INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH
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- Innozenz Acker
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1 INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Dr.-Schild-Str Nümbrecht Fon: Fax: info@osterhammel.de 1
2 Stadt Hennef Straßenausbau und Kanalsanierung Heisterschoß West 2
3 Stadt Hennef / Grundstückeigentümer in Heisterschoß Tagesordnung: Begrüßung / Einleitung Herr Stenzel Techn. Geschäftsführer Stadtbetriebe Hennef AöR Vorstellung der Kanalsanierung Frau Valperz Ingenieurbüro Osterhammel GmbH Diskussion Kanalsanierung Vorstellung der Straßenplanung Herr Kaulbach Ingenieurbüro Osterhammel GmbH Diskussion Straßenbau Erläuterung der Beiträge für den Straßenbau Herr Ratzke Abteilungsleitung Veranlagung, Förderung Stadtbetriebe Hennef AöR 3
4 Stadt Hennef / Grundstückeigentümer in Heisterschoß Themen des heutigen Abends zur Kanalsanierung: 1. Veranlassung / Aktueller Handlungsbedarf in Heisterschoß 2. Betrieb und Unterhaltung von Abwasserkanalisationen 3. Wissenswertes über private Anschlussleitungen 4. Rechtliche Einordnung 5. Vorstellung des Sanierungskonzeptes 4
5 Übersichtsplan 5
6 1. Veranlassung / Allgemeine Information Kanalsanierung in Heisterschoß INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Die öffentliche Kanalisation in der Ortslage Heisterschoß wurde gemäß der Selbstüberwachungsverordnung Kanal sowie den Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen untersucht. Hierbei wurden Schäden festgestellt, die eine kurzfristige Sanierung der öffentlichen Hauptkanäle und Anschlussleitungen erfordern. Die Stadt Hennef hat daher zum u.a. für den Bereich westlich der Bergische Straße in Heisterschoß eine Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung erlassen, um den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW nachzukommen. Die Frist zur erstmaligen Prüfung der bestehenden privaten Abwasseranlagen endet damit für den betroffenen Bereich am Die Sanierung der öffentlichen sowie der privaten Abwasseranlagen sollte nach Möglichkeit zusammenhängend erfolgen. Weiterhin sollen die Kanalsanierungsarbeiten mit dem geplanten Straßenausbau koordiniert werden, um eine kostengünstige und synergetische Umsetzung zu bewirken. 6
7 Öffentliche Kanalisation INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH 2. Betrieb und Unterhaltung von Abwasserkanalisationen Der Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Kanalisationsnetze sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Die Anforderungen hierfür sind im Runderlass Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen des Ministeriums für Umweltschutz des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschrieben. Die öffentlichen Kanäle sind demnach regelmäßig auf Schäden zu untersuchen und bei festgestellten Schäden zu sanieren. Dies gilt insbesondere bei Schäden, die zu Undichtigkeiten der Kanäle führen oder die Standsicherheit oder die Funktion der Kanäle beeinträchtigen. Bei der Instandhaltung von Entwässerungsanlagen geht es neben der wasserrechtlichen Pflichtaufgabe auch um die Erfordernis, das größte kommunale Einzelvermögen im Sinne künftiger Nutzer (Gebührenzahler) bestmöglich zu erhalten. Darüber hinaus bedeutet die Schadensbehebung eine erhebliche Entlastung der Umwelt! Defekte Abwasserleitungen gefährden Boden, Grundwasser und Gewässer dadurch, dass Abwasser in den Boden sickern kann! 7
8 Private Abwasseranlagen INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH 2. Betrieb und Unterhaltung von Abwasserkanalisationen Nach 61a des Landeswassergesetzes NRW sind private Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Die Abwasserleitungen müssen dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Der Eigentümer eines Grundstückes hat im Erdreich verlegte Abwasserleitungen nach der Errichtung von einem Sachverständigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Bei bestehenden Abwasseranlagen muss die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung, spätestens jedoch zum , nachgewiesen werden. Die Stadt/Gemeinde soll eine Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung erlassen, wenn Sanierungsmaßnahmen an der öffentlichen Kanalisation erforderlich werden. Die Entwässerungsanlagen eines Gebäudes müssen funktionsfähig sein, um Schäden im und am Gebäude zu vermeiden. Defekte Grundleitungen mindern den Wert Ihrer Immobilie genauso wie defekte Fenster, die veraltete Heizung usw., sie sind nur nicht so offensichtlich. Werterhalt ist auch bei Ihrer Immobilie wichtig! 8
9 2. Private und öffentliche Abwasseranlagen öffentlich privat Dr.-Schild-Str. 5 Fon: Nümbrecht Fax: info@osterhammel.de 9
10 Was Sie unbedingt wissen sollten: INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH 3. Wissenswertes über private Anschlussleitungen Defekte Grundleitungen mindern den Wert einer Immobilie, sie sind jedoch nicht offensichtlich. Defekte und verstopfte Grundleitungen können zu Rückstau bis in das Gebäude führen. Hierdurch können zum Teil erhebliche Schäden verursacht werden. Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb privater Grundstücke liegen im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers. Kosten für evtl. Sanierungen und die Dichtheitsprüfung sind von den Grundstückseigentümern zu tragen Defekte Abwasserleitungen gefährden den Boden, das Grundwasser und die Gewässer. 10
11 Auswirkung von Schäden am Kanalnetz INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH 11
12 4. Rechtliche Einordnung Alles was Recht ist! INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen sowie Drainagewasser darf in keinem Fall in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden! Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hennef Jeder Grundstückseigentümer hat die Dichtigkeit seiner im Erdreich verlegten Abwasserleitungen bis zum nachzuweisen ( 61a Landeswassergesetz NRW ). Änderungssatzung über die vorgezogenen Dichtheitsprüfung vom Werden undichte Abwasseranlagen betrieben, handelt es sich hierbei um eine unbefugte Verunreinigung des Grundwassers sowie des Bodens (Straftatbestand gemäß Strafgesetzbuch 324 und 324a). Bereits Untätigkeit stellt den Straftatbestand dar. Die Wasserschutzgebietsverordnung Wahnbachtalsperre v untersagt das Einleiten von Abwasser oder sonstige wassergefährdenden Stoffen in den Untergrund. Für jeden Eigentümer besteht die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr, das Abwasser ist so abzuleiten, dass keine schädlichen Bodenveränderungen hervorgerufen werden ( 4 des Bundesbodenschutzgesetzes ). 12
13 Wasserschutzzone INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH
14 5. Vorstellung des Sanierungskonzeptes Welche Schritte sind nötig? INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Die erdverlegten Abwasseranlagen auf Ihrem Grundstück müssen zunächst gereinigt werden und mit einer speziellen Kameratechnik untersucht werden werden Schäden festgestellt, die nicht eindeutig eine Undichtigkeit erkennen lassen, wird eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser empfohlen sind keine Schäden erkennbar und/oder wurde die Dichtheitsprüfung erfolgreich bestanden, erhalten Sie eine Bescheinigung. werden dichtheitsrelevante Schäden festgestellt, muss die Abwasseranlage saniert werden Untersuchung der privaten Grundleitungen in Eigenverantwortung Nutzen Sie das Angebot einer kostenlosen Beratung durch den von der Stadt Hennef beauftragten Fachingenieur. Wenden Sie sich ausschließlich an zugelassene Fachbetriebe. Eine Liste über die Fachbetriebe können Sie unter einsehen. Holen Sie verschiedene Angebote ein. Schließen Sie sich möglichst mit Ihren Nachbarn zusammen. (Kosten für die Dichtheitsprüfung je nach Länge u. Zugänglichkeit ca ) Auftrag niemals an der Türschwelle abschließen, seriöse Anbieter suchen. 14
15 5. Vorstellung des Sanierungskonzeptes Welche Schritte sind nötig? INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Unabhängig vom Ergebnis der Dichtheitprüfung müssen die Grundstücksentwässerungsanlagen den Vorgaben der Entwässerungssatzung der Stadt Hennef entsprechen: auf dem Grundstück muss ein Kontrollschacht vor der Übergabe an das öffentliche Kanalnetz vorhanden sein. Der Schacht muss jederzeit zugänglich sein. Der Kontrollschacht dient zum Reinigen und Inspizieren der Grundstücksentwässerung. Weiterhin kann am Kontrollschacht die Dichtheitsprüfung begonnen werden. Sollte auf Ihrem Grundstück kein Kontrollschacht in der Nähe der Grundstücksgrenze vorhanden sein, so ist dieser zu erstellen. 15
16 6. Vorstellung des Sanierungskonzeptes INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Welche Sanierungsmaßnahmen sind im öffentlichen Bereich geplant? Umfang der Sanierung: Sanierung aller Schäden an Schmutz- und Mischwasserkanälen sowie dem öffentlichen Teil der Anschlussleitungen Sanierung aller Schäden an Regenwasserkanälen, die die Standsicherheit /Funktion beeinträchtigen alle weiteren Schäden, deren Sanierung in offener Bauweise erforderlich ist an Schachtbauwerken, die keine Abdeckung der Klasse D (400) besitzen, Austausch der Deckel Sanierungsverfahren: ein Großteil der Schäden kann mittels Reparaturverfahren von Innen saniert werden ein kleiner Teil der Schäden kann mittels Renovationsverfahren beseitigt werden einige Schäden werden in offener Bauweise durch partielle Reparatur behoben eine Haltung wird erneuert, um die hydraulische Leistungsfähigkeit wiederherzustellen Sanierungskonzept 16
17 Straßenausbau Straßenausbau Holzgasse 1 einschließlich Stichwege Holzgasse 2 Zum Metzengarten Zur Hütte Stichweg zur Bergische Straße (Flurstück 50) 17
18 Übersichtsplan 18
19 Straßenzustand INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH derzeitiger Zustand Holzgasse 1 19
20 Straßenzustand INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH derzeitiger Zustand Holzgasse 1 20
21 Straßenzustand INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH derzeitiger Zustand Holzgasse 2 21
22 Straßenzustand INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH derzeitiger Zustand Zum Metzengarten 22
23 Straßenzustand INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH derzeitiger Zustand Zum Metzengarten 23
24 Straßenzustand INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH derzeitiger Zustand Stichweg zur Bergische Straßen (Flurstück 50) 24
25 Bestandsdaten Zusammenfassung Bestandsdaten Entwässerung mangelhaft bzw. provisorisch Fahrbahn verformt / verdrückt Längs- und Netzrisse Ränder ausgebrochen Untergrund nicht frostsicher und homogen Beleuchtung provisorisch 25
26 Straßenausbau Planungsziele Funktionierende Entwässerung Kostengünstiger Ausbau Ausbau entsprechend dem Regelwerk und Richtlinien Einheitliche Beleuchtung 26
27 Straßenplanung Zur Verkehrsführung der Straßen ist ein klassisches Mischsystem vorgesehen, das heißt: Der Fußgänger wird gemeinsam mit dem Fahrzeug geführt. Ein separater Gehweg wird nicht vorgesehen und führt somit u.a. zu einem kostengünstigen Ausbau. 27
28 Straßenplanung INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Gestaltung Heisterschoß - West 5,00 m Breite: 3-Zeilige Randeinfassung Asphalt Muldenrinne Restflächen gepflastert 28
29 Straßenplanung INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Gestaltung Heisterschoß - West 3,50-4,00 m Breite: Randeinfassung Asphalt Muldenrinne 29
30 Planung 30
31 Planung 31
32 Planung Holzgasse Var. 2 Var 3 Grw Holzgasse Grw Var 2 Grw Var 3 Kanal Grw Kanal Schleppkurvel 32
33 Straßenausbau Beleuchtung Leuchtenkonzept CitySpirit Nachhaltigkeit Modularität Leuchtenabstand ca m 33
34 Straßenausbau Geplanter Bauablauf bis Mitte September 2010 Bürgerinformation Bauausschuss Februar 2010 Überarbeitung Planung März / April 2011 Ausschreibungsverfahren Mai 2011 Auftragsvergabe Juni 2011 Baubeginn Mitte 2012 Fertigstellung 34
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Stefan Kaulbach INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Nümbrecht Dr.-Schild-Str. 5 Fon: Nümbrecht Fax: info@osterhammel.de 35
36 Beiträge Voraussichtlicher Beitragssatz Holzgasse 1 einschließlich Stichwege ca. 20,00 / m² Holzgasse 2 Variante 1 ca. 32,00 / m² Holzgasse 2 Variante 2 ca. 23,00 / m² Holzgasse 2 Variante 3 ca. 26,00 / m² Zum Metzengarten Variante 1 ca. 28,00 / m² Zum Metzengarten Variante 2 ca. 29,00 / m² Zum Metzengarten Variante 3 ca. 29,00 / m² Zur Hütte ca. 27,00 / m² Stichweg zur Bergische Straße (Flurstück 50) ca. 15,00 / m² 36
37 INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Beiträge Abrechnungsgebiet Holzgasse 1 37
38 Beiträge Abrechnungsgebiet Holzgasse 2 38
39 Beiträge Abrechnungsgebiet Zum Metzengarten 39
40 Beiträge Abrechnungsgebiet Zur Hütte 40
41 Beiträge Abrechnungsgebiet Stichweg zur Bergische Straße Flurstück 50 41
42 Ansprechpartner Ansprechpartner Kanalbau / Kanalsanierung: Stadtbetriebe Hennef - AöR, Fachbereich Tiefbau Herr Steinert / Straßenbau: Ingenieurbüro für Infrastruktur D. Thoma Projektsteuerung von Straßenbaumaßnahmen Herr Thoma / Beiträge Straßenbau: Stadtbetriebe Hennef - AöR, Fachbereich Tiefbau Frau Elstner / Grunderwerb: Stadtbetriebe Hennef - AöR, Fachbereich Stadtentwicklung/Liegenschaften Herr Engels /
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INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH Dr.-Schild-Str. 5 51588 Nümbrecht Fon: 02293-9117- 0 Fax: 02293-9117- 30 www.osterhammel.de info@osterhammel.de 1 Stadt Hennef Straßenausbau und Kanalsanierung Heisterschoß
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