Immissionsbericht. Februar 2009

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1 Immissionsbericht Februar 29

2 . Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung. Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung Verkehrsdaten Flugbewegungszahlen Betriebsrichtungsverteilung Nachtflugbewegungen Typenmix Fluglärm Einzelschallpegel Dauerschallpegel Gegenüberstellung der Dauerschallpegel für Februar '8 Februar' Jahresganglinie des Dauerschallpegels LEQ4 an zwei Messstellen Einhaltung der Lärmgrenzlinie (gemäß Luftrechtlicher Genehmigung) Luftschadstoffe Überblick Besondere Vorkommnisse Schwefeldioxid Kohlenmonoxid Stickstoffmonoxid Stickstoffdioxid Feinstaub (PM1) Ozon Benzol Tabelle der Luftschadstoffdaten Wetter Tabelle der Wetterdaten Erläuterungen Erläuterungen zum Fluglärmteil Erläuterungen zum Luftschadstoffteil Plankarte - Messstellenstandorte Immissionsbericht, Februar

3 Zusammenfassung Die Anzahl der Flugbewegungen am Durchschnittstag hat sich gegenüber dem Vormonat um 14 Prozentpunkte erhöht. Mit Flugbewegungen wurden in diesem Berichtsmonat Flugbewegungen weniger als im Februar 28 durchgeführt. Die Betriebsrichtungsverteilung mit 8 % West- bzw. 2 % Ostbetrieb im Berichtsmonat wich um 18 Prozentpunkte von der über die vergangenen 12 Monate gemittelten Verteilung von West/Ost = 62 / 38% ab. Flugbewegungen mit Kapitel 2 Flugzeugen wurden im Berichtsmonat zweimal durchgeführt. Propellerflugzeuge hatten in diesem Monat einen Anteil von 17% am Flugverkehr. Ein max. Einzelschallpegel von 9 wurde im gesamten Berichtszeitraum einmal an der Messstelle Hallbergmoos und zweimal an der Messstelle Schwaig überschritten. In diesem Monat wurde an keiner Messstelle der Dauerschallpegel LEQ4 von 6 überschritten. Der Dauerschallpegel LEQ3Tag wies nur eine Überschreitung von 6 an der Messstelle Pulling auf. Dauerschallpegel LEQ4 von kleiner 5 wurden an den Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen, Mintraching, Neufahrn und Viehlaßmoos registriert. Der Dauerschallpegel LEQ3Tag von 5 wurde an den Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen und Neufahrn unterschritten. Ein nächtlicher Dauerschallpegel LEQ3Nacht von 55 wurde nicht überschritten. Die Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen, Mintraching, Pallhausen und Viehlaßmoos wiesen Pegel kleiner 45 auf. An den ersten Februartagen herrschte meist eine leichte Ostströmung und bei häufigem Nebel oder Eisnebel schwankten die Temperaturen zwischen 4 und +7 C. Insbesondere am 4. Februar bildete sich eine austauscharme Wetterlage aus, infolgedessen die Konzentrationen vieler Schadstoffe deutlich anstiegen. Ab 7. Februar drehte der Wind auf westliche Richtungen, was sich nur unterbrochen durch kurzzeitige windschwache Phasen bis zum Monatsende nicht mehr änderte. Nach einem kurzen Temperaturanstieg bis 1 C und Sturmböen am 1. Februar, stiegen die Temperaturen bis 2. Februar kaum mehr über die Null- Grad-Grenze. Immissionsbericht, Februar

4 Bis 17. Februar war es meist stark bewölkt bis bedeckt und anfängliche Regenund Graupelschauer gingen bei mäßigem bis starkem Wind aus West in zum Teil anhaltende Schneefälle über. An den beiden folgenden Tagen klarte es auf und in den Nächten gab es strengen Frost bis 15 C. Bei wieder zunehmender Bewölkung wurde es wieder milder. Die Temperaturen lagen meist um oder knapp über C. Es gab viele Niederschläge, meist als Schnee, zeitweise jedoch auch als Schneeregen oder Regen. Deutlich milder wurde es ab 25. Februar und die Niederschläge fielen zunehmend als Regen. Am letzten Februartag wurden bei Aufheiterungen 1 C erreicht. Die mittlere Windgeschwindigkeit lag im Februar mit 3,3 m/s im Bereich des langjährigen Mittels. Der Anteil der Calmen (Windgeschwindigkeiten <,5 m/s) betrug 1,6 %. Im Vergleich zu den Vorjahren war es im Februar 29 im Monatsmittel mit,2 C um ca. 1 C kälter. Infolge der häufigen Niederschläge lag auch die relative Feuchte höher als in den Vergleichsmonaten der Vorjahre. Der Luftdruck lag etwa 6 hpa unter dem langjährigen Mittel, und wegen des meist bedeckten Himmels war auch die Globalstrahlung im Monatsmittel geringer. Die PM1-Konzentration betrug 22 µg/m 3 im Monatsmittel und lag deutlich unter dem langjährigen Mittel von 29 µg/m³. Ursache dafür ist auch hier die feuchte Witterung und der gute Luftaustausch im Februar. Der 24 h-grenzwert für Partikel (PM1) beträgt 5 µg/m³. Er wurde im Februar 29 nicht überschritten. Der maximale Tagesmittelwert für PM1 betrug 41 µg/m³. Im Jahr 29 sind damit zehn Überschreitung an der Messstelle LHY6 (Allg. LF) aufgetreten; je Kalenderjahr sind 35 Überschreitungen dieses Grenzwertes zulässig. Die Benzol-Konzentration im Februar war mit 2, µg/m³ etwas geringer als der mehrjährige Mittelwert von 2,2 µg/m³, während die Konzentrationen von Toluol und Xylolen deutlich unter ihren Vergleichswerten lagen. Die mittlere NO 2 -Konzentration betrug an der Station Allg. LF 44 µg/m³ und lag damit 6 µg/m³ über dem langjährigen Mittel. In Brandau entsprach das Monatsmittel genau dem mehrjährigen Mittelwert von 39 µg/m³. Die Ozonkonzentration entsprach dem mehrjährigen Mittel von 31 µg/m 3. Immissionsbericht, Februar

5 1. Verkehrsdaten 1.1 Flugbewegungszahlen Die Anzahl der Flugbewegungen am Durchschnittstag hat sich gegenüber dem Vormonat um 14 Prozentpunkte erhöht. Mit Flugbewegungen wurden in diesem Berichtsmonat Flugbewegungen weniger als im Februar 28 durchgeführt. Gesamtanzahl aller Flugbewegungen* : (Nur Flächenflugzeuge) Gesamtanzahl Hubschrauberflugbewegungen* : Betriebsrichtungsverteilung Die Betriebsrichtungsverteilung mit 8 % West- bzw. 2 % Ostbetrieb im Berichtsmonat wich um 18 Prozentpunkte von der über die vergangenen 12 Monate gemittelten Verteilung von West/Ost = 62 / 38% ab. Betriebsrichtungsverteilung Gesamtanzahl von Starts und Landungen in Richtung Westen (absolut)* Westen (prozentual) : 8 Osten (absolut)* 6.4 Osten (prozentual ) : 2 *) Die Verkehrsdaten gelten ohne Militär und sind vorläufig, Statistisch ausreichend abgesicherte Werte werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht Immissionsbericht, Februar

6 1.3 Nachtflugbewegungen In dem Zeitraum (22: Uhr) bis (5:59 Uhr) betrug die Anzahl der Flugbewegungen Gesamt 1564 davon Starts 589 und Landungen 975 kontingentierte, planmäßige Flugbewegungen Verspätungen bzw. Verfrühungen Homebase MUC-Liste Luftpost Ausbildung 1.4 Hilfeleistung bzw. polizeiliche Aufgaben Flugsicherheitsgründe Ausnahmen Sonstige 1 Der durchschnittliche Dauerschallpegel (Leq3-Nacht) von 5 wurde an keinem Schnittpunkt der Flugrouten mit der Schutzgebietsgrenze in dem Zeitraum März 28 bis Februar 29 überschritten. Das Lärmvolumen hat in den zurückliegenden 12 Monaten 58% des Lärmkontingentes in Anspruch genommen. Immissionsbericht, Februar

7 1.4 Typenmix Flugbewegungen mit Kapitel 2 Flugzeugen wurden im Berichtsmonat zweimal durchgeführt. Propellerflugzeuge hatten in diesem Monat einen Anteil von 17% am Flugverkehr. Propellerflugzeuge Strahlflugzeuge Kapitel 3 (ICAO,Annex16) in Bonusliste Kapitel 3 (ICAO,Annex16) 416 Kapitel 2 (ICAO, Annex 16)* 2 Hubschrauber 188 Die Verkehrsdaten gelten ohne Militär und sind vorläufig, Statistisch ausreichend abgesicherte Werte werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht Typenmix Strahlflugzeuge Kapitel 3 (ICAO,Annex16) in Bonusliste 81% Propellerflugzeuge 17% Hubschrauber 1% Strahlflugzeuge Kapitel 3 (ICAO,Annex16) 1% Strahlflugzeuge Kapitel 2 (ICAO, Annex 16) % *) Mit den Ausphasungsregularien (Richtlinie 92/14/EWG vom Betriebseinschränkung von Kapitel 2 Flugzeugen (ICAO, Annex 16), gilt im EU-Raum ab dem ein Verkehrsverbot für Kapitel 2-Flugzeuge. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flugzeuge mit einer Startmasse von kleiner 34 Tonnen oder einer Sitzanzahl von kleiner 19. Des weiteren können durch das Bundes Verkehrsministerium Ausnahmen für Luftfahrtgesellschaften aus dem ehemaligen Warschauer-Pakt Staaten gewährt werden. Immissionsbericht, Februar

8 2. Fluglärm 2.1 Einzelschallpegel Entsprechend der DIN wird die Messgröße: LASmax - Maximaler Einzelschallpegel in einer Pegelhäufigkeit dargestellt. Ein max. Einzelschallpegel von 9 wurde im gesamten Berichtszeitraum einmal an der Messstelle Hallbergmoos und zweimal an der Messstelle Schwaig überschritten. Messstellen Anzahl Einzelschallpegel in den Pegelbändern < >9 Summe Achering ACI Asenkofen ASK Attaching ATT Brandstadel BRA Eitting EIT Fahrenzhausen FAH Glaslern GLA Hallbergmoos HAL Massenhausen MAS Mintraching MIN Neufahrn NEU Pallhausen PAL Pulling PLG Reisen REI Schwaig SCH Viehlaßmoos VIE Summe Grafische Darstellungen der Pegelhäufigkeitsverteilungen und weiterführende Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: Immissionsbericht, Februar

9 2.1.1 Pegelhäufigkeitsverteilung für den Tagzeitraum Ein max. Einzelschallpegel von 9 wurde im gesamten Berichtszeitraum je einmal an den Messstellen Hallbergmoos und Schwaig überschritten. Vier Messstellen wiesen Pegel größer 85 auf, wobei an der Messstelle Schwaig 24 der 34 Pegel größer 85 registriert wurden. Anzahl Einzelschallpegel in den Pegelbändern im Tagzeitraum 6 bis 22 Uhr Messstellen < >9 Summe Achering ACI Asenkofen ASK Attaching ATT Brandstadel BRA Eitting EIT Fahrenzhausen FAH Glaslern GLA Hallbergmoos HAL Massenhausen MAS Mintraching MIN Neufahrn NEU Pallhausen PAL Pulling PLG Reisen REI Schwaig SCH Viehlaßmoos VIE Summe Immissionsbericht, Februar

10 2.1.2 Pegelhäufigkeitsverteilung für den Nachtzeitraum Ein max. Einzelschallpegel von 85 wurde im Berichtszeitraum 13-mal an der Messstelle Schwaig überschritten. Acht Messstellen wiesen Pegel größer 8 auf. Einzelschallpegel größer 8 wurden im Berichtszeitraum 89-mal aufgezeichnet. Anzahl Einzelschallpegel in den Pegelbändern im Nachtzeitraum 22 bis 6 Uhr < >9 Summe Achering ACI Asenkofen ASK Attaching ATT Brandstadel BRA Eitting EIT Fahrenzhausen FAH Glaslern GLA Hallbergmoos HAL Massenhausen MAS Mintraching MIN Neufahrn NEU Pallhausen PAL Pulling PLG Reisen REI Schwaig SCH Viehlaßmoos VIE Summe Immissionsbericht, Februar

11 2.2 Dauerschallpegel Die Kenngrößen äquivalenter Dauerschallpegel LEQ4, LEQ3Tag und LEQ3Nacht werden nach DIN für alle 16 Messstellen ermittelt. Der LEQ3Tag gilt für den Beurteilungszeitraum von 6 bis 22 Uhr und der LEQ3Nacht für den Beurteilungszeitraum von 22 bis 6 Uhr. In diesem Monat wurde an keiner Messstelle der Dauerschallpegel LEQ4 von 6 überschritten. Der Dauerschallpegel LEQ3Tag wies nur eine Überschreitung von 6 an der Messstelle Pulling auf. Dauerschallpegel LEQ4 von kleiner 5 wurden an den Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen, Mintraching, Neufahrn und Viehlaßmoos registriert. Der Dauerschallpegel LEQ3Tag von 5 wurde an den Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen und Neufahrn unterschritten. Ein nächtlicher Dauerschallpegel LEQ3Nacht von 55 wurde nicht überschritten. Die Messstellen Asenkofen, Fahrenzhausen, Mintraching, Pallhausen und Viehlaßmoos wiesen Pegel kleiner 45 auf. LEQ4 in LEQ3-Tag in LEQ3-Nacht in Achering ACI Asenkofen ASK Attaching ATT Brandstadel BRA Eitting EIT Fahrenzhausen FAH Glaslern GLA Hallbergmoos HAL Massenhausen MAS Mintraching MIN Neufahrn NEU Pallhausen PAL Pulling PLG Reisen REI Schwaig SCH Viehlaßmoos VIE Immissionsbericht, Februar

12 Dauerschallpegel Februar 29 LEQ4 LEQ3-Tag LEQ3-Nacht ACI ASK ATT BRA EIT FAH GLA HAL MAS MIN NEU PAL PLG REI SCH VIE Messstellen Immissionsbericht, Februar

13 2.3 Gegenüberstellung der Dauerschallpegel für Februar '8 Februar'9 Die Größe der Dauerschallpegel (LEQ4) an den Messstellen hat sich zum gleichen Monat im Vorjahr nicht wesentlich geändert. Die Abweichungen entstehen aufgrund unterschiedlicher Flugbewegungszahlen und Betriebsrichtungsverteilungen. In diesem Monat weisen die Messstellen Mintraching und Neufahrn (+2dB) und die Messstelle Brandstadel, Glaslern, Hallbergmoos und Pallhausen (+1 db) Zunahmen auf. An den Messstellen Asenkofen und Viehlaßmoos verringerte sich der Pegel um jeweils 3 db. Weitere Abnahmen wurden an der Messstelle Fahrenzhausen (-2 db) und an den Messstellen Achering und Massenhausen (-1dB) verzeichnet. Keine Veränderungen gab es an den fünf Messstellen Attaching, Eitting, Pulling, Reisen und Schwaig. Februar 28 Februar 29 Gesamtanzahl der Flugbewegungen Richtung Westen (prozentual) 62 8 Richtung Osten (prozentual) 38 2 Veränderung des Dauerschallpegels LEQ4 zum Vorjahresmonat Messstellen ACI ASK ATT BRA EIT FAH GLA HAL MAS MIN NEU PAL PLG REI SCH VIE Zunahme Abnahme -8-1 Weiterführende Dauerschallpegelstatistiken sind unter folgendem Link abrufbar: Immissionsbericht, Juni

14 2.4 Jahresganglinie des Dauerschallpegels LEQ4 an zwei Messstellen An den beiden ausgewählten Messstellen - Achering (im Westen des Flughafens) und Eitting (im Osten des Flughafens) - ist keine wesentliche Veränderung des Dauerschallpegels über den Zeitraum des Vorjahres und des laufenden Berichtsjahres zu verzeichnen. In Achering hat sich der Pegel zum Wert des Jahres 28 um 1 db verringert und an der Messstelle Eitting nicht verändert. Jahresganglinie des Dauerschallpegels LEQ4 für die Messstelle Achering Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Monate Achering-28 Achering-29 Jahresganglinie des Dauerschallpegels LEQ4 für die Messstelle Eitting Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Monate Eitting-28 Eitting-29 Immissionsbericht, Juni

15 2.5 Einhaltung der Lärmgrenzlinie (gemäß Luftrechtlicher Genehmigung) Auf der Lärmgrenzlinie, gemessen am Dauerschallpegel der 6 verkehrsreichsten der zurückliegenden 12 Monate, wurde an keiner Stelle der Wert von 62 erreicht oder überschritten. Die an den Schnittpunkten von Flugroute und 62-Linie gelegenen Messstellen Brandstadel, Pallhausen, Reisen und Viehlaßmoos weisen im Berichtsmonat keine Überschreitung eines Dauerschallpegel LEQ4 von 62 auf. BRA PAL REI VIE LEQ4 in Ausfallzeit in % Ausfallgrund LEQ4 in Ausfallzeit in % Ausfallgrund LEQ4 in Ausfallzeit in % Ausfallgrund LEQ4 in Ausfallzeit in % Ausfallgrund T T W T T W 1 W 1 W 1 W W 1 W 1 W 1 W W 57 1 W W 1 W 1 W 1 W W 54 1 W 53 1 W 1 W W T W 57 2 W *) W: Ausfallzeit aufgrund extremer Witterungsbedingungen T: Ausfallzeit aufgrund von Technikproblemen Immissionsbericht, Juni

16 3. Luftschadstoffe Die Ergebnisse der kontinuierlichen Luftschadstoff-Immissionsmessungen mit den lufthygienischen Messstationen Flughafen München Allgemeine Luftfahrt (Allg. Lf, LHY6) und Flughafen München Brandau (LHY4) werden vorgestellt. Die Stationen werden im Auftrag der Flughafen München GmbH von der Fa. Müller- BBM, Planegg bei München betrieben. 3.1 Überblick An den ersten Februartagen herrschte meist eine leichte Ostströmung und bei häufigem Nebel oder Eisnebel schwankten die Temperaturen zwischen 4 und +7 C. Insbesondere am 4. Februar bildete sich eine austauscharme Wetterlage aus, infolgedessen die Konzentrationen vieler Schadstoffe deutlich anstiegen. Ab 7. Februar drehte der Wind auf westliche Richtungen, was sich nur unterbrochen durch kurzzeitige windschwache Phasen bis zum Monatsende nicht mehr änderte. Nach einem kurzen Temperaturanstieg bis 1 C und Sturmböen am 1. Februar, stiegen die Temperaturen bis 2. Februar kaum mehr über die Null- Grad-Grenze. Bis 17. Februar war es meist stark bewölkt bis bedeckt und anfängliche Regenund Graupelschauer gingen bei mäßigem bis starkem Wind aus West in zum Teil anhaltende Schneefälle über. An den beiden folgenden Tagen klarte es auf und in den Nächten gab es strengen Frost bis 15 C. Bei wieder zunehmender Bewölkung wurde es wieder milder. Die Temperaturen lagen meist um oder knapp über C. Es gab viele Niederschläge, meist als Schnee, zeitweise jedoch auch als Schneeregen oder Regen. Deutlich milder wurde es ab 25. Februar und die Niederschläge fielen zunehmend als Regen. Am letzten Februartag wurden bei Aufheiterungen 1 C erreicht. Die mittlere Windgeschwindigkeit lag im Februar mit 3,3 m/s im Bereich des langjährigen Mittels. Der Anteil der Calmen (Windgeschwindigkeiten <,5 m/s) betrug 1,6 %. Im Vergleich zu den Vorjahren war es im Februar 29 im Monatsmittel mit,2 C um ca. 1 C kälter. Infolge der häufigen Niederschläge lag auch die relative Feuchte höher als in den Vergleichsmonaten der Vorjahre. Der Luftdruck lag etwa 6 hpa unter dem langjährigen Mittel, und wegen des meist bedeckten Himmels war auch die Globalstrahlung im Monatsmittel geringer. Die PM1-Konzentration betrug 22 µg/m 3 im Monatsmittel und lag deutlich unter Immissionsbericht, Juni

17 dem langjährigen Mittel von 29 µg/m³. Ursache dafür ist auch hier die feuchte Witterung und der gute Luftaustausch im Februar. Der 24 h-grenzwert für Partikel (PM1) beträgt 5 µg/m³. Er wurde im Februar 29 nicht überschritten. Der maximale Tagesmittelwert für PM1 betrug 41 µg/m³. Im Jahr 29 sind damit zehn Überschreitung an der Messstelle LHY6 (Allg. LF) aufgetreten; je Kalenderjahr sind 35 Überschreitungen dieses Grenzwertes zulässig. Die Benzol-Konzentration im Februar war mit 2, µg/m³ etwas geringer als der mehrjährige Mittelwert von 2,2 µg/m³, während die Konzentrationen von Toluol und Xylolen deutlich unter ihren Vergleichswerten lagen. Die mittlere NO 2 -Konzentration betrug an der Station Allg. LF 44 µg/m³ und lag damit 6 µg/m³ über dem langjährigen Mittel. In Brandau entsprach das Monatsmittel genau dem mehrjährigen Mittelwert von 39 µg/m³. Die Ozonkonzentration entsprach dem mehrjährigen Mittel von 31 µg/m Besondere Vorkommnisse Station Allgemeine Luftfahrt (LHY6): Durch extreme Witterungsbedingungen mit Eisnebel, kam es beim PM1-Messgerät auch im Februar zu Vereisungen im Bereich des PM1-Vorabscheiders, weshalb einige Messwerte im Monatsverlauf verworfen werden mussten. Station Brandau: In der Station Brandau sind im Februar keine Vorkommnisse oder Störungen aufgetreten. 3.3 Schwefeldioxid Im Berichtszeitraum wurden mit 4 µg/m 3 im Monatsmittel geringe Schwefeldioxidkonzentrationen gemessen. Der 98-Perzentilwert betrug 8 µg/m 3, der größte Halbstundenmittelwert betrug 6 14 µg/m Kohlenmonoxid Die Kohlenmonoxidkonzentration befand sich im Mittel mit µg/m 3 auf niedrigem Niveau. Der 98-Perzentilwert betrug µg/m 3, der größte Halbstundenmittelwert betrug µg/m 3. Immissionsbericht, Juni

18 3.5 Stickstoffmonoxid Die Stickstoffmonoxidkonzentration betrug im Mittel 17 bzw (Allg. Lf. bzw. Brandau) µg/m 3. Der 98%-Wert betrug bzw µg/m 3, der größte Halbstundenmittelwert betrug bzw µg/m Stickstoffdioxid Der Monatsmittelwert der Stickstoffdioxidkonzentration beträgt 44 bzw (Allg. Lf. bzw. Brandau) µg/m 3. Der 98-Perzentilwert betrug bzw µg/m 3, der größte Halbstundenmittelwert betrug bzw µg/m 3. Die Stickstoffdioxid-Konzentrationen sind auch in den unten stehenden Abbildungen dargestellt. Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Stickstoffdioxid an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt Halbstundenmittel µg/m Mittelwert: 44 µg/m3 Maximum: 145 µg/m3 Halbstunden-Richtwert VDI 231: 2 µg/m3 1. Februar 9 8. Februar Februar Februar Stickstoffdioxid-Konzentration def Halbstunden-Richtwert der VDI 231 bno232.xls d_no2_muc_31 Immissionsbericht, Juni

19 Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Stickstoffdioxid an der MSt Flughafen München Brandau Halbstundenmittel Mittelwert: 39 µg/m3 16 Maximum: 131 µg/m3 Halbstunden-Richtwert VDI 231: 2 µg/m3 14 µg/m Februar 9 8. Februar Februar Februar Stickstoffdioxid-Konzentration def Halbstunden-Richtwert der VDI 231 bno232.xls d_no2_brandau Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Stickstoffoxide und Temperatur an der MSt Flughafen München Allg. Lf. Mittlere Tagesgänge 1. Februar 29 bis 28. Februar µg/m C : MEZ 3: MEZ 6: MEZ 9: MEZ 12: MEZ 15: MEZ 18: MEZ 21: MEZ : MEZ NO-Konzentration hfgh NO2-Konzentration Temperatur bno232.xls d_tg_nox Immissionsbericht, Juni

20 Luftschadstoffe an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt Stickstoffdioxid: Monatsmittel 29 sowie Vergleichswerte der Vorjahre µg/m Januar März Mai Juli September November LHY6_27 LHY6_28 LHY6_29 d_no2_3d1.xls No2_MoMi_LHY3 Luftschadstoffe an der MSt Flughafen München Brandau Stickstoffdioxid: Monatsmittel 29 sowie Vergleichswerte der Vorjahre µg/m Januar März Mai Juli September November LHY4_27 LHY4_28 LHY4_29 d_no2_3d1.xls No2_MoMi_lhy4, Brandau Immissionsbericht, Juni

21 3.7 Feinstaub (PM1) Die Feinstaubwerte betrugen im Mittel µg/m 3. Der 98-Perzentilwert betrug µg/m 3, der größte Halbstundenmittelwert betrug 79 9 µg/m 3. Der 24 h-wert für PM1 von 5 µg/m³ wurde einmal nicht überschritten. Im Jahr 28 sind damit bislang zehn Überschreitung an der Messstelle LHY6 (Allg. LF) aufgetreten; je Kalenderjahr sind 35 Überschreitungen dieses Wertes zulässig. Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Feinstaub an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt 25 2 Mittelwert: 22 µg/m3 Maximum: 9 µg/m3 15 µg/m Februar 9 8. Februar Februar Februar 9 Feinstaub, PM1 bno232.xls d ss 31 Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Feinstaub an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt 24h-Mittel µg/m Februar 9 8. Februar Februar Februar Feinstaub (PM1) 24 h-grenzwert für PM1, 35 Überschreitungen pro Jahr sind zulässig bno232.xls d_pm1_24h31 Immissionsbericht, Juni

22 3.8 Ozon Die Ozonkonzentration erreichte ein Niveau von durchschnittlich µg/m 3. Der 98-Perzentilwert betrug µg/m 3, der größte Halbstundenmittelwert betrug µg/m 3. Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Ozon an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt Halbstundenmittel µg/m Mittelwert: 31 µg/m3 Maximum: 76 µg/m Februar 9 8. Februar Februar Februar 9 Ozonkonzentration Halbstunden-Richtwert der VDI231, Blatt 15 Schwellenwert der 22. BImSchV für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bno232.xls d o3 31 Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Ozon und Temperatur an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt Mittlere Tagesgänge µg/m 3 bzw. mw/cm Februar 29 bis 28. Februar C -1 : MEZ 3: MEZ 6: MEZ 9: MEZ 12: MEZ 15: MEZ 18: MEZ 21: MEZ : MEZ bno232.xls d_ozon_tg_3 Ozonkonzentration Globalstrahlung Temperatur Immissionsbericht, Juni

23 3.9 Benzol Die Benzolkonzentration erreichte im Mittel ein Niveau von 2,2, µg/m 3, die Toluolkonzentration 1,5 µg/m Luftschadstoffe im Bereich des Flughafen München Benzol an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt Halbstundenmittel µg/m Mittelwert: 2, µg/m3 Maximum: 6,3 µg/m Feb Feb Feb Feb 29 def Benzol bno232.xls D_BZ_M UC_31_mM Immissionsbericht, Juni

24 3.1 Tabelle der Luftschadstoffdaten Luftschadstoffwerte an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt (LHY6): Monatswerte, Einheit bei Gasen: µg/m 3, bei Staubniederschlag: g/(m 2 d) 29 SO 2 CO NO NO 2 PM1 StN* Ozon Benzol Toluol Allg. Lf. Allg. Lf. Allg. Lf. Allg. Lf. Allg. Lf. Allg. Lf. Allg. Lf. Allg. Lf. Allg. Lf. Januar , ,7 2, Februar , , 1,5 März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Minimum , , 1,5 Mittel , ,3 1,7 Maximum , ,7 2, * Staubniederschlag, Einheit: g/(m 2 d) Luftschadstoffwerte an der MSt Brandau (LHY4): 29 NO NO 2 Brandau Brandau Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Minimum Mittel 2 42 Maximum Immissionsbericht, Juni

25 4. Wetter Der Wind kam ganz überwiegend überwiegend aus westlichen Richtungen. Teils aus östlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit betrug 3,23,6 m/sec, maximal wurden 12,414,9 m/sec (Halbstundenmittel) gemessen. Die Temperatur bewegte sich zwischen -15,1 C und 12,81,4 C, das Monatsmittel betrug 3,-,2 C. Die relative Luftfeuchte schwankte zwischen % und 1 1 %, der Monatsmittelwert lag bei %. Der Luftdruck schwankte zwischen und hpa, im Mittel wurden hpa gemessen. Die Globalstrahlung betrug im Mittel 5 6 mw/cm 2, der maximale Halbstundenmittelwert mw/cm 2. Wetter an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt Temperatur und Windgeschwindigkeit C bno232.xls d_ muc_temp_31 8.Feb Feb Feb.29 def Temperatur Windgeschwindigkeit m/sec Immissionsbericht, Juni

26 Wetter an der MSt Flughafen München Allg. Luftfahrt (LHy6) Windrichtungshäufigkeit in 1 -Klassen 1. Februar 29 bis 28. Februar 29 W N 2% 18% 16% 14% 12% 1% 8% 6% 4% 2% % O Windstille: 1,6% S bno232.xls d_wiri_oft_% Windrichtung_%_1 Immissionsbericht, Juni

27 4.1 Tabelle der Wetterdaten Die Wetterdaten wurden an der Luftschadstoffmessstation LHY6 ermittelt. 29 Wind Temperatur Luftfeuchte Luftdruck Global- Strahlung m/sec C % hpa mw/cm 2 Januar 1,9-3, Februar 3,6 -, März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Minimum 1,9-3, Mittel 2,8-1, Maximum 3,6 -, Immissionsbericht, Juni

28 5. Erläuterungen 5.1 Erläuterungen zum Fluglärmteil Lärmklassifizierung von Flugzeugtypen ICAO - Annex16 ICAO ist die Weltorganisation der zivilen Luftfahrt, die Bestimmungen für die internationale Luftfahrt erlässt, in welchen auch Lärmgrenzwerte und Meßverfahren für die Zulassung von neuen Flugzeugen festgelegt sind. Diese Bestimmungen wurden als Annex 16 in die Verordnungen der ICAO aufgenommen. Kapitel 2 Flugzeuge Diese Flugzeugtypen entsprechen den Lärmbestimmungen nach ICAO - Annex 16, Kapitel 2 und zählen zu den lauten Flugzeugen. (z.b. B737-2, B727-2, DC9-4) Mit den Ausphasungsregularien (Richtlinie 92/14/EWG vom Betriebseinschränkung von Kapitel 2 Flugzeugen (ICAO, Annex 16), gilt im EU- Raum ab dem ein Verkehrsverbot für Kapitel 2-Flugzeuge. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flugzeuge mit einer Startmasse von kleiner 34 Tonnen oder einer Sitzanzahl von kleiner 19. Des weiteren können durch das Bundesverkehrsministerium Ausnahmen für Luftfahrtgesellschaften aus dem ehemaligen Warschauer-Pakt Staaten gewährt werden. Kapitel 3 Flugzeuge Kapitel 3 Flugzeuge sind Flugzeugtypen, die den strengen Lärmbestimmungen der ICAO - Annex 16, Kapitel 3 entsprechen. ( z.b. B757, B767, alle Airbus - Typen ) Die Abflugpegel liegen zumeist fünf unter dem der Kapitel 2 Flugzeuge. Bonusliste Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das so genannte Listenverfahren zur Gebührendifferenzierung innerhalb des Kapitels 3 erarbeitet. Nach diesem Verfahren, das auf aktuelle Lärmmessungen der Flughäfen aufgebaut ist, werden die bei Start und Landung besonders leisen Flugzeugtypen in Bonuslisten für startende und landende Flugzeuge zusammengestellt, die das BMVBS regelmäßig fortschreibt und veröffentlicht. Immissionsbericht, Juni

29 5.1.2 Fluglärmmessung und Beurteilung Die menschliche Lärm- bzw. Schallempfindung ist von subjektiven Faktoren abhängig. Physikalisch ist Schall aber durch Dauer, Stärke und Frequenz genau bestimmt. Diese Schallwellen werden durch die Luft übertragen und am Ohr bzw. am Mikrophon als Druckschwankung / Schalldruckpegel ) wahrgenommen. Dezibel Die physikalische Messung und die Angabe des Schalldruckpegels erfolgt in Dezibel. Um zu einer Pegelaussage zu gelangen, die dem menschlichen Gehöreindruck nahe kommt, wird der Pegel durch einen A-Filter ( daher ) bewertet. Einzelschallpegel Der Einzelschallpegel LASmax ( nach DIN 45643, Teil1, Abs.2) ist der maximale Schalldruckpegel eines Lärmereignisses. Dieser Messwert ermöglicht die Beurteilung einer Flugstrecke hinsichtlich der Geräuschentwicklung von verschiedenen Flugzeugtypen. Zur Veranschaulichung der im Fluglärmteil des Berichts genannten Einzelschallpegel dient nebenstehende Tabelle mit Vergleichswerten aus dem täglichen Leben. ( Quelle : Airbus Industrie, Enviromental Protection, 1991 ) LASmax in Lärm - Vergleich Hochgeschwindigkeitszug (3km/h, 1m entfernt) Express-Zug (1 km/h, 1m entfernt) Stadtbus (8m entfent) A32 - Start (3m entfernt) A32 - Start (7m entfernt) Dauerschallpegel Da bei der Beurteilung von Lärm nicht nur die Intensität, sondern auch seine Dauer eine Rolle spielt, werden in amtlichen Verfahren die an einem Ort, während eines bestimmten Zeitraums auftretenden Einzelschallpegel, auf ein über diesen Zeitraum gleich bleibendes Geräusch umgerechnet. Dieser ermittelte Lärmwert ist der äquivalente Dauerschallpegel LEQ4 ( nach DIN 45643, Teil1, Abs ) und LEQ3 ( nach DIN 45643, Teil1, Abs ), welcher die Fluglärmbelastung während eines Bezugzeitraumes ( im Meßbericht ein Monat ) charakterisiert. Immissionsbericht, Juni

30 5.2 Erläuterungen zum Luftschadstoffteil Zusammenstellung von Immissionswerten 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) vom 11. September 22 Tabelle a) Gültig bis SO 2, Schwebstaub, Blei, gültig bis NO 2 Angaben in µg/m 3 SO 2 wenn Schwebstaub 98 %-Wert 95 %-Wert Jahr Jahreswert Winterwert Medianwert 1) 1) 1) 2) > > 2 2 > NO 2 2 3) Schwebstaub 3 15 Pb 2 O 3 Schwellenwerte Gesundheitsschutz Schwellenwerte Vegetationsschutz 8 h 1 h 1 h 24 h 11 4) 18 5) 36 6) ) gebildet aus den Tagesmittelwerten eines Jahres 2) arithmetisches. Mittel aus den Tagesmittelwerten eines Jahres 3) gebildet aus 1 h- oder 1/2 h-mittelwerten 4) festes Raster - 8, 8-16, 12-2, Uhr 5) Unterrichtung der Bevölkerung 6) Warnung der Bevölkerung Tabelle b) Gültig ab sofort SO 2, NOx für Ökosysteme bzw. Vegetation Gültig ab SO 2, Schwebstaub, Blei; ab NO 2, Benzol Angaben in µg/m 3, bei CO in mg/m 3 SO 2 NO 2 NO x PM 1 Pb Benzol Schutzgut GS GS ÖS ÖS GS GS Veg GS GS GS GS GS Bezugszeit 1 h 24 h Jahr Winter 1 h Jahr Jahr 24 h Jahr Jahr Jahr 8 h Alarmstufe 5 1,4) 4 1,4) GW + TM *) 4, GW 35 2) 125 2) 2 1) 2 1) 2 3) 4 3) 3 1) 5 2) 4 2),5 2) 5 3) 1 2) OBS **) 14,35 3,5 7 UBS ,5 2 **) 1, Anzahl zulässiger Überschreitungen pro Jahr 24 mal 3 mal 18 mal *) 35 mal **) 7 mal TM = Toleranzmarge UBS = Untere Beurteilungsschwelle GW = Grenzwert GS = Gesundheitsschutz OBS = Obere Beurteilungsschwelle ÖS = Ökosysteme PM 1 = Feinstaub (particulate matter 1 µm) Veg = Vegetation 1) : Wert ist einzuhalten ab ) : Wert ist einzuhalten ab CO 3) : Wert ist einzuhalten ab ) : drei aufeianderfolgende Stunden Immissionsbericht, Juni

31 23. BImSchV (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten) vom 16. Dezember 1996 Komponente Kenngröße ab ab Stickstoffdioxid [µg/m 3 ] 98 %-Wert Benzol [µg/m 3 ] Jahresmittel 15 1 Ruß [µg/m 3 ] Jahresmittel und 2. EU-Luftqualitäts-Tochter-Richtlinie, 1999/3/EG vom 22. April 1999 und 2/69/EG vom 16. November 2 Wurde mit der 22. BImSchV vom 11. September 22 in nationales Recht umgesetzt (Tabelle b). 3. EU-Luftqualitäts-Tochter-Richtlinie, Richtlinie 22/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 22 über den Ozongehalt in der Luft Angaben in µg/m 3, bei AOT4 µg/m 3 h Menschliche Gesundheit Schutz der Vegetation (AOT4) LFZ ZW IS AS LFZ ZW Mittelungs- 8 h 8 h 1 h 1 h Mai bis Juli Mai bis Juli intervall gleitend gleitend O ) ) LFZ = Langfristziel IS = Informationsschwelle ZW = Zielwert A = Alarmschwelle AOT4 = Accumulated exposure over a threshold threshold of 4 ppb (Summe der Überschreitungen der 1h-Mittelwerte von 4 ppb bzw. 8 µg/m 3 von Mai bis Juli in der Zeit von 8 bis 2 Uhr MEZ) 1) : Der stündlich gleitende 8 h-wert darf nicht häufiger als an 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden gemittelt über 3 Jahre; bei weniger als 3 Jahren müssen Daten von mindestens 1 Jahr vorliegen. 2) : Der AOT4-Zielwert wird über 5 Jahre gemittelt (es müssen für mindestens 3 Jahre gültige Daten vorliegen). Anmerkung: Für Auswertungen und Veröffentlichungen (monatlich und jährlich) sind weitere AOT4-Werte zum Schutz der Vegetation und zum Schutz der Wälder sowie ein Jahresmittelwert für Schäden an Werkstoffen in der Ozon-Tochterrichtlinie enthalten. Immissionsbericht, Juni

32 6. Plankarte - Messstellenstandorte Immissionsbericht, Juni

33 Immissionsbericht, Februar

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