Ganzheitliche Fremdwassersanierung

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1 Ganzheitliche Fremdwassersanierung RBD Dipl.-Ing. Bert Schumacher Fördermöglichkeiten nach dem Investitionsprogramm Abwasser NRW Übersicht alte Förderbereiche und Vorschlag Neuausrichtung Initiative ökologisch und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW Förderart Änderung Entwurf Investiutionsprogramm Abwasser NRW Förderart PIUS a) innovativ b) erprobt Gutachten zu Energiesparmassnahmen öffentl. KA Ertüchtigung Kläranlagen Erschließung Außenbereich Sanierung von Kanälen Entsiegelung, Versickerung, Dachbegrünung, Regenwassernutzung Niederschlagswasseranlagen Kleinkläranlagen, Güllebehälter Plafond gew. fortsetzen fortsetzen ändern ändern ändern ändern PIUS a) innovativ b) erprobt Gutachten zu Energiesparmassnahmen öffentl. KA Öffentliche Kläranlagen - Erprobte Technologien - Innovative Technologien Bodenfilteranlagen Niederschlagswasserbehandlung & -rückhaltung Fremdwasser - Sanierungskonzepte - Öffentliche Kanalisation - Private Kanalisation Plafond gew. 1

2 Auszug aus dem geplanten Initiativprogramm Abwasser NRW Einen neuen Förderschwerpunkt im geplanten Initiativprogramm Abwasser NRW bildet der Bereich 6: Fremdwasser. Nach den Erfahrungen der auf diesem Gebiet durchgeführten Pilotprojekte ist nur ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl die öffentlichen, wie auch die privaten Kanäle mit einbezieht, Ziel führend. Aus diesem Grund sollen zur Eindämmung konkreter Fremdwasserprobleme in den nächsten 5 Jahren Erstellung von ganzheitlichen Fremdwasserbeseitigungskonzepten Kanalsanierungen im öffentlichen Bereich Kanalsanierungen im privaten Bereich gleichermaßen gefördert werden. Geplanter Förderbereich 6.1: Fremdwasserbeseitigungskonzepte Gegenstand der Förderung Ausgaben für Erstellung von Fremdwasserbeseitigungskonzepten für lokale Fremdwasserschwerpunktgebiete technischer und wirtschaftlicher Teil (einschließlich evtl. notwendiger Messungen) Nicht gefördert werden Untersuchungen privater Hausanschluss- und Grundleitungen Inspektionen und Dichtheitsprüfungen öffentlicher Kanalisationen Zuwendungsempfängerin oder -empfänger Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung im Rahmen des 53 Abs. 1 LWG durchführen. 2

3 Geplanter Förderbereich 6.1: Fremdwasserbeseitigungskonzepte Zuwendungsvoraussetzungen Die gesamte öffentliche Kanalisation muss gemäß den Anforderungen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) untersucht und nachweislich hinsichtlich ihrer Schäden bewertet sein. Die Gemeinde muss über ein gültiges Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) verfügen. Für die abgegrenzten Teilentwässerungsgebiet (für die Förderung beantragt wird) muss die Sanierungsbedürftigkeit der Kanäle durch Fremdwasserinfiltration mit einem Fremdwasseranteil > 100% eingetreten sein. Art und Höhe der Zuwendung Anteilsfinanzierung mit max.50% der förderfähigen Ausgaben Geplanter Förderbereich 6.2: Fremdwasser Öffentl. Kanalsanierung Gegenstand der Förderung Sanierung der öffentlichen Kanalisation für lokale Fremdwasserschwerpunktgebiete in denen ein erhöhter Fremdwasseranfall (>100%) vorhanden ist Verminderung des Fremdwassers muss im Vordergrund stehen Nicht gefördert werden Inspektionen und Dichtheitsprüfungen öffentlicher Kanalisationen Zuwendungsempfängerin oder -empfänger Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung im Rahmen des 53 Abs. 1 LWG durchführen. 3

4 Geplanter Förderbereich 6.2: Fremdwasser Öffentl. Kanalsanierung Zuwendungsvoraussetzungen Die gesamte öffentliche Kanalisation muss gemäß den Anforderungen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) untersucht und nachweislich hinsichtlich ihrer Schäden bewertet sein. Die Gemeinde muss über ein gültiges Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) verfügen. Für die abgegrenzten Teilentwässerungsgebiet (für die Förderung beantragt wird) muss die Sanierungsbedürftigkeit der Kanäle durch Fremdwasserinfiltration mit einem Fremdwasseranteil > 100% eingetreten sein. Art und Höhe der Zuwendung Plafonddarlehen kommunal (nach Gewässergüteprogramm) Geplanter Förderbereich 6.3: Fremdwasser Private Kanalsanierung Gegenstand der Förderung Ganzheitliche Sanierung von privaten Hausanschlüssen im Zusammenhang mit der Elimination von Fremdwasser Anschlussleitungen einschl. der Grundleitungen Zuwendungsempfängerin oder -empfänger Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung im Rahmen des 53 Abs. 1 LWG durchführen. Die Zuwendung ist an Eigentümerinnen oder Eigentümer privater Anschlussleitungen (einschl. der Grundleitungen) weiterzuleiten (Einzelempfängerin oder Einzelempfänger). 4

5 Geplanter Förderbereich 6.3: Fremdwasser Private Kanalsanierung Zuwendungsvoraussetzungen (1) Die öffentliche Kanalisation muss im Rahmen der SüwV Kan untersucht und hinsichtlich ihrer Schäden bewertet sein. Im Entwässerungsgebiet ist ein erhöhter Fremdwasseranfall (> 100%) vorhanden, der überwiegend nicht aus der öffentlichen Kanalisation stammt (Drainagen, eindringendes Grundwasser). Die Gemeinde muss im abgegrenzten Fremdwasserschwerpunktgebiet durch Satzung die Inspektion aller Hausanschlüsse veranlasst haben. Es muss ein (mit der BezReg abgestimmtes) Fremdwassersanierungskonzept bestehen, bei dem in Fremdwasserschwerpunktgebieten die öffentl. und private Kanalisation ganzheitlich saniert wird. Geplanter Förderbereich 6.3: Fremdwasser Private Kanalsanierung Zuwendungsvoraussetzungen (2) Die zu sanierenden öffentlichen und privaten Leitungen müssen im Fremdwasserschwerpunktgebiet liegen. Anträge von Eigentümerinnen oder Eigentümern werden durch die Gemeinde nur entgegengenommen, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 500 beträgt. Art und Höhe der Zuwendung Anteilsfinanzierung mit bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben jedoch maximal 200 /lfd.m sanierte Hausanschuss- und Grundleitung je Haus einschl. Nebengebäuden Nicht zuwendungsfähig ist ggf. eine vorab erforderliche Dichtheitsprüfung des privaten Hausanschlusses! 5

6 Entwurf des Investitionsprogramms Abwasser des MUNLV für die Sanierung privater Kanäle - Antragsverfahren Hauseigentümer stellt Antrag auf Förderung bei der Gemeinde Gemeinde sammelt Anträge Gemeinde formuliert Stellungnahme zur Förderfähigkeit Gemeinde legt Anträge als Sammelantrag der NRW.BANK vor NRW.BANK beteiligt Bezirksregierung zur Beurteilung der Förderfähigkeit Bezirksregierung formuliert Stellungnahme zur Förderfähigkeit Entwurf des Investitionsprogramms Abwasser des MUNLV für die Sanierung privater Kanäle - Bewilligungsverfahren Eigentümer erteilt Auftrag zur Sanierung Eigentümer gibt Nachweis über geleistete Ausgaben und Leistungen Dritter an Gemeinde (spätestens 3 Monate nach Abschluss!) Koordination durch die Gemeinde! Gemeinde informiert unverzüglich Einzelempfänger Gemeinde prüft Rechnung Gemeinde stellt die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme fest Gemeinde fordert mit Summenverwendungsnachweis Auszahlung bei NRW.BANK an NRW.BANK bewilligt der Gemeinde die Förderung Frist für Umsetzung (incl. Abrechnung!): 2 Jahre ACHTUNG Frist 2 Jahre! NRW.BANK zahlt Zuwendung an Gemeinde aus Gemeinde leitet Fördermittel an Eigentümer weiter 6

7 Entwurf des Investitionsprogramms Abwasser des MUNLV für die Sanierung privater Kanäle - Bewilligungsverfahren Verpflichtungen der Gemeinde Unverzügliche schriftliche Unterrichtung des Einzelempfängers über Bewilligung oder Ablehnung Einholen des Nachweises über die geleisteten Ausgaben und die Leistungen Dritter innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Maßnahme von Einzelempfänger Mitteilung an Einzelempfänger, dass der Anspruch, wenn nicht innerhalb von 2 Jahren die Maßnahme fertig gestellt oder in Betrieb genommen werden kann und die Nachweise über geleistete Ausgaben und Leistungen Dritter bei der Gemeinde vorgelegt werden Prüfung und Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen Vorlage eines einfachen Summenverwendungsnachweises mit kurzem Sachstandsbericht bei NRW.BANK Antragsformulare /abwasser/foerderung/index.php 7

8 Zusammenfassung Nur bei einer ganzheitliche Erfassung des Fremdwasserproblems und einer zeitgleichen Sanierung der öffentlichen und privaten Kanäle erfolgt eine Förderung der Einzelkomponenten: Fremdwasserbeseitigungskonzept Sanierung öffentliche Kanalisation Sanierung private Anschluss- und Grundleitungen Hierzu muss die Gemeinde auf Grundlage der Ergebnisse der Kanalnetzuntersuchung nach SüwVKan ein Fremdwasserbeseitigungskonzept erstellen abgegrenzte Fremdwasserschwerpunktgebiete festlegen in diesen durch Satzung die Inspektion aller Hausanschlüsse durch die Hauseigentümer veranlassen die Abwicklung der Förderung der privaten Kanäle koordinieren Referent: RBD Dipl.-Ing. Bert Schumacher Bezirksregierung Detmold Technischer Dezernent für kommunale und industrielle Abwasserbeseitigung Leopoldstrasse Detmold Tel.: 05231/ FAX: 05231/ Detmold, April

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