Aufruf an die Bauträgerschaften und den Stadtrat von Zürich

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1 Medienmitteilung RINGLING: Höchste Zeit zu Umkehr! Aufruf an die Bauträgerschaften und den Stadtrat von Zürich Wie bereits bekannt ist, verzichten die Bauträgerschaften, darunter die Stadt Zürich mit der Stiftung für Alterswohnungen, angesichts der vernichtenden Begründung des Verwaltungsgerichtes bezüglich der gewählten Erschliessung für das Bauprojekt RINGLING auf einen Weiterzug an das Bundesgericht. Dieses Verfahren auf Durchsetzung der abgelehnten Baubewilligung wäre wohl auch völlig aussichtslos gewesen. Dem Vernehmen nach wollen die Bauträgerschaften aber am Projekt RINGLING festhalten und einfach mit einer veränderten Verkehrserschliessung ein neues Gesuch einer Baubewilligung einreichen. Die neue Verkehrserschliessung, voraussichtlich von der Strasse Im oberen Boden aus, dürfte nicht so einfach zu konzipieren sein, weil sie namentlich den bisher geplanten Quartierplatz tangiert, eine andere Anlage der Nutzungen des Erdgeschosses erfordert und wohl auch Änderungen der Fassadenfront verursacht. Nicht behoben wäre natürlich auch der Hauptgrund des Widerstandes aus dem Quartier, der mauerartige durchgehend 8- stöckige Bau rund um das Areal herum im Stile einer Gefängnisfassade (im Volksmund: Pöschwies II oder Ghettoburg). Es fragt sich zudem, ob in diesem Falle dem Gemeinderat ein korrigierter Baurechtsvertrag vorzulegen ist, und ob die Genossenschafter erneut befragt werden müssen, namentlich auch wegen neuer Kosten. Die Gegnerschaft fordert deshalb die Bauträgerschaften, namentlich die Verantwortlichen der Stadt Zürich, den Vorsteher des Hochbaudepartementes, Stadtrat André Odermatt und die Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartementes, Stadträtin Claudia Nielsen auf, das Projekt RINGLING endlich zurückzuziehen.

2 Seit dem Wettbewerb im Jahre 2005 sind bereits 6 Jahre verstrichen, seit Einreichung des Baugesuches bereits auch schon über 2 Jahre. Das Baubewilligungsverfahren mit einer neuen Erschliessung wird ebenfalls Monate dauern, wobei schon jetzt klar ist, dass wir Gegner den Kampf gegen das schlechte Projekt mit seiner Gestaltung entschieden weiterführen werden. Es ist keineswegs so wie die Bauträgerschaften jetzt weismachen wollen, dass im Entscheid der Baurekurskommission die Gestaltung schon definitiv beurteilt worden ist. Hiezu bedarf es nach Auffassung von Fachleuten und Gremien vertiefter Beratungen und weiterer Abklärungen. Wenn die eine Behörde, Baurekurskommission, in der Gestaltung keine Nachteile für das Quartier sieht, heisst das noch lange nicht, dass die weiteren Instanzen, Verwaltungsgericht und Bundesgericht nicht zu einem anderen, eben negativen Urteil gelangen. Es zeigt sich auch zunehmend, dass die Bauweise in der Stadt Zürich mit den massigen Bauten z.b. im Quartier Neu-Affoltern auf Unverständnis stösst. Die Stadt und die Bauträgerschaften sollten deshalb auf RINGLING verzichten und die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Quartier Rütihof suchen. Nach einem Verzicht auf das Projektes RINGLING könnte in kurzer Zeit eines der anderen Projekte aus dem Wettbewerb von 2005 zur Baureife geführt werden. Ein gutes, in die Landschaft und das Quartier eingefügtes Projekt wird von der Quartierbevölkerung und von der IG pro Rütihof nicht bestritten. Ein neues Projekt kann in jedem Fall schneller gebaut werden als die kommenden noch jahrelangen Gerichtsverfahren um RINGLING. Die Vertrauenswürdigkeit der Stadt und der Bauträger hat weitherum im Rütihof und im Quartier Höngg gelitten. Es bedarf der Tatbeweise, um das Vertrauen wieder zu stärken. Auskünfte: IG pro Rütihof contra RINGLING Beauftragter des Quartiervereins Jean E. Bollier Prof.em. Jakob Maurer kontakt@pro-ruetihof.ch j.maurer@bluewin.ch

3 Verwaltungsgericht bestätigt Negativentscheid zu RINGLING In zwei von drei Rekursverfahren gegen die Überbauung RINGLING sieht sich die Gegnerschaft aus dem Quartier Rütihof / Höngg bestätigt. Im Juni 2010 verweigerte die Baurekurskommission I die Baubewilligung, weil die Verkehrserschliessung der Baute als unzulässig und gefährlich eingestuft wurde. Gegen diesen Entscheid legten die Bauträger, Baugenossenschaft Sonnengarten und Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft sowie die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich Beschwerde an das Verwaltungsgericht ein. Mit Beschluss vom 26. Jan wurde die Beschwerde abgewiesen. Die von der Stadt Zürich erteilte Baubewilligung bleibt aufgehoben. Baurekurskommission wie Verwaltungsgericht beurteilten die Verkehrserschliessung als unzulässig. Damit wird die fachliche Kompetenz der Baubehörde wie der Bauträger für das ganze Projekt RINGLING ernstlich in Frage gestellt. Im zweiten Verfahren handelte es sich um den Umbau der Verkehrsführung der Umfahrungstangente Regensdorfer-,Frankentaler- Geeringstrasse. Die Busstationen sollten auf die Frankentalerstrasse verlegt werden. Die einzigen Zufahrt zum Quartier mit künftig Bewohnern, die Geeringstrasse, sollte von heute vier Spuren mit je 3.50 m Breite, getrennt durch einen Mittelstreifen, auf drei Spuren mit je 3m Breite, die mittlere Spur nur für den Bus, reduziert werden. Die Fussgänger würden namentlich bei der Busstation gefährdet, die Erschliessung des Quartiers wäre vor allem bei besonderen Verhältnissen wie schlechtem Wetter, Strassenreparaturen und Unfällen nicht gesichert. Zahlreiche weitere Mängel wurden aufgeführt. Der Kreisel ohne die erwähnten Veränderungen wäre eine bedenkenswerte Alternative. Am 15. Dezember 2010 hat das Bundesgericht die Legitimation der Gegnerschaft zum Rekurs bejaht. Damit müssen die Vorinstanzen, Verwaltungsgericht, Regierungsrat und Stadtrat sich mit der ablehnenden Argumentation der Opponenten befassen.

4 Vorgeschichte Im November 2005 legte das Beurteilungsgremium seinen Bericht über die Bewertung der 12 Wettbewerbsprojekte für die Überbauung des grossen Areals an der Frankentalerstrasse/Regensdorferstrasse im Quartier Rütihof vor. Vorgeschlagen wurde der Bau des Projektes RINGLING. Im Januar 2006 beantragte der später vom Quartierverein gewählte Delegierte für Wohnen am Grünwald, Prof.em. Dr. J. Maurer, dem Hochbaudepartement die Bewertung gründlich zu überprüfen. Das gehöre zur Sorgfaltspflicht der Baubehörde. Der sehr mangelhafte Bericht erlaube kein fachlich begründetes Urteil. Der Antrag wurde abgelehnt. Im Mai 2006 lehnte die Vollversammlung des Quartierverein Höngg mit grossem Mehr RINGLING ab. Im August 2006 fand unter der Leitung von Stadträtin Martelli eine Besprechung mit Vertretern der Baubehörde und den Bauträgern statt. Der Delegierte unterbreitete den Vorschlag, die vier Projekte der zweiten Stufe professionell zu vergleichen. Im Spätherbst wurde der Antrag abgelehnt. Die Interessengemeinschaft ProRütihof contra RINGLING wurde gegründet und die Immobilieneigentümer bildeten die Interessengemeinschaft der Immobilienbesitzer Rütihof, IGIR. Anfangs 2008 erfolgte die Genehmigung der Baurechtsverträge durch den Gemeinderat. Die Einsprache der IG pro Rütihof und der IGIR gegen diese Baurechtsverträge in der Begründung von fehlender Rechtmässigkeit und falscher Ansetzung der Baurechtszinse lehnten in der Folge alle Instanzen ab, zuletzt das Bundesgericht im Mai 2010, indem dieses den Rekurrenten schlicht die Legitimation zur Klage aberkannte. Parallel wurde ab Sommer 2008 gegen die Stadt Zürich Einsprache gegen das eng mit RINGLING verbundene Strassenumbau-Projekt Regensdorfer-,Frankentaler-, Geeringstrasse erhoben. Alle nachfolgenden Instanzen, Regierungsrat und Verwaltungsgericht verweigerten die Legitimation der Einsprechenden. Es brauchte das Bundesgericht, das kürzlich mit seinem Entscheid vom 15.

5 Dezember 2010 die Legitimation der Einsprecher bestätigte. Der Rekurs gegen die Verkehrsführung muss jetzt nochmals von vorne materiell durch die Vorinstanzen beurteilt werden. Im Januar 2009 erfolgte die Ausschreibung der Baubewilligung durch die Bauträgerschaften. Das Baugelände wurde mit dem Baugespann ausgesteckt. Gegen den Bauentscheid des Stadtrates (Bausektion) vom Juni 2009 erhoben die IG pro Rütihof mit weiteren 70 Personen sowie die IGIR Rekurs bei der die Baubewilligung auf. Am 22. Juni 2010 hob die Baurekurskommission I die Baubewilligung auf. Der wesentliche Grund war die unzulässige, ja gefährliche Verkehrserschliessung. Nach diesem Entscheid der Baurekurskommission schlug die IG ProRütihof zusammen mit dem Delegierten des Quartierverein der Stadt Zürich erneut vor, die konstruktive Zusammenarbeit zu suchen. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Gegen den Entscheid der Baurekurskommission reichte die Bauträgerschaft Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein und beantragte, das Geschäft an die Baurekurskommission zurück zu weisen mit dem Auftrag, eine einfache Änderung der Verkehrserschliessung zu akzeptieren, die als Bedingung der durch die Stadt erteilten Baubewilligung zu formulieren sei. Die Baubewilligung sei deshalb nicht aufzuheben. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde am 26. Januar 2011 ab, womit die Baubewilligung aufgehoben bleibt. Kosten Den Bauträgern und der Stadt Zürich entstanden hohe Kosten für den Wettbewerb, die Projektentwicklung, die Ausschreibung und die Rechtsverfahren. Sie dürften über eine Million Franken betragen. Es ist unklar, wer das bezahlen muss, die Bauträger oder die Stadt Zürich? Die im Baurechtsvertrag enthaltene Garantie der Stadt Zürich für die Projektentwicklungskosten dürfte kaum anwendbar sein.

6 Auszug aus dem Baurechtsvertrag: Übernahme der Wettbewerbskosten von rund Fr durch die Stadt (grössere öffentliche Nutzungen), die BGS, die GBMZ und die SAW zu je einem Viertel. Kommt das Projekt nicht zur Ausführung und liegen die Gründe dafür bei der Bauberechtigten, so gehen die anteilmässigen (1/4) Wettbewerbskosten zu deren Lasten. Die Projektierungskosten gehen zulasten der Bauberechtigten und die Verteilung auf die drei Bauträgerinnen erfolgt gemäss dem abgeschlossenen Gesellschaftsvertrag. Sollten die Bauberechtigten aus Gründen, welche nicht sie zu verantworten haben (z. B. Änderung der baurechtlichen Voraussetzungen, Ablehnung des Baurechtes durch den Gemeinderat oder in einer allfälligen Gemeindeabstimmung), das Baurecht nicht antreten können, übernimmt die Grundeigentümerin die aufgelaufenen Wettbewerbs- sowie die für die Ausarbeitung des Genehmigungsantrages an den Gemeinderat notwendigen Projektierungskosten im Maximalbetrag von Fr einschliesslich MwSt und Nebenkosten. Die drei Bauberechtigten haben sich in diesem Fall jedoch mit einer Risikosumme von je pauschal Fr an den Kosten zu beteiligen." Das neueste Urteil des Verwaltungsgerichtes gegen die Baubewilligung kostet die Bauträgerschaften Fr an Entschädigungen und Gerichtsgebühren. Da stellt sich auch die Frage, wer das bezahlt. Sie Stadt Zürich? Die beiden Baugenossenschaften und die städtische Stiftung für Alterswohnungen? Sind solche Kosten noch länger zu verantworten? Geht es an, ein neues Baugesuch für RINGLING zu erarbeiten, das wiederum einige Hunderttausend Franken kosten wird, wenn man genau weiss, dass dagegen konsequent opponiert wird? Auskünfte: IG pro Rütihof contra RINGLING Beauftragter des Quartiervereins Jean E. Bollier Prof.em. Jakob Maurer

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