Landesbauordnung. Wasserhaushaltsgesetz. Landesbauordnung. Allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen
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- Gertrud Richter
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1 Allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen Landeswassergesetz NRW 61 a Absatz (1) Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Dr. Ing. Eckhart Treunert IKT Förderverein der Netzbetreiber Niederschlagswasser kann in offenen Gerinnen abgeleitet werden. Im Übrigen gilt 57 entsprechend Wasserhaushaltsgesetz Wasserhaushaltsgesetz 18b Bau und Betrieb von Abwasseranlagen Abwasseranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser insbesondere nach 7a eingehalten werden. Im Übrigen gelten für Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik Landesbauordnung Landesbauordnung 3 Allgemeine Anforderungen (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet wird. Die der Wahrung dieser Belange dienenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Von diesen Regeln kann abgewichen werden, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 erfüllt. Landesbauordnung Anforderungen an die Dichtheit der neuen Anschlussleitungen 20 bis 28 der Landesbauordnung NRW Für die Verwendung von Bauprodukten oder von Bauarten für Anschlussleitungen sind die Anforderungen in den 20 bis 28 der Landesbauordnung NRW(LBO) zu beachten. Geregelte Bauprodukte Übereinstimmungszeichen Bauregelliste A CE Kennzeichnung Konformitätskennzeichen der EU Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung DIBT nach Prüfung der Verwendbarkeit Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis DIBT nach allgemein anerkannten Prüfverfahren Zustimmung im Einzelfall 1
2 Allgemein anerkannte Regeln der Technik Definition: Prinzipien und Lösungen, die in der Praxis erprobt und bewährt sind und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben. Ziel: Eine bestimmte Aufgabe sicher erfüllen, die klar definiert sein muss, (die Einhaltung der wasserrechtlichen Grenzwerte) Definition: Regelwerke Sammlung der aktuellen a.a.r.d.t. Organisationen: Abwassertechnische Vereinigung Deutsches Institut für Normung Anspruch: - vollständig, - richtig und - zeitnahe. Regelwerke: augenblicklicher Wissensstand der Fachleute über geeignete Verfahren, Maßnahmen und Konstruktionen zur Erfüllung einer Aufgabenstellung. Nicht zu den Aufgaben gehört: Wasserrechtliche Anforderungen festlegen Grenzen der Regelwerke Das Deutsche Institut für Normung hat keine Rechtsetzungsbefugnisse. Es ist ein eingetragener Verein, der es sich zur satzungsgemässen Aufgabe gemacht hat, auf ausschließlich gemeinnütziger Basis durch Gemeinschaftsarbeit der interessierten Kreise zum Nutzen der Allgemeinheit Normen zur Rationalisierung, Qualitätssicherung, Sicherheit und Verständigung aufzustellen und zu veröffentlichen. Grenzen der Regelwerke Als Ausdruck der fachlichen Mehrheitsmeinung sind sie (die Regelungen) nur dann zu werten, wenn sie sich mit der Praxis überwiegend angewandter Vollzugsweisen decken. Das wird häufig, muss aber nicht immer der Fall sein. Ihnen (den Normungsausschüssen) gehören auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die ihre Eigeninteressen einbringen. Die verabschiedeten Normen sind nicht selten das Ergebnis eines Kompromisses der unterschiedlichen Zielvorstellungen, Meinungen und Standpunkte. Benutzerhinweis Diese Information zum Gebrauch frei. Eine Pflicht zur Verwendung gibt es nicht. Wer es anwendet, hat für die richtige und verantwortungsvolle Nutzung im konkreten Einzelfall Sorge zu tragen. Durch die Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Trotz sorgfältigster Kontrolle und gewissenhafter Bearbeitung kann eine Gewähr für die Richtigkeit nicht übernommen werden. Abweichen von a.a.r.d.t a.a.r.d.t. eine Art Mindestniveau Abweichen: Fehlfunktionen, Schäden und ggf. Gefährdung von Menschen Planung, Errichtung und späterer Betrieb: Richtige a.a.r.d.t. A.a.R.d.T. sind nicht schriftlichfestgelegt, ergeben sich aus der Tätigkeit und dem jeweiligen Kenntnisstand der Fachleute. 2
3 Lösungsansätze Risiken: Gewährleistung gegenüber dem Bauherrn Haftung gegenüber Dritten Ordnungs- und strafrechtliche Folgen 1. Fortschreibung des Regelwerkes 2. Risikoübernahme durch Bauherrn 3. Absprache zwischen Planer und Versicherung a.a.r.d.t. für die Dichtheitsprüfung DIN EN 1610: Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen (1997) DIN : Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 30 Instandhaltung (2003) DIN EN 12889: Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen (2000) ATV - DVWK A 139: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen (2001) ATV DVWK A 142: Abwasserkanäle und leitungen in Wassergewinnungsgebieten (1992) ATV M 143 Teil 6: Dichtheitsprüfungen bestehender, erdüberschütteter Abwasserleitungen und kanäle und Schächte mit Wasser, Luftüber- und Unterdruck (1998) Merkblatt LfW Bayern: Prüfung alter und neuer Abwasserkanäle (2003) GSTT Information 19, Teil 3: Erneuerung mit grabenlosen Techniken Durchführung der Prüfung Was ist die richtige a.a.r.d.t: Prüfung durch TV-Inspektion (nach DIN 1986, Teil 30) Wasserfüllstandsprüfung (nach DIN 1986, Teil 30) Wasserdruckprüfung (nach DIN EN 1610 und ATV M143, Teil 6) Luftdruckprüfung (nach DIN EN 1610 und ATV M143, Teil 6). Was ist die richtige a.a.r.d.t: 3
4 Aus Sicht des Bürgers Was ist die richtige a.a.r.d.t: Prüfung bei neuen Anschlussleitungen Anschlussleitungen, die nach in Kraft treten des novellierten Landeswassergesetzes 61 a am , neu oder zur Sanierung einer schadhaften alten Leitung gebaut werden und der Ableitung von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser dienen, müssen überprüft werden. Es empfiehlt sich, die Leitungen zugänglich und überwachbar zu installieren. Prüfung bei neuen Anschlussleitungen Die Leitung ist nach der Errichtung nach DIN EN 1610 durch eine Druckprüfung (Prüfung mit Überdruck) bei verfülltem Rohrgraben zu prüfen. Es wird empfohlen, vor der Verfüllung des Grabens die Dichtheit der Leitung durch eine Füllstandsprüfung zu kontrollieren. Prüfung bestehender Anschlussleitungen Vor in Kraft treten des novellierten Landeswassergesetzes NRW am im Erdreich oder unzugänglich verlegte Anschlussleitungen sind nach 61a Abs. 3 nach einer Änderung aber spätestens vor Ablauf der Frist nach 61a Abs. 4 oder der Frist in einer gemeindlichen Satzung von einer oder einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Ausgenommen sind Abwasserleitungen zur getrennten Beseitigung von Niederschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Die Pflicht zur Prüfung trifft den Grundstückseigentümer. 4
5 Prüfung bestehender Anschlussleitungen Entwässerungsgebiet außerhalb eines Wasserschutzgebietes Die drei Prüfmethoden Einleitung Optische Inspektion Einfacher Betriebsdruck Druckprüfung Optische Inspektion (mit einer Kanalkamera) Abwasser mit wassergefährdend. Inhaltsstoffen Prüfung mit einfachem Betriebsdruck (Mindestens Auffüllen bis zur Oberkante des tiefsten Einlaufs) Sonstiges gewerbliches Abwasser Druckprüfung (Prüfung mit Überdruck) aus mit mehr als 12 mit bis zu 12 Entwässerungsg innerhalb eines Wasserschutzgebietes Entwässerungsg. Innerhalb eines Fremdwassergebietes Einleitung Optische Inspektion Einfacher Betriebsdruck Druckprüfung Einleitung Optische Inspektion Einfacher Betriebsdruck Druckprüfung Abwasser mit wassergefährdend. Inhaltsstoffen Sonstiges gewerbliches Abwasser aus mit mehr als 12 mit bis zu 12 Abwasser mit wassergefährdenden Inhaltsstoffen Sonstiges gewerbliches Abwasser aus mit mehr als 12 mit bis zu 12 Vorschläge Der Eigentümer eines Grundstücks hat ---- Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Sachkundiger entscheidet über Prüfverfahren. Hinweise für Art der Prüfung 1. Durch Satzung der Gemeinde 2. Durch a.a.r.d.t. nach 57 Abs. 1 LWG 3. Durch Ergänzung der DIN oder ATV 4. Ausbildung der Sachkundigen 5. Durch bauaufsichtliche Zulassung 5
6 Einbau von Hebeanlagen Danke Danke für Ihre Aufmerksamkeit Danke 6
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