Richtlinie. Feuerwehrfahrzeuge mit Kran für die technische Hilfeleistung. Variante 2. X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinie. Feuerwehrfahrzeuge mit Kran für die technische Hilfeleistung. Variante 2. X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK"

Transkript

1 Nr.: RL 3/1-24/2006 vom: Richtlinie Feuerwehrfahrzeuge mit Kran für die technische Hilfeleistung Variante 1 Variante 2 Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Erstausgabe

2 Inhalt: VORBEMERKUNGEN. Seite 3 1. ANWENDUNGSBEREICH.. Seite 3 2. VARIANTEN.... Seite 3 3. DEFINITIONEN Seite 5 4. STATIONIERUNGSFEUERWEHR und STANDORTWAHL. Seite 6 5. FINANZIERUNG, BETRIEB und ERHALT Seite 7 6. STÜTZPUNKTE in der STEIERMARK. Seite 8 ANHANG. Seite 9 Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 2 von 10 gedruckt am

3 VORBEMERKUNGEN: Diese Richtlinie dient dazu, eine flächendeckende Versorgung mit Fahrzeugen für technische Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und / oder bei Katastrophen in der Steiermark zu ermöglichen. In jeder Region bzw. jedem Bezirk soll je nach den örtlichen Gegebenheiten zumindest ein Feuerwehrfahrzeug der 2. Welle für die technische Hilfeleistung stationiert sein. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine flächendeckende Stationierung in allen Regionen der Steiermark mit schweren Rüstfahrzeugen gelegt. Deren Haupteinsatzmittel, der hydraulische Ladekran, die Einbauseilwinde, sowie der Einbaugenerator sollen in angemessenen Zeiten als Stützpunktgeräte zur Verfügung stehen. Als Variante kann ein LKW mit Ladekran in Kombination mit einem RLFA 2000 als Alternative angesehen werden. Die Umsetzung erfolgt mittels eines verbindlichen Stützpunktkonzeptes, in dem die wesentlichen Anforderungen festgelegt werden. 1. ANWENDUNGSBEREICH Diese Richtlinie gilt für den Landesfeuerwehrverband Steiermark und die Bezirksfeuerwehrverbände als Grundlage für die Beschaffung, Standortwahl und den laufenden Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen für technische Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und Katastrophen. Diese Richtlinie umfasst ebenfalls ein Stützpunktkonzept für die Steiermark, in dem eine flächendeckende Versorgung der Bezirke mit den entsprechenden Feuerwehrfahrzeugen für die technische Hilfeleistung für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben wird. 2. VARIANTEN VARIANTE 1: Schweres Rüstfahrzeug (): Gemäß RL 3/1-21/2006 vom ist ein schweres Rüstfahrzeug () Modell Steiermark ein Fahrzeug nach ÖNORM EN S-2 (1) (Seilwinde, Ladekran, Generator, Lichtmast) Technische Hauptmerkmale: Einsatzgewicht max kg Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und Kranseilwinde Hydraulische Seilwinde min. 8 t Zugkraft Stromerzeuger fest eingebaut und mobile Ausführung Als gilt ein Fahrzeug das die Mindestanforderungen der RL 3/1-21/2006 (Baurichtlinie ) erfüllt, sowie mit der Pflichtbeladung beladen ist. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 3 von 10 gedruckt am

4 Das ist als Fahrzeug der 2. Welle ein für technische Hilfeleistungen größeren Ausmaßes und Katastrophen ausgerüstetes Feuerwehrfahrzeug und verfügt über die Besatzung von 1 : 2 (1 Kommandant, 2 Mann einschließlich Fahrer). Auch die Besatzung 1 : 1 (1 Kommandant und 1 Fahrer ist möglich). VARIANTE 2: in Kombination mit einem RLFA 2000: Ein kann in Verbindung mit einem RLFA 2000 als taktische Einheit, als Ersatz für ein schweres Rüstfahrzeug gelten. Ein hat grundsätzlich folgende Ausführungsvarianten: A) Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und Kranseilwinde 2-Achsfahrgestell oder 3-Achsfahrgestell Mittel- oder Heckkran mit entsprechender Ladefläche B) und Lasthaken Hydraulischer Ladekran mit min. 15 mt und Kranseilwinde Min. 3-Achsfahrgestell Mittelkran Lasthaken für Wechselladecontainer Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 4 von 10 gedruckt am

5 3. DEFINITIONEN Einsatzbereich: Das (sowie ein in Verbindung mit einem RLFA 2000) ist prinzipiell ein Feuerwehrfahrzeug der 2. Welle und erfüllt die Aufgaben eines Stützpunktfahrzeuges für eine Region bzw. einen Bezirk. Um dies zu gewährleisten, muss die erforderliche Besatzung sowie das Fahrzeug rund um die Uhr für den vorgesehenen Einsatzbereich zur Verfügung stehen. Ausgenommen sind die erforderlichen Wartungsarbeiten am Fahrzeug und seinen Komponenten, die so rasch als möglich durchgeführt werden müssen. Bedienmannschaft: Als Bedienmannschaft eines schweren Rüstfahrzeuges bzw. eines sind bei einer Besatzung von 1:2 jederzeit 3 Mann mit der entsprechenden Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Für die entsprechende Ausbildung der Bedienmannschaft (C-Führerschein, Kranführerlehrgang, Technische Lehrgänge bzw. Gruppenkommandantenlehrgang) hat die Stationierungsfeuerwehr Sorge zu tragen. Stationierungsfeuerwehr: Die Stationierungsfeuerwehren (Stützpunktfeuerwehren) werden vom jeweiligen Bezirksfeuerwehrverband in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband verbindlich festgelegt. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 5 von 10 gedruckt am

6 4. STATIONIERUNGSFEUERWEHR und STANDORTWAHL Anforderungsprofil an eine Stationierungsfeuerwehr: - Ein soll als Stützpunktfahrzeug bei einer Feuerwehr stationiert werden, die mindestens die Kategorie 4 laut gültiger Mindestausrüstungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes aufweist. - Ein soll als Stützpunktfahrzeug bei einer Feuerwehr stationiert werden, die bereits über ein RLFA 2000 verfügt. Ist ein RLFA 2000 in der Stützpunktfeuerwehr nicht vorhanden, kann eine andere Feuerwehr den zweiten Teil der Taktischen Einheit bilden. Eine entsprechende Vereinbarung ist zu treffen. - Ebenso muss seitens der Stationierungsfeuerwehr ein geeigneter Stellplatz vorhanden sein, oder errichtet werden. - Die Stationierungsfeuerwehr hat nachweislich, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche, ausgebildete Bedienmannschaft für das Stützpunktfahrzeug rund um die Uhr zur Verfügung steht. - Sollten die Voraussetzungen von der vorgesehenen Stationierungsfeuerwehr nicht oder nicht mehr erfüllt werden, ist eine andere Stationierungsfeuerwehr für das Stützpunktfahrzeug festzulegen. Dies gilt im Besonderen für die Gewährleistung, dass die Einsatzbereitschaft jederzeit gegeben ist. Die Ausbildung der benötigten Bedienmannschaft (Kranführerlehrgang, Technische Lehrgänge) ist sicherzustellen. Als Übergangsfrist zur Erlangung der Ausbildung gilt ein Jahr. Die Überprüfung der Einsatzbereitschaft obliegt dem jeweiligen Bezirksfeuerwehrkommandanten. - Werden Voraussetzungen von der Stationierungsfeuerwehr nicht oder nicht mehr erfüllt, ist eine Refundierung der gewährten Fördermittel vorgesehen. Grundsätzliche Standortwahl: - Grundsätzlich ist für jeden Feuerwehrbezirk in der Steiermark ein schweres Rüstfahrzeug als Stützpunktfahrzeug vorgesehen. Die Standortwahl hat durch den jeweiligen Bezirksfeuerwehrverband, in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband, zu erfolgen. - Bei der Wahl des Standortes ist darauf zu achten, dass die Stationierungsfeuerwehr die Anforderungen erfüllt und dass das Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde hergestellt ist. - Der Standort soll so gewählt werden, dass der jeweilige Bezirk von einer Stelle aus möglichst zentral abgedeckt werden kann, um die Anfahrtszeiten im Einsatzfall so kurz als möglich zu halten. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 6 von 10 gedruckt am

7 - Ebenso ist darauf zu achten, den Stützpunkt so zu wählen, dass die zu erwarteten Einsatzschwerpunkte, wie Hauptverkehrsachsen und Ballungsräume möglichst effizient abgedeckt werden können. - Wird ein schweres Rüstfahrzeug (oder ) bei einer Betriebsfeuerwehr stationiert, gilt diese Richtlinie nur, wenn dementsprechende überörtliche Stützpunktaufgaben übernommen werden. Vereinbarungen bilden die Grundlage! 5. FINANZIERUNG, BETRIEB und ERHALT Als Stützpunktfahrzeug hat ein oder ein ein großes Einsatzspektrum. Bei der Wahl des Standortes ist daher unbedingt das Einvernehmen über die Finanzierung mit der Stationierungsfeuerwehr sowie mit der zuständigen Gemeinde herzustellen. - Die Anschaffungskosten für ein überregional eingesetztes Fahrzeug entsprechend der vorliegenden Richtlinie, sollen zum großen Teil durch Fördermittel abgedeckt werden. Für ein Modell Steiermark bzw. ein Feuerwehrfahrzeug LKW mit Kran ist eine Förderung entsprechend der gültigen Beihilferichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark vorgesehen. Diese Förderung umfasst, das Fahrzeug und die benötigte Pflichtbeladung laut Baurichtlinie. - Jegliche Ausrüstung die über die Pflichtbeladung hinausgeht, oder die Anforderungen des Modell Steiermark übersteigt, wird nicht gefördert. Diese Bestimmung gilt analog für einen. - Es ist vorgesehen die Errichtung eines Stellplatzes für ein, wenn diese notwendig ist, mit dem dafür vorgesehenen Beihilfebetrag laut gültiger Beihilferichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes zu fördern. - Die anfallenden Kosten für die vorgeschriebenen periodischen, sicherheitstechnischen und gesetzlichen Prüfungen am Fahrzeug und seinen Anlagen (im Besonderen der Krananlage und der Seilwinde), hat die örtliche Gemeinde zu tragen. - Die Wartungs- und Reparaturkosten hat die örtliche Gemeinde zu tragen. - Eine Förderung von schweren Rüstfahrzeugen und sonstigen Fahrzeugen der technischen Hilfeleistung der 2. Welle, die in dieser Richtlinie nicht erfasst sind, ist nicht vorgesehen. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 7 von 10 gedruckt am

8 6. STÜTZPUNKTE in der STEIERMARK Grundsätzlich ist in jedem Feuerwehrbezirk der Steiermark ein als Stützpunktfahrzeug vorgesehen. Die Festlegung der Stützpunkte erfolgt durch den jeweiligen Bezirksfeuerwehrverband im Einvernehmen mit dem Landesfeuerwehrverband. Mit einem Fahrzeug sollte in der Regel das Auslangen gefunden werden. Bei Bedarf besteht bei begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit in einem Feuerwehrbezirk weitere zu stationieren. Die Möglichkeit, dass ein seinen Einsatzbereich über zwei Bezirke erstreckt, ist in begründeten Fällen ebenfalls zulässig. Ebenso besteht die Möglichkeit als Variante einen in Verbindung mit einem RLFA 2000 statt eines als taktische Einheit zu stationieren. Für den Landesfeuerwehrverband: Der Landesfeuerwehrkommandant: LBD Albert Kern Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 8 von 10 gedruckt am

9 ANHANG Ab dem werden folgende Standorte für die nächsten 10 Jahre festgelegt: Bezirk Stützpunkt Fahrzeug Graz BF Graz Graz Umgebung FF Gratkorn-Markt FF Gössendorf FF Feldkirchen b.g. Bruck/Mur FF Bruck/Mur FF Mariazell FF Kapfenberg-Stadt Deutschlandsberg FF Eibiswald FF Deutschlandsberg FF Stainz Feldbach FF Fehring FF Feldbach Fürstenfeld FF Ilz FF Fürstenfeld Hartberg FF Hartberg FF Pöllau FF Pinggau Knittelfeld Raum Judenburg-Knittelfeld* oder Judenburg Raum Judenburg-Knittelfeld* oder Leibnitz FF Leibnitz Leoben FF Leoben FF Trofaiach Raum Eisenerz-Hieflau* Liezen FF Schladming Raum Bad Mitterndorf oder Raum Rottenmann-Wald a.s.* oder Murau FF Neumarkt Mürzzuschlag FF Mürzzuschlag FF Krieglach FF Kindberg Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 9 von 10 gedruckt am

10 Bezirk Stützpunkt Fahrzeug Radkersburg FF Mureck Voitsberg FF Ligist FF Voitsberg Weiz FF Gleisdorf FF Weiz * Gemeinsamer Stützpunkt für zwei Bezirke Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 10 von 10 gedruckt am

Internet T1 Tourismus insgesamt - Zeitreihen

Internet T1 Tourismus insgesamt - Zeitreihen Bezirk 60100 Graz(Stadt) 1991 117.153 167 0,1 230.800 7.466 3,3 1992 114.506-2.647-2,3 228.114-2.686-1,2 1993 106.007-8.499-7,4 204.940-23.174-10,2 1994 98.952-7.055-6,7 187.390-17.550-8,6 1995 99.549

Mehr

Richtlinie. Mindestausrüstung für Portalfeuerwehren von Straßentunnel in der Steiermark

Richtlinie. Mindestausrüstung für Portalfeuerwehren von Straßentunnel in der Steiermark Nr.: RL - 3.2 / 66-2007 vom: 01. September 2007 Richtlinie Mindestausrüstung für Portalfeuerwehren von Straßentunnel in der Steiermark Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete

Mehr

10. Künstlerische Ausbildung

10. Künstlerische Ausbildung 10. Künstlerische Ausbildung Künstlerische Ausbildungsmöglichkeiten im bildnerischen, darstellenden und musischen Bereich gibt es in Form von Schwerpunktangeboten an einigen Pflichtschulen, allgemein bildenden

Mehr

Anhang B. Ankauf von Einsatz- und Schutzbekleidung. Durchführungsbestimmungen zur Erlangung einer Beihilfe

Anhang B. Ankauf von Einsatz- und Schutzbekleidung. Durchführungsbestimmungen zur Erlangung einer Beihilfe Nr.: DB-3.5/152-2010 vom: 01.10.2010 Anhang B Ankauf von Einsatz- und Schutzbekleidung Durchführungsbestimmungen zur Erlangung einer Beihilfe Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren

Mehr

Nr.: RL 3.5 / vom: Richtlinie STROMA

Nr.: RL 3.5 / vom: Richtlinie STROMA Nr.: RL 3.5 / 44 2006 vom: 14.12.2006 Richtlinie STROMA Transportanhänger 3,5t Gesamtgewicht mit Stromerzeuger ~ 105kVA incl. Lichtmast, Tauchpumpen und Zubehör für die technische Hilfeleistung Verteiler:

Mehr

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Tanklöschfahrzeug 2000 Taktische Bezeichnung: TLF 2000

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Tanklöschfahrzeug 2000 Taktische Bezeichnung: TLF 2000 Nr.: RL 3.5-78-2007 vom: 29. November 2007 Richtlinie Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge Tanklöschfahrzeug 2000 Taktische Bezeichnung: TLF 2000 Feuerwehrfahrzeug nach ÖNORM EN 1846-1: M-2-7(9)-2000-10/1500//40/250-1

Mehr

Grazer Wechselseitige Bezirksbüro Liezen 8940 Liezen Hauptplatz 7. Wiener Städtische Geschäftsstelle Liezen 8940 Liezen Werkstraße 30

Grazer Wechselseitige Bezirksbüro Liezen 8940 Liezen Hauptplatz 7. Wiener Städtische Geschäftsstelle Liezen 8940 Liezen Werkstraße 30 KFZ-ZULASSSUNGSSTELLEN STEIERMARK BA Bezirkshauptmannschaft Liezen,Expositur Bad Aussee Grazer Wechselseitige Bezirksbüro Liezen 8940 Liezen Hauptplatz 7 03612 22246 Wiener Städtische Geschäftsstelle Liezen

Mehr

Welcher Fluss fließt nicht in der Obersteiermark? Wo wurde Erzherzog Johann geboren? Wo befindet sich eine berühmte Bibliothek? Was ist die Lurgrotte?

Welcher Fluss fließt nicht in der Obersteiermark? Wo wurde Erzherzog Johann geboren? Wo befindet sich eine berühmte Bibliothek? Was ist die Lurgrotte? Welcher Fluss fließt nicht in der Obersteiermark? Wo wurde Erzherzog Johann geboren? a) Mur b) Enns a) Graz b) Wien c) Mürz d) Kainach c) Paris d) Florenz Was ist die Lurgrotte? Wo befindet sich eine berühmte

Mehr

Dienstanweisung. Meldung von Wahlen und Ernennungen an den Landesfeuerwehrverband

Dienstanweisung. Meldung von Wahlen und Ernennungen an den Landesfeuerwehrverband Nr.: DA - 2.2 / 178-2011 vom: 1.11.2011 Dienstanweisung Meldung von Wahlen und Ernennungen an den Landesfeuerwehrverband Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen X Alle Feuerwehren X Bedienstete des

Mehr

Landespolizeikommando für STEIERMARK

Landespolizeikommando für STEIERMARK Landespolizeikommando für STEIERMARK E 1 LPK Landespolizeikommandant 1 Landespolizeikommandant-StV 1 Controlling 1 1 Summe 0 1 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stabsabteilung Abteilungsleiter

Mehr

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE TRANSPORTANHÄNGER. Nr.: RL 3.5 / vom: 03. Dezember 2015

RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE TRANSPORTANHÄNGER. Nr.: RL 3.5 / vom: 03. Dezember 2015 Nr.: RL 3.5 / 231-2015 vom: 03. Dezember 2015 RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE TRANSPORTANHÄNGER Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFV LAD FA Katastrophenschutz

Mehr

Richtlinie. Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008. Beiblatt. Verteiler: BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK

Richtlinie. Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008. Beiblatt. Verteiler: BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Nr.: 2.6-136-2010 vom: 12. März 2010 Richtlinie Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008 Beiblatt Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Richtlinie gilt in Verbindung

Mehr

Arbeitsmarktstrukturen in der Steiermark. Allgemeine Entwicklungen und Trends

Arbeitsmarktstrukturen in der Steiermark. Allgemeine Entwicklungen und Trends Arbeitsmarktstrukturen in der Steiermark Allgemeine Entwicklungen und Trends Ziel des Vortrages Darstellung und Übersicht von Arbeitsmarktstrukturen und den zugrunde legenden Daten Demografische Veränderungen

Mehr

HBLA für Forstwirtschaft Bruck/Mur BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

HBLA für Forstwirtschaft Bruck/Mur BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Zyklus 1 HBLA für Forstwirtschaft Bruck/Mur BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft SchülerInnen zwischen 14 und 19 Jahren Anzahl verpflegter Personen (m/w) ca.250 (25 /225 /) Start

Mehr

Steiermark QUIZ-Karten

Steiermark QUIZ-Karten Wie heißt die Landeshauptstadt der Graz Wie viele Bezirke hat die 17 Welcher ist der größte Bezirk? Liezen Wie viele Einwohner hat die Ca. 1 200 000 Einwohner höchste Berg der Dachstein längste Fluss der

Mehr

Richtlinie. Kursbuchungsrichtline

Richtlinie. Kursbuchungsrichtline Nr.: 5.1 43 / 2006 vom: 28.05.2009 Richtlinie Kursbuchungsrichtline Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Nr. 5.1-43 / 2006

Mehr

meine Woche Steiermark stellt sich vor

meine Woche Steiermark stellt sich vor meine Woche Steiermark stellt sich vor Mediale Nahversorgung in der Steiermark meine Woche & meinbezirk.at meine Woche Steiermark meinbezirk.at/steiermark 53,6 % Print-Reichweite 1) 570.000 Leser 1) 517.359

Mehr

1063/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

1063/AB XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 1063/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung (elektr. übermittelte Version) 1 von 7 1063/AB XXV. GP Eingelangt am 26.05.2014 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara

Mehr

VERORDNUNG über die Einrichtung sowie die Kommando- und Führungsstruktur der KATASTROPHENHILFSZÜGE im Land Kärnten

VERORDNUNG über die Einrichtung sowie die Kommando- und Führungsstruktur der KATASTROPHENHILFSZÜGE im Land Kärnten Kärntner Landesfeuerwehrverband VERORDNUNG über die Einrichtung sowie die Kommando- und Führungsstruktur der KATASTROPHENHILFSZÜGE im Land Kärnten gemäß 24a Kärntner Feuerwehrgesetz (K-FWG), LGBl. Nr.

Mehr

Arbeitsmarktservice Steiermark

Arbeitsmarktservice Steiermark Arbeitsmarktservice Arbeitsmarktinformation Jahr 2016 Die Arbeitsmarktinformation enthält die wichtigsten Daten zu Arbeitslosigkeit und Beschäftigung sowie zum Stellen- und Lehrstellenmarkt in der. Die

Mehr

Einleitung... 3 Feuerwehrfahrzeuge in der Steiermark Einsatzfahrzeuge Basisfahrzeuge... 4

Einleitung... 3 Feuerwehrfahrzeuge in der Steiermark Einsatzfahrzeuge Basisfahrzeuge... 4 Nr.: RL 3.5 / 202-2014 vom: 03. Dezember 2015 RICHTLINIE FAHRZEUGAUSSTATTUNGSRICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE DES LANDESFEUERWEHRVERBANDES STEIERMARK Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren

Mehr

SUMME ,03% 20,50%

SUMME ,03% 20,50% Stand: 15. 09. 2014 SB Typ Bezeichnung Adresse Gesamtschülerzahl Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache da außerordentliche NMDS Seite 1 18 Beilage zu Frage 1 ao Öffentliche Schulen Graz Bezirk Eggenberg

Mehr

Arbeitsmarktprofile 2016

Arbeitsmarktprofile 2016 Arbeitsmarktprofile 611-Murau Inhalt Tabelle 1 Gesamtübersicht über die wichtigsten Arbeitsmarktdaten. 2 Tabelle 2 Arbeitslosenquote nach Regionen. 3 Tabelle 3 Vorgemerkte Arbeitslose nach Regionen......

Mehr

Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich

Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich Zentralleitung des Katastrophenschutzes der Oö. Landesregierung DIENSTANWEISUNG für Stützpunkte mit Gefährliche Stoffe Fahrzeugen (GSF-Stützpunkte) [Stand 2/2008

Mehr

D i e n s t a n w e i s u n g

D i e n s t a n w e i s u n g Nr.: DA - 2.6 / 196-2013 vom: 1. April 2013 D i e n s t a n w e i s u n g Ankauf von Mannschaftstransportfahrzeugen über die Bundesbeschaffungsgesellschaft für freiwillige Feuerwehren in der Steiermark

Mehr

SV Mayr Melnhof Tennis Spiele 2017

SV Mayr Melnhof Tennis Spiele 2017 SV Mayr Melnhof Tennis Spiele 07 Sa. 06.05.07 So. 07.05.07 5 Uhr So. 07.05.07 5 Uhr So. 07.05.07 5 Uhr Fr..05.07 0 Uhr Fr..05.07 5 Uhr Sa..05.07 Sa..05.07 Uhr Sa..05.07 Sa..05.07 5 Uhr Sa..05.07 Uhr So.

Mehr

Radfahrprojekte in der Steiermark 2007 und 2008

Radfahrprojekte in der Steiermark 2007 und 2008 Radfahrprojekte in der Steiermark 2007 und 2008 Bauen Bewerben Befahren! Bauen Infrastrukturausbau seit 20 Jahren Seit 1989 Seit 1989 Fokus Hauptradwegenetz von 2440 km gebaut 75 Mio Euro in Ausbau & Gestaltung

Mehr

Schriftliche Anfragebeantwortung

Schriftliche Anfragebeantwortung L A N D T A G STEIERMARK Schriftliche Anfragebeantwortung XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE Von: LR Mag. Elisabeth Grossmann An: Ingrid Lechner-Sonnek, Ing. Sabine Jungwirth, Lambert Schönleitner Betreffend der

Mehr

Die Industrie. Partner in unserer Region. Die Industrie

Die Industrie. Partner in unserer Region. Die Industrie Die Industrie Partner in unserer Region Die Region Liezen auf einen Blick Einwohner 81.482 (6,8% der Steiermark) Fläche 3.270 km 2 (19,9% der Steiermark) Bevölkerungsdichte 25 Einwohner/km 2 (Steiermark:

Mehr

WOCHE Steirercup - Auslosung 2011/12 powered by MURAUER Bier

WOCHE Steirercup - Auslosung 2011/12 powered by MURAUER Bier WOCHE Steirercup - Auslosung 2011/12 powered by MURAUER Bier Runden 1-6 siehe unten 7. Runde Montag, 9. April 2012, 15 Uhr (Ostermontag) SpielnummerHeimverein Liga Gastverein Liga Ergebnis 505 Kraubath

Mehr

LANDESPERSONALVERTRETUNG beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

LANDESPERSONALVERTRETUNG beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung LANDESPERSONALVERTRETUNG beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung KUNDMACHUNG über die mit Wirksamkeit 11. Februar 2015 beschlossene Ausschreibung von Wahlen in die Dienststellenpersonalvertretungen

Mehr

Richtlinie. Grundausbildung

Richtlinie. Grundausbildung Nr.: RL 5.1 / 84-2007 vom: 01.01.2008 Richtlinie Richtlinie Grundausbildung Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Landesjugendbeauftragter Alle Grundausbildungsbeauftragte Bedienstete

Mehr

Dienstanweisung. Verlängerung Feuerwehrführerschein

Dienstanweisung. Verlängerung Feuerwehrführerschein Nr.: DA 2.2 / 107-2008 vom: 28.10.2008 Dienstanweisung Verlängerung Feuerwehrführerschein Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Dienstanweisung ersetzt die

Mehr

Aktualitätsübersicht (Kartenblätter) für die Austrian Map mobile ios

Aktualitätsübersicht (Kartenblätter) für die Austrian Map mobile ios Aktualitätsübersicht (Kartenblätter) für die Austrian Map mobile ios Die folgende Tabelle enthält Informationen zu allen Kartenblättern der ÖK 1:50 000, welche in der Austrian Map mobile (AMap mobile)

Mehr

Fahrschulen in der Steiermark Ein Check des Kurs-Checkers

Fahrschulen in der Steiermark Ein Check des Kurs-Checkers n in der Steiermark Ein Check des Kurs-Checkers ACP prod Fotolia AK Steiermark, Abteilung Marktforschung 2015 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK-Hotline T 05 7799-0 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...

Mehr

Ausbildungsunterlage Verhalten in der Gruppe für Erprobungen in der Feuerwehrjugend

Ausbildungsunterlage Verhalten in der Gruppe für Erprobungen in der Feuerwehrjugend Verhalten in der Gruppe Der Teilnehmer soll in geschlossener Formation richtig auftreten können. Ohne praktisches Üben ist ein gutes Auftreten in Formation nicht möglich. Welche Verhaltensregeln in der

Mehr

Arbeitsmarktservice Steiermark

Arbeitsmarktservice Steiermark Arbeitsmarktservice Arbeitsmarktinformation September 2017 Die Arbeitsmarktinformation enthält die wichtigsten Daten zu Arbeitslosigkeit und Beschäftigung sowie zum Stellen- und Lehrstellenmarkt in der.

Mehr

Einschränkungen für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger bei Fahrzeug-Überprüfungen

Einschränkungen für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger bei Fahrzeug-Überprüfungen Einschränkun für Wohnmobile, Wohnwa und Anhänger bei Fahrzeug-Überprüfun! * = keine Einschränkun 0* = keine Überprüfung möglich Oberösterreich Linz Wankmüllerhofstrasse 60 4021 Linz (0732) 33 33 Linz-Urfahr

Mehr

Bezirk Entsorgungspartner Packstoff Übernahmestellen Packstoff PPK, LVP-MET PPK PPK, LVP-MET LVP-MET

Bezirk Entsorgungspartner Packstoff Übernahmestellen Packstoff PPK, LVP-MET PPK PPK, LVP-MET LVP-MET Hotline: +43.1.525 51 25 Bruck- Mürzzuschlag Industriestraße West 9 8605 Kapfenberg Tel.: +43.3862.335 82 Mürztaler-Saubermacher-Straße 1 8605 Kapfenberg 3560 Wieden 149 8643 Allerheiligen im Mürztal www.muerzverband.at

Mehr

DATENBLATT. -

DATENBLATT.  - DATENBLATT Datum: Die steirische Politik hat in der neuen Wirtschaftsstrategie das Thema Standortmarketing als wesentliches Element der Standortstrategie verankert. Im Zuge dessen hat die SFG in Kooperation

Mehr

ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN

ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN GA/Hu Graz, im September 2017 Änderungen zum Vertragspartnerverzeichnis vom 01. Juli 2017 ÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN NEUE VERTRAGSÄRZTE ab 01.10.2017: Frohnleiten Dr. GRUNDNER Kirsten Hauptplatz 4 8130

Mehr

Newsletter der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark

Newsletter der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark Newsletter der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark März, 2011 Vertrauliche Beratung in den steirischen Bezirken 2 Fortbildung und Kontaktpflege 3 Österreichs Gleichbehandlungsbeauftragte

Mehr

Die Industrie. Partner in unserer Region

Die Industrie. Partner in unserer Region Die Industrie Partner in unserer Region Die Region Oststeiermark auf einen Blick Einwohner 268.348 (22,4% der Steiermark) Fläche 3.354 km 2 (20,5% der Steiermark) Anzahl der Gemeinden 192 (Steiermark:

Mehr

Bezirk Entsorgungspartner Packstoff Übernahmestellen Packstoff PPK, LVP-MET PPK PPK, LVP-MET LVP-MET

Bezirk Entsorgungspartner Packstoff Übernahmestellen Packstoff PPK, LVP-MET PPK PPK, LVP-MET LVP-MET Hotline: +43.1.525 51 25 Bruck- Mürzzuschlag Industriestraße West 9 8605 Kapfenberg Tel.: +43.3862.335 82 Mürztaler-Saubermacher-Straße 1 8605 Kapfenberg 3560 Wieden 149 8643 Allerheiligen im Mürztal www.muerzverband.at

Mehr

Steiermark - Die Vorschau 12. Steiermark - Hintergründe & Infos. Klima und Reisezeit 52

Steiermark - Die Vorschau 12. Steiermark - Hintergründe & Infos. Klima und Reisezeit 52 Steiermark - Die Vorschau 12 Steiermark - Hintergründe & Infos 16 Landschaft und Geologie 18 Nördliche Kalkalpen 18 Zentralalpen 20 Steirische Randgebirge 20 Ost- und Weststeirisches Hügelland 21 Pflanzen

Mehr

Tanklöschfahrzeug mit Allradantrieb 2000 Taktische Bezeichnung: TLFA 2000 Normausführung Steiermark

Tanklöschfahrzeug mit Allradantrieb 2000 Taktische Bezeichnung: TLFA 2000 Normausführung Steiermark Fachabteilung 7B Katastrophenschutz und Landesverteidigung Landesfeuerwehrinspektorat Landesfeuerwehrverband Steiermark Approbiert vom Landesfeuerwehrverband am 08.05.2003 Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge

Mehr

2 Sprachstandsbeobachtung in der Steiermark 2011

2 Sprachstandsbeobachtung in der Steiermark 2011 2 Sprachstandsbeobachtung in der Steiermark 2011 3 Sprachstandsbeobachtung in der Steiermark 2011 Ausgangslage Die jährlich durchgeführte Sprachstandserhebung in den steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Mehr

Internationaler Frauentag im AMS Steiermark

Internationaler Frauentag im AMS Steiermark "Gerald Gaksch" 20.03.2013, Seite 1 Internationaler Frauentag im AMS Steiermark Für das AMS ist der internationale Frauentag am 8. März jedes Jahr Anlass dazu, in vielen Veranstaltungen

Mehr

Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025

Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025 Regionaler Strukturplan Gesundheit 2025 Steiermark Michael Koren / 14. Juni 2017 1 Gemeinsam auf neuen Wegen MEHR Nähe: Gesundheitshotline, Gesundheitszentren MEHR Qualität: Konzentration Spitzenmedizin

Mehr

Versorgungssituation der steirischen Gemeinden und Kleinregionen

Versorgungssituation der steirischen Gemeinden und Kleinregionen Der filialisierte Einzelhandel in der Steiermark Versorgungssituation der steirischen Gemeinden und Kleinregionen Stand: Dezember 2006 Abteilung 16 Landes- und Gemeindeentwicklung Der filialisierte Einzelhandel

Mehr

1 5. Zusatzvereinba rung zum Gesamtvertrag vom

1 5. Zusatzvereinba rung zum Gesamtvertrag vom Gebührenfrei gemäß 110 Abs. 1, Ziffer 2, lit. a ASVG 1 5. Zusatzvereinba rung zum Gesamtvertrag vom 1.7.1993 abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Steiermark, Kurie der niedergelassenen Ärzte einerseits

Mehr

Verordnung über die Feuerwehr

Verordnung über die Feuerwehr Verordnung über die Feuerwehr (vom 14. Dezember 1994) 1 Der Regierungsrat beschliesst: 1. Aufgaben und Kostenersatz 1. Die Feuerwehr ist zur Rettung von Menschen, Tieren und zur allgemeinen Schadenwehr

Mehr

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Mai 2017

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Mai 2017 Ergeht an: Die BezirkszahnärztevertreterInnen div. FachärztInnen für ZMK / ZahnärztInnen Rot-Kreuz-Dienststellen div. Redaktionen Ihre Ansprechpartnerin: Ines Hammer Tel.: 050511 / 8060 Fax: 050511 / 8080

Mehr

BMHS Bildungsberater

BMHS Bildungsberater Technische und (kunst)gewerbliche Schulen Graz 601447 HTBLVA Ortweinschule AUGUSTIN Barbara augustin.barbara@ortweinschule.at BINDER Christa HÖTZL Wolfgang binder.christa@ortweinschule.at hoetzl.wolfgang@ortweinschule.at

Mehr

Betreff: Report Bluetonguevirus Projekt September 2010

Betreff: Report Bluetonguevirus Projekt September 2010 Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling Robert Koch Gasse 17, A-2340 Mödling Univ. Prof. Dr. Petra Winter Institutsleiterin Bundesministerium für Gesundheit Veterinärverwaltung Radetzkystrasse

Mehr

Graz. Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark. Landespolizeikommando Steiermark - Landeskriminalamt. Presseaussendung

Graz. Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark. Landespolizeikommando Steiermark - Landeskriminalamt. Presseaussendung A-8010 GRAZ, Parkring 10 Bearbeiter: HR Dr. Karl ARCHAN. Tel: +43-316-888-656200 Fax: +43-316-888-656209 E-Mail: SIDST.STEIERMARK@polizei.gv.at DVR: 0005541 Graz, am 13.03.2012 Graz Sicherheitsdirektion

Mehr

LEHRGANGSEINTEILUNGEN SCHULJAHR 2016/17

LEHRGANGSEINTEILUNGEN SCHULJAHR 2016/17 LEHRGANGSEINTEILUNGEN SCHULJAHR 2016/17 8-wöchige Lehrgänge Beginn 1. September 2016 LBS Bad Radkersburg, LBS Bad Gleichenberg, LBS Gleinstätten, LBS Hartberg 1. Lehrgang: 01.09.2016 21.10.2016 2. Lehrgang:

Mehr

Tabak-Trafiken PLZ 8000

Tabak-Trafiken PLZ 8000 Tabak-Trafiken PLZ 8000 PLZ ORT ADRESSE Tabak- Trafik 8010 Graz Am Eisernen Tor 1 Tabak- Trafik 8010 Graz Am Eisernen Tor 1 Tabak- Trafik 8010 Graz Andreas-Hofer-Platz 1 Tabak- Trafik 8010 Graz Bergmanngasse/Wormgasse

Mehr

Rüstlöschfahrzeug RLFA 2000 Tunnel

Rüstlöschfahrzeug RLFA 2000 Tunnel Fachabteilung 7B Katastrophenschutz und Landesverteidigung Landesfeuerwehrinspektorat Landesfeuerwehrverband Steiermark Approbiert vom Landesfeuerwehrverband am 08.05.2003 Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge

Mehr

Bezirksgericht GH Anzahl Bzk.Gerichte ALT Anzahl Bzk.Gerichte NEU

Bezirksgericht GH Anzahl Bzk.Gerichte ALT Anzahl Bzk.Gerichte NEU Rot eingefärbte Gerichte sollen aufgelassen werden Bezirksgericht GH Anzahl Bzk.Gerichte ALT Anzahl Bzk.Gerichte NEU BG Hietzing Wien BH BG Liesing Wien BH BG Meidling Wien BH BG Döbling Wien BH BG Josefstadt

Mehr

Newsletter der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark

Newsletter der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark Newsletter der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark Dezember 2015 Landes-Lehrlingswettbewerb 2 Information bei Dienststellenversammlungen 3 Terminaviso 4 Weihnachtswünsche 6 Bei Fragen,

Mehr

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst ÄNDERUNG!

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst ÄNDERUNG! Ergeht an: die Bezirkszahnärztevertreter div. Fachärzte für ZMK/Zahnärzte Rot-Kreuz-Dienststellen div. Redaktionen Ihre Ansprechpartnerin: Barbara Eberl Tel.: 050511 / 8020 Fax: 050511 / 8080 Graz, am

Mehr

ARBEITERKAMMER STEIERMARK Der Schulkosten-Check 2014

ARBEITERKAMMER STEIERMARK Der Schulkosten-Check 2014 ARBEITERKAMMER STEIERMARK Das Schuljahr 2013 / 2014 708 ausgefüllte Schulkosten-Check-Hefte August 2014 1. INHALTSVERZEICHNIS 1. INHALTSVERZEICHNIS... 2 2. VORBEMERKUNGEN... 3 3. ANGABEN ZUR FAMILIENSITUATION...

Mehr

Landesfeuerwehrkommando Steiermark

Landesfeuerwehrkommando Steiermark endgültige Ergebnisliste 53. Landesfeuerwehr-Leistungsbewerb 23.06.2017-24.06.2017 LFKDO Steiermark Bronze A / Eigene 1 St. Nikolai im Sausal 1 St. Nikolai i. Sausal Leibnitz 343 29,49 0 50,24 0 500,00

Mehr

Impressum 1. Pflegetelefon : 23 Familienhospizkarenz 24 f.

Impressum 1. Pflegetelefon : 23 Familienhospizkarenz 24 f. Inhaltsverzeichnis Impressum 1 Steiermärkische Sparkasse Gut versorgt das Leben genießen 8 f. Pflegevorsorge - damit Pflege erschwinglich wird 10 f. Bestattungsvorsoge 12 Der Österreichische Gesundheits-

Mehr

Der Arbeiterverkehr in der Steiermark

Der Arbeiterverkehr in der Steiermark Der Arbeiterverkehr in der Steiermark Von Wilhelm Leitner Mit Tabellen Die Pendelwanderung steht heute bei allen Fachgebieten, die sich mit wirtschaftlichen Fragen befassen, im Brennpunkt des Interesses.

Mehr

2442/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

2442/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 2442/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 16 2442/AB XXII. GP Eingelangt am 22.02.2005 BM für Inneres Anfragebeantwortung GZ: 60.335/8-III/3a/05 Herrn Präsidenten des Nationalrates Univ. Prof. Dr. Andreas

Mehr

1 Jv 1682/17z- 13 REPUBLIK ÖSTERREICH LANDESGERICHT LEOBEN DIE PRÄSIDENTIN V E R T E I L U N G S O R D N U N G bei der Bestellung der Notare zu Gerichtskommissären für das Jahr 2018 Nach den Bestimmungen

Mehr

Konzessionsdatenbank: Version 2.3 Stand Anhang 1

Konzessionsdatenbank: Version 2.3 Stand Anhang 1 Aichfeld 8742 867 Obdach - Kleinprethal - Kasparthoma Freigassner 09.07.2022 nein Aichfeld 8743 868 Obdach - St. Anna/Lavantegg Freigassner 09.07.2022 nein Aichfeld 6723 840 / 850 / 48 / ra 1 / ra 3 Leoben

Mehr

Gössendorf Grambach Hart bei Graz Hausmannstätten Pirka Raaba Seiersberg

Gössendorf Grambach Hart bei Graz Hausmannstätten Pirka Raaba Seiersberg Az érintett kerületek: Graz városa Graz környéke Aichfeld: Murtal Bruck-Mürzzuschlag: Allerheiligen im Mürztal Bruck an der Mur Kapfenberg Feldkirchen bei Graz Gössendorf Grambach Hart bei Graz Hausmannstätten

Mehr

Soziale Bedingungen von Selbsttötungen in Österreich. Vortrag im Rahmen der Tagung. Psychosoziale Unterstützung von Angehörigen nach Suizid

Soziale Bedingungen von Selbsttötungen in Österreich. Vortrag im Rahmen der Tagung. Psychosoziale Unterstützung von Angehörigen nach Suizid Soziale Bedingungen von Selbsttötungen in Österreich Vortrag im Rahmen der Tagung Psychosoziale Unterstützung von Angehörigen nach Suizid Krieglach, 22./23. Juni 212 Prof. Dr. Carlos Watzka Lehrstuhl für

Mehr

Prüfungskatalog Fragen und Antworten

Prüfungskatalog Fragen und Antworten Bezirksfeuerkommando Leibnitz Schönberg 3a 8411 Hengsberg Tel.: Fax: Mobil: E-Mail: Web: 03182-49000 03182-49000 - 20 0664-211 99 67 kdo.601@bfvlb.steiermark.at www.bfvlb.steiermark.at Prüfungskatalog

Mehr

Bundesbehörde. 1 Amt der Burgenländischen Landesregierung. 2 Amt der Kärntner Landesregierung. 3 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Bundesbehörde. 1 Amt der Burgenländischen Landesregierung. 2 Amt der Kärntner Landesregierung. 3 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung AT Bundesbehörde 1 Amt der Burgenländischen Landesregierung 2 Amt der Kärntner Landesregierung 3 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 4 Amt der Oberösterreichischen Landesregierung 5 Amt der

Mehr

RICHTLINIE. für die Atemschutzgeräteträger- Tauglichkeitsuntersuchung. AKL-Test. x Alle Feuerwehren x Bedienstete des LFV. Verteiler: x LFK x BFK

RICHTLINIE. für die Atemschutzgeräteträger- Tauglichkeitsuntersuchung. AKL-Test. x Alle Feuerwehren x Bedienstete des LFV. Verteiler: x LFK x BFK Nr.: RL - 4.6-92/2008 vom: 01. Jänner 2008 RICHTLINIE für die Atemschutzgeräteträger- Tauglichkeitsuntersuchung AKL-Test Verteiler: x LFK x BFK Alle Florianstationen x Alle Feuerwehren x Bedienstete des

Mehr

Text Anlage IMMOBILIEN

Text Anlage IMMOBILIEN Kurztitel Arbeitsmarktservicegesetz Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 313/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 30.12.1997 Text Anlage IMMOBILIEN Bestand

Mehr

Steiermark. Folgende Rechtsanwälte bieten einen Ehe- und Partnerschafts-Check an:

Steiermark. Folgende Rechtsanwälte bieten einen Ehe- und Partnerschafts-Check an: Folgende Rechtsanwälte bieten einen Ehe- und Partnerschafts-Check an: Steiermark Dr. Manfred ASCHMANN, Rechtsanwalt Herrengasse 28, 8010 Graz Tel. 0316/82 00 80 Fax 0316/82 00 80-20 office@aschmann-pfandl.at

Mehr

FÖRDERUNGSRICHTLINIE

FÖRDERUNGSRICHTLINIE FÖRDERUNGSRICHTLINIE Richtlinie der NÖ Landesregierung vom 22. Juli 2011 über die Förderung bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen. Den Freiwilligen Feuerwehren

Mehr

Richtlinie. Corporate Design des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark

Richtlinie. Corporate Design des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Nr.: RL-1.4-4/2006 vom: 01.09.2003 Richtlinie Corporate Design des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK X Landessonderbeauftragte

Mehr

Gesundheit und Pflegemanagement. Ergeht per E-Mail lt. Verteiler

Gesundheit und Pflegemanagement. Ergeht per E-Mail lt. Verteiler AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Wissenschaft und Gesundheit Ergeht per E- lt. Verteiler Gesundheit und Pflegemanagement Gesundheitsberufe Bearb.: Günther Mitteregger, MBA Tel.: +43

Mehr

Inh. Natascha Sperka 8082 Kirchbach 130 Telefon 03116 / 273 21

Inh. Natascha Sperka 8082 Kirchbach 130 Telefon 03116 / 273 21 Kinderschutz plus Eine Informationsbroschüre des Kinderschutz-Zentrums Graz 04/09 Inh. Natascha Sperka 8082 Kirchbach 130 Telefon 03116 / 273 21 . Die steirischen Kinderschutz-Zentren

Mehr

Der Erhebungsdienst in der Wirtschaftskammer Steiermark

Der Erhebungsdienst in der Wirtschaftskammer Steiermark Der Erhebungsdienst in der Wirtschaftskammer Steiermark Leistungsbericht für das Jahr 2012 1 Das Team des Erhebungsdienstes Dr. Leopold Strobl Leitung WKO Steiermark Tel.: 0316/601-357 Email: leopold.strobl@wkstmk.at

Mehr

Richtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines

Richtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines Nr.: RL 2.2 / 51-2007 vom: 29. März 2007 Richtlinie Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C Erwerb des Feuerwehrführerscheines Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen X

Mehr

Fahrschulen in der Steiermark

Fahrschulen in der Steiermark Fahrschulen in der Steiermark Kar Tr stock.adobe.com AK Steiermark, Abteilung Marktforschung 2017/2018 Übersicht zu den Ausbildungsarten und Preisen zur Erlangung des Führerscheins B Meine AK. Ganz groß

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Damen und Herren! AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Fachabteilung 8A Sanitätsrecht und Krankenanstalten GZ: FA8A-86.20-1/2009-33 Ggst.: Untersuchungen auf TBC Neuregelung der Untersuchungspflicht nach dem Steiermärkischen

Mehr

Basiswindgeschwindigkeiten und Staudruckwerte für Österreich gemäß Ö-Norm B :2013

Basiswindgeschwindigkeiten und Staudruckwerte für Österreich gemäß Ö-Norm B :2013 Basiswindgeschwindigkeiten und Staudruckwerte für Österreich gemäß Ö-Norm B1991-1-1:2013 Ort Grundwerte Seehöhe Basiswindgeschwindigkeiten Basisgeschwindigkeitsdruck m v b,0 q b,0 Wien m/s kpa = kn/m²

Mehr

3683/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

3683/AB XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 3683/AB XXII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 3683/AB XXII. GP Eingelangt am 20.02.2006 BM für Inneres Anfragebeantwortung Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 21.12.2005

Mehr

Richtlinie. Aufbau und Verwaltung von Adressen von Feuerwehren, Bezirksverbänden und Sonderbeauftragten

Richtlinie. Aufbau und Verwaltung von  Adressen von Feuerwehren, Bezirksverbänden und Sonderbeauftragten Nr.: RL-6.4-2/2006 vom: 03.09.2003 Richtlinie Aufbau und Verwaltung von e-mail Adressen von Feuerwehren, Bezirksverbänden und Sonderbeauftragten Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren

Mehr

vorläufige Ergebnisliste 46. Landesfeuerwehrjugend-Leistungsbewerb LFKDO Steiermark Vorgabepunkte

vorläufige Ergebnisliste 46. Landesfeuerwehrjugend-Leistungsbewerb LFKDO Steiermark Vorgabepunkte vorläufige Ergebnisliste 46. Landesfeuerwehrjugend-Leistungsbewerb 15.07.2016-16.07.2016 LFKDO Steiermark Bronze / Eigene 1 Prebensdorf Prebensdorf Weiz 145 1.000,00 48,66 0 100,00 77,68 0 74,00 1.047,66

Mehr

Vereinsbonus-Ranking 2015

Vereinsbonus-Ranking 2015 Vereinsbonus-Ranking 2015 1 TSV Hartberg-Tennis 1043 2 SG Tennismax Center Court Graz 1013 3 TC Judendorf-Straßengel 827 4 Grazer Tennisclub 786 5 TC Weiz Raiffeisen 761 6 TC Gleisdorf 695 7 TC VB Jugendparadies

Mehr

Kleinwasserkraft. Steirische Schaukraftwerke. Saubere Energie, Saubere Umwelt. Kleinwasserkraft. Österreich. Mit Unterstützung von

Kleinwasserkraft. Steirische Schaukraftwerke. Saubere Energie, Saubere Umwelt. Kleinwasserkraft. Österreich. Mit Unterstützung von Kleinwasserkraft Steirische Schaukraftwerke Mit Unterstützung von Saubere Energie, Saubere Umwelt. Kleinwasserkraft Österreich Österreich ist das Wasserkraftland Nr. 1 Seit vielen Jahrzehnten wird in Österreich

Mehr

Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen GZ: ABT08GP-31549/ Graz, am

Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen GZ: ABT08GP-31549/ Graz, am AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft Ergeht per E-Mail lt. Verteiler è Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement Referat Umweltmedizin/ Medizinische

Mehr

Im Rahmen von GEMEINSAM G SUND GENIESSEN - Unser Schulbuffet betreute Schulbuffets: Stand:

Im Rahmen von GEMEINSAM G SUND GENIESSEN - Unser Schulbuffet betreute Schulbuffets: Stand: Bäckerei Gerhard Koini klassisches Schulbuffet Bundesschulzentrum Bruck a. d. Mur Brückengasse 2 8600 Bruck a. d. Mur (BHAK/BHAS und BAKIP) Bäckerei Gerhard Koini klassisches Schulbuffet HTL Kapfenberg

Mehr

Preisliste Flaschen TÜV 2015

Preisliste Flaschen TÜV 2015 Preisliste Flaschen TÜV 2015 Sehr geehrter Geschäftspartner, lieber Kunde! Beiliegend finden Sie die gültige Preisliste für die TÜV-Begutachtung von Stahlflaschen, Verbundflaschen, Farbkennzeichnung, Ganzlackierung,

Mehr

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Rüstlöschfahrzeug mit Allradantrieb 2000 Taktische Bezeichnung: RLFA 2000

Richtlinie. Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge. Rüstlöschfahrzeug mit Allradantrieb 2000 Taktische Bezeichnung: RLFA 2000 Nr.: RL 3.5-76-2007 vom: 29. November 2007 Richtlinie Baurichtlinie für Feuerwehrfahrzeuge Rüstlöschfahrzeug mit Allradantrieb 2000 Taktische Bezeichnung: RLFA 2000 Feuerwehrfahrzeug nach ÖNORM EN 1846-1:

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1994 Ausgegeben am 29. November Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1994 Ausgegeben am 29. November Stück P«D. D. Erscheinungsort, Verlagspostamt 1030 BUNDESGESETZBLATT f If m 1 FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 6991 Jahrgang 1994 Ausgegeben am 29. November 1994 290. Stück 928. Verordnung: Arbeitsmarktsprengelverordnung

Mehr

Schuljahr 2016/17 Stand: AHS Schülerberater. Alle Bezirke Bischöfliches Gymnasium SCHINDEGGER Julia

Schuljahr 2016/17 Stand: AHS Schülerberater. Alle Bezirke Bischöfliches Gymnasium SCHINDEGGER Julia AHS Schülerberater Alle Bezirke Graz 601016 Akademisches Gymnasium SCHAUPP Irmgard irmgard.schaupp@akademisches-graz.at 601026 Bischöfliches Gymnasium SCHINDEGGER Julia j.schindegger@bischgym.at 601036

Mehr

Referat 3 Feuerwehrtechnik

Referat 3 Feuerwehrtechnik 1 Referat 3 Feuerwehrtechnik BR Ing. Michael BRUCKMÜLLER Berufsfeuerwehr WIEN BFR Michael MIGGITSCH Landesfeuerwehrinspektorat Steiermark Arbeitsprogramm (303. PS) 2 Beobachten der Regelwerke der Technik

Mehr

3544/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von /AB XX.GP

3544/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von /AB XX.GP 3544/AB XX. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 3544/AB XX.GP Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. SalzI, Rosenstingl, Dr. Pumberger und Kollegen haben am 22. Jänner 1998 unter der

Mehr

BEZIRKSFEUERWEHRVERBAND HARTBERG, Rot Kreuz Platz 2, 8230 Hartberg JAHRESBERICHT 2011 WASSERDIENST

BEZIRKSFEUERWEHRVERBAND HARTBERG, Rot Kreuz Platz 2, 8230 Hartberg JAHRESBERICHT 2011 WASSERDIENST BEZIRKSFEUERWEHRVERBAND HARTBERG, Rot Kreuz Platz 2, 8230 Hartberg JAHRESBERICHT 2011 WASSERDIENST Sachgebiet:... Wasserdienst Beauftragter:... ABI d.f. Ing. Andreas Dunst Freienberg 71/2 A-8223 Stubenberg/See

Mehr

Gesetz vom über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz StGsrG)

Gesetz vom über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz StGsrG) Gesetz vom über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz StGsrG) Der Landtag Steiermark hat beschlossen: Inhaltsverzeichnis Erstes Hauptstück

Mehr