Dichtheitsprüfung der Entwässerungsleitung bis 2015 Was ist zu beachten?
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- Matthias Ritter
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1 Dichtheitsprüfung der Entwässerungsleitung bis 2015 Was ist zu beachten? 6. SEMINAR für Verwaltungsbeiräte und Hauseigentümer Norbert Vosselmann 1
2 Agenda Wir stellen uns vor Grundlagen Von der Kanalinspektion zur Dichtheitsprüfung Fragen und Anregungen Wir stellen uns vor AbflussKlar wurde in 2005 gegründet aus der seit 1929 im Tiefbau, Straßenbau und Kanalbau tätigen Franz Müller Tief und Straßenbau GmbH & Co.KG Franz Müller GmbH & Co.KG ist Spezialist für Kanalhausanschlüsse Kanalreparaturen Kellerabdichtungen Tiefbauerschließungsmaßnahmen 2
3 Zertifizierte Mitarbeiter Sanierungsprozesse mit Gütezeichen 3
4 Unsere Kunden Stadtwerke Essen AG RIAG-Handwerkszentrum Vereinigte Baugenossenschaft eg Velbert Die rechtliche Grundlage 61a LWG (1) Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Niederschlagswasser kann in offenen Gerinnen abgeleitet werden. Im Übrigen gilt 57 entsprechend. (2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Errichtung und den Betrieb von Inspektionsöffnungen oder Einsteigeschächten mit Zugang für Personal auf privaten Grundstücken satzungsrechtlich vorzuschreiben (3) Der Eigentümer eines Grundstücks hat im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Eigentümer anderer Grundstücke, in denen diese Leitungen verlaufen, haben die Prüfung der Dichtigkeit und damit einhergehende Maßnahmen zu dulden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung hat der nachsatz 1 Pflichtige aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu wiederholen. 4
5 Die rechtliche Grundlage 61a LWG (4) Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 3 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. (5) Die Gemeinde soll durch Satzung abweichende Zeiträume für die erstmalige Prüfung nach Absatz 4 Satz 1 festlegen, 1. wenn Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen in dem Abwasserbeseitigungskonzept nach 53 Abs. 1a oder in einem gesonderten Kanalsanierungsoder Fremdwassersanierungskonzept festgelegt sind oder 2. wenn die Gemeinde für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachungsverpflichtung nach 61 überprüft. (6) Die oberste Wasserbehörde ist ermächtigt, die Anforderungen an die Sachkunde durch Verwaltungsvorschrift festzulegen. Die Gemeinde kann bis zum Erlass der Verwaltungsvorschrift durch Satzung Anforderungen an die Sachkunde festlegen. Die rechtliche Grundlage Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV v regelt die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. 61 LWG in Nordrhein-Westfalen 5
6 Grundlagenermittlung Wasserschutzgebiet? Anforderungen der Kommune bis wohin ist der Eigentümer verantwortlich? Entwässerungssystem? Sind Umbau oder Sanierungsmaßnahmen geplant? Die Kanalinspektion beginnt mit der Kanal- und Rohrreinigung Hochdruckspülgeräte Mechanische Rohrreinigungsmaschinen Fräsroboter 6
7 Kanalinspektion Hochauflösende, abbiegefähige Kamerasysteme mit Darstellung des Leitungsverlaufes als Kanalcheck Standard Kanalinspektion oder Kanalcheck Plus mit der Lindauer Schere und dem Kanalvermessungsssystem LP-ASYS 7
8 Kanalinspektion Aufnahme und Dokumentation der Schäden Kanalinspektion Dokumentation per DVD und schriftlich Darstellung des Leitungsverlaufes 8
9 Sanierungskonzept Zusammenfassung aller Erkenntnisse mit dem Ziel, ein optimales Sanierungskonzept zu erstellen Sanierungskonzept 9
10 Kanalsanierung Kurz- oder Partlinersanierung Kanalsanierung Schlauchlinersanierung 10
11 Kanalsanierung Abhängen der Leitungen im Keller Kanalsanierung Erneuern der Grundleitungen im klassischen Tiefbau 11
12 Kanalsanierung Entflechten von Schmutz- und Regenwasser Dichtheitsprüfung Neu verlegte Leitungen Prüfung nach DIN EN 1610 mit Luft oder Wasser Prüfdruck: 200 mbar bei der Luftprüfung, max.5,0m Wassersäule Bestehende Grundleitungen Prüfung nach DIN ! TV-Inspektion (kein sichtbarer Schaden oder Fremdwassereintritt) Dichtheitsprüfung mit Luft 100 mbar Dichtheitsprüfung mit Wasser - Wasserfüllstandsprüfung 12
13 Zusammenfassung Grundlagenermittlung Prüfverfahren Dichtheitsprüfung Luft/Wasser TV-Inspektion Auswertung UNDICHT Kanalreinigung Inspektion DICHT DICHT Auswertung UNDICHT Sanierungskonzept Sanierung/Erneuerung Dichtheitsprüfung Luft/Wasser Dichtheitsbescheinigung nach 61a LWG NRW DICHT Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Norbert Vosselmann Geschäftsführender Gesellschafter AbflussKlar GmbH Am Dördelmannshof Gelsenkirchen Tel.: 02 09/ Fax: 02 09/
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