Stadt Mücheln (Geiseltal)
|
|
- Gerhard Bernt Boer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Mücheln (Geiseltal) Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA v S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Mücheln (Geiseltal) in seiner Sitzung am 01. Juli 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung (1) Wer in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wurde, hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und seines Verdienstausfalles nach den Maßgaben dieser Satzung. (2) Die Ansprüche auf diese Bezüge sind nicht übertragbar; auf sie kann nicht verzichtet werden. 2 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates (1) Mitglieder des Stadtrates erhalten als Ersatz ihrer Auslagen einen monatlichen Pauschalbetrag als Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 Euro. (2) Mit der Gewährung der Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz von Wohnortes sowie der zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. Stadträte haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten zum Sitzungsort, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrt von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück. Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften. (3) Die monatliche Aufwandsentschädigung wird jeweils für den vollen Monat im Voraus gezahlt, auch wenn die Tätigkeit des Mitgliedes des Stadtrates nur einen Teil des Monats ausgeübt wird. Wird die Tätigkeit ununterbrochen länger als drei Monate nicht ausgeübt, entfällt die weitere Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird die pauschale Aufwandsentschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. 1
2 3 Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden des Stadtrates, der beratenden Ausschüsse und Fraktionen (1) Neben den Beträgen gemäß 1 werden monatlich folgende zusätzliche Aufwandsentschädigungen gezahlt: a) an den Vorsitzenden des Stadtrates 120,00 Euro b) an die Vorsitzenden der Fraktionen 60,00 Euro c) an die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse 60,00 Euro (2) Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden des Stadtrates für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Monaten kann dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vorsitzenden des Stadtrates gewährt. (3) Vereinigt ein Mitglied des Stadtrates mehrere der in Abs. 1 genannten Funktionen auf sich, so erhält er von den zusätzlichen Aufwandsentschädigungen nur die für die jeweils höchste Funktion. (4) Erleidet ein Stadtrat einen Dienstunfall, hat er dieselben Rechte wie ein Ehrenbeamter. (5) 2 Abs. 3 gilt entsprechend. 4 Aufwandsentschädigung für sachkundige Einwohner (1) Sachkundige Einwohner, die zu Mitgliedern in beratenden Ausschüssen des Stadtrates bestellt wurden, erhalten eine Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld in Höhe von 15,00 Euro je Sitzung und Tag. Damit sind alle Auslagen mit Ausnahme der Reisekosten abgegolten. Sachkundige Einwohner haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten zum Sitzungsort, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrt von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück (gilt nur für Sitzungen mit einer förmlichen Einladung). Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften. 5 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Ortschaftsräte (1) Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten als Ersatz ihrer Auslagen einen monatlichen Pauschalbetrag als Aufwandsentschädigung a) Branderoda 20,00 Euro b) Gröst 25,00 Euro c) Langeneichstädt 35,00 Euro d) Oechlitz 25,00 Euro e) Wünsch 25,00 Euro (2) Mit der Gewährung der Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz von 2
3 Wohnortes sowie der zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. (3) Die monatliche Aufwandsentschädigung wird jeweils für den vollen Monat im Voraus gezahlt. Wird die Tätigkeit ununterbrochen länger als 3 Monate nicht ausgeübt, entfällt die weitere Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird die pauschale Aufwandsentschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. 6 Aufwandsentschädigung für Ortsbürgermeister (1) Die Ortsbürgermeister erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag, der die Ortsgröße, die Einwohnerzahl und die sonstigen örtlichen Verhältnisse, angemessen berücksichtigt. a) Branderoda 160,00 Euro b) Gröst 240,00 Euro c) Langeneichstädt 320,00 Euro d) Oechlitz 240,00 Euro e) Wünsch 240,00 Euro (2) Ansprüche nach 5 sind damit ebenfalls abgegolten. (3) Mit der Gewährung der Aufwandsentschädigung ist der Anspruch auf Ersatz von Wohnortes sowie der zusätzlichen Kosten für die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen abgegolten. (4) Die monatliche Aufwandsentschädigung wird jeweils für den vollen Monat im Voraus gezahlt. Wird die Tätigkeit ununterbrochen länger als 4 Wochen nicht ausgeübt, entfällt die weitere Zahlung einer Aufwandsentschädigung und der Anspruch geht an den Vertreter über. Entsteht oder entfällt der Anspruch während eines Kalendermonats, wird die pauschale Aufwandsentschädigung für jeden Tag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (5) Abweichend von der Regelung des Abs. 1 Buchstabe d erhält der bisherige Bürgermeister der ehemaligen Gemeinde Oechlitz bis zum Ende seiner laufenden Amtsperiode eine Entschädigung in Höhe von 600,00 Euro. 7 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (1) Der ehrenamtliche Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mücheln (Geiseltal) erhält als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 200,00. (2) Den bis zu drei Stellvertretern des Stadtwehrleiters sind dauerhaft die Aufgaben - Aus- u. Fortbildung - Technik - Vorbeugender Brandschutz zugewiesen. 3
4 Sie erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 100,00. (3) Die Ortswehrleiter erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag, der die Ortsgröße, die Einwohnerzahl und die sonstigen örtlichen Verhältnisse, angemessen berücksichtigt. a) Mücheln 100,00 b) Langeneichstädt 70,00 c) Gröst 60,00 d) Oechlitz 60,00 e) St. Micheln 60,00 f) Wünsch 60,00 g) Branderoda 50,00 (4) Den Stellvertretern der Ortswehrleiter sind dauerhaft Aufgaben zuzuweisen. Die stellvertretenden Ortswehrleiter erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag, der die Ortsgröße, die Einwohnerzahl und die sonstigen örtlichen Verhältnisse, angemessen berücksichtigt. a) Mücheln 50,00 b) Langeneichstädt 35,00 c) Gröst 30,00 d) Oechlitz 30,00 e) St. Micheln 30,00 f) Wünsch 30,00 g) Branderoda 25,00 (5) Die Jugendwarte der Stadt- und der Ortsfeuerwehren erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag von je 30,00. (6) Der Gerätewart der Stadtfeuerwehr erhält als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag von 30,00. (7) Notwendige bare Auslagen für die büromäßige Erledigung der laufenden Dienstgeschäfte sowie die gelegentliche Inanspruchnahme privater Räume zu dienstlichen Zwecken sind mit der Aufwandsentschädigung abgegolten. (8) Für den Verhinderungsfall gilt 6 Abs. 4 entsprechend. 8 Reisekosten Ehrenamtlich Tätigen wird eine Reisekostenvergütung nach den für hauptamtliche Beamte des Landes geltenden Vorschriften gewährt. Aufwendungen für Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort sind nach 35 Abs. 2 KVG LSA mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung abgegolten. 4
5 9 Mitglieder der Wasserwehr Auslagen und Verdienstausfall werden auf konkreten Nachweis in tatsächlich entstandener Höhe erstattet. 10 Verdienstausfall und Nachteilsausgleich Ehrenamtlich Tätige können neben ihrer Aufwandsentschädigung die nachstehenden Erstattungsansprüche geltend machen: a) unselbständig Tätigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall auf Antrag ersetzt, b) selbständig Tätigen, Hausfrauen, Hausmännern und Personen, die über keinen festen Verdienst verfügen, wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall in Höhe von 15,00 Euro je Stunde auf Antrag ersetzt. 11 Ersatz von Sachschäden Für den Ersatz von Sachschäden der in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen wird die Sachschadenrichtlinie (Erlass des MF vom , MBl. LSA S. 585) entsprechend angewendet. 12 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 13 Inkrafttreten (1) Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung vom außer Kraft. (2) Diese Satzung ist Grundlage der Zahlung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen ab dem Mücheln (Geiseltal), Andreas Marggraf Bürgermeister Siegel 5
Amtsblatt für die Stadt Braunsbedra
Amtsblatt für die Stadt Braunsbedra 01. Jahrgang Braunsbedra, den 11. Mai 2015 Nummer 06 INHALT Stadtrat Braunsbedra Bekanntmachung der Stadt Braunsbedra / Satzung 1 Beschlüsse der Sitzung des Stadtrates
MehrS a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Wettin-Löbejün
S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Wettin-Löbejün Aufgrund der 8, 9, 35 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt
Mehr- Entschädigungssatzung -
Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters - Entschädigungssatzung - Aufgrund der 8, 35 und
MehrLesefassung. im Altmarkkreis Salzwedel
Altmarkkreis Salzwedel Vorlage: 064/2014 29.09.2014 1. Änderungssatzung Vorlage: 125/2015 27.04.2015 2. Änderungssatzung Vorlage: 182/2015 28.09.2015 Lesefassung Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung,
MehrSatzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung)
Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben Börde (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 35 Abs. 1 bis 3 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Mehr1 Allgemeinde Vorschriften
Stadt Arendsee (Altmark) Satzung der Stadt Arendsee (Altmark) über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Fahrtkosten für ehrenamtliche Ortsbürgermeister, ehrenamtlich Tätige sowie
MehrAufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 1.12.2004-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 21 der Landkreisordnung vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S.
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Leuna (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014
MehrSatzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Kabelsketal
Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Kabelsketal Aufgrund der 8, 35 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG
MehrSatzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile Aufwandsentschädigungssatzung
Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufwandsentschädigungssatzung Beschlussfassung Veröffentlichung
MehrSatzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde
Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde Gemäß 6, 33 Abs. 1 bis 3 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober
MehrSatzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung)
Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) Lfd. Nr. Satzung, Satzungsänderung Gesetzliche Grundlagen Geänderte Paragraphen a) Beschluss
MehrAufwandsentschädigungssatzung der Stadt Oranienbaum Wörlitz
Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt Oranienbaum Wörlitz und deren Ortsteile (Aufwandsentschädigungssatzung) Satzung Beschlussfassung Veröffentlichung Inkrafttreten
MehrDie Kommunalaufsichtsbehörden sind angewiesen, Satzungen nicht zu beanstanden, wenn sie sich im Rahmen der nachfolgenden Regelungen halten.
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister RdErl. des MI vom 17.12.2008-31.21-10041, geändert durch RdErl. 30.10.2009-31.21-10041 Teil 1 Allgemeines Gemäß 33 der
MehrStadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis
Stadt Tangermünde Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Allgemeines Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder
MehrSatzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung
Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall der Gemeinde Quellendorf (Entschädigungssatzung) als Neufassung Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für
Mehr1 Grundsatz. 2 Geltungsbereich
Satzung über Entschädigungen und Sonderzuwendungen (- Entschädigungssatzung -) für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Saale-Wipper Aufgrund der 6 und 33 der
Mehr(Lesefassung beinhaltet die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom sowie die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom
(Lesefassung beinhaltet die 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom 21.04.2016 sowie die 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom 15.06.2017) Satzung des Landkreises Harz zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen
Mehrgemäß Beschluss des Kreistages Nr /2014 KT vom Aufwandsentschädigung
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit und über die Dienstaufwandsentschädigungen für Landrat und Beigeordneter des Burgenlandkreises (Entschädigungssatzung) gemäß Beschluss des Kreistages
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall
Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Ballenstedt, für die Mitglieder des Ortschaftsrates und für die in der Stadt ehrenamtlich
MehrSatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Entschädigung der Stadträte und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung)
Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Entschädigung der Stadträte und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) in der Fassung
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und Fraktionen (Entschädigungssatzung)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger und Fraktionen (Entschädigungssatzung) Gemäß 8, 35 und 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL.LSA
Mehr1 Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Bürgermeister
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Bürgermeisters und anderer ehrenamtlich tätiger Bürger der Gemeinde Breitenhagen (Entschädigungssatzung) Der Gemeinderat Breitenhagen erläßt
Mehr(1) Stadträte erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von 77,00.
Hansestadt Gardelegen Der Bürgermeister Satzung der Hansestadt Gardelegen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige, Ehrenbeamte, den Ersatz von Verdienstausfall
MehrAusfertigung durch den Oberbürgermeister/ Bürgermeister. Artikelsatzung
Satzung Beschlussfassung im Stadtrat Ausfertigung durch den Oberbürgermeister/ Bürgermeister Bekanntmachung im Amtsblatt der Welterbestadt Quedlinburg In-Kraft- Treten Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen,
MehrLandkreis Börde. Satzungstitel Satzung des Landkreises Börde über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige (Entschädigungssatzung)
Landkreis Börde Büro Kreistag / Wahlen Leiterin: Janina Kluge Anschrift: Gerikestraße 104 39340 Haldensleben Telefon: +49 3904 7240-1304 Telefax: +49 3904 7240-51304 E-Mail: kreistag-wahlen@boerdekreis.de
MehrSatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung)
Satzung der für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufgrund der 6, 28, 33 und 44 Absatz 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993
MehrEntschädigungssatzung des Salzlandkreises für ehrenamtlich Tätige
Entschädigungssatzung des Salzlandkreises für ehrenamtlich Tätige 1 Inhalt I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften... 2 1 Grundsätze... 2 2 Reisekostenvergütung... 2 3 Betreuungsvergütung... 3 4 Verdienstausfall...
MehrAbschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen. 1 Anwendungsbereich
Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Entschädigung für die in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene (Aufwandsentschädigungssatzung) Gemäß 8, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des
MehrAUFWANDSENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. 10. 1993 (GVBl.
MehrEntschädigungssatzung der Stadt Aschersleben
Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10. 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Art.
MehrS a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal
S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA (KVG LSA) vom 17.06. 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014
MehrDiese Satzung regelt die Entschädigungszahlungen des Stadtrates, der Ortsteilbeiräte, der Feuerwehr und weiterer ehrenamtlich tätiger Bürger.
- 1-10.1.1. Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger vom 07.07.2009, in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 06.12.2016 Auf der Grundlage der
MehrSatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung)
Satzung der für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufgrund der 6, 28, 33 und 44 Absatz 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014
Mehr1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall für Stadträte und nicht dem Stadtrat angehörende Ausschussmitglieder
1 Lesefassung der Satzung über Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigungen, Fahrt- und Reisekosten der Landeshauptstadt Magdeburg ( Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit
MehrStadt Dessau-Roßlau. 17. November November Dezember /15 S Juli 2014
Stadt Dessau-Roßlau Satzung über die Entschädigung der Mitglieder des Stadtrates, der Ortschaftsräte und der ehrenamtlich Tätigen der Stadt Dessau- Roßlau (Entschädigungssatzung) Unterzeichnung durch OB
MehrSatzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger des Landkreises Anhalt- Bitterfeld (Entschädigungssatzung)
Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger des Landkreises Anhalt- Bitterfeld (Entschädigungssatzung) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Entstehung, Fälligkeit, Verlust der
MehrBürgervorsteher/-in und Stellvertreter/-innen
Satzung der Stadt Heiligenhafen über die Entschädigungen der für sie tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und
MehrS a t z u n g über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Entschädigungssatzung)
S a t z u n g über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (Entschädigungssatzung) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Entstehung, Fälligkeit, Verlust
MehrEntschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg)
Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen
Mehr1 Allgemeine Vorschriften
Satzung der Stadt Cloppenburg über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Mitglieder des Rates der Stadt und sonstiger ehrenamtlich Tätiger sowie über Zuwendungen an Fraktionen
MehrSatzung. 1 Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld für Kreistagsabgeordnete
Satzung über Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, Fahrtkostenvergütung und Erstattung von Verdienstausfall für Kreistagsabgeordnete, Ehrenbeamte und andere ehrenamtlich tätige Mitglieder von Ausschüssen
MehrS A T Z U N G /07-Aufwandsentschae.DOC
S A T Z U N G der Gemeinde Wingst über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Wingst (Aufwandsentschädigungssatzung)
MehrI. Allgemeines. (3) Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften.
Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitglieder des Kreistages und sonstige ehrenamtlich Tätige im Altmarkkreis Salzwedel Aufgrund der
MehrLesefassung. Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I (Allgemeines) Entschädigungen 1. Abschnitt II (Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld)
Lesefassung Die Lesefassung berücksichtigt: 1. Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Elmenhorst vom 20.01.2005 2. Die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Elmenhorst vom 18.12.2008
Mehr1 Allgemeine Vorschriften
Satzung über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Ratsmitglieder und sonstiger ehrenamtlich Tätiger der Gemeinde Cappeln (Oldenburg) sowie über Zuwendungen an Fraktionen
MehrEntschädigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf
Entschädigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf (Kreis Steinburg) in der Fassung der 1. Änderung vom 01.03.2004 (in Kraft seit 21.08.03) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein
MehrSatzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn
Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Bad Zwischenahn Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (04403/604-104) veröffentlicht
MehrAllgemeines. 2 Entschädigungen
Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 wird nach Beschlussfassungen der Gemeindevertretung der vom 15.07.2008, 11.12.2008 und 27.04.2011 folgende
MehrAbschnitt I - Allgemeines. Entschädigungen 1. Abschnitt II - Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeld
Satzung des Amtes Bargteheide-Land über die Entschädigung der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) Aufgrund des 24 a Amtsordnung
MehrAllgemeines. 2 Entschädigungen
Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein
MehrS A T Z U N G. über die Entschädigung für Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder,
S A T Z U N G über die Entschädigung für Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder, nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder sowie sonstige ehrenamtlich Tätige vom 25.09.2013 gültig vom 01.11.2013 31.10.2014
MehrS a t z u n g. 1 Aufwandsentschädigung
S a t z u n g über die Zahlung von Aufwandsentschädigung sowie den Ersatz von Verdienstausfall und Fahrtkosten an die Ratsmitglieder und an die nicht dem Gemeinderat angehörenden Fachausschussmitglieder
MehrI. Mitglieder kommunalrechtlicher Vertretungen und Ausschüsse. 1 Aufwandsentschädigung
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit bei der Gemeinde Wagenfeld (Aufwandsentschädigungssatzung) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.05.2015 Aufgrund der 10, 44 und 55 des
MehrSatzung der Samtgemeinde Thedinghausen über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige
Satzung der Samtgemeinde Thedinghausen über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige Aufgrund der 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010
MehrS A T Z U N G /03-Aufwandsentschae.DOC
S A T Z U N G der Gemeinde Cadenberge über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Cadenberge
MehrS A T Z U N G über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Samtgemeinde Rehden
S A T Z U N G über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Samtgemeinde Rehden Aufgrund der 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
MehrOrtsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser
Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Geltungsbereich 2 2 Aufwandsentschädigung
MehrSatzung des Landkreises Goslar über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz
Satzung des Landkreises Goslar über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Auslagenersatz 1. Abschnitt Kreistagsabgeordnete 1 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld (1) Die Kreistagsabgeordneten erhalten
MehrOrtschaftsräte Satuelle und Uthmöden
Satzung über die Aufwandsentschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene -Aufwandsentschädigungssatzung- (einschl. der 1. Änderung vom 23.06.2016) Auf der Grundlage
MehrAnlage 2 zur DS: 110/2014. Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt
Anlage 2 zur DS: 110/2014 Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
MehrEntschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow, der Ortsbeiräte, der sachkundigen Einwohner und Mitglieder der Schiedsstellen Aufgrund der 3, 24 und
MehrSatzung der Gemeinde Krummhörn über Aufwands-, Verdienstausfall- und Fahrkostenentschädigung in der Fassung vom
Satzung der Gemeinde Krummhörn über Aufwands-, Verdienstausfall- und Fahrkostenentschädigung in der Fassung vom 29.11.2012 Aufgrund der 10, 44, 45, 55 und 71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrSamtgemeinde Tostedt - Ortsrecht -
Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Tostedt (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufgrund der 10, 11,
MehrGEMEINDE MOLBERGEN. S a t z u n g
GEMEINDE MOLBERGEN Anlage II S a t z u n g über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Molbergen Aufgrund der 10, 44
MehrEntschädigung der Ratsmitglieder
Satzung der Gemeinde Katlenburg-Lindau über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall-, Pauschalstunden- und Auslagenersatz, Aufwendungen für eine Kinderbetreuung und Reisekostenentschädigung
MehrSatzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Mehr(i. d. Fassung der 1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006)
Satzung über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Osten vom 20. Dezember 2001 (i. d. Fassung
MehrSATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez.
SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. 2001) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat
MehrRedaktionelle Lesefassung! S A T Z U N G
Redaktionelle Lesefassung! S A T Z U N G über die Entschädigung der in der Gemeinde Breklum tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
MehrSatzung. 1 Grundsatz. bei Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren auch: f. als Ersatz von Kleidungsstücken g. als Kleidergeld und Reinigungspauschale
Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Oering tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger und Mitglieder
MehrSatzung der Gemeinde Bliestorf. über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern. (Entschädigungssatzung)
Satzung der Gemeinde Bliestorf über die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4, 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der Landesverordnung über Entschädigungen
MehrStadt Osterholz-Scharmbeck. S a t z u n g. der Stadt Osterholz-Scharmbeck. über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren,
Stadt Osterholz-Scharmbeck S a t z u n g der Stadt Osterholz-Scharmbeck über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, sonstiger Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen Aufgrund der 6,
MehrS a t z u n g. über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven
S a t z u n g über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven Der Rat der Samtgemeinde Zeven hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis
MehrS a t z u n g. der STADT BUXTEHUDE über die Gewährung von Entschädigungen. an Ratsfrauen und Ratsherren sowie ehrenamtlich tätige Personen
S a t z u n g der STADT BUXTEHUDE über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsfrauen und Ratsherren sowie ehrenamtlich tätige Personen Erlass und Änderungen der Satzung -----------------------------------------------
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom
Gemeinde Klingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 08.01.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 Abs.
MehrSatzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige
Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein zur Regelung der Entschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige in der Fassung des 4. Nachtrages vom 10. Juli 2014 Aufgrund des 4 in Verbindung mit 24 Abs.
MehrEntschädigungssatzung des Kreises Ostholstein
12.01 Entschädigungssatzung des Kreises Ostholstein L e s e f a s s u n g u n t e r B e r ü c k s i c h t i g u n g d e s I. N a c h t r a g e s Aufgrund der 4 und 27 Abs. 3 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein
MehrVom 7. Juli Entschädigungen
Amtliche Bekanntmachung des Schulverbandes Großhansdorf Satzung des Schulverbandes Großhansdorf über die Entschädigung der für ihn tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten, Mitglieder und stellvertretenden
MehrSatzung über Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten und Verdienstausfall der Gemeinde Lengede vom 2. November 2006
Satzung über Aufwandsentschädigung, Fahrtkosten und Verdienstausfall der Gemeinde Lengede vom 2. November 2006 Auf Grund der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i. d. F. vom 22.08.1996
MehrENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Büdingen
Entschädigungssatzung 0.2 Entschädigungssatzung der Stadt Büdingen vom 19.12.2003 (KA vom 09.01.2004), zuletzt geändert durch die 7. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 27. Januar 2017 (KA
MehrSatzung. 1 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für Mitglieder städtischer Gremien
Satzung der Stadt Wedel über die Zahlung von Entschädigungen an Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger vom 22.06.2009 in der Fassung der 2. Änderungssatzung zur
MehrGliederung. Präambel. 1 Allgemeine Vorschrift. 2 Geltungsbereich. 3 Grundsätze. 4 Einwohnerzahl. 5 Zahlungsbestimmungen
S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Gemeindevertretung und Ausschüsse in der Gemeinde Letschin (Entschädigungssatzung) vom 20. November 2008 Gliederung Präambel 1 Allgemeine
MehrS A T Z U N G. Allgemeines
S A T Z U N G über die Entschädigung der Ratsmitglieder und der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder sowie der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Personen in der Stadt Haren (Ems) in der Fassung
MehrNeufassung. (Text der ab Januar 2015 gültigen Fassung)
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige und Ehrenbeamte der Stadt Bad Pyrmont vom 22.11.1984 einschl. der Ergänzungen durch die 5 Änderungssatzungen (Text der ab Januar 2015
MehrSatzung der Gemeinde Bönningstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Satzung der Gemeinde Bönningstedt über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung
MehrS a t z u n g. über die Entschädigung der Abgeordneten des Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung ES )
S a t z u n g über die Entschädigung der Abgeordneten des Kreistages und der ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung ES ) Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrSatzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung)
Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) Satzung Beschlossen Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung der Stadt
MehrMitglieder des Kreistages
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Entschädigung seiner Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und Kreistagsabgeordneten sowie der weiteren für ihn ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung)
MehrSatzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte
Satzung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Lehrte Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 71 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden
MehrSatzung der Gemeinde Hasloh über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)
Satzung der Gemeinde Hasloh über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Landesverordnung
MehrEntschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg
Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg 1.6.1 Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
Mehr