Richtlinie. Kursbuchungsrichtline
|
|
- Gotthilf Maus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr.: / 2006 vom: Richtlinie Kursbuchungsrichtline Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Nr / 2006 vom
2 Allgemeines: Die vorliegende Richtlinie sollte allen Feuerwehrmitgliedern einen fairen Zugang zu den Lehrgängen und Seminaren der Feuerwehr- und Zivil schutzschule Steiermark (in der Folge FWZS) bei Ausnützung der vollen Kapazitäten ermöglichen. Es muss dabei Sorge getragen werden, dass erstens jene Feuerwehrkameraden, die eine Ausbildung für die Ausübung ihrer Funktion beziehungsweise Tätigkeit bei der Feuerwehr den Zugang zur entsprechenden Ausbildung benötigen, erhalten und zweitens die vorhandenen Lehrgangs- und Seminarplätze in der verhältnismäßigen Anzahl allen Feuerwehren offen stehen. Buchungsberechtigungen: Buchungsberechtigungen erhalten der Feuerwehrkommandant für die jeweilige Freiwillige Feuerwehr, Betriebsfeuerwehr und Berufsfeuerwehr Bezirksfeuerwehrkommandant für den Bezirksfeuerwehrverband Landesfeuerwehrkommandant Leiter der FWZS Die Buchungsberechtigung erfolgt mit einem Login (Benutzername und Kennwort), welches nach Übermittlung der Wahlbestätigungen an den von der FWZS übermittelt wird. Die Kursvoraussetzungen sind in den Kursdetails bei den jeweiligen Lehrgängen beschrieben und werden bis auf die gesundheitliche Eignung vom System automatisch überprüft. Die Buchungsberechtigungen werden für jeden Lehrgang im Einzelnen festgelegt und sind in der Dienstanweisung für die Kursbuchung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule ersichtlich. Lehrgangsplan, Buchungstermine und Buchungskontingente: Der Lehrgangsplan wird auf zwei Etappen veröffentlicht. Die Buchungstermine werden mit der Veröffentlichung bekannt gegeben. Der Lehrgangsplan steht für 7 Tage zur Einsicht im Kursbuchungssystem zur Verfügung, ohne dass eine Lehrgangsbuchung für die Feuerwehren möglich ist. Die Buchungsfreigabe für jene Feuerwehmitglieder, welche sich in der Evidenzliste befinden, erfolgt 7 Tage nach Veröffentlichung des Lehrgangsplanes an einem Samstag. Die allgemeine Buchungsfreigabe erfolgt 28 Tage nach Veröffentlichung des Lehrplanes, wobei der Buchungsbeginn ebenfalls mit Samstag festgelegt wird.
3 Buchungsberechtigung Feuerwehrkommandant: Meldung eines Kursbedarfes Jede Feuerwehr hat die Möglichkeit, jederzeit über die Evidenzliste einen Bedarf von 6 Mitgliedern pro Kurstyp zu deponieren. Drei Monate vor Freigabe des neuen Kursplanes fordert der zusätzlich die Feuerwehren per Newsletter zur Meldung des Bedarfes für das nächste Halbjahr auf. Buchung eines Lehrganges Für 14 Tage nach Freischaltung des Kurskalenders sind ausschließlich Buchungen aus der Evidenzliste möglich, d.h. Feuerwehren, die einen Bedarf gemeldet haben sind buchungsbevorzugt. Von den 6 Mitgliedern pro Kurstyp können je 2 Mitglieder pro Kurstermin gebucht werden. Danach hat jede Feuerwehr, also auch jene, die keinen Bedarf gemeldet haben, 14 Tage die Möglichkeit, ein Kontingent von 2 Mitgliedern pro Kurstyp zu buchen. Buchungsberechtigung Bezirksfeuerwehrkommandant: Einsatzleiter- und Kommandanten-Lehrgang: Generell hat jeder Bezirksfeuerwehrverband bis 30 Tage nach der allgemeinen Buchungsfreigabe ein Kontingent von vier Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit bis zu 30 Feuerwehren, fünf Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit 31 bis 60 Feuerwehren und sechs Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit mehr als 60 Feuerwehren je Lehrgang. Wobei gilt, dass nur jene Feuerwehrmitglieder seitens der Bezirksfeuerwehrkommandanten gemeldet werden, welche auf Grund ihrer Funktion den Lehrgang benötigen (gewählter Kommandant oder Beauftragter im BFV oder LFV oder für Einsatzleiter-Lehrgang auch eingeteilter Zugskommandant) Nach 30 Tagen ab Buchungsbeginn werden die Kontingente der Bezirksfeuerwehrverbände geöffnet. 21 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrganges beziehungsweise Seminars wird die Buchungsberechtigung für die Feuerwehren geöffnet und es steht jedem Feuerwehrkommandanten frei, unbegrenzt weitere Feuerwehrmitglieder zum Lehrgang anzumelden (Restplatzbörse).
4 Sonstige Lehrgänge: Die sonstigen Lehrgänge, welche seitens des Bezirksfeuerwehrkommandanten gebucht werden können, sind entsprechend der Dienstanweisung für die FZWS zum Buchen freigegeben, wobei der Buchungsbeginn sich mit dem allgemeinen Buchungstermin deckt. Jene Feuerwehrkameraden, welche sich in der Evidenzliste befinden, können bevorrechtet 14 Tage vor dem allgemeinen Buchungstermin gebucht werden. Bei Nachschulungen der Stützpunkte (GSF-, Öl schadensfahrzeug, Strahlenschutz- Stützpunkt,...) hat der Bezirksfeuerwehrkommandant die Möglichkeit, nicht ausgenützte Lehrgangsplätze in Absprache mit dem zuständigen Feuerwehrkommandanten durch Führungskräfte des Bezirkes zu besetzen (Kommandanten und Stellvertreter sowie Stabsdienstmitglieder der FuB-Bereitschaften) Sollte der dringende Bedarf in einem Bezirk für einen Sonderlehrgang vorhanden sein (z.b. bei Neuanschaffungen von Spezialgerätschaften und Fahrzeugen für Stützpunktfeuerwehren etc.), kann ein Bedarf für einen Sonderlehrgang im gemeldet werden. Daraufhin wird versucht, einen zusätzlichen Lehrgang in Rücksprache mit dem Bezirksfeuerwehrverband im Kurskalender einzufügen. Lehrgangsüberbuchungen: Ein Überbuchen der Lehrgänge ist nur bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrganges möglich. Danach sind bis zum Unterschreiten der Höchstteilnehmerzahl nur Abmeldungen möglich. Anmeldungen zu diesen Lehrgängen sind nur möglich, wenn der jeweilige Lehrgang nicht ausgebucht ist und daher noch freie Plätze vorhanden sind. Ersatzbuchungen sind jederzeit möglich. Evidenzliste: (=Bedarfsmeldung) Die Evidenzliste ist einerseits ein Instrument für die Optimierung der Lehrgangsplanung, andererseits zu einer gerechteren Verteilung der Lehrgangsplätze und bezieht sich immer auf das darauffolgende Halbjahr. Hat der Buchungsberechtigte auf Grund eines ausgebuchten Lehrganges keine Möglichkeit mehr ein Feuerwehrmitglied anzumelden, so besteht die Möglichkeit, dieses im Rahmen seines Kontingentes in die Evidenzliste aufzunehmen. Es ist damit aber keine automatische Anmeldung zum Lehrgang verbunden. Die Aufnahme eines Feuerwehrmitgliedes in die Evidenzliste hat den Vorteil, dass der Feuerwehrkommandant das betreffende Feuerwehrmitglied beim nächsten Buchungstermin 14 Tage vor Beginn der allgemeinen Buchungsberechtigung buchen kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kontingentierungen bei den Buchungen trotz bevorrechteter Buchungsberechtigung aufrecht bleiben. Das heißt, dass auch bei der bevorrechteten Buchungsmöglichkeit von in der Evidenzliste aufgenommenen Feuerwehrmitgliedern in der Kontingentierungsphase nur 6 Mitglieder derselben Feuerwehr für einen Lehrgangstyp bzw. 2 Mitglieder pro Lehrgangstermin angemeldet werden können.
5 Ummeldungen und Umbuchungen: Im Online Buchungssystem der Feuerwehr- u. Zivilschutzschule wurde eine Möglichkeit der Umbuchung innerhalb der Feuerwehr von bereits gebuchten Teilnehmern eingerichtet. Der Button Ersatzbuchung" ermöglicht, dem Nutzungsberechtigten die Umbuchung durchzuführen ohne dass der Kursplatz in der Zwischenzeit von jemand anderen gebucht werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch festgelegt, dass eine Anmeldung beim Lehrgang am Tag des Beginnes des Lehrganges seitens der FWZS nur mittels schriftlicher Einverständniserklärung des jeweiligen Feuerwehrkommandanten erfolgen kann. Eine Anmeldung zu einem Lehrgang am Tag des Beginnes des Lehrganges kann weiters nur erfolgen, wenn noch freie Kursplätze zur Verfügung stehen, wobei dann, wenn weniger freie Kursplätze vorhanden sind als wartende Feuerwehrmitglieder, die Reihenfolge der Meldung beim Diensthabenden der FWZS (Telefon im Eingangsbereich) und das Vorliegen der notwendigen Kursvoraussetzungen gilt. Schlussbestimmungen: Das vorliegende elektronische Kursanmeldesystem ermöglicht, verschiedenste Auswertungen durchzuführen. Unter anderem können auch Statistiken über Abmeldehäufigkeiten abgefragt werden, sowie unentschuldigtes Fernbleiben evident gehalten werden. Als Konsequenz für unentschuldigtes Fernbleiben kann gegenüber dem betreffenden Feuerwehrmitglied eine Kurssperre für die Dauer eines halben Jahres ausgesprochen werden. Feuerwehren, bei welchen unentschuldigtes Fernbleiben gehäuft auftritt, kann in Absprache mit dem Landesfeuerwehrkommando eine Buchungssperre für 2 Kursbuchungszeiträume auferlegt werden. Diese Richtlinie tritt mit 1. Juni 2009 in Kraft. Für den Landesfeuerwehrverband: Der Landesfeuerwehrkommandant: LBD Albert KERN
Nr.: RL / vom: Richtlinie. Richtlinie für die Kursbuchung an der. Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark
Nr.: RL - 5.1 / 83-2007 vom: 19.10.2007 Richtlinie Richtlinie für die Kursbuchung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete
MehrDienstanweisung. Meldung von Wahlen und Ernennungen an den Landesfeuerwehrverband
Nr.: DA - 2.2 / 178-2011 vom: 1.11.2011 Dienstanweisung Meldung von Wahlen und Ernennungen an den Landesfeuerwehrverband Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen X Alle Feuerwehren X Bedienstete des
MehrPublikation. Beschreibung. Bedarfserhebung für Feuerwehrlehrgänge an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark 2009
Publikation Beschreibung Bedarfserhebung für Feuerwehrlehrgänge an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark 2009 Wertes Feuerwehrkommando! Geschätzte Kameraden! Eine Erkenntnis aus den Regionalkonferenzen
MehrDienstanweisung. Verlängerung Feuerwehrführerschein
Nr.: DA 2.2 / 107-2008 vom: 28.10.2008 Dienstanweisung Verlängerung Feuerwehrführerschein Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Dienstanweisung ersetzt die
MehrAnhang B. Ankauf von Einsatz- und Schutzbekleidung. Durchführungsbestimmungen zur Erlangung einer Beihilfe
Nr.: DB-3.5/152-2010 vom: 01.10.2010 Anhang B Ankauf von Einsatz- und Schutzbekleidung Durchführungsbestimmungen zur Erlangung einer Beihilfe Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren
MehrIII. Verwendung/Funktionsabzeichen
III. Verwendung/Funktionsabzeichen Diese werden als rundes Tuchabzeichen am linken Ärmel der Uniformbluse sowie der Dienstund Einsatzkleidung grün (10 cm vom unteren Ärmelrand entfernt) getragen. Die Tuchfarbe
MehrAusbildung. 1. Voraussetzungen für die Anmeldung und den Besuch eines Lehrganges an der FWZS
Ausbildung Permanenzdienst: +43 (3152) 2551-22 Telefon: +43 (3152) 2551-20 oder 29 Fax: +43 (3152) 2551-17 Instanznummer: 45022 DVR: 0027090 Adresse: Gniebing 263, 8330 Feldbach, Austria E-Mail: kdo.022@bfvfb.steiermark.at
MehrRichtlinie. Grundausbildung
Nr.: RL 5.1 / 84-2007 vom: 01.01.2008 Richtlinie Richtlinie Grundausbildung Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Landesjugendbeauftragter Alle Grundausbildungsbeauftragte Bedienstete
MehrRICHTLINIE. für die Atemschutzgeräteträger- Tauglichkeitsuntersuchung. AKL-Test. x Alle Feuerwehren x Bedienstete des LFV. Verteiler: x LFK x BFK
Nr.: RL - 4.6-92/2008 vom: 01. Jänner 2008 RICHTLINIE für die Atemschutzgeräteträger- Tauglichkeitsuntersuchung AKL-Test Verteiler: x LFK x BFK Alle Florianstationen x Alle Feuerwehren x Bedienstete des
MehrRichtlinie. Feuerwehrfahrzeuge mit Kran für die technische Hilfeleistung. Variante 2. X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK
Nr.: RL 3/1-24/2006 vom: 19.10.2006 Richtlinie Feuerwehrfahrzeuge mit Kran für die technische Hilfeleistung Variante 1 Variante 2 Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete
MehrRichtlinie. Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C. Erwerb des Feuerwehrführerscheines
Nr.: RL 2.2 / 51-2007 vom: 29. März 2007 Richtlinie Förderung für den Erwerb der zivilen Lenkberechtigung der Klasse C Erwerb des Feuerwehrführerscheines Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen X
MehrIII. Verwendung/Funktionsabzeichen
III. Verwendung/Funktionsabzeichen Diese werden als rundes Tuchabzeichen am linken Ärmel der Uniformbluse sowie der Dienstund Einsatzkleidung grün (10 cm vom unteren Ärmelrand entfernt) getragen. Die Tuchfarbe
MehrVERORDNUNG über die Einrichtung sowie die Kommando- und Führungsstruktur der KATASTROPHENHILFSZÜGE im Land Kärnten
Kärntner Landesfeuerwehrverband VERORDNUNG über die Einrichtung sowie die Kommando- und Führungsstruktur der KATASTROPHENHILFSZÜGE im Land Kärnten gemäß 24a Kärntner Feuerwehrgesetz (K-FWG), LGBl. Nr.
MehrDurchführungsbestimmung
Nr.: DB 4.6.1/167-2011 vom: 1. Jänner 2013 Durchführungsbestimmung für alle Leistungsprüfungen um das Feuerwehr- Sanitätsleistungsabzeichen Verteiler: x LFK x BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren
MehrLandes-Feuerwehrkommando Oberösterreich
Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich Zentralleitung des Katastrophenschutzes der Oö. Landesregierung DIENSTANWEISUNG für Stützpunkte mit Gefährliche Stoffe Fahrzeugen (GSF-Stützpunkte) [Stand 2/2008
Mehr10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B. (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung
10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B LF 260/3-2011 B DIENSTORDNUNG über den Dienstbetrieb (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando
MehrRichtlinie. für Feuerwehren mit Jugendmitgliedern (Feuerwehrjugend) X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK
Nr.: RL 5.9 / 74-2007 vom: 01.01.2008 Richtlinie für Feuerwehren mit Jugendmitgliedern (Feuerwehrjugend) Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese RL ersetzt
MehrWISSENSTEST - Bronze
4 Dienstgrade (Branddienst) 1 WISSENSTEST - Bronze JFM grün/blaue Schlaufe mit 1 roten Streifen Jungfeuerwehrmitglied 10 Jahre JFM grün/blaue Schlaufe mit 2 rote Streifen Jungfeuerwehrmitglied 11 Jahre
MehrFeuerwehr-Daten-Informations-System und Katastrophenschutzmanagement. Kursverwaltung
Infos zu FDISK Kremser Straße 11 3910 Zwettl Telefax: 02822/54316 Homepage: www.bfk.zwettl.at E-Mail: webmaster@feuerwehr.zwettl.at Bearbeiter: VI Franz Bretterbauer Tel.: 0664/8461586 Datum: 20. Jänner
MehrRICHTLINIE. Multifunktionales Leistungsabzeichen
Nr.: RL 5.1 / 100-2008 vom: 28. August 2008 RICHTLINIE für ein Multifunktionales Leistungsabzeichen (MFLA) Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Ersetzt die
MehrWISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND
WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND Der Landesfeuerwehrrat hat am 15. Dezember 2006 die vorliegenden für den Wissenstest der Feuerwehrjugend genehmigt. Allgemeine Der Wissenstest der Feuerwehrjugend dient
MehrD i e n s t a n w e i s u n g
Nr.: DA - 2.6 / 196-2013 vom: 1. April 2013 D i e n s t a n w e i s u n g Ankauf von Mannschaftstransportfahrzeugen über die Bundesbeschaffungsgesellschaft für freiwillige Feuerwehren in der Steiermark
MehrRichtlinien für den Besuch von Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Burgenland
07/2009 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 4.1.2. Dienstanweisung vom 1. Juli 2009 Richtlinien für den Besuch von Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Burgenland Aufgrund 25 Burgenländisches Feuerwehrgesetz
MehrRichtlinie. Aufbau und Verwaltung von Adressen von Feuerwehren, Bezirksverbänden und Sonderbeauftragten
Nr.: RL-6.4-2/2006 vom: 03.09.2003 Richtlinie Aufbau und Verwaltung von e-mail Adressen von Feuerwehren, Bezirksverbänden und Sonderbeauftragten Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren
MehrHandbuch Feuerwehrjugend FORMULARE
Handbuch Feuerwehrjugend FORMULARE Formblatt Anmeldung einer Feuerwehrjugend Formblatt Abmeldung einer Feuerwehrjugend Brief an die Eltern Formblatt Übernahme der Aufsichtspflicht Formblatt Krankheiten
MehrPrüfungskatalog Fragen und Antworten
Bezirksfeuerkommando Leibnitz Schönberg 3a 8411 Hengsberg Tel.: Fax: Mobil: E-Mail: Web: 03182-49000 03182-49000 - 20 0664-211 99 67 kdo.601@bfvlb.steiermark.at www.bfvlb.steiermark.at Prüfungskatalog
MehrRichtlinie. Corporate Design des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark
Nr.: RL-1.4-4/2006 vom: 01.09.2003 Richtlinie Corporate Design des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK X Landessonderbeauftragte
MehrUmmeldung zu einer Lehrveranstaltung 3. Abschnitt Humanmedizin
Ummeldung zu einer Lehrveranstaltung 3. Abschnitt Humanmedizin Authentifizierung in MEDonline (http://online.medunigraz.at) Anmeldung Klicken Sie auf das Schlüsselsymbol oben rechts, um sich anzumelden.
MehrLehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015
1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen
MehrRICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE TRANSPORTANHÄNGER. Nr.: RL 3.5 / vom: 03. Dezember 2015
Nr.: RL 3.5 / 231-2015 vom: 03. Dezember 2015 RICHTLINIE BAURICHTLINIE FÜR FEUERWEHRFAHRZEUGE TRANSPORTANHÄNGER Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFV LAD FA Katastrophenschutz
Mehr1. Änderung Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2016
Landkreis Rostock Der Landrat SG Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz Feuerwehrtechnische Zentrale Landkreis Rostock - August-Bebel-Straße 3-18209 Bad Doberan Amtswehrführer Wehrführer der amtsfreien
MehrLehrgangsplan 1. Halbjahr 2017
1 Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017 der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen
MehrAusbildung der. Freiwilligen Feuerwehren. im Eifelkreis. Bitburg Prüm
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren im Eifelkreis Bitburg Prüm 2012 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES...4 VORBEREITUNGSSEMINAR GRUPPENFÜHRER...6 LEHRGANG SPRECHFUNK...7 LEHRGANG ATEMSCHUTZGERÄTETRÄGER...8
MehrDie LSF Anmeldung für BA Veranstaltungen ist nur für "Bachelor Erziehungswissenschaft" Studierende möglich.
Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF 1 Leitfaden für BA Erziehungswissenschaft Studierende Die LSF Anmeldung für BA Veranstaltungen ist nur für "Bachelor Erziehungswissenschaft" Studierende möglich. Erstsemester
MehrErnennungs- und Beförderungsrichtlinien
01/2003 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2003 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt: 1.
MehrBelegungsleitfaden der Bildungswissenschaften
Belegungsleitfaden der Bildungswissenschaften Im Studienanteil Bildungswissenschaften sind alle Seminare belegpflichtig. Das heißt konkret, dass die Vergabe eines Seminarplatzes nicht durch den Besuch
Mehr1. Änderung Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017
Landkreis Rostock Der Landrat SG Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz Feuerwehrtechnische Zentrale Landkreis Rostock - August-Bebel-Straße 3-18209 Bad Doberan Amtswehrführer Wehrführer der amtsfreien
MehrAuszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark
Nr.: AZ 1/1999 vom: 22.1.1999 RICHTLINIE Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Version : Kurzzusammenfassung vom 9.7.2003 Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren
MehrWichtig: bei Missbrauch dieser Anwendung wird die Zugangsberechtigung sofort entzogen!!
INFORMATIONEN zum FW-Portal Mit der neuen sehr einfachen und intuitiv aufgebauten Internetanwendung FW-Portal hat man für die KameradenInnen der Tiroler Feuerwehren eine Plattform geschaffen die jedem
MehrOrganisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren
0/04 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND.3.. Dienstanweisung vom. Jänner 04 Organisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren Aufgrund der 7, 9 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 994
MehrII. Dienstgrad und Rangabzeichen
II. Dienstgrad und Rangabzeichen Die Dienstgradabzeichen werden auf den Kragenspiegeln, der Uniformbluse und als Aufschiebeschlaufen der Dienstbekleidung grün bzw. Einsatzbekleidung grün getragen. Die
MehrVorstellung KLFV und LAWZ KÄRNTNER LANDESFEUERWEHRVERBAND
Vorstellung KLFV und LAWZ KÄRNTNER LANDESFEUERWEHRVERBAND Das Bundesland Kärnten gliedert sich in: 399 Freiwillige Feuerwehren 10 politische Bezirke 20 Betriebsfeuerwehren 27 Feuerwehrabschnitte 1 Berufsfeuerwehr
Mehr1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG. SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER. Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet.
1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet. 1. Allgemeine Bestimmungen Zur Sicherstellung der zweckmäßigen
MehrDIENSTGRADE DER FEUERWEHR IN NIEDERÖSTERREICH
Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Diens t-alter Probefeuerwehrmann (PFM) Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Oberfeuerwehrmann (OFM) Dienst Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Dienst Löschmeister (LM) 18 Jahre Dienst
MehrLehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene
Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.
MehrRICHTLINIE. Lenken von Feuerwehrfahrzeugen. bis kg höchstzulässiger. Gesamtmasse. mit der Lenkberechtigung der Klasse B
RICHTLINIE Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse mit der Lenkberechtigung der Klasse B RL_KTN_Führerschein_55to_v1 1. Einleitung Um den Feuerwehren die Erfüllung ihrer
MehrNeue Layouts für KuferWEB: ELBE und ALSTER
Neue Layouts für KuferWEB: ELBE und ALSTER Unsere neue Layoutvariante ELBE ist nach den DVV-Richtlinien unter Einbeziehung des DVV-Markenkonzepts erstellt worden, das neue Layout ALSTER verzichtet absichtlich
MehrRICHTLINIE. NÖ Landes-Feuerwehrschule. Weg zum Lehrbeauftragten und Modulleiter. Das Land Niederösterreich
Das Land Niederösterreich NÖ Landes-Feuerwehrschule NÖ Landes-Feuerwehrschule 3430 Tulln an der Donau, Langenlebarner Str. 106 Tel. +43 2272 9005-17377, Fax 17181 e-mail: post.lfws@noel.gv.at http://www.feuerwehrschule.at
MehrVerordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008 Kreisfeuerwehrverband
MehrMerkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz
Merkblatt Brandschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ALLGEMEINES Der Landkreis
MehrVeranstaltungsbelegung in QIS/LSF. -- Leitfaden --https://qis-ser
Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden --https://qis-ser ver.uni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Seminare belegpflichtig. Das bedeutet, dass Sie sich
MehrOrganisation und Verhaltensregeln
Sachgebiet 1 Organisation und Verhaltensregeln im Feuerwehrhaus Leobendorf (für den UA Leobendorf) Ausbildung nach dem Ordner f.d.ga des ÖBV 2011 Unterlagen von: Feuerwehr: Feuerwehrnummer: Standesbuchnummer:
MehrFeuerwehrmedizinischer Dienst und Feuerwehrsanitätsdienst
Nr.: RL 4.6/129-2010 vom: 06.03.2013 Richtlinie Feuerwehrmedizinischer Dienst und Feuerwehrsanitätsdienst in den Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren des Landes Steiermark Verteiler: X LFK
MehrSehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzud
Lehrgangsplan 2016 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnenn und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.
MehrR i c h t l i n i e. Verdienstkreuzes
Bezirksfeuerwehrverband Bruck an der Mur B e z i r k s f e u e r w e h r k o m m a n d o R i c h t l i n i e für die Schaffung und Verleihung eines Verdienstkreuzes des Bezirksfeuerwehrverbandes Bruck
MehrRichtlinie. Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008. Beiblatt. Verteiler: BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK
Nr.: 2.6-136-2010 vom: 12. März 2010 Richtlinie Ergänzungen zur Beihilferichtlinie 2008 Beiblatt Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Richtlinie gilt in Verbindung
Mehr5 Dienstgrade & Dienstgradabzeichen
5 Dienstgrade & Dienstgradabzeichen 5 (1) Die Kragenspiegel haben ein Maß von 45 x 70 mm, gegebenenfalls zuzüglich eines 1 cm breiten Vorstoßes. Die Aufschiebeschlaufen haben ein Maß von 45 x 45 mm, gegebenenfalls
MehrLehrgangsplan 2. Halbjahr 2016
Landkreis Rostock Der Landrat SG Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz Feuerwehrtechnische Zentrale Landkreis Rostock - August-Bebel-Straße 3-18209 Bad Doberan Amtswehrführer Wehrführer der amtsfreien
MehrErnennungs- und Beförderungsrichtlinien
01/2014 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2014 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17, 19 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt:
MehrEine höhere Bedarfsdeckung im Bereich der ehrenamtlichen Feuerwehren konnte aus nachstehenden Gründen nicht erfolgen:
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/4161 27. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur
MehrTRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA)
01/2016 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 4.3.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2016 TRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA) Aufgrund des 17 und des 25 Abs. 2 Bgld. FWG 1994 wird angeordnet: Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES...
MehrLeitfaden zu den Wahlen auf Feuerwehrebene
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Leitfaden für Wahlleiter (Bürgermeister und Betriebsinhaber bzw. befugte Vertreter) zur Durchführung der Wahlen 2011 bei Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren
MehrWISSENSTESTSPIEL DER FEUERWEHRJUGEND
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Handbuch Feuerwehrjugend WISSENSTESTSPIEL DER FEUERWEHRJUGEND Der Landesfeuerwehrrat (BFKDT Klausur) hat am 26. September 2014 die vorliegenden Bestimmungen
MehrWichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen
Wichtige Hinweise! Die notwendigen Bescheinigungen müssen der Anmeldung beigefügt werden. Lehrgangsteilnehmer/innen ohne gültige Bescheinigungen (auch Ersatzteilnehmer) werden nicht zum Lehrgang zugelassen.
Mehr2 Grundzüge der Organisation des Feuerwehrwesens
2 Grundzüge der Organisation des Feuerwehrwesens In diesem Kapitel werden die Grundzüge der Organisation des Feuerwehrwesens vorgestellt. Zunächst werden Aufgaben, Arten, Mitglieder, Organe und Organisationseinheiten
MehrAnmeldung am BOS Tool auf Ortsverbandsebene (z.b. Feuerwehrkommandant oder dessen Vertreter)
Anmeldung am BOS Tool auf Ortsverbandsebene (z.b. Feuerwehrkommandant oder dessen Vertreter) 1. Übersicht über die Anmeldung:... 1 2. Anmeldung:... 2 3. Freischaltung der Nutzer Ihres Ortsverbandes:...
MehrDienstgrade für die Steiermark
Dienstgrade für die Steiermark Branddienstes Dienstalter Funktion Probefeuerwehrmann (PFM) aktiver Dienst Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Dienst aktiver Dienst Oberfeuerwehrmann (OFM) 6 Jahre Dienst aktiver
MehrLehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene
Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, mit dem nachstehenden Lehrgangsprogramm versuchen wir den Bedarf für die Ausbildung im Landkreis Fulda abzudecken.
MehrFeuerwehr - Reglement
Gemeinde Döttingen Feuerwehr - Reglement des Gemeindeverbandes Feuerwehr Döttingen - Klingnau Gültig ab 1. Januar 2004 Die Verbandsgemeinden, vertreten durch die Gemeinderäte Döttingen und Klingnau beschliessen,
MehrRichtlinie über die Beantragung und Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen. Regelung über Abzeichen. der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg
Richtlinie über die Beantragung und von Ehrungen und Auszeichnungen und Regelung über Abzeichen der Baden-Württemberg Präambel: Ehrungen und Auszeichnungen im Sinne dieser Richtlinie sind Ausdruck der
MehrLehrgangsplan 2. Halbjahr 2017
Landkreis Rostock Der Landrat SG Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz Feuerwehrtechnische Zentrale Landkreis Rostock - August-Bebel-Straße 3-18209 Bad Doberan Amtswehrführer Wehrführer der amtsfreien
MehrFeuerwehr-Lehrgänge im Landkreis Unterallgäu
Feuerwehr-Lehrgänge im Landkreis Unterallgäu Lehrgangsangebote Lehrgangsbuchungen Verehrte Feuerwehrkamerdinnen, verehrte Feuerwehrkameraden, alle Feuerwehrdienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehren
MehrDOKUMENTATION IDONLINE HANDBALLVERBAND WÜRTTEMBERG. Version Stand Handball4all AG Seite 1 von 10
DOKUMENTATION IDONLINE HANDBALLVERBAND WÜRTTEMBERG Version 1.04 Stand 11.10.2016 Handball4all AG Seite 1 von 10 1 BESCHREIBUNG Spieler, Funktionäre, Schiedsrichter sowie Zeitnehmer und Sekretäre können
MehrBerechtigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis kg höchstzulässige Gesamtmasse
09/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.9.1. Dienstanweisung vom 1. September 2011 Berechtigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse Um es den Feuerwehren zu
MehrÜberblick über die TRM-Ausbildung (TRMA)
02/2014 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 4.3.2. Vorläufige Dienstanweisung vom 1. Februar 2014 TRUPPMANNAUSBILDUNG (TRMA) (vormals Grundausbildung) Auf Grund des 17 Abs. 1 Bgld. Feuerwehrgesetz 1994
MehrFeuerwehr-Kreisausbildung im Donnersbergkreis
Vorbemerkungen: Feuerwehr-Kreisausbildung im Donnersbergkreis 2016 Bei allen Lehrgängen ist die vorgeschriebene persönliche Feuerwehrschutzausrüstung und Schreibzeug mitzubringen! Die Lehrgangsbezeichnungen
MehrBezug: a) RdErl. des MI vom (MBl. LSA S. 166) b) RdErl. des MI vom (unveröffentlicht)
2153 Musterdienstanweisungen für Orts- und Gemeindewehrleiter, Abschnittsleiter und Kreisbrandmeister RdErl. des MI vom 15. 3. 2011 43.21-13002-2011-01 Bezug: a) RdErl. des MI vom 13. 1. 1995 (MBl. LSA
MehrTennisabteilung VfL Sindelfingen 1862 e.v. Buchen eines Hallenplatzes mit ebusy!
Tennisabteilung VfL Sindelfingen 1862 e.v. Buchen eines Hallenplatzes mit ebusy! Dieser kurze Überblick erklärt Ihnen die Buchung von Hallenplätzen mit dem elektronischen Buchungssystem (ebusy) der Tennisabteilung
MehrVerordnung über die Feuerwehr
Verordnung über die Feuerwehr (vom 14. Dezember 1994) 1 Der Regierungsrat beschliesst: 1. Aufgaben und Kostenersatz 1. Die Feuerwehr ist zur Rettung von Menschen, Tieren und zur allgemeinen Schadenwehr
MehrBEZIRKSFEUERWEHRVERBAND HARTBERG, Rot Kreuz Platz 2, 8230 Hartberg JAHRESBERICHT 2011 WASSERDIENST
BEZIRKSFEUERWEHRVERBAND HARTBERG, Rot Kreuz Platz 2, 8230 Hartberg JAHRESBERICHT 2011 WASSERDIENST Sachgebiet:... Wasserdienst Beauftragter:... ABI d.f. Ing. Andreas Dunst Freienberg 71/2 A-8223 Stubenberg/See
MehrBewerbsrichtlinien Feuerwehr Medizinischer Dienst (FMD)
Bewerbsrichtlinien Feuerwehr Medizinischer Dienst (FMD) 1.1 Bedeutung des Bewerbes: In der Vorbereitungszeit zum Bewerb kommt es zur Wiederholung der Lehrinhalte, sowohl in Theorie als auch Praxis. Die
MehrDienstgrade des NÖLFV
Dienstgrade des NÖLFV Dienstgrad Funktion Eingeteilte Feuerwehrmitglieder: Probefeuerwehrmann (PFM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Keine Vollendetes 15. Lebensjahr Feuerwehrmann (FM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
MehrII. Dienstgrad und Rangabzeichen
II. Dienstgrad und Rangabzeichen Die Dienstgradabzeichen werden auf den Kragenspiegeln, der Uniformbluse und als Aufschiebeschlaufen der Dienstbekleidung grün bzw. Einsatzbekleidung grün getragen. Die
MehrSchiLF- und Abrufveranstaltungen durch die Schulleitung über LFB-Online verwalten und Kollegen zur Veranstaltung buchen
Anleitung Zur Unterstützung der individuellen Fortbildungsplanung gemäß den Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen in Baden Württemberg (VwV vom 24. Mai 2006) und zur elektronischen
MehrFÜR DIE VERLEIHUNG DER FEUERWEHR - VERDIENSTMEDAILLE UND DER FLORIANPLAKETTE DES BEZIRKES URFAHR UMGEBUNG
RL-Med/Plak SATZUNGEN FÜR DIE VERLEIHUNG DER FEUERWEHR - VERDIENSTMEDAILLE UND DER FLORIANPLAKETTE DES BEZIRKES URFAHR UMGEBUNG Beschlossen in der BFKDO-Sitzung am 20. Oktober 2016 gültig ab 01. November
MehrJustus-Liebig-Universität Gießen Fachbereich Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement
FlexNow am Fachbereich 09 so geht s! Die Studierenden am Fachbereich 09 nutzen FlexNow für zwei Aufgaben: Anmeldung zur Prüfung Erstellung und Aktualisierung des Studien- und Prüfungsplans Im Folgenden
MehrHandbuch Feuerwehrjugend ERPROBUNGS - SPIEL
Handbuch Feuerwehrjugend ERPROBUNGS - SPIEL Der Landesfeuerwehrrat hat am 11. November 2005 die vorliegenden Bestimmungen für das Erprobungs - Spiel genehmigt. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Das Erprobungs -
MehrProzessfachmann/-fachfrau Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung
sfb Bildungszentrum Bernstrasse 394 8953 Dietikon Telefon 044 744 45 11 Telefax 044 744 45 00 Reglement zum Lehrgang Vorbereitungslehrgang auf die eidg. Berufsprüfung Version Februar 2013 Die "Allgemeinen
MehrGRADIERUNGSREGLEMENT DER FEUERWEHREN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN
GRADIERUNGSREGLEMENT DER FEUERWEHREN IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN 1. Zweck Dieses Reglement regelt die Gradierung innerhalb der Feuerwehren des Fürstentums Liechtenstein. Es ist für alle Feuerwehren, die
MehrDurchführungsbestimmung
Nr.: DB-5.1-96-2012 vom: 19.05.2016 Durchführungsbestimmung Steirischer Landeswasserwehr- Leistungsbewerb 2016 in Bronze, Silber und Gold Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete
MehrDurchführungsbestimmung
Nr.: DB 5.9-98 / 2008 vom: 21.06.2008 Durchführungsbestimmung Bewerbsspiel für Feuerwehrjugend 1 Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Erstausgabe 1. Allgemeine
MehrDOKUMENTATION IDONLINE BADISCHER HANDBALL-VERBAND. Version 1.3. Stand Handball4all AG Seite 1 von 10
DOKUMENTATION IDONLINE BADISCHER HANDBALL-VERBAND Version 1.3 Stand 06.07.2017 Handball4all AG Seite 1 von 10 1 BESCHREIBUNG Schiedsrichter, Funktionäre, Zeitnehmer und Sekretäre sowie Spieler können sich
MehrSTATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold
STATION 1 Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen Bronze / Silber / Gold Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen ( Auswertung ) Bronze Von folgenden 16 Fragen sind 8 zu beantworten. je richtige Antwort
MehrFEUERWEHR - REGLEMENT. Regionalen Feuerwehr Oberes Seetal
FEUERWEHR - REGLEMENT der Regionalen Feuerwehr Oberes Seetal der Gemeinden Bettwil, Fahrwangen, Meisterschwanden Seite 1 A. Allgemeine Bestimmungen 1 Basis für die gemeinsame Feuerwehr Die Regionale Feuerwehr
MehrSTATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold
STATION 1 Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen Bronze / Silber / Gold Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen ( Auswertung ) Bronze Von folgenden 16 Fragen sind 8 zu beantworten. je richtige Antwort
MehrLehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014
1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2014 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen
MehrLehrgangsplan 3. Änderung
1 Lehrgangsplan 3. Änderung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 Alle Änderungen sind farblich markiert! 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und
MehrAusbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1494 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Raik Nowka Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 6/3574 Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen
MehrRichtlinien zur Durchführung von Alarmierungen sowie von Fahrzeugab- und Anmeldungen, Alarmübungen, usw. für die ILS Coburg
Richtlinien zur Durchführung von Alarmierungen sowie von Fahrzeugab- und Anmeldungen, Alarmübungen, usw. für die ILS Coburg 1 Alarmierungen 1.1 Die ILS Coburg trägt den Funkrufnamen Leitstelle Coburg.
Mehr