Satzung. zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

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1 Die Stadt Arzberg erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Art. 134 und 135 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) folgende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 1 Zusammensetzung des Stadtrates Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zwanzig ehrenamtlichen ern. 2 Ausschüsse (1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben als ständige Ausschüsse: a) den Hauptausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern b) den Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und sieben ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern c) den Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus Herrn Oswald Häring als Vorsitzenden und vier ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern (2) Den Vorsitz in den Abs. 1 Buchst. a) und b) genannten Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister. (3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrates (beschließende Ausschüsse). (4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. (5) Zur Unterstützung der Arbeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse können Beiräte gebildet werden. Die Beiräte sind beratend tätig. Zur fachlichen Beratung können den Beiräten auch Personen angehören, die nicht Gemeindebürger sind. 3 Tätigkeiten der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen ern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. Seite 1

2 (2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit: a) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 monatlich. Diese beträgt bei den Fraktionsvorsitzenden 120,00 monatlich, b) für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses des Stadtrates für jede Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 15,00, ausgenommen für die Teilnahme an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses (s. Abs. 8). Das Sitzungsgeld wird im Falle der Vertretung des 1. Bürgermeisters nicht für den Vertretenden gewährt. (3) Sitzungsgeld nach Abs. 2 Buchst. b) wird ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern auch für die Teilnahme an Sitzungen einer Stadtratsfraktion beschränkt auf höchstens zwei Sitzungen monatlich gewährt. Der Nachweis über die Teilnahme an einer Sitzung gilt durch die Eintragung in einer Anwesenheitsliste als erbracht. (4) Ortssprecher erhalten a) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 monatlich und b) Sitzungsgeld in analoger Anwendung von Abs. 2 und 3. (5) Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstigen Stadtratsmitgliedern, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 je volle Stunde. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt. Ortssprecher sind den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern gleichgestellt. Die Entschädigung nach diesem Absatz entfällt für Sitzungszeiten nach Uhr. (6) Beamte, die durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit regelmäßig mehr als die in 15 Abs. 2 Satz 3 UrlV genannten Stunden wöchentlich dem Dienst fernbleiben müssen und denen hierfür vom Dienstherrn Sonderurlaub unter Fortfall des Anspruches auf Leistungen des Dienstherrn gewährt wird, erhalten Verdienstausfall in Höhe des Fortfalles des Anspruches auf Leistungen des Dienstherrn. (7) Die Entschädigung für die er des Rechnungsprüfungsausschusses beträgt pauschal 200,00 pro geprüftes Rechnungsjahr. Sie haben Anspruch auf Ersatz des entstandenen Verdienstausfalles nach Abs. 5. (8) Die er von Beiräten erhalten Sitzungsgeld nach Abs. 2 Buchst. b) und haben Anspruch auf Ersatz des entstandenen Verdienstausfalles nach Abs. 5. (9) Die Entschädigungssätze werden nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften dynamisiert. Dabei wird die Besoldungsgruppe A 9 des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes zu Grunde gelegt. 4 Zahlungen der Entschädigung Entschädigungen nach 3 werden monatlich im Nachhinein gezahlt. Bei Verhinderung, z. B. durch Krankheit oder Urlaub, wird die Entschädigung nur für die Dauer bis zu zwei Monaten bezahlt. Über eine längere Zahlung in Sonderfällen entscheidet der Stadtrat im Einzelfall. Seite 2

3 5 Reisekostenvergütung Stadtratsmitglieder und weitere ehrenamtlich tätige Stadtbürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen, insbesondere der Reisekosten (Fahrt, Verpflegung und Übernachtungskosten) bei auswärtigen Dienstgeschäften nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. Für Fahrten mit dem privaten PKW in Ausübung ihrer Tätigkeit als Bürgermeister oder des Stadtrats erhalten Bürgermeister und Stadtratsmitglieder eine Wegstreckenentschädigung entsprechend Art. 6 Abs. 1 BayRKG. Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. 6 Erster Bürgermeister 7 Weitere Bürgermeister Zweiter und dritter Bürgermeister sind Ehrenbeamte. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Mai 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Arzberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom in der Form der Änderungssatzung vom außer Kraft. i. d. F. der Änderungssatzung vom (beschlossen: ; KrABl. 209/2003, wirksam ab ) Seite 3

4 Stadträte und Ortssprecher der Stadt Arzberg 1. Bürgermeister Stefan Göcking Goethestraße 11 Arzberg Fraktionsvorsitzender Reinhard Strößenreuther Oschwitz 4 Arzberg Stadtrat Eckard Lehmann Chr.-Weller-Str. 10 Arzberg Stadtrat Oswald Häring Am Ludelberg 13 Arzberg 3. Bürgermeister Günther Marth Dorfplatz 11 Arzberg Stadtrat Karl-Heinz Freina Hammerweg 24 Arzberg Stadtrat Alfred Reihl Oschwitz 30 Arzberg Stadtrat Werner Reihl An der Schule 4 Arzberg Stadträtin Silvia Freifrau von Waldenfels Schloßplatz 2 Arzberg Stadtrat Rainer Dötsch Thiersheimer Str. 26 Arzberg Ortssprecher Ernst Frank Haid 7 Arzberg Stadtrat Werner Zangmeister Ringstraße 14 Arzberg Fraktionsvorsitzender Werner Popp Gartenweg 2 Arzberg Stadtrat Peter Gräf Am Brücklein 11 Arzberg Stadtrat Rudolf Landgraf Rosenstraße 19 Arzberg Stadtrat Manfred Pfeiffer Schillerstraße 19 Arzberg Stadtrat Friedrich Schmidt Rathausstraße 22 Arzberg Stadtrat Stefan Klaubert Hohe Gasse 8 Arzberg Fraktionsvorsitzender Dr. Heinz Eschlwöch Goethestraße 1 Arzberg Stadtrat Wilfried Löser Haingasse 5 Arzberg 2. Bürgermeister Hermann Rabensteiner Ludwigstraße 2 Arzberg Stadtrat Roland Werner Dr.-Martin-Luther-Str. 2 Arzberg Besetzungen und Entsendungen lt. Angaben der Fraktionssprecher in der Sitzung des Stadtrates am Seite 4

5 Benennung der Fraktionsvorsitzenden und ihrer Stellvertreter weiterer CSU-Fraktion Reinhard Strößenreuther Frfr. von Waldenfels SPD-Fraktion Werner Popp Werner Zangmeister Stefan Klaubert UPW-Fraktion Dr. Heinz Eschlwöch Roland Werner Wilfried Löser Besetzung von Ausschüssen und Entsendung von Ratsmitgliedern in andere Gremien Hauptausschuss: weiterer Marth Günther Reihl Werner Reihl Alfred Strößenreuther Reinhard Freina Karl-Heinz Frfr. Silvia von Waldenfels Dötsch Rainer Häring Oswald Frfr. Silvia von Waldenfels Popp Werner Gräf Peter Schmidt Fritz Zangmeister Werner Klaubert Stefan Pfeiffer Manfred Dr. Heinz Eschlwöch Werner Roland --- Lehmann Eckard Rabensteiner Hermann --- Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss: weiterer Frfr. Silvia von Waldenfels Marth Günther Dötsch Rainer Reihl Alfred Strößenreuther Reinhard Reihl Werner Häring Oswald Freina Karl-Heinz Reihl Werner Klaubert Stefan Gräf Peter Schmidt Fritz Popp Werner Pfeiffer Manfred Landgraf Rudolf Löser Wilfried Rabensteiner Hermann --- Lehmann Eckard Werner Roland --- Örtlicher Rechnungsprüfungsausschuss: Häring Oswald Freina Karl-Heinz Popp Werner Landgraf Rudolf Rabensteiner Hermann Dötsch Rainer Reihl Alfred Zangmeister Werner Gräf Peter Löser Wilfried Das Stadtratsgremium bestimmt Stadtrat Oswald Häring zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Seite 5

6 Schulverbandsversammlung für die Maximilian-v.-Bauernfeind Volksschule (Hauptschule): Arzberg I Frfr. Silvia von Waldenfels Zangmeister Werner Dötsch Rainer Pfeiffer Manfred Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkskundliches Gerätemuseum Arzberg- Bergnersreuth: Freina Karl-Heinz Klaubert Stefan Frfr. Silvia von Waldenfels Landgraf Rudolf Zweckverband Wasserversorgung Bernsteiner Gruppe : Verbandsrat (Arzberg): 1. Bürgermeister Stefan Göcking : beauftragter städt. Beschäftigter der Wasserversorgung Arzberg Zweckverband Wasserversorgung Arzberger Gruppe : Verbandsrat 1. Bürgermeister Stefan Göcking beauftragter Bediensteter d. Wasserversorgung Oswald Kraus, Schacht 11 Richard Donath, Schacht 1 Hans Pöhlmann, Rosenbühl 13 Erich Gewinner, Rosenbühl 16 Reinhard Jarsch, Schacht 3 Siegfried Legat, Schacht 12 Zweckverband Sparkasse Fichtelgebirge : Verbandsrat Lehmann Eckard Gräf Peter Jugendbeirat: Dötsch Rainer Frfr. Silvia von Waldenfels Gräf Peter --- Rabensteiner Hermann Werner Roland Seite 6

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