Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung -AbfGS) vom

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1 Satzung über die Erhebung von en für die Abtsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung -AbfGS) vom Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), des 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz LAbfG) vom 21.Juni 1988 (GV NRW S. 250/SGV NRW 74) in Ausführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705/BGBl. III ) sowie der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am folgende Satzung über die Erhebung von en für die Abtsorgung in der Stadt Dortmund beschlossen: 1 enpflicht Für die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt werden en erhoben. 2 en für Umleerbehälter (1) Im Umleerverfahren wird bei Restabfallbehältern bis zu einem Fassungsvermögen von l und l (MGB 5.000) eine erhoben. Sie beträgt bei einmaliger Leerung innerhalb von 2 Wochen einschließlich Beseitigung jährlich: a) für Abfallbehälter mit 60 l Fassungsvermögen (MGB 60) 98,47 b) für Abfallbehälter mit 80 l Fassungsvermögen (MGB 80) 124,73 c) für Abfallbehälter mit 120 l Fassungsvermögen ( MGB 120) 187,10 d) für Abfallbehälter mit 240 l Fassungsvermögen (MGB 240) 334,81 e) für Abfallbehälter mit l Fassungsvermögen (MGB 1100) 1.444,27 (2) Bei Behältern mit einem Fassungsvermögen von l (MGB 5.000) beträgt die einschl. Entsorgungskosten 263,33 je Leerung. Für Leerfahrten bei Einzelleerungen, die der Besteller zu vertreten hat, beträgt die für die Leerfahrt die Hälfte. Werden die MGB turnusmäßig im Umleerverfahren geleert, kann ein Jahresbescheid ergehen. (3) Wird der Abfall häufiger oder weniger oft abgefahren, erhöht oder vermindert sich die jeweilige entsprechend. (4) Im Umleerverfahren wird bei Biobehältern von Liter Fassungsvermögen eine Jahresgebühr erhoben. Sie beträgt einschl. Kompostierung jährlich a) für einen Biobehälter mit 80 Liter Fassungsvermögen 74,00 b) für einen Biobehälter mit 120 Liter Fassungsvermögen 100,00 c) für einen Biobehälter mit 240 Liter Fassungsvermögen 178,00...

2 - 2 - (5) Werden bei der Abfuhr der Behälter Mehrleistungen erbracht, so wird für jede dieser Leistungen ein jährlicher Zuschlag von 16,10 erhoben. Als Mehrleistungen gelten a) der Transport von Behältern, die über 15 m - 30 m vom nächstmöglichen Standplatz des Sammelfahrzeuges entfernt sind, b) der Transport von Behältern, die mehr als 30 m vom nächstmöglichen Standplatz des Sammelfahrzeuges entfernt sind, c) der Transport von Behältern über Stufe(n) oder aus Kellerräumen. (6) Die unter Abs. 5 aufgeführten Zuschläge werden je Abfallbehälter bei einmaliger Leerung innerhalb von zwei Wochen erhoben. Wird der Abfall häufiger oder weniger oft abgefahren, erhöht oder vermindert sich der jeweilige Zuschlag entsprechend. (7) Für die Abfuhr und Beseitigung eines 70-Liter-Abfallsackes wird eine Einzelgebühr in Höhe von 5,50 erhoben. (8) Für die Sondergestellung (einmalige Gestellung eines zusätzlichen Behälters) und Abfuhr von MGB 1100 ( 21 Abs. 1 AbfS) im Rahmen der Restmüllentsorgung, wird eine Einzelgebühr erhoben. Sie beträgt einschließlich Entsorgung 138,87. (9) Für die Sonderleerungen (zusätzliche Leerung eines vorhandenen Behälters) im Sinne von 21 Abs.1 u. 2 AbfS werden folgende en erhoben: a) für einen MGB ,10 b) für eine 80 Liter Biotonne 2,80 c) für eine 120 Liter Biotonne 3,85 d) für eine 240 Liter Biotonne 6,80 (10) Für Nachleerungen (Nachholen einer Leerung, die ohne Verschulden der EDG ausge ist) im Sinne von 21 Abs.4 Satz 2 AbfS werden folgende en erhoben,: a) für einen MGB 60 2,31 b) für einen MGB 80 2,93 c) für einen MGB 120 4,39 d) für einen MGB 240 7,86 e) für einen MGB ,92 f) für eine 80 Liter Biotonne 2,25 g) für eine 120 Liter Biotonne 3,50 h) für eine 240 Liter Biotonne 6,00 (11) Für Leerungen nach Fehlbefüllungen, werden gem. 21 Abs. 4 Satz 3 folgende en erhoben: a) für einen MGB 80 9,60 b) für einen MGB ,40 c) für einen MGB ,76 d) für einen MGB ,10 3 en für die Abfuhr von Großraumwechselbehältern...

3 - 3 - (1) Bei Großraumbehältern, die im Wechselverfahren geleert werden, wird eine Einzelgebühr ohne Entsorgungskosten erhoben. Sie beträgt für die Gestellung und einmalige Abfuhr bei a) 3-5 cbm Großraumwechselbehältern 120,00 b) 7-10 cbm Großraumwechselbehältern 131,00 c) 8-12 cbm Pressbehältern 185,60 d) cbm Großraumwechselbehältern 185,60 e) cbm Pressbehälter 349,40 f) cbm Großraumwechselbehältern 262,00 g) cbm Pressbehältern 382,10 h) cbm Großraumwechselbehältern 283,90 Zusätzlich wird für die Deponierung/ Behandlung der gemäß 3 Abs. 1 a h) gesammelten Abfälle en nach 4 dieser Satzung erhoben. (2) Für Leerfahrten, die der Besteller zu vertreten hat, wird die Hälfte der unter Abs. 1 a h) aufgeführten ensätze erhoben. 4 Entsorgungsgebühren (1) Für das Beseitigen von Abfällen wird eine vom Gewicht abhängige erhoben. Die Höhe der ergibt sich aus der Anlage zur Abfallgebührensatzung (2) Die Mindestanlieferungsmenge für die Entsorgung von Abfällen an der Deponie Dortmund Nord-Ost beträgt grds. 200 Kilogramm. (3) Anlieferungsmengen unter 200 Kilo werden mit 15 % der jeweiligen gemäß der Anlage zur ensatzung berechnet. 4a Sonstige en (1) Für jede Sperrmüllabfuhr im Rahmen der Regelabfuhr wird eine pauschale von 20,00 pro Haushalt erhoben. Für die Abholung eines Elektro- und Elektroaltgerätes entsprechend den Gerätegruppen 1 3 des 6 Abs. 6 der Abfallsatzung wird im Rahmen der Regelabfuhr je Gerät eine pauschale von 20,00 erhoben. Hierbei werden Kleingeräte in haushaltsüblicher Menge für eine zusätzliche von 20,00 eingesammelt. Sollen die o.g. Leistungen auch außerhalb der vorgeplanten Bezirke, frühestens 2 Werktage nach Auftragserteilung erfolgen, wird eine zusätzliche von 40,00 berechnet. Für jede Inanspruchnahme des Sperrmüll-Transportservices beträgt die je Leistungseinheit (30 Min. vor Ort) 20,00 (max. Inanspruchnahme 2 Einheiten). Für jede Inanspruchnahme des Häckseldienstes beträgt die je Leistungseinheit (30 Minuten vor Ort) 50,00 (maximale Inanspruchnahme 2 Leistungseinheiten). Bei Inanspruchnahme des Sperrmüll-Holservice gemäß 14 Abs. 8 AbfS, wird neben einer Anfahrtpauschale von 50,00 eine pauschale von 50,00 je Leistungseinheit erhoben (1 Leistungseinheit = 30 Min. vor Ort für Fahrzeug und Personal). Darüber hinaus sind die Kosten für die Entsorgung der Abfälle in Höhe von 50,00 je angefangenem Kubikmeter zu zahlen. Die Mindestgebühr beträgt somit 150,00. (2) Für schadstoffhaltige Abfälle gemäß 15 AbfS aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die an der gewerblichen Schadstoffannahmestelle in Dortmund-Huckarde entgegen ge-...

4 - 4 - nommen werden, ist eine pauschale Annahmegebühr von 25,00 pro angefangene Einheit von 50 kg zu erheben. Diese ist bei Anlieferung zu entrichten. Bei der Abholung von schadstoffhaltigen Abfällen gem. 15 AbfS durch die EDG bei Gewerbebetrieben, ist eine zusätzliche in Höhe von 40,00 zu erheben. Diese ist bei der Abholung zu entrichten. Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle vergleichbar der haushaltsüblichen Menge aus privaten Haushalten werden an der Schadstoffsammelstelle Dortmund-Huckarde gebührenfrei angenommen. (3) Die en für die Durchführung von Entsorgungsnachweisverfahren ( 21 Abs. 6 AbfS) betragen für einen Entsorgungsnachweis (EN) 175,00. Evtl. ande en der Bezirksregierung sind zusätzlich zu zahlen. (4) An den Recyclinghöfen werden Abfälle gem. 7 Abs. 4 Buchstabe a) der AbfS in haushaltsüblichen Mengen gegen eine pauschale von 10,00 pro angefangenem Kubikmeter angenommen. Die Anlieferung von Elektro- und Elektroaltgeräten gem. Abfallsatzung der Stadt Dortmund ist an den Recyclinghöfen und der Umladeanlage Pottgießerstraße gebührenfrei. Bei der Anlieferung einer geringen Menge (kleiner 0,5 cbm) wird eine von 5,00 erhoben. (1) enschuldner sind: 5 enschuldner a) Bei Abfallbehältern bis zu einem Fassungsvermögen von l der Grundstückseigentümer bzw. der Erbbauberechtigte des angeschlossenen Grundstücks. Die liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. Die persönliche enpflicht der genannten Personen entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Erwerb des Eigentums oder Nutzungsrechts folgt und endet am Schluss des Monats, in dem das Eigentum oder Nutzungsrecht auf einen anderen übertragen worden ist. b) Bei MGB 5.000, Großraumwechselbehältern, Abfuhr von Sperrmüll, Sammlung von Elektronikund Elektronikaltgeräten und Inanspruchnahme des Häckseldienstes sowie Sondergestellung, Sonderleerung, Nachleerung und Leerungen nach 21 Abs. 4 Satz 3 AbfS von Abfallbehältern der Besteller, der Grundstückseigentümer und der Nutzungsberechtigte, bei Entsorgungsgemeinschaften der Besteller. c) Bei Eigenbeförderung der Abfallanlieferer bzw. sein Auftraggeber. d) Bei Entsorgungsnachweisverfahren der Antragsteller. (2) Mehrere enschuldner haften als Gesamtschuldner. 6 Veranlagung, Fälligkeit und Einziehung der en (1) Bei Restabfallbehältern bis zu einem Fassungsvermögen von l und l (MGB 5.000) - sofern sie im Umleerverfahren turnusmäßig geleert werden - sowie Biobehältern mit einem Fassungsvermögen von Liter wird eine Jahresgebühr durch Bescheid festgesetzt, die regelmäßig in gleichen Teilbeträgen jeweils zum 15.2., 15.5., und oder auf Antrag in einer Summe zum 1.7. für das laufende Kalenderjahr zu entrichten ist. Die jeweilige Jahresgebühr wird nach vollen Kalendermonaten berechnet, auch wenn sich die Abtsorgung nur auf den Teil eines Kalendermonats erstreckt. Änderungen werden nur zu Beginn des Folgemonats wirksam....

5 - 5 - (2) Bei Sondergestellung, Sonderleerung bzw. Nachleerung und Leerung nach Fehlbefüllung der in Abs. 1 genannten Behälter erhält der enschuldner einen enbescheid. Die wird einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig. (3) Bei grauen Abfallsäcken wird die mit dem Kaufpreis eingezogen. (4) Bei Einzelleerungen der MGB sowie bei Großraumwechselbehältern ab 1 cbm Rauminhalt erhält der enschuldner einen enbescheid. Die wird einen Monat nach Zugang des Bescheides fällig. (5) Die für die Abfuhr von Sperrmüll, die Abholung von Elektro- und Elektronikaltgeräten und die Inanspruchnahme des Häckseldienstes ist jeweils vor Beginn der Leistungserbringung gegen Quittung zu entrichten. (6) Bei Eigenbeförderung zur Deponie ist die auf Verlangen an der Eingangskontrolle sofort gegen Quittung zu entrichten. Wird die nicht sofort verlangt, erhält der enschuldner einen enbescheid. Die wird dann einen Monat nach Zugang des Bescheides fällig. (7) Eine Aufrechnung gegen enforderungen ist unzulässig. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. 7 Inkrafttreten

6 engruppe 01 Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen * Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz * andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen * Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter fällt Abfälle a. n. g.; Kategorie Abfälle a. n. g.; Kategorie Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallischen Bodenschätzen gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen * Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter ; Kategorie Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter ; Kategorie Abfälle von Sand und Ton; Katerorie Abfälle von Sand und Ton; Kategorie staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenige, die unter Abfälle aus Steinmetz- und Sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter ; Kategorie Abfälle aus Steinmetz- und Sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter ; Kategorie Abfälle a. n. g.; Kategorie Abfälle a. n. g.; Kategorie Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen - Kategorie 1 I B 17,00 /t Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen - Kategorie * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle - Kategorie * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle - Kategorie 2 I G 88,50 /t * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten - Kategorie * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten - Kategorie 2 I G 88,50 /t barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und Kategorie barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und Kategorie chloridhaltige Bohrschlämme und- abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und Kategorie chloridhaltige Bohrschlämme und- abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 02 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus pflanzlichem Gewebe V H 159,19 /t Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten VI* 3 Seite 1 von 20

7 engruppe Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter VI* Metallabfälle Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen für Verzehr und Verarbeitung ungeeignete Stoffe V H 159,19 /t Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Zuckerherstellung nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Milchverarbeitung Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 03 Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden und Korkabfälle V H 159,19 /t Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter I Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Holzkonservierung * halogenfreie organische Holzschutzmittel VI* * chlororganische Holzschutzmittel VI* * metallorganische Holzschutzmittel VI* * anorganische Holzschutzmittel VI* * andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten VI* Abfälle a.n.g. VI* Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle V H 159,19 /t mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Kalkschlammabfälle Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 04 Abfälle aus der Leder-; Pelz- und Textilindustrie Seite 2 von 20

8 engruppe Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie geäschertes Leimleder chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasseranlage chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasseranlage chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) * Abfälle aus dem Finish,die organische Lösemittel enthalten Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus unbehandelten Textilfasern II J 251,35 /t Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern II J 251,35 /t Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 05 Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse Abfälle aus der Erdölraffination Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung * gebrauchte Filtertone Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus Erdgasreinigung und Transport Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 06 Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Schwefelsäure und schwefelige Säure VI* * Salzsäure VI* * Flusssäure VI* * Phosphorsäure uns phosphorige Säure VI* * Salpetersäure und salpetrige Säure VI* * andere Säuren VI* * Abfälle a.n.g. VI* Abfälle aus HZVA von Basen * Natrium- und Kaliumhydroxid VI* * andere Basen VI* Abfälle a.n.g. VI* Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden * feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und * Metalloxide, die Schwermetalle enthalten Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * arsenhaltige Abfälle * quecksilberhaltige Abfälle I / VI* 3 F 65,00 /t * Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Seite 3 von 20

9 engruppe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie * Aktivkohle aus der Chlorherstellung * quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme I / VI* 3 G 88,50 /t Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie * Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Titandioxidherstellung Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide VI* * gebrauchte Aktivkohle (außer ) Industrieruß - Kategorie Industrieruß - Kategorie * Abfälle aus der Asbestverarbeitung I G 88,50 /t Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 07 Abfälle aus organischen chemischen Prozessen Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen VI* * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen VI* * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter I G 88,50 /t Kunststoffabfälle II K 293,24 /t Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen VI* * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen VI* * andere Reaktions- und Destillationsrückstände Seite 4 von 20

10 engruppe * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter I G 88,50 /t Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen VI* * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen VI* * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmiermitteln, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen VI* * andere Reaktions- und Destillationsrückstände I / VI* 3 F 65,00 /t * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen VI* * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie 1 Seite 5 von 20

11 engruppe Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 08 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten VI* Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter VI* 3 Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere * VI* 3 gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter VI* 3 wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder * VI* 3 anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die VI* 3 unter * Farb- und Lackentfernerabfälle VI* Abfälle a. n. g. VI* Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) Abfälle von Beschichtungspulver I / VI* 3 E 52,50 /t wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus HZVA von Druckfarben * Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten VI* Druckfarbenabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter II K 293,24 /t * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten VI* Tonerabfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter II K 293,24 /t Abfälle a. n. g. VI* Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtungsmassen (einschl. wasserabweisende Materialien) Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche * Stoffe enthalten VI* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter VI* Klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * Harzöle VI* Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 09 Abfälle aus der photografischen Industrie Abfälle aus der photografischen Industrie * Entwickler und Aktivatorlösungen auf Wasserbasis VI* * Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis VI* * Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis VI* * Fixierbäder VI* * Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder VI* Filme und photographische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten VI* Filme und photographische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten VI* Einwegkameras ohne Batterien VI* * Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder VI* Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter VI* Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 Seite 6 von 20

12 engruppe 10 Abfälle aus thermischen Prozessen Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19 ) Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt - Kategorie Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt - Kategorie Filterstäube aus Kohlefeuerung - Kategorie 1 I B 17,00 /t Filterstäube aus Kohlefeuerung - Kategorie Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung I G 88,50 /t Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form - Kategorie Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form - Kategorie Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen - Kategorie 1 I B 17,00 /t Reaktionsabfälle auf Kalziumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen - Kategorie * Schwefelsäure VI* 3 Rost- und Kessellasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die * gefährliche Stoffe enthalten - Kategorie 1 Rost- und Kessellasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die * gefährliche Stoffe enthalten - Kategorie 2 I G 88,50 /t Rost- und Kessellasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Rost- und Kessellasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Rost- und Kessellasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie 1 I B 17,00 /t Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter Sande aus der Wirbelschichtfeuerung - Kategorie Sande aus der Wirbelschichtfeuerung - Kategorie Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unverarbeitete Schlacke * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, mit Ausnahme derjenigen, die unter Walzzunder Seite 7 von 20

13 engruppe * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der thermischen Aluminiummetallurgie Anodenschrott Aluminiumoxidabfälle * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält I G 88,50 /t Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe * enthalten - Kategorie 1 andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe * enthalten - Kategorie 2 I G 88,50 /t Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten * Kategorie 1 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten * Kategorie 2 I G 88,50 /t Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie * Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub I G 88,50 /t * andere Teilchen und Staub - Kategorie * andere Teilchen und Staub - Kategorie 2 I G 88,50 /t * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung - Kategorie * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung - Kategorie 2 I G 88,50 /t * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub I G 88,50 /t andere Teilchen und Staub - Kategorie andere Teilchen und Staub - Kategorie * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung - Kategorie 1 Seite 8 von 20

14 engruppe * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung - Kategorie 2 I G 88,50 /t * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelzen) * Filterstaub I G 88,50 /t andere Teilchen und Staub andere Teilchen und Staub * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung - Kategorie * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung - Kategorie 2 I G 88,50 /t * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie feste Abfälle aus der Abgasbehandlung Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung - Kategorie Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung - Kategorie * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Teilchen und Staub - Kategorie Teilchen und Staub - Kategorie andere Schlacken * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung, mit Ausnahme derjenigen, die unter Anodenschrott * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält I G 88,50 /t Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten * Kategorie 1 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten * Kategorie 2 I G 88,50 /t Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Ofenschlacke Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie 1 Seite 9 von 20

15 engruppe Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält I G 88,50 /t Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen Ofenschlacke - Kategorie Ofenschlacke - Kategorie * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält I G 88,50 /t Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glasfaserabfall - Kategorie Glasfaserabfall - Kategorie Teilchen und Staub - Kategorie Teilchen und Staub - Kategorie * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus * Elektronenstrahlröhren) - Kategorie 1 Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus * Elektronenstrahlröhren) - Kategorie 2 I G 88,50 /t Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt * Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter * feste Abfälle der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten * Kategorie 1 Seite 10 von 20

16 engruppe Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten * Kategorie 2 I G 88,50 /t Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie 2 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe * enthalten feste Abfälle aus der betrieblichen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen und Steinzeug Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub - Kategorie Teilchen und Staub - Kategorie verworfene Formen Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) - Kategorie Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) - Kategorie * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährlich Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter * Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 I B 17,00 /t Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) - Kategorie Teilchen und Staub (außer und ) - Kategorie 2 I B 17,00 /t Teilchen und Staub (außer und ) - Kategorie Teilchen und Staub (außer und ) - Kategorie * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement - Kategorie 1 I C 25,00 /t * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement - Kategorie 2 I G 88,50 /t Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter Kategorie Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und Kategorie Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und Kategorie * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter Betonabfälle und Betonschlämme - Kategorie Betonabfälle und Betonschlämme - Kategorie 2 I B 17,00 /t Betonabfälle und Betonschlämme - Kategorie Betonabfälle und Betonschlämme - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 1 Seite 11 von 20

17 engruppe Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus Krematorien * quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächen- bearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) * saure Beizlösungen VI* * Säuren a.n.g. VI* * alkalische Beizlösungen VI* * Phosphatierschlämme I G 88,50 /t * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten - Kategorie * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten - Kategorie 2 I G 88,50 /t Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter * Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie * Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) I G 88,50 /t Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse * Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen andere Abfälle Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung Hartzink Zinkasche * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * gebrauchte Flussmittel Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teile Kategorie Eisenstaub und -teile Kategorie NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen - Kategorie NE-Metallstaub und -teilchen - Kategorie Kunststoffspäne und -drehspäne * gebrauchte Wachse und Fette Schweißabfälle * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten I G 88,50 /t Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter Seite 12 von 20

18 engruppe * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) I G 88,50 /t * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle a. n. g. - Kategorie Abfälle a. n. g. - Kategorie 2 13 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter Kapitel 05, 12 und 19 ) Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen * nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis VI* * synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle VI* * biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle VI* * andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle VI* Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Einlaufschächten I G 88,50 /t * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl -/Wasserabscheidern 14 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08) Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen * Fluorchlorkohlenwasserstoffe, H-FCKW, H-FKW VI* * andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische VI* * andere Lösemittel und Lösemittelgemische VI* 3 15 Verpackungen, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen aus Papier und Pappe II I 201,08 /t Verpackungen aus Kunststoff II K 293,24 /t Verpackungen aus Holz II J 251,35 /t Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen II I 201,08 /t gemischte Verpackungen II I 201,08 /t Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien II K 293,24 /t Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe * verunreinigt sind Verpackungen a. Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.b. Asbest) enthalten, * einschl. geleerter Druckbehältnisse Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die mit gefährlichen * Stoffen verunreinigt sind Aufsaug- und Filmmaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, und 16 08) I / VI* 3 F 65,00 /t I / VI* 3 F 65,00 /t Altreifen bis zu einem Außendurchmesser von 1,6 m (Recyclinghöfe nur PKW-Reifen) II K 293,24 /t * Ölfilter VI* * quecksilberhaltige Bestandteile VI* * asbesthaltige Bremsbeläge I G 88,50 /t Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter Seite 13 von 20

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