Drucksachen-Nr. 160/2006. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Drucksachen-Nr. 160/2006. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:"

Transkript

1 Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 160/2006 Version Datum Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Ausschuss für Regionalentwicklung Fachausschuss Kreisausschuss Kreistag Inhalt: Bericht des Kreisbrandmeisters zum Thema Bericht über die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren der Uckermark Wenn Kosten entstehen: Kosten Haushaltsstelle Haushaltsjahr Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Deckungsvorschlag: Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: Beschlussvorschlag: Der Kreistag nimmt den Bericht des Kreisbrandmeisters zur Kenntnis. zuständiges Amt: Martin Guttsei Kreisbrandmeister Dezernent Landrat Klemens Schmitz abgestimmt mit Dez./Amt/Ref.: Name Unterschrift Beratungsergebnis: Kreistag/ Ausschuss Datum REA KA KT Ja Stimmen Nein Stimmenthaltung Einstimmig Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt) 0013/08.06

2 2 Bericht des Kreisbrandmeisters für das Jahr Ergänzung Statistischer Bericht 2005 bis Leistungsfähigkeit der Freiwillige Feuerwehren der Uckermark 3. Wahrnahme der Verantwortung der Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes 4. Gewässerschutzübung Ölabwehr auf der Oder Stützpunktfeuerwehren Zu Einsätze der Feuerwehren Die höhere Anzahl der Einsätze wird weiterhin bestimmt durch die Leistungen zur technischen Hilfe wie Ölspuren auf den Straßen entfernen, Hilfe bei Unfällen, Gefahrguteinsätze, Sturmeinsätze, Wasserschäden usw Okt.06 Brände Hilfeleistung Einsätze der Feuerwehren der Uckermark vom bis

3 3 Einsätze Anzahl örtliche Feuerwehreinheiten Eingesetzte Kräfte Personen gerettet Personen tot geborgen Summe: Brände: 319 davon Großbrände: 32 davon Wohnungsbrände: 47 davon Kfz: 29 davon Industrie: 2 davon Handel: 15 davon Wald- und Landwirtschaft: 88 Technische Hilfeleistung: 432 davon Verkehrsunfälle: 61 davon Gefahrgut/Gas: 4 Sturm: 85 Öleinsatz: 94 Wasserschäden: 55 Personen in Notlage: 16 Anzahl der Einsätze nach Wochentagen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 18:00 bis 06:00 Uhr 06:00 bis 18:00 Uhr Als absoluter Schwerpunkt zeichnet sich die Sicherstellung der personellen Stärken der örtlichen Feuerwehreinheiten hinsichtlich der Tageseinsätze von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr ab. Ausgehend von der anstehenden Einsatzaufgabe und den Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften, werden zur Ausführung aller bei einem Standardbrand erforderlichen Maßnahmen insgesamt mindestens 16 Funktionen benötigt. Die höchstzulässige Eintreffzeit für die erste eintreffende Einheit beträgt 8 Minuten. Die Eintreff-

4 zeit ist dabei die Differenz vom Abschluss der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Die Eintreffzeit für die nachrückende Einheit beträgt max. 15 Minuten (siehe Anlage 2). Die Arbeitsteilung in der 1. Einheit sieht zwingend folgende Funktionen vor: 1. Funktion: Gruppenführer; 2. Funktion: Maschinist des Löschfahrzeuges; 3. und 4. Funktion: Menschenrettung über Treppenraum unter Vornahme eines Rohres (Angriffstrupp); 5. und 6. Funktion: Menschenrettung über tragbare Leiter (Wassertrupp); 7. und 8. Funktion: Unterstützen bei der Menschenrettung, Verlegen von Schlauchleitungen, Rettungstrupp stellen (Schlauchtrupp); 9. Funktion: Unterstützung bei der Menschenrettung, Sonderaufgaben (Melder) Die 2. Einheit hat unterstützende Aufgaben bei der Menschenrettung und führt die umfassende Brandbekämpfung durch. Bei der Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft gibt es in 53 Ortsfeuerwehren der Uckermark personelle Probleme, so dass die Einsatzbereitschaft in dieser Zeit von einer örtlichen Feuerwehreinheit nicht gesichert werden kann. Von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr sind die Angehörigen dieser Feuerwehren außerhalb der Erreichbarkeit (Arbeitsorte außerhalb der Alarmierungsmöglichkeit). Auf der Grundlage der Gefahren- und Risikoanalysen der Träger des Brandschutzes, wird diese Situation bei der Erarbeitung der Brandschutzbedarfspläne und der sich daraus ableitenden Alarm- und Ausrückeordnungen bereits berücksichtigt. Durch die Zusammenfassung von Ortsfeuerwehren zu Löschzügen, so in den Gemeinden Prenzlau, Angermünde und Schwedt/Oder bzw. den Ämtern Gartz(Oder) und Oder-Welse werden Strukturen geschaffen, die insbesondere die Eintreffzeiten von Einsatzkräften sichern sollen. Im Amt Oder-Welse werden Mitarbeiter des Bauhofes verpflichtet, Angehöriger der Feuerwehr zu sein. Solche Maßnahmen sind unterstützend für die Sicherstellung der Tageseinsatzbereitschaft Analyse über die strukturelle Entwicklung in den Feuerwehren Feuerwehren im Landkreis Uckermark mit Stand vom 30.November 2006 Anzahl der Feuerwehren: 13 Anzahl der örtlichen Feuerwehreinheiten: 142 Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen: davon weibliche Angehörige: 316 Anzahl der Angehörigen der Jugendfeuerwehren: 694 davon weibliche Angehörige: 209 Anzahl der Angehörigen in der Alters- und Ehrenabeilung: 735

5 Aufteilung der örtlichen Feuerwehreinheiten auf die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und die Entwicklung der Mitglieder in den Feuerwehren Aktive Mitglieder weibliche Aktive Aktive Jugendfeuer weibliche Aktive Alters/Ehrenabteilung Aufgabenträger örtliche Feuerwehreinheiten Angehörige Stadt Angermünde Gemeinde Boitzenburg Amt Brüssow Amt Gerswalde Amt Gartz (Oder) Amt Gramzow Gemeinde Nordwestuckermark Amt Oder-Welse Stadt Prenzlau Stadt Schwedt/Oder Stadt Templin Gemeinde Uckerland Gemeinde Lychen 2 52 Zu Stand der Ausbildung und Fortbildung Wie bereits in den vergangenen Jahren konzentrierte sich die Tätigkeit des Kreisbrandmeisters und des Stellvertreters auf die Stabilisierung der Ausbildung in den Feuerwehren Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule Ausbildung von Führungskräften So wurden im Jahre 2005 und im 1. Halbjahr 2006 folgende Führungslehrgänge abgeschlossen:

6 6 Jahr Lehrgangsart Erhaltene Lehrgangsplätze davon belegt bestanden ohne Erfolg 2005 Gruppenführer = 67% 10 Führung von Verbänden = 100% 2 Leiter einer Feuerwehr = 100% Zugführer = 92% Ortswehrführer = 100% Gesamt = 79,6% 12 1Hj.2006 Gruppenführer Führung von Verbänden Leiter einer Feuerwehr Zugführer Ortswehrführer Gesamt Zu erkennen ist, dass nicht alle zur Verfügung gestellten Lehrgänge besetzt wurden. Auf Grund von kurzfristigen Absagen war eine Neuvergabe bzw. Neubelegung nicht möglich Teilnahme an Speziallehrgängen an der Feuerwehrschule Weitergehende Ausbildungen unter Verantwortung des Kreises Von 1997 bis 2006 wurden im Kreis insgesamt 4365 Kameraden ausgebildet und verteilen sich auf die Träger des örtlichen Brandschutzes wie folgt: Weitere 53 Kameraden nahmen an Speziallehrgängen an der Feuerwehrschule in Eisenhüttenstadt teil. Solche Speziallehrgänge sind u.a. ABC-Lehrgang, Öl auf Gewässer, Leitermaschinisten, Gerätewarte. Diese Lehrgänge sind meistens Wochenlehrgänge. Lehrgangsart Ang. Pzl. Sdt. Tpl. Boi. Brü. Gartz Gersw Gramz.. Uck.L Lych. NWU O-W Gesamt Insges in % 12,88 7,72 10,92 8,69 5,00 9,50 9,01 6,22 7,28 7,14 1,87 4,86 8,90 100,

7 Gesamt Aus der Tabelle ist eine kontinuierliche kreisliche Ausbildung erkennbar. Die Neubeschaffung des Ausbildungssatzes Rettungsgeräte hat sich positiv auf die Ausbildungsqualität ausgewirkt. Durch den Kreisausbilder ist es damit möglich, insbesondere den praktischen Umgang zu trainieren. Weiterhin wird damit kein Einsatzgerät von den Aufgabenträgern abgezogen und die Einsatzbereitschaft in den Ausrückebereichen bleibt erhalten. In diesem Jahr wurde der Pumpenprüfstand für die uneingeschränkte Nutzung zur Ausbildung von Maschinisten fertig gestellt. Durch die Kreisausbilder, aber auch durch die Lehrgangsteilnehmer, wurde eine höhere Qualität der Ausbildung bestätigt. Die Rahmenbedingungen für den Lehrgang Truppführer sind weiterhin unzureichend. Die Absicherung der Truppführerlehrgänge hängt von der Bereitschaft der Aufgabenträger ab, ein Löschgruppenfahrzeug für die Ausbildung bereitzustellen. Vereinzelt stand sogar die Variante, den Lehrgang ausfallen zu lassen. Die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges zur Absicherung der kreislichen Ausbildung hat weiterhin eine hohe Priorität Die Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger stellt sich mit Stand vom wie folgt dar: Im Jahr 2006 wurden bis zum 30. November 547 Atemschutzgeräteträger in der A- temschutzübungsanlage im FTZ ausgebildet und haben somit die Berechtigung für einen Einsatz für weitere 12 Monate erhalten. Die Tendenz, dass die gesundheitliche Eignung der Einsatzkräfte in den Feuerwehren für den Einsatz unter Atemschutzgerät weiter zurückgeht, bleibt weiterhin bestehen. Die Verantwortung für die Ausbildung und damit auch für die Sicherstellung der entsprechenden Vorraussetzungen bei den Atemschutzgeräteträgern liegt bei den Aufgabenträgern. Vom Leiter des FTZ werden langfristige Termine vergeben, an diesen Tagen steht den Auftraggebern die Nutzung der Atemschutzübungsanlage zur Verfügung. Vom Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz werden für diese Tage 2 Kollegen bereitgestellt. Termineinhaltung und die Anzahl der Kameraden sind oftmals bedenklich hinsichtlich der Effektivität. Trotz modischem Aspekt führen folgende Erscheinungen zum Ausschluss aus dem Übungsdurchgang bzw. zur Untauglichkeit als Atemschutzgeräteträger. 4 keine vorhandene G 26 III Tauglichkeit 5 Erkrankung 6 Bart, Koteletten,

8 7 Körperschmuck, der hinderlich oder gefährdend ist und nicht abgenommen werden kann (Piercing, Ohrringe) Ausbildungen in Verantwortung der Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes Die Qualität der Standortausbildung (40 Stunden im Jahr) in den örtlichen Feuerwehreinheiten muss unbedingt verbessert werden. Bei einigen Feuerwehren wird die Zusammenfassung von Ortsfeuerwehren auch für die Organisation der Ausbildung genutzt. Eine Abrechnung der Ausbildungsmaßnahmen in den örtlichen Feuerwehreinheiten beim Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes hinsichtlich der Planung und Durchführung, ist nochmals dringend zu empfehlen. Auf diese Verantwortung wurden die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes in Gesprächen mehrfach hingewiesen. Bei allen Aufgabenträgern wird eine zentrale Ausbildung der Truppmann 1 und Truppmann 2 durchgeführt. Die Truppmannausbildung ist die Voraussetzung für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr sowie für alle weiterführenden Ausbildungsmaßnahmen. Mit der Durchführung der Truppmannausbildung ist auch eine höhere Qualität der weiterführenden Ausbildung zu verzeichnen. Die verbesserte Voraussetzung wurde auch von den Kreisausbildern bestätigt Stand der Einsatzmittel der Feuerwehren im Landkreis Uckermark Einsatzfahrzeuge Gesamtanzahl der Einsatzfahrzeuge: 251 jünger als älter als Aufgabenträger Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 30 Jahre Stadt Angermünde Stadt Prenzlau Stadt Schwedt/Oder Stadt Templin Stadt Lychen Amt Brüssow Gem. Boitzenb. Land Amt Gartz (Oder) Amt Gerswalde Amt Gramzow Gem. NW -UM Amt Oder-Welse Gemeinde Uckerland Ges % Anteil 13,15 % 9,96 % 16,33 % 11,16 15,94%13,15% 20,32 % Nach wie vor liegt der Schwerpunkt bei der Neubeschaffung von Einsatzfahrzeugen. Ca. 49,41 % der Einsatzfahrzeuge sind 20 Jahre alt und älter. Der Anteil hat sich somit gegenüber des Vorjahres um 3 % erhöht.

9 9 Zuführung von Neufahrzeugen: Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeug Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeug Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeug Einsatzfahrzeuge Einsatzfahrzeuge (Amt Brüssow durch Eigenmittel und Amt Gramzow mit Förderung der Sparkasse Uckermark) Funktechnik: Nach Informationen des Innenministeriums Brandenburg ist die Zielstellung zur Einführung des Digitalfunks für die Feuerwehren im Land Brandenburg der Zu diesem Zeitpunkt ist geplant, den analogen 4 m Bereich abzulösen. Der Einsatzstellenfunk (2 m Bereich) kann vorerst weiter genutzt werden.die Kosten für die Endgeräte belaufen sich derzeit auf ca. 1000,00 für stationäre Funkgeräte (inklusive Einbau) und ca. 500,00 bis 600,00 für mobile Geräte. Zu Gefahrenabwehrbedarfsplanung Im zweiten Halbjahr 2005 und 1. Halbjahr 2006 wurden durch den Kreisbrandmeister und seinem Stellvertreter Informationsgespräche mit Amtsdirektoren/Bürgermeistern geführt, um Hinweise zu geben, wie Brandschutzbedarfspläne zu erarbeiten sind. Leider warten noch immer einige Aufgabenträger auf Nachfolgeregelungen seitens des Innenministeriums. Durch das Innenministerium wurde immer wieder auf die Wahrnahme der kommunalen Selbstverwaltung verwiesen. Im Amt Brüssow, in den Städten Templin und Schwedt liegen bereits beschlossene Gefahrenabwehrpläne vor. Bei den restlichen Aufgabenträgern liegen die Pläne teilweise als Entwurf vor. Zu 4. Katastrophenschutz 4.1. Grenzüberschreitende Gewässerschutzübung Die Republik Polen und die Bundesrepublik Deutschland haben in den Beratungen der Internationalen Gewässerschutzkommission festgelegt, jährlich grenzüberschreitende Übungen durchzuführen. Für das Jahr 2006 wurde der Landkreis Uckermark mit der Vorbereitung und Durchführung einer Übung auf der Oder beauftragt. Ort der Übung : Ziel der Übung: Niedersaatener Wehr Erprobung des Leistungsstandes von deutschen und polnischen

10 10 Einsatzkräften bei schwerwiegenden Mineralölunfällen auf der Oder. Aufgabe: Aufbauen einer Ölsperre in gesamter Oderbreite nach einem Ölaustritt am Dücker der Pipeline Freundschaft (siehe Anlage 2) Im Ergebnis der Auswertung dieser Übung muss eingeschätzt werden, dass die Grundausstattungen der Feuerwehren der Uckermark für einen solchen Einsatz nicht ausreichen. So mussten landesweit Mittel, wie z.b. Ankersysteme, Ölsperren, Bojen bereitgestellt werden, um die Gesamtaufgabe erfüllen zu können. Ohne die aktive Unterstützung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Eberswalde wäre die Aufgabe nicht zu realisieren. Insgesamt wird eingeschätzt, dass durch alle Einsatzkräfte, Berater und Sicherstellungskräfte auf polnischer und deutscher Seite die gestellte Aufgabe erfolgreich erfüllt wurde. 5. Stützpunkt Feuerwehren Wie bereits unter Punkt 1.1. dargestellt, gibt es erhebliche Probleme bei der Gewährleistung der Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften der Feuerwehren. Es ist ein landesweites Problem, ausgebildetes Personal mit der erforderlichen Einsatztechnik zeitnah und in erforderlicher taktischer Formation zum Ereignisort zu bringen. Die Bildung von Stützpunktfeuerwehren stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine sachgerechte und alternative Möglichkeit zum Handeln dar. Seit dem Auslaufen des GfG 2004 war es nur sehr vereinzelt möglich, neue Einsatztechnik zu finanzieren. Von der Landesregierung wurde daraufhin beschlossen, 9 Millionen Euro aus dem 16 des FAG, zweckgebunden für die Förderung des Brandschutzes, einzusetzen. Definition einer Stützpunktfeuerwehr

11 Eine Stützpunktfeuerwehr ist eine örtliche taktische Feuerwehreinheit in (mindestens) Zugstärke nach Feuerwehrdienstvorschrift 3 (Statische Vorgabe 22 Einsatzkräfte). Der Stützpunktfeuerwehr können andere örtliche taktische Feuerwehreinheiten zur Erreichung der benötigten Funktionen und zur Erfüllung der ihnen übertragenden Aufgaben zugeordnet werden. Sie verfügt über die notwendigen ausgebildeten Führungs- und Einsatzkräfte für die taktische Einheit in (mindestens) doppelter Besetzung für alle Funktionen. Sie sichert die Einsatzbereitschaft der taktischen Einheit (Besetzung der benötigten Funktionen mit ausgebildeten Einsatzkräften) an 24 Stunden eines jeden Tages. Die Stützpunktfeuerwehr ist neben der Absicherung des örtlichen Zuständigkeitsbereiches für den überörtlichen Einsatz vorgesehen. Die Auswahl der Stützpunktfeuerwehren erfolgt auf der Grundlage der Gefahren- und Risikoanalysen. Diesbezüglich wurden bereits Beratungen mit den Leitern der Feuerwehren (einschließlich Verbände) und den Ordnungsämtern der Aufgabenträger durchgeführt. Die bereits seit einigen Jahren durchgeführte Strukturierung in Zügen sowie gleichzeitige Alarmierung von mehreren örtlichen Feuerwehreinheiten bei Einsätzen sind bereits Grundlage für die Bildung von Stützpunktfeuerwehren. Diese Maßnahmen sind aber nicht vergleichbar mit den Voraussetzungen für eine Stützpunktfeuerwehr. Ein wesentlicher Faktor ist der in der Anlage 2 dargestellte Zeitfaktor und die Mindestbesetzung der Funktionen mit mindestens 14 ausgebildeten Kräften. Bis zum sollten von den Aufgabenträgern die Brandschutzbedarfspläne bzw. deren Entwürfe vorgelegt werden. Der Termin zur Einreichung von Vorschlägen an das Innenministerium zur Feststellung der Förderfähigkeit ist der Die Förderrichtlinie sieht vor, Einsatztechnik für Stützpunktfeuerwehren zu fördern. Die Förderquote für Einsatzfahrzeuge beträgt 50 %, für Hubrettungsgeräte 60 % und Rüstwagen und Gefahrgutwagen 70 %. Dringend erforderliche Maßnahmen 1. Weiterführung der Erarbeitung von Gefahren- und Risikoanalysen durch die Aufgabenträger und daraus ableitend Fertigung der Gefahrenabwehrbedarfspläne. Schaffung der Voraussetzung zur Erfüllung der Vorgaben für die Bestätigung der Stützpunktfeuerwehren. 2. Die Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes haben verstärkt ihre Verantwortung für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehren wahrzunehmen. Besonders die Atemschutztauglichkeit nach G 26 III sowie die erforderliche Aus- und Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger ist verstärkt in die Verantwortung einzubeziehen. Die Teilnahme der gemeldeten Atemschutzgeräteträger zur Nutzung der Atemschutzübungsstrecke muss quantitativ und qualitativ besser vorbereitet werden. 3. Durch die Aufgabenträger sind alle Einsätze auszuwerten. Die Auswertung sollte Bezug nehmen auf die Alarmierung, Eintreffzeiten und Personal. 4. Möglichkeiten, Führungskräfte als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu beschäftigen oder Angestellte des jeweiligen Aufgabenträgers an die Feuerwehren zu binden, ist weiter zu beachten. Erfahrungen von Aufgabenträgern, die diese Maßnahme schon erfolgreich praktizieren, sollten genutzt werden. 11

12 5. Planung eines dringend benötigten Löschgruppenfahrzeuges für die Ausbildungsmaßnahmen im FTZ. 6. Auswertung der Oderübung mit allen Einsatz- und Führungskräften, beteiligten Behörden und Umsetzung der sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen. 12

13 Anlage 1 13

14 Anlage 2 14

Lehrgänge der weitergehenden Aus- und Fortbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Uckermark für das Jahr 2017

Lehrgänge der weitergehenden Aus- und Fortbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Uckermark für das Jahr 2017 Lehrgänge der weitergehenden Aus- und Fortbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Uckermark für das Jahr 2017 LG-Nr. Lehrgangs- Std. Ort der bestätigte Plätze Jan Feb Mär Apr Mai

Mehr

Drucksachen-Nr. BR/019/2014. Dezernat III / Ordnungsamt. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. BR/019/2014. Dezernat III / Ordnungsamt. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. Datum 10.02.2014 Zuständiges Dezernat/Amt: Dezernat III / Ordnungsamt Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Inhalt: Beratungsfolge: Datum: Ausschuss für Regionalentwicklung

Mehr

Drucksachen-Nr. 36/2010. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Produktkonto. Deckungsvorschlag:

Drucksachen-Nr. 36/2010. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Produktkonto. Deckungsvorschlag: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 36/2010 Version Datum 22.04.2010 Blatt Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Ausschuss für

Mehr

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften

FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1. Ausgabe Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Rahmenvorschriften FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften 1 Inhalt 1. GRUNDSÄTZE... 3 2. FUNKTIONEN IN EINHEITEN... 5 2.1 TRUPPMANN... 5 2.2 TRUPPFÜHRER...

Mehr

Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr

Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1494 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Raik Nowka Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 6/3574 Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen

Mehr

R i c h t l i n i e für die Organisation und Durchführung der Ausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Uckermark

R i c h t l i n i e für die Organisation und Durchführung der Ausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Uckermark Anlage 9.5 R i c h t l i n i e für die Organisation und Durchführung der Ausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Uckermark Rechtliche Grundlagen: Gemäß 4 Absatz 1 Nr. 2 und

Mehr

Drucksachen-Nr. 6-A/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Drucksachen-Nr. 6-A/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 6-A/2004 Version Datum 23.04.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Mehr

Drucksachen-Nr. 54/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen zur Verfügung. Deckungsvorschlag:

Drucksachen-Nr. 54/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen zur Verfügung. Deckungsvorschlag: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 54/2009 Version Datum 27.04.2009 Blatt Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Drucksachen-Nr. 134/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss

Drucksachen-Nr. 134/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 134/2011 Version Datum 28.10.2011 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Mehr

Drucksachen-Nr. 59/2007. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen zur Verfügung. Deckungsvorschlag:

Drucksachen-Nr. 59/2007. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen zur Verfügung. Deckungsvorschlag: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 59/2007 Version Datum 14.05.2007 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Merkblatt Brandschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ALLGEMEINES Der Landkreis

Mehr

Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF

Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF LVO-FF vom 23.September 2005 (GVBL. LSA S.640) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl LSA S. 445) erarbeitet von Armin Vinzelberg

Mehr

Drucksachen-Nr. 75/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss. Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 75/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss. Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 75/2004 Version Datum 03.05.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Fachausschuss nicht-öffentliche Sitzung Datum: Fachausschuss

Mehr

(2) Für die Wahrung und Pflege der Kameradschaft wird darüber hinaus entsprechend dieser Satzung ein Verpflegungszuschuss gewährt

(2) Für die Wahrung und Pflege der Kameradschaft wird darüber hinaus entsprechend dieser Satzung ein Verpflegungszuschuss gewährt Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin (Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr) Aufgrund des 3 der Kommunalverfassung

Mehr

Drucksachen-Nr. 7/2003. Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 7/2003. Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 7/2003 Version Datum 09.01.2003 Blatt 1 Beschlußvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuß Bildungs-,

Mehr

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen

Lernziele und Lehrgangsvoraussetzungen Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Führungsausbildung Lehrgang "Gruppenführer" Ziel der

Mehr

Beratungsvorlage zu TOP 3

Beratungsvorlage zu TOP 3 Beratungsvorlage zu TOP 3 Freiwillige Feuerwehr Bestellung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters Bericht der Feuerwehr Gremium Gemeinderat Sitzung Öffentlich Sitzungstag 23.04.2014 AZ 131.1

Mehr

Ausbildung der. Freiwilligen Feuerwehren. im Eifelkreis. Bitburg Prüm

Ausbildung der. Freiwilligen Feuerwehren. im Eifelkreis. Bitburg Prüm Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im Eifelkreis Bitburg Prüm 2012 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...4 VORBEREITUNGSSEMINAR GRUPPENFÜHRER...6 LEHRGANG SPRECHFUNK...7 LEHRGANG ATEMSCHUTZGERÄTETRÄGER...8

Mehr

L E H R G A N G S P L A N

L E H R G A N G S P L A N DER KREISAUSSCHUSS DES LANDKREISES HERSFELDROTENBURG,..06 Fachdienst Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz L E H R G A N G S P L A N 0 7 Lehrgangs Nummer/ Art Zeitraum Ort Bereich Platzzuw.

Mehr

Drucksachen-Nr. 93/2005. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Kultur, Bildung und Soziales 10.08.

Drucksachen-Nr. 93/2005. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Kultur, Bildung und Soziales 10.08. Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 93/2005 Version Datum 29.06.2005 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Kultur,

Mehr

BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG

BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG Getreu dem Motto Retten Löschen Bergen Schützen 2 Die Freiwilligen Feuerwehren sind auf den Gebieten des Brandschutzes,

Mehr

Drucksachen-Nr. 58/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 58/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 58/2009 Version Datum 30.04.2009 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Ausschuss

Mehr

Bezug: a) RdErl. des MI vom (MBl. LSA S. 166) b) RdErl. des MI vom (unveröffentlicht)

Bezug: a) RdErl. des MI vom (MBl. LSA S. 166) b) RdErl. des MI vom (unveröffentlicht) 2153 Musterdienstanweisungen für Orts- und Gemeindewehrleiter, Abschnittsleiter und Kreisbrandmeister RdErl. des MI vom 15. 3. 2011 43.21-13002-2011-01 Bezug: a) RdErl. des MI vom 13. 1. 1995 (MBl. LSA

Mehr

Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehr

Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehr 1 Gliederung 1. System der Aus- und Fortbildung 2. Ausbildung in der Gemeinde oder auf Kreisebene 3. Führungsausbildung an der Landesfeuerwehrschule 4. ABC-Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule 5. Technische

Mehr

Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017

Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017 1 Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017 der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2012. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 48/2012. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2012 Version Datum 26.04.2012 Blatt Zuständiges Dezernat/Amt: 52 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Inhalt: Beratungsfolge:

Mehr

März 2014 F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k

März 2014 F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k März 214 F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k 2 1 3 Franz-Josef-Röder-Straße 21 www.saarland.de 66119 Saarbrücken Jahresstatistik 213 der Feuerwehren im Saarland Organisation

Mehr

Abschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten

Abschnitt I. Laufbahnen. 1 Feuerwehreinheiten Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, 458 Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrenlaufbahn-,

Mehr

Niedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ???

Niedersächsische Akademie NABK. Truppführer. Thema. Rechtsgrundlagen ??? Thema Niedersächsische Akademie Rechtsgrundlagen??? Lernziel Niedersächsische Akademie Die Teilnehmer müssen die wesentlichen Regelungen zur Organisation des Brandschutzes auf übergemeindlicher Ebene und

Mehr

Seit Januar 2016 sind folgende Tage und Uhrzeiten für den Durchlauf in der Atemschutzübungsanlage reserviert:

Seit Januar 2016 sind folgende Tage und Uhrzeiten für den Durchlauf in der Atemschutzübungsanlage reserviert: Wie auf der Jahreshauptversammlung durch den 1. Beigeordneten der Landrätin Herrn Matthias Diederich bekanntgegeben wurde, werden wir ab Herbst 2016 einen Brandübungscontainer für die Heißausbildung der

Mehr

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Rechtsgrundlagen. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Rechtsgrundlagen. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Rechtsgrundlagen Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Was gehört zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr? Hilfe

Mehr

Ministerium des Innern

Ministerium des Innern Ministerium des Innern Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Postfach 601165 C 14411 Potsdam An die Landkreise und kreisfreien Städte Potsdam, 11. März 1994 des Landes Brandenburg Gesch.Z.: III/8.23

Mehr

Satzung über die Struktur der Feuerwehr der Stadt Gütersloh

Satzung über die Struktur der Feuerwehr der Stadt Gütersloh Satzung über die Struktur der Feuerwehr der Stadt Gütersloh Aufgrund des 7 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO-NRW) vom 14.

Mehr

Drucksachen-Nr. 61/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 61/2009. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 61/2009 Version Datum 04.05.2009 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Ausschuss

Mehr

Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung

Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung Anlage 1 (zu 4 Abs. 1 und 2) Dienstgrade, Funktionen und damit verbundene Mindestausbildungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren Lfd. Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion

Mehr

Zwischenbericht. Die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr. Präsentation des Projektes Feuerwehrensache am 15. November 2014 in Wuppertal

Zwischenbericht. Die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr. Präsentation des Projektes Feuerwehrensache am 15. November 2014 in Wuppertal Zwischenbericht Die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr Präsentation des Projektes Feuerwehrensache am 15. November 2014 in Wuppertal Grundsätze Die Ausbildung soll - sich nicht verschlechtern - weiterhin

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Bad Doberan Herzlich Willkommen

Freiwillige Feuerwehr Bad Doberan Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen Das Jahr 2012 ein Rückblick Einsätze Einsätze 2012 insgesamt 80, davon 56 Brandeinsätze 24 Technische Hilfeleistungen 4195 Einsatzminuten = 69,91 Einsatzstunden Vergleich 2012-2011

Mehr

Auswertung der Stellungnahmen der Kommunen zur Einsatzsituation der Feuerwehren des Landkreises

Auswertung der Stellungnahmen der Kommunen zur Einsatzsituation der Feuerwehren des Landkreises Auswertung der Stellungnahmen der Kommunen zur Einsatzsituation der Feuerwehren des Landkreises 1. Wesentliche Defizite aus Sicht der Kommunen - Tagesverfügbarkeit der Kameraden, - Mangel an Führungskräften,

Mehr

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4

Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Grundausbildung ( 3 Jahre ) Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer: 20 Std. Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer:

Mehr

Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung

Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Ausbildung JF Einsatz ohne Bereitstellung Stand: Februar 2008 1 Allgemeines Ein Löscheinsatz ist jede Tätigkeit der Feuerwehr,

Mehr

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v. LFV-Info 2007/38 Verteiler : 23. Mai 2007 - Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände - Landesgruppen BF/WF - Leiter der HWB - RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes

Mehr

~FEUERWEHRENSACHE. Ausbildungsnachweisheft. Name, Vorname: Modulare Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr in NRW. Feuerwehr: Standort:

~FEUERWEHRENSACHE. Ausbildungsnachweisheft. Name, Vorname: Modulare Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr in NRW. Feuerwehr: Standort: ~FEUERWEHRENSACHE. ~ Förderung des Ehrenamtes der ~ Feuerwehren In NRW Ausbildungsnachweisheft Modulare Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr in NRW Feuerwehr: Standort: Name, Vorname: Vorwort für den

Mehr

Jugendfeuerwehr. der Gemeinde Schalksmühle. FwDV 3. Einheiten im Löscheinsatz. Quellen: Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 3

Jugendfeuerwehr. der Gemeinde Schalksmühle. FwDV 3. Einheiten im Löscheinsatz. Quellen: Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 3 Jugendfeuerwehr der Gemeinde Schalksmühle FwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz Quellen: Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag ISBN 978-3-555-01354-1

Mehr

Freiwillige Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Die Ausbildungstreppe 2.017 Freiwillige Feuerwehr Stadt Sulingen Ausbildung Die Ausbildungsinhalte sind in einer Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) bundeseinheitlich festgeschrieben

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2002. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2002. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2002 Version Datum 13.03.2002 Blatt 01 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Wirtschafts-,

Mehr

Drucksachen-Nr. 12/2006. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 12/2006. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 12/2006 Version Datum 03.02.2006 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Fachausschuss Fachausschuss Kreisausschuss

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Hettensen. Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter

Freiwillige Feuerwehr Hettensen.  Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter Der Löscheinsatz Ingolf Wolter Feuerwehrdienstvorschriften FwDVs regeln den organisierten Einsatz von Einheiten der Feuerwehr bei allen Feuerwehren gleichartig. Sorgen für einen geordneten Einsatzablauf.

Mehr

Jahresbericht der Einsatzabteilung. Zeitraum

Jahresbericht der Einsatzabteilung. Zeitraum Jahresbericht der Einsatzabteilung Zeitraum 01.01.2014-31.12.2014 Mein Jahresbericht 2014 gliedert sich in folgende Bereiche auf: 1. Personalstand 2. Einsätze 3. Lehrgänge 4. Ausbildung 5. Allgemeines

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Ditzingen Abteilung Ditzingen Einsatzstatistik Einsatzstichworte

Freiwillige Feuerwehr Ditzingen Abteilung Ditzingen Einsatzstatistik Einsatzstichworte Einsatzstichworte Einsätze der Gesamtwehr Aufschlüsselung nach Alarmstichworten: Alarmstichwort Beispiel 9 8 B Brandeinsatz Kleinstbrand, Nachschau 9 B Brandeinsatz Kleinbrand 8 9 B Brandeinsatz LKW-Brand,

Mehr

Standardeinsatzregel (SER) Nr. 4. Brandeinsatz

Standardeinsatzregel (SER) Nr. 4. Brandeinsatz Standardeinsatzregel (SER) Nr. 4 Brandeinsatz Stand 07/2016 Herausgeber: Feuerwehr Bad Rappenau Raiffeisenstraße 14, 74906 Bad Rappenau Standard-Einsatz-Regel Nr. 4 Brandeinsatz Seite 1 von 5 Vorwort Standard-Einsatz-Regeln

Mehr

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007 2.3 Löschzug 3 2.3.1 LG Bad Münstereifel Löschgruppe Bad Münstereifel TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug) LF 16-TS (Löschgruppenfahrzeug) GW-L (Gerätewagen-Logistik) MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) Feuerwehrgerätehaus:

Mehr

Die kleinräumige Bevölkerungsanalyse des IFS. Szenarien und Ergebnisse

Die kleinräumige Bevölkerungsanalyse des IFS. Szenarien und Ergebnisse Die kleinräumige Bevölkerungsanalyse des IFS Szenarien und Ergebnisse Dr. Torsten Schmidt ifs. GmbH Institut für Freiraum und Siedlungsentwicklung Dresden Wiener Straße 82 01219 Dresden - wissenschaftlich-technische

Mehr

Feuerwehrangehörige Der Ortsfeuerwehr Gernrode gehören 72 Mitglieder an, die sich auf folgende Abteilungen verteilen:

Feuerwehrangehörige Der Ortsfeuerwehr Gernrode gehören 72 Mitglieder an, die sich auf folgende Abteilungen verteilen: 3.2.3 OrtsfeuerwehrGernrode 3.2.3.1 Feuerwehrangehörige Der Ortsfeuerwehr Gernrode gehören 72 Mitglieder an, die sich auf folgende Abteilungen verteilen: a) Einsatzabteilung: 25 b) Jugendfeuerwehr: 12

Mehr

OLM Dennis Buroh FF Großenaspe, FwDV3. Einheiten im Löscheinsatz

OLM Dennis Buroh FF Großenaspe, FwDV3. Einheiten im Löscheinsatz FwDV3 Einheiten im Löscheinsatz Was haben wir Heute vor: Was ist überhaupt die FwDV3? Was ist eine Taktische Einheit? Sitzplatz = Aufgabe?! Aufgaben? Was macht eigentlich wer? Mit Bereitstellung oder ohne

Mehr

Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene

Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.

Mehr

über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr

über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrentschädigungssatzung Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bischofswerda Feuerwehrentschädigungssatzung Der Stadtrat von Bischofswerda

Mehr

Einsatzplanung für den

Einsatzplanung für den Einsatzplanung für den In Anlehnung an die Feuerwehrdienstvorschrift 500 Freiwillige Feuerwehr Stand: März 2014 Einsatzabschnitt 1 - INNEN - Gefahrenbereich Fahrzeug Funktion Aufgabe Ausbildung/ Abteilung

Mehr

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren

Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren FwDV 2/1 Feuerwehr- Dienstvorschrift 2/1 Ausgabe 1975 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren - Rahmenvorschriften - Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt die friedensmä ßige Ausbildung der Freiwilligen

Mehr

Bericht des Kommandanten für das Jahr 2007

Bericht des Kommandanten für das Jahr 2007 Bericht des Kommandanten für das Jahr 2007 1. Personalstand zum 31.12.2007 > Aktive ( 18 60 Jahre ) 86 Personen, davon 11 weiblich > Jugend ( 12 18 Jahre ) 19 Personen, davon 7 weiblich Aus diesem Personalstand

Mehr

Kreisausbildung im Donnersbergkreis

Kreisausbildung im Donnersbergkreis Kreisausbildung im Donnersbergkreis Vorbemerkungen: 2017 Bei allen Lehrgängen ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und Schreibzeug mitzubringen! Die Lehrgangsbezeichnungen sind männlich

Mehr

Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung

Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Nr. 1) Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung 1. Lehrgänge für Freiwillige Feuerwehren I/1 Lehrgang Leiter einer Feuerwehr 415 I/2 Lehrgang Verbandsführer" 470 I/3 Lehrgang

Mehr

1 Geltungsbereich. (1) Das Amt Biesenthal-Barnim ist Träger des örtlichen Brandschutzes (Träger).

1 Geltungsbereich. (1) Das Amt Biesenthal-Barnim ist Träger des örtlichen Brandschutzes (Träger). Amt Biesenthal-Barnim S a t z u n g über die Entschädigung und Ehrung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr) Auf der Grundlage

Mehr

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014 1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

Drucksachen-Nr. 40/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 40/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 40/2011 Version Datum 07.03.2011 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Gemeinde Boitzenburger Land

Gemeinde Boitzenburger Land Gemeinde Boitzenburger Land Drucksachen-Nr.: 36/2017 Datum:20.10.2017 Beschlussvorlage Berichtsvorlage Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Datum: Hauptausschuss 21.11.2017

Mehr

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1 Stundenplan Kreisausbildung Truppmann Teil 1 Ausbildungsbezirk: Böblingen - Magstadt - Sindelfingen Ort: FF Sindelfingen, Gansackerweg 1, 71063 Sindelfingen (siehe Bemerkungen) FF Böblingen, Röhrer Weg

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach.

Freiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach. Freiwillige Feuerwehr Rossau mit den Ortsfeuerwehren Greifendorf, Hermsdorf, Moosheim, Rossau, Schönborn- Dreiwerden-Seifersbach für das Jahr 2016 2016 Insgesamt: 16 Einsätze 1 überörtlich 5 Hilfeleistungen

Mehr

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1. Ausbildungsbezirk: Aidlingen-Deckenpfronn-Ehningen-Grafenau-Gärtringen

Stundenplan. Kreisausbildung Truppmann Teil 1. Ausbildungsbezirk: Aidlingen-Deckenpfronn-Ehningen-Grafenau-Gärtringen Stundenplan Kreisausbildung Truppmann Teil 1 Ausbildungsbezirk: Aidlingen-Deckenpfronn-Ehningen-Grafenau-Gärtringen Ort: FF Gärtringen, Bismarckstraße 50, 71116 Gärtringen FF Aidlingen, Hauptstraße 112,

Mehr

April 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k

April 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k April 211 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k 2 1 Franz-Josef-Röder-Straße 21 www.saarland.de 66119 Saarbrücken Jahresstatistik 21 der kommunalen Feuerwehren

Mehr

Drucksachen-Nr. 163/2004. Beratungsfolge: Fachausschuss Fachausschuss KBSA Kreisausschuss Kreistag

Drucksachen-Nr. 163/2004. Beratungsfolge: Fachausschuss Fachausschuss KBSA Kreisausschuss Kreistag Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 163/2004 Version Datum 24.09.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation geregelt g im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ( NBrandSchG ) 1-5a werden Aufgaben und Träger benannt.

Mehr

Drucksachen-Nr. 22-A/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung

Drucksachen-Nr. 22-A/2011. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Kosten Mittel stehen nicht zur Verfügung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 22-A/2011 Version 2. Datum 05.03.2012 Blatt Zuständiges Dezernat/Amt: II/Jugendamt Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Inhalt:

Mehr

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen

Mehr

L e h r g a n g s p l a n

L e h r g a n g s p l a n , 0..05 DER KREISAUSSCHUSS DES LANDKREISES HERSFELDROTENBURG Fachdienst Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz L e h r g a n g s p l a n 0 6 Lehrgangs Nummer/ Art Zeitraum Ort Bereich Platzzuw.

Mehr

Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Friedland

Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Friedland Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Friedland Dipl.-Chem. Claus Lange Direktor der Feuerwehr Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Feuerwehr Zur Person... Claus Lange Diplom-Chemiker Jahrgang 1959 1974

Mehr

Drucksachen-Nr. BV/003/2014. Dezernat II / Sozialamt. Kreisausschuss Kreistag Uckermark

Drucksachen-Nr. BV/003/2014. Dezernat II / Sozialamt. Kreisausschuss Kreistag Uckermark Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. Datum 09.01.2014 Zuständiges Dezernat/Amt: Dezernat II / Sozialamt Beschlussvorlage öffentliche Sitzung Beratungsfolge Datum Kreisausschuss 18.03.2014 Kreistag Uckermark

Mehr

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Kindertagesstättenbedarfsplan Fortschreibung 2015 Stadt Prenzlau Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Sitzung am 10.02.2015 Kindertagesstättenbedarfsplan

Mehr

Landkreis Bautzen. Inhaltsübersicht

Landkreis Bautzen. Inhaltsübersicht Landkreis Bautzen Satzung des Landkreises Bautzen über die Aus- und Fortbildung der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Bautzen (Feuerwehrausbildungssatzung FwAusbS) Wustawki

Mehr

Der Zug im Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten Reihe: Standard-Einsatz-Regeln Herausgeber: Holger de Vries

Der Zug im Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten Reihe: Standard-Einsatz-Regeln Herausgeber: Holger de Vries Der Zug im Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten Reihe: Standard-Einsatz-Regeln Herausgeber: Holger de Vries Cimolino, de Vries, Graeger, Lembeck Inhalt Inhalt Vorwort... 5 Inhalt... 7 1 Fachliche Hintergründe...

Mehr

4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis

4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1.1 Gruppenführer Teil 1 2 1.2 Gruppenführer Teil 2 4 2.1 Zugführer Teil 1 6 2.2 Zugführer Teil 2 8 3. Verbandsführer 10 4. Leiter einer Feuerwehr 12 5. Einführung in die Stabsarbeit

Mehr

Drucksachen-Nr. 69/2003. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge:

Drucksachen-Nr. 69/2003. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 69/2003 Version Datum 09.05.2003 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Beratungsfolge: nicht-öffentliche Sitzung Datum: Fachausschuss Wirtschaft-,

Mehr

Löschangriff Beispiel Baden-Württemberg Version des Landkreises Emmendingen

Löschangriff Beispiel Baden-Württemberg Version des Landkreises Emmendingen Löschangriff Beispiel Baden-Württemberg Version des Landkreises Emmendingen Die Gruppe der Jugendfeuerwehr XY betritt nach Aufforderung des Wertungsrichters den Wettbewerbsplatz, baut den Löschangriff

Mehr

Ministerium des Innern

Ministerium des Innern Ministerium des Innern Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Postfach 601165 C 14411 Potsdam An die Landkreises des Landes Potsdam, 03. August 1993 Brandenburg Gesch.Z.: III/8.2 nachrichtlich:

Mehr

Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzud

Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzud Lehrgangsplan 2016 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.

Mehr

Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen

Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen ohne gültige Bescheinigungen (auch Ersatzteilnehmer) werden nicht zum Lehrgang zugelassen.

Mehr

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz

Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Truppführer 27. April 2016 1 2 1. Begriffsbestimmung 1.1 Hilfeleistung 1.2 Trupp/Gruppe/Staffel/Zug 2. Gruppe/Staffel 2.1 Gliederung 2.2 Aufgaben 3. Geräte 3.1 Fahrzeuge

Mehr

Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon (0431) Datum IV AfK 2 IV AfK 300b /

Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon (0431) Datum IV AfK 2 IV AfK 300b / Anlage 2 Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Amt für Katastrophenschutz, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel Lt. Verteiler Amt für Katastrophenschutz Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon

Mehr

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: Lehrgangsangebot 2017

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: Lehrgangsangebot 2017 Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: 19.01.2016 Lehrgangsangebot 2017 101E Lehrgangsart Dauer Voraussetzungen Bemerkungen 6 Mon. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3

Mehr

Anlage 1 (zu Nummern 1.3, 2.1, 2.4.3,, 3.1 und 3.9.2) Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg

Anlage 1 (zu Nummern 1.3, 2.1, 2.4.3,, 3.1 und 3.9.2) Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg Anlage 1 (zu n 1.3, 2.1, 2.4.3,, 3.1 und 3.9.2) Lehrgangsverzeichnis zur Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg A U S B I L D U N G Feuerwehrfrau- bzw. Feuerwehrmann-Ausbildung für Freiwillige

Mehr

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms KREISVERWALTUNG ALZEY-WORMS R i c h t l i n i e über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms Vorbemerkung Soweit in dieser Richtlinie Funktions- und Tätigkeitsbezeichnungen

Mehr

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung

Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Landkreis Uckermark Jugendamt Jugendhilfeplanung Kindertagesstättenbedarfsplan Fortschreibung 2011 Stadt Prenzlau Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Sitzung am 23.05.2012 Kindertagesstättenbedarfsplan

Mehr

Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin

Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin 2. Ergänzung 3. Ergänzung 2002/32 2. Ergänzung Anlage zur Vorlage 2002/32 Aufwandsentschädigungssatzung

Mehr

Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom in der Fassung der Änderung vom

Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom in der Fassung der Änderung vom Dienstanweisung für den Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen vom 14.12.1979 in der Fassung der Änderung vom 01.03.2014 Der Stadtbrandmeister leitet die Freiwillige Feuerwehr

Mehr

Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich

Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich Zentralleitung des Katastrophenschutzes der Oö. Landesregierung DIENSTANWEISUNG für Stützpunkte mit Gefährliche Stoffe Fahrzeugen (GSF-Stützpunkte) [Stand 2/2008

Mehr

(4) Für den nach Absatz (1) bis (3) nötigen Finanzbedarf stellt die Stadt nach Maßgabe des Haushaltes ein Budget zur Verfügung.

(4) Für den nach Absatz (1) bis (3) nötigen Finanzbedarf stellt die Stadt nach Maßgabe des Haushaltes ein Budget zur Verfügung. Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom 22.04.2013 Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Prenzlau

Mehr

Veranstaltungsplan 2017

Veranstaltungsplan 2017 Stand N:\Web\Veranstaltungsplan\Veranstaltungsplan_2017.pdf Veranstaltungsplan 2017 www.lfs-bw.de LANDESFEUERWEHRSCHULE HINWEISE: Zusätzliche Veranstaltungen der werden gesondert bekannt gegeben. Dies

Mehr

Jahresstatistik Feuerwehr Coesfeld Aufteilung der Mitglieder der Feuerwehr Coesfeld für das Jahr 2014 (in Anlehnung an IG.

Jahresstatistik Feuerwehr Coesfeld Aufteilung der Mitglieder der Feuerwehr Coesfeld für das Jahr 2014 (in Anlehnung an IG. Personalstatistik Aufteilung der Mitglieder der für das Jahr (in Anlehnung an IG.NRW) Mitglieder - Grunddaten - Aktive Mitglieder - Aktive Mitglieder gesamt (einschl. Hauptberufliche) 164 Aktive Mitglieder

Mehr

Taktische Einheiten, PSA und AAO

Taktische Einheiten, PSA und AAO Freiwillige Feuerwehr Rastorf Taktische Einheiten, PSA und AAO Ausbildungsdienst 02.07.2013 Taktische Einheiten Die taktische Grundeinheit bei der Feuerwehr ist die Gruppe Sie besteht aus: Mannschaft +

Mehr