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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. A U S S C H R E I B U N G * Jugend - Spielzeit * Diese Ausschreibung ist bestimmt für die Punkt-, Pokal- und Pflichtfreundschaftsspiele aller Junioren- und Juniorinnenmannschaften auf Kreisebene des NFV Kreises Vechta. Für die Durchführung der Punkt-, Pokal- und Pflichtfreundschaftsspiele sind die Satzungen und Ordnungen des NFV, sowie diese Ausschreibung des NFV- Kreises Vechta maßgebend. Die Überwachung der Spielpläne, Auswertung der Spielberichte (einschließlich Bestrafung) und Erstellung der Tabellen ist Aufgabe der jeweiligen Staffelleiter. Anschriften der Staffelleiter und Vereine: siehe Anschriftenverzeichnis. Stichtage und Spielzeiten: A-Junioren X 45 Minuten B-Junioren X 40 Minuten C-Junioren X 35 Minuten D-Junioren X 30 Minuten E-Junioren X 25 Minuten F-Junioren X 20 Minuten G-Junioren X 20 Minuten B-Juniorinnen X 40 Minuten C-Juniorinnen X 35 Minuten D-Juniorinnen X 30 Minuten E-Juniorinnen X 25 Minuten F-Juniorinnen X 20 Minuten Für E- und F-Mädchenmannschaften, die am Spielbetrieb der Junioren teilnehmen, gelten abweichende Stichtage: E-Juniorinnen F-Juniorinnen Für den Einsatz von Spielerinnen in den einzelnen Altersklassen der Juniorinnen gibt es im Zuständigkeitsbereich des NFV Kreis Vechta keine Sonderregelungen. Mannschaftsstärke: (Kreisebene) A-Junioren 11 Spieler 4 Auswechselspiel. incl. Torw. B-Junioren 11 Spieler 4 Auswechselspiel. incl. Torw. C-Junioren 11 Spieler 4 Auswechselspiel. incl. Torw. D-Junioren 11 Spieler 4 Auswechselspiel. incl. Torw. D-Junioren 7er 7 Spieler Auswechselspieler unbegrenzt 1

2 E-Junioren F-Junioren G-Junioren 7 Spieler Auswechselspieler unbegrenzt 7 Spieler Auswechselspieler unbegrenzt 6 Spieler Auswechselspieler unbegrenzt B-Juniorinnen 9 Spielerinnen Auswechselspiel. unbegrenzt C-Juniorinnen 7 Spielerinnen Auswechselspiel. unbegrenzt D-Juniorinnen 7 Spielerinnen Auswechselspiel. unbegrenzt E-Juniorinnen 7 Spielerinnen Auswechselspiel. unbegrenzt F- Juniorinnen 7 Spielerinnen Auswechselspiel. unbegrenzt R e g e l u n g S p i e l b e t r i e b / Der Kreisjugendausschuss kann von den nachstehenden Regelungen in begründeten Ausnahmefällen abweichen! A-Junioren Kreisliga: Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Die auf Platz 1-7 platzierten Mannschaften qualifizieren sich für die A-Junioren-OM-Kreisliga. Die A-Junioren-OM- Liga setzt sich im Jahr 2010 aus jeweils sieben Mannschaften aus den Kreisen Cloppenburg und Vechta zusammen. Die verbleibenden Mannschaften werden in die A-Junioren- OM-Kreisklasse mit dem Kreis Cloppenburg zusammengeführt. A-Junioren Kreisklasse: Es wird zunächst eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Im Frühjahr 2010 erfolgt eine Zusammenführung mit den Mannschaften des NFV Kreis Cloppenburg in die Staffeln der A-Junioren-OM-Klassen. B-Junioren Kreisliga: Es wird ein normaler Punktspielbetrieb mit Hin- und Rückspielen durchgeführt, kein Play-Off. B-Junioren 1. und 2. Kreisklasse: Es wird ein normaler Punktspielbetrieb mit Hin- und Rückspielen durchgeführt, kein Play-Off. C-Junioren Kreisliga Es wird ein normaler Punktspielbetrieb mit Hin- und Rückspielen durchgeführt, kein Play-Off. C-Junioren 1. und 2. Kreisklasse: 2

3 Es wird ein normaler Punktspielbetrieb mit Hin- und Rückspielen durchgeführt, kein Play-Off. D-Junioren Kreisliga und 1. Kreisklasse Es wird nach dem Play-Off System gespielt. Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Die ersten sechs Mannschaften aus der Kreisliga bilden die neue Kreisliga und spielen in Hin- und Rückspielen den Kreismeister aus. Die an Platz 7 bis 10 platzierten Mannschaften bilden mit den Mannschaften der 1. Kreisklassen Nord und Süd neue Staffeln für das Spiel auf dem Großfeld. D-Junioren 2. Kreisklasse Entsprechend den Platzierungen der einzelnen Mannschaften in der Vorrunde werden neue Kreisklassen eingerichtet. D-Junioren 7er Es wird eine Doppelrunde gespielt. Bei evtl. Nachmeldungen zur Rückserie erfolgt im Frühjahr ein Neustart, bei dem Punkte aus der Hinrunde dann nicht übernommen werden. E-Junioren Kreisliga: Es wird nach dem Play-Off System gespielt, die ersten fünf Mannschaften der beiden Kreisligen bilden die neue Kreisliga, die an Platz 6 bis 9 platzierten Mannschaften bilden mit den ersten zwei Mannschaften der 1. Kreisklasse die neue 1. Kreisklasse (Sollstärke 10 Mannschaften). E-Junioren Kreisklassen: Entsprechend den Platzierungen der einzelnen Mannschaften in der Vorrunde werden weitere Kreisklassen eingerichtet (Sollstärke 10 Mannschaften). F-Junioren Kreisliga: Es wird nach dem Play-Off System gespielt. Die ersten sechs Mannschaften bilden zusammen mit den jeweils beiden erst- und zweiplatzierten Mannschaften der ersten Kreisklasse Nord und Süd die neue Kreisliga. Die an Platz 7-10 platzierten Mannschaften bilden mit den jeweils auf den Plätzen 3 bis 5 platzierten Mannschaften der ersten Kreisklasse Nord und Süd die neue 1. Kreisklasse (Sollstärke 10 Mannschaften). F-Junioren Kreisklassen: Entsprechend den Platzierungen der einzelnen Mannschaften in der Vorrunde werden weitere Kreisklassen eingerichtet (Sollstärke 10 Mannschaften). G-Junioren: 3

4 G-Junioren führen keine Meisterschaftsspiele durch. (s. Anhang I) B-Juniorinnen 9`er Mannschaften Die Hinrunde wird als Einfachrunde gespielt. Die auf den Plätzen 1 bis 5 platzierten Mannschaften qualifizieren sich direkt für die im Frühjahr beginnende B-Juniorinnen- OM-Liga. Die verbleibenden Mannschaften werden in die B-Juniorinnen-Klasse mit dem Kreis Cloppenburg zusammengeführt. C-Juniorinnen Es wird nach dem Play-Off-System gespielt. Die Hinrunde wird als Einfachrunde gespielt. Die auf den Plätzen 1 bis 4 der Staffeln Nord und Süd platzierten Mannschaften bilden im Frühjahr 2010 die neue Kreisliga. Die verbleibenden Mannschaften bilden die neue 1. Kreisklasse. D-Juniorinnen Es wird nach dem Play-Off-System gespielt. Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Die ersten fünf Mannschaften jeder Staffel bilden die Kreisliga; die restlichen Mannschaften spielen dann in der ersten Kreisklasse. E-Juniorinnen Es wird nach dem Play-Off-System gespielt. Zunächst wird eine einfache Punktspielrunde durchgeführt. Die ersten vier Mannschaften aus jeder Staffel bilden die Kreisliga; die restlichen Mannschaften spielen in der 1. Kreisklasse. F-Juniorinnen Es wird eine Doppelrunde durchgeführt. Aufgrund der zur Zeit vorhandenen wenigen Meldungen und evtl. Nachmeldungen erfolgt im Frühjahr ein Neustart. Alle Mannschaften fangen dann wieder mit 0 Punkte an. Spielfelder Die Spielfelder im NFV Kreis Vechta bewegen sich im Rahmen der vom NFV getätigten Vorgaben. Sie entsprechen jedoch nicht immer den Abbildungen im Anhang 1 der NFV-Jugendordnung, da es sich hier um Empfehlungen handelt. Im NFV Kreis Vechta steigern sich die Spielfeldgrößen pro Altersklasse bis hin zum Spiel auf dem Großfeld. Ich bitte daher, die nachstehenden Angaben zu den Spielfeldgrößen in den einzelnen Altersklassen genau zu beachten und dabei Anhang I zu beachten: 1.) Spielfeld B-Juniorinnen (9`er Mannschaften) 4

5 Spiele der B-Juniorinnen werden auf dem verkürzten Spielfeld ausgetragen. Die Länge des Spielfeldes sollte ca. 90 Meter betragen. Bei Spielfelder mit einer größeren Länge ist das Spielfeld wie folgt zu verkürzen: Gegenüber dem feststehenden Tor wird auf der anderen Seite ein bewegliches großes Tor bis zum 16m-Raum vorgezogen. Der 16 m-raum und dessen Verlängerung bilden die Torauslinie. Vor diesem Tor muss ein 5m- und 16m-Raum neu gezeichnet werden. Die Mittellinie ist ebenfalls neu zu zeichnen. Die Fahnenstangen sind entsprechend zu stecken. 2.) Spielfelder D-Junioren 11`er Mannschaften a) Die D-Junioren Kreisliga und die 1. Kreisklasse spielt auf dem Normalfeld auf großen Toren. b) Die D-Junioren ab der 2. Kreisklasse spielen wie folgt auf einem verkleinerten Spielfeld auf kleinen Toren: Spielfeldgröße ca.70 X 65 Meter Gespielt wird auf dem ursprünglichen Spielfeld zwischen beiden Strafräumen auf Kleinfeldtoren (5X2 Meter Tore) mittig auf die Strafraumlinie gestellt. Als Strafraum muß ein 9 Meterraum abgezeichnet werden. Der Strafstoß ist vom 9 Meterpunkt auszuführen. Der Eckstoß wird kurz ausgeführt (1/2 Ecke von der Strafraumbegrenzung). Kann aufgrund von kleineren Spielfeldern die vorgegebene Spielfeldgröße nicht eingehalten werden, so muss das Spielfeld bis zum 5 Meterraum zurückverlegt werden. Ein 9 Meterraum muss dann vom 5 Meterraum beginnend abgezeichnet werden, wobei die Verlängerung des 5 Meterraumes bis zur Außenlinie mit einer gestrichelten Linie erfolgen kann. 3.) Spielfeld C-Juniorinnen Spielfeldgröße ca. 68 X 52 Meter Die C-Juniorinnen müssen quer spielen von Seitenlinie bis Seitenlinie, von Torauslinie bis Mittellinie. Die beiden 5 X 2 Meter Tore werden mittig auf den Seitenlinien platziert. Der Strafstoß ist vom 9 Meterpunkt auszuführen. 4.) Spielfeld D Juniorinnen, D-Junioren und E-Junioren 7 er Mannschaften Spielfeldgröße ca. 68 X 35 Meter Die Maße müssen unbedingt in etwa eingehalten werden, da das Spielfeld sonst zu eng wird!!!! Gespielt werden muss wie folgt: Die Strafraumbegrenzung wird parallel zur Torauslinie in Richtung Seiten-Auslinie (gedanklich) verlängert. Die zweite Längsbegrenzung stellt die Mittellinie dar. Die beiden 5 X 2 Meter Tore werden mittig auf den ursprünglichen Seitenlinien platziert. Die Spielfeldbegrenzung kann durch Linien und Hütchen erfolgen. Bei kleinen Plätzen muss das Spielfeld von der Strafraumbegrenzung zum 5 Meterraum seitlich zurückversetzt werden. 5

6 Der Strafstoß ist bei den genannten Mannschaften vom 8-Meterpunkt auszuführen. 5.) Spielfeld F Juniorinnen und F-Junioren 7 er Mannschaften Spielfeldgröße ca. 53 X 35 Meter. Die Maße müssen unbedingt in etwa eingehalten werden, da das Spielfeld sonst zu eng wird!!! Gespielt werden muss wie folgt: Die Strafraumlängsbegrenzung wird auf einer Seite (parallel zur Seitenauslinie) in Richtung Mittellinie (gedanklich) verlängert. Auf dieser (gedachten) Linie wird mittig das 5 X 2 Meter- Tor platziert. Das zweite Tor steht genau gegenüber auf der ursprünglichen Seitenauslinie (siehe Abb. 2 im Anhang 1 der Jugendordnung Seite 20). Die Längsbegrenzungen werden durch Mittellinie bzw. die auf der einen Seite (gedanklich) verlängerten Strafraumlinie markiert. Die Spielfeldbegrenzung kann durch Linien und Hütchen erfolgen. Bei kleinen Plätzen muss das Spielfeld von der Strafraumbegrenzung zum 5-Meterraum seitlich zurückgesetzt werden. Der Strafstoß bei den F Junioren ist vom 8-Meterpunkt auszuführen. 6.) Spielfeld G-Junioren Siehe Anhang I Wichtig!!!!!!! Die Spielfelder dürfen während des Spieles nicht ( auch nicht nach der Halbzeitpause) gewechselt werden. Zuwiderhandlungen können zu Spielabbrüchen und Punktverlusten führen!!!!!! Spielbälle für Mannschaften laut Anhang 1 der Jugendordnung_ sowie 4 des Anhangs 1 der Spielordnung Bitte unbedingt beachten!!!!!! Leichtspielball Größe 5 für D - Junioren Gewicht ca. 350 g Leichtspielball Größe 5 für E - Junioren Gewicht ca. 290 g Leichtspielball Größe 5 für F - Junioren Gewicht ca. 290 g Leichtspielball Größe 4 für G - Junioren Gewicht ca. 290 g Fußball Größe 5 für B- und C-Juniorinnen (kein Leichtspielball) Leichtspielball Größe 5 für D-Juniorinnen Gewicht ca. 350 g Leichtspielball Größe 5 für E-Juniorinnen Gewicht ca. 290 g Leichtspielball Größe 5 für F-Juniorinnen Gewicht ca. 290 g Achtung!!!!!!!! ** Achtung ** Achtung!!!!!! 6

7 Besonderheiten im Spielbetrieb der G-, F- und E-Junioren/-innen Rückpassregel Das Zurückspielen zu seinem Torwart ist bei den G-Junioren und F- Junioren/Juniorinnen erlaubt; nicht jedoch bei den E-Junioren/Juniorinnen. Abseits G- bis E-Junioren/Juniorinnen spielen ohne Abseitsregel!! Abstoß Bei den G-Junioren kann der Abstoß auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen. Bei den E- und F-Junioren/Juniorinnen erfolgt bei Toraus der Abstoß als Flachabstoß vom Boden!!! Einwurf Bei falschem Einwurf erfolgt bei den G-Junioren und F-Junioren/-innen eine Wiederholung unter Anleitung! Bitte die Schiedsrichter darüber informieren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Kleinfeldtore: Zur Vermeidung von Unfällen müssen Kleinfeldtore so im Boden verankert bzw. befestigt werden, dass ein Umstürzen der Tore in jedem Fall ausgeschlossen werden kann (z.b. durch Sandsäcke oder Haken/-Heringe). Im Falle eines Unfalles droht den Vereinen bei Nichtbeachtung die Schadenersatzpflicht!!!!! (vgl. Urteil OLG Celle, veröffentlicht im Fußball Journal 4/96 Seite 14). Schiedsrichtergestellung: Die Ansetzungen der Schiedsrichter für die Klassen: A, B, C und D-Junioren (außer 7er D-Junioren) wie auch der B-Juniorinnen erfolgt durch : Franz Beuse, Waoterlaoge 46, Kroge-Ehrendorf Tel /5525, Handy Fax.: 04442/ franz.beuse@ewetel.net Bei den Heimspielen ohne offizielle Schiedsrichteransetzung (C- bis F-Juniorinnen, D- Junioren 7er Mannschaft, G-, F- und E-Junioren) stellt grundsätzlich der gastgebende Verein die Schiedsrichter. Dabei sollen vorrangig die Jungschiedsrichter, aber auch sonstige aktive Schiedsrichter eingesetzt werden. Ergebnismeldung: Die Ergebnisse der Spiele sind unter zu melden. Der gastgebende Verein ist verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens eine Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet, dem NFV über das DFBnet zu melden. Dies gilt nicht für die G-Junioren. 7

8 Spielausfälle sind ebenfalls sofort mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung der Fristen erfolgt eine Bestrafung entsprechend dieser Ausschreibung! Spielgemeinschaften: Die Gründung von Spielgemeinschaften richtet sich nach 13 der NFV- Jugendordnung. Danach können Spielgemeinschaften, grundsätzlich bestehend aus maximal drei beteiligten Vereinen, in allen Altersklassen bis zur Bezirksebene zugelassen werden. Die Anzahl der Mannschaften einer Jugendspielgemeinschaft ist auf Kreisebene nicht beschränkt; auf Bezirksebene auf eine Mannschaft pro Altersklasse begrenzt. Die Zulassung gilt für ein Spieljahr. Sie ist beim zuständigen Kreisjugendausschuss vom federführenden Verein zu beantragen. Die Beantragung erfolgt wie bisher auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. Über die Zulassung von Ausnahmen hinsichtlich der Maximalzahl beteiligter Vereine entscheidet der Verbandsjugendausschuss. Dessen Entscheidung ist unanfechtbar. Spielausfälle Bei Spielausfällen infolge schlechter Platz- und Witterungsverhältnisse ist nach 28 NFV- Spielordnung zu verfahren. Der Staffelleiter kann kurzfristig, sofern es die Platzverhältnisse zulassen, das Spiel auf den Platz des Gegners verlegen. Bei Spielen mit neutralen Schiedsrichtern ist wie folgt zu verfahren: Platzverein ruft Gegner und Staffelleiter an. Der Staffelleiter meldet die ausgefallenen Spiele dem KSA Franz Beuse Kroge-Ehrendorf. Der KSA benachrichtigt den betroffenen Schiedsrichter. Für die Eingabe im DFB.net ist ebenfalls der absagende Verein verantwortlich (unmittelbar nach Absage). Sofern es die Umstände erfordern, muss damit gerechnet werden, dass Pflichtspiele außerhalb des Rahmenspielplans angesetzt werden. Unter bestimmten Umständen können der Staffelleiter etwaige Nachholspiele in allen Altersklassen auch in den Herbst- oder Osterferien ansetzen. Vorrangigkeit von Punktspielen Angesetzte Juniorenspiele haben am Samstag immer Vorrang vor den Herrenspielen!!!!!!! (siehe NFV - Spielordnung Anhang 4 unter Anmerkungen!). Passwesen: Bei Erstausstellung ist mit dem Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis die Geburtsurkunde oder ein sonstiger amtlicher Geburtsnachweis beizufügen. 8

9 Spielberechtigt sind Junioren/innen, die im Besitz eines gültigen Spielerpasses sind. Fehlen des Passes wird bestraft. Zu einem gültigen Spielerpass gehören auch das Lichtbild und die Unterschrift des Spielers. Ein Verein hat das Passbild im Spielerpass dann auszutauschen, wenn der Spieler aufgrund des vorhandenen Passbildes nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann. Um den Vereinen Kosten und Mühen zu ersparen, sprechen wir uns dafür aus, dass die Lichtbilder -wenn es technisch möglich ist- vor Ort (im Verein) auszuwechseln. Sollte das Lichtbild nicht problemlos ersetzt werden können, müssten Zweitschriften beantragt werden, die mit einer Gebührenerhebung von Seiten der Passstelle verbunden wären. Ab den B- Junioren/-Juniorinnen sind die Vereine verpflichtet, die Fotos in den Pässen zu aktualisieren und neu abzustempeln. Bei Nichtbeachtung erfolgt Bestrafung! Bei Spielgemeinschaften ist darauf zu achten, dass der Passtasche das Genehmigungsschreiben und eine Aufstellung der Spieler des Vereins beigefügt ist, der in die Spielgemeinschaft aufgenommen wurde. Passkontrolle: Bei Spielen ohne neutralen SR sind die Betreuer verpflichtet, die Pässe der gegnerischen Mannschaften zu kontrollieren. Diese Kontrolle ist auf der Rückseite des Spielberichtes in der Zeile Passkontrolle durch Unterschrift zu bestätigen. Unterlassung der Kontrolle wird bestraft. Falls die Pässe von der Paßstelle Barsinghausen nicht zurück sind, sind die Namen und Geburtsdaten der Spieler einzutragen. Der Betreuer unterschreibt dann für die Richtigkeit. Die Mitarbeiter des NFV - Kreises Vechta werden verstärkt Passkontrollen bei den Spielen durchführen. Fairnesswettbewerb: Der NFV- Kreis Vechta führt für die Mannschaften der A-, B- und C- Junioren einen Fairnesswettbewerb durch. Die Mannschaften mit den wenigsten Strafpunkten in der Staffel sind Gewinner. Mehr als 20 Punkte oder einen totalen Feldverweis darf keine Mannschaft aufweisen, um Gewinner zu werden. Spielberichte: Die Spielberichte sind gut leserlich und vollständig auszufüllen. Zu einem vollständig ausgefüllten Spielbericht gehören folgende Eintragungen: Spielnummer, wann und wo fand das Spiel statt, Klassenbezeichnung, Vereinsname, Vereinsnummer, Trikotwerbung, Spielername mit Geburtsdatum und Paßnummer (fünfstellig), Ergebnismeldung, Unterschrift Jugendbetreuer. Anschrift des Schiedsrichters, Unterschrift des Schiedsrichters, Schiedsrichterbericht (Platzbau, Paßkontrolle), falls notwendig Hinausstellungen, Sportunfälle und sonstige Vorkommnisse. Im Spielbericht dürfen nur alle im Spiel tatsächlich eingesetzten Spieler aufgeführt werden. Nicht eingesetzte Spieler sind ggf. im Spielbericht wieder zu streichen, sonst gelten sie als eingesetzt. Spielberichte im Juniorinnen/enbereich sind alle vom Betreuer zu unterschreiben. 4 Tage nach dem Spiel müssen die Spielberichte beim Staffelleiter vorliegen 9

10 Bei Hinausstellungen von Spielern (Rote Karte) ist der betroffene Verein verpflichtet, dem Schiedsrichter nach Beendigung des Spiels die Spielerpässe der des Feldes verwiesenen Spieler/-innen unaufgefordert auszuhändigen. Ein(e) des Feldes verwiesene(r) Spieler/-in ist in jedem Fall solange vorgesperrt, bis eine Entscheidung der Spielinstanz oder des zuständigen Sportgerichts vorliegt. Bei Nichtbeachtung dieser Punkte erfolgt Bestrafung. Spielverlegungen Spielverlegungen sind nach Erstellung der Spielpläne grundsätzlich nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Muss ein Spiel verlegt werden, so ist dieses schriftlich oder per mit dem vom NFV Kreis Vechta zur Verfügung gestellten Antrag auf Spielverlegungen (s. Anhang II) 2 Wochen- (G- bis E- Junioren 1 Woche) vorher beim Staffelleiter vom Jugendwart oder dem Vereinsspielleiter des Vereins zu beantragen. Die erforderliche Einverständniserklärung des Gegners muss ebenfalls vorliegen. Nur wenn dem Staffelleiter die erforderlichen Unterlagen vollständig und in der vorgegebenen Frist vorgelegt werden, kann die beantragte Spielverlegung genehmigt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, so ist eine Verlegung unwiderruflich nicht möglich!!! Der Antrag muß begründet sein. Etwaige Anträge auf Spielverlegungen durch die jeweiligen Mannschaftsbetreuer werden nicht bearbeitet! Für den letzten Spieltag sind nur Spielvorverlegungen möglich. Für eine Spielverlegung wird eine Kostenpauschale von 10 Euro + 5 EUR Verwaltungsgebühren erhoben. Bei Spielverlegungen sind die Ansetzungen lt. DFB.net maßgebend. Besondere Mitteilungen über eine erfolgte Spielverlegung werden von den Staffelleitern nicht mehr versandt. Nur bei Ablehnung eines Antrags erfolgt eine Mitteilung durch den Staffelleiter. Torverhältnis Das Torverhältnis spielt bei den E- und F-Junioren/Juniorinnen keine Rolle und wird auch in der Tabelle nicht ausgewiesen. Dort gibt es in der Meisterschaftsrunde bei Punktgleichheit (gilt nur für die Kreisligen) Entscheidungsspiele!!!!!! In allen anderen Altersklassen entscheidet bei Punktgleichheit das Torverhältnis, sofern nicht anders geregelt, entsprechend 32 Spielordnung. Trikotwerbung Trikotwerbung ist erlaubt gem. DFB-Bestimmung. Für den Junioren- und Juniorinnenbereich entfällt die Beantragung von Trikotwerbung. Eine Angabe des Trikotsponsors auf dem Spielberichtsbogen ist aber erforderlich. Sollte ein Verstoß gegen die allgemeinverbindlichen Vorschriften vorliegen, obliegt es den Schiedsrichtern, darauf im Spielbericht hinzuweisen. Strafen: 10

11 Zurückziehen einer Mannschaft während einer Saison: Nichtantreten einer Mannschaft im Wiederholungsfall das Doppelte Gebühren für Feldverweis 50 Euro 20 Euro 40 Euro 15 Euro Unterlassene o. verspätete Ergebnismeldung 8 Euro maximal pro Spieltag: 40 Euro Fehlender Spielerpaß 3 Euro Mangelhafter Spielbericht 5 Euro Mangelhafter Platzbau 10 Euro Verspätete Zusendung des Spielberichtes: 3 / 6 Euro Spielverlegung ohne Genehmigung pro Verein 25 Euro Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis 50 Euro Einsatz eines Spielers ohne Spielgenehmigung 25 Euro Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Spielfeldes bei den F-Junioren, E-Junioren und D-Junioren 25 Euro Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Spielbälle für 6 Euro die D-,E- und F-Junioren (siehe Seite 6) Nichteinhaltung eines Termins oder Nichtabgabe einer verlangten Meldung 25 Euro Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung 5 Euro Veranstaltung nicht genehmigter Turniere 25 Euro Verwaltungsgebühren pro Bescheid 5 Euro Bei Vereinen mit vorliegender Bankeinzugsermächtigung, werden die festgesetzten Strafgelder vom Kassenwart des NFV Kreis Vechta eingezogen. Die übrigen Vereine sollten die festgesetzten Strafen auf das im Verwaltungsbescheid angegebene Konto fristgerecht überweisen. Flutlichtspiele: Hinweis auf 17 Absatz 4 der NFV-Jugendordnung. Ist bei Spiebeginn schon ersichtlich, dass die Durchführung des Spiels später durch hereinbrechende Dunkelheit gefährdet ist, sollte das Spiel auf einem Flutlichtplatz ausgetragen werden. Turniere: Turniere müssen gemäß 20 der NFV- Jugendordnung beim Vorsitzenden des KJA, Hans Engelmann gemeldet und von diesem genehmigt werden. Nichtmeldung wird bestraft. Am Wochenende des E-Junioren-OM-Cups dürfen keine Turniere ausgerichtet werden. Winterpause: Nach der Winterpause sind die Juniorenspieler der Mannschaften, die im Play - Off System spielen, für alle Mannschaften ihrer Altersstufe wieder spielberechtigt. Für alle anderen Mannschaften wird auf 8 Jugendordnung in Verbindung mit 10 Spielordnung verwiesen. Aufstieg: 11

12 A-Junioren Die punktbeste Mannschaft (Addition der Punkte aus der Hinrunde auf Kreisebene und der Punkte aus der OM-Kreisliga) aus dem Kreise Vechta steigt bei den A-Junioren in die Bezirksliga IV auf. B- und C-Junioren Die Kreismeister der B- und C-Junioren steigen automatisch in die Bezirksliga IV auf. Bei Punktgleichheit werden Entscheidungsspiele über die Meisterschaft und dem Aufstieg angesetzt. Anrufungsinstanz: Anrufungsinstanz gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen des KJA ist das Kreissportgericht unter der Leitung von Helmut Rolfes, Vor dem Kloster 5, Mühlen Für erstinstanzliche Rechtsbehelfe (Protest bzw. Einspruch) zuständig. ist das Kreissportgericht Rechtsbehelfe, die das Kreisportgericht betreffen, sind in dreifacher Ausfertigung an den Vors. des BJSG zu senden, eine weitere Durchschrift ist an den KJA zu senden. Vereinswechsel in der Saison Bei einem Vereinswechsel während der Saison, bei dem eine der Ausnahmefälle des 11 ( 2) Buchstaben a d NFV Jugendordnung in Betracht kommt, a) Wenn der Jugendliche keine Spielmöglichkeit innerhalb seiner Altersklasse im abgebenden Verein hat, b) wenn der Jugendliche nach seinem in der Wechselperiode I durchgeführten Vereinswechsel zu seinem alten Verein zurückkehrt, c) wenn der Vereinswechsel die notwendige Folge eines nachgewiesenen Wohnortwechsels ist d) wenn dem abgebende Verein Verfehlungen gegen die Aufsichtspflicht nachgewiesen wurde, ist der Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis an den Vorsitzenden des Jugendausschusses zu richten: Hans Engelmann, Schillerstr. 3, Goldenstedt Meldebe- Bei einem Vereinswechsel aufgrund eines Wohnortwechsels ist eine scheinigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beizufügen. Dem Antrag ist ein Freiumschlag beizulegen! 12

13 Alle übrigen Anträge sind direkt an die Passstelle zu richten!! A u s s c h r e i b u n g P o k a l Auf Kreisebene wird der Kreispokal für A-, B-, C- und D Junioren und der B- Juniorinnen nach KO-System ausgetragen. Dieser Wettbewerb wird nur für Mannschaften ausgetragen, die auf Kreisebene spielen. Spielzeiten: Verlängerung: A - Junioren 2 x 45 Minuten 2 x 15 Minuten B - Junioren 2 x 40 Minuten 2 x 10 Minuten B Juniorinnen 2 x 40 Minuten 2 x 10 Minuten C - Junioren 2 x 35 Minuten 2 x 5 Minuten D Junioren 2 x 30 Minuten 2 x 5 Minuten Nach Unentschieden ( bei durchgeführter Verlängerung ) erfolgt ein Elfmeterschießen gem. DFB-Bestimmung bis zur Entscheidung. Spielfeld D Junioren Kreispokal : Normalfeld auf große Tore für alle teilnehmenden Mannschaften. Das jeweilige Endspiel der A-, B-, C- und D Junioren findet auf dem Platz der in der Meisterschaft am Halbfinalspieltag schlechter platzierten Mannschaft statt. Juniorinnen Kreispokal: Auf Kreisebene wird der Kreispokal der B-Juniorinnen nach dem KO-System ausgetragen (Spielzeit 2 x 40 Minuten, evtl. Verlängerung von 2 x 10 Minuten). Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, erfolgt eine Elfmeterschießen nach den DFB- Bestimmungen bis zur Entscheidung. Der Kreispokal der C- bis F-Juniorinnen wird in Turnierform ausgespielt. Der Staffelleiter Peter Schulze wird dazu rechtzeitig eine entsprechende Ausschreibung herausgeben. Beim Kreispokalturnier der C- bis D-Juniorinnen handelt es sich um eine Pflichtveranstaltung, d. h, die Teilnahme aller Juniorinnenmannschaften dieser Altersklassen im NFV Kreis Vechta ist Pflicht. Die Teilnahme am Turnier der E- und F-Juniorinnen geschieht auf freiwilliger Basis. 13

14 Kostenregelung-Pokal: Alle Kosten sind von beiden Vereinen gemeinsam zu tragen. Für die anreisende Mannschaft ist ein KM-Geld von 0,80 Euro pro km in Ansatz zu bringen. Der Platzverein kann 8 Euro für die Herrichtung des Platzes in Ansatz bringen. Bei den Endspielen hat der gastgebende Verein die Kosten für die Schiedsrichter zu tragen. Beim Kreispokalturnier der Juniorinnen hat der ausrichtende Verein sich zu 50 % an den Schiedsrichterkosten zu beteiligen. Spielberichte und Ergebnismeldung: Alle Spielberichte gehen an die für die einzelnen Altersklassen zuständigen Staffelleiter. Die Ergebnisse der Spiele sind unter spätestens eine Stunde nach Spielende zu melden. Wochentagsspiele sind ebenfalls bis spätestens eine Stunde nach Spielschluss gemeldet werden. Spielausfälle sind ebenfalls sofort zu melden. Achtung sehr wichtig!!!!!! Da Rot - Weiß Damme und BW Lohne jeweils einen Kunstrasenplatz zur Verfügung haben, müssen die Vereine und betroffenen Mannschaften damit rechnen, daß sie als Gast von Rot W eiß Damme und BW Lohne dort auch spielen müssen. Die betreffenden Mannschaften haben eine entsprechende Spielausrüstung für die Auswärtsspiele bei Rot Weiß Damme und BW Lohne mitzuführen, um auf Kunstrasen spielen zu können. Wir wären den Vereinen RW Damme und BW Lohne sehr dankbar, wenn zumindest alle Spiele der G-, E- und F- Junioren sowie der Juniorinnen auf den Rasenplätzen stattfinden könnten. Den Gastmannschaften muss seitens des Gastgebers Gelegenheit gegeben werden, mindestens15 Minuten vor Spielbeginn das Spielfeld zur Eingewöhnung zu betreten. Es empfiehlt sich aber, sich rechtzeitig vor dem Spiel mit Rot Weiß Damme oder BW Lohne in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, auf welchem Platz das Spiel ausgetragen werden soll. Einwendungen gegen diese Ausschreibung sind bis zum 31. Juli 2009 an Helmut Rolfes Vor dem Kloster Mühlen schriftlich vorzubringen. Danach sind alle Vereine und Mannschaften an diese Ausschreibung gebunden. Goldenstedt/Visbek, den 10. Juli 2009 Hans Engelmann Vors. KJA NFV Kreis Vechta Harald Fangmann Stellvertr. Vors. KJA NFV Kreis Vechta 14

15 Anhang I zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2009/2010 Ausschreibung G-Junioren 2009/2010 ( bitte an alle G-Juniorentrainer und Betreuer verteilen) a) Spieler sind spielberechtigt ab Jahrgang und jünger. b) Ein Spielbericht muss zwingend ausgefüllt werden und an den Staffelleiter Harald Fangmann Haverkamp Visbek Telefon 04445/7590 Fax 04445/ binnen 3 Tage nach dem Spiel abgeschickt werden. Sehr wichtig, da sonst die Ergebnisse nicht zeitig der OV gemeldet werden können!!!!!!!!!!!!!!! Der Spielbericht muss folgende Angaben enthalten: die Spielnummer, die Spielpaarung, das Spieldatum, Name und Geburtsdatum der Spieler, Unterschrift der Betreuer, Spielergebnis. c) Ein gültiger Spielerpass ist nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert. d) Der Spielplan hat hinsichtlich des Spieltages und der Anstoßzeit nur einen empfehlenden Charakter. Die Vereine können sich, ohne Rücksprache mit dem Spielansetzer, auch auf einen anderen Termin in der gleichen Woche einigen. Das Spiel muss aber in der angesetzten Woche stattfinden. Das Spielergebnis ist nicht im DFBnet zu melden!!!!!!! Die Spielergebnisse werden vom Staffelleiter entsprechend der Ergebnismitteilung im Spielbericht der OV wöchentlich gemeldet. Nichteinhalten dieser Regelung wird entsprechend dem Strafenkatalog bestraft. e) Gespielt wird mit 5 Feldspielern und dem Torwart. Es können beliebig viele Spieler ein und ausgewechselt werden. 15

16 Die Spielfeldgröße beträgt ca. 35 x 32 Meter. Auf einer Seite wird die Strafraumlängsbegrenzung, auf der anderen Seite die Torraumlängsbegrenzung in Richtung Mittellinie verlängert. Diese Linien stellen die Längsbegrenzungen dar. Auf der Strafraumbegrenzung und auf der Mittellinie wird mittig das Tor platziert (s. Abbildung). Spielball: Leichtspielball Größe 4 Gewicht 290 g f) Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten. g) Gespielt wir eine Einfachrunde. Die Spiele werden als Pflichtfreundschaftsspiele angesetzt. Es werden keine Tabellen erstellt und veröffentlicht. Es darf auch keine Mannschaft als Staffelsieger in der Zeitung veröffentlicht werden. h) Besonderheiten zum Regelwerk keine Anwendung der Rückpassregel, keine Anwendung der Abseitsregel, bei falschem Einwurf erfolgt eine Weiderholung unter Anleitung, der Abstoß kann auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen. Die Kinder sind die Hauptakteure und der Spaß steht immer im Vordergrund!! gez. Hans Engelmann Vors. KJA NFV Kreis Vechta Harald Fangmann stellv. Vorsitzender des KJA NFV Kreis Vechta 16

17 Anhang II zur Ausschreibung Jugend des NFV Kreis Vechta für die Saison 2009/2010 Niedersächsischer Fußballverband e. V. Kreis Vechta Ausschuss für Jugend- und Schulfußball Antrag auf Spielverlegung Antragstellender Verein: Name: Funktion: Datum: Spielpaarung Punkt- /Pokalspiel zwischen Heim Gegner Spielklasse Staffel Spielnummer Datum wird auf Wunsch des beantragenden Vereins verlegt auf: Wochentag Datum Uhrzeit 17

18 Grund der Verlegung Mit dem neuen Spieltermin erklären wir uns einverstanden: Zustimmender Verein: Name: Funktion: Datum: Intern für den Staffelleiter Genehmigt: ja nein dfb.net: ja nein VE: ja nein 18

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