Erwachsene Hückelhoven (incl. Abos) Selfkant Selfkant + Sittard (NL) Linien 44, 497, euregio bahn Übach-Palenberg Nur Linien 408, 418 und EK3 Waldfeucht Wassenberg Wegberg (einschl. Bf. Genhausen) Aldenhoven Es gilt der VRS-Tarif Düren Bei Fahrten über Bergheim gilt der VRS-Tarif Heimbach Bei Fahrten über Kerpen/Köln gilt der VRS-Tarif Hürtgenwald Inden Jülich Kreuzau Langerwehe Linnich Merzenich Nideggen Niederzier Nörvenich Titz Vettweiß Niederkrüchten Wanlo (Mönchengladbach) Raumbegrenzungen: Bei Fahrten über ein drittes Stammgebiet, welches bzgl. des Start- oder Zielgebietes tariflich höher eingestuft ist, gilt grundsätzlich der jeweils höhere Fahrpreis.

10 AVV-Verbundtarif 1. April 2014 Stand: 1. April Aachen / Vaals / Kelmis A B C Anlage 2b Preise in Euro Erwachsene Einzel-Ticket 1,50 1,60 2,65 ¹) 3,55 5,30 8,30 Erwachsene 4Fahrten-Ticket 5,00 6,00 9,60 ¹) 12,80 19,00 29,80 je Fahrt (1,25) (1,50) (2,40) (3,20) (4,75) (7,45) Einzelfahrt Kinder Einzel-Ticket ²) 1,00 1,00 1,45 ¹) 1,90 2,80 4,30 Kinder 4Fahrten-Ticket ²) 4,00 4,00 5,80 ¹) 7,60 11,20 17,20 je Fahrt (1,00) (1,00) (1,45) (1,90) (2,80) (4,30) Tages-Ticket (1 Person) ganztägig 7,40 10,50 13,80 17,10 mo. fr. ab 9.00 Uhr; Minigruppen-Ticket (max. 5 Pers.) 10,00 8,25 15,00 20,50 24,70 sa., so. oder feiertags ganztägig Erwachsene Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 20,90 27,70 41,70 54,20 Erwachsene Monatskarte Kalendermonat 52,00 59,50 62,20 84,70 119,00 163,00 Erwachsene Monatskarte im ABO mind. 12 Kalendermonate 43,33 49,58 51,83 70,58 99,17 135,83 Regiokarte (Monatskarte) Zentrales Stammgebiet und i. d. R. alle Erwachsene: 119,00 / im ABO: 99,17 benachbarten Ziele der Preisstufe 2 Auszubildende: 90,70 / im ABO: 79,00 Auszubildende Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 15,90 21,00 31,50 40,90 Auszubildende Monatskarte Kalendermonat 39,75 45,20 47,40 64,80 90,70 124,70 Auszubildende Monatskarte im ABO mind. 12 Kalendermonate 34,50 39,50 41,30 56,20 79,00 108,00 Schülerjahreskarte nur für Schulwegfahrten 409,45 465,55 474,00 667,41 934, ,40 Fun-Ticket für alle mo. fr. ab Uhr; sa., so., unter 18 Jahren und Schüler feiertags und in den Ferien ganztägig 17,90 im ABO: 14,92 Aktiv-ABO (1 Person) Aktiv-Duo (2 Personen) Zuschlag 1. Kl. DB Einzelfahrt für Senioren ab 60 Jahren; mo. fr. ab 9.00 Uhr; sa., so. u. feiertags ganztägig Einzelfahrt 1,40 48,00 (ABO) 79,90 (ABO) 1,80 2,65 4,15 Zuschlag 1. Kl. DB Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 10,45 13,80 20,85 27,10 Zuschlag 1. Kl. DB Monatskarte Kalendermonat 29,75 42,20 59,40 81,40 Zuschlag 1. Kl. DB Mon. Karte ABO mindestens 12 Kalendermonate 24,79 35,27 49,57 67,92 Minigruppe Ticket Familien- Stadt- und Kreis-Tickets (Tages-Tickets) 1 Person Stadt Aachen (incl. Vaals und Kelmis) Tages-Tickets für 1 Person gelten von 0.00 Uhr bis Betriebsschluss 7,40 8,25 StädteRegion Aachen (Stadt u. Kreis) Minigruppen-Tickets (für max. 5 Personen) bzw. Familien-Tickets (nur in Verbindung 13,80 20,50 13,80 Kreis Düren mit Familienkarte) gelten mo. fr. ab 9.00 Uhr bis Betriebsschluss und sams-, sonn- 10,50 20,50 10,50 Kreis Heinsberg oder feiertags jeweils ganztägig 10,50 15,00 - City-XL-Ticket Aachen City-XL-4Fahrten-Ticket Aachen City-XL-Monatskarte Aachen City-Tarif Düren Einzelfahrt City-Tarif Düren Monatskarte Mobil-Ticket (für Berechtigte lt. Tarifbestimmungen) Welcome-Ticket Wochenend-Ticket für Jugendliche unter 18 Jahren Fahrrad Einzelfahrt Fahrrad-Ticket AVV euregioticket Schönes-Wochenende-Ticket Jugendl./Schüler Sommerferien Jugendl./Schüler übrige Ferien Senioren Sommerferien Senioren übrige Ferien SchöneFahrtTicket NRW SchönerTagTicket NRW werktags ab 9.00 Uhr; sa., so. und feiertags ganztägig SchöneFerienTicket NRW Sommerferien SchöneFerienTicket NRW übrige Ferien Regeltarife Preisstufe: K 1 Gültigkeit Flugs-Ticket (StädteRegion Aachen) FahrradTagesTicket NRW ganztägige Mitnahme eines Fahrrades in ganz NRW 4,70 ¹) Dieser Tarif gilt auch für zwei angrenzende Kurzstrecken-Zonen unterschiedlicher Stammgebiete. ²) Gilt für Kinder unter 15 Jahren; Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert. *) 2,00 Aufpreis im personenbedienten Verkauf der DB / DB-Agenturen Kurzstreckenzone (Kreis Düren und Kreis Heinsberg) Sondertarife Stadt / Gemeinde AVV- Gesamtnetz Stammgebiet und ein Nachbarstammgebiet Stammgebiet und eine Nachbarregion für eine Einzelfahrt innerhalb der City-XL-Zone in Aachen 1,60 für Fahrten innerhalb der City-XL-Zone in Aachen 5,00 Monatskarte für Fahrten innerhalb der City-XL-Zone in Aachen 35,00 für eine Einzelfahrt in einem Teilbereich der Stadt Düren (Stadtzentrum) 1,00 Monatskarte für Fahrten in einem Teilbereich der Stadt Düren (Stadtzentrum) 20,00 Monatskarte Kreis Düren (nur im Abo) 15,00 Monatskarte Kreis Heinsberg 20,00 Monatskarte StädteRegion Aachen 27,80 3-Tage-Ticket für 1 Person (ganztägig) für beliebig viele Fahrten innerhalb einer Stadt/Gemeinde 14,00 samstags oder sonntags für 1 Person im AVV-Gesamtnetz 4,80 Mitnahme eines Fahrrades im AVV (entfernungsunabhängig) 2,10 ganztägige Mitnahme eines Fahrrades im AVV (entfernungsunabhängig) 3,10 Tageskarte für beliebig viele Fahrten in der Euregio Maas-Rhein, mo. bis fr. für 1 Person, sa., so. und feiertags für max. 2 Erwachsene und 3 Kinder unter 12 Jahren samstags oder sonntags für max. 5 Pers. oder 1 Person mit beliebig vielen eigenen (Enkel-) Kindern unter 15 Jahren und eine weitere Person Ferien-Tickets im AVV für alle unter 16 und Schüler unter 21 Jahren für Senioren ab 60 Jahren NRW-Tickets 18,00 44,00 * 29,70 14,90 58,00 29,00 für einen Erwachsenen (Gültigkeit 2 Stunden) in ganz NRW 17,80 für ein Kind 6-14 Jahre (Gültigkeit 2 Stunden) in ganz NRW 8,90 für 1 Person in ganz NRW 28,50 * für max. 5 Personen oder 1 Person mit beliebig vielen eigenen (Enkel-)Kindern unter 15 Jahren und eine weitere Person in ganz NRW 41,00 * für alle unter 16 und Schüler unter 21 Jahren in den Sommerferien in ganz NRW 58,00 für alle unter 16 und Schüler unter 21 Jahren in den übrigen Ferien (Ostern, Herbst o. Weihnachten) in ganz NRW 28,00

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