Trinkwasserschutz in der Regionalplanung
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- Susanne Wagner
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Trinkwasserschutz in der Regionalplanung Das Multi-Barrieren-Prinzip Ausweisung von Wasserschutzgebieten Gewässerschutz in der Regionalplanung Frau Ohlhoff Dez. 54
2 Das Multi-Barrieren-Prinzip Schutz der Gewinnung Aufbereitung Speicherung Verteilung Trinkwasserressourcen Trinkwasserversorgung Hausinstallation Seite 2
3 Aufbereitung Filtration: Schnellfilter, Langsamsandfilter, Aktivkohlefilter, Membranfiltration Flockung Ozonung Desinfektion: Chlordioxid, UV-Bestrahlung Die Aufbereitung soll bekannte Belastungen im Grund- oder Oberflächenwasser beseitigen, wie zum Beispiel Pflanzenbehandlungsmittel durch Aktivkohlefiltration oder mikrobiologische Belastungen durch Desinfektion. Seite 3
4 Schutz der Trinkwasserressourcen Allgemeiner Grundwasser- und Gewässerschutz (WHG 1 und 6) Beprobung von Grundwassermessstellen im Einzugsgebiet Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WHG 51) Darstellung von Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG) und weiteren Einzugsgebieten im Regionalplan in Verbindung mit den textlichen Zielen Durch den vorsorgenden Grundwasser- und Gewässerschutz soll das Entstehen möglicher Belastungen vermieden werden. Seite 4
5 Weshalb ist der vorsorgende Trinkwasserschutz wichtig? Für eine gezielte Aufbereitung müssen die Schadstoffe bekannt sein! Auf unbekannte Schadstoffe kann nur in begrenztem Umfang reagiert werden. Deshalb ist es wichtig Kenntnis über Verunreinigungen / Belastungen im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnung zu haben. Es kann nicht im Vorfeld auf jede mögliche Verunreiniung / jeden möglichen Schadstoff analysiert werden! Die Anpassung der Aufbereitung benötigt Zeit! Zwischen einer Beprobung des Roh- oder Trinkwassers und dem Ergebnis der Analytik liegen i.d.r. mehrere Tage. Auch bei täglicher Probenahme wurde das Trinkwasser dann bereits verwendet (getrunken!!) wenn der Befund vorliegt. Seite 5
6 Ausweisung von Wasserschutzgebieten Zum Schutz der bestehenden oder zukünftigen öffentlichen Wasserversorgung können Wasserschutzgebiete ausgewiesen werden (WHG 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten ). Für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten bei Trinkwassergewinnungen mit Wasserrechten > m 3 /a sind in NRW die Bezirksregierungen zuständige Wasserbehörde; bei Rechten < m 3 /a die Unteren Wasserbehörden. Wasserschutzgebiete werden in Zonen eingeteilt, da das Schutzerfordernis im Nahbereich der Fassungsanlagen höher ist als im weiteren Einzugsgebiet; Grundlage hierfür sind die DVGW Arbeitsblätter W 101 und W 102. Seite 6
7 Fassungsbereich (Zone I) Schutz der Wassergewinnungsanlagen (Brunnen, Filterbecken) und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglicher Verunreinigung oder Beeinträchtigung Abgrenzung: 10 m um jeden Brunnen Seite 7
8 Engere Schutzzone (Zone II) Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Parasiten, Wurmeier) und vor Schad-stoffen, die bei geringer Fließdauer und strecke zu den Gewinnungsanlagen gefährlich sind. Dezernat 54 Abgrenzung: 50 Tage Fließzeit im Grundwasser von der Grenze Zone II zu den Brunnen Seite 8
9 Weitere Schutzzone (Zone III) Die Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere von nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. Dezernat 54 Abgrenzung: Die Zone III umfasst i.d.r. das gesamte unterirdische Einzugsgebiet und kann in die Zone III A und III B unterteilt werden Seite 9
10 Wodurch wird der Schutz in Wasserschutzgebieten gewährleistet? In den Wasserschutzgebietsverordnungen werden verschiedene Tatbestände in den einzelnen Schutzzonen entweder verboten oder sind genehmigungsbedürftig, das bedeutet nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen erlaubt (WHG 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten ) So ist zum Beispiel die Aufbringung von organischem Dünger (Gülle etc.) in den Zone I und II verboten, die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen in den Zonen I bis III A. Seite 10
11 Reicht es aus die Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungen über den Regionalplan zu schützen? Im Regionalplan werden raumbedeutsame Vorhaben geregelt wie zum Beispiel: Bereiche für Abgrabungen (BSAB = Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze) Gefährdungspotential für die Trinkwassergewinnung durch Freilegung der Grundwasseroberfläche und Entfernung der Deckschichten Gebiete für Industrie und Gewerbe (GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung) Gefährdungspotential für die Trinkwassergewinnung durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Seite 11
12 Reicht es aus die Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungen über den Regionalplan zu schützen? Nicht über den Regionalplan kann zum Beispiel geregelt werden: Der Einsatz von Gülle, Jauche oder Festmist in Einzugsgebieten Der Einsatz von Klärschlamm oder Bioabfällen Die Niederschlagswasserbeseitigung Seite 12
13 Welche Bereiche für den Trinkwasserschutz werden im Regionalplan dargestellt? Dargestellt werden die sogenannten Bereiche für den Grundwasser und Gewässerschutz BGG (Diese Bereiche entsprechen den Wasserschutzzonen I III A) von festgesetzten oder geplanten Wasserschutzgebieten und Reservegebieten. Sowie in speziellen Erläuterungskarten auch die Einzugsgebiete, die über die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz hinausgehen (Wasserschutzzone III B) Sonderfall im Regierungsbezirk Düsseldorf in Verbindung mit den textlichen Zielen (Abgrabungsverbot) im GEP Seite 13
14 Festgesetzte Wasserschutzgebiete Für die Gewinnung Haus Aap wurde ein Wasserschutzgebiet mit zugehöriger Schutzgebietsverordnung ausgewiesen. Die einzelnen Schutzzonen sind parzellenscharf abgegrenzt. Seite 14
15 Einzugsgebiete für Anlagen der öffentlichen Trinkwassergewinnung Eine Nutzung für die öffentliche Trinkwasserversorgung findet bereits statt, die Ausweisung eines Schutzgebietes ist beabsichtigt. Die Abgrenzung der einzelnen Schutzzonen beruht auf den Daten des Wasserrechtsantrages oder wie in diesem Beispiel auf einem bereits vorliegenden Schutzgebietsgutachten Seite 15
16 Reservegebiete Diese Bereiche sollen für eine zukünftige Trinkwassergewinnung als Reservegebiete dienen. Hier sollen keine Nutzungen stattfinden, die eine spätere Gewinnung beeinträchtigen können oder diese verhindern würden. Seite 16
17 Fazit Durch Darstellung im Regionalplan können insbesondere noch nicht festgesetzte Wasserschutzgebiete, Einzugsgebiete von öffentlichen Trinkwassergewinnungen und Reservegebiete geschützt werden. Die Regelungen im Regionalplan können die Ausweisung von Wasserschutzgebieten nicht ersetzen. Seite 17
18 Trinkwasserschutz in der Regionalplanung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 18
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